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Ressortforschungsplan 2023, Lärmwirkungen von Straßen- und Landschaftspflegearbeiten

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Lärmwirkungen von Straßen- und Landschaftspflegearbeiten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Müller-BBM Building Solutions GmbH.Mobile Produkte zur Reinigung und Pflege von Straßen und Grünflächen verursachen hohe Geräuschpegel. Dazu zählen Straßenreinigungsmaschinen, Saug- und Blasgeräte, Schneide-, Säge-, Mäh- und Zerkleinerungsmaschinen. Da diese meistens nur kurzfristig eingesetzt werden, findet in der Regel keine Beurteilung des Lärms statt. In Summe können solche Arbeiten jedoch durchaus dazu führen, dass gesetzliche Richt- bzw. Grenzwerte überschritten werden. Zudem ist der Betrieb von Reinigungsgeräten, z. B. Laubbläser, häufig Anlass für Lärmbeschwerden. Der Wirkzusammenhang zwischen den Geräuschimmissionen dieser Geräte und der daraus resultierenden Lärmbelästigung ist nicht bekannt. In dem Forschungsvorhaben sollen daher die Auswirkungen des Lärms von Geräten zur Säuberung von Straßen und der Landschaftspflege auf die menschliche Gesundheit und Lebensqualität analysiert werden. Hierzu soll eine Laborstudie mit einer großen Stichprobe von Versuchspersonen durchgeführt werden.

Lärm durch Laubbläser und Laubsauger

Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: www.nrw-wird-leiser.nrw.de Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. zurück

Förderung „Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin“

Im Land Berlin bestand bis zuletzt ein hoher Altbestand an benzinbetriebenen Gartengeräten, die durch Abgase und Lärm hohe Umweltauswirkungen verursachen. Mittlerweile gibt es für die allermeisten der für die öffentliche Beschaffung relevanten Geräte eine elektrische Variante mit Akku-Betrieb. Diese emittieren keine Abgase vor Ort und tragen damit zu einer deutlichen Schadstoffreduktion bei. Der Akku-Betrieb ist zudem deutlich leiser und bedeutet damit Lärmschutz sowohl für die mit den Geräten Arbeitenden als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Ein in den Jahren 2018/2019 in den Berliner Bezirken durchgeführter Modellversuch vermittelte bereits die Vorteile akkubetriebener Gartengeräte. Um im Bereich der öffentlichen Hand Berlins möglichst schnell eine breite Nutzung von umweltfreundlicheren akkubetriebenen Gartengeräten zu erreichen, wird deren Beschaffung bis Ende 2023 mit Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) unterstützt. Der Förderaufruf startete im Jahr 2020 und endete am 30. Juni 2023. Darüber hinaus sind keine weiteren Anträge mehr möglich, da die Anschaffung sowie Abrechnung für Anträge noch innerhalb des Jahres 2023 erfolgen muss. Antragsberechtigt waren Hauptverwaltungen des Landes Berlin, Berliner Bezirksämter und deren nachgeordnete Behörden. Zum Ende des Förderaufrufs findet am 14.11.2023 von 10-14 Uhr ein Abschlussworkshop in den Räumlichkeiten der SenMVKU in Berlin statt. Er dient der Vorstellung der aus der Förderung gewonnenen Erkenntnisse sowie der Diskussion eines Entwurfs künftiger Vorgaben für die umweltfreundliche Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch die Berliner Landesverwaltung in Form eines überarbeiteten Leistungsblatts 19 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) . Der Förderaufruf umfasste die Beschaffung umweltfreundlicher handgeführter akkubetriebener Gartengeräte wie Laubbläser, Motorsägen, Rasenmäher etc. mit den in dem Beiblatt „Förderkriterien des BEK- Förderaufrufs ‚Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin‘“ definierten Kriterien sowie Akkus und die erforderliche Ladeinfrastruktur (Ladeschränke). Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung der Ladeinfrastruktur wurden von der Förderung nicht erfasst. Die Erfüllung der Anforderungskriterien an die Geräte und Akkus ist mit geeigneten Belegen wie zum Beispiel der Vorlage des Gütezeichens Blauer Engel (DE-UZ 206) oder eines gleichwertigen Gütezeichens, Informationsmaterial/Datenblättern der Hersteller, Dokumentationen, Selbsterklärungen der Hersteller, etc. im Rahmen der Beschaffung nachzuweisen. Unter der Website Datenbankgartengeräte sind Geräte, die den oben aufgeführten Förderkriterien zur Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte entsprechen, aufgelistet. Jedes Gerät ist mit einem Sensor/Chip (Anschaffungspreis von ca. 20,00 Euro) zum Ablesen von gerätespezifischen Nutzungsdaten auszustatten (siehe Abschnitt Wissenschaftliche Begleitung ). Insgesamt stand im Rahmen des Förderprogramms je Antragstellerin oder je Antragsteller ein Gesamtvolumen von grundsätzlich bis zu 30.000,00 Euro zur Ausschöpfung bis zum Ende des Jahres 2023 im Rahmen der haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Dabei betrug die Förderquote 50%. Vom maximalen Gesamtvolumen konnte im begründeten Einzelfall abgewichen werden, z. B. im Falle der gemeinsam erfolgten Antragstellung für eine bestimmte Anzahl an organisatorisch voneinander separat geführten Standorten bzw. Betrieben. Mit der Inanspruchnahme der Fördermittel verpflichten sich die Teilnehmehmenden, die Laufzeiten der geförderten Geräte über einen Sensor systematisch zu erfassen und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. einem beauftragten Dritten anonymisiert zur Auswertung bereit zu stellen. Dazu musste als technische Voraussetzung ein entsprechender Sensor für ca. 20,00 Euro pro Gerät mit beschafft werden. Die Daten werden für die wissenschaftliche Begleitung des Förderprogramms zur Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte benötigt, mit der Aussagen über die Amortisierung der Anschaffungskosten, optimierte Ladung sowie die Auswahl geeigneter Geräte und Akkukapazitäten für den Bedarf der öffentlichen Hand getroffen werden sollen. Das Vorgehen wurde von der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin datenschutzrechtlich geprüft. Eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten ist mit den erhobenen Daten nicht möglich. Der Einsatzort wird nicht automatisiert erfasst. Daher ist die Personalvertretung zu informieren, aber nicht zu beteiligen.

Wohin mit dem Laub?

Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative. Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank – deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. Problem Luftschadstoffe Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. Tödliche Gefahr für Kleintiere Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar. Für die meisten Privathaushalte ist ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen ineffizient, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden. Ferner ist keine Arbeitserleichterung bei kleinen bis mittelgroßen Grundstücken zu erwarten – das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht. Die Alternative: Besen, Laubrechen oder Harke. Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger. Außerdem sorgen sie für mehr Bewegung – das hilft, gesund und fit zu bleiben. Akku statt Benzinmotor Auf größeren Grünflächen mit vielen Laubbäumen, hauptsächlich in städtischen Parks und Anlagen, müssen meist einmal im Jahr große Mengen Laub beseitigt werden. Nur in diesen Fällen – und wenn das Laub einigermaßen trocken ist – ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar. Einige Eigenbetriebe zur Stadtreinigung, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart haben bereits viele benzinbetriebene Laubbläser durch akkubetriebene Geräte ersetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese nicht nur erheblich leichter, leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor, sondern im Laufe der Nutzung auch niedrigere laufende Kosten verursachen. Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet. Laub sollte nicht verbrannt werden Übrigens: Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Gärten oder Parks ist problematisch. Der Rauch von Gartenfeuern verunreinigt die Luft im Umkreis von mehreren Kilometern mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie  Feinstaub. Laub gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne oder in die Grünabfallsammlung. Lärmgrenzen für Laubbläser und -sauger Es gibt keine gesetzliche Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Auch wenn dies häufig gewünscht wäre, darf Deutschland nicht ohne weiteres eine solche Produktbeschränkung festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten uns dies. Die Europäische Kommission plant jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und –bläser in einer künftigen Verordnung einzuführen. Die Bundesregierung und das Umweltbundesamt unterstützen die Kommission bei ihren Arbeiten an dieser Verordnung. Mit dieser Verordnung ist allerdings nicht vor 2025 zu rechnen.

SGD Nord: Zu laute Geräte und Maschinen können Gehör schädigen

Die Bäume verlieren ihr Laub und die Gartenarbeit auf öffentlichen Grünflächen, in Parks oder im eigenen Garten ist im Gange. Mit Laubläser, Heckenschere, Kettensäge und Co. kann es aber ganz schön laut werden. Dadurch werden nicht nur die Nachbarn, sondern auch das eigene Gehör gestresst. Ganz besonders Menschen, die in ihrem Beruf mit sehr lauten Geräten wie beispielsweise Laubbläsern oder Motorkettensägen zu tun haben, sind oft Lärm ausgesetzt. Bei längerem Überschreiten der Grenzwerte kann sogar eine Lärmschwerhörigkeit entstehen, die nicht heilbar ist. Vor allem ist es wichtig, immer einen Schutz für das Gehör zu tragen, um den Gehörsinn nicht zu gefährden. Darauf weist die SGD Nord als zuständige Behörde für den Arbeitsschutz hin. Europaweit wird angestrebt, das Gehör der Menschen zu schützen. Daher soll der Lärm der im Freien benutzten Maschinen und Geräte begrenzt werden. Zu diesem Zweck gibt es die sogenannte Outdoor-Richtlinie, die durch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) im Jahre 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie verfolgt das Ziel, einer zu hohen Geräuschemission entgegenzuwirken und so auf dem Markt leisere Maschinen bereitzustellen. Die SGD Nord kümmert sich im nördlichen Rheinland-Pfalz um die Einhaltung der Outdoor-Richtlinie und weist im Rahmen des Arbeitsschutzes auch Arbeitgeber und Beschäftigte auf Gefahren hin, beispielweise mögliche dauerhafte Hörschädigungen. Produkte, die die Bestimmungen der Outdoor-Richtlinie nicht erfüllen, kann sie sogar vom Markt nehmen lassen. So trägt sie dazu bei, dass langfristig besonders laute und gesundheitsschädliche Maschinen ganz vom Markt verschwinden und berufstätigen Menschen somit eine dauerhafte Schädigung des Gehörs erspart bleibt. Denn kaum jemand denkt bei der Benutzung solcher Geräte daran, dass die Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten ist. Die Outdoor-Richtlinie formuliert sehr konkrete Anforderungen: Für alle Maschinengruppen, die in ihren Bereich fallen, werden Messverfahren und Betriebsbedingungen für die Bestimmung des Schallleistungspegels festgelegt. Für die so ermittelten Geräuschemissionen wurden Grenzwerte in zwei Stufen definiert. Seit Januar 2006 sind die in der Richtlinie genannten strengeren Schallleistungspegel der Stufe 2 einzuhalten, ansonsten droht ein Verkaufsverbot.

Bodenschutz im Alltag

Auf dem Boden wachsen Nahrungsmittel, er speichert Wasser und Nährstoffe, er schützt uns vor Überschwemmungen und kann CO2 binden. Wir geben Tipps zum Bodenschutz im Garten, im Alltag und beim Bauen. Alle Tipps stammen aus der Broschüre des Umweltbundesamts " Boden schützen leicht gemacht. Mit kleinen Schritten Großes bewirken – im Garten, im Alltag und beim Bauen ". Bodenschutz im Garten Lassen Sie Laub und Pflanzenreste im Garten. Im Winter bietet Laub vielen Tieren Schutz vor Kälte und Frost: Igeln, aber auch Würmern, Spinnen, Asseln und Insekten. Bakterien, Algen und Pilze zersetzen totes organisches Material, „reinigen“ den Boden und verwandeln das Laub und abgestorbene Pflanzenreste in wertvollen Humus. Benutzen Sie Harke und Besen. Laubsauger und –bläser sind laut, produzieren Abgase und töten die Kleinstlebewesen im Boden. Mehr Infos Achten Sie auf richtige Bepflanzung. Wählen Sie eher robuste Arten, die an den Standort angepasst sind und achten Sie auf ausreichend Pflanzenabstand. Dies schont den Boden und deren Nützlinge, wie zum Beispiel Regenwürmer. Verwenden Sie organischen statt mineralischen Dünger. Dafür eignen sich u.a. Kompost, Hornspäne, Knochenmehl oder der Mist von Pferd, Kaninchen und Huhn. Mehr Infos Mehr Nährstoffe dank Gründüngung. Die Pflanzen werden erst ausgesät und dann im mehr oder weniger grünen Zustand in den Boden eingearbeitet. Dort wirken sie als natürlicher Dünger, außerdem lockert die Gründüngung den Boden und schützt vor Verschlämmung. Mulch schützt den Boden vor Austrocknung und Frost. Als Mulchdecke kann z.B. Grasschnitt, Pflanzenreste oder Holzschnitzel verwendet werden. Die Bodenbedeckung unterdrückt unerwünschte Pflanzen und versorgt den Boden zusätzlich mit Nährstoffen. Kompostieren im eigenen Garten. Der eigene Komposthaufen liefert dank der unzähligen kleine Bodenorganismen und Regenwürmer wertvollen Humus und kann Abfallgebühren sparen. Mehr Infos Mit robusten Sorten gegen Rost und Mehltau. Nicht alle Pflanzen sind anfällig für diese Pilzerkrankungen. Achten sie deshalb auf Widerstandsfähigkeit und halten Sie ausreichend Abstand zwischen den Pflanzen, damit sich die Pilze nicht ausbreiten können. Unerwünschte Pflanzen umweltfreundlich bekämpfen. Reißen Sie sie mit Hacke und Jäter direkt heraus. Alternativen sind kochendes Wasser, Dampfstrahler und das Abbrennen der „Unkräuter“. Bodenschonend gegen ⁠ Nacktschnecken ⁠. Artenvielfalt im Garten zieht natürliche Schneckenfeinde wie Igel, Kröten, Blindschleichen, Amseln oder Drosseln an. Jungpflanzen schützen sie am besten mit Schneckenzäunen oder Salathauben. Wege werden mit rauen Materialien oder speziellen Anstrichen schneckenunfreundlich gestaltet. Schnecken sind am liebsten abends unterwegs und lieben feuchte Böden – deshalb morgens gießen, damit es bis zum Abend wieder trocken ist. Schlupfwinkel werden zerstört, indem der Boden regelmäßig aufgelockert wird. Kaffeesatz oder Kaffeepulver vertreiben nicht nur Schnecken oder Ameisen, sondern wirken dank des Mineraliengehalts auch als natürlicher Dünger. Verwenden Sie nur torffreie Gartenerde. Torf wird in Mooren abgebaut, die so unwiederbringlich zerstört werden. Moore sind wertvolle Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen und speichern viel ⁠ CO2 ⁠. Ihre Zerstörung trägt also zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei. Mehr Infos Versiegelter Boden verliert seine Fruchtbarkeit, Wasserdurchlässigkeit und –speicherfähigkeit. Stein, Beton, Stahl und Asphalt verhindern außerdem die Abkühlung der Luft in der Nacht. Auch wenn weniger als 50 Prozent des Bodens versiegelt sind, behindert das bereits Abkühlungseffekte und die ⁠ Grundwasserneubildung ⁠. Verwenden Sie wasserdurchlässige Beläge, wo möglich – zum Beispiel Holzschnitzel für Wege. Regenwürmer lockern, durchmischen und belüften den Boden. Stechen Sie spatenbreite Bodenstücke eines mit Regenwürmern gut belebten Bodens aus und mischen Sie ihn unter Ihre Gartenerde. Die Würmer bleiben, wenn sie organische Gartenabfälle als Nahrung bekommen. Bienen anlocken. Die blau-violett blühende Bienenweide (Phacelia), Klee oder Gelber Senf produzieren viel Nektar und Pollen und sind außerdem bewährte Gründünger, die den Boden verbessern. Mehr Infos rund um Pflanzenschutz im Garten gibt es im Pflanzenschutzportal des UBA . Bodenschutz im Alltag Kaufen Sie regional und saisonal ein. Das vermeidet lange Transporte und spart Energie und Düngemittel ein. Bio-Lebensmittel schützen auch den Boden. In der ökologischen Landwirtschaft wird weitestgehend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldünger verzichtet. Fleisch hat einen größeren ökologischen Fußabdruck als pflanzliche Kost. Auch Erbsen, Bohnen und Linsen sind eine gute Eiweißquelle – außerdem fördert ihr Anbau die Bodenfruchtbarkeit. Verzichten Sie auf unnötige Verpackungen. Nutzen Sie Mehrwegnetze oder mitgebrachte Behälter, um den Einkauf zu verpacken. Auch abgelaufene Lebensmittel sind oft noch genießbar. Vertrauen Sie Ihren Sinnen, viele Lebensmittel sind weit über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus noch gut. Mehr Infos Keine Plastiktüten in die Biotonne. Plastiktüten können in Kompostanlagen weder abgebaut noch vollständig entfernt werden und gelangen in kleinsten Teilchen mit dem Kompost auf die Felder und den Boden, ins Grundwasser und die Meere. Bioabbaubare Tüten sind keine gute Alternative, da sie nur unter ganz bestimmten Bedingungen zerfallen. Mehr Infos Asche gehört in den Restmüll. Asche ist nicht als Dünger oder Kompost geeignet – sie enthält zwar Mineralien, aber auch giftige Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠). Giftige Stoffe dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dazu zählen auch Batterien und Akkus, die vom Händler wieder zurückgenommen werden. Defekte Elektrogeräte können auf Wertstoffhöfen abgegeben werden, auch Händler nehmen unter bestimmten Bedingungen Altgeräte zurück. Auch Farben und Lacke sind Sonderabfall und gehören auf den Wertstoffhof. Mehr Infos Ohne Streusalz gegen Glätte. Streusalz schadet Bodenorganismen und Pflanzen direkt und indirekt über Zellschäden und Verätzungen und kann über das Schmelzwasser ins Grundwasser gelangen. Setzen Sie bei Glätte besser auf Schneeschieber, Besen und Kies, Splitt oder Sand. Mehr Infos Holzschutzmittel ohne Biozide. Streichen Sie Lauben, Schuppen und Zäune mit schadstoffarmen Anstrichen und biozidfreien Lösungen, die den Blauen Engel tragen. Biozide sind schädlich für die Gesundheit von Tier, Mensch und Pflanze. Mehr Infos , Lasuren mit dem Blauen Engel Waschen Sie Ihr Auto nur in Waschanlagen . Reinigungsmittel können Bodenorganismen negativ beeinflussen oder sich im Boden anreichern. In Waschanlagen werden Waschwasser und Schadstoffe in die Kläranlagen geleitet und gereinigt. Bodenschutz beim Bauen Beim Bauen werden Böden oft geschädigt durch Verdichtung, Vermischung verschiedener Bodenschichten, Verwendung von externem Bodenmaterial minderer Qualität, Einträge von Bau- und Schadstoffen. Bodenschutz bereits in der Planungsphase berücksichtigen. Dazu gehören die Baufeldvorbereitung, die Bestimmung von Tabuflächen, ein schonender Aushub und eine schonende Zwischenlagerung des Bodens sowie ein Lastverteilungsplan bei zeitweiser Nutzung von Gartenflächen. Weitere Infos zum Bodenschutz in der Planungs- und Bauphase beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bauschutt fachgerecht entsorgen. Bauabfälle enthalten z.B. Putz und Mörtel, Farbreste, Schrauben und Nägel, Plastik oder chemisch belastetes Altholz, die Böden kontaminieren oder als Grobbestandteile verschlechtern. Bauabfallentsorger finden Sie über die Stadtreinigung Ihrer Kommune. Weitere Versiegelung vermeiden. Mit Sanierung, Modernisierung und Aufstockung können vorhandene Strukturen neu genutzt oder erweitert und so die Versiegelung weiterer Flächen verhindert werden. Für Wege und Stellplätze können wasserdurchlässige Bauteile wie z.B. Rasengittersteine verwendet werden.

SGD Nord: Zu laute Geräte und Maschinen müssen weg vom Markt – Outdoor-Richtlinie unterstützt dabei

Die Bäume verlieren ihr Laub und die Gartenarbeit auf öffentlichen Grünflächen, in Parks oder im eigenen Garten ist im Gange. Mit Laubläser, Heckenschere, Kettensäge und Co. kann es aber ganz schön laut werden. Dadurch werden nicht nur die Nachbarn, sondern auch das eigene Gehör gestresst. Ganz besonders Menschen, die in ihrem Beruf mit sehr lauten Geräten wie beispielsweise Laubbläsern oder Motorkettensägen zu tun haben, sind oft Lärm ausgesetzt. Bei längerer Überschreitung der Grenzwerte kann sogar eine Lärmschwerhörigkeit entstehen, die nicht heilbar ist. Darauf weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als zuständige Behörde für den Arbeitsschutz hin. Europaweit wird angestrebt, das Gehör der Menschen zu schützen. Daher soll der Lärm der im Freien benutzten Maschinen und Geräten begrenzt werden. Zu diesem Zweck gibt es die sogenannte Outdoor-Richtlinie, die durch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) im Jahre 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie verfolgt das Ziel, einer zu hohen Geräuschemission entgegenzuwirken und so auf dem Markt leisere Maschinen bereitzustellen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kümmert sich im nördlichen Rheinland-Pfalz um die Einhaltung der Outdoor-Richtlinie und weist im Rahmen des Arbeitsschutzes auch Arbeitgeber und Beschäftigte auf Gefahren hin, beispielweise mögliche dauerhafte Hörschädigungen. Produkte, die die Bestimmungen der Outdoor-Richtlinie nicht erfüllen, kann sie sogar vom Markt nehmen lassen. So trägt sie dazu bei, dass langfristig besonders laute und gesundheitsschädliche Maschinen ganz vom Markt verschwinden und berufstätigen Menschen somit eine dauerhafte Schädigung des Gehörs erspart bleibt. Denn kaum jemand denkt bei der Benutzung solcher Geräte daran, dass die Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten ist. Die Outdoor-Richtlinie formuliert sehr konkrete Anforderungen: Für alle Maschinengruppen, die in ihren Bereich fallen, werden Messverfahren und Betriebsbedingungen für die Bestimmung des Schallleistungspegels festgelegt. Außerdem stellt sie Nutzern ausreichende Informationen zur Bekämpfung von Geräuschemissionen von vielen unterschiedlichen Gerätetypen zur Verfügung. Die Geräuschemissionsgrenzwerte wurden in zwei Stufen eingeführt. Seit Januar 2006 sind die in der Richtlinie genannten Schallleistungspegel der Stufe 2 einzuhalten, ansonsten droht ein Verkaufsverbot.

Umweltschutz im Alltag: Wintergäste im Garten – Vögel, Igel und Co.

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WINTERQUARTIERE SCHAFFEN Der Winter naht und viele Tiere begeben sich in Win- terschlaf oder Winterruhe und schützen sich so vor Kälte und Nahrungsmangel. Doch nicht alle Tiere können sich gut vor der Kälte schützen. Wenn Sie einen Garten haben, sollten Sie beim Win- tereinbruch auch an die kleinen Gartenbewohner denken und ihnen einen schützenden Platz bieten. Einen akkurat getrimmten Rasen oder eine kurz ge- schnittene Hecke braucht es dafür nicht – im Gegen- teil: Igel, Wildbienen und Schmetterlinge lieben einen nicht allzu sehr gepflegten Garten mit Wildwuchs, vielen Blättern und Ästen, Hohlräumen in Baumstäm- men und abgestorbenes Pflanzenmaterial. Auch Sie haben direkten Nutzen: als natürliche Be- stäuber und Fressfeinde vieler Schädlinge zu den für uns nützlichen Arten gehören. Mit vielen Naturele- menten wie Hecke, Teich, Obstbaum, Steinmauer, Wiese oder Komposthaufen locken Sie sie in Ihren Garten. Zum Schutz der Tiere verzichten Sie bitte auf: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 Unsere Kooperationspartner ■■ Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ■■ Bund Umwelt- und Naturschutz (BUND) ■■ DWA, Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland ■■ Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. ■■ Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ■■ Energieagentur Rheinland-Pfalz ■■ Gartenakademie Rheinland-Pfalz ■■ Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Landesforsten Rheinland-Pfalz ■■ SGD Nord und SGD Süd ■■ Landesuntersuchungsamt Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de ■■ Laubsauger, da sie auch Tiere einsaugen können. ■■ Laubbläser, denn sie können den Boden schädigen. Dies führt zu einer Verschlechterung der Nähr- stoffversorgung der Erde und der Boden trocknet schneller aus. Dadurch verlieren Würmer, Kleinsäu- ger und Insekten ihre Nahrung. ■■ Mineraldünger und chemische Bekämpfungsmittel, sie beeinträchtigen auch die kleinen Gartentiere. Transportieren Sie das störende Laub lieber in eine ruhige Ecke des Gartens und schaffen Sie dort mit Holz und Zweigen ein Winterquartier für Tiere. Impressum „Umweltschutz im Alltag“ ist eine Initiative des rhein- land-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für einen effizienten und nach- haltigen Umweltschutz. Redaktion: Sell, LfU Fotos: Pixabay © Landesamt für Umwelt (LfU); November 2019 UMWELTSCHUTZ IM ALLTAG WINTERGÄSTE IM GARTEN – VÖGEL, IGEL UND CO. WINTERQUARTIERE FÜR IGELVÖGEL UND SCHMETTERLINGEWILDBIENEN UND MARIENKÄFER Ab Anfang November und bei anhaltenden Boden- temperaturen um null Grad sind Igel auf der Suche nach Winterquartieren. Damit können Sie den kleinen Säugern in Ihrem Garten beim Überwintern helfen:VögelWildbienen bzw. Solitärbienen (ohne Staat) überwin- tern als Biene oder als Bienenpuppe im Kokon. Sie suchen sich vor allem hohle Pflanzenstängel und hohle Äste, manche überwintern auch im Boden. Insekten- nisthilfen, Trockenmauern, Kräuterspiralen oder Stein- haufen können geeigneten Schutz bieten. ■■ Mit einem Laubhaufen aus Laubresten und Blättern lassen sich mit wenig Auf- wand den kleinen Tieren ein gemütliches Plätzchen schaffen. Auch ein Reisig- haufen eignet sich als Quartier. Achten Sie darauf, dass ein Bereich des Haufens vor Durchnässung und Zugluft geschützt ist, z. B. durch Einarbeitung eines breiten Brettes auf zwei großen Steinen. Wichtig: Sobald der „Haufen“ bewohnt ist, dürfen Sie ihn nicht mehr umsetzen. Ihren Winterschlaf halten die Tiere meist von Mitte November bis in den April hinein. ■■ Igelhäuser können Sie aus Holz, Ziegelsteinen oder Karton leicht selbst bauen, die ins geschützte Gar- tenhaus kommen. Befüllen Sie es innen mit etwas Stroh oder Laub und stellen sie es auf Zeitungen oder Holz. Es sollte geschlossen sein und eine klei- ne Öffnung als Ein- und Ausgang haben (10 x 10 cm). Alternativen gibt es auch im Handel zu kaufen. ■■ Igel und auch andere Tiere profitieren von regelmä- ßig befüllten Vogeltränken oder Gartenteichen. ■■ Wichtig ist, dass die Igel draußen bleiben und nicht mit ins Haus genommen werden. Nur mutterlose, unselbständige Jungtiere, verletzte und kranke Igel, sowie Tiere, die bei Frost angetroffen werden, dürfen in menschliche Obhut. Bitte infor- mieren Sie sich bei Igelstationen oder Tierärzten. ■■ Viele heimische Singvögel bleiben im Winter bei uns und nisten in Gebüschen und Hecken. Futter finden sie in Form von Samenständen an Kräutern, Stauden, Hecken und Bäumen. Sie nutzen aber auch Beeren und Früchte und Insekten. Mit wenig Auf- wand können auch Sie ihnen helfen. ■■ Tipp: Nistkästen Vogelhäuschen sind ein guter Platz, wenn sie frei von Schnee sind und Schutz bieten. ■■ Platzieren Sie geeignetes Futter geschützt und in sicherer Entfernung von Katzen. Futtersilos können aus alten Blumenkästen leicht selbst gebaut werden. Schmetterlinge ■■ Nur wenige Tiere fliegen in die Wärme, wie z. B. der Distelfalter. Die meisten Arten halten einen Winter- schlaf, u. a. in Dachstühlen, Geräteschuppen oder Kellern. Sie überwintern als Falter (z. B. Zitronenfal- ter), Ei (Nierenfleck-Zipfelfalter), Puppe (Landkärt- chen) oder Raupe (Schachbrett). ■■ Als Raupe überwintern sie unter Baumrinde oder im Boden, lassen Sie ihn daher bedeckt, z. B. mit Laub oder Bodendeckern. Fördern Sie heimische Raupen- futterpflanzen wie Weiden, Eichen und Wildkräuter. ■■ Puppen hängen vorrangig an Pflanzen. Tipp: Mähen Sie die Wiesen im Herbst nicht oder lassen Sie ungemähte Teile und Ränder stehen und schneiden Sie Stauden und Gräser erst im späten Frühjahr ab. ■■ Für Falter öffnen Sie im Herbst einen kleinen Fenster- oder Türspalt des Gartenhauses. Dies wiederholen Sie im Frühjahr, um sie wieder herauszulassen. ■■ Tipp: Lassen Sie Bodenstellen offen und belassen Sie Altholz, Pflanzenstängel und andere oberirdische Hohlräume im Garten. Da die Bienen im Frühjahr schlüpfen, sollten Sie Stauden und vorjährige Ge- hölzteile erst im Mai zurückschneiden und Wiesen am besten abschnittsweise erst ab Juni mähen. ■■ Hummeln: Lediglich die neuen Königinnen aus der aktuellen Brutgeneration überleben den Herbst. Sie verpaaren sich noch und überwintern starr und gut versteckt in Ritzen, Totholz, Laub oder im Boden. Daher sollten diese Strukturen im Garten verbleiben. Frühblüher aus Blumenzwiebeln oder Weidenkätz- chen bieten sich als erste Futterquelle im zeitigen Frühjahr für Hummeln nach der Winterpause an. Marienkäfer verbringen den Winter schlafend an gut geschützten Orten wie Hohlräumen, Mauerritzen und Dachsparren. Auch im Garten können Marienkäfer überwintern, z. B. tief in Laubhau- fen oder sie sitzen hinter loser Rin- de oder in Gartenhäuschen. ■■ Tipp: Wenn Sie schlafende Marienkäfer im eigenen Haus antreffen, lassen Sie sie bis zum Frühjahr am Fundort. Durch den Transport in wärmere Räume würden sie zu schnell ihre Energiereserven verbrauchen und sterben. Sie verschwinden von selbst. Weitere Informationen finden Sie auf www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de

Weniger für mehr Insektenvielfalt

Windschutzscheiben sind auch nach langen Fahrten noch sauber, Frühjahr und Sommer werden immer stiller. Nicht nur Experten beobachten seit längerem einen Rückgang der Gesamtmenge und der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. „Das Insektensterben ist ein großes Thema“, so Katrin Furche, Ansprechpartnerin zum Thema Insektenvielfalt im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN gibt daher mit einer neuen Broschüre - „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ - praxisnahe Tipps, wie jeder Lebensräume für Bienen, Käfer, Schmetterlinge und Heuschrecken in seinem direkten Umfeld schaffen und verbessern kann. Windschutzscheiben sind auch nach langen Fahrten noch sauber, Frühjahr und Sommer werden immer stiller. Nicht nur Experten beobachten seit längerem einen Rückgang der Gesamtmenge und der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. „Das Insektensterben ist ein großes Thema“, so Katrin Furche, Ansprechpartnerin zum Thema Insektenvielfalt im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der NLWKN gibt daher mit einer neuen Broschüre - „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ - praxisnahe Tipps, wie jeder Lebensräume für Bienen, Käfer, Schmetterlinge und Heuschrecken in seinem direkten Umfeld schaffen und verbessern kann. Es hilft schon, wenn man weniger macht, manches zulässt oder einfach ganz weglässt, zum Beispiel das regelmäßige Rasenmähen. Denn durch eine naturnahe Grünflächenpflege können sich artenarme, oft gemähte Rasenflächen mit der Zeit zu artenreichen Rasen oder Wiesen entwickeln. Idealerweise düngt man Rasenflächen nicht und mäht sie auch nur zwei Mal im Jahr. Um den Nährstoffgehalt des Bodens zu senken, wird das Schnittgut vom Rasen entfernt. Dadurch entstehen langfristig Lücken im Rasenfilz, die eine Keimung von Samen anderer Arten ermöglichen. Mähroboter schädigen Insekten direkt und zerstören Blütenpflanzen; auf sie sollte man daher komplett verzichten. Einzelne Blumeninseln oder das Stehen lassen von ungemähten Streifen auf der Rasenfläche eignen sich als Rückzugsräume für Insekten. In Rasenflächen kann man Zwiebeln von Frühlingsblühern wie zum Beispiel Krokusse, Narzissen oder Sternhyazinthen setzen. Wildbienen schätzen diese als Nahrungsquelle im Vorfrühling. Man mäht sie erst im Sommer, wenn die Blätter vergilbt sind und die Pflanzen genug Nährstoffe in ihre Zwiebeln einlagern konnten. Eine weitere, längerfristige Alternative ist die sogenannte Selbstbegrünung. Dazu entfernt man die Rasensohle und überlässt die Rohbodenfläche der Natur. Der Bewuchs ist dann vom Samenflug der Umgebung abhängig. Oder man bringt selbst an Wegrändern gesammelte Samen auf der Fläche aus. „Wilde Ecken“ in Städten und Dörfern „Wilde Ecken“ in Städten und Dörfern Durch das Zulassen natürlicher Entwicklungen entstehen sogenannte „wilde Ecken“, also Spontanvegetation auf Brachflächen, zwischen Pflasterfugen, entlang von Wegen, Mauern oder Zaunrändern, in Saumbereichen von Grünflächen oder unter Bäumen. Dort können sich Gräser, Brennnesseln, Taubnesseln, Disteln und andere heimische Wildpflanzen ansiedeln. Sie sind unverzichtbare Nahrungsgrundlage für auf diese Arten spezialisierte Schmetterlingsraupen und andere Larven sowie Nahrungsquelle für pollen- und nektarsuchende Insekten wie Schmetterlinge, Käfer und Wildbienen. Diese Selbstbegrünung ist auch in Städten und Dörfern für den Natur- und Insektenschutz von Bedeutung. Laub für Leben Laub für Leben Herbstlaub auf Beeten oder Laubhaufen können liegen gelassen werden. Viele Schmetterlinge und andere Insekten überwintern als Puppen in diesen Laubschichten. Für den Erhalt der Arten und ihres Unterschlupfs im Laub ist es von Vorteil, wenn keine Laubsauger eingesetzt werden. Insekten lieben es warm Insekten lieben es warm Bei der natürlichen Vegetationsentwicklung sollten Gartenbereiche oder Rohbodenflächen nicht vollständig mit Büschen und Sträuchern zuwachsen. Denn dichte und stark verschattete Bereiche sind für die meisten Insekten weniger attraktiv. Für Wildbienen und andere Insekten, die ihre Eier im Boden ablegen, sollten auch immer wieder offene Bodenstellen geschaffen werden. Einfach mal Gras drüber wachsen lassen - Artenreiche Straßen- und Wegeränder Einfach mal Gras drüber wachsen lassen - Artenreiche Straßen- und Wegeränder Eine Entwicklung von artenarmen Straßen- und Wegerändern zu artenreichen Grün- und Saumstreifen fördert ebenfalls die Insektenvielfalt und verbessert zusätzlich die Vernetzung zwischen verschiedenen Lebensräumen. Hierzu sollte der Pflegeschnitt auf zwei Mal im Jahr, im Juni und im September, und auf Dünge- und Spritzmittel verzichtet werden. An den Randstreifen können sich so Brennnesseln, Disteln, Kletten-Labkraut, Wiesenkerbel, Giersch ansiedeln. Die Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ gibt es als Download unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt/insektenvielfalt-in-niedersachsen--und-was-wir-dafuer-tun-koennen-177015.html oder kann im NLWKN-WebShop bestellt werden: http://nlwkn-webshop.webshopapp.com/insektenvielfalt.html .

Etablierung eines Systems zur Abgabe von Repellentstoffen zur Bekämpfung des Pflanzenblattsaugers Cacopsylla pruni im Steinobstanbau im Rahmen einer Push-and-Pull-Strategie

Das Projekt "Etablierung eines Systems zur Abgabe von Repellentstoffen zur Bekämpfung des Pflanzenblattsaugers Cacopsylla pruni im Steinobstanbau im Rahmen einer Push-and-Pull-Strategie" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar, Landwirtschaftliche Rentenbank. Es wird/wurde ausgeführt durch: IS Insect Services GmbH.Die Europäische Steinobstvergilbung ist die wirtschaftlich bedeutendste Krankheit im Steinobst. Sie führt zum Ausfall der Ernte durch das Absterben befallener Aprikosen- und Pfirsichbäume. Die Krankheit wird von Phytoplasmen verursacht, die durch den Pflaumenblattsauger Cacopsylla pruni übertragen werden. Im beantragten Projekt soll ein neuartiges System zur Abgabe von Repellentstoffen entwickelt werden (Push-Komponente), welches im Zusammenspiel mit einer Lockstofffalle (Pull-Komponente) zu einem praxistauglichen Push-and-Pull-System verbunden werden soll. Ein System zur Abgabe von Repellentstoffen ist im Pflanzenschutz ohne Beispiel. Dieses System soll eingesetzt werden, um die Einwanderung und Verbreitung von Pflaumenblattsaugern in Steinobstanlagen und damit die Neuinfektion von Steinobst mit Phytoplasmen zu verhindern. Diese neue Bekämpfungsmethode soll dazu beitragen, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verringern und den wirtschaftlichen Anbau von Steinobst in Deutschland und im ganzen europäischen Raum nachhaltig und langfristig zu sichern.

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