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Grundwasserhöhen und Einzugsgebiete der Wasserwerke 1990

AG Wasser 1991: Bericht zur Situation und Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung des Landes Berlin und der Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg im Umland von Berlin (Umlandkonzeption Wasserversorgung), Berlin. Busch, K.-F. 1988: Wasser, Taschenlexikon, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig. KdT (Kammer der Technik), VEB Hydrogeologie Nordhausen 1980: Empfehlung zur Ermittlung der Grundwasserneubildung, Berlin. Kloos, R. 1986: Das Grundwasser von Berlin. Besondere Mitteilungen zum Gewässerkundlichen Jahresbericht des Landes Berlin, Hrsg: Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Leibenath, C. 1990: Einschätzung der Auswirkungen einer geplanten veränderten Betriebsführung der Rieselfelder am Standort Karolinenhöhe in Berlin-Spandau, Gutachten der TU Dresden, im Auftrag der Berliner Wasser-Betriebe, unveröffentlicht. Mull, Dr. R., Boochs, Dr. P.W. – Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und Landwirtschaftlichen Wasserbau 1990: Erstellung einer DV-gestützten Übersichtskarte der Grundwasserfließrichtungen und -geschwindigkeiten des oberflächennahen Grundwassers im Raum Berlin, unveröffentlicht. Mull, Dr. R., Boochs, Dr. P.W. – Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und Landwirtschaftlichen Wasserbau 1992: Erweiterung der DV-gestützten Übersichtskarte der Grundwasserfließrichtungen und -geschwindigkeiten des oberflächennahen Grundwassers auf den Raum Berlin-Ost, unveröffentlicht. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1977: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahr 1976, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991a: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahr 1988, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991b: Gewässerkundlicher Jahresbericht für Berlin und Umland, Abflußjahr 1990, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992a: Gewässerkundlicher Jahresbericht für Berlin und Umland, Abflußjahr 1991, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweitere Ausgabe 1992, Karte 02.07 Flurabstand des Grundwassers, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1992, Karte 02.11 Wasserschutzgebiete und Grundwassernutzung, 1 : 50 000, Berlin.

KompVzVO_Begründung_verkürzt11 02 11_AKTUELL_ohne_Wasserzeichen.doc

Stand: 14.02.2011 Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Führung von Kompensationsverzeichnissen (Kompensationsverzeichnis-Verordnung - KompVzVO) Umsetzungsrelevante Auszüge aus der Begründung A. Allgemeiner Teil I. Aufgaben und Zielsetzung In der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist geregelt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in einem Kompensationsverzeichnis erfasst werden. Die nähere Ausgestal- tung der Regelung wird dem Landesrecht überlassen (§ 17 Abs. 4, 6 und 11 BNatSchG). Im Naturschutzgesetz (NatSchG) ist bereits vorgesehen, dass das Ministerium als oberste Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung Regelungen über die Führung des Kompen- sationsverzeichnisses treffen kann (§ 23 Abs. 8 Halbsatz 2 Nr. 3 NatSchG). In dieses Verzeichnis sind auch Ökokonto-Maßnahmen aufzunehmen (§ 23 Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 NatSchG). Aufgaben und Ziele des Kompensationsverzeichnisses sind − die Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Umsetzung der für die Kompensation eines Eingriffs vorgesehenen Maßnahmen zu erleichtern, − eine erneute Verwendung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bereits ei- nem Eingriff zugeordnet worden sind, für die Eingriffskompensation auszuschließen und − vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) zu be- vorraten. 2 II. Inhalt Der Verordnungsentwurf schreibt vor, dass die unteren Naturschutzbehörden für das Ge- biet ihres Stadt- oder Landkreises ein Verzeichnis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) zu führen haben. Er regelt die Inhalte des Kompensationsverzeichnisses, die erforderlichen Angaben zu den einem Eingriff zugeordneten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, die notwendigen Angaben zu den in das Verzeichnis aufzunehmenden Ökokonto- Maßnahmen und schreibt die Verwendung elektronischer Vordrucke für die Datenübermitt- lung von der Zulassungsbehörde zu der das Kompensationsverzeichnis führenden unteren Naturschutzbehörde vor. Das web-basierte Verfahren trägt zu einer erheblichen Arbeitser- leichterung bei den betroffen Behörden bei, es wird somit den Gesichtspunkten der Verwal- tungsvereinfachung und Entbürokratisierung Rechnung getragen. B. Einzelbegründung Zu § 1 (Inhalte des Kompensationsverzeichnisses) § 1 sieht zwei Abteilungen des von der unteren Naturschutzbehörde für das Gebiet ihres Stadt- oder Landkreises zu führenden Kompensationsverzeichnisses vor: a) Die Abteilung "Eingriffskompensation" dient der Aufnahme und Dokumentation aller im Bereich des betreffenden Stadt- oder Landkreises festgelegten naturschutzrecht- lichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der für die Eingriffskom- pensation eingesetzten Ökokontomaßnahmen. Auf diese Weise wird für jeden Stadt- und Landkreis eine lückenlose Dokumentation der nach Inkrafttreten der Ver- ordnung im jeweiligen Kreisgebiet angeordneten Kompensationsmaßnahmen ge- schaffen. Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Eingriffsfolgen, Maßnahmen zur Verwendung von Ersatzzahlungen (§15 Abs. 6 BNatSchG) und Ausgleichsmaß- nahmen für Eingriffe auf Grund von Bauleitplänen (§ 1a Abs. 3 Baugesetzbuch) werden nicht erfasst. 3 b) In die Abteilung "Ökokonto" werden die Ökokonto-Maßnahmen eingestellt, nachdem die untere Naturschutzbehörde diesen zugestimmt hat (§ 3 Abs. 5 ÖKVO). Die Ab- teilung Ökokonto ist nach § 7 ÖKVO öffentlich einsehbar, für den Bereich der per- sonenbezogenen Daten gilt dies allerdings nur, wenn der Maßnahmenträger zuge- stimmt hat. Dies ist vor allem für die Verursacher von Eingriffen bedeutsam, da sie sich durch Einsichtnahme in die Ökokonto-Verzeichnisse des betreffenden Natur- raums einen raschen Überblick verschaffen können, ob eine Ausgleichs- oder Er- satzmaßnahme aus einem Ökokonto für ihr Eingriffsvorhaben in Frage kommt, die sie dann ggf. vom jeweiligen Maßnahmenträger erwerben können. Die öffentliche Einsehbarkeit ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Handelbarkeit von Öko- konto-Maßnahmen (§ 10 ÖKVO). c) Für die Unterrichtung anderer Behörden und Einrichtungen des Landes über die In- halte des Kompensationsverzeichnisses gilt § 23 Abs. 7 Satz 4 NatSchG. Im Übri- gen ist die Abteilung Eingriffskompensation nach § 3 öffentlich einsehbar. Zu § 2 (Angaben zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen) Zu Absatz 1: In Satz 1 wird festgelegt, welche Angaben die untere Naturschutzbehörde in die Abteilung Eingriffskompensation aufzunehmen hat. Dabei beschränkt sich die Auflistung auf die für die Dokumentation, das Lokalisieren und Überprüfen der Kompensationsmaßnahme erfor- derlichen Angaben. Die Art des den Eingriff verursachenden Vorhabens (Nr. 4) meint den Maßnahmentyp (Straßen- und Wegebau, Schienenwegebau, Flugplatzbau, Rohstoffgewinnung, Windkraft- anlage, Wasserbau, Deponie, Leitungsbau, landwirtschaftliches Vorhaben, Erholungsnut- zung und Sportgelände, sonstige bauliche Anlage, sonstiger Eingriff). Werden mehrere Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, ist bei den Nummern 6 bis 9 eine entsprechend gegliederte Darstellung erforderlich. Die Eingabe der Daten zur Lage der Kompensationsfläche (Nr. 6) erzeugt für die angege- benen Flurstücke einen digitalen Kartenauszug in der Automatisierten Liegenschaftskarte. Dieser Kartenauszug wird Gegenstand der Datenbank. Im Rahmen der Kurzbeschreibung der Kompensationsmaßnahme (Nr. 7) ist bei vorgezo- genen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG auch die betroffene Art und die für diese getroffene Maßnahme aufzunehmen.

Oberirdische Gewässer Band 33 (2012) – KliBiW Phase 1+2 (Globaler Klimawandel – Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland), Hochwasser

Oberirdische Gewässer Band 33 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Oberirdische Gewässer Band 33 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Projektpartner Leibniz Universität Hannover (LUH) Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau Prof. Dr.-Ing. Uwe Haberlandt Technische Universität Braunschweig (TU BS) Leichtweiß Institut für Wasserbau Abteilung Hydrologie, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz Prof. Dr.-Ing. Günter Meon Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Abschlussbericht – Phase 1 + 2

Oberirdische Gewässer Band 36 (2015) – KliBiW Phase 3 (Globaler Klimawandel – Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland), Niedrigwasser

Oberirdische Gewässer Band 36 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Niedrigwasser Projektpartner Leibniz Universität Hannover (LUH) Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau Prof. Dr.-Ing. Uwe Haberlandt Technische Universität Braunschweig (TU BS) Leichtweiß Institut für Wasserbau Abteilung Hydrologie, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz Prof. Dr.-Ing. Günter Meon Globaler Klimawandel Wasserwirtschaftliche Folgenabschätzung für das Binnenland Abschlussbericht – Phase 3 Dezember 2014 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim

Fette und Oele aus dem Gastgewerbe in Kanalisation und Klaeranlage

Das Projekt "Fette und Oele aus dem Gastgewerbe in Kanalisation und Klaeranlage" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Innsbruck, Institut für Siedlungswasserbau, Landwirtschaftlicher Wasserbau und Abfallwirtschaft durchgeführt. Mengenmaessige Ermittlung von Fett- und Oelanfall aus der Gastronomie von Fremdenverkehrsorten; Umrechnung auf Gast, Bett und EGW. Moeglichkeiten der Ermittlung: Einkauf = Verbrauch , Anfallmessung. Auswirkungen von Fetten und Oelen auf Kanalisation und Klaeranlagen verschiedener Systeme. Moeglichkeiten der Entsorgung am Ort des Verbrauchs und Verwertung bzw. Behandlung (Deponie, Kompostierung, etc.). Moeglichkeiten zur Erfassung und Entfernung von Restmengen in der Ara.

Die Verteilung des Beregnungswassers im Boden unter besonderer Beruecksichtigung beregnungsbeduerftiger und -wuerdiger niedersaechsischer Boeden

Das Projekt "Die Verteilung des Beregnungswassers im Boden unter besonderer Beruecksichtigung beregnungsbeduerftiger und -wuerdiger niedersaechsischer Boeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau durchgeführt. Die mathematische Beschreibung des Kapillarpotentials als Funktion des Ortes an mehrschichtigen Boeden geht von der Bedingung aus, dass an den Schichtgrenzen in den sich beruehrenden Boeden das Kapillarpotential gleich sein muss. Das ist erforderlich, da die benetzende Phase (Wasser) auch im geschichteten Boden ihre Eigenschaften nicht aendert, somit kann an der Schichtgrenze keine Unstetigkeitsstelle vorkommen. Untersucht werden sollen feinsandige Boeden mit Schluff- und Tonanteilen. Rein tonige Boeden sind fuer die Untersuchung nicht zweckmaessig. Sie sind zwar durch ein starkes Wasserhaltevermoegen gekennzeichnet, aber ihre geringe Druchlaessigkeit laesst schon bei sehr niedrigen Beregnungshoehen einen fuer die Beregnung unerwuenschten Ueberstau auftreten. Auch Sandboeden, die eine hohe Regenintensitaet aufnehmen koennten, muessen ausgeschieden werden, wenn ein zu geringes Wasserhaltevermoegen sie fuer eine Beregnung als unwirtschaftlich ausweist.

Beitrag zur Ermittlung des fuer die Durchlaessigkeit nutzbaren Porenanteils von Lockersedimenten im Labor

Das Projekt "Beitrag zur Ermittlung des fuer die Durchlaessigkeit nutzbaren Porenanteils von Lockersedimenten im Labor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Graz, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft, Flussbau und Landwirtschaftlichen Wasserbau durchgeführt. Der nutzbare Porenanteil stellt einen wesentlichen hydrologischen Parameter, besonders im Hinblick auf den Grundwasserschutz, dar und laesst sich zur Zeit durch einfache, fuer Reihenuntersuchungen geeignete Untersuchungsmethoden im Labor nicht bestimmen. Dies soll moeglich werden dadurch, dass versucht wird, den durch Laborversuch ermittelbaren entwaesserbaren Porenanteil mit einem Tracerversuch zu korrelieren.

Die Bestimmung des durchstroemten Porenanteils (nutzbarer Hohlraumbehalt nach OeNORM B 2400) von Bodenproben im Labor

Das Projekt "Die Bestimmung des durchstroemten Porenanteils (nutzbarer Hohlraumbehalt nach OeNORM B 2400) von Bodenproben im Labor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Graz, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft, Flussbau und Landwirtschaftlichen Wasserbau durchgeführt. Entwicklung von Messverfahren, Vergleich mit entwaesserbarem Porenanteil und Gesamtporenanteil.

Klaeranlagen in hochalpinen Lagen

Das Projekt "Klaeranlagen in hochalpinen Lagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Innsbruck, Institut für Siedlungswasserbau, Landwirtschaftlicher Wasserbau und Abfallwirtschaft durchgeführt. Moeglichkeiten der Klaerung von Abwaessern in hochalpinen Lagen. Theoretische Grundlagen, klimatische Verhaeltnisse, Transport/Kanalisation, Modell. Ausfuehrung nach Abschluss aller Voruntersuchungen nach Massgabe eines entsprechenden praktischen Vorhabens moeglich, bis jetzt aber noch nicht realisiert.

Ermittlung von Parametern zur Uebertragbarkeit der Einheitsganglinie und der koaxialen graphischen Darstellung zur Bemessung von Vorflutern und Rueckhaltebecken in kleinen Einzugsgebieten Niedersachsens

Das Projekt "Ermittlung von Parametern zur Uebertragbarkeit der Einheitsganglinie und der koaxialen graphischen Darstellung zur Bemessung von Vorflutern und Rueckhaltebecken in kleinen Einzugsgebieten Niedersachsens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und landwirtschaftlichen Wasserbau durchgeführt. Innerhalb des Forschungsvorhabens soll untersucht werden, mit welchen schnell zu erfassenden Parametern die Einheitsganglinie und die koxiale graphische Darstellung innerhalb hydrologisch aehnlicher Gebiete uebertragen werden kann, um fuer Vorfluterausbau und Rueckhaltemassnahmen in kleinen Einzugsgebieten des niedersaechsischen Raumes in kurzer Zeit Bemessungsgrundlagen zu erhalten. Vorgesehene Untersuchungen: a) Zusammenstellung aller verfuegbaren Einheitsganglinien und koaxialen graphischen Darstellung sowie Sammlung von Daten. b) Bestimmung von Parametern, die die Einheitsganglinie und koaxiale graphische Darstellung beschreiben bzw. beeinflussen und ihre Uebertragbarkeit ermoeglichen. Solche Parameter koennen unter anderem sein: Durchlaessigkeit des Bodens; charakteristischer Bewuchs; Anbauarten; Form des Einzugsgebietes; Ueberregnung; Vorregen; Regendauer, -menge, -intensitaet.

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