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Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelüberwachung für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, für die Landestalsperrenverwaltung (Rohwasseruntersuchung) sowie für den Staatsbetrieb Sachsenforst (Wildfleisch)

Analytische Untersuchungen, Umweltüberwachung Aufgaben

spezialanalytische Umweltuntersuchungen mit den Schwerpunkten der Boden- und Luftanalytik sowie von hochtoxischen organischen Spurenstoffen in Lebens- und Futtermitteln, Böden, Sedimenten u. a. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Messungen an Lebensmitteln, Wasser und Abwasser, Pflanzen und Böden fachliche Gutachten im Bereich Gentechnik und Biotechnologie experimentelle gentechnische Überwachung Spezialanalytik, Gentechnik-Sicherheit, Biotechnologie Umweltradioaktivität, Strahlenschutz

Ableitungen natürlicher Radionuklide bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus (Wismut)

Ableitungen natürlicher Radionuklide bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus (Wismut) Als unvermeidliche Folge des früheren Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen fällt bei und nach der Sanierung der betroffenen Gebiete auch heute noch ein Anteil natürlicher Radionuklide an, der über Luft und Wasser zielgerichtet in die Umgebung entlassen werden muss. Diese Ableitungen werden von den zuständigen Umweltbehörden genehmigt; ihre Mengen werden gemessen und die Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen kontrolliert. Die Tendenz der abgeleiteten Radioaktivitätsmengen ist deutlich abnehmend und eine unzulässige Gefährdung dadurch auszuschließen. Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in Sachsen und Thüringen mit dem Abbau und der Aufbereitung von Erzen zur Urangewinnung begonnen. Nach 1960 konzentrierte die "Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut" (SDAG Wismut) die Urangewinnung in einigen Großbetrieben. Die Uranproduktion wurde 1990 aus Gründen des Strahlen- und Umweltschutzes, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Für die Vorbereitung und Durchführung der Stilllegung und Sanierung derjenigen Hinterlassenschaften, die nach 1962 von der SDAG Wismut genutzt wurden, wurde die Wismut GmbH gegründet, deren alleinige Gesellschafterin die Bundesregierung ist. Emissions- und Immissionsüberwachung Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften (untertägige Anlagen, Halden und Deponien mit Aufbereitungsrückständen sowie kontaminierte Betriebsflächen und Gebäude) werden unvermeidlich auch Radionuklide mit der Abluft und den Schachtwässern und Abwässern in die Umwelt abgeleitet. Für diese Ableitungen werden von den zuständigen Landesbehörden Grenzwerte festgelegt, deren Einhaltung die Wismut GmbH nachweisen muss. Ableitung radioaktiver Stoffe in die Oberflächengewässer im Zeitraum 1998 bis 2023 Die Überwachung der flüssigen und gasförmigen Ableitungen und der Konzentration dieser Stoffe in den Umweltmedien Luft, Wasser, Sediment, Boden, Lebensmittel pflanzlicher Herkunft und Futtermittel erfolgt seit 1997 einheitlich nach den Vorgaben der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau). Die Emissionsüberwachung und Immissionsüberwachung, die von der Wismut GmbH durchgeführt und von unabhängigen Messstellen kontrolliert wird, dient nicht nur der Kontrolle der Ableitungen und deren Auswirkungen auf die Umgebung, sondern auch der Erfassung der Gesamtsituation zur Vorbereitung weiterer Sanierungsentscheidungen und der Kontrolle der Auswirkungen von Sanierungsentscheidungen. Darüber hinaus führt die Wismut GmbH ein umfangreiches Monitoring in den betroffenen Regionen durch, das an den jeweiligen Stand der Sanierungsarbeiten angepasst wird. Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft in die Atmosphäre im Zeitraum 1998 bis 2023 Überblick über Ableitungen in Oberflächengewässer und Atmosphäre Die obere Abbildung gibt einen Überblick über die gesamte Ableitung von Uran und Radium-226 in die großen Vorfluter Zwickauer Mulde, Elbe, Pleiße und Weiße Elster im Zeitraum von 1998 bis 2023. Die Jahresgenehmigungswerte wurden in diesem Zeitraum ausnahmslos eingehalten. Dies gilt auch für die mit der Abluft in die Atmosphäre abgeleiteten Mengen von Radon -222 und langlebigen Alpha-Strahlern, die in der unteren Abbildung dargestellt sind. Insgesamt zeigt sich eine abnehmende Tendenz der auch während der Sanierung unvermeidlich anfallenden Ableitungen von Uran , Radium-226 und Radon -222. Auftretende Schwankungen, insbesondere bei den Abwassermengen, sind witterungsbedingt oder durch die ansteigenden Flutungswässer verursacht. Detaillierte Informationen und Daten Dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung für die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Detaillierte Informationen und Daten zum Thema können den jährlichen Umweltberichten und Parlamentsberichten entnommen werden. Stand: 18.11.2024

Analytische Untersuchungen, Umweltüberwachung Aufgaben

spezialanalytische Umweltuntersuchungen mit den Schwerpunkten der Boden- und Luftanalytik sowie von hochtoxischen organischen Spurenstoffen in Lebens- und Futtermitteln, Böden, Sedimenten, u. a. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Messungen an Lebensmitteln, Wasser und Abwasser, Pflanzen und Böden fachliche Gutachten im Bereich Gentechnik und Biotechnologie experimentelle gentechnische Überwachung

Übersicht Veranstaltungen 2006

Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 19.01.2006 "Empfehlungen zur Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuches nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005" Einladung Vortrag 17.03.2006 "15 Jahre Landesamt für Umweltschutz mit Blick auf das Jahr 2015" Festvortrag Ministerin Petra Wernicke Festvortrag Prof. Dr. Herbert Spindler "SuperSonntag" vom 19. März 2006 23.03.2006 "Lärm und Gesundheit" Einladung 30.03.2006 "Naturschutz und Erhaltung von Genressourcen" Einladung 20.04.2006 "Untersuchungen zum Gehalt an Organischer Bodensubstanz auf den Dauerbeobachtungsflächen der Böden aus anthropogen aufgeschütteten natürlichen Substraten (Kippenböden)" Einladung 17.05.2006 "Potentiale und technologische Fortschritte bei der oberflächennahen Geothermie" Einladung Vortrag 08.06.2006 "PCDD/F und dioxinähnliche PCB in Futter- und Lebensmitteln - Analytik und Überwachung in Sachsen-Anhalt" Einladung Vortrag 06./07.09.2006 Workshop "Biotopverbund - von der Planung zur Umsetzung - " Einladung 07.09.2006 "Erste Ergebnisse der Luftbefliegung zur Neuerfassung der Geländeinventur Sachsen-Anhalt" Einladung 05.10.2006 "Gentechnisch veränderte Viren - Forschung, Anwendungsgebiete und Überwachung in Sachsen-Anhalt" Einladung 02.11.2006 "Klimawandel - Klimafolgen" Einladung Vortrag 30.11.2006 "Arten- und Biotopschutzprogramm Saale-Unstrut-Triasland" Einladung

Eier im Blick des Landeslabors Berlin-Brandenburg

Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.

Aufgaben der Behörde

Die Behörden der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung überwachen die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen. Ihre Aufgabe ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Sie kontrollieren, dass die in Rechtsvorschriften über Lebensmittel, kosmetische Mittel Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse geregelten Grundsätze zum Schutz der Verbraucher eingehalten werden. Herstellung von Lebensmitteln Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrollieren die Einhaltung von Vorschriften über die Herstellung von Lebensmitteln. Es wird u.a. kontrolliert, dass keine Lebensmittel für andere hergestellt werden, deren Verzehr die Gesundheit schädigen kann. Das können beispielsweise Lebensmittel sein die Krankheitserreger (z.B. Salmonellen), Einträge (z.B. Hormone, Pflanzenschutzmittel) oder technologisch verursachte Einträge (z.B. Glas- oder Eisensplitter, Lösungsmittelrückstände) enthalten. Hierunter fallen aber auch Erzeugnisse, die keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs, ihrer Farbe oder ihres Aussehens besonders bei Kindern die Gefahr besteht, mit Lebensmitteln verwechselt zu werden. Inverkehrbringen von Lebensmitteln Im Sinne des Täuschungsschutzes wird überwacht, dass z. B. Lebensmittel nicht in den Handel kommen, die von den geltenden Standards abweichen und dadurch wertgemindert sind (z.B. Anbieten von Fleischspießen als Döner Kebab), die geschönt sind (z.B. durch unerlaubte Farbstoffzusätze)sind, die nicht ausreichend kenntlich gemacht sind oder denen gesundheitsfördernde Wirkungen zugesprochen werden, die ihnen nach wissenschaftlichen Kenntnissen nicht zukommen. Hygiene Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrollieren ferner die Einhaltung von Vorschriften über die Herstellung von Lebensmitteln und zur Hygiene in den Lebensmittelbetrieben, im Lebensmittelhandel (auch auf Märkten), in der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Weitere Aufgaben Die Behörden überwachen auch die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verbrachten oder aus Drittländern eingeführten Lebensmittel hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit und führen in den Schlachtbetrieben die Fleischuntersuchung durch. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden werden die Ursachen von Erkrankungen nach dem Lebensmittelverzehr abgeklärt und Verfolgsuntersuchungen eingeleitet.

Amtliche Lebensmittelüberwachung

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle diejenigen verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung sorgen durch nach bestimmten Gesichtspunkten organisierte Kontrollen und Probennahmen dafür, dass eine solche Erwartung letztlich auch erfüllt wird. Eine lückenlose Überwachung können sie nicht realisieren. Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt. Im Fall amtlicher Probenahmen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden nach § 43 des Lebensmittel-​ und Futtermittelgesetzbuches in der Regel sogenannte Gegenproben entnommen und versiegelt zurückgelassen. Dem Rechtsunterworfenen wird damit die Möglichkeit gegeben, unabhängig von der amtlichen Untersuchung eigene Untersuchungsbefunde durch besonders zugelassene private Sachverständige erheben zu lassen, die im Streitfall gerichtsverwertbar sind. » Liste der bundesweit zugelassenen Gegenprobensachverständigen und entsprechende Laboratorien

Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz tritt zum 1. Januar in Kraft

Zum 1. Januar 2023 tritt das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Verbraucher*innen die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Lebensmittelbetrieben transparent zu machen. Staatssekretär für Verbraucherschutz Markus Kamrad : „Mit dem neuen Gesetz können sich die Berliner*innen vor einem Restaurantbesuch oder dem Einkauf zubereiteter Speisen informieren, wie die Hygienezustände im jeweiligen Betrieb sind – sichtbar am Eingang des Lokals und vorab im Internet. Mit der Transparenz der amtlichen Kontrollergebnisse können die Verbraucher*innen gut informiert entscheiden, wo sie Lebensmittel einkaufen oder verzehren. Gleichzeitig gibt das Lebensmittelüberwachungsbarometer den Lebensmittelbetrieben die Möglichkeit, ihren Kund*innen anhand offizieller Unterlagen zu zeigen, wie verantwortungsvoll und hygienisch sie bei der Lebensmittelverarbeitung agieren.“ Das Lebensmittelüberwachungsbarometer wird für die Verbraucher*innen in Form eines Balkendiagramms dargestellt. Dieses bildet einen Farbverlauf mit Farbanteilen von grün über gelb bis rot ab. Das jeweilige Kontrollergebnis wird darin mit einem Pfeil markiert. Die Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, das Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer unverzüglich nach Erhalt den Verbraucher*innen zugänglich zu machen. Bei Betrieben, die unmittelbar an Endverbraucher*innen abgeben, soll das Barometers an oder in der Nähe der Eingangstür angebracht werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht die Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer zusätzlich im Internet. Das Transparenzmodell hält die Lebensmittelunternehmer*innen an, ihre Betriebe im Einklang mit den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu betreiben. Ein durch die verpflichtende Regelung geschaffener Qualitätswettbewerb der Lebensmittelunternehmen untereinander führt nach Erfahrungen in anderen Ländern (beispielsweise Dänemark) zu insgesamt besseren Hygienezuständen. Das Gesetz gilt für alle Kontrollen, die ab dem 1. Januar 2023 von den Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der Bezirksämter durchgeführt werden.

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