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Between Path Dependence and Path Creation: The Impact of Farmers' Behavior and Policies on Structural Change in Agriculture

Farm structures are often characterized by regional heterogeneity, agglomeration effects, sub-optimal farm sizes and income disparities. The main objective of this study is to analyze whether this is a result of path dependent structural change, what the determinants of path dependence are, and how it may be overcome. The focus is on the German dairy sector which has been highly regulated and subsidized in the past and faces severe structural deficits. The future of this sector in the process of an ongoing liberalization will be analyzed by applying theoretical concepts of path dependence and path breaking. In these regards, key issues are the actual situation, technological and market trends as well as agricultural policies. The methodology will be based on a participative use of the agent-based model AgriPoliS and participatory laboratory experiments. On the one hand, AgriPoliS will be tested as a tool for stakeholder oriented analysis of mechanisms, trends and policy effects. This part aims to analyze whether and how path dependence of structural change can be overcome on a sector level. In a second part, AgriPoliS will be extended such that human players (farmers, students) can take over the role of agents in the model. This part aims to compare human agents with computer agents in order to overcome single farm path dependence.

WFS Digitales Feldblockkataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Digitales Feldblock Kataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Daten aus dem Agrarförderantrag

Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.

Forstamt Birkenfeld: Waldumwandlung in Landwirtschaftliche Nutzfläche auf der Gemarkung Nahbollenbach

Für das Grundstück Nr. 23, in Flur 7 der Gemarkung Nahbollenbach wurde ein Antrag zur Waldumwandlung beim Forstamt Birkenfeld gestellt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2,47 ha und wird derzeit als Weihnachtsbaumkultur am Waldrand genutzt. Es handelt sich somit momentan um Wald. In Folge der Waldumwandlung soll die Weihnachtsbaumkultur weiterhin als landwirtschaftliche Sonderkultur betrieben werden, um zukünftig auf der beantragten LN-Fläche eine hybride Agri-Photovoltaikanlage installieren zu können. Die Weihnachtsbaumkultur soll weiterhin auf der landwirtschaftlichen Fläche betrieben werden. Mit der Pflanzung einer zweireihigen Streuobstwiese auf 8m Breite am äußersten Rand der Parzelle 23, soll eine klare Abgrenzung zum anliegenden Wald erwirkt werden. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind. Das betroffene Grundstück liegt in keinem Schutzgebiet, so dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach sich zieht. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen wird deutlich, dass durch das forstliche Vorhaben – der Waldumwandlung des Grundstücks Nr. 23 in Flur 7 der Gemarkung Nahbollenbach keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.

Ausgleichszulage

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (BENA) Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind sowie die Bewahrung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Ebenso soll eine Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten über die Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt gewährleistet werden. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Zuwendungszweck sind eine wirtschaftliche Stärkung des ländlichen Raumes und der Erhalt der Biodiversität über die Förderung von benachteiligten Gebieten nach Artikel 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 in Verbindung mit dem Förderbereich 9, GAK – Rahmenplan. Als benachteiligte Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten.

LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Landwirtschaft Saarland

Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Landwirtschaft im Rahmen des Landesentwicklungsplan Umwelt. In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) geht die landwirtschaftliche Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben) ist unzulässig. Grundlage sind Gebiete, die im Rahmen der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung erhoben wurden. Sie umfassen Flächen, die entweder aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit von hervorragender Bedeutung für die Nahrungsmittelerzeugung sind oder die aufgrund ihrer Hof nahen Lage und Flächenstruktur für entwicklungsfähige, landwirtschaftliche Betrieb existenzbegründend sind.

Ökologischer Landbau

<p>Die Zahl der Ökolandbaubetriebe und ihre bewirtschaftete Fläche nimmt seit Mitte der 1990er Jahre langsam und stetig zu. 2024 betrug der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche 11,2 %. Trotz des stetigen Anstiegs ist das 30 %-Ziel der Bundesregierung noch weit entfernt.</p><p>Ökolandbau in Deutschland</p><p>Der ökologische Landbau ist eine umwelt- und tiergerechte sowie ressourcenschonende Art der Landwirtschaft. Ziel der Bundesregierung ist ein Flächenanteil von 30 % ökologisch bewirtschafteter Fläche bis 2030. Die europäische Farm-to-Fork-Strategie sieht zudem vor, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften.</p><p>Die Daten zum ökologischen Landbau werden sowohl vom Statistischen Bundesamt als auch vom Bundesministerium, Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMLEH#alphabar">BMLEH</a>⁠) veröffentlicht. Zur Anwendung kommen zwei unterschiedliche Methoden. Für die <a href="https://dns-indikatoren.de/strategy/monitoring/">Berichterstattung</a> und Trendbewertung zur Nachhaltigkeitsstrategie werden die Daten des Statistischen Bundesamtes verwendet. Die Datenreihe des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMEL#alphabar">BMEL</a>⁠ wird in der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch ebenfalls gezeigt.</p><p>Das Statistische Bundesamt ermittelt die ökologisch bewirtschaftete Fläche von Agrarbetrieben, die größer als 5 Hektar (ha) sind und dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften unterliegen. Als Bezugsgröße dient die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die jährlich in der <a href="https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-Fischerei/bodennutzung.pdf">Bodennutzungshaupterhebung</a> erfasst wird (ebenfalls ab 5 ha Mindestflächengröße). Im Jahr 2020 wurde die Bodennutzungshaupterhebung im Rahmen der Landwirtschaftszählung (LZ) 2020 als Totalerhebung durchgeführt. In Jahren, in denen keine Landwirtschaftszählung erfolgt, werden die Daten zum ökologischen Landbau extrapoliert bzw. geschätzt. Diese Zahlen geben jedoch keine Auskunft über die Entwicklung der Flächenanteile des ökologischen Landbaus im Segment der Betriebe mit Flächengrößen unter 5 ha.</p><p>Im Jahr 2024 wurden nach Angaben des <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Feldfruechte-Gruenland/Tabellen/oekologisches-dauergruen-ackerland.html#fussnote-1-123334">Statistischen Bundesamtes</a> 1.850.200 ha bzw. 11,2 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (siehe Abb. „Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“) von insgesamt 27.800 Betrieben (10,9 % der Gesamtbetriebe) ökologisch bewirtschaftet. Die bewirtschaftete Fläche (-0,14 %) und die Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe (-2,9 %) sind demnach gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.</p><p>Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) verwendet als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ Flächen, die gemäß der europäischen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1550672761780&amp;uri=CELEX:32007R0834">Öko-Basis-Verordnung</a> bewirtschaftet und den Kontrollstellen der Länder zum 31.12. eines Jahres gemeldet werden. Im Jahr 2024 bewirtschafteten laut <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/072-oekolandbau-strukturdaten-2024.html">BMLEH</a> insgesamt 35.881 Betriebe (14,1 % aller Betriebe, Rückgang um 2,2 % ggü. Vorjahr) eine Fläche von 1.913.212 ha ökologisch. Dies entspricht einem Flächenanteil von 11,5 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Flächenanteil leicht um 0,1%. Erfasst werden nach dieser Methode auch Betriebe mit weniger als 5 ha bewirtschafteter Fläche. Allerdings wird bei der Berechnung des Flächenanteils im Zähler die gesamte Ökolandbaufläche auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche gemäß Bodennutzungshaupterhebung im Nenner (LF, ab 5 ha) bezogen. In die Berechnung des Anteils gehen im Zähler also auch sehr kleine Flächen ein, während im Nenner nur Flächen ab einer Mindestgröße von 5 ha Berücksichtigung finden. Die Daten des BMLEH weisen somit einen höheren Anteil von Ökolandbaufläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus.</p><p>Ab dem Jahr 2026 werden nur noch die durch das Statistische Bundesamt erhobenen Daten verwendet werden. Gleichzeitig soll sich die Datengrundlage für den Ökolandbau durch eine Novellierung des Agrarstatistikgesetzes ab 2026 verbessern (BMLEH 2025).</p><p>___<br> * Die Daten des Statistischen Bundesamtes werden nur alle drei Jahre erhoben und für die Zwischenjahre ab 2012 geschätzt. Diese Methode ist nicht auf die Bundesländer übertragbar. Auf Bundesländerebene liegen die Werte nur für die erhobenen Jahre vor.<br> ** Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.</p><p>Quellen:<br> Statistisches Bundesamt 2025: Ökologischer Landbau in Deutschland 2024: Ackerland und Dauergrünland - Schätzung auf Basis der repräsentativen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2022. Unter:<br> Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 2025: Bodennutzungshaupterhebung Fachserie 3 Reihe 3.1.2 des Statistischen Bundesamtes. Die Bodennutzungshaupterhebung wird als dezentrale Bundesstatistik mit einem Stichprobenumfang von 80.000 durchgeführt. Für die Jahre 2010, 2016 und 2020 erfolgte sie als Vollerhebung. Unter: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00073566/2030312227004.pdf</p><p>Unterschiedliche Bedeutung des ökologischen Landbaus in den Bundesländern</p><p>Der ökologische Landbau hat in den Bundesländern eine unterschiedliche Bedeutung. Nach den Zahlen des <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftliche-Betriebe/Tabellen/oekologischer-landbau-bundeslaender.html">Statistischen Bundesamtes</a> für das Jahr 2023 verzeichnen das Saarland (19,4 %), Hessen (15,4 %), Brandenburg (17,6 %) und Baden-Württemberg (14 %) hohe Flächenanteile für den ökologischen Landbau. In Niedersachsen (5,7 %), Nordrhein-Westfalen (6,1 %) und Thüringen (8,2 %) wurden deutlich weniger Flächen ökologisch bewirtschaftet. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes ist eine Schätzung auf Bundeslandebene aufgrund statistischer Unsicherheiten aktuell nicht möglich. Die vom ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMLEH#alphabar">BMLEH</a>⁠ erhobenen <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Biologischer-Landbau/oekolandbau-deutschland-strukturdaten-2024.pdf">Strukturdaten zum ökologischen Landbau</a> in den Bundesländern zeigt für das Jahr 2024 eine ähnliche Größenordnung.</p><p>Entwicklung des ökologischen Landbaus</p><p>Die ökologisch bewirtschafteten Flächen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Zwischenzeitlich stagnierte der Anstieg beim Flächenanteil. Auch der Zuwachs an Betrieben war zwischen 2011 und 2015 gering, obwohl die Einkommensperspektive der Ökobetriebe aufgrund der hohen Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln zunahm. Die Ökolandwirtschaft ist häufig nicht ausreichend konkurrenzfähig, denn der Verkauf der Biolebensmittel kann die zusätzlichen Kosten des Ökolandbaus allein nicht decken. Auch reichen die Erlöse häufig nicht aus, um mit günstiger Importware zu konkurrieren oder hohe Pachtpreise zu zahlen. Der leichte Rückgang bei den ökologisch wirtschaftenden Betrieben im Vergleich zwischen 2023 und 2024 ist laut ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMLEH#alphabar">BMLEH</a>⁠ auf altersbedingte Betriebsaufgaben und fehlende Hofnachfolge zurückzuführen. Umso wichtiger ist es, dass die staatliche Förderung so ausgestaltet ist, dass sie Landwirte und Landwirtinnen beim dauerhaften Umstieg auf die ökologische Wirtschaftsweise unterstützt und ihnen langfristige Planungssicherheit gibt.</p><p>Die insgesamt positive Bio-Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass aufgrund der gestiegenen Nachfrage und des politischen Rückhalts in vielen Bundesländern mehr Bäuerinnen und Bauern umstellten und die ökologisch bewirtschaftete Fläche aktuell wächst.</p><p>Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in einem partizipativen Multi-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠-Prozess die <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/bio-strategie-2030.pdf">Bio-Strategie 2030</a> entwickelt und Ende 2023 veröffentlicht. Sie enthält 30 Maßnahmen, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und bestehende Hemmnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beseitigen. Bei konsequenter Umsetzung, ausreichend finanzieller Unterstützung und langfristiger Planungssicherheit gibt diese Strategie wichtige Impulse, um das Ziel zu erreichen. Allerdings würden auch dann noch 70 % der landwirtschaftlichen Flächen konventionell bestellt werden. Um die nationalen Umweltziele zu erreichen, muss auch die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher werden.</p><p>Verbände des Ökolandbaus</p><p>Die meisten ökologischen Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland sind in Verbänden organisiert. Die meisten Anbauverbände gehören dem <a href="http://www.boelw.de/">Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft&nbsp;e.V.</a> (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BLW#alphabar">BÖLW</a>⁠) an. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände des ökologischen Landbaus erfüllen die Kriterien der EG-Öko-Verordnung und sind in einigen Punkten strenger. Die Broschüre <a href="https://www.boelw.de/service/mediathek/broschuere/die-bio-branche-2025/">Branchenreport 2025</a>&nbsp;enthält eine Übersicht der Verbände und weitere Informationen zum Thema Ökolandbau.</p><p>Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten</p><p>Der Umsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel in Deutschland erhöhte sich von 1997 bis 2024 von 1,5&nbsp;Milliarden Euro (Mrd. Euro) auf rund 17 Mrd. Euro (<a href="https://www.boelw.de/service/mediathek/broschuere/die-bio-branche-2025/">BÖLW 2025</a>). Die Nachfrage ist damit gegenüber dem Vorjahr 2023 um 5,7 % gestiegen. Weil die hohe Nachfrage die einheimische Produktion übersteigt, importiert der Handel Ökoprodukte. Würde dieser Bedarf im eigenen Land produziert, könnten die negativen Umweltwirkungen des Transports vermieden und der Nachfrage nach regionaler Erzeugung entsprochen werden – mit positiven Wirkungen auf Natur und Umwelt.</p><p>Weiterführende Informationen</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau">Thema: Ökolandbau</a></p><p><a href="https://www.boelw.de/service/mediathek/broschuere/die-bio-branche-2025/">BÖLW: Die Bio-Branche 2025</a></p><p><a href="https://www.oekolandbau.de/">oekolandbau.de</a></p><p><a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/oekolandbau_node.html">BMLEH: Ökologischer Landbau</a></p><p><a href="https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Oekologischer-Landbau/_functions/StrukturdatenOekolandbau_table.html">BLE: Strukturdaten zum Ökologischen Landbau in Deutschland</a></p><p><a href="https://www.boelw.de/themen/zahlen-fakten/lebensmittel/artikel/umsatz-bio-2025/">BÖLW 2025: Umsatzentwicklung von Bio-Lebensmitteln</a></p><p><a href="http://www.ami-informiert.de/ami-maerkte/ami-weitere-maerkte/ami-maerkte-oekolandbau/meldungen.html">AMI: Öko-Landbau</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-ernaehrung">Marktdaten: Bereich Ernährung</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Tipp: Lebensmittel mit Bio-Siegel</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltmonitor-2024">Daten zur Umwelt - Umweltmonitor 2024</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/stadt-muenster-2004-ungebetene-gaeste-milben-tipps">Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland</a></p>

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Rösing GbR, Vreden

Die Rösing GbR, Vreden hat hier einen Antrag zur wesentlichen Änderung und zum Be-trieb einer Biogasanlage am landwirtschaftlichen Betrieb Rösing auf dem Grundstück Gemarkung Vreden, Flur 121, Flurstück 4 und Flur 124, Flurstück 29 vorgelegt. Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile, die Errichtung folgender Komponenten: • Halle (Holzrahmenbauweise, Satteldachform) zur Lagerung von Mist, mit Zwangsbelüftung und zentralem Abluftschornstein, Photovoltaikanlage auf dem Dach • Güllelagerbehälter hergestellt aus Stahlbeton mit Emissionsschutzdach (Zeltdachabdeckung) • Feststoffeintragstechnik mit 2 x 80 m³ • Fermenter mit fester Bedachung hergestellt aus Stahlbeton (ohne Gasspeicher) • Betriebsgebäude mit Technik-, Büro-, Sozialraum und Sanitäreinrichtung • Biogasreinigung und Trocknung, Aktivkohlefilter • Warmwasserpufferspeicher als stehender Stahltank mit Außenisolierung • 2 x Gärproduktlagerbehälter hergestellt aus Stahlbeton jeweils mit Gasspeicher • Errichtung einer neuen Biogas-Notfackel an den geplanten Gärproduktlagern Änderung folgender Komponenten und Stoffströme: • Lageänderung des bestehenden Separators • Lageänderung der bestehenden Biogas-Notfackel • Änderung der Inputstoffmenge auf 33.177 t/a • Umtausch des Zündstrahl-BHKW durch ein Gas-Otto-BHKW

25. Änderung des F-Planes der SG Lachendorf "Biogas Helmerkamp"

Die 25. F-Plan-Änderung wurde erforderlich, damit eine Biogasanlage südlich von Helmerkamp errichtet werden konnte, die im Außenbereich privilegiert und einem südlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb zugehörig ist.

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