Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet. U. a. für die Anwendung im FFH-Bereich wurde dabei die Ebene der Haupteinheiten durch Zusammenfassung einzelner Einheiten zu Naturräumen vereinfacht. Die Einheiten der Naturräme lassen sich zu neun verschiedenen Großlandschaften zusammenfassen. Der Datensatz beinhaltet außerdem die Abgrenzung der atlantischen, kontinentalen und alpinen biogeographischen Regionen in Deutschland.
Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der naturräumlichen Haupteinheiten und der naturräumlichen Gruppen der Haupteinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithüsen et al. (1953-1962). Meynen, E., , Schmithüsen, J., Gellert, J., Neef, E. Müller-Miny, H. & Schultze, J. H. (Hrsg.) (1953- 962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Bd. 1-9. - Remagen, Bad Godesberg (Bundesanstalt für Landeskunde u. Raumforschung, Selbstverlag).
Wuchsgebiete sind eine wichtige ökologische Bezugsbasis für die Beschreibung von Waldtypen, Herkunftsgebieten forstlichen Saatguts, Waldökosystemen und ihres natürlichen Wuchspotentials. Die Wuchsbezirke sind innerhalb der Wuchsgebiete nach ihren regionalen Eigenarten (Landschaftsstruktur, Bodengesellschaften, Waldtypen) noch einmal unterschieden und enger gefasst.
Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet. U. a. für die Anwendung im FFH-Bereich wurde dabei die Ebene der Haupteinheiten durch Zusammenfassung einzelner Einheiten zu Naturräumen vereinfacht. Die Einheiten der Naturräme lassen sich zu neun verschiedenen Großlandschaften zusammenfassen. Der Datensatz beinhaltet außerdem die Abgrenzung der atlantischen, kontinentalen und alpinen biogeographischen Regionen in Deutschland.
Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der naturräumlichen Haupteinheiten und der naturräumlichen Gruppen der Haupteinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithüsen et al. (1953-1962). Meynen, E., , Schmithüsen, J., Gellert, J., Neef, E. Müller-Miny, H. & Schultze, J. H. (Hrsg.) (1953- 962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Bd. 1-9. - Remagen, Bad Godesberg (Bundesanstalt für Landeskunde u. Raumforschung, Selbstverlag).
Wuchsgebiete sind eine wichtige ökologische Bezugsbasis für die Beschreibung von Waldtypen, Herkunftsgebieten forstlichen Saatguts, Waldökosystemen und ihres natürlichen Wuchspotentials. Die Wuchsbezirke sind innerhalb der Wuchsgebiete nach ihren regionalen Eigenarten (Landschaftsstruktur, Bodengesellschaften, Waldtypen) noch einmal unterschieden und enger gefasst.
The ELONTA project aimed at understanding the relationships between landscape structure, source-sink dynamics and the risk of pesticide use for Non-Target Arthropods (NTAs). It also investigated the effectiveness of introducing two landscape-based mitigation measures: grassy field boundaries and unsprayed field margins. The project used a model NTA species, Bembidion lampros , a small, univoltine, spring-breeding carabid beetle that is common in temperate European agricultural landscapes. The project combined high-resolution dynamic landscape models with advanced spatially-explicit population models to simulate changes in B. lampros population dynamics in agroecosystems. The impact of pesticide use on B. lampros populations and the effectiveness of mitigation measures were assessed in a set of 611 study plots of 10x10 km 2 in Brandenburg and Lower Saxony regions, varying in landscape and farmland heterogeneity. Our analysis showed that beetle populations were better supported in more diverse and heterogeneous landscapes with a high proportion of herbaceous semi-natural habitats and permanent pastures. The negative impact of pesticide use was greater in more homogeneous landscapes with low initial beetle populations, high arable land coverage and low beetle source habitat coverage. The study showed that grassy field boundaries were a more effective mitigation measure than unsprayed field margins. It also revealed the influence of source-sink dynamics on the effect of pesticide application on B. lampros populations, with significant exclusive off-field effects that persisted despite mitigation measures. Landscape management in agroecosystems should focus on maintaining and protecting these habitats, especially in highly homogeneous landscapes. Veröffentlicht in Texte | 58/2024.
Darstellung von Landschaftsstrukturen (Wald/ Feldgehölz,Grünland/ Röhricht, Acker und sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen, Ortschaften > 1000 Ew., Stand- und Fließgewässer). Weiterhin wird die Komplexität von Waldstrukturen in verschiedenen Kategorien angegeben. Die Daten enthalten des Weiteren Angaben über abiotische Standortfaktoren (Substrattypen) und morphogenetische Strukturen (Endmoräne, Düne, Oszug, Talranderosionsgebiet, glazifluviatile Rinne). Es existieren ein landesweiter Kartensatz im Maßstab 1:50.000 sowie ein Textband, Formblätter und Mustermappen mit Kartenauszügen zur Erläuterung.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Barnim einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der rund 750 Quadratkilometer große Naturpark Barnim ist das einzige der 15 Großschutzgebiete des Landes Brandenburgs, das länderübergreifend ausgewiesen wurde. Er umfasst die Jungmoränenlandschaft des Barnims und erstreckt sich im Brandenburger Teil des Naturparks zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg. Großflächigen Wälder und Forsten prägen das Landschaftsbild des Naturparks. Hinzu kommen zahlreiche Seen, Moore, fast unberührte Fließtäler und Ackersölle. Diese kleinen, oft mondrunden Gewässer sind Lebensraum für das Wappentier des Naturparks, die Rotbauchunke. In dieser abwechslungsreichen Landschaft liegen Orte, in denen Reste slawischer und deutscher Burgen von der Geschichte des Barnims, beeindruckende Feld- und Ziegelsteinbauten von alter Handwerkskunst, historische Wasserstraßen - wie der Finowkanal - vom wirtschaftlichen Auf und Ab der Gegend zeugen. Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Im Rahmen der Hauptstudie wurde eine Biotopkartierung in unterschiedlichen Intensitätsstufen durchgeführt sowie vorhandene Daten ausgewertet. Aus diesen Grundlagendaten wurden Fachbeiträge zu folgenden Themen erarbeitet: Biotoptypen, Flora; Fauna; Hydrologie; Fließgewässer; Forstwirtschaft; Tourismus. Auf dieser Grundlage erfolgte die Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen für ausgewählte Schwerpunkträume sowie die Managementplanung für die FFH-Gebiete. Die Entwicklungsziel- und Maßnahmenplanung orientierte sich an folgendem Leitbild: Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung: - der Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; - der Stillgewässer, Fließe und Niedermoore als miteinander vernetzte Lebensräume und der Gewässer und Feuchtgebiete; - der trockenwarmen Lebensräumen auf armen Sandböden, z.B. auf Dünenzügen und Talsandniederungen; - der naturnahen und in Teilen großflächig und unzerschnittenen, störungsarmen Wälder unterschiedlicher Standorte; - der naturfernen Forsten zu naturnahen Waldbeständen. Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich nach den Grundsätzen - der naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft; - der eiszeitlich geprägten Landschaftsstrukturen, wie z.B. Sölle, Schmelzwasserrinnen, Trockentäler und Dünenzüge. Die Gewährleistung einer naturverträglichen Erholungsnutzung wurde im Fachbeitrag Tourismus abgehandelt.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.
Origin | Count |
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Text | 10 |
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