Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern, der Schutz der Einsatzkräfte und die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Folgeänderungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und anderen Bundesgesetzen in Kraft getreten.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Am Landgericht Dessau-Roßlau finden vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Oktober 2015 über bereits anberaumte Fortsetzungstermine hinaus die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.
1. 01.10.2015
Die 3. Strafkammer verhandelt mehrere Berufungsverfahren, und zwar um 08.15 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 40-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 17.12.2014; Tatort: Dorna). 3 Ns 393 Js 3637/15
Um 09.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 26-jährigen Mann aus Bitterfeld-Wolfen wegen sexueller Nötigung zum Nachteil seiner früheren Lebensgefährtin (Tatzeit: 18.03.2014; Tatort: Bitterfeld-Wolfen). 3 Ns 181 Js 22660/14
Ab 11.30 Uhr muss sich ein 25-jähriger, mehrfach vorbestrafter Angeklagter aus Wittenberg wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Das Amtsgericht Wittenberg hat es als erwiesen angesehen, dass der Mann am 03.11.2013 den Geschädigten nach vorangegangener Gewaltanwendung und unter Bedrohung mit einem Messer gezwungen hat, von seinem Girokonto insgesamt 140,00 ? abzuheben und ihm auszuhändigen. Der Angeklagte wollte damit seinen Drogenkonsum finanzieren. Das Amtsgericht hat gegen den Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt, wogegen sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben. 3 Ns 191 Js 24035/13
2. 02.10.2015
Vor der 1. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren die Hauptverhandlung gegen sieben Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren aus Bitterfeld-Wolfen, Roitzsch und Greppin wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung in insgesamt sechs Fällen, wobei sie in unterschiedlicher Tatbeteiligung gehandelt haben sollen. Die dem rechten Spektrum zuzurechnenden Angeklagten sollen im Zeitraum vom 20.03.2015 bis zum 09.04.2015 an mehreren gewaltsamen Übergriffen auf der linken Szene angehörende Geschädigte beteiligt gewesen sein, bei denen zum Teil Quarzsandhandschuhe und ein Baseballschläger zum Einsatz gekommen sein sollen. In einem Fall soll einer der Angeklagten einem Opfer mit einem Schraubendreher einen Stich in den Oberschenkel versetzt haben. Die Geschädigten erlitten teils erhebliche Verletzungen.
Gegen einen der Angeklagten, der an sämtlichen Taten beteiligt gewesen sein soll, ist Untersuchungshaft angeordnet, ein weiterer befindet sich derzeit in anderer Sache in Strafhaft. Die Hauptverhandlung wird am 07.10., 08.10. jeweils um 09.00 Uhr, am 12.10. um 13.00 Uhr und am 15.10.2015 um 09.00 Uhr fortgesetzt.1 Kls 303 Js 7784/15
3. 05.10.2015
Die 4. Strafkammer verhandelt um 13.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 26-jährigen Mann aus Bennewitz wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Tatzeit: 19.03.2014; Tatort: Jessen). 4 Ns 493 Js 13773/14
4. 07.10.2015
Vor der 6. Strafkammer findet ab 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte im Alter zwischen 30 und 35 Jahren aus Bad Düben und Torgau statt, denen die Staatsanwaltschaft Wohnungseinbruchsdiebstahl vorwirft, einem der Männer darüber hinaus Betrug (Tatzeiten: 18.11.2012 und 12.07.2013; Tatorte: Kemberg und Wittenberg). Die Hauptverhandlung soll am 08.10. und 23.10.2015 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 6 Ns 395 Js 24493/13
Die 7. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 25-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er soll am 23.10.2014 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Wittenberg ein Hakenkreuz in den Kotflügel eines Pkw geritzt und hierdurch einen Sachschaden von etwa 1.000,00 ? verursacht haben.7 Ns 303 Js 29445/14
Um 11.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 28-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an (Tatzeit: 15.04.2015; Tatort: Wittenberg).
7 Ns 394 Js 9747/15
In dem sich ab 13.00 Uhr anschließenden Verfahren wird einem 33-jährigen Mann aus Neustadt an der Orla gleichfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt (Tatzeit: 03.09.2014; Tatort: Gräfenhainichen). 7 Ns 393 Js 24372/14
5. 14.10.2015
Vor der 6. Strafkammer findet um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Angeklagten aus Bösel wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) statt. Er soll gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter am 30.09.2010 bei einer vorzugweise von Rentnern besuchten Verkaufsveranstaltung in einer Gaststätte in Sandersdorf erheblich überteuerte Nahrungsergänzungsmittel verkauft und mit tatsächlich nicht bestehenden gesundheitsfördernden Wirkungen beworben haben. 6 Ns 294 Js 8204/11
Die 7. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen zwei Männer aus Wittenberg und Gräfenhainichen im Alter von 33 und 37 Jahren, denen Körperverletzung vorgeworfen wird (Tatzeit: 09.05.2013; Tatort: Gräfenhainichen). Die Hauptverhandlung wird am 02.11.2015 um 09.00 Uhr fortgesetzt. 7 Ns 192 Js 20987/13
Um 13.30 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen einen 43-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis an (Tatzeit: 27.02.2014; Tatort: Wittenberg). 7 Ns 694 Js 6880/15
6. 15.10.2015
Vor der 3. Strafkammer findet um 13.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 66-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Hausfriedensbruchs statt (Tatzeit: 30.08.2014; Tatort: Wittenberg). 3 Ns 397 Js 23363/14
Die 7. Strafkammer verhandelt bereits ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 58-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Vortäuschens einer Straftat. Er soll im August 2011 wahrheitswidrig sowohl der Polizei als auch seinem Versicherer den Diebstahl eines Kleintransporters angezeigt haben, um sich in den Genuss der Versicherungssumme zu bringen. Tatsächlich soll er das Fahrzeug gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter zerlegt haben. Die Hauptverhandlung wird am 04.11.2015 um 13.00 Uhr fortgesetzt. 7 Ns 397 Js 25677/11
7. 19.10.2015
Wiederum vor der 7. Strafkammer muss sich um 09.00 Uhr ein 30-jähriger Mann aus Dessau-Roßlau wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Crystal) verantworten (Tatzeit: Mai 2014; Tatort: Dessau-Roßlau). 7 Ns 631 Js 21251/13
Um 10.30 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen Angeklagten aus Raguhn-Jeßnitz wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung. Er soll am 26.06.2014 in einem Baumarkt in Bobbau einem Ladendetektiv, der ihn bei einem Diebstahl beobachtet und zur Rede gestellt hatte, einen Faustschlag versetzt haben.7 Ns 293 Js 15905/14
8. 20.10.2015
Die 7. Strafkammer hat ab 09.00 Uhr über die Berufung eines 34-jährigen, einschlägig vorbestraften Mannes aus Wittenberg gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg zu befinden, mit dem er wegen Diebstahls eines Laptops zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt worden ist, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde (Tatzeit: September 2013; Tatort: Wittenberg). 7 Ns 294 Js 26704/13
Ab 13.00 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen einen dann 30-jährigen Angeklagten aus Prosigk wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Crystal, Cannabis) in 12 Fällen an (Tatzeitraum: 2012-2013; Tatort: Köthen). 7 Ns 621 Js 17184/14
9. 21.10.2015
Vor der 1. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren gegen einen 21-jährigen beninischen, derzeit in Muldestausee wohnhaften Staatsangehörigen, dem die Staatsanwaltschaft gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (überwiegend Heroin) in insgesamt 67 Fällen vorwirft (Tatzeitraum: Januar bis Novemberr 2014; Tatort: Muldestausee). Die Hauptverhandlung wird am 26.10. und 27.10.2015 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 1 Kls 656 Js 15778/14
10. 27.10.2015
Die 4. Strafkammer verhandelt mehrere Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen eine 24-jährige Frau aus Dessau-Roßlau wegen Hehlerei eines gestohlenen Handys (Tatzeit: November 2013; Tatort: Dessau-Roßlau).
4 Ns 397 Js 6643/14
Um 11.30 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 54-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen Bedrohung und Beleidigung an (Tatzeit: September 2014; Tatort: Köthen). 4 Ns 594 Js 21960/14
Ab 13.00 Uhr muss sich ein 49-jähriger Mann aus Bad Schmiedeberg wegen unerlaubter Herstellung von Betäubungsmitteln verantworten. Er soll in Bad Schmiedeberg bis zu seiner Entdeckung im Januar 2014 eine Cannabisplantage betrieben haben. Die sichergestellten Pflanzen hatten einen Wirkstoffgehalt von 204 Gramm reinem THC. Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet. 4 Ns 661 Js 1301/14
Vor der 7. Strafkammer findet bereits ab 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen dann 27-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Diebstahls zweier Fahrradanhänger statt (Tatzeit: 22.11.2014; Tatort: Wittenberg). 7 Ns 294 Js 4919/15
Um 13.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen eine 28-jährige, vielfach vorbestrafte Frau aus Dresden, der Ladendiebstahl und Leistungserschleichung in jeweils sieben Fällen sowie ferner Beleidigung in zwei Fällen vorgeworfen werden (Tatzeitraum: Februar 2012 bis Mai 2013; Tatorte: Dessau, Bitterfeld-Wolfen und andernorts). 7 Ns 296 Js 6353/12
11. 28.10.2015
Der Monat schließt mit einem um 09.00 Uhr vor der 4. Strafkammer beginnenden Verfahren gegen einen 36-jährigen Angeklagten aus Gräfenhainichen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Crystal) in zwei Fällen (Tatzeitraum: Dezember 2012 bis Februar 2013; Tatorte: Zittau und Radibor). 4 Ns 661 Js 17293/12
Frank Straube
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