Umweltbundesamt will noch umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht heute seine EMAS-Umwelterklärung 2011 mit anspruchsvollen Zielen für den Umweltschutz im eigenen Haus. „Als wissenschaftliche Umweltbehörde kann das Umweltbundesamt nur dann glaubwürdig für mehr Umweltschutz werben, wenn wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es geht“, begründet UBA-Präsident Jochen Flasbarth die selbstgesteckten Umweltziele für die nächsten Jahre. Er räumt aber ein: „Auch bei uns finden sich nach über zehn Jahren Umweltmanagement ab und an Dinge, die wir optimieren können.“ Bis 2014 möchte das UBA seinen Gesamtenergieverbrauch um fünf Prozent senken sowie zwei Drittel mehr erneuerbare Energie erzeugen. Konkret sollen Dienstreisen zunehmend durch Videokonferenzen ersetzt und die CO 2 -Emissionen der verbliebenen Dienstwagen um zehn Prozent reduziert werden. Insgesamt sollen auch mehr Beschäftigte umweltverträglich mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Ziel ist die Quote auf über zwei Drittel zu erhöhen. Auch seine Vertragspartner möchte das Amt für den Umweltschutz sensibilisieren: Bis Ende 2012 sollen alle Verträge mit dem UBA Verpflichtungen zu umweltverträglichem Verhalten enthalten. Bereits heute sind Lieferanten von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen verpflichtet, auf Papier zu drucken, dass das Umweltzeichen „Blauer Engel“ trägt. Auch der Pächter der UBA-Kantine und die Reinigungsfirma müssen zahlreiche Umweltanforderungen einhalten, z.B. ein breites Angebot vegetarischer Speisen mit regionalen und saisonalen Zutaten oder den Verzicht auf Reinigungsmittel mit umweltbelastenden Inhaltsstoffen. Das wichtigste Instrument, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ist ein Umweltmanagement-system nach der Europäischen EMAS -Verordnung. EMAS steht für E co- M anagement and A udit S cheme. Es stellt sicher, dass Umweltaspekte von vornherein in alle Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten integriert werden - von der Gebäudebewirtschaftung über den Einkauf bis zur Informations- und Kommunikationstechnik. Neben Verbesserungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Beschaffung setzt das UBA auch auf Flächennutzung und Artenvielfalt. So werden bei der Gestaltung und Pflege der Außenanlagen ökologische Aspekte berücksichtigt, indem möglichst wenig Fläche versiegelt wird und die Niederschläge vorrangig vor Ort versickern. Ebenso beschränkt das Amt den Einsatz motorbetriebener Geräte wie Laubbläser und Rasentraktoren und verzichtet im Winter weitgehend auf Streusalz. Die Grünflächen der UBA-Liegenschaften stellen Biotope für heimische und standortangepasste Pflanzen sowie Lebensraum für viele Tiere dar. Nist- und Bruthilfen für Vögel, Aufstellen von Bienenstöcken sowie der Einsatz seltener Hausschafrassen als biologische Rasenmäher tragen darüber hinaus zur Aufwertung städtischer Räume bei. Der Zeitpunkt, den Umweltschutz im eigenen Haus weiter auszubauen, ist denkbar günstig: In den nächsten Jahren stehen einige Neu- und Umbauten im UBA an. „Wenn wir Baumaßnahmen mit hohen Umweltanforderungen verknüpfen, verringern wir nicht nur unsere Umweltbelastungen, sondern sparen auch deutlich Kosten etwa für Heizenergie“, erläutert Flasbarth. Dass diese Ziele und die Anforderungen nach EMAS auch tatsächlich eingehalten werden, überprüft jährlich ein unabhängiger Umweltgutachter. Nicht nur die Vorbildfunktion wird dadurch gestärkt, auch die fachliche Arbeit profitiert vom Engagement im Umweltmanagement, weiß Flasbarth. „Das Einhalten anspruchsvoller Umweltanforderungen im eigenen Haus schärft den Blick für die Probleme der Praxis und erhöht unser Verständnis für die Adressaten der Umweltpolitik.“
Ab 1. Oktober 2014 tritt das Verbot für Laubbläser und Laubsauger im gesamte Stadtgebiet von Graz und Leibnitz sowie im Gemeindegebiet von Kaindorf an der Sulm in Kraft. Dies entspricht der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird. Das Verbot wurde wegen der verursachten Staubaufwirbelung und der massiven Lärmbelästigung ausgesprochen. Eine Studie hatte ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von über 7.000 Euro. Angesichts von Protesten lokaler Unternehmen verweist der zuständige Landesrat der Steiermark laut Medienberichten auf die EU-Feinstaubverordnung.
Elektrogeräte sind ebenso leistungsstark, aber spürbar leiser Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Der Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern führt aber häufig zu Diskussionen, denn viele dieser Geräte verursachen Lärm und Emissionen durch die Verbrennungsmotoren. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals um etwa 4 dB(A) geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es Energiesparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen in drei Metern Entfernung einen Schalldruckpegel von rund 91 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: http://www.nrw-wird-leiser.nrw.de/ Download: Pressemitteilung
Elektrogeräte sind ebenso leistungsstark, aber spürbar leiser Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Der Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern führt aber häufig zu Diskussionen, denn viele dieser Geräte verursachen Lärm und Emissionen durch die Verbrennungsmotoren. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen in drei Metern Entfernung einen Schalldruckpegel von rund 91 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Experten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Lärm und Emissionen sind aber in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn mittlerweile sind wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben marktreif. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals um etwa 4 dB(A) geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: http://www.nrw-wird-leiser.nrw.de/ Download: Pressemitteilung
Elektrogeräte sind spürbar leiser und leisten ebensoviel Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne genutzt als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen. Der Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern führt aber häufig zu Diskussionen, denn viele dieser Geräte verursachen Lärm und Emissionen durch die Verbrennungsmotoren. Laubbläser mit Verbrennungsmotor erzeugen in drei Meter Entfernung einen Schalldruckpegel von rund 91 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Experten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind aber in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn mittlerweile sind wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben marktreif. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur Straßen und Wege vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals um etwa 4 dB(A) geringer ist. Bei einer Minderung von etwa 10 dB wird die Lautstärke bereits als nur noch halb so stark empfunden, daher kann diese deutliche Lärmminderung nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft schonen, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer. Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig und von Vorteil sind. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“ . Download: Pressemitteilung
Foto: © Voyagerix/Stock/Thinkstock Laub auf Straßen und Wegen stellt bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Dem beugen Städte und Gemeinden mit motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern vor. Die Folgen sind Lärm und Emissionen. Da der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren als besonders belästigend bekannt ist, ist deren Einsatz in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr statthaft. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer. Lärm und Emissionen sind aber in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn mittlerweile sind wesentlich leisere und emissionsärmere elektrisch betriebene Laubbläser und- sauger marktreif. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben inzwischen bis zu elf Stunden durch – damit ist der professionelle Einsatz gewährleistet! Die alte Gleichung „laut = leistungsstark“ ist heute falsch! Denn aufgrund der technologischen Entwicklungen in den letzten Jahren kann aus den Lärmemissionen eines Laubbläsers oder –Saugers kein Rückschluss mehr auf dessen Leistungsfähigkeit gezogen werden. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur Straßen und Wege vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals um ca. 4 dB(A) kleiner ist. Diese spürbare Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch die Nasen und Lungen werden geschont, denn es entstehen keine Verbrennungsabgase. Laubrechen, Harken und Besen schonen Bodenleben Laubsauger vernichten große Mengen wertvoller Kleintiere, die für die Bodenverbesserung und für den Laubabbau zu Humus erforderlich sind. Der Einsatz von Laubrechen, Harken und Besen vermeidet diese Schäden. Zudem stehen dem höheren Zeitbedarf und möglicherweise höheren Personalkosten niedrigere Gerätekosten für Anschaffung und Wartung gegenüber. Daher gilt: Private und vor allem kleine Flächen bitte nicht mit Laubsaugern bearbeiten! Aktionsbündnis „NRW wird leiser“ Mobile Laubbläser und - sauger sind zudem ein Thema des Aktionsbündnisses "NRW wird leiser". In diesem Bündnis befassen sich auf Initiative des NRW-Umweltministeriums seit April 2013 neben zuständigen Ministerien u.a. auch die kommunalen Spitzenverbände, Elterninitiativen und die Verbände von Umwelt, Industrie-und Handwerk mit dem Thema Lärm. Primäres Ziel des Bündnisses ist es, mit bewusstem Verhalten Lärm im häuslichen Umfeld zu vermeiden. www.nrw-wird-leiser.de Download: Pressemitteilung
Liebe Leserin, lieber Leser, der Herbst steht vor der Tür, die ersten Blätter fallen. Genießen Sie die bunte Pracht in Ruhe und greifen Sie statt zum Laubsauger oder -bläser zum guten alten Rechen oder zu Besen und Kehrschaufel. Ein weiteres Thema unseres Newsletters: Verpackungsmüll. Leider fällt in Deutschland immer mehr davon an. Gründe sind unter anderem der ungebrochene Trend zum „Coffee to go“ und der boomende Versandhandel. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leserin, lieber Leser, der Herbst beschert uns farbenfrohe Blätterpracht. Aber auf Wegen und Rasenflächen ist das Laub unerwünscht, lärmende Laubsauger und -laubbläser sowie qualmende Gartenfeuer nerven und belasten die Umwelt. Lesen Sie unsere Tipps für einen schöneren Herbst mit Ruhe und frischer Luft. Aber auch an die Weihnachtszeit denken wir schon. Denn wer Geschenke nicht "auf den letzten Drücker" im Online-Shop bestellt oder für seine Lieben zur Post bringt, hat mehr Muße in der Adventszeit und schont zudem die Umwelt. Auch über die aktuelle Weltklimakonferenz in Bonn wollen wir Sie in dieser Newsletterausgabe informieren. Unser gut dreiminütiges Video erklärt kompakt, wer sich genau dort trifft, was das Ziel ist und was das UBA dazu beiträgt. Interessante Lektüre wünscht Ihre UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leserin, lieber Leser, Der Herbst ist da – und mit ihm die Heizsaison. Mit unseren Tipps heizen Sie effizient und vermeiden Schimmel. Außerdem stellen wir die neuen Regelungen für Heizgeräte und Warmwasserbereiter vor. Seit dem 26. September 2015 sind vier EU-Verordnungen wirksam, die dafür sorgen, dass Geräte, die zu viel Energie verbrauchen, nach und nach vom Markt verschwinden werden. Eine neue Kennzeichnungspflicht mit Energieeffizienz-Etiketten bietet zudem Hilfe beim Neukauf. Weiteres Thema in unserem Newsletter: Laubsauger und -bläser. Lesen Sie, warum Besen, Rechen und Harke die bessere Alternative sind. Einen schönen Herbst wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Projekt "Etablierung eines Systems zur Abgabe von Repellentstoffen zur Bekämpfung des Pflanzenblattsaugers Cacopsylla pruni im Steinobstanbau im Rahmen einer Push-and-Pull-Strategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IS Insect Services GmbH durchgeführt. Die Europäische Steinobstvergilbung ist die wirtschaftlich bedeutendste Krankheit im Steinobst. Sie führt zum Ausfall der Ernte durch das Absterben befallener Aprikosen- und Pfirsichbäume. Die Krankheit wird von Phytoplasmen verursacht, die durch den Pflaumenblattsauger Cacopsylla pruni übertragen werden. Im beantragten Projekt soll ein neuartiges System zur Abgabe von Repellentstoffen entwickelt werden (Push-Komponente), welches im Zusammenspiel mit einer Lockstofffalle (Pull-Komponente) zu einem praxistauglichen Push-and-Pull-System verbunden werden soll. Ein System zur Abgabe von Repellentstoffen ist im Pflanzenschutz ohne Beispiel. Dieses System soll eingesetzt werden, um die Einwanderung und Verbreitung von Pflaumenblattsaugern in Steinobstanlagen und damit die Neuinfektion von Steinobst mit Phytoplasmen zu verhindern. Diese neue Bekämpfungsmethode soll dazu beitragen, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verringern und den wirtschaftlichen Anbau von Steinobst in Deutschland und im ganzen europäischen Raum nachhaltig und langfristig zu sichern.