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Vegetationsstruktur des Grünvolumens 2009

Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)

Forstwirtschaft - Bestände Staatswald

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Waldbestände des SaarForst Landesbetriebes (Staatswald) Die Aussengrenzen (Besitzgrenzen) des Staatswaldes wurden an die ALK angeglichen und sind damit katasterscharf. Die Innengrenzen (Abgrenzungen der Waldbestände eines Eigentümers untereinander) sind anhand der DGK5 und der digitalen Orthofotos mit 40 cm räumlicher Auflösung digitalisiert. Felder und ihre Bedeutung: Hierarchie Char (14) ; landesweit besitzerübergreifend eindeutiger Schlüssel Besitz Char (20) ; Waldeigentümer Revier Char (2) ; SaarForst Reviernummer Reviername Char (25) ; SaarForst Revierbezeichnung Abt Char (4) ; Nummer der Waldabteilung, eindeutig innerhalb eines Waldeigentümers Abteilung Char (8) ; Nummer der Waldabteilung mit vorangestellter Eigentümernummer Uabt Char (1) ; Unterabteilung Bestand Char (1) ; Bestand Teilfl Char (1) ; Teilfläche Beschrift Char (4) ; zusammengesetztes Feld aus Unterabteilung, Bestand und Teilfläche Betr_kl Char (20) ; Betriebsklasse Keine_bew Char (20) ; Erläuterung zu den Waldflächen außer Bewirtschaftung (10%) *) Bewirtsch Char (30) ; Bewirtschaftungsintensitäteinschl. „außer Bewirtschaftung“ Entw_stufe Char (30) ; Entwicklungsstufe Best_typ Char (35) ; Bestandestyp Schlussgra Char (20) ; Schlussgrad Best_stru Char (20) ; Bestandesstruktur Nutz_art Char (20) ; Nutzungsart Atb Char (20) ; Alt- und Totholz Biozönosen-Projektfläche Bl Decimal (3, 0) ; Blösse Anteil der Fläche temporär ohne Baumbewuchs in % Bu Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Buche in % Ei Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Eiche in % Elb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Edellaubbäume in % Slb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe sonstige Laubbäume in % Fi Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Fichte in % Ki Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Kiefer in % Lae Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Lärche in % Dou Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Douglasie in % Snb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe sonst. Nadelbäume in % Sa_lh Decimal (3, 0) ; Summe der Laubhölzer in % Sa_nh Decimal (3, 0) ; Summe der Nadelhölzer in % Hba Char (3) ; Dominierende Baumartengruppe Farbe Char (10) ; Darstellungsfarbe auf der Wirtschaftskarte Stand der Flächenausweisung „Außer Bewirtschaftung -10% der Staatswaldfläche“ zum 1.9.2011 Bisherige_irB; Bisher in regelmässiger Bewirtschaftung Bisherige_arB; Bisher ausser regelmässiger Bewirtschaftung NWZ_ausgewiesen; durch Rechtsverordnung ausgewiesene Naturwaldzelle Grossschutzgebiet; durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Großschutzgebiet ("Urwald") Grossschutzgebiet_ab; Abgang vom Großschutzgebiet, rechtlich nicht umgesetzt Grossschutzgebiet_zu; Zugang zum Großschutzgebiet, rechtlich nicht umgesetzt Referenzfläche; Referenzfläche Prozessschutz Quierschied NWZ_erw: Zugang bzw. Neuausweisung Naturwaldzelle, rechtlich nicht umgesetzt Kernzone_Biosphaere; Kernzonen der Biosphäre Bliesgau.

INSPIRE SN Bodenbedeckung

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).

Forstflurstücke Eimsbüttel Hamburg

Dieser Datensatz enthält die Forstflurstücke des Bezirks Eimsbüttel und zeigt deren Fläche in Hektar an. Die Forstflurstücke sind nicht verpachtet und damit im alleinigen Besitz des Bezirks (Forst). Die meisten Forstflurstücke sind im Bereich des Niendorfer Geheges verortet, wo sich auch die bezirkliche Revierförsterei befindet. Die Landschaft dieser Forstflurstücke ist eben und auf eine ehemalige Parkanlage zurückzuführen. Hier sind überwiegend Laubbäume gepflanzt, die teilweise bis zu 200 Jahre alt sind.

Bebauungsplan Stellingen 3 2. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Stellingen 3 vom 8. Oktober 1965 mit der Änderung vom 16. April 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1965 Seite 182, 1968 Seite 78) werden folgende Nummern 6 bis 8 angefügt: "6. Für die in der Anlage mit "A", "B und "C" bezeichneten Bereiche gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124). 6.1 In dem mit "A" bezeichneten Bereich: Die Festsetzung ¿Industriegebiet" wird in die Festsetzung "Gewerbegebiet" geändert. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5m festgesetzt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist in Eckausbildungen um 4 m zulässig. Die Außenwände von Gebäuden entlang der Kieler Straße sind mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder zu verblenden. Aus der Fassade räumlich und im Fassadenmaterial abgesetzte vertikale Zonierungen sind zulässig. 6.2 In dem mit "B" bezeichneten Bereich: Im Industriegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 6,0 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18 m festgesetzt. Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, sind unzulässig. 6.3 In dem mit "C" bezeichneten Bereich: Im Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5 m festgesetzt. Entlang der Kieler Straße sind Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. 6.4 In den mit "A" und "C" bezeichneten Bereichen: Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. 6.5 In den mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen: Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig. 7. In den in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen entlang der Kieler Straße und beiderseits der Straße Holstenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 8. Die nicht überbaubaren Flächen der in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereiche sind mit Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen."

Bebauungsplan Poppenbüttel 26 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Windpotenzialflächen im Saarland - Ausschlussflächen Ökologisch wertvolle Waldflächen

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die 5 neuen Waldschutzkriterien werden wie folgt beschrieben und gelten für alle Besitzarten (Privatwald, Kommunalwald, Staatswald). 1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht mindestens 75 Prozent der Baumartenanteile als mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen, wozu auch Teile eines Bestandes zählen, in denen klein flächig jüngere Bäume des Zwischen- und Unterstandes oder Nadel- holz das Bestandsbild dominieren und die zum Stichtag 1. Januar 2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung ausgewiesen sind, oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, in der landesweiten Privatwaldinventur des Jahres 2014 in der Behandlungseinheit „Altholz“ oder „mittleres Baumholz“ ausgewiesen sind, 2. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 als Alt- und Totholz Biozönosen Flächen (ATB- Flächen) in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzte Forsteinrichtung kartiert sind, 3. Waldbestände, die der forstlichen Forschung dienen, sowie Marteloskopflächen, (Flächen, die der waldbaulichen Aus- und Weiterbildung dienen), 4. zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, 5. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Staatswald Bestände Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Waldbestände des SaarForst Landesbetriebes (Staatswald) Die Aussengrenzen (Besitzgrenzen) des Staatswaldes wurden an die ALK angeglichen und sind damit katasterscharf. Die Innengrenzen (Abgrenzungen der Waldbestände eines Eigentümers untereinander) sind anhand der DGK5 und der digitalen Orthofotos mit 40 cm Bodenauflösung digitalisiert. Neben zahlreichen datenbankinternen Attributen ist folgendes Attribut entscheidend: Bestandsname ; landesweit besitzerübergreifend eindeutiger Schlüssel. Felder und ihre Bedeutung: BESTAND: Bestand; ALTSTR: Altersstruktur BALTER: Alter mittel; BALTERMI: Bestandsalter bis; BALTERMA: Bestandsalter von; BEFE: Befundeinheit; BESTLAGE: Lage der Teilfläche; BESTSTR: Bestandesstruktur; ENTWST: Entwicklungsstufe; BESTNAM: Bestandesname; UFLAECHE: Unterfläche; BEFAHRB: Befahrbarkeit in %; DAT: Datum; FLAECHE: Fläche in ha; SEEH: Seehöhe; ARTV_BA: Artenvielfalt der Baumarten; ARTV_BV: Artenvielfalt der Bodenvegetation; BEHVEG1: Behindernde Vegetation 1; BEHVEG2: Behindernde Vegetation 2; BETR_KL: Betriebsklasse; BEST_TYP: Bestandestyp; C: Sonderfeld; D: Driglichkeit; EINZELB: Schützenswerte Einzelbäume; EXPMA: Exposition bis; EXPMI: Exposition von; EXPOS: Exposition; FEINER: Erschließung in %; FORM: Baumform; GATTER: Gatter in %; GELFOMA: Geländeform bis; GELFOMI: Geländeform von; H_PFLZ: Pflegezustand; HOEHLE: Höhlenreichtum; HORIZ: Horizontale Strukturvielfalt; KALK: Kalkung; KONTRNUA: Kontrollnutzungsart; NEIG: Neigung; TOTHOLZ: Totholz stehend; ENTSTEH: Tothol liegend; VERTI: Vertikale Strukturvielfalt; WUCHSB: Wuchsbezirk; WUCHSG: Wuchsgebiet; BESCHRIFT: ; HBA: Dominierende Baumartengruppen; BU: Ateil Buche in %; BL: Anteil Fläche temp. ohne Baumbewuchs in %; DOU: Anteil Douglasie in %; ELB: Anteil Edellaubbäume in %; KI: Anteil Kiefer in %; EI: Anteil Eiche in %; FI: Anteil Fichte in %; LAE: Anteil Lärche in %; SALH: Summe der Laubhölzer in %; SLB: Anteil sonstiger Laubbäume in %; SANH: Summe der Nadelbäume in %; SNB:Anteil sonstiger Nadelbäume in %; UFL: Bestand; SHAPE_Area: Flächengröße ha; - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Fachpläne - Baumkataster

Die Daten des Karlsruhe Baumkatasters enthalten Standort und Baumarten (Nadelbaum, Laubbaum, Obstbaum, ...) aller digital erhobenen Bäume, die im städtischen Geodatawarehouse gespeichert sind. Dabei sind Bäume im Zuständigkeitsbereich des Gartenbauamts (GBA). Aber auch Bäume in der Zuständigkeit anderer Ämter der Stadtverwaltung, die das Liegenschaftsamt (LA) in der allgemeinen Stadttopografie dokumentiert. Im Datenbestand der LA-Bäume sind aber auch Bäume auf Flächen des Landes BW oder von Kirchen. Ebenso sind LA-Bäume auf privaten Flächen möglich. Ein Teil der Bäume ist terrestrisch vermessen. Es sind im Einzelfall Lageabweichungen der nicht terrestrisch vermessenen Baumstandorte von mehreren Dezimetern möglich. Der Stand der einzelnen Datensätze ist sehr unterschiedlich und kann nicht ganzheitlich benannt werden. Es kann keine Gewähr über die Vollständigkeit der Daten übernommen werden. Die Erhebung der Daten erfolgt entsprechend den jeweiligen Prozessabläufen in den datengebenden Ämtern der Stadt. Zur weiteren Anreicherung des Datenbestandes, können Nutzer des Transparenzportals selbst erfasste neue Baumstandorte der Stadtverwaltung zukommen lassen.

Windpotenzialflächen im Saarland - Ausschlussflächen Ökologisch wertvolle Waldflächen

Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die 5 neuen Waldschutzkriterien werden wie folgt beschrieben und gelten für alle Besitzarten (Privatwald, Kommunalwald, Staatswald). 1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht mindestens 75 Prozent der Baumartenanteile als mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen, wozu auch Teile eines Bestandes zählen, in denen klein flächig jüngere Bäume des Zwischen- und Unterstandes oder Nadel- holz das Bestandsbild dominieren und die zum Stichtag 1. Januar 2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung ausgewiesen sind, oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, in der landesweiten Privatwaldinventur des Jahres 2014 in der Behandlungseinheit „Altholz“ oder „mittleres Baumholz“ ausgewiesen sind, 2. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 als Alt- und Totholz Biozönosen Flächen (ATB- Flächen) in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzte Forsteinrichtung kartiert sind, 3. Waldbestände, die der forstlichen Forschung dienen, sowie Marteloskopflächen, (Flächen, die der waldbaulichen Aus- und Weiterbildung dienen), 4. zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, 5. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

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