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Das Naherholungsgebiet

Landschaftsplanung und Naturschutz haben die naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Qualitäten des Berliner Barnim frühzeitig erkannt. Sie arbeiten seit Beginn der 90er Jahre zielstrebig daran, diese Qualitäten sichtbar zu machen und behutsam zu ergänzen. Mit den Beschlüssen zum Landschaftsprogramm und zum Flächennutzungsplan begann 1994 ein schrittweiser Prozess der Entwicklung des Berliner Barnim als viertes Naherholungsgebiet der Stadt für rund 800.000 Einwohner im engeren Einzugsgebiet und die zusätzlich erwarteten 150.000 Neubürger als Teil des “Äußeren Parkrings” im “Berliner Freiraumsystem”. Konkret hieß das: Die wertvollen Naturräume wurden in großen Teilen durch Ausweisung als Schutzgebiete gesichert und für sie langfristige Entwicklungsziele und -maßnahmen festgelegt. Die Flächen im Besitz der Berliner Stadtgüter gingen zur Realisierung des Naherholungsgebiets in die Zuständigkeit der Bezirke über. Die verzweigten Grabensysteme, Relikte aus der Zeit der Rieselfeldnutzung, wurden auf das – für einen funktionierenden Wasserhaushalt – erforderliche Maß reduziert und die noch benötigten Gräben instand gesetzt, so dass sie einen Teil des Regenwassers aus den Neubaugebieten aufnehmen können. Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Die vorhandenen Wirtschaftswege und die historischen Dorfverbindungen wurden in das Gesamtwegenetz zur Erschließung des Naherholungsgebiets einbezogen. Die Karower Teiche konnten entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die Vogelwelt gesichert und – an ihrem nördlichen Rand – durch den Neubau einer Fußgängerbrücke eine Lücke im Barnimer Dörferweg geschlossen werden. Die Gestaltung des Parks “Neue Wiesen” (Büro: Schirmer-Partner, Berlin) sowie der Landschaftsparks “Wartenberger Feldmark” (Büro plancontext, Berlin) und “Falkenberger Feldmark” (Atelier Loidl, Berlin) wurden in Wettbewerben ermittelt. Der Park “Neuen Wiesen” konnte bereits 1998 eröffnet werden, die Gestaltung erhielt 1999 den Deutschen LandschaftsArchitektur Preis des BDLA. Die Landschaftsparks “Falkenberger Feldmark” und “Wartenberger Feldmark” wurden schrittweise bis 2006 fertig gestellt. Der Pankepark-Buch und das Freibad bei Arkenberge können erst dann für eine Erholungsnutzung gestaltet werden, wenn die Flächen für die öffentliche Hand zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurden: die ehemaligen Rieselfelder zwischen Hobrechtsfelde und Buch im Rahmen eines neuen Verfahrens zur Altlastensicherung zu einer attraktive und abwechslungsreiche Erholungslandschaft gestaltet, in Weißensee ein Arboretum nach einem Entwurf von Ariane Röntz angelegt, der Gutspark Malchow instand gesetzt, der Schlosspark in Berlin-Buch denkmalgerecht saniert, das gesamte Naherholungsgebiet Berliner Barnim in der Berliner Ausgleichskonzeption als Suchraum für die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Maßnahmen festgelegt, der Naturpark Barnim 1999 als einziges länderübergreifendes Großschutzgebiet in Berlin und Brandenburg gesichert, für die Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe von Pferdehaltung und Getreideanbau auf eine “Urbane”, zeitgemäße Form von Landwirtschaft Konzepte entwickelt, die trotz des hohen Nutzungsdrucks durch rund 900.000 Erholungssuchende im engeren Einzugsbereich eine wirtschaftlich tragfähige und umweltgerechte Bewirtschaftung ermöglichen.

WFS Digitales Feldblockkataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Digitales Feldblock Kataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Daten aus dem Agrarförderantrag

Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hohes Feld" der Gemeinde Hohne

Die Änderung der Nutzungsart "Gärtnerei" in "Wohnen", machte die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hohes Feld" erforderlich.

25. Änderung des F-Planes der SG Lachendorf "Biogas Helmerkamp"

Die 25. F-Plan-Änderung wurde erforderlich, damit eine Biogasanlage südlich von Helmerkamp errichtet werden konnte, die im Außenbereich privilegiert und einem südlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb zugehörig ist.

BPlan 028 7. Änderung Hundsmühlen, ehem. Gärtnerei

BPlan 028 7. Änderung Hundsmühlen, ehem. Gärtnerei im originären Datenformat

Abstands- und Bewirtschaftungsauflagen landwirtschaftlich genutzter Flächen an Gewässern nach DüV, PflSchG, WHG, ThürWG und ThürDüV

Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hat sich die Bewirtschaftung, Düngung und der Pflanzenschutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern durch verschiedene Änderungen im Dünge-, Pflanzenschutz- und Wasserrecht auf Bundes- und Landesebene seit dem Jahr 2020 grundlegend geändert. Um Landwirtschaftsbetrieben die Umsetzung dieser verschiedensten Regelungen zu erleichtern, und die Betriebe bei ihrem wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz zu unterstützen, hat das TLLLR unter Mitwirkung und im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine GIS-Lösung erarbeitet. Hierzu wurden die Böschungsoberkanten der Gewässer I. und II. Ordnung digitalisiert und die Hangneigung anhand eines Geländemodells ermittelt. In Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und über die Bildung von Segmenten können nun die Abstands- und Bewirtschaftungskulissen an den Gewässern für alle am Thüringer Feldblocksystem beteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen abgebildet werden. Die Kulissen werden jährlich zum 01. Februar aktualisiert.

WMS zum Bebauungsplan 028 7. Änderung Hundsmühlen, ehem. Gärtnerei der Gemeinde Wardenburg

WMS zum Bebauungsplan 028 7. Änderung Hundsmühlen, ehem. Gärtnerei der Gemeinde Wardenburg im originären Datenformat

WFS zum Bebauungsplan 028 7. Änderung Hundsmühlen, ehem. Gärtnerei der Gemeinde Wardenburg

WFS zum Bebauungsplan 028 7. Änderung Hundsmühlen, ehem. Gärtnerei der Gemeinde Wardenburg im originären Datenformat

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