Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."
Gz.: C46_DD-0522/1630/6 Die Stadtverwaltung Reichenbach Oberlausitz, Görlitzer Straße 4 in 02894 Reichenbach/ O.L. hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 15. April 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht und ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Verfahren Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. - Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland ist eine Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme, welche sich in zwei Bauabschnitte einteilt. Einmal rund 85 m oberstrom Brücke Kirchberg und rund 95 m unterstrom Brücke Kirchberg. Unterstrom (Baustrecke 1): Erfolgt der Rückbau von rund 50 m teilweise zerstörter Ufermauer und ein Umbau in der Uferböschung. Außerdem wird eine Profilaufweitung nach hydraulischen Anforderungen gemäß nWAP und dem Hochwasserschutzziel umgesetzt. Es werden Ufer- und Sohlsicherung entsprechend hydraulischer Anforderungen eingebaut, sowie eine Furt. Die bereits vorhandenen Medien werden in die neue Ufersicherung eingebracht. Oberstrom (Baustrecke 2): Es erfolgt die Beräumung zerstörter Ufer- und Sohlverbau und eine Behebung kleinflächiger Uferabbrüche. Auf rund 15 m wird die Ufermauer zurückgebaut und die Uferböschung umgebaut. Es erfolgt die Fällung von drei Laubgehölzen zur Baufeldfreimachung. Es wird eine rund 40 m lange temporäre Baustraße errichtet. Es erfolgt eine kleinräumige Profilgestaltung und eine Korrektur der Lage des Gewässerlaufes entsprechend des Gewässerflurstückes auf ca. 25 m Länge, sowie eine Ufermodellierung entsprechend des nWAP auf ca. 60 m Länge. Eine Ufer- und Sohlsicherung wird entsprechend hydraulischer Anforderungen eingebaut. In beiden Bauabschnitten werden die Prallhänge durch eine Kombination von Buhnen und Bepflanzung gesichert. Für die gewässerökologische Entwicklung werden Störsteine und zwei Kiesdepots eingebaut. Das Vorhaben Schwarzer Schöps - Reichenbach/O.L. - Wiederaufbau im Bereich Kirchberg im OT Sohland fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
Der Frostspanner gehört zu den bedeutendsten Schadorganismen an Obst- und Laubgehölzen. Seine Raupen können im Frühsommer zu beträchtlichen Schäden an Blättern, Knospen und unreifen Früchten führen. Je nach Jahr und Witterung verursacht er unterschiedlich starke Schäden. Lebensweise Maßnahmen Monitoring Flugverlauf Der Flug der Frostspanner beginnt in Berlin meist Anfang November und ist abhängig vom Temperaturverlauf im letzten Entwicklungsstadium (Puppenstadium). Als erstes treten die flugfähigen Männchen auf, im späteren Verlauf dann die Weibchen. Die Falter schlüpfen tagsüber, bleiben jedoch bis zur Dämmerung im Bereich der Stammbasis und der Bodenstreu verborgen. Der Höhepunkt des Fluges ist abends. Die Männchen fliegen um die Stämme und begatten die heraufsteigenden Weibchen (sie haben nur Stummelflügel). Optimale Temperaturen für den Flug liegen zwischen 5 °C bis 10 °C. In naturnah gestalteten Gärten mit vielen unterschiedlichen Gehölzen, in denen Vögel Unterschlupf und Nahrung finden, werden die Raupen des Frostspanners kaum nennenswerte Schäden anrichten können. Die Raupen sind eine beliebte Speise für die stets hungrige Brut der heimischen Vögel. Mit Nistkästen können weitere „Helfer“ angelockt werden. Ebenfalls ist Anfang November das Anbringen von Leimringen um Obstbäume als Bekämpfungsmaßnahme möglich. Einerseits wird so festgestellt, ob überhaupt mit Frostspannerraupen bzw. ihrem Fraß im Frühsommer zu rechnen ist, andererseits wird so eine erfolgreiche Eiablage verhindert. Weitere Maßnahmen sind i.d.R. in unseren Gärten nicht erforderlich. Im Fangzeitraum von Anfang November bis Ende Dezember werden an zwei bis drei Standorten an Eichen, Buchen, Hainbuchen und Obstbäumen die Frostspanner kontrolliert. Die Arten Operophtera brumata und Operophtera fagata werden dabei zusammen erfasst. In der Regel wird der Schwarmflug des Frostspanners mit Leimringen, die um Bäume angebracht werden, überwacht. Seit 2014 ebenfalls mit Pheromonfallen. Dabei werden nur die männlichen Falter mit einem Sexualduftstoff angelockt, jedoch keine Weibchen. Die Leimringüberwachung ermöglicht, dass auch der Anteil der Weibchen, die „klettern“ müssen und ebenfalls kleben bleiben, miterfasst wird, wobei die Anzahl der Weibchen pro cm Leimring meist unter der kritischen Zahl* von 1 bzw. 0,8 liegt. * Kritische Zahl: Steigt die kritische Zahl über 1 bzw. bei vorgeschädigten Buchen über 0,8 muss mit starkem Fraß bis zum Kahlfraß durch die Raupen im kommenden Frühjahr gerechnet werden Die Überwachung der Frostspanner mittels Leimringe, die bereits Anfang der 1970er Jahre in Berlin-Pankow/Blankenfelde begonnen und bis 2022 in Berlin-Mitte/Tiergarten ausgeweitet wurde, ist im Jahr 2023 eingestellt worden. Die Methode der Überwachung des Frostspanners beschränkte sich ab dem Jahr 2023 nur noch auf Pheromonfallen. Diese wurden an 2 Standorten – Neukölln (Britz) und Berlin Lichtenrade aufgehängt. Durch diese Methode wurden jedoch nur die männlichen Falter angelockt. Eine Aussage über den Anteil der Weibchen konnte daher nicht getroffen werden. Im Vergleich der Mittelwerte zeichneten sich die Jahre 2014 und 2018 als die stärksten Flugjahre aus. Beide Jahre waren in Berlin überdurchschnittlich warm und sonnig, die Bedingungen waren für die Entwicklung der Frostspanner daher optimal. Ab 2022 waren die Fangzahlen stark rückläufig und hatten im Jahr 2023 ein erneutes niedriges Niveau erreicht. Der Flugverlauf des Frostspanners begann Anfang/Mitte November bei milder Witterung und erreichte Mitte/Ende des Monats seinen Höhepunkt. Zeitgleich setzte der erste Frost ein. In der 49. und 50. KW gingen die Fangzahlen deutlich zurück und stiegen noch einmal bis zum Jahresende an. Pünktlich zum Jahreswechsel endete auch der Schwarm des Frostspanners. Insgesamt lag das Ergebnis deutlich unter dem Mittelwert der Jahre 2014 bis 2023.
Irreversible Schäden an Pflanzen bis hin zum Ausfall von ganzen Pflanzungen kann die Folge einer unkontrollierten Ausbreitung von Schadorganismen sein. Zur Erarbeitung von rechtzeitigen Prognosen und zum Stadtgebiet passenden Bekämpfungsstrategien, werden relevante tierische Schadorganismen im Stadtgebiet Berlin überwacht. Dazu werden für ein aussagekräftiges Monitoring Lockstoff- und Alkoholfallen, aber auch Lichtfallen eingesetzt und visuelle Bonituren an ausgewählten Standorten durchgeführt. Auffällige Veränderungen im Schaderregerauftreten werden somit frühzeitig erkannt und bei der Beratung berücksichtigt. Auffällige Schaderreger in den letzten Jahren Überwachung von Schaderregern im Stadtgebiet Berlin Methoden zur Überwachung Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Buchsbaumzünsler Und plötzlich war der Buchsbaum kahl und abgefressen. Der Buchsbaumzünsler kann ganze Bestände vernichten. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Eichenprozessionsspinner Die Haare der Raupen des Eichenprozessionsspinners können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frostspanner Löchrige Blätter und angeknabberte Knospen hinterlassen die Raupen des Frostspanners. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kastanienminiermotte Die zugeflogene Kastanienminiermotte ist geblieben und kann durch das Laubsammeln reduziert werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maulbeerschildlaus Dünnrindige Baumarten sind durch die Saugtätigkeit der Maulbeerschildlaus besonders betroffen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Wollige Napfschildlaus Die wollige Napfschildlaus tritt zwar flächendeckend auf, führt aber nur zu geringen Saugschäden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Apfelwickler Die Raupen des Apfelwicklers, landläufig meist als Maden bezeichnet, durchhöhlen den Apfel und hinterlassen braune Kotkrümmel. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflaumenwickler Gummiartige Tropfen an der Frucht sind meist Hinweise auf die Raupen des Pflaumenwicklers. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Großer Waldgärtner Abgeknickte Triebe, trockene Nadeln und verbräunte Kronen weisen auf den Befall mit dem Großen Waldgärtner hin. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Kupferstecher All gegenwärtig und besonders nach Trockenphasen schädigt der Kupferstecher an Nadelgehölzen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Thuja- und Wacholderborkenkäfer Werden die Triebe von Thuja, Wacholder, Scheinzypressen und Co. braun und trocken sind oftmals Thuja- oder Wacholderborkenkäfer die Verursacher. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ungleicher Holzbohrer Geschwächte und gestresste Laubgehölze werden häufig durch den Ungleichen Holzbohrer besiedelt. Weitere Informationen Visuelle Bonituren werden zur Einschätzung aktueller Schaderreger zu Hilfe genommen. Entweder werden die Fraßschäden in Schadensstufen eingeteilt oder das Auftreten der Schaderreger selbst wird bewertet. Je nach Schwerpunkt erfolgen kurzfristige bzw. einmalige Aufnahmen, wie sie u.a. schon beim Auftreten der Birnbaumprachtkäfer, Eichenzwerglaus, Ulmenschildlaus, Andromedanetzwanze und auch den Pilzerkrankungen Birnengitterrost, Echter Mehltau an Kastanie erfolgt sind. Als langfristige Bonitur wurde seit dem erstmaligen Auftreten der Wolligen Napfschildlaus ( Pulvinaria regalis ) im Jahr 2000 die weitere Ausbreitung gezielt überwacht. Erste flächige visuelle Bonituren erfolgten von 2002 bis 2021. Leimringe können immer dort zum Einsatz kommen, wo Schaderreger am Stamm hinauf klettern/kriechen, wie Raupen, Käfer und viele andere. Als klassischer Schädling in Obstanlagen, aber auch durch seinen Lochfraß an Laubbäumen in städtischen Anlagen auffallend, wird der Frostspanner schon seit Jahrzehnten überwacht. Die Bedeutung des Kleinen Frostspanners ( Operophtera brumata ) ist im Berliner Stadtgebiet eher abnehmend, schwankt jährlich je nach Witterung des Jahres. Nach dem Erstauftreten der Kastanienminiermotte ( Cameraria ohridella ) 1999 in Berlin waren im Jahr 2002 alle Kastanien im Stadtgebiet sehr stark befallen. Ab 2003 wurden zur Überwachung des Flugverlaufs Lockstofffallen eingesetzt. Schon seit 1993 wird im Stadtwald der Nonnenfalter ( Lymantria dispar ) überwacht. Im urbanen Grün befinden sich sehr viele Obstgehölze mit ihren speziellen Schädlingen. Die beiden Hauptschädlinge Apfelwickler ( Cydia pomonella ) und Pflaumenwickler ( Cydia funebrana ) werden seit 2005 überwacht. Mit den steigenden Jahresdurchschnittstemperaturen wurden auch Weinbauschädlinge wie der Bekreutzte Traubenwickler Lobesia botrana im Stadtgebiet auffällig. Die Kontrolle findet seit 2011 statt. Die extremen Wetterverhältnisse ab 2002 haben zu auffälligen Schäden durch Borkenkäfer geführt. Stellvertretend werden deshalb ab 2004 der Kupferstecher ( Pityogenes chalcographus ) und der Ungleiche Holzbohrer ( Xyleborus dispar ) überwacht, letzterer mittels Alkohol. Neue Schädlinge wie der Buchsbaumzünsler ( Cydalima perspectabilis ), der seit 2017 flächig im Stadtgebiet auftritt und zu großen Ausfällen an Buchsbaumbeständen führt, werden zur Feststellung optimaler Kontroll- und Behandlungszeiten überwacht.
Das Projekt "Nachhaltige Kultursubstrate auf der Basis von heimischen Holzrohstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur durchgeführt. Das geplanten Forschungs- und Entwicklungsprojekt sieht vor, einen neuen Ansatz zur verstärkten Nutzung von heimischen Holzrohstoffen bei Herstellung von gärtnerischen Kultursubstraten zu entwickeln. Ziel ist es dabei, Holzfasern mittels eines thermischen oder thermo-hydrolytischen Prozesses so zu modifizieren, dass deren Stabilität gegenüber einer mikrobiellen Umsetzung erhöht wird. Dadurch soll einer Immobilisierung von Stickstoff (N) vorgebeugt werden, die bislang bei der Verwendung von Holzfasern zu einer schwer kalkulierbaren N-Dynamik im Anbaumedium beiträgt. Bei dem vorgesehenen Bearbeitungsprozess soll möglichst wenig Holzsubstanz verloren gehen (hohe Ausbeute) und falls Nebenprodukte anfallen, sollen diese möglichst hochwertig nutzbar sein. Es wird ein energie- und kosteneffizientes Verfahren angestrebt, mit dem auch neue Rohstoffquellen erschlossen werden können, wie z.B. Laubgehölze aus Kurzumtriebsplantagen oder Abfälle aus der Faser- und Spanplattenproduktion. Dies soll zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und Reduktion der Rohstoffkosten bei der Herstellung torfreduzierter Substrate beitragen. Neben den verfahrens- und produktbezogenen Entwicklungsarbeiten sieht das Vorhaben auch die Weiterentwicklung methodischer Ansätze vor, die eine zuverlässige Bewertung biologischer, chemischer und physikalischer Eigenschaften von Holzfasern ermöglichen und zur Optimierung der Bewässerungssteuerung beim Einsatz holzfaserreicher Substrate beitragen. Die thermisch stabilisierten Holzfasern sollen weitgehend frei von wachstumshemmenden Substanzen sein und mit einem Anteil von = 50 % (v/v) in Substraten eingesetzt werden können. Auf diesem Weg wird beabsichtigt, die Verwendung von Torf als Substratausgangsstoff stark zu reduzieren oder - durch Hinzunahme weiterer organischer Materialien wie Kompost - vollständig hierauf zu verzichten. Die neuen Holzfasersubstrate sollen für die Anzucht eines breiten Sortiments von Topf- und Containerkulturen geeignet sein.
Das Projekt "Intra-annual and seasonal variability of the anatomical structure and C13 in tree rings of coniferous and deciduous species (INTAS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Institut für Biogeochemie durchgeführt.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Thermische Behandlung von Lignocellulosen zur Nutzung als Kultursubstrat" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Georg-August-Universität Göttingen, Burckhardt Institut, Abteilung Holzbiologie und Holzprodukte durchgeführt. Das geplanten Forschungs- und Entwicklungsprojekt sieht vor, einen neuen Ansatz zur verstärkten Nutzung von heimischen Holzrohstoffen bei Herstellung von gärtnerischen Kultursubstraten zu entwickeln. Ziel ist es dabei, Holzfasern mittels eines thermischen oder thermo-hydrolytischen Prozesses so zu modifizieren, dass deren Stabilität gegenüber einer mikrobiellen Umsetzung erhöht wird. Dadurch soll einer Immobilisierung von Stickstoff (N) vorgebeugt werden, die bislang bei der Verwendung von Holzfasern zu einer schwer kalkulierbaren N-Dynamik im Anbaumedium beiträgt. Bei dem vorgesehenen Bearbeitungsprozess soll möglichst wenig Holzsubstanz verloren gehen (hohe Ausbeute) und falls Nebenprodukte anfallen, sollen diese möglichst hochwertig nutzbar sein. Es wird ein energie- und kosteneffizientes Verfahren angestrebt, mit dem auch neue Rohstoffquellen erschlossen werden können, wie z.B. Laubgehölze aus Kurzumtriebsplantagen oder Abfälle aus der Faser- und Spanplattenproduktion. Dies soll zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und Reduktion der Rohstoffkosten bei der Herstellung torfreduzierter Substrate beitragen. Neben den verfahrens- und produktbezogenen Entwicklungsarbeiten sieht das Vorhaben auch die Weiterentwicklung methodischer Ansätze vor, die eine zuverlässige Bewertung biologischer, chemischer und physikalischer Eigenschaften von Holzfasern ermöglichen und zur Optimierung der Bewässerungssteuerung beim Einsatz holzfaserreicher Substrate beitragen. Die thermisch stabilisierten Holzfasern sollen weitgehend frei von wachstumshemmenden Substanzen sein und mit einem Anteil von = 50 % (v/v) in Substraten eingesetzt werden können. Auf diesem Weg wird beabsichtigt, die Verwendung von Torf als Substratausgangsstoff stark zu reduzieren oder - durch Hinzunahme weiterer organischer Materialien wie Kompost - vollständig hierauf zu verzichten. Die neuen Holzfasersubstrate sollen für die Anzucht eines breiten Sortiments von Topf- und Containerkulturen geeignet sein.
Das Projekt "Teilvorhaben 5: Eignung von Torfersatzstoffen in Baumschule und Obstbau sowie Methodenoptimierung N-Haushalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landwirtschaftskammer Niedersachsen durchgeführt. Das Verbundvorhaben Entwicklung und Bewertung von torfreduzierten Produktionssystemen im Gartenbau, abgekürzt ToPGa, hat zum Ziel, die verschiedenen Sparten des Gartenbaus mit fachlichen Lösungen zu unterstützen, um den ökologisch dringenden Umstieg auf torfreduzierte und torffreie Substrate zu fördern. Die dafür erforderlichen ganzheitlichen Betrachtungen und Untersuchungen fokussieren auf die Sparten Baumschule, Gemüsebau, Obstbau und Zierpflanzenbau im Produktionsgartenbau. In neun Teilvorhaben arbeiten die Projektpartner gemeinsam an der Zielstellung des ToPGa-Verbundvorhabens. Das Ziel des Teilvorhabens 5 gliedert sich in die Zielstellungen von zwei Arbeitspaketen und eines Teilprojekts. Das Ziel eines Arbeitspaketes ist, Gärreste als Torfersatzstoff für immergrüne Laubgehölze und Koniferen zu untersuchen und zu etablieren. Das Teilprojekt hat zum Ziel, die Methodik zur Bestimmung der Stabilität des Stickstoffhaushaltes organischer Substratausgangsstoffe zu optimieren, um möglichst schnell sichere und reproduzierbare Ergebnisse zu liefern. Das Ziel eines weiteren Arbeitspaketes ist, torfreduzierte Anbausysteme im Beerenobst hinsichtlich ihrer pflanzenbaulichen Eignung zu untersuchen. Dabei liegen die Schwerpunkte auf der Zusammensetzung des Kultursubstrates in Hinblick auf Strukturstabilität und Anbauverfahren.
Das Projekt "Identifizierung der Geruchsspuren von Asiatischen Laubholzbockkäfern bzw. Citrusbockkäfern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Campus Rheinbach, Fachbereich 05 Angewandte Naturwissenschaften durchgeführt. Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) bzw. der Citrusbockkäfer (CLB) gehören zu den von der EU festgelegten Quarantäneschaderregern und stellen eine zunehmende Bedrohung für heimische Laubgehölze, insbesondere Ahorn dar. In Nordrhein-Westfalen wurde erstmals im Jahr 2005 ein Befall mit ALB in der Nähe von Bonn lokalisiert. Seither werden im Rahmen der vorgeschriebenen Kontrollen immer wieder befallene Bäume entdeckt und gemäß EU-Vorschriften, z.T. großflächig, gerodet. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg will im Rahmen des beantragten Projektes ein Verfahren zur Früherkennung des Befalls von Bäumen durch ALB und ggf. CLB entwickeln. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Identifizierung der Käfer bzw. Larven durch spezielle Geruchsspuren und einer damit verbundenen leichteren Abgrenzung von heimischen Bockkäferarten.