Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Datei stellt die geschätzten Flächen und deren Schätzungsergebnisse dar. Die Bodenschätzung ist im Maßstab von 1:500 bis 1:500000 sichtbar.
Der Datensatz enthält Waldflächen ( 1ha) mit besonderer Anlagenschutzfunktion im Freistaat Sachsen. Wald mit besonderer Anlagenschutzfunktion dient dem Schutz von Verkehrswegen wie Straßen und Bahnkörpern sowie der Sicherheit des Verkehrs und dem Schutz sonstiger baulicher Anlagen und landwirtschaftlicher Grundstücke vor Erosion durch Wasser und Wind, Austrocknung und schadverursachendem Abfluss von Oberflächenwasser, Steinschlag, Abbrüchen und Rutschungen. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Ermittelt werden die Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke, bei denen die veräußerte Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung mindestens 1000 Quadratmeter groß ist.
Die Unternehmensflurneuordnung - aus Anlass der DB-Neubaustrecke Karlsruhe - Basel erstreckt sich über einen Bereich, für den erst im Jahre 1979 ein Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (BZV) abgeschlossen wurde. Dementsprechend sind die landwirtschaftlichen Grundstücke zum Teil arrondiert und es gibt ein relativ gutes Wegenetz. Durch den Neubau der Rheintalbahnlinie werden zahlreiche Grundstücke und das vorhandene Wegenetz zerschnitten. Viele Wege sind nur durch Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Es fehlt die Übertragung ins Eigentum der Gemeinde. Die landschaftliche Eigenart und biologische Vielfalt des Flurneuordnungsgebietes soll unter Beachtung einer funktionsgerechten Zuordnung der Flächen erhalten, gesichert und verbessert werden
Die Firma Hans Wolf GmbH, Straubing, beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 793 (Teilfläche) und 794 der Gemarkung Geisling, Gemeinde Pfatter Sand und Kies abzubauen Die zum Sand- und Kiesabbau vorgesehene Fläche liegt südlich des Ortes Geisling und südlich der B 8 im Gemeindegebiet Pfatter, innerhalb der Kies- und Sandabbau-Vorrangfläche KS 26 "Südlich Geisling“. Im Osten und Süden wird die Abbaufläche von Feldwegen begrenzt, an welche sich landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen; im Norden und Westen schließen sich unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Grundstücke an. In der näheren Umgebung in ca. 300- 400 m Entfernung befinden sich mehrere bereits seit längerer Zeit rekultivierte Kiesweiher. Das Gelände ist nahezu eben und liegt etwa auf Höhe 328 m ü. NN. Die Abbaufläche beträgt abzüglich der Abstandsflächen ca 2,57 ha (Gesamtfläche 2,8 ha). Der Kiesabbau ist bis zu einer Tiefe von ca. 322,20 m ü.NN vorgesehen. Daraus ergibt sich eine mittlere Abbautiefe von ca. 5,80 m (in Abhängigkeit der Lage der unter dem Kieskörper liegendenTonschicht). Der Abbau soll im Südwesten beginnen und kontinuierlich nach Nordosten weitergeführt werden. Als Abbauzeitraum sind 2 Jahre vorgesehen. Nach den Angaben des Antragstellers wird durch den Kiesabbau das Grundwasser freigelegt. Der mittlere Grundwasserstand liegt in etwa bei 325,20 m ü.NN und liegt damit ca. 2,80 m unter Gelände. Der entstehende, im Mittel ca. 3 m tiefe Grundwassersee soll nach Beendigung des Abbaus im Wesentlichen bestehen bleiben, wobei im östlichen Bereich durch Verfüllung mit Abraum und Lagerstättenanteilen ein Gewässermosaik (Flachwasserzonen und grundwassernahe Bereiche) entstehen soll. Als Rekultivierung sind des Weiteren Gehölzpflanzungen im Süden und Osten auf dem Schutzwall entlang der Feldwege geplant.
Bei der bereits durchgeführten Maßnahme handelt es sich um die Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Bargstedt, Flur 4, Flurstück 4/1, auf einer Länge von ca. 120 m innerhalb eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks.
Herr Jochen Berchtold beantragt die Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 970 der Gemarkung Blindheim zur Beregnung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Die Grundwasserentnahme erfolgt mittels einer Saugpumpe. Die Pumpe wird mit einer Traktorzapfwelle angetrieben. Die Beregnung erfolgt über Leitungssysteme. Es wird eine jährliche maximale Entnahmemenge von 28.272 m³/a aus dem Brunnen beantragt. Eine Entnahme von 11 l/s wird angestrebt. Der Brunnen soll in den Monaten April bis Oktober und in Abhängigkeit von den tatsächlichen Witterungsbedingungen und Wachstumsstadien zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlichen Intensitäten und für unterschiedliche Dauer bedarfsgerecht benutzt. Bewässert werden Kartoffeln und Zuckerrüben. Der Brunnen wird als Brauchwasser-Schachtringbrunnen (1.000 mm) ausgebaut. Die Erlaubnis gewährt aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 970 der Gemarkung BLindheim für die Beregnung folgende Entnahmemengen an Grundwasser zutage zu fördern: Max. Entnahmeintensitäten: 11 l/s Max. Entnahmemenge: 39,6 m³/h Beregnungszeitraum: April bis Oktober Max. Grundwasserentnahme: 28.272 m³/a (= 22,53 ha * 1.200 m³/a)
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) plant die Errichtung des Transformators 46 auf Fl.-Nr. 1183/2 Gemarkung Vöhringen im bestehenden Umspannwerk südlich der Gemeinde Vöhringen. Die 380-kV-Anbindung des Transformators an das Höchstspannungsnetz der Amprion GmbH innerhalb deren in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenem Umspannwerk erfolgt über den bereits bestehenden, 38,75 m hohen Winkelabspannmast Nr. 1 der Anlage 12501 (V12), der hierfür mit einer zusätzlichen 3-phasigen Verseilung ergänzt wird. Es wird kein weiterer Mast errichtet. Die neuen Leiterseile haben eine Länge von ca. 200 m. Sie überspannen neben den zu den Umspannwerken gehörenden Flächen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., auf Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Altweihergraben, Stadtteil Woffenbach, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1827 und 1828 der Gemarkung Woffenbach, Stadt Neumarkt i.d.OPf.. Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt nach einer Reihe von schadbringenden Hochwasserereignissen (vor allem in den 80er und 90er Jahren) schrittweise Hochwasserverbesserungsmaßnahmen in Form von Rückhaltebecken durchzuführen. Die Planung sieht vor, auf landwirtschaftlichen Grundstücken unmittelbar am Fließgewässer Altweihergraben 2 Regenrückhaltebecken zu errichten. Der Zufluss aus dem Altweihergraben in die Regenbeckenanlage erfolgt im Nebenschluss. Durch ein Drosselbauwerk im Damm soll der reguläre Flusslauf gedrosselt werden, ein kleiner Teil des Abflusses weitergeleitet und der größere Anteil den Regenrückhaltebecken zugeleitet werden. Die Wassermassen eines Hochwasserabflusses sollen sich in den Becken, die sich innerhalb der Dämme bilden, gespeichert und verzögert abgegeben werden. Die Drosseleinrichtung wird dabei als Stahlbetonsperrwand errichtet, in die eine Schlitzdrossel integriert wird. Die Schlitzdrossel (Höhe = 60 cm x Breite = 25 cm) funktioniert als Ökodurchlass, eine ökologische Durchgängigkeit für Kleinlebewesen wird vonseiten des Planers zugesichert. Vor der Drossel soll die Gewässersohle auf einer Länge von ca. 12 m mit Wasserbausteinen auf Unterbeton gepflastert werden. Die beiden Hochwasserrückhaltebecken werden in Erdbauweise ausgeführt. Die Dämme und Böschungen erhalten Neigungen von 1 : 3, Dammkronen eine Breite von 4,0 m mit einem darauf befindlichen Betriebsweg vom 3,0 m Breite. Das Vorhaben der Stadt Neumarkt i.d.OPf. stellt ein Vorhaben dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 zum UVPG zu prüfen war.
Das Projekt "Eignung von Pflanzenölschleppern und Gewinnung von Pflanzenöl in landwirtschaftlichen Betrieben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Landesanstalt für Agrartechnik und Bioenergie (740) durchgeführt. Im Zusammenhang mit den Überschussproblemen auf dem Nahrungsmittelsektor und den Bemühungen um eine verstärkte ökologisch ausgerichtete Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke gewinnt die Erzeugung und Verwertung nachwachsender Rohstoffe zunehmende Bedeutung. Mit dem Anbau ölhaltiger Pflanzen stehen der Landwirtschaft Produkte zur Verfügung, die in ihrer Gesamtheit im landwirtschaftlichen Betrieb verwertet werden können. Das Ölaus den Samen kann als Treibstoff für Motoren, der Presskuchen als Futter und das Stroh zur Düngung oder als Heizmaterialverwendet werden. Unter praktischen Bedingungen wird Öl gewonnen, das ohne weitere Aufbereitung in mehreren Schleppern mit unterschiedlicher Motorbauart verwendet wird. Neben der Ermittlung von Motorkennfeldern werden Langzeiterfahrungen gesammelt. Bei der Gewinnung von Rapsöl wird die Betriebsweise der Presse so optimiert, dass unter Berücksichtigung der Presskuchenverwertung bei der Fütterung von Wiederkäuern das Rapsöl möglichst kostengünstig als Treibstoff zur Verfügung steht.
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