Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe Impressum Herausgeber Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131/6033-0 www.lfu.rlp.de Auftraggeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) Bearbeitung: Alexander Neu, Dr. Christian Dietzen, Thomas Isselbächer (alle LfU) 1. Auflage Mai 2024 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2024 Bildnachweis: Wirestock - stock.adobe.com Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers 2 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz INHALTSVERZEICHNIS 1EINFÜHRUNG 7 2ZWECK UND ZIEL 8 3DIE SAATKRÄHE IN RHEINLAND-PFALZ 9 3.1Schutzstatus 9 3.2Historische Brutverbreitung und Brutnachweise 9 3.3Aktuelle Datengrundlage zum Brutbestand 10 3.4Brutverbreitung 2023 11 3.5Aktueller Brutbestand und Trend 12 3.6Aktuelle Datengrundlage zum Rast- und Zugvorkommen 13 3.7Rast- und Zugvorkommen 13 4BIOLOGIE 14 4.1Nahrung 14 4.2Fortpflanzung 14 5HANDLUNGSLEITFADEN ZUR SAATKRÄHE 15 5.1Öffentlichkeitsarbeit 15 5.2Präventivmaßnahmen 15 5.2.1 Sichere Abdeckung von Silage-Lagerflächen und Kompost von Nutztierhaltungen und Biomasse-, Kompostierungs- sowie Abfallverwertungsanlagen 15 5.2.2 Ausweisung von „sensiblen Gebieten“ im besiedelten Bereich 17 5.2.3 Keine Pflanzungen von bestimmten Baumarten in sensiblen Gebieten, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.4 Ersatz- und Neupflanzungen von Baumarten in der freien Landschaft, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.5 Sicherung und Förderung von Kolonien im in der freien Landschaft 19 5.3Ursachen für Konflikte im besiedelten Bereich 20 5.4Maßnahmen bei bestehenden Konflikten im besiedelten Bereich 5.4.1 Frühzeitiges Entfernen von Nestmaterial in der Nestbauphase 21 22 5.5Ursachen für Konflikte im in der freien Landschaft 22 5.6Präventivmaßnahmen im in der freien Landschaft 24 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.5 5.6.6 5.6.7 4 Chili-Eukalyptus-Beize für Saatgut zur Vergrämung von Saatkrähen In der Zeit der Aussaat Vergrämungsmaßnahmen in der Landwirtschaft Meldung von Schäden über das Portal von ISIP Letale Vergrämung von Saatkrähen (Vergrämungsabschüsse) Räumlich und zeitlich befristete Allgemeinverfügung I Räumlicher Geltungsbereich II Zeitlicher Geltungsbereich III Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot IV Sofortige Vollziehung V Wirksamwerden VI Nebenbestimmungen aus Sicht des Vogelschutzes VII Bedarfsbezogene Hinweise zur Allgemeinverfügung VIII Sachverhalte in Bezug auf die Begründung der Allgemeinverfügung IX Rechtliche Würdigung Akustische und pyroakustische Vergrämung Wirkung auf Vögel Sachliche Bewertung der Beeinträchtigungen und ihre Folgen Prüfung der Erteilung von Einzelgenehmigungen oder von Allgemeinverfügungen 24 24 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27 28 28 29 30 30 31 32 6OFFENE FRAGEN32 6.1Wo finden die größten Kolonien in Rheinland-Pfalz ihre Nahrung?33 6.2Einfluss von bodenbewohnenden Insektenlarven auf die Saatkrähe33 6.3Kommt es nach der der Sicherung von Biomasse-Lagerstätten zu einer spürbaren Reduktion der Saatkrähenpopulation?33 6.4Wirkt sich die (pyro-)akustische Vergrämung nachteilig auf a) die Brutbiologie nicht schadensrelevanter Vogelarten und b) Vogelschutzgebiete aus? 33 7ZUSAMMENFASSUNG34 8QUELLEN36 9ABBILDUNGEN39 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Glossar Aktion GrünAktions- und Förderprogramm der Landesregierung für Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz BNatSchGBundesnaturschutzgesetz bzw.beziehungsweise DDADachverband Deutscher Avifaunisten e. V. DDTDichlordiphenyltrichlorethan, ein Insektizid, das seit den 1940er-Jah- ren als Kontakt- und Fraßgift bis zum Verbot 1977 in Deutschland ein- gesetzt wurde et al.und andere (et alii) EUEuropäische Union FFH-RLFauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) GNORGesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. LANISLandschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung LfULandesamt für Umwelt RLP LKLandkreis LJVOLandesjagdverordnung Mio.Millionen MKUEMMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP MonitoringÜberbegriff für alle Arten von standardisierten und systematischen Er- fassungen, Protokollierungen, Messungen oder Beobachtungen eines Vorgangs oder Prozesses, um dessen Verlauf zu ermitteln. MsBMonitoring seltener Brutvögel des DDA NABUNaturschutzbund Deutschland e. V. Nr.Nummer NSGNaturschutzgebiet RLPRheinland-Pfalz SGD NordStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier SGD SüdStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz sog.Sogenannt(e) VS-RLEU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Das Bundes-Bodenschutzgesetz findet immer dann Anwendung, wenn und soweit andere Fachrechte keine bodenbezogenen Regelungen enthalten. Da aber andere Fachrechte wie das Baurecht und das Naturschutzrecht diesbezügliche Regelungen getroffen haben, wird der vorsorgende Bodenschutz durch verschiedene Fachaufgaben realisiert. In erster Linie sind die für den Bodenschutz verantwortlichen Behörden zuständig – auf Gesamt-Berliner und auf bezirklicher Ebene. Diese Behörden setzen sich auch für Bodenschutzbelange in den Aufgaben ein, für die sie zwar nicht originär verantwortlich sind, die aber große Auswirkungen auf den Boden haben. In Berlin sind das vor allem folgende: Erstellung des Flächennutzungsplans (FNP) (nach §§ 5 ff. BauGB) Der FNP stellt für ganz Berlin die zulässige Nutzung der Flächen dar. Da damit im groben Rahmen vorgegeben ist, welches Ausmaß die Bodenbelastung annehmen kann, muss diese Planung die konkreten Potentiale und Funktionen der jeweiligen Böden berücksichtigen. Erstellung des Landschaftsprogramms (LaPro) nach BerlNatSchG Das LaPro von 1994 schützt in seinem „Teilplan Naturhaushalt“ die abiotischen Komponenten der Landschaft. Dazu gehört auch der Boden; für ihn wurde das Vorranggebiet Bodenschutz ausgewiesen. Mit der Fortentwicklung des Bodenschutzrechts muss diese Ausweisung unter dem spezifischen fachlichen Aspekt überprüft werden. Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach BerlNatSchG Die Eingriffsregelung nach NatSchG soll die Natur vor Übernutzung schützen, indem Eingriffe in Natur und Naturhaushalt (zu dem auch der Boden gehört) vermieden oder ausgeglichen werden. Der Leitfaden „Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (SenStadtUm 2012) leitet für den Boden eine Eingriffsbewertung ab und ermöglicht so, den Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Boden zu monetarisieren. Erstellung von Bebauungsplänen Diese regeln verbindlich die mögliche bauliche Nutzung des Bodens und sind deswegen – neben dem FNP – ein wichtiges Instrument zum schonenden Umgang mit dem Boden. Seit 2004 müssen für alle Bebauungspläne eine “Strategische Umweltprüfung”, eine Form der Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt immer durch den Vergleich „jetziger planungsrechtlicher Zustand“ gegenüber dem „künftigen Planungszustand“ und erlaubt den Boden vorsorgend zu schützen. Nach Anpassung des BauGB an die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung wurde die Umweltprüfung in der Bauleitplanung (UP) eingeführt. In der Umweltprüfung sind die Belange des Umweltschutzes darzustellen. Für das jeweilige Planungsgebiet eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen und deren mögliche Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben abzuwägen. Festsetzung von Wasserschutzgebieten Bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten spielt u.a. die Qualität der Böden eine Rolle (z.B. Mächtigkeit der filterfähigen Schicht); außerdem schützen viele Regelungen der Schutzgebietsverordnung auch den Boden mit. Regelung der Abfallwirtschaft Da viele Bodenbelastungen aus unsachgemäßer Ablagerung von Abfällen entstanden sind, ist der sorgfältige Umgang mit Abfällen schon traditionell ein wesentliches Element im vorsorgenden Bodenschutz. Dazu gehört als Problem auch der Klärschlamm: dieser ist mit seinem hohen Gehalt organischer Substanz eigentlich ein wertvoller Stoff zur Bodenverbesserung. Allerdings sind darin meist Schadstoffe in so hohen Konzentrationen enthalten, dass diese den Boden langfristig mehr schaden als nützen. Deswegen werden Klärschlämme in der Regel entsorgt. Biokomposte hingegen können wegen ihres geringen Schadstoffgehaltes in Landwirtschaft oder Gartenbau verwertet werden. Die Vielzahl der Fachaufgaben darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese nur Teilaspekte des Bodenschutzes betrachten: als Filtermedium für den Wasserhaushalt oder als Standort für Baulichkeiten etc. Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes muss es deswegen sein, aus der Perspektive des Bodens die Nutzungsansprüche an ihn unter der Zielsetzung seines nachhaltig gesicherten Schutzes zu befriedigen.
Liebe Leser*innen, der Klimawandel ist auch in Deutschland immer stärker spürbar. Was wir alle – ob in der Politik, der Wirtschaft oder privat – tun können, um zunehmendem Extremwetter zu begegnen, ist Thema dieser Newsletterausgabe. Eine gute Nachricht in Sachen Klimaschutz: Im ersten Halbjahr 2022 wurden etwa 14 Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Apropos Thema Klima: Sie werden es sehen, die Newsletter-Inhalte sind in dieser Ausgabe nach Themen geordnet. Unter den neuen Rubriken finden Sie nun alle Neuigkeiten zum jeweiligen Thema, ob aktuelle Meldung, neue Publikation oder anstehende Veranstaltung. Möchten Sie uns Feedback zu dieser Änderung geben oder haben Sie Verbesserungsvorschläge für den Newsletter „UBA aktuell“? Dann freuen wir uns, wenn Sie an unserer kurzen Umfrage teilnehmen . Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Hitze, Trockenheit, Starkregen: Was Deutschland tun kann Durch den Klimawandel nimmt Extremwetter in Deutschland zu. Quelle: Bernd Brueggemann / Fotolia.com und mb67 / Fotolia.com Aufgrund des Klimawandels gibt es auch in Deutschland immer mehr heiße Sommertage mit über 30 °C und Tropennächte mit mindestens 20 °C. Hitzewellen sind inzwischen mindestens fünfmal wahrscheinlicher als im Jahr 1900. Dies belastet besonders empfindliche Menschen wie Alte und Vorerkrankte in stark verdichteten Innenstädten. Viel Bodenversieglung und Bebauung sowie wenig Grün sorgen hier für eine besonders starke Aufheizung. Der Klimawandel sorgt auch dafür, dass die Bodenfeuchte in Deutschland abnimmt. Stand 15. Juli 2022 zeigte sich im Oberboden (bis 30 cm) fast in ganz Deutschland flächendeckend Trockenstress, teilweise extremer Trockenstress, mit entsprechenden Folgen nicht nur für Wälder, Land- und Fortwirtschaft. Gleichzeitig fällt Regen immer häufiger als Starkregen – der schnell abfließt und dabei teils verheerende Zerstörungen zurücklässt, wie vergangenes Jahr im Ahrtal. Neben der schnellen Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels dringend geboten. Der Hitze in den Innenstädten müssen wir durch deutlich mehr Grün sowie mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz an Gebäuden begegnen. An Flüssen vorgesehene Überschwemmungsflächen können helfen, Schäden durch Starkregen zu vermeiden und das Wasser gleichzeitig für Trockenperioden in der Landschaft zu halten. Mit Wasser muss überall sorgsam umgegangen werden, es also nicht verschmutzt und nur sparsam gebraucht werden; ob durch Mulchen in der Landwirtschaft, um der Austrocknung von Böden entgegenzuwirken, oder im privaten Garten durch das Sammeln von Regenwasser und die Gartenbewässerung nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden. Viele weitere Informationen und Empfehlungen des Umweltbundesamtes finden Sie unter den folgenden Links. Entlastungspaket: Umweltbundesamt will Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer ausnehmen "Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden", sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Auch auf die Reparatur von Fahrrädern soll ein niedrigerer Steuersatz entfallen. Artikel in der ZEIT ONLINE. Wasserknappheit in Deutschland UBA-Experte Jörg Rechenberg im Deutschlandfunk: Es braucht mehr Effizienz bei allen Wassernutzungen. Kalte Dusche für die Freiheit - Was Energiesparen bringt Welche Tipps zum Energiesparen helfen wirklich? Und animieren solche gut gemeinten Tipps zur Nachahmung oder bewirken sie eher das Gegenteil? UBA-Experte Dr. Michael Bilharz im HR-Info-Podcast. UBA-Zahl des Monats Juni 2022 Quelle: Umweltbundesamt
Das beim Landesamt für Umwelt (LfU) entwickelte Informationspaket "Gefahrenpotenzial Starkregen" hat es bei dem Wettbewerb "Blauer Kompass 2020" des Umweltbundesamtes (UBA) unter die letzten 15 der insgesamt 160 eingereichten Projekte geschafft. Das UBA zeichnet damit Projekte aus, die sich mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland beschäftigen. „Wir freuen uns, dass unser Projekt in der Endrunde zum Publikumspreis mit dabei ist. Die Nominierung zeigt den hohen Stellenwert des Projektes, das vor allem Kommunen bei der Gefahrenanalyse von Starkregenereignissen helfen wird, um Schäden im Voraus zu minimieren. Mit solchen plötzlich auftretenden Hochwasserereignissen ist in Zeiten des Klimawandels künftig häufiger zu rechnen“, so Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt. Alle Bürgerinnen und Bürger können bis zum 20. April täglich einmal abstimmen, welches Projekt mit dem Publikumspreis ausgezeichnet werden soll. Wenn Sie das Projekt mit Ihrem Voting unterstützen möchten, können Sie hier abstimmen: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank Mit dem Projekt " Infomationspaket Hochwasserrückhalt/Gebietsanalyse Gefahrenpotenzial Starkregen Rheinland-Pfalz " bietet das Landesamt landesweit allen Planungsträgern und insbesondere den Kommunen Informationen zu Erosion, Hochwasserentstehung, Wasserrückhalt in der Landschaft, Auen- und Gewässerrenaturierung sowie aktuell eine Starkregen-Gefahrenanalyse für alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Die Gefahrenanalyse enthält ortsgenaue Hinweise auf kritische Gefahrenbereiche in den Ortschaften. So können die mit ihren Häusern betroffene Bürger passende Schutzmaßnahmen vornehmen. Die Gemeinden sind aufgerufen, auf dieser Basis ein Hochwasservorsorgekonzept erstellen, das vom Land mit 90% gefördert wird. Das Projekt wird mit Unterstützung des Ingenieurbüros Feldwisch/ BGHplan" durchgeführt. Es ist eines von insgesamt 160 Projekten zur Anpassung an den Klimawandel, die sich beim Umweltbundesamt für den „Blauen Kompass 2020" beworben haben. Mit dem Wettbewerb „Blauer Kompass“ zeichnet das Umweltbundesamt Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aus. Ob Begrünung des Bürodachs, Entsiegelung des Schulhofes, Anbau klimaangepasster Sorten in der Landwirtschaft oder Maßnahmen zum Hochwasserschutz – gesucht werden Projekte, die innovative Antworten auf die zunehmend häufigen und intensiven Klimafolgen in Deutschland finden. Das Projekt mit den meisten Stimmen wird am 26. Juni bei einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium ausgezeichnet. Weitere Informationen zum "Blauen Kompass 2020" finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes . Weitere Informationen zum Projekt Bedingt durch den Klimawandel häufen sich in den letzten Jahren regional begrenzte, plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse. Diese werden meist durch Starkregenereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht und sind mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht voraussagbar. Mit einer Kombination von Landschaftsanalyse und wasserwirtschaftlichen Daten können jedoch die Wege des dann in der Landschaft "wild" abfließenden Wassers vorsorglich ermittelt und dadurch die von Überschwemmungen betroffenen Flächen, Ortschaften und Häuser identifiziert werden. Diese beim LfU entwickelte Gefahrenanalyse erfolgt für ganz Rheinland-Pfalz und wird allen Kommunen durch Berichte, Karten und Beratungstermine bereitgestellt. Die Verwaltungen erhalten dabei ortsgenaue Hinweise auf die kritischen Gefahrenbereiche. Mit dem Informationspaket wird über Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion und Abflussbeschleunigung außerhalb der Ortschaften sowie über geeignete Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern und Auen informiert. Dadurch können Wasser, Schlamm und Geröll in der Landschaft zurückgehalten und so bebaute Gebiete vor Schäden geschützt werden. Diese multifunktionalen Maßnahmen dienen gleichzeitig auch der Anpassung an den Klimawandel bezüglich Niedrigwasser, Grundwasserneubildung, Temperaturregulation und Tiefenerosion in den Gewässern. Das "Informationspaket" wird auch anderen Planungsträgern – beispielsweise für den Straßenbau – bereitgestellt. Eine besondere Kooperation erfolgt bei allen Bodenordnungsverfahren. Mit der Starkregenanalyse werden auch Bereiche identifiziert, die besonders zur Sturzflutbildung neigen oder ein erhöhtes Überflutungsrisiko aufweisen. Aus den Daten und Karten können gleichermaßen generelle und ortsspezifische Vorsorgemaßnahmen abgeleitet werden.
Am 20. September 2014 setzten mehr als 3.000 Besucher des Umweltfests der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) ein Zeichen gegen Plastiktüten und Ressourcenverschwendung in Berlin. Sie hielten ein neun Kilometer langes Band aus 30.000 Einwegtüten in die Luft und stellten den bisherigen, durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten, Weltrekord der längsten Plastiktütenkette ein. Dieser wurde am 17.7.2013 von SEA LIFE mit 10.615 Plastiktüten und einer 4,2 Kilometer langen Kette am Timmendorfer Strand aufgestellt. Unter dem Slogan „Berlin tüt was!“ hatten die SNB, die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) zu der heutigen Aktion aufgerufen. Alleine in Berlin gehen pro Stunde 30.000 Plastiktüten über die Ladentheke. Diese sind bereits nach durchschnittlich 25 Minuten Abfall. Häufig landen sie nicht im Gelben Sack, sondern in der Verbrennungsanlage oder sogar in der Landschaft, wo sie dann der Tier- und Pflanzenwelt schaden. Der Tagesverbrauch an Plastiktüten liegt in der Hauptstadt bei 710.000 Stück. Pro Jahr macht das 260 Millionen Plastiktüten.
Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten! Trotz Fortschritten im Umwelt- und Naturschutz bedrohen Landschaftszerstörung, Umweltgifte oder der Klimawandel noch immer Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume. Für den Erhalt der Biodiversität muss weltweit noch mehr getan werden, auch in Deutschland. Welchen Beitrag Umweltschutz dabei leisten kann, zeigt das aktualisierte UBA-Themenheft „Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten“. In zwölf Kapiteln beleuchtet das Themenheft die Entwicklungen und den Handlungsbedarf zum Erhalt der Biodiversität , etwa in den Gebieten Gewässerschutz, Agrarpolitik und Luftreinhaltung. So müssen unter anderem Gewässer renaturiert, der Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft verringert und der Klimawandel verlangsamt werden, um Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen zu schützen und um ihnen mehr Zeit zu geben, sich an die neuen Bedingungen anpassen zu können. Des Weiteren sorgt ein sparsamerer Umgang mit Ressourcen für einen verringerten Abbau und somit für den Schutz bestimmter Biotope.
Der NABU (damals noch "Bund für Vogelschutz") beginnt mit dem Kampf gegen die Landschaftszerstörung durch Flurbereinigung.
"Manuskripterstellung Landeskunde Sächsische Schweiz" Kulturhistorische Grundlagen, Historische und Allgemeine Grundlagen, kulturgeschichtlicher Abriss zur Sächsischen Schweiz, Heimatschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege in der Sächsischen Schweiz, Landschaftsanalyse, Naturraum Naturhaushalt, Flächennutzung, Landschaftsbelastung und Landschaftsschäden, Landschaftsgliederung und Landschaftsbilder der Sächsischen Schweiz.
Subventionen begegnen uns überall in unserem Alltag. Sie beeinflussen nicht nur unsere Entscheidungen, sondern auch das Klima. Ein Überblick über den Status Quo und was sich für eine klimafreundliche Zukunft ändern muss. Einen einheitlichen Subventionsbegriff gibt es nicht. Das Umweltbundesamt versteht darunter Begünstigungen des Staates an Unternehmen und an private Haushalte. Dazu gehören z.B. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Für Subventionen müssen keine oder nur vergleichsweise geringe Gegenleistungen erbracht werden. Subventionen sind umweltschädlich, wenn sie folgende Bereiche schädigen: Nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes waren im Jahr 2018 in Deutschland Subventionen im Umfang von über 65 Milliarden Euro als umweltschädlich einzustufen. Der Flugverkehr wird vom Staat massiv subventioniert. müssen in Deutschland auf Kerosin keine Steuern und Fluggäste auf internationale Flüge keine Mehrwertsteuer zahlen. Damit verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen in Höhe von 12,4 Milliarden Euro - jedes Jahr. Zu beachten ist, dass die Kerosinbesteuerung europäischen Vorgaben unterliegt. Lange galt ein EU-weites Verbot zur Kerosinbesteuerung. Seit 2003 ist die Besteuerung des Kerosins für Inlandsflüge sowie für Flüge zwischen Mitgliedstaaten erlaubt, wenn dafür bilaterale Abkommen vorliegen. Aber wie sieht das mit den Wirkungen auf das Klima aus? Treibhausgasemissionen in CO₂-Äquivalenten in kg für eine Hin- und Rückreise von Hamburg nach München für unterschiedliche Verkehrsmittel Welche anderen Auswirkungen auf die Umwelt gibt es noch? Es gibt noch viele andere umweltschädliche Subventionen, die Gesundheit, Boden, Wasser, Klima, Artenvielfalt und Landschaft schaden. Ein besonders auffälliges Beispiel ist die gegenwärtige Steuervergünstigung für tierische Produkte. Derzeit zahlen Verbraucher:innen für tierische Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte nur eine reduzierte Mehrwertsteuer von 7 anstatt 19 Prozent. Dadurch entstehen Steuerausfälle von rund 5,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Erzeugung tierischer Produkte ist sehr umwelt- und klimaschädlich. So ist die Tierhaltung in Deutschland für mehr als 60 Prozent der in der Landwirtschaft emittierten Treibhausgase verantwortlich. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgase, während Obst oder Gemüse bei weniger als einem Kilo liegen. Auch für die Gesundheit ist zu viel Fleisch schädlich. Heute liegt der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch im Durchschnitt bei fast 60 Kilo – die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt aus Gesundheitsgründen höchstens die Hälfte. Daher sollte der Staat den Konsum dieser Produkte nicht mehr über die Mehrwertsteuer subventionieren. Unser Vorschlag: Subventionen für z.B. tierische Produkte streichen, umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen im Gegenzug steuerlich entlasten. gibt der Staat jedes Jahr über 65 Milliarden Euro für umweltschädliche Subventionen aus. muss der Staat Geld in die Hand nehmen, um Gesundheits- und Umweltschäden zu beseitigen, die durch umweltschädliche Subventionen entstehen. entstehen durch die Subventionen Wettbewerbsnachteile für umweltfreundliche Produkte. Dies erhöht den staatlichen Förderbedarf für umweltgerechte Techniken und Produkte. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen würde… …und finanzielle Spielräume schaffen, um z. B. Umweltbundesamt, 2021, Gesamtvolumen umweltschädliche Subventionen https://www.umweltbundesamt.de/bild/gesamtvolumen-umweltschaedlicher-subventionen Umweltbundesamt, 2021, Indikator: Emission von Treibhausgasen https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-emission-von-treibhausgasen#die-wichtigsten-fakten Umweltbundesamt, 2020, TREMOD 6.21, Emissionen im Personenverkehr – Tabelle https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten#verkehrsmittelvergleich_personenverkehr_tabelle Umweltbundesamt, 2019, Umweltschonender Luftverkehr https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-11-06_texte-130-2019_umweltschonender_luftverkehr_0.pdf Umweltbundesamt, 2017, Für Klima und Umwelt: Tierische Produkte höher besteuern https://www.umweltbundesamt.de/fuer-klima-umwelt-tierische-produkte-hoeher#ist-der-vorschlag-unsozial-weil-auch-geringverdiener-durch-die-hohere-mehrwertsteuer-fur-tierische-produkte-belastet-werden Umweltbundesamt, 2014, Umweltschutz und Biodiversität https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/forschen/umwelt-beobachten/biodiversitaet#umweltschutz-und-biodiversitat Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2012, Umweltgutachten https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_2016/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Das Projekt "Development of an indicatory system for degradation stages of kettle-hole mires by means of ground beetles and spiders" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie, Institut für Biologie, Arbeitsgruppe Bodenzoologie und Ökologie durchgeführt. Due to mostly anthropogenic influence mires in Central Europe are undergoing rapid succession. We tried to indicate five degradation stages of a peculiar type of mires, so-called kettle-hole mires, which are located in the region of terminal moraines left by the pleistocene glaciation until 10,000 B.P. Using a database of more than 12,000 ground beetles belonging to more than 100 species sampled in 25 sites of various degradation, we tried to construct a bioindicatory system by the use of machine learning techniques. Model-tree induction yielded a classifier consisting of three decision-trees which was moderately successful in classifying mires into the correct degradation stage by using information about only nine species, thus breaking down the biotic information to a necessary minimum and creating an extremely parsimonious model. A translation of the decision-trees into fuzzy rule-based models increased bioindicatory efficiency: only one of ten unseen cases used for validation deviated more than one class from the correct degradation stage. At the moment, this model reflects a static picture of kettle-hole mire degradation, confirming what can be said upon macroscopic examination. Future studies must show whether also the more subtle dynamic aspects of mire degradation can be indicated by ground beetle occurrence.
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