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Schwere UTM32 100m

Schwerebeschleunigung an der Erdoberfläche, d.h. Abweichung des prädizierten Schwerewertes vom Referenzwert 981000 mGal (9,81 m/s²). Genähert entspricht der Wert somit der relativen Abweichung einer Waage in ppm (Millionstel), d.h. auf Sylt (Gitterwert ca. 500 mGal) wird eine Person mit einer Masse von 100 kg auf einer mit 9,81 m/s² geeichten Waage ca. 50 g schwerer gewogen als auf dem Brocken (Gitterwert 0 mGal). Die Aktualität des Datenbestandes (2016) entspricht dem des Quasigeoidmodells GCG2016. Der Geodatensatz ist die Grundlage für die Darstellung des Quasigeoids im WMS Schwere. Hierfür wurden die Schweregitter mit einer Auflösung von 100 m in UTM32-Projektion gesampelt. Dokumentation: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/dokumentation/deu/wms_schwere.pdf Datenquellen: http://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_wms_schwere.pdf Schweresystem: International Gravity Standardization Net 1971 (Morelli et al., 1974) Normalschwere: kein Abzug, keine Berücksichtigung des Atmosphäreneinflusses Niveaureduktion: keine Bouguer-Plattenreduktion: keine Geländekorrektur (nur für die Rasterverarbeitung): Sphärische Berechnung des vollständigen topographischen Effekts (exkl. indirektem Effekt der Topographie auf die Schwere) bis 100 km, digitales Geländemodell mit Rasterweite 1“ (ca. 25 m), Quadermethode (Forsberg, 1984) im Nahbereich bis 5‘, außerhalb Tesseroidmethode (Grombein, 2013) Reduktionsdichte/-niveau (nur für die Rasterverarbeitung): Festland 2670 kg/m³ / Bathymetrie (Nordsee, Ostsee, Bodensee) 1000 kg/m³, 0 m ü. NHN (DHHN92) Rasterverarbeitung: Reduktion Normalschwere und Geländereduktion; Interpolation mittels Kollokation (Forsberg et al. 2008), Rasterweite 30“ x 45“, Resampling auf Rasterweite 3,6“ x 5,4“; Wiederherstellung der Geländereduktion und der Normalschwere im Raster; Projektion auf UTM32-Gitter mit Rasterweite 100 m Einheit: mGal = 10^-5 m/s-2 Offset: 981000 mGal Aktualität: 2016

Bougueranomalie UTM32 100m

Bougueranomalie (vollständig topographisch reduzierte Freiluftanomalie) an der Erdoberfläche, d.h. prädizierter Schwerewert minus Normalschwere (Geodetic Reference System 1980) auf Geländehöhe minus vollständiger Effekt der Topographie oberhalb der Nullniveaufläche, gerechnet mit Standarddichte 2,67 g/cm³ und Integrationsradius 100 km (abweichend von den in der Geophysik üblichen 167 km). Die Aktualität des Datenbestandes (2016) entspricht dem des Quasigeoidmodells GCG2016. Der Geodatensatz ist die Grundlage für die Darstellung des Quasigeoids im WMS Schwere. Hierfür wurde das originale Gitter des GCG2016 mit einer Gitterauflösung von 100 m in UTM32-Projektion gesampelt. Dokumentation: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/dokumentation/deu/wms_schwere.pdf Datenquellen: http://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_wms_schwere.pdf Schweresystem: International Gravity Standardization Net 1971 (Morelli et al., 1974) Normalschwere: Geodetic Reference System 1980 (Moritz, 1964), keine Berücksichtigung des Atmosphäreneinflusses Niveaureduktion: Direkte Berechnung der Normalschwere als Funktion der geographischen Breite und NHN-Höhe mittels Kugelfunktionsentwicklung bis Grad 8 Bouguer-Plattenreduktion: keine Geländekorrektur: Sphärische Berechnung des vollständigen topographischen Effekts (exkl. indirektem Effekt der Topographie auf die Schwere) bis 100 km, digitales Geländemodell mit Rasterweite 1“ (ca. 25 m), Quadermethode (Forsberg, 1984) im Nahbereich bis 5‘, außerhalb Tesseroidmethode (Grombein, 2013) Reduktionsdichte/-niveau: Festland 2670 kg/m³ / Bathymetrie (Nordsee, Ostsee, Bodensee) 1000 kg/m³, 0 m ü. NHN (DHHN92) Rasterverarbeitung: Interpolation mittels Kollokation (Forsberg et al. 2008), Rasterweite 30“ x 45“, Resampling auf Rasterweite 3,6“ x 5,4“; Projektion auf UTM32-Gitter mit Rasterweite 100 m Einheit: mGal = 10^-5 m/s-2 Aktualität: 2016

Freiluftanomalie UTM32 100m

Schwereanomalie (Freiluftanomalie) an der Erdoberfläche, d.h. prädizierter Schwerewert minus Normalschwere (Geodetic Reference System 1980) auf Geländehöhe. Die Aktualität des Datenbestandes (2016) entspricht dem des Quasigeoidmodells GCG2016. Der Geodatensatz ist die Grundlage für die Darstellung des Quasigeoids im WMS Schwere. Hierfür wurden die Schweregitter mit einer Auflösung von 100 m in UTM32-Projektion gesampelt. Dokumentation: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/dokumentation/deu/wms_schwere.pdf Datenquellen: http://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_wms_schwere.pdf Schweresystem: International Gravity Standardization Net 1971 (Morelli et al., 1974) Normalschwere: Geodetic Reference System 1980 (Moritz, 1964), keine Berücksichtigung des Atmosphäreneinflusses Niveaureduktion: Direkte Berechnung der Normalschwere als Funktion der geographischen Breite und NHN-Höhe mittels Kugelfunktionsentwicklung bis Grad 8 Bouguer-Plattenreduktion: keine Geländekorrektur (nur für die Rasterverarbeitung): Sphärische Berechnung des vollständigen topographischen Effekts (exkl. indirektem Effekt der Topographie auf die Schwere) bis 100 km, digitales Geländemodell mit Rasterweite 1“ (ca. 25 m), Quadermethode (Forsberg, 1984) im Nahbereich bis 5‘, außerhalb Tesseroidmethode (Grombein, 2013) Reduktionsdichte/-niveau (nur für die Rasterverarbeitung): Festland 2670 kg/m³ / Bathymetrie (Nordsee, Ostsee, Bodensee) 1000 kg/m³, 0 m ü. NHN (DHHN92) Rasterverarbeitung: Geländereduktion; Interpolation mittels Kollokation (Forsberg et al. 2008), Rasterweite 30“ x 45“, Resampling auf Rasterweite 3,6“ x 5,4“; Wiederherstellung der Geländereduktion im Raster; Projektion auf UTM32-Gitter mit Rasterweite 100 m Einheit: mGal = 10^-5 m/s-2 Aktualität: 2016

Mittlere Bougueranomalie UTM32 100m

Mittlere Bougueranomalie über eine Basis von 4 km. Diese spezielle Darstellung dient den Vermessungsverwaltungen der Länder als Planungsgrundlage für gravimetrische Messungen im Sinne der Feldanweisung für Terrestrische Gravimetrie (FA-TG, Abschnitt C.4.1.1). Die Aktualität des Datenbestandes (2016) entspricht dem des Quasigeoidmodells GCG2016. Der Geodatensatz ist die Grundlage für die Darstellung des Quasigeoids im WMS Schwere. Hierfür wurde das originale Gitter des GCG2016 mit einer Gitterauflösung von 100 m in UTM32-Projektion gesampelt. Dokumentation: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/dokumentation/deu/wms_schwere.pdf Datenquellen: http://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_wms_schwere.pdf Schweresystem: International Gravity Standardization Net 1971 (Morelli et al., 1974) Normalschwere: Geodetic Reference System 1980 (Moritz, 1964), keine Berücksichtigung des Atmosphäreneinflusses Niveaureduktion: Direkte Berechnung der Normalschwere als Funktion der geographischen Breite und NHN-Höhe mittels Kugelfunktionsentwicklung bis Grad 8 Bouguer-Plattenreduktion: keine Geländekorrektur: Sphärische Berechnung des vollständigen topographischen Effekts (exkl. indirektem Effekt der Topographie auf die Schwere) bis 100 km, digitales Geländemodell mit Rasterweite 1“ (ca. 25 m), Quadermethode (Forsberg, 1984) im Nahbereich bis 5‘, außerhalb Tesseroidmethode (Grombein, 2013) Reduktionsdichte/-niveau: Festland 2670 kg/m³ / Bathymetrie (Nordsee, Ostsee, Bodensee) 1000 kg/m³, 0 m ü. NHN (DHHN92) Rasterverarbeitung: Interpolation mittels Kollokation (Forsberg et al. 2008), Rasterweite 30“ x 45“, Resampling auf Rasterweite 3,6“ x 5,4“; Projektion auf UTM32-Gitter mit Rasterweite 100 m; Tiefpassfilterung der Bougueranomalien mit 4 km gleitendem Mittelwert Verwendungszweck: Abschätzung der notwendigen Punktdichte für die Geoidmodellierung entsprechend der Feldanweisung für Terrestrische Gravimetrie (FA-TG) der AdV, Version 1.0, Abschnitt C4.1.1 mit Anlage 8 Einheit: mGal = 10^-5 m/s-2 Aktualität: 2016

Mittlerer horizontaler Gradient der Bougueranomalie UTM32 100m

Horizontaler Gradient der mittleren Bougueranomalie über eine Basis von 4 km. Diese spezielle Darstellung dient den Vermessungsverwaltungen der Länder als Planungsgrundlage für gravimetrische Messungen im Sinne der Feldanweisung für Terrestrische Gravimetrie (FA-TG, Abschnitt C.4.1.1) Die Aktualität des Datenbestandes (2016) entspricht dem des Quasigeoidmodells GCG2016. Der Geodatensatz ist die Grundlage für die Darstellung des Quasigeoids im WMS Schwere. Hierfür wurde das originale Gitter des GCG2016 mit einer Gitterauflösung von 100 m in UTM32-Projektion gesampelt. Dokumentation: https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/dokumentation/deu/wms_schwere.pdf Datenquellen: http://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/Datenquellen_wms_schwere.pdf Schweresystem: International Gravity Standardization Net 1971 (Morelli et al., 1974) Normalschwere: Geodetic Reference System 1980 (Moritz, 1964), keine Berücksichtigung des Atmosphäreneinflusses Niveaureduktion: Direkte Berechnung der Normalschwere als Funktion der geographischen Breite und NHN-Höhe mittels Kugelfunktionsentwicklung bis Grad 8 Bouguer-Plattenreduktion: keine Geländekorrektur: Sphärische Berechnung des vollständigen topographischen Effekts (exkl. indirektem Effekt der Topographie auf die Schwere) bis 100 km, digitales Geländemodell mit Rasterweite 1“ (ca. 25 m), Quadermethode (Forsberg, 1984) im Nahbereich bis 5‘, außerhalb Tesseroidmethode (Grombein, 2013) Reduktionsdichte/-niveau: Festland 2670 kg/m³ / Bathymetrie (Nordsee, Ostsee, Bodensee) 1000 kg/m³, 0 m ü. NHN (DHHN92) Rasterverarbeitung: Interpolation mittels Kollokation (Forsberg et al. 2008), Rasterweite 30“ x 45“, Resampling auf Rasterweite 3,6“ x 5,4“; Projektion auf UTM32-Gitter mit Rasterweite 100 m; Tiefpassfilterung der Bougueranomalien mit 4 km gleitendem Mittelwert, anschließend Gradientenbildung und Skalierung auf Basislänge 4 km Verwendungszweck: Abschätzung der notwendigen Punktdichte für die Geoidmodellierung entsprechend der Feldanweisung für Terrestrische Gravimetrie (FA-TG) der AdV, Version 1.0, Abschnitt C4.1.1 mit Anlage 8 Einheit: mGal/(4 km) = 10^-5 m/s-2 / (4 km) Aktualität: 2016

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft in Berlin

Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher ausgleichen oder ersetzen. Ein Eingriff liegt vor, wenn die Gestalt oder die Nutzung von Grundflächen verändert wird, wie beispielsweise durch Versiegelung. Ebenfalls handelt es sich um einen Eingriff, bei einer Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels. Die Veränderung muss die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen. Wie mit einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz umzugehen ist, richtet sich grundsätzlich nach Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend hierzu nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Abweichend hiervon sind für Bauvorhaben im Innenbereich sowie für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Sonderregelungen im Baugesetzbuch enthalten. Im Land Berlin können beispielsweise die folgenden Vorhabentypen geeignet sein, einen Eingriff in Natur und Landschaft auszulösen: Wohnungsbau, Bau von Bürogebäuden und Gewerbegebäuden im baurechtlichen Außenbereich, Bau von Straßen und Bahnanlagen wie S-, U- oder Straßenbahnen, Ausbau von Flüssen, Seen und Teichen, Beseitigung von Bäumen, Hecken oder Wiesen, Abgrabungen oder Aufschüttungen. Die Behörde, die das Vorhaben, das den Eingriff auslöst, genehmigt oder der der Eingriff anzuzeigen ist, ist auch für die Eingriffsregelung zuständig (sogenanntes Huckepack-Verfahren). Sie trifft die für die Eingriffsregelung notwendigen Entscheidungen. Die Berliner Naturschutzbehörden sind zu beteiligen. Welche Naturschutzbehörde (untere oder oberste) beteiligt wird, richtet sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Weitere Informationen zu Eingriffen und deren Kompensation im Land Berlin und auf Bundesebene erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: Bild: Dagmar Schwelle Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin Der vorliegende Leitfaden dient der Qualifizierung der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Land Berlin und enthält das Ausführliche Verfahren zur Kompensationsermittlung und das Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU KompensationsInformationsSystem (KIS) Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin führt seit 2003 ein digitales Kataster zur Verwaltung von Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto) Berlin hat auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Ökokonto für große Stadtentwicklungsprojekte eingerichtet. Ziel ist es, bereits vor den Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nachfolgend zu refinanzieren. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Naturschutzrechtliches Ökokonto Mit dem Ökokonto nach Naturschutzrecht werden anerkannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch Dritte vorgezogen umgesetzt. Sie können später zur Kompensation eines Eingriffs eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Falcon Crest Air (i.A. SenStadt Berlin) Bundeskompensationsverordnung Im Mai 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Bundeskompensationsverordnung erlassen. Sie dient der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bundesverwaltung zugelassen werden. Weitere Informationen

Gesetzlich geschützte Biotope

Was sind Biotope? Längst fand der Begriff Biotop Eingang in die Umgangssprache, ohne dass damit stets eine genaue Begrifflichkeit verbunden ist. Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jeder Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. Gesetzlich geschützte Biotope Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin Trotz der Ausweisung von Schutzgebieten sterben weiterhin zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Denn trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer mehr wertvolle Flächen verloren. Die Landschaftsveränderungen in den letzten Jahren nahmen sogar in einem erschreckend schnellen Tempo zu: Täglich gehen in Deutschland circa 129 Hektar durch Überbauung und Versiegelung verloren. Dies entspricht der Größe von etwa 129 Fußballfeldern. So werden in Berlin durchschnittlich 150 ha pro Jahr baulich in Anspruch genommen. Inzwischen weiß man um die am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope. Meistens handelt es sich um naturnahe Lebensräume. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Bundesnaturschutzgesetz (§ 30) schützt bestimmte seltene und gefährdete Biotope unmittelbar. Im Land Berlin wird dieser besondere Schutz durch § 28 des Berliner Naturschutzgesetzes ergänzt. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung oder gar Zerstörung hervorrufen können, sind verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn ein Ausgleich möglich ist, wenn also ein ähnliches Biotop andernorts hergestellt wird. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29 bis 32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope sollen im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von vornherein unter Naturschutz gestellt werden. Berlin kann mit einigen dieser seltenen und gefährdeten Biotope aufwarten. Viele geschützte Biotope liegen in größeren Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder sind als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. In solchen Fällen haben die spezielleren Vorschriften der jeweiligen Schutzgebietsverordnung Vorrang. Biotoptypenliste Berlins Die Bundes- und Landesgesetzgeber nahmen die betroffenen Biotoptypen namentlich in die Gesetze auf, wohl wissend, dass es nicht immer einfach ist, die Biotope vor Ort eindeutig abzugrenzen. Die vorliegende Arbeit soll die Zuordnung zu geschützten Biotoptypen erleichtern. Es werden deren Charakteristika beschrieben, kennzeichnende Pflanzenarten und -gesellschaften benannt sowie Abgrenzungskriterien und Mindestqualitäten definiert. In Berlin sind 21 Biotoptypen/Biotoptypgruppen, die selten und gefährdet sind, gesetzlich geschützt.

Mehr Bienen für Berlin – Aus Grün wird Bunt!

Wildbienen sind wichtige Bestäuber von Kultur- und Wildpflanzen und leiden derzeit stark unter Landschaftsveränderungen, Umweltgiften und anderen Stressfaktoren. Etwa die Hälfte der Arten in Deutschland ist in ihrem Bestand bedroht oder bereits ausgestorben. Städtische Biotope besitzen dabei eine wichtige Funktion für den Erhalt zahlreicher Arten, vor allem auch für Wildbienen und andere Bestäuberinsekten. Berlin hat sich mit der Strategie zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern ( Bestäuberstrategie , 2019) das anspruchsvolle Ziel gesetzt, sich zur blühenden und insektenfreundlichen Metropole zu entwickeln und damit den Schutz der Biodiversität aktiv voranzubringen. Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, wurde im Zeitraum 2018-2022 das Projekt „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“ in Kooperation mit der Deutschen Wildtierstiftung (DeWiSt) sehr erfolgreich umgesetzt. Im Rahmen des Projektes wurden 80 Blühflächen in allen zwölf Berliner Bezirken angelegt, die als best practice Beispiele, zur Umweltbildung und als Forschungsflächen dienen. Lage und Beschreibung der Flächen können der interaktiven Karte entnommen werden: Interaktive Karte der Projektflächen (Deutsche Wildtier Stiftung) . Auf 15 beispielhaft untersuchten Projektflächen konnten Expert*innen bereits 157 Wildbienenarten und damit 65 Prozent der in Berlin aktuell vorkommenden Arten nachweisen. Darüber hinaus hat die Deutsche Wildtier Stiftung im Rahmen des Projektes ein umfangreiches Beratungs- und Schulungsangebot für Behörden etabliert. So wurden Mitarbeiter*innen der Straßen- und Grünflächenämter und Umwelt- und Naturschutzämter zur bestäuberfördernden Grünflächenpflege geschult. Auch im Bereich Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit war die Deutsche Wildtier Stiftung aktiv. Projektbericht 2018-2022 zum Download (Deutsche Wildtier Stiftung) Die Erfolge der ersten Projektphase zeigen, dass das Pilotprojekt eine große Bedeutung für die Wildbienen und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat. Mit der Projektverlängerung möchten die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Deutsche Wildtier Stiftung an diese Erfolge anknüpfen und verlängern das Projekt unter dem Titel „Berlin Bienen für Berlin – Aus Grün wird Bunt!“ um weitere drei Jahre. Diese zweite Projektphase greift die bewährten Themen auf und setzt weitere Schwerpunkte. Inhaltlich werden folgende Ziele angestrebt: Kampagne „Aus Grün wird Bunt!“ In einer medien- und öffentlichkeitswirksamen Kampagne „Aus Grün wird Bunt!“ soll für mehr Akzeptanz bei der Berliner Stadtbevölkerung für artenreiche Blühwiesen und weniger gemähte Grünflächen geworben werden. Mindestens 100 Blühflächen in ganz Berlin Die Anzahl der Blühflächen wird auf mindestens 100 in allen Berliner Bezirken erhöht. Diese Flächen dienen neben ihrem eigentlichen Zweck als Lebensraum für Wildbienen vor allem als Forschungs- und Demonstrationsflächen. Kinder für Bienen begeistern Um schon Kinder im Grundschulalter für Wildbienen zu begeistern, werden neue Materialien produziert und verschiedenen Berliner Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Vernetzung von Akteur*innen sowie Wissenstransfer Durch Schaffung eines Forums für Diskussion und den Austausch von Informationen sollen die vielen Akeur*innen, die sich in Berlin mit dem Thema Grünflächenpflege beschäftigen, besser vernetzt werden. Beratungen, Schulungen Das bereits etablierte Weiterbildungsangebot zur Grünflächenpflege und wildbienenfreundlichen Flächengestaltung wird fortgeführt und weiter ausgebaut. Weitere Informationen zum Projekt „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“ finden Sie auch auf der Seite „Wildbienenprojekte“ der Deutschen Wildtier Stiftung .

LSG Elster-Luppe-Aue

Gebietsbeschreibung Das LSG erstreckt sich über den westlichen Teil der Elster-Luppe-Aue. Beginnend an der Landesgrenze zu Sachsen umfaßt es den gesamten Auenbereich der Weißen Elster bis zum LSG „Saale“. Unmittelbar südlich schließt sich das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“ an. Das Schutzgebiet repräsentiert den nördlichen Teil der Landschaftseinheit Weiße-Elster-Tal sowie die Landschaftseinheit Tagebauregion Merseburg-Ost. Die Elster-Luppe-Aue weist die Form einer weitgespannten, durch Salzauslaugung entstandenen Niederung auf. Die Landschaft wird durch einen hohen Ausstattungsgrad an Gehölzen gekennzeichnet. Auenwaldreste als Ausläufer der großen Auenwaldkomplexe des sächsischen Abschnittes der Elster-Luppe-Aue reichen bis in das LSG. Große Bereiche der zentralen Elster-Luppe-Aue werden ackerbaulich genutzt. Grünlandflächen sind weitgehend auf die Randbereiche von Luppe und Weißer Elster beschränkt und bilden hier mit Gehölzen ein abwechslungsreiches Mosaik. Die Luppe weist abschnittsweise noch einen mäandrierenden Lauf auf. Im Bereich des Altlaufes der Weißen Elster sind zahlreiche Gewässerreste vorhanden, die den Charakter von Altwassern besitzen. Die Elster-Flutrinne besitzt einen funktionell determinierten, naturfernen Charakter mit Einheitsböschungen und einem Regelprofil. Die Siedlungen liegen am Rand der Aue außerhalb des ehemaligen Überflutungsbereiches. Der gesamte Raum zwischen Weißer Elster und Luppe ist siedlungsfrei, lediglich Burgliebenau liegt inselhaft auf einem Niederterrassenrest. Die Siedlungsrandbereiche weisen noch traditionelle Nutzungsformen wie Streuobstwiesen auf. Im nördlichen Hangbereich sind in steileren, südexponierten Abschnitten Halbtrockenrasen vorhanden. Auf den Hängen und im Bereich der Siedlungsränder ergeben sich reizvolle Blickbeziehungen über die Aue. Während der östliche Abschnitt ein noch weitgehend natürliches Landschaftsbild aufweist, wird der Westen durch die ehemaligen Abbaufelder des Tagebaus Merseburg-Ost geprägt. Innerhalb des Tagebaubereiches sind zwei Abbaufelder entstanden, die als Restlöcher, getrennt durch eine Innenkippe, so bestehen bleiben. Hier werden in den nächsten Jahren zwei Seen entstehen. Im Rahmen der Vorfeldberäumung des Tagebaues wurden Wald- und Gehölzbestände beseitigt. Nach Einstellung des Tagebaubetriebes erfolgte eine Wiederaufforstung dieser Flächen und von Teilbereichen der Innenkippe. (1) weitergehende Beschreibungen Durch Flutung mit Elster-Wasser und natürlichen Wasseranstieg entstanden im ehemaligen Tagebau Merseburg-Ost der Raßnitzer und der Wallendorfer See. Während ersterer dem Landschaftsschutz und der späteren Ausweisung als NSG vorbehalten bleiben soll, wird an letzterem neben dem Naturschutz (südliche Inselbereiche, westliches Kiesabbaugebiet) die Erholungsnutzung eine größere Rolle spielen. Ökologisch wertvolle Bereiche stellen derzeit die Flachwasserbereiche mit entsprechender Röhricht- und Gebüschentwicklung und Inseln dar, die bereits heute wichtige Brut- und Rastgebiete von Vogelarten sind. Interessante Feuchtlebensräume werden sich vor allem auch am Ostufer des Raßnitzer Sees herausbilden, da hier das von Osten zuströmende Grundwasser in den See fließt. Die auf der Innenkippevorhandenen Aufforstungen aus überwiegendstandortgerechten Arten werden zur Integration des ehemaligen Tagebaugeländes beitragen. Zwischen den zwei Tagebaurestlöchern, deren Flutung fast abgeschlossen ist, existiert aufgrund des Gefälles ein Überlauf, welcher über die ehemalige Absetzerkippe führt. Ob das zufließende Grundwasser später in die Luppe, Elster oder Saale abgeführt wird, ist aufgrund der erwarteten Salzbelastung des Wassers und der damit verbundenen Probleme noch nicht entschieden und wird derzeit untersucht. Der alte Luppelauf weist aktuell nur noch eine Mindestwasserführung auf, welche in Trockenzeiten zur völligen Austrocknung einiger Abschnitte führt. Im westlichen Teil bei Wallendorf, Luppenau und Burgliebenau finden sich nur noch Reste naturnaher Flussabschnitte mit angrenzenden Auengehölzen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse des Aufenthalts von Menschen in diesem Gebiet stammen aus der Altsteinzeit. Dabei hat die nördliche Terrasse die meisten Funde erbracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen lagen an den nördlich und südlich die Aue flankierenden Terrassenrändern und reihten sich dort perlschnurartig aneinander, daneben sind aber auch im Niederungsbereich Siedlungen belegt wie bei Burgliebenau oder bei Kötschlitz-Maßlau. Als älteste Ackerbauernkultur ist im Bereich der Elster-Luppe-Aue die Linienbandkeramik nachgewiesen, deren Siedlungen um das LSG von Lochau über Raßnitz, Weßmar, Ermlitz, Horburg, Günthersdorf, Dölkau, Göhren, Wallendorf bis nach Friedensdorf lagen. In Dölkau wohnten die Bauern in den für diese Kultur typischen Großhäusern. Zur Zeit der Stichbandkeramik wurden neben den bestehenden Wohnplätzen weitere bei Oberthau, Rübsen, Möritzsch und Kreypau angelegt. In der älteren Trichterbecherkultur rückten die Siedlungen durch Neugründungen bei Zöschen, Wesenitz, Pritschöna und in der Aue bei Burgliebenau näher zusammen. Die Besiedlung blieb auch während der Schnurkeramikkultur dicht. Die Kugelamphorenkultur ist durch einen Wohnplatz bei Günthersdorf und einen Grabfund bei Dölkau nachgewiesen, in dem vier Tote zusammen mit drei Rindern lagen. Die Bestattung deutet darauf hin, daß es sich hier um Gräber von Rinderhirten handelt, die die Niederung für die Viehweide beanspruchten. Eine der Jungsteinzeit entsprechend dichte Besiedlung fand im LSG auch in der jüngeren Bronzezeit sowie während der jüngeren Eisenzeit statt. Zu Beginn der jüngeren Bronzezeit drangen Siedler der Lausitzer Kultur von Osten her in die Elster-Luppe-Aue vor und ließen sich zwischen der heimischen Bevölkerung nieder. Die wirtschaftliche Bedeutung markieren drei Bronzehortfunde aus Löpitz, Oberthau und Pritschöna. Während der jüngeren Eisenzeit war das Gebiet von einer keltisch geprägten Bevölkerung bewohnt, unter die sich Siedler der Jastorf-Kultur mischten, wie Grabfunde aus Günthersdorf, Möritzsch und Wallendorf belegen. Bei Oberthau bestand zeitweise eine Töpferei. Der Jastorf-Kultur folgten die Hermunduren, Thüringer und später die Slawen. Die Elster-Luppe-Aue bildete bis zum 6. Jahrhundert einen Raum, der durch ausgedehnte Wälder und Sumpfgebiete geprägt war. Mit der slawischen Besiedlung des Raumes entstanden besonders im Randbereich Rodungen. Die alten Ortskerne der slawischen Siedlungen lagen traditionell im mittleren Bereich der Talhänge oder auf Niederterrassenresten innerhalb der Aue. Zeugen der Siedlungsgeschichte sind der slawische Burgwall Burgliebenau und die Attnitzburg Raßnitz. Die typische Nutzflächenverteilung der Siedlungen umfaßte Wiesen- und Weidewirtschaft in der Aue und Ackerbau auf den Lößböden der flachen Talhänge und der Hochflächen. Während letztere weitgehend waldfrei waren, sind in der Aue zusammenhängende Waldbestände erhalten geblieben. Eine Auflichtung erfolgte während der mittelalterlichen Rodungsperiode. Noch im Spätmittelalter wurde der Bereich als Holzkreis bezeichnet. Bis in das 19. Jahrhundert waren Ackerbau, Viehwirtschaft, Bienenhaltung, Fischerei und Obstbau die Haupterwerbsquellen. Daneben spielten Mühlenbetriebe und die Ziegelherstellung eine Rolle. Zeugnisse der Ziegelei sind in Form alter Lehm- und Tonstiche zu finden. Gravierende Landschaftsveränderungen haben sich im 19. Jahrhundert vollzogen. Neben kleineren und lokalen Abbaufeldern wurde, teilweise auch im Tiefbau, Braunkohle gewonnen. Der großtechnische Abbau setzte im Raum Lochau nördlich der Aue ein. Die Abraumgewinnung wurde 1967 eingestellt, die Kohleförderung im Revier Lochau 1973. Seit 1972 wurde im Ostschlauch Lochau Aufschlußabraum aus dem Tagebaurevier Merseburg-Ost verkippt. Das Tagebaufeld Merseburg-Ost liegt innerhalb der Elster-Luppe-Aue und wurde 1971 aufgeschlossen. Mit der Einstellung dieses Abbaus 1991 sind weitere Abschnitte der Auenlandschaft, deren Abbau ebenfalls geplant war, zwischen Burgliebenau und Hornburg-Raßnitz der Vernichtung entgangen. Im Bereich Burgliebenau wird noch heute großflächig Kies gewonnen. Der Wasserhaushalt der Aue erfuhr gravierende, teilweise irreversible Veränderungen, die vor allem in diesem Jahrhundert stattfanden. Durch die umfangreichen Kanalisierungen und den Bau des Elster-Hochflutbettes 1934-1938 im Zusammenhang mit dem Bau des Elster-Saale-Kanales wurde das Oberflächenwasserregime verändert. Der überwiegende Teil der Aue ist seit zirka 60 Jahren völlig überflutungsfrei. Nur im Mündungsbereich der Weißen Elster in das Saaletal sorgt der Rückstau bei Hochwasserereignissen der Saale für großflächige Überflutungen. In Verbindung mit der Sicherung des Braunkohlenabbaus stehen Gewässerumverlegungen und die Abdichtung der künstlichen Gewässerbetten, so daß die Uferinfiltration reduziert wird. Die Luppe wird bei Kleinliebenau abgeriegelt und entwässert weitgehend in die Weiße Elster. Der alte Luppelauf weist nur noch eine Mindestwasserführung auf. Durch die Errichtung des Hochwasserschutzdeiches entlang der Straße zwischen Lössen und Burgliebenau wird die Aue vom Einfluß der Saale-Hochwasser im Westen abgeriegelt. Die Grundwasserabsenkung infolge der Wasserhaltung des ehemaligen Braunkohlentagebaus reichte bis in den Raum Ermlitz-Zweimen. Mit Einstellung der Wasserhaltung vollzieht sich nunmehr eine Regeneration des Grundwasserhaushaltes. Die Absenkung des oberflächennahen Grundwasserspiegels hatte Veränderungen der Vegetationszusammensetzung und Schäden an Auenwaldbeständen zur Folge. Es war jedoch dadurch die Voraussetzung für eine intensive ackerbauliche Nutzung gegeben, so daß das aktuelle Landschaftsbild in weiten Bereichen nicht durch auentypisches Grünland, sondern durch Ackerflächen geprägt wird. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die Elster-Luppe-Aue liegt innerhalb des Beckens der Weißen Elster, eines ausgedehnten Senkungsbereiches, der überwiegend durch die Subrosion von Salzen und Karbonaten des Zechsteins im Untergrund gebildet wurde. Die Aue wird durch die sogenannte Hallesche Störung bei Röglitz gequert. Mit dieser Störung verbunden ist der Ragwitzer Graben, eine Zone, in der es zur verstärkten Senkungserscheinungen und zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kommt. Tertiärablagerungen mit bis zu 100 m Mächtigkeit bestimmen das Becken der Weißen Elster. Mehrere wirtschaftlich bedeutsame Braunkohlenflöze,von 5 bis 20 m Mächtigkeit sind durch kiesig-sandige bis tonige Zwischenschichten voneinander getrennt. Über den tertiären Schichten sind vereinzelt noch Reste elsterkaltzeitlicher Grundmoränenablagerungen und präglazialer Sedimente vorhanden. Die Elster-Luppe-Aue quert das Becken der Weißen Elster in Ost-West-Richtung und folgt dabei einem durch Subrosion hervorgerufenen Senkungsbereich, der den durch die pleistozäne Eintiefung der Weißen Elster modellierten Talzug vorzeichnet. Die frühpleistozänen Inlandeisvorstöße hatten mehrfach die Verlegung des Gewässernetzes zur Folge, die mit der Ablagerung von Schotter- und Kiesterrassen verbunden war. Frühsaalekaltzeitliche Sedimente werden von der drenthestadialen Grundmoräne bedeckt. Darüber lagert eine geschlossene, 1 bis 2 m mächtige Sandlößdecke. In der gesamten Niederung herrschen pleistozäne Schotter und Kiese sowie holozäne Auenlehme vor. Es kam zur Herausbildung markanter Talhänge mit einem Niveauunterschied von bis zu 20 m. Die Talaue erreicht im LSG eine Breite von 3 bis 4 km. An den Talrändern treten Niederterrassenbildungen des älteren Holozäns in Erscheinung, die sich um 1,5 bis 2 m über das untere Auenniveau erheben. Besonders am nördlichen Talhang kommt es zu Quellwasseraustritten. Die Böden aus Auenschluff, zum Teil Auenton, lagern über den Kiessanden der Niederterrasse. Je nach dem Grundwasserstand haben sich Vegas (Wassermerkmale tiefer als 80 cm), Gley-Vegas (Wassermerkmale zwischen 40-80 cm) und Gleye (Wassermerkmale bereits oberhalb 40 cm) entwickelt. Dort, wo Auenton unter Auenschluff vorkommt, sind Pseudogleye ausgebildet. In relativ kleinen Altwasserrinnen finden sich Anmoorgleye. Eine besondere Bedeutung erhält dieses LSG durch den ehemaligen Braunkohlentagebau Merseburg-Ost, der seit seiner Stillegung 1991 rekultiviert wird. Neben zwei Tagebaurestlöchern, die zur Zeit geflutet werden, ist die ehemalige Absetzerkippe hervorzuheben, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Die landwirtschaftliche Nutzung findet auf lehmigen Substraten mit einem Kiesanteil von maximal 15% Mittelkies statt, während die forstliche Nutzung auf den stärker kiesigen Substraten erfolgt. Der Bodentyp ist für beide Substrate ein Regosol, die Bodenform ein Kipp-Kieslehm-Regosol. Die vorerst letzte bergbauliche Tätigkeit ist die Kiessandgewinnung westlich des Restloches. Nach ihrer Beendigung wird es in diesem Schutzgebiet drei große Wasserflächen geben. Weiße Elster und Luppe verlaufen nahezu parallel und nehmen aus den angrenzenden Hangbereichen kleinere Zuflüsse auf. Das Abflußgeschehen innerhalb der Elster-Luppe-Aue wird durch Deiche und Wehre gesteuert. Während die Luppe noch weitgehend ihrem natürlichen Lauf folgt, erfuhr die Weiße Elster einen Ausbau und eine Umverlegung. Zufließendes Wasser muß durch Schöpfwerke über den nördlichen Elsterdeich gehoben werden. Die Elster-Luppe-Aue liegt im Übergangsbereich vom niederschlagsarmen Klima im Lee der Mittelgebirge zum kontinental geprägten Binnenlandklima. Die Niederschläge betragen im Mittel 510 mm pro Jahr, wobei ein Anstieg von West nach Ost zu verzeichenn ist. Die Jahresmitteltemperatur der Luft liegt bei 9°C. Die ausgedehnte Aue weist lokalklimatische Besonderheiten auf. Bei starker nächtlicher Ausstrahlung bildet sich hier ein Kaltluftsee, der auch eine erhöhte Nebelhäufigkeit hervorruft. Pflanzen- und Tierwelt Die nordwestsächsische Auenlandschaft entlang von Weißer Elster, Luppe und Pleiße ist eine der biologisch reichhaltigsten Auen Mitteleuropas. An diesen Auenwaldkomplexen hat das LSG nur in seinem östlichen Abschnitt einen Anteil. Im westlichen Bereich bei Burgliebenau finden sich nur noch kleine Auenwaldreste mit Abschnitten des alten Elsterlaufes. Das komplexe Gefüge intakter Auenökosysteme ist abhängig vom periodischen Wechsel von Überflutung und Austrocknung. Diese entscheidenden ökologischen Faktoren sind innerhalb des LSG nicht mehr vorhanden. Allerdings ist gerade für Waldökosysteme vom Typ des Eichen-Ulmen-Hartholz-Auenwaldes der Zeitraum von zirka 60 Jahren noch zu kurz, um zu einem völligen Strukturwandel zu führen. Die ehemalige floristische Zusammensetzung ist noch weitgehend erhalten. Aber es deuten sich letztendlich langfristige Veränderungen hin zu einem feuchten Eichen-Hainbuchenwald an. Diese Entwicklung zeichnet die Laufkäferfauna bereits deutlich vor. Die Veränderung des Wasserhaushaltes hat innerhalb anderer Vegetationskomplexe deutlichere Spuren hinterlassen. Die auentypischen Feuchtwiesen, die in der Elster-Luppe-Aue vorwiegend als Kohldistel- und Silgen-Rasenschmielen-Feuchtwiesen ausgebildet waren, sind bis auf wenige Reste nicht mehr vorhanden. Diese beschränken sich auf die gewässernahen Bereiche oder quellnasse Standorte am Hangbereich. Feuchtgrünland ist noch östlich Dölkau, am Schloßteich Dölkau, nordöstlich Möhritzsch sowie östlich und westlich Zöschen vorhanden. Hier sind unter anderem auch gefährdete Arten, wie Sumpf-Schafgarbe, Wiesen-Schaumkraut, Wiesen-Silau, Herbstzeitlose, Färberscharte, Gelbe Wiesenraute oder Großes Flohkraut, anzutreffen. Innerhalb der nunmehr vernässungsfreien Flächen dominieren bei extensiver Nutzung Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung. Im Hangbereich sind auch vereinzelt Halbtrockenrasen mit Furchen-Schwingel, Grauer und Gelber Skabiose, Fieder-Zwenke, Karthäuser-Nelke und Großer Braunelle vorhanden. Naturnahe, strukturreiche Landschaftsteile sind noch im Raum Ermlitz-Maßlau-Zweimen anzutreffen. Südlich Ermlitz sind Reste des alten Elsterlaufes vorhanden. Die Luppe besitzt hier einen mäandrierenden Lauf. In der Luppe konnten sich die in Sachsen-Anhalt stark gefährdeten Bitterlinge halten. Durch Staustufen bei Zöschen und Dölkau wird der Wasserhaushalt lokal verbessert, was positive Wirkungen auf die angrenzenden Auenwaldbestände hat. Diese Maßnahmen sind in Verbindung mit den Wiedervernässungmaßnahmen im sächsischen Teil der Aue zu sehen. Auch im Siedlungsrandbereich sind wertvolle Biotope vorhanden. Hierzu zählen unter anderem die Streuobstwiesen in Luppenau. Ehemalige Tagebaubereiche schließen zur Zeit noch ausgedehnte Flächen mit einer spontanen Vegetationsentwicklung ein. Besonders im nördlichen Böschungsbereich sind ausgedehnte Quellhorizonte vorhanden. Aufgrund der raschen Flutung werden diese ökologisch wertvollen Bereiche jedoch bald überstaut werden. Die Böschungen wurden saniert. Die Innenkippe wird teilweise landwirtschaftlich genutzt. Aufforstungen sowie Trockenrasen und Sukzessionsflächen werden zur Eingliederung dieses Bereiches in die Auenlandschaft beitragen. Die beträchtliche anthropogene Einflußnahme hat zu einer Verarmung der typischen Fauna geführt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Amphibien. Die Rotbauchunke, eine Charakterart der Aue, war ab 1992 nicht mehr nachweisbar. Das LSG weist eine reiche Avifauna auf. Besonders die Auenwaldbereiche im Osten haben als Horststandorte von Rot- und Schwarzmilan, Waldkauz und Waldohreule Bedeutung. Anspruchsvollere Arten wie der Mittelspecht als Charakterart alter Eichenbestände oder die Hohltaube sind nur noch im südlichen Teil anzutreffen. An Altwassern der Weißen Elster hat der Eisvogel seine Brutröhren. Aber auch kleinere Gehölzbestände besitzen eine große Bedeutung. Hier sind hohe Dichten von Nachtigall, Pirol und Gelbspötter sowie anderer Kleinvogelarten festgestellt worden. Die Streuobstwiesen der Ortsränder sind Lebensraum des Wendehalses. In den Steinlachen bei Zöschen brüten unter anderem Bleß- und Teichralle, Wasserralle, Rohrammer, Zwergtaucher sowie Drossel- und Teichrohrsänger. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden. Auf einzelnen Böschungsabsätzen siedelt der Flußregenpfeifer. An den Steilhängen entstehen sporadisch Uferschwalbenkolonien. Die weiten Offenlandstandorte bieten Feldlerche, Steinschmätzer, Baum- und Brachpieper, Dorngrasmücke und Schafstelze Lebensräume. Die Seen besitzen eine besondere Bedeutung für den Vogelzug im Winter, aber auch im Sommer nutzen tausende Silber-, Weißkopf-, Sturm- und Lachmöwen sowie einzelne Herings- und Mantelmöwen die Inseln als Ruhe- und die Wasserfläche als Schlafplatz. Daneben sind auch Kormorane und Graureiher anzutreffen. (1) weitergehende Beschreibungen Nur noch lokal sind bei Dölkau, Möhritzsch und Zöschen die einst landschaftstypischen salzbeeinflussten Grünländer vorhanden. Hier sind gefährdete Arten wie Knollen-Kratzdistel, Sumpf-Brenndolde, Rasen- und Filz-Segge anzutreffen. Diese Wiesen beherbergen auch eine artenreiche Heuschreckenfauna; hervorzuheben sind die Große Goldschrecke, die Sumpfschrecke, der Sumpfgrashüpfer und die Plumpschrecke. Eine Charakterart der Elster-Luppe-Aue bis Mitte des 20. Jh. war die Rotbauchunke. Sie kommt aktuell nur noch am Südwestrand des LSG vor und wird wohl langfristig ohne stützende Maßnahmen ganz aus der Region verschwinden. Dafür weisen Moor- und Grasfrosch, Knoblauchkröte, Erdkröte und vor allem der sich in Richtung Saaleaue ausbreitende Laubfrosch noch regional bedeutsame Bestände auf. Auch vom Kammmolch existieren einige Vorkommen in den Auengewässern, so der Alten Elster oder der Mägdeschwemme bei Oberthau. Einige Gewässer füllten sich erst seitdem Grundwasseranstieg wieder oder wurden durch Anbindung an vorhandene Fließgewässer renaturiert, wie die als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesenen „Steinlachen“ bei Zöschen. Still- und Fließgewässer des Landschaftsschutzgebietes beherbergen auch eine reiche Libellenfauna. Bemerkenswert sind unter anderem die Vorkommen der Keilflecklibelle, der Gebänderten Prachtlibelle sowie der Großen Heidelibelle. Die großflächigeren Auwaldreste bei Horburg-Zweimen und südlich Ermlitz weisen noch eine typische floristische Ausstattung auf. Im Frühjahrbestimmen Gelbes und Busch-Windröschen sowie Scharbockskraut, Lungenkraut und Hohler Lerchensporn das Bild. Zerstreut tritt der Märzen-becher auf. Später bestimmt der Bärlauch die Krautschicht. Im Gebiet existieren noch kleinere vitale Vorkommen der Feld-Ulme, welche andernorts bereits Opfer des „Ulmensterbens“ geworden sind. Die Waldbereiche, deren Ausweisung als Naturschutzgebiet geplant ist, bieten zahlreichen Greifvogelarten, wie Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht, entsprechende Nistmöglichkeiten. Seit langem existiert eine kleine Population des auf Alteichen angewiesenen Mittelspechtes. Eine wichtige Funktion als Höhlenbereiter spielt hier auch der Schwarzspecht. Nachgenutzt werden die Baumhöhlen u.a. von Fledermäusen, so z.B. von Kleiner und Großer Bartfledermaus sowie Wasserfledermaus und Großem Abendsegler. An den Waldsäumen kann die Waldeidechse beobachtet werden. An der Luppe wie auch den Altwassern der Elster brütet der Eisvogel. Singvogelarten weisen hohe Brutdichten auf. An zahlreichen Stellen brütet die gefährdete Sperbergrasmücke, welche hier auch Auengehölze besiedelt. Ein stabiles Brutvorkommen besitzt auch der Raubwürger, welcher halboffene Habitate bevorzugt. Die Streuobstwiesen in Ortsnähe werden vom Wendehals und dem Gartenrotschwanz besiedelt. Die Auenwälder bieten zahlreichen Insektenarten die Lebensgrundlage. Herauszuheben sind der Eschen-Scheckenfalter, welcher hier eines seiner wenigen Vorkommen in Sachsen-Anhalt aufweist, und die an Eichen bzw. Ulmen gebundenen Bockkäfer Exocentrus adspersus und Exo-centrus punctipennis. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden, welche insbesondere für die Vogelwelt eine hohe Attraktivität besitzen. Vogelarten der wenigen noch vorhandenen vegetationsarmen Flächen oder des Kiesabbaugeländes stellen Brachpieper, Steinschmätzer und Flussregenpfeifer dar. An Steilabbrüchen brütet die Uferschwalbe. Entstandene Schilfflächenbieten Drosselrohrsänger, Hauben- und Zwergtaucher und sogar der Rohrdommel geeignete Brutmöglichkeiten. Ruderalflächen werden von Grauammer und Schwarzkehlchen besiedelt. Eine besondere Bedeutung besitzen die Seen bereits heute für rastende Durchzügler bzw. überwinternde Wasservögel. Ab dem Spätsommernutzen Tausende Sturm-, Lach-, Silber-, Steppen- und Mittelmeermöwen die Seen als Schlafplatz. Sporadisch suchen auch Saat- und Blässgänse die Seen zum Schlafen auf. Kormorane und Graureiher sind ganzjährig als Nahrungsgäste anwesend. Aufgrund der Größe der Seen und der Salzkonzentration frieren die Gewässer in strengen Wintern erst spät zu und garantieren daher zahlreichen Wasservögeln weiterhin die Nahrungserreichbarkeit. Zu nennen sind beispielsweise Gänse- und Zwergsäger, Schellente, Rothalstaucher und Blässhuhn. Neuerdings kann auch der Seeadler regelmäßig beobachtet werden. Entwicklungsziele Neben dem Erhalt des Landschaftsbildes und der faunistisch und floristisch wertvollen Bereiche der Elster-Luppe-Aue ist eine Renaturierung und Sanierung weiter Teile des LSG ein vorrangiges Ziel. Nach der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost wird die Flutung der verbleibenden zwei Restlöcher mit Elster-Wasser bis 2001 Seen entstehen lassen. Durch eine unterschiedliche Entwicklung beider Bereiche sollen Nutzungskonflikte möglichst ausgeschlossen werden. So wird der westliche See als Bereich für naturnahe Erholung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten, besonders im siedlungsnahen Bereich bei Burgliebenau und Luppenau, entwickelt. Der östliche See, sein Umfeld und Teile der Innenkippe bleiben ausschließlich dem Natur- und Landschaftsschutz vorbehalten. Mit der Regeneration der Grundwasserverhältnisse, die bis 2003 erfolgen soll, ist auch von einer Erhöhung des Anteils vernäßter Flächen in der Aue auszugehen, so daß die Grünlandnutzung wieder in größerem Umfang das Landschaftsbild bestimmen wird. Extensive Nutzungsformen könnten durch das differnzierte Erscheinungsbild der Wiesen und Weiden zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen. Aufforstungen mit naturnaher Artenzusammensetzung erhöhen den Waldanteil und bereichern das Landschaftsbild in den strukturarmen Abschnitten der Aue. Durch Bündelung von Versorgungs-Trassen am Auenrand soll eine weitere Zerschneidung vermieden werden. Der Auenabschnitt stellt einen wichtigen Verbundkorridor zwischen dem Leipziger Auenwaldkomplex, der Elster-Luppe-Aue bei Döllnitz und dem Saaletal mit seinen Naturschutzgebieten dar. Diese Funktion soll durch Renaturierungsmaßnahmen unterstützt und gesichert werden. Es bestehen Projekte zur Wiedervernässung der nördlichen Aue durch Deichschlitzung und zur Anbindung der alten Elsterarme. Die Entwicklung der Siedlungen am Rand des LSG konzentriert sich auf die Innenbereiche, die Ortsrandlagen sollen durch auentypische Strukturen harmonisch in die Auenlandschaft eingebunden werden. In Verbindung mit der Renaturierung der Aue findet auch eine sanfte Erschließung ausgewählter Bereiche für die Naherholung statt. (1) weitergehende Beschreibungen Infolge der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost entstanden der Wallendorfer und Raßnitzer See. Nutzungskonflikte sollen durch die naturnahe touristische Erschließung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten ohne Motorbootverkehr, welche auf den westlichen See beschränkt wird, ausgeschlossen werden. Am Raßnitzer See und seinem Umfeld, wozu die Elsteraltarme südlich Raßnitz zählen, sowie auf Teilflächen der Innenkippe wird der ungestörten natürlichen Entwicklung der Vorrang eingeräumt. Zerschneidungseffekte des bislang unzersiedelten Landschaftsschutzgebietes durch Straßen- und Wegeausbau bzw. -neubau sollen vermieden werden. Das auentypische Bild der Ortschaften soll durch Eigenheimbau außerhalb der Ortskerne nicht noch weiter zerstört werden. Im Fließgewässerprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sind Vorhaben zur Wiedervernässung der nördlichen Auenlandschaft durch Deichschlitzung und -rückverlegung sowie Wiederanbindung der alten Elsterarme benannt, die einer zügigen Umsetzung bedürfen. Exkursionsvorschläge Park Zöschen Der Park (0,9 ha groß) beherbergt den Rest eines Arboretums, das von Georg Dieck (1847-1926) geschaffen wurde. Der heutige Park besteht aus einem kleinen Teich mit Randbepflanzung. Neben heimischen Arten, die den Baumbestand bestimmen, sind unter anderem Flügelnuß, Geschlitztblättrige Hasel und Sumpfzypresse anzutreffen. Park Ermlitz Der Landschaftspark (1,96 ha groß) um 1800 angelegt, verfügt über einen dendrologisch wertvollen Baumbestand. Anzutreffen sind unter anderem Tulpenbaum, Ginkgo und Sumpfzypresse. Auenwanderweg zwischen Elster und Luppe Die Wanderung beginnt im LSG „Saale“ am Kollenbeyer Weg, an der Straßenbahnhaltestelle zwischen Halle und Schkopau. Der Weg verläuft zunächst ein kurzes Stück entlang der Bundesstraße B 91 in Richtung Schkopau. Unmittelbar vor der Saalebrücke führt eine schmale Straße in südöstlicher Richtung nach Kollenbey. Unweit liegt das NSG „Kollenbeyer Holz“ mit einer großen Graureiherkolonie. Ein Feldweg führt in nordöstlicher Richtung nach Burgliebenau und weiter zur Weißen Elster. Der Weg bis zur Autobahnbrücke verläuft am südlichen Elsterufer. Auf der linken Seite ergeben sich während des gesamten Weges Ausblicke über die Dörfer Lochau, Raßnitz, Ermlitz/Obertau, rechts sind Zeugen des früheren Elsterlaufes, wie alte Steinbrücken und Altwasser, zu sehen. Hinter der Elsterbrücke ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Eine Wanderung ist ebenfalls durch die südliche Luppeaue über die Ortschaften Wallendorf - Zöschen - Zweimen - Horburg bis in den sächsischen Teil der Elster-Luppe-Aue möglich. Rundwanderwege sind um die entstehenden Seen angelegt worden. Vom Aussichturm Raßnitz und vom Hirschügel, einem Erdhügel, der aus den letzten Abraummassen auf der Innenkippe entstand, bietet sich ein Blick über die ehemalige Tagebauregion Merseburg-Ost. (1) weitergehende Beschreibungen Südlich der Elsterbrücke bei Oberthau ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Rad- und Wanderwege sind auch um die entstandenen Seen angelegt worden. Parkplätze als Ausgangspunkt für Wanderungen befinden sich bei Raßnitz und Burgliebenau. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung:30.07.2019

Hafeninsel Stralsund

Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) Bekanntmachung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung – Planfeststellungsbehörde – Vom 15.09.2021 – VIII-627-00000-2020/004-003 Die Hansestadt Stralsund hat, vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, mit Schreiben vom 29.03.2021 bei dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Meck-lenburg-Vorpommern als Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Plangeneh-migung für das Teilbauvorhaben Sanierung der Uferkanten und Umgestaltung der Freiflächen Nördliche Hafeninsel Baufeld A mit den Teilbaufeldern A1 und A2 in Stralsund gemäß § 6 Absatz 6 des Gesetzes über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (Wasserverkehrs- und Hafensicher-heitsgesetz – WVHaSiG M-V) vom 10. Juli 2008 (GVOBl. M-V 2008, 296), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2018 (GVOBl. M-V S. 274) geändert worden ist, in Verbindung mit § 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwal-tungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. 2020, 410) gestellt. Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung der Uferkanten sowie die Umgestal-tung der dahinterliegenden Freiflächen der Nördlichen Hafeninsel in Stralsund in dem Bauabschnitt A, welcher räumlich die Liegeplätze 6 (Hansakai), Hafenamt (Lot-senhaus) und Aufschleppe sowie die dahinterliegenden Freiflächen umfasst. Die Sanierung der Uferkanten beinhaltet den Abbruch der brückenähnlichen Überbau-platte nebst ihren Stahlgründungspfählen am Liegeplatz 6 sowie den Abbruch des bestehenden Stahlbetonholms bzw. der bestehenden Stahlbetonkonstruktion an den Liegeplätzen Aufschleppe und Hafenamt. Vor den bestehenden Bestandskon-struktionen wird jeweils eine neue einfach rückverankerte bzw. am Liegeplatz Ha-fenamt eine unverankerte Spundwandkonstruktion errichtet. Im Rahmen der Umge-staltung der Freiflächen werden eine dem Hansakai vorgelagerte Treppenkonstruk-tion, welche wasserseitig auf der neuen Spundwandkonstruktion auflagert, sowie zwei neue Gittermasten inklusive Medienleitungen errichtet. Das vorbezeichnete Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. Sep-tember 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.12 der Anlage 1 zum UVPG führt die Plan-feststellungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht durch. Die überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG auf-geführten Kriterien hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorbezeichnete Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheb-lichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Folgende Merkmale des Vorhabens und des Standortes sind für diese Einschätzung maßgebend: - Die Größe und Ausgestaltung des Bauvorhabens, der Umfang der Nutzung natürlicher Ressourcen und die weiteren Merkmale des Projektes sind nicht geeignet, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu verursachen. - Die Baumaßnahme erfolgt auf einem Hafengelände östlich der Altstadt der Hansestadt Stralsund im Landkreis Vorpommern-Rügen und somit in einem anthropogen stark vorbelasteten Raum. Auf der Hafeninsel befinden sich gastronomische Einrichtungen und Wohnhäuser. Das Areal wird ganzjährig für touristische Zwecke, Hafen- und Lieferverkehr sowie zur Erholung ge-nutzt. - Das Plangebiet liegt in dem 150 m breiten Küstenschutzstreifen. Vorhaben-bedingt werden durch die Sanierung der Uferkanten Wasserflächen über-baut und versiegelt und sind als dauerhafte negative Auswirkungen zu be-trachten, welche aufgrund der geringen Größenordnung jedoch als gering einzustufen sind. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vollständig aus-geglichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder ersetzt (Ersatzmaßnahmen). - Mit dem Vorhaben sind durch die Neugestaltung unwesentliche visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes verbunden, welche aufgrund ihrer Geringfügigkeit jedoch als nicht erheblich zu bewerten sind. - Im Rahmen der Bauausführung kann es zu einer temporären Abnahme der Rastplatznutzung und des Vorkommens gebäudebrütender Vogelarten im Vorhabenraum kommen. Im Hinblick auf das großflächige Rastplatzangebot in der Umgebung sind jedoch hinreichende Ausweichmöglichkeiten vorhan-den. Die wenigen Nistmöglichkeiten befinden sich vorwiegend im Westteil der Hafeninsel. Auswirkungen ausgehend von den Baumaßnahmen werden durch Bauzeitenregelungen vermindert bzw. vermieden. Der Baubetrieb wird nur während der Tagesstunden von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. In den Zeiträumen März bis April und September bis November werden alle lärmin-tensiven Bauaktivitäten (insbesondere Rammarbeiten) auf ein Mindestmaß beschränkt. - Auswirkungen auf die Artengruppe der Fledermäuse sind aufgrund ihres nur geringen Vorkommens (ein Einzelquartier) nicht zu erwarten. - Hinsichtlich der Artengruppe der Meeressäuger (Schweinswale und Kegel- sowie Ringelrobben) liegt eine (vereinzelte) Nutzung des Strelasundes vor. Dauerhafte Einschränkungen der Aktionsradien der Meeressäuger sind je-doch nicht zu erwarten. Das Vorhabengebiet liegt nicht im Hauptvorkommen-gebiet des Schweinswales und die Hafenanlagen zählen nicht zu dem be-vorzugten Lebensraum. Die Spundwände werden mittels eines kombinierten Vibrations- sowie schlagenden Rammverfahrens eingebracht. Während der Baumaßnahmen (insbesondere der schlagenden Rammarbeiten) wird ein Blasenschleier zum Einsatz kommen, um den Unterwasserschall effektiv zu vermindern. Die Wirksamkeit des Blasenschleiers wird durch Messungen während der Rammarbeiten dokumentiert. Erheblich nachteilige Auswirkun-gen auf die Artengruppe der Meeressäuger können dadurch mit hinreichen-der Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. - Ein dauerhafter Verlust der ökologischen Bedeutung und Funktion für die Fischfauna ist nicht zu erwarten, da durch das gegenständliche Vorhaben nur ein geringer Teil der Wasserfläche des Hafenbeckens neu versiegelt wird. Unmittelbar von den jeweiligen Baumaßnahmen wird immer nur ein kleiner Teil des Hafenareales beansprucht. In der Zeit von September bis No-vember werden die lärmintensiven Baumaßnahmen auf ein Minimum be-schränkt. Bei der Umsetzung des Vorhabens werden ausschließlich gewäs-serverträgliche Baustoffe und biologisch abbaubare Schmierstoffe bei der Gerätetechnik verwendet werden. - Im Plangebiet liegen keine geschützten Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile. Die Vorhabenfläche liegt nicht in einem Natur-schutzgebiet im Sinne von § 23 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Landes-Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V) vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V 2006, 568), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431), beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, im Referat 210, Schloßstraße 6 – 8, 19053 Schwerin zugänglich.

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