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Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 - Böden mit naturgeschichtlicher Bedeutung

Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Bedeutung als Archiv der Naturgeschichte. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit hoher naturgeschichtlicher bzw. geowissenschaftlicher Bedeutung geben einen Einblick in Bodenentwicklungen lange vergangener Zeiten und stellen Bausteine zum besseren Verständnis der Natur- und Landschaftsentwicklung dar. Sie liefern auch Informationen über Klima- und Vegetationsverhältnisse. Zu den Böden mit naturhistorischer Bedeutung gehören: - repräsentative Böden (Boden-Dauerbeobachtungsflächen BDF) - Paläoböden - Brauneisengleye mit erhaltener Raseneisensteinschicht - Podsole mit erhaltener Ortsteinschicht - Begrabene Schwarzerden - Begrabene Podsole - Naturnahe Hochmoore des Harzes - Böden aus limnischen Ablagerungen - Böden aus Mudde, ohne Torfauflage - Mächtige Hochmoore mit Torfmächtigkeitkeiten über 2 m - Böden mit stark geschichteten Profilen entlang der Lössgrenze - „Alte“ Waldböden, wenn heutige Nutzung Laubwald - Braunerden mit Tangelhumusauflage Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Geobericht 8 (Bug et al. 2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50). Zudem wurden Daten des Forstplanungsamtes (historische Waldstandorte), Biotoptypenkartierungen (NLWKN), das Digitale Landschaftsmodell (DLM25) vom LGLN und der Datensatz HIST25 (Historische Landnutzung in Niedersachsen im Maßstab 1:25.000 des LBEG) verwendet.

Niedersächsischer Bodenfeuchteinformationsdienst - Tagesaktueller Wassergehalt der Böden in Niedersachsen in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK)

Der Niedersächsische Bodenfeuchteinformationsdienst (NIBOFID) des LBEG zeigt den tagesaktuellen Wassergehalt für alle Böden in Niedersachsen. Darüber hinaus lässt sich der Verlauf des Bodenwassergehalts für die letzten 10 Tage abrufen. Die Bodenfeuchte wird in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) angegeben. Die nFK beschreibt die Wassermenge, die ein Boden maximal pflanzenverfügbar speichern kann. Die Werte des Bodenfeuchtemonitors sind berechnet und nicht gemessen. Die Berechnung erfolgt mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell BOWAB und wird täglich mit Klimakennwerten (Niederschlag, Temperatur, Wind, Globalstrahlung und relative Luftfeuchte) des Vortages durchgeführt. Es werden für die jeweilige Landnutzung (Acker, Grünland, Laubwald, Nadelwald, Sonstiges) und den Boden spezifisch Parametern abgeleitet. BOWAB nutzt die hochaufgelösten Bodendaten der Bodenkarte 1:50.000 (BK50) von Niedersachsen und leitetet bodenwasserhaushaltliche Kennwerte, wie nFK, FK etc. ab. Die Berechnung erfolgt für die Flächen der BK50. Der Einfluss des Grundwassers wird in Form von kapillarem Aufstieg und durch den Grundwasserstand aus der BK50 berücksichtigt. Eine Bodenfeuchte von 100 %nFK zeigt an, dass der Bodenwasserspeicher gefüllt ist. Bei Werten oberhalb von 100 % entsteht Sickerwasser oder es steht Grundwasser innerhalb der betrachteten Bodenschicht. Werte kleiner als 100 %nFK zeigen an, dass die Pflanzen Bodenwasser entnommen haben und der Boden allmählich austrocknet. Ab Bodenfeuchtewerten unterhalb von 40 - 50 %nFK reagieren Pflanzen auf die Trockenheit und verringern ihre Verdunstung. Bei Werten von < 30 % nFK kann von Trockenstress ausgegangen werden. Im Kartenbild ist die Bodenfeuchte für den Boden von 0 – 60 cm Tiefe dargestellt, der dem Hauptwurzelraum bei den meisten Böden und Nutzungsformen entspricht. Standortbezogene Informationen liefert ein Maptip. Durch das Klicken auf einen Standort wird der aktuelle Bodenwassergehalt für den Hauptwurzelraum in %nFK angezeigt. Zusätzlich können auf der Detailseite weiterführende Informationen abgerufen werden. Als Grafik wird der Verlauf der mittleren Bodenfeuchte für die vergangenen 10 Tage für die Tiefenbereiche 0 - 30 cm (Oberboden), 0 - 60 cm (Hauptwurzelraum) und, sofern der Boden mächtiger ist, 0 - 90 cm (gesamte Betrachtungstiefe) dargestellt. Zudem wird die Sickerwassermenge unterhalb von 90 cm Tiefe für den betrachteten Standort angegeben. Falls Sie noch genauere Informationen zum Wassergehalt für Ihren Boden mit einer bestimmten Anbaukultur (Weizen, Mais, Grünland) benötigen, nutzen Sie gerne die Fachanwendung „Bodenwasserhaushalt“ im NIBIS® Kartenserver. Sie bietet die Möglichkeit den Verlauf der Bodenfeuchte für einzelne oder mehrere Flächen über einen längeren Zeitraum mit verschiedenen Fruchtfolgen (z.B. 1 Jahr oder länger) zu ermitteln.

Altbaumrefugien der SHLF

Flächendaten der Altbaumrefugien auf den Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten - siehe auch "ABR Konzept SHLF_2025.pdf"

Waldzustandsbericht 2023

Seit 1984 berichtet das für Wald zuständige Ministerium jährlich mit dem Waldzustandsbericht über die aktuelle Entwicklung des Waldes in Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Berichterstattung ist die Waldzustandserhebung, die auf einem systematischen, landesweiten Stichprobenraster durchgeführt wird. Um einen umfassenderen Überblick über die Entwicklung des rheinland-pfälzischen Waldes mit seinen vielfältigen Funktionen und Gefährdungen zu geben, wird im Bericht neben den Darstellungen zur Kronenzustandsentwicklung besonders auf die Erhaltung der Waldböden als bedeutsamem Teil der forstlichen Nachhaltigkeit eingegangen. Weitere Beiträge im aktuellen Bericht befassen sich mit der Vielfalt und Anpassungsfähigkeit unserer Eichenwälder und der Wiederbewaldung flächig geschädigter Wälder in Rheinland-Pfalz. Die detaillierten Ergebnisse der Waldzustandserhebung werden mit dem Bericht auf den Internetseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie von Landesforsten Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Zudem wird der Bericht dem Landtag zugeleitet. Der Waldzustandsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass das festgestellte Schadniveau über alle Waldflächen von Rheinland-Pfalz, alle Baumarten und Altersstufen hinweg nicht nur das sehr hohe Niveau der Vorjahre hält, sondern sogar den im Jahr 2020 erreichten Höchststand überschreitet. Unsere Wälder leiden dauerhaft unter Dürrejahren infolge des Klimawandels.

Trockenentsandung "Drügemöller" der Firma Tegelkamp in Warendorf-Müssingen

Die Fa. Tegelkamp Tiefbau GmbH, Drenbrüggenstraße 2, 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin am 16.12.2024 die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 7 AbgrG in Warendorf, Gemarkung Warendorf, Flur 411, Flurstücke 1 und 76 tlw. sowie Flur 414, Flurstücke 96, 97 und 98 beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Geplant ist zwischen 2025 und 2029 in einem Zeitraum von rd. 4 Jahren auf einer Fläche von 8,4 ha in 2 Abbauabschnitten die von Süd nach Nordwest gerichtete Trockenentsandung in Form der Entnahme von rd. 200.000 m³ Sand in der Gemarkung Warendorf, Flur 411, Flurstücke 1, 76 tlw. sowie Flur 414, Flurstücke 96, 97, 98 in Warendorf. Im Mittel werden arbeitstäglich rd. 250 m³ Sand entnommen und örtlicher Aushubboden eingebaut. Der Abbau erfolgt bis max. 4,5 m unter vorhandenes Geländeniveau auf aktuell intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es findet eine sukzessive Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden in einer Menge von rd. 200.000 m³ aus dem näheren Umfeld und dem örtlich anstehenden, umgelagerten Oberboden (rd. 0,4 m mächtig) bis auf das Ursprungsniveau statt. Die betroffene Fläche wird anschließend wieder in Kultur genommen. Der Eingriff ist auf die Sandentnahme und Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden auf einer Fläche von rd. 8,4 ha begrenzt, die sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau weitgehend vergleichbar zeigen wird. Hinsichtlich möglicher Lärm- und Staubemissionen sind im Wesentlichen das Anwesen des Eigentümers der Entsandungsfläche und nordöstliche Teilbereiche des Warendorfer Ortsteils Müssingen sowie dortige Sportanlagen betroffen. Wegen der bestehenden Lärm-/Staub-Emissionsvorbelastung des nahen Umfelds durch die Landesstraße L 548, die Bundesstraße B 64, eine zur B 64 parallele Eisenbahntrasse, die landwirtschaftliche Nutzung sowie wegen des Betriebs einer Biogasanlage ist keine relevante Verschlechterung in Bezug auf Lärm und Staub zu erwarten. Ein Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiko besteht nicht. Die Auswirkungen des Vorhabens finden nahezu ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt und besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter; sie sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen, da Grundwasser und Oberflächengewässer nicht betroffen sind, Oberböden wieder eingebaut werden, die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wieder ermöglicht wird und faunistische Untersuchungen auf der Eingriffsfläche eine geringe ökologische Wertigkeit nachgewiesen haben. Die Auswirkungen werden im voraussichtlichen Abbau- und Verfüllzeitraum 2025-2029 kleinräumig fortschreitend eintreten. Die Sandentnahme ist irreversibel. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form der Anlage dauerhafter Uferrandstreifen, eines Kleingewässers, von Extensivgrünland, von bodenständigem Laubwald, eines Waldrands, eines Krautsaums, einer Hecke sowie eines temporären Erdwalls (die Abbauabschnitte begleitend) ausgeglichen bzw. gemindert. Nordnordöstlich der geplanten Maßnahme befindet sich in rd. 850 m Entfernung eine Entsandungs- und Auffüllmaßnahme der Fa. Tegelkamp in der Gemarkung Einen. Ein Zusammenfallen der Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen der dort aktuell betriebenen Maßnahme findet nicht statt, da die genehmigten Entsandungsflächen ausgebeutet sein werden, bevor die hier beschriebene Entsandungs- und Auffüllmaßnahme begonnen wird. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Niedersächsischer Bodenfeuchteinformationsdienst - Tagesaktueller Wassergehalt der Böden in Niedersachsen in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) (WMS Dienst)

Der Niedersächsische Bodenfeuchteinformationsdienst (NIBOFID) des LBEG zeigt den tagesaktuellen Wassergehalt für alle Böden in Niedersachsen. Darüber hinaus lässt sich der Verlauf des Bodenwassergehalts für die letzten 10 Tage abrufen. Die Bodenfeuchte wird in % der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) angegeben. Die nFK beschreibt die Wassermenge, die ein Boden maximal pflanzenverfügbar speichern kann. Die Werte des Bodenfeuchtemonitors sind berechnet und nicht gemessen. Die Berechnung erfolgt mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell BOWAB und wird täglich mit Klimakennwerten (Niederschlag, Temperatur, Wind, Globalstrahlung und relative Luftfeuchte) des Vortages durchgeführt. Es werden für die jeweilige Landnutzung (Acker, Grünland, Laubwald, Nadelwald, Sonstiges) und den Boden spezifisch Parametern abgeleitet. BOWAB nutzt die hochaufgelösten Bodendaten der Bodenkarte 1:50.000 (BK50) von Niedersachsen und leitetet bodenwasserhaushaltliche Kennwerte, wie nFK, FK etc. ab. Die Berechnung erfolgt für die Flächen der BK50. Der Einfluss des Grundwassers wird in Form von kapillarem Aufstieg und durch den Grundwasserstand aus der BK50 berücksichtigt. Eine Bodenfeuchte von 100 %nFK zeigt an, dass der Bodenwasserspeicher gefüllt ist. Bei Werten oberhalb von 100 % entsteht Sickerwasser oder es steht Grundwasser innerhalb der betrachteten Bodenschicht. Werte kleiner als 100 %nFK zeigen an, dass die Pflanzen Bodenwasser entnommen haben und der Boden allmählich austrocknet. Ab Bodenfeuchtewerten unterhalb von 40 - 50 %nFK reagieren Pflanzen auf die Trockenheit und verringern ihre Verdunstung. Bei Werten von < 30 % nFK kann von Trockenstress ausgegangen werden. Im Kartenbild ist die Bodenfeuchte für den Boden von 0 – 60 cm Tiefe dargestellt, der dem Hauptwurzelraum bei den meisten Böden und Nutzungsformen entspricht. Standortbezogene Informationen liefert ein Maptip. Durch das Klicken auf einen Standort wird der aktuelle Bodenwassergehalt für den Hauptwurzelraum in %nFK angezeigt. Zusätzlich können auf der Detailseite weiterführende Informationen abgerufen werden. Als Grafik wird der Verlauf der mittleren Bodenfeuchte für die vergangenen 10 Tage für die Tiefenbereiche 0 - 30 cm (Oberboden), 0 - 60 cm (Hauptwurzelraum) und, sofern der Boden mächtiger ist, 0 - 90 cm (gesamte Betrachtungstiefe) dargestellt. Zudem wird die Sickerwassermenge unterhalb von 90 cm Tiefe für den betrachteten Standort angegeben. Falls Sie noch genauere Informationen zum Wassergehalt für Ihren Boden mit einer bestimmten Anbaukultur (Weizen, Mais, Grünland) benötigen, nutzen Sie gerne die Fachanwendung „Bodenwasserhaushalt“ im NIBIS® Kartenserver. Sie bietet die Möglichkeit den Verlauf der Bodenfeuchte für einzelne oder mehrere Flächen über einen längeren Zeitraum mit verschiedenen Fruchtfolgen (z.B. 1 Jahr oder länger) zu ermitteln.

Schutzgegenstände im Land Berlin

Im Land Berlin sind derzeit insgesamt 25 verschiedene Lebensraumtypen nach dem Anhang I der FFH-Richtlinie, 19 verschiedene Arten nach Anhang II sowie 28 Arten nach der Vogelschutzrichtlinie gemeldet. 14 Arten des Anhangs IV wurden nachgewiesen. Die Auflistung der Schutzgegenstände ist dynamisch, es können weitere nachgewiesen werden. Entsprechend werden die Standarddatenbögen regelmäßig aktualisiert, d.h. offiziell über das Bundesministerium für Umweltschutz an die Europäische Kommission geleitet. Für Verträglichkeitsprüfungen und Management gilt die jeweils aktualisierte Version der Standarddatenbögen. Bewertungsschemata – Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen und Arten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie FFH-Code 2310: Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista FFH-Code 2330: Binnendünen mit offenen Grasflächen FFH-Code 3140: Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit Armleuchteralgen FFH-Code 3150: Natürliche eutrophe Seen mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation FFH-Code 3160: Dystrophe Seen und Teiche FFH-Code 3260: Fließgewässer mit flutender Wasservegetation FFH-Code 4030: Trockene europäische Heiden FFH-Code 6120*: Trockene, kalkreiche Sandrasen (Blauschillergrasrasen) FFH-Code 6210: Naturnahe Kalk-Trockenrasen FFH-Code 6214: Halbtrockenrasen sandig-lehmiger basenreicher Böden FFH-Code 6410: Pfeifengraswiesen FFH-Code 6430: Feuchte Hochstaudenfluren FFH-Code 6510: Magere Flachland-Mähwiesen FFH-Code 7140: Übergangs- und Schwingrasenmoore FFH-Code 7150: Torfmoorschlenken FFH-Code 7220*: Kalktuffquellen FFH-Code 7230: Kalkreiche Niedermoore FFH-Code 9110: Hainsimsen-Buchenwald FFH-Code 9160: Mitteleuropäischer Stieleichen-Hainbuchenwald FFH-Code 9170: Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald FFH-Code 9190: Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen FFH-Code 91D0*: Moorwälder FFH-Code 91D1*: Birken-Moorwald FFH-Code 91D2*: Waldkiefern-Moorwald FFH-Code 91DE0*: Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder *prioritärer Lebensraumtyp

Mischwaldprogramm

Der Klimawandel bringt mehr Trockenheit. Das belastet den Wald enorm. Wie sehr, haben die heißen Sommer 2018 und 2019 deutlich gemacht. Waren zuvor 34 Prozent der Berliner Wälder intakt, sind es seither nur noch acht Prozent. 36 Prozent der Wälder zeigen deutliche Schäden durch anhaltende Trockenheit. Immer deutlicher wird: Stabile, vitale Mischwälder sind an die zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels besser angepasst, als artenarme und naturferne Kiefernreinbestände. Berlins Waldlandschaften sollen auch in Zukunft das Wohlbefinden der Menschen fördern, die hier leben. Deshalb haben die Berliner Forsten bereits in den 1990er-Jahren begonnen, Kiefernreinbestände zu Laubmischwäldern umzubauen. Das Ziel heißt Vielfalt. Auch Waldtypen, die durch historische Waldbewirtschaftung geprägt wurden und Lebensraum seltener Arten sind, sollen erhalten oder wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Mischwaldprogramms wurden von 2012 bis 2023 in den Berliner Wäldern auf über 1.000 Hektar mehr als zwei Millionen junge standortheimische Laubbäume gepflanzt. Eichen, Linden, Ulmen, Buchen und andere Arten wurden dabei in die Lücken alter Kiefernbestände gepflanzt. Ziel ist ein Mischwald, in dem sich die Laubbäume selbst vermehren. Naturverjüngung nennen das die Fachleute. Damit die Jungbäume anwachsen, groß und kräftig werden, müssen sie anfangs geschützt werden – insbesondere vor dem Verbiss durch Wild. So sollen bis zum Ende dieses Jahrhunderts in Berlin stabile, laubholzreiche Mischwälder wachsen. Seit 2024 wird das Mischwaldprogramm und die Methoden des Waldumbaus bei den Berliner Forsten evaluiert. Umgang mit gebietsfremden, invasiven Arten Der Waldumbau macht nicht nur den Wald widerstandsfähiger gegen den Klimawandel. Bei laubabwerfenden Baumarten wie z. B. Eichen, Buchen, Linden erreicht besonders außerhalb der Vegetationszeit im Winterhalbjahr nahezu der gesamte Niederschlag den Waldboden zur Sickerwasserbildung, während unter Kiefern aufgrund der ganzjährigen Benadelung und somit Verdunstung dementsprechend weniger Regen den Boden erreicht. Dieses Mehr an Sickerwasser unter Laubwäldern stabilisiert den Wasserhaushalt, der am Ende auch für die Trinkwassergewinnung entscheidend ist. Artenreiche Mischwälder trocknen weniger schnell aus und sorgen auch in heißen Sommern für Kühle, von der die hitzegestressten Berlinerinnen und Berliner profitieren. Seit 2017 ist im Grunewald die Ausstellung Wald.Berlin.Klima zu sehen. Sie zeigt, wie Klimawandel und Waldumbau zusammenhängen und warum sie so wichtig sind. Wald. Berlin. Klima. – Die Ausstellung im Wald Mischwaldprogramm

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