Potenziell erosionsgefährdete Waldstandorte werden im Bereich von Waldflächen mit einer Hangneigung über 15° dargestellt. Hier ist unabhängig von der Bodenart mit einer erhöhten Anfälligkeit für Gully Erosion zu rechnen, was die zahlreichen Erosionskerben in den Hangbereichen dokumentieren. Die großflächigen Waldbestände auf erosionsgefährdeten Standorten werden zur Ausweisung als Erosionsschutzwälder vorgeschlagen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.6.2. (Stand Juni 2009)
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Agricultural and Aquaculture Facilities gibt einen Überblick über die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen im Land Brandenburg. Der Datensatz umfasst Geflügel, Rinder, Kälber, Schweine und gemischte Bestände. Die Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Agricultural and Aquaculture Facilities (D2.8.III.9_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: AgriculturalHolding und Sites. Der Holding-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorie "A") untergliedert in: - AF.GrowingOfPerennialCrops: Anbau mehrjähriger Pflanzen (NACE-Kategorie "A.01.2") - AF.AnimalProduction: Tierhaltung (NACE-Kategorie "A.01.4") - AF.MixedFarming: Gemischte Landwirtschaft (NACE-Kategorie "A.01.5")
Im Zusammenhang mit Gebietskulissen des Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) werden nur Flächen dargestellt, die nach diesem Gesetz relevant sind. Darunter fallen Flächen, die unter Zugrundelegung der standortabhängigen Erosionsgefährdung und der Schutzwirkung von Windhindernissen einer sehr hohen Winderosionsgefährdung der Stufe 5 nach DIN 19706 unterliegen, sowie Flächen, die unter Zugrundelegung der Hangneigung, der Feinbodenart des Oberbodens und eines Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors von 50 einer hohen oder sehr hohen natürlichen Wassererosionsgefährdung der Stufen Enat4 oder Enat 5 nach DIN 19708 (2005-02) unterliegen Die entsprechenden Flächen unterliegen den Bestimmungen des DGLG, insbesondere nach § 3, Absatz 1, Punkt 1 (Umwandlungsverbot) und nach § 3, Absatz 4 (Wiederherstellung einer Grünlandnarbe). Die genannten Erosionsgefährdungsstufen gelten für die Flächenbezugsgröße Feldblock. Dieser kann aus mehreren Teilflächen oder Schlägen bestehen, die unterschiedlich und/oder von mehreren Landwirten bewirtschaftet werden können. Für diese Teilflächen können sich andere Erosionsgefährdungsstufen ergeben. Der Layer ist sichtbar im Maßstabsbereich von 1:5.000 bis einschließlich 1:50.000. Optimaler Maßstab ist 1:10.000.
Bei der Ermittlung erosionsgefährdeter Waldstandorte im Rahmen der Erstellung des Landschaftsprogramms Saarland wurde ausschließlich die durch "Reliefenergie" bedingte Erosionsgefährdung berücksichtigt, da die Prozesse der bei Waldbewirtschaftung und starker Hangneigung auftretenden Gully-Erosion nicht unmittelbar an bestimmte Bodenarten gebunden sind. Daher wurden alle über 15° geneigten, waldbestockten Hänge als erosionsgefährdete Waldstandorte dargestellt. In dieser Flächenkulisse ist im Rahmen der Waldbewirtschaftung die Erosionsvermeidung in besonderem Maße zu berücksichtigen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2. (Stand Juni 2009)
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Das Digitale Geländemodell - Höhen ohne anthropogene Reliefformen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (sDGM10LBEG_HOAR) ist eine Weiterbearbeitung des Digitalen Geländemodell des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (sDGM10LBEG), in der zusätzlich anthropogene Reliefformen (z.B. Verkehrsdämme, Einschnitte) eliminiert sowie Abfluss- und geomorphographischen Parametern berechnet wurden, wie z.B. Neigung in Prozent. Die Hangneigung beschreibt den Winkel zwischen Geländeoberfläche und der ebenen Horitontalen. Definition und Berechnung: SAGA-Standard. Einheit: [%]. ZEVENBERGEN, L. W. & THORNE, C. R. (1987): Quantitative analysis of land surface topography. In: Earth Surface Process and Landforms, 12, S. 47-56.
Die Karte zeigt die mittlere jährliche Sickerwasserrate für den 30-jährigen Zeitraum 1991-2020. Die Sickerwasserrate (mm/Jahr) aus dem Boden ist die wesentliche Größe für die Grundwasserneubildung und die Verlagerung von Stoffen aus dem Boden in das Grundwasser. Sie hängt von der Nutzung (Acker, Grünland oder Forst), dem Klima und den Bodeneigenschaften ab. Sie beschreibt die Wassermenge, die aus dem Bodenkörper in den tieferen Untergrund sickert. Methodisch wird die Größe nach dem TUB-BGR-Verfahren abgeleitet (DWA, 2016). Der wesentliche Bodenkennwert für die Sickerwasserrate ist die pflanzenverfügbare Bodenwassermenge (Wpfl), wichtige Klimaparameter sind Niederschlag und potenzielle Verdunstung nach FAO. Der Versiegelungsgrad der Böden wird bei der Auswertung im mittleren Maßstab nicht berücksichtigt. Die Methode ist nur für Ackerflächen mit < 3,5 % Hangneigung sowie für Grünland- und Waldflächen mit < 18 % Hangneigung anwendbar, da der Parameter Oberflächenabfluss nicht in die Berechnung mit einfließt.
Das Digitale Geländemodell - Höhen ohne anthropogene Reliefformen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (sDGM10LBEG_HOAR) ist eine Weiterbearbeitung des Digitalen Geländemodell des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (sDGM10LBEG), in der zusätzlich anthropogene Reliefformen (z.B. Verkehrsdämme, Einschnitte) eliminiert sowie Abfluss- und geomorphographischen Parametern berechnet wurden, wie z.B. Neigung in Prozent. Die Hangneigung beschreibt den Winkel zwischen Geländeoberfläche und der ebenen Horitontalen. Definition und Berechnung: SAGA-Standard. Einheit: [%]. ZEVENBERGEN, L. W. & THORNE, C. R. (1987): Quantitative analysis of land surface topography. In: Earth Surface Process and Landforms, 12, S. 47-56.
Origin | Count |
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Bund | 1249 |
Land | 335 |
Type | Count |
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Ereignis | 8 |
Förderprogramm | 980 |
Gesetzestext | 2 |
Messwerte | 5 |
Taxon | 20 |
Text | 195 |
Umweltprüfung | 83 |
unbekannt | 228 |
License | Count |
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closed | 283 |
open | 1177 |
unknown | 60 |
Language | Count |
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Deutsch | 1511 |
Englisch | 489 |
unbekannt | 7 |
Resource type | Count |
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Archiv | 32 |
Bild | 9 |
Datei | 34 |
Dokument | 164 |
Keine | 858 |
Unbekannt | 4 |
Webdienst | 84 |
Webseite | 519 |
Topic | Count |
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Boden | 1350 |
Lebewesen & Lebensräume | 1387 |
Luft | 974 |
Mensch & Umwelt | 1511 |
Wasser | 1080 |
Weitere | 1390 |