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unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) für LEP

Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten wurden für das Landschaftsprogramm erarbeitet und stellen ein Abwägungsergebnis dar. Daher unterscheiden sie sich von den in Karten dargestellten Ergebnissen der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820 ) Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen und Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR-Größe > 100 km², UZVR mit Nationalpark-, Naturpark- oder Biosphärenreservatanteil, FFH-Anteil oder SPA-Anteil > 20 Prozent, NSG-Anteil > 8 Prozent, LSG-Anteil > 70 Prozent oder UZVR sind bezüglich der Erholungseignung beziehungsweise des Landschaftsbildes mit hoch oder sehr hoch bewertet. Diese UZVR sind im LEP 2013 als Ziele festgelegt.

unzerschnittene verkehrsarmen Räume (UZVR)

Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten sind Ergebnis der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820). Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen, Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR hat einen Nationalpark-Anteil, UZVR hat einen Naturpark-Anteil, UZVR hat einen Biosphärenreservat-Anteil, FFH-Anteil > 20 %, SPA-Anteil > 20 %, NSG-Anteil > 8 % oder LSG-Anteil > 70 %.

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