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Ressortforschungsplan 2023, Lärmwirkungen von Straßen- und Landschaftspflegearbeiten

Mobile Produkte zur Reinigung und Pflege von Straßen und Grünflächen verursachen hohe Geräuschpegel. Dazu zählen Straßenreinigungsmaschinen, Saug- und Blasgeräte, Schneide-, Säge-, Mäh- und Zerkleinerungsmaschinen. Da diese meistens nur kurzfristig eingesetzt werden, findet in der Regel keine Beurteilung des Lärms statt. In Summe können solche Arbeiten jedoch durchaus dazu führen, dass gesetzliche Richt- bzw. Grenzwerte überschritten werden. Zudem ist der Betrieb von Reinigungsgeräten, z. B. Laubbläser, häufig Anlass für Lärmbeschwerden. Der Wirkzusammenhang zwischen den Geräuschimmissionen dieser Geräte und der daraus resultierenden Lärmbelästigung ist nicht bekannt. In dem Forschungsvorhaben sollen daher die Auswirkungen des Lärms von Geräten zur Säuberung von Straßen und der Landschaftspflege auf die menschliche Gesundheit und Lebensqualität analysiert werden. Hierzu soll eine Laborstudie mit einer großen Stichprobe von Versuchspersonen durchgeführt werden.

Umweltschutz im Alltag: Wintergäste im Garten – Vögel, Igel und Co.

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WINTERQUARTIERE SCHAFFEN Der Winter naht und viele Tiere begeben sich in Win- terschlaf oder Winterruhe und schützen sich so vor Kälte und Nahrungsmangel. Doch nicht alle Tiere können sich gut vor der Kälte schützen. Wenn Sie einen Garten haben, sollten Sie beim Win- tereinbruch auch an die kleinen Gartenbewohner denken und ihnen einen schützenden Platz bieten. Einen akkurat getrimmten Rasen oder eine kurz ge- schnittene Hecke braucht es dafür nicht – im Gegen- teil: Igel, Wildbienen und Schmetterlinge lieben einen nicht allzu sehr gepflegten Garten mit Wildwuchs, vielen Blättern und Ästen, Hohlräumen in Baumstäm- men und abgestorbenes Pflanzenmaterial. Auch Sie haben direkten Nutzen: als natürliche Be- stäuber und Fressfeinde vieler Schädlinge zu den für uns nützlichen Arten gehören. Mit vielen Naturele- menten wie Hecke, Teich, Obstbaum, Steinmauer, Wiese oder Komposthaufen locken Sie sie in Ihren Garten. Zum Schutz der Tiere verzichten Sie bitte auf: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 Unsere Kooperationspartner ■■ Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ■■ Bund Umwelt- und Naturschutz (BUND) ■■ DWA, Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland ■■ Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. ■■ Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ■■ Energieagentur Rheinland-Pfalz ■■ Gartenakademie Rheinland-Pfalz ■■ Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Landesforsten Rheinland-Pfalz ■■ SGD Nord und SGD Süd ■■ Landesuntersuchungsamt Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de ■■ Laubsauger, da sie auch Tiere einsaugen können. ■■ Laubbläser, denn sie können den Boden schädigen. Dies führt zu einer Verschlechterung der Nähr- stoffversorgung der Erde und der Boden trocknet schneller aus. Dadurch verlieren Würmer, Kleinsäu- ger und Insekten ihre Nahrung. ■■ Mineraldünger und chemische Bekämpfungsmittel, sie beeinträchtigen auch die kleinen Gartentiere. Transportieren Sie das störende Laub lieber in eine ruhige Ecke des Gartens und schaffen Sie dort mit Holz und Zweigen ein Winterquartier für Tiere. Impressum „Umweltschutz im Alltag“ ist eine Initiative des rhein- land-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für einen effizienten und nach- haltigen Umweltschutz. Redaktion: Sell, LfU Fotos: Pixabay © Landesamt für Umwelt (LfU); November 2019 UMWELTSCHUTZ IM ALLTAG WINTERGÄSTE IM GARTEN – VÖGEL, IGEL UND CO. WINTERQUARTIERE FÜR IGELVÖGEL UND SCHMETTERLINGEWILDBIENEN UND MARIENKÄFER Ab Anfang November und bei anhaltenden Boden- temperaturen um null Grad sind Igel auf der Suche nach Winterquartieren. Damit können Sie den kleinen Säugern in Ihrem Garten beim Überwintern helfen:VögelWildbienen bzw. Solitärbienen (ohne Staat) überwin- tern als Biene oder als Bienenpuppe im Kokon. Sie suchen sich vor allem hohle Pflanzenstängel und hohle Äste, manche überwintern auch im Boden. Insekten- nisthilfen, Trockenmauern, Kräuterspiralen oder Stein- haufen können geeigneten Schutz bieten. ■■ Mit einem Laubhaufen aus Laubresten und Blättern lassen sich mit wenig Auf- wand den kleinen Tieren ein gemütliches Plätzchen schaffen. Auch ein Reisig- haufen eignet sich als Quartier. Achten Sie darauf, dass ein Bereich des Haufens vor Durchnässung und Zugluft geschützt ist, z. B. durch Einarbeitung eines breiten Brettes auf zwei großen Steinen. Wichtig: Sobald der „Haufen“ bewohnt ist, dürfen Sie ihn nicht mehr umsetzen. Ihren Winterschlaf halten die Tiere meist von Mitte November bis in den April hinein. ■■ Igelhäuser können Sie aus Holz, Ziegelsteinen oder Karton leicht selbst bauen, die ins geschützte Gar- tenhaus kommen. Befüllen Sie es innen mit etwas Stroh oder Laub und stellen sie es auf Zeitungen oder Holz. Es sollte geschlossen sein und eine klei- ne Öffnung als Ein- und Ausgang haben (10 x 10 cm). Alternativen gibt es auch im Handel zu kaufen. ■■ Igel und auch andere Tiere profitieren von regelmä- ßig befüllten Vogeltränken oder Gartenteichen. ■■ Wichtig ist, dass die Igel draußen bleiben und nicht mit ins Haus genommen werden. Nur mutterlose, unselbständige Jungtiere, verletzte und kranke Igel, sowie Tiere, die bei Frost angetroffen werden, dürfen in menschliche Obhut. Bitte infor- mieren Sie sich bei Igelstationen oder Tierärzten. ■■ Viele heimische Singvögel bleiben im Winter bei uns und nisten in Gebüschen und Hecken. Futter finden sie in Form von Samenständen an Kräutern, Stauden, Hecken und Bäumen. Sie nutzen aber auch Beeren und Früchte und Insekten. Mit wenig Auf- wand können auch Sie ihnen helfen. ■■ Tipp: Nistkästen Vogelhäuschen sind ein guter Platz, wenn sie frei von Schnee sind und Schutz bieten. ■■ Platzieren Sie geeignetes Futter geschützt und in sicherer Entfernung von Katzen. Futtersilos können aus alten Blumenkästen leicht selbst gebaut werden. Schmetterlinge ■■ Nur wenige Tiere fliegen in die Wärme, wie z. B. der Distelfalter. Die meisten Arten halten einen Winter- schlaf, u. a. in Dachstühlen, Geräteschuppen oder Kellern. Sie überwintern als Falter (z. B. Zitronenfal- ter), Ei (Nierenfleck-Zipfelfalter), Puppe (Landkärt- chen) oder Raupe (Schachbrett). ■■ Als Raupe überwintern sie unter Baumrinde oder im Boden, lassen Sie ihn daher bedeckt, z. B. mit Laub oder Bodendeckern. Fördern Sie heimische Raupen- futterpflanzen wie Weiden, Eichen und Wildkräuter. ■■ Puppen hängen vorrangig an Pflanzen. Tipp: Mähen Sie die Wiesen im Herbst nicht oder lassen Sie ungemähte Teile und Ränder stehen und schneiden Sie Stauden und Gräser erst im späten Frühjahr ab. ■■ Für Falter öffnen Sie im Herbst einen kleinen Fenster- oder Türspalt des Gartenhauses. Dies wiederholen Sie im Frühjahr, um sie wieder herauszulassen. ■■ Tipp: Lassen Sie Bodenstellen offen und belassen Sie Altholz, Pflanzenstängel und andere oberirdische Hohlräume im Garten. Da die Bienen im Frühjahr schlüpfen, sollten Sie Stauden und vorjährige Ge- hölzteile erst im Mai zurückschneiden und Wiesen am besten abschnittsweise erst ab Juni mähen. ■■ Hummeln: Lediglich die neuen Königinnen aus der aktuellen Brutgeneration überleben den Herbst. Sie verpaaren sich noch und überwintern starr und gut versteckt in Ritzen, Totholz, Laub oder im Boden. Daher sollten diese Strukturen im Garten verbleiben. Frühblüher aus Blumenzwiebeln oder Weidenkätz- chen bieten sich als erste Futterquelle im zeitigen Frühjahr für Hummeln nach der Winterpause an. Marienkäfer verbringen den Winter schlafend an gut geschützten Orten wie Hohlräumen, Mauerritzen und Dachsparren. Auch im Garten können Marienkäfer überwintern, z. B. tief in Laubhau- fen oder sie sitzen hinter loser Rin- de oder in Gartenhäuschen. ■■ Tipp: Wenn Sie schlafende Marienkäfer im eigenen Haus antreffen, lassen Sie sie bis zum Frühjahr am Fundort. Durch den Transport in wärmere Räume würden sie zu schnell ihre Energiereserven verbrauchen und sterben. Sie verschwinden von selbst. Weitere Informationen finden Sie auf www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de

Städte in Österreich verbieten Laubbläser

Ab 1. Oktober 2014 tritt das Verbot für Laubbläser und Laubsauger im gesamte Stadtgebiet von Graz und Leibnitz sowie im Gemeindegebiet von Kaindorf an der Sulm in Kraft. Dies entspricht der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wird. Das Verbot wurde wegen der verursachten Staubaufwirbelung und der massiven Lärmbelästigung ausgesprochen. Eine Studie hatte ergeben, dass durch die Bläser zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie durch den einfachen Rechen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen von über 7.000 Euro. Angesichts von Protesten lokaler Unternehmen verweist der zuständige Landesrat der Steiermark laut Medienberichten auf die EU-Feinstaubverordnung.

Etablierung eines Systems zur Abgabe von Repellentstoffen zur Bekämpfung des Pflanzenblattsaugers Cacopsylla pruni im Steinobstanbau im Rahmen einer Push-and-Pull-Strategie

Die Europäische Steinobstvergilbung ist die wirtschaftlich bedeutendste Krankheit im Steinobst. Sie führt zum Ausfall der Ernte durch das Absterben befallener Aprikosen- und Pfirsichbäume. Die Krankheit wird von Phytoplasmen verursacht, die durch den Pflaumenblattsauger Cacopsylla pruni übertragen werden. Im beantragten Projekt soll ein neuartiges System zur Abgabe von Repellentstoffen entwickelt werden (Push-Komponente), welches im Zusammenspiel mit einer Lockstofffalle (Pull-Komponente) zu einem praxistauglichen Push-and-Pull-System verbunden werden soll. Ein System zur Abgabe von Repellentstoffen ist im Pflanzenschutz ohne Beispiel. Dieses System soll eingesetzt werden, um die Einwanderung und Verbreitung von Pflaumenblattsaugern in Steinobstanlagen und damit die Neuinfektion von Steinobst mit Phytoplasmen zu verhindern. Diese neue Bekämpfungsmethode soll dazu beitragen, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verringern und den wirtschaftlichen Anbau von Steinobst in Deutschland und im ganzen europäischen Raum nachhaltig und langfristig zu sichern.

Inokulumreduzierung des Schorfpilzes als Beitrag zur Kupferminimierung bzw. zum Kupferverzicht in der ökologischen Apfelproduktion^Inokulumreduzierung des Schorfpilzes als Beitrag zur Kupferminimierung bzw. zum Kupferverzicht in der ökologischen Apfelproduktion, Inokulumreduzierung des Schorfpilzes als Beitrag zur Kupferminimierung bzw. zum Kupferverzicht in der ökologischen Apfelproduktion

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Inokulumreduzierung des Schorfpilzes als Beitrag zur Kupferminimierung bzw. zum Kupferverzicht in der ökologischen Apfelproduktion, Inokulumreduzierung des Schorfpilzes als Beitrag zur Kupferminimierung bzw. zum Kupferverzicht in der ökologischen Apfelproduktion

Lärmschutz im Garten – Rasenmäher, Laubbläser & Co.

Sommerzeit ist auch Gartenzeit. Der eigene Garten ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung, der aber manchmal auch für Anspannung sorgt. Dann nämlich, wenn Lärm die himmlische Ruhe stört. Motorisierte Gartengeräte wie Rasenmäher, Häcksler, Laubbläser und Co. erleichtern den Gärtnerinnen und Gärtnern die Arbeit, sie machen aber auch jede Menge Lärm. Der Flyer bietet Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, den Lärm bei der Gartenarbeit zu reduzieren, sich selbst und andere vor Lärmbelastung zu schützen und gibt Hinweise auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Info 63 | LANUV 2023 Info 62 | LANUV 2023 Info 61 | LANUV 2023 Info 59 | LANUV 2023 Info 68 | LANUV 2024

Einsatz von Laubbläsern/-saugern in Wohngebieten - Lärm- und Umweltbelastung

im Rahmen meiner Nachbarschaft und Wohnumfelds in München habe ich vermehrt festgestellt, dass motorbetriebene Laubbläser bzw. Laubsauger in Wohngebieten auch im mittäglichen Zeitraum, in dem eine Mittagsruhe vorgesehen ist, eingesetzt werden. Auch herrscht erhebliche Unsicherheit darüber, ob der Einsatz nur im Herbst stattfindet oder ganzjährig, und ob Mengen- bzw. Saisonbegrenzungen bestehen. Ich bitte Sie daher um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Wie bewertet das Referat die Regelung der Mittagsruhe (12:00 - 15:00 Uhr) im Zusammenhang mit dem Einsatz von Laubbläsern/-saugern in Wohngebieten? Gibt es Erkenntnisse darüber, wie häufig diese Geräte trotz dieser Ruhezeit betrieben werden? 2. Warum wird ggf. eine Kontrolle oder Sanktionierung von Geräten durchgeführt, die außerhalb der erlaubten Zeiten betrieben werden (z. B. gewerblicher Einsatz nach 13:00 Uhr)? 3. Gibt es in München eine Regelung, die den ganzjährigen Einsatz von Laubbläsern/-saugern erlaubt, ohne Saison- oder Mengenbegrenzung (z. B. nur bei tatsächlicher Laubansammlung im Herbst)? Falls ja: mit welcher Begründung? 4. Welche Maßnahmen werden vom Referat zur Verminderung von Umweltbelastungen (Lärm, Feinstaub, Boden- und Lebewesen-Schädigung) durch Laubbläser/-sauger ergriffen bzw. in Planung gesehen? Gibt es Bestrebungen, fossil betriebene Geräte zu beschränken bzw. auf elektrische, lärmarme Alternativen umzustellen? 5. Wie wird gewährleistet, dass private und gewerbliche Nutzer die zulässigen Betriebszeiten und - bedingungen einhalten? Welche Kontroll- und Sanktionierungspraktiken bestehen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die aktuelle Rechtslage, ihre Durchsetzungs-Praxis sowie geplante Änderungen oder Maßnahmen in diesem Bereich möglichst detailliert darlegen könnten.

Laubbläser

Warum werden zur Beseitigung von Herbstblättern Laubbläser anstatt Harke und Besen verwendet? Meine Meinung nach ist dies nicht umweltfreundlich von der Lärmbelästigung, die auch krank machen kann, mal abgesehen.

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