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Besondere Nutzungen

Die zahlreichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Stadtgebiet, zu denen auch die öffentlichen Kinderspielplätze gehören, bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Einzelheiten zur Benutzung der Anlagen enthält das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ). Nach dem Gesetz sind die Anlagen nur so zu benutzen, wie es sich aus ihrer Natur und Zweckbestimmung ergibt. Alle Menschen sind aufgerufen, sich zugunsten der gemeinsamen Freude am Stadtgrün an die geltenden Regeln zu halten. Beliebte Nutzungen sind u.a. Spazieren gehen, Picknicken oder Ausruhen und Verweilen auf Liegewiesen und Bänken. Vor allem für Kinder sind Grünanlagen der ideale Ort für vielfältige Bewegung. Rauchen und Alkoholkonsum ist auf Kinderspielplätzen selbstverständlich verboten. Besonders intensiv ausgeübte und potentiell belästigende oder gefährdende Freizeitbeschäftigungen wie Rad- und Skateboardfahren oder Grillen sind grundsätzlich nicht in Grünanlagen erlaubt. Dies gilt auch für das Laufen lassen von Hunde ohne Leine. Diese Aktivitäten können erfahrungsgemäß andere Benutzer/innen in ihrer Erholung stören und verunsichern oder die Anlage beschädigen, daher sind sie nur auf dafür von den Bezirksämtern besonders ausgewiesenen Flächen zugelassen. Hier finden Sie weitere Informationen: Kultur im Grünen Radfahren Grillen Hundefreilauf Im Einzelfall kann für die Benutzung einer Anlage, die über das allgemein zulässige Maß hinausgeht (“Sondernutzung”), eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies betrifft z.B. das Durchführen von Veranstaltungen. Der Antrag ist beim zuständigen Grünflächenamt einzureichen. Die Nutzung von öffentlichen Grün- und Freiflächen hat sich gewandelt: Musik- und Kulturveranstaltungen unterschiedlicher Größe und Art sind Zeugnis einer sich verändernden Freiraumnutzung der Bevölkerung in Berlin. Hinzu kommt ein grundsätzlich hoher Nutzungsdruck auf die öffentlichen Grünanlagen. Die Kehrseite dieser Beliebtheit ist eine Belastung, insbesondere für die empfindlichen und größtenteils unversiegelten Flächen. Denn die Funktionen von Grün- und Freiflächen sind vielfältig: Parks verbessern das Stadtklima und die Luftqualität, mindern Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Erhalt der Biodiversität und zum Artenschutz bei. Gleichzeitig sind sie wichtige Reserveflächen für Starkregenereignisse, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Grundwasser und zum Bodenschutz. Menschen kommen in ihnen zur Erholung und vielen weiteren Nutzungen zusammen und fördern somit das städtische Miteinander. Die Empfindlichkeit und Verträglichkeit dieser Flächen auch für kulturelle Nutzungen unterscheiden sich dabei je nach Nutzungsart, Nutzungsintensität und Standortbeschaffenheit der Fläche. Aus diesem Anlass wurde das Projekt „Kultur im Grünen” von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt und in 2022 abgeschlossen. Das übergeordnete Ziel war es, gemeinsam mit Vertreter:innen der Verwaltung (v.a. aus den Straßen- und Grünflächenämtern, Umwelt- und Naturschutzämtern) sowie Vertreter:innen aus der Kulturbranche Lösungsansätze für freiraumverträgliche Kulturveranstaltungen auf geeigneten Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Ein Ergebnis des Projekts waren 18 Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Projektansatzes. Im Laufe der Bearbeitung wurde zudem deutlich, dass bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt u.a. durch die DRAUSSENSTADT-Initiative eine größere fachliche Nähe für den Themenbereich „Kultur im Grünen“ besteht. Den Projektbericht können Sie hier herunterladen. Wer auf dem Rad durch Berlin unterwegs ist, sucht häufig “grüne Abkürzungen”, um bei der Fahrt zugleich das Stadtgrün zu genießen oder auch nur, um dem Straßenverkehr zu entgehen. Kühlender Schatten der Bäume, Vogelgezwitscher, Blütendüfte – das sind nur einige der erfreulichen Vorzüge des Fahrens auf solchen Routen. Damit nichts die Freude trübt, muss nur wenig beachtet werden: Radfahren in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist zum Zwecke der Erholung nicht überall, aber auf vielen großen Hauptwegen erlaubt. Diese Wege sind entsprechend gekennzeichnet. Besondere Rücksicht ist immer auf andere Benutzer, z.B. Fußgänger oder spielende Kinder zu nehmen. Abkürzungen durch Grünanlagen sind nicht immer und überall fahrend auf dem Rad möglich – um andere Menschen nicht zu stören oder zu gefährden, kann aber jede Grünanlage auf jedem Weg durchquert werden, wenn das Rad dabei geschoben wird! Genauere Informationen zur Benutzung von Wegen in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Radfahren in Berlin Radverkehrs­strategie für Berlin, Radrouten/ Rad­verkehrs­anlagen, Routenplaner … Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen dagegen nach dem Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf. Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Grünflächenamt nach ausgewiesenen Grillflächen. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort. Damit nichts die Freude trübt, gilt es einige Spielregeln zu beachten – aus Rücksicht Anderen gegenüber und aus Vorsicht, die uns allen zu Gute kommt. Bringen Sie Ihren eigenen Grill mit. Bitte lassen Sie den Grill nach Benutzung nicht einfach im Park stehen, sondern nehmen Sie ihn wieder mit. Auch im Müllkorb der Grünanlage hat ein benutzter Grill nichts zu suchen. Zünden Sie niemals Grillkohle oder ein Holzfeuer direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen Grillgrube an! Für Grillflächen gilt so wie im restlichen Park: Lagerfeuer sind verboten. Für Grillkohle und Anzünder müssen Sie selbst sorgen. Sammeln Sie keine Äste und Zweige vor Ort: Parks liefern kein Brennholz für Ihre Grillglut! Das trifft erst recht auf Parkbänke und anderes Mobiliar zu. Verwenden Sie keine leicht brennbaren Flüssigkeiten, um den Brand zu beschleunigen (Spiritus, Benzin oder ähnliches)! Vermeiden Sie die Gefahr von Stichflammen und Brandverletzungen für sich und andere. Stellen Sie Ihren Grill nicht unter Bäumen auf. Aufsteigender Funkenflug könnte die Zweige in Brand setzen. Zudem kann die heiße Luft und die Abstrahlung der Grillglut das empfindliche Laub schädigen. Grillen Sie nichts, was nicht auf einen normalen Teller passt. Für Hammel und Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze oder nur grob zerteilte größere Tiere zu grillen ist deshalb nicht erlaubt. Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll – am besten getrennt in die Tonnen zu Hause. Wenn die Abfallbehälter in der Grünanlage bereits überquellen, ist der Müll – ebenso wie das restliche Grillzubehör – selbstverständlich wieder mitzunehmen. Offene Müllkörbe sind für Grillabfälle nicht geeignet. Gerade Speisereste verlocken Krähen, Ratten oder Füchse, die Abfallbehälter auszuräumen – und alles zu verstreuen, was Sie ordentlich entsorgt zu haben glauben. Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig, zum Beispiel mit einer mitgebrachten Flasche Wasser. Achten Sie darauf, dass keine Brand- oder Verletzungsgefahr von ungelöschter Glut ausgehen kann. Das sollten Sie mitnehmen Ihren Grill (Nicht auf dem Boden Feuer machen!) Kohle (Brennholz sammeln ist verboten!) Einen Müllsack (für Asche, Reste und Verpackungen) Das sollten Sie sich sparen Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen – bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen bis zu 5.000 Euro. Bußgelder können ebenso fällig werden, wenn Sie Ihre Asche einfach in die Landschaft kippen, Ihren Müll liegen lassen oder Äste und Zweige verfeuern, die Sie vor Ort sammeln. Das sollten Sie ausprobieren Ein Picknick mit kalten Speisen wie Salaten, Brot, Käse, verschiedenen Häppchen sowie Obst und Gemüse kann mindestens so lecker sein wie gegartes Essen heiß vom Grillrost. Ein vielfältiges Picknick als unkomplizierte Alternative zum Grillen – Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Vorteilhaft dabei ist auch, dass ein Picknick nicht auf die ausgewiesenen Flächen zum Grillen beschränkt ist. Hinweise zur Gefahrenabwehr beim Grillen Berliner Feuerwehr Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucherinnen und Besucher nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen. Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ( Grünanlagengesetz ) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin ( Hundegesetz ) vorgeschrieben. Informationen zum Hundefreilauf oder Hundeverbot in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Hundehaltung in Berlin Information der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Auskunft beim Grünflächenamt

PRIMA - Kooperationsprojekt MATE4MEAT: Nachhaltige und antimikrobiell wirksame Verpackungsmaterialien für Fleisch

Entwicklung einer praxistauglichen Methodik zur ganzheitlichen und systematischen Nachhaltigkeitsbewertung von Lebensmittelverpackungen zur Optimierung der Nachhaltigkeit von Verpackungen entlang der Wertschöpfungskette - Sustainable Packaging Assessment - SPA

Monitoring der Lebensmittelabfälle in Deutschland; Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Deutschland ist nach EU-Recht verpflichtet, spätestens für das Berichtsjahr 2024 Lebensmittelabfälle gründlich zu messen. Ziel des Globalvorhabens ist, diese gründliche Messung durchzuführen. Das Globalvorhaben setzt an dem ReFo-Vorhaben 'Ermittlung der Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von Handlungsempfehlungen' (FKZ 3721 34 309 0) (Laufzeit bis voraussichtlich Ende April 2023) an. In jenem Vorhaben werden die Lebensmittelabfälle auf Grundlage vorhandener, auch älterer Daten ermittelt. Für die nächste, spätestens im Jahr 2024 durchzuführende Erhebung ist gründlich zu messen. Kernelement dieser gründlichen Messung wird die Ermittlung belastbarer Abfallkoeffizienten sein, für die (weitere) Abfallsortieranalysen durchzuführen sind.

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Gebündelte Abfalluntersuchung zum Monitoring der Stoffströme Kunststoffverpackungs- und weitere Verpackungsabfälle, Alttextilien und Altbatterien zur Erfüllung von EU-Berichts- und Untersuchungspflichten auf Basis des REFOPLAN-Vorhabens FKZ 3723 31 103 1 ("Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen")

In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene neue Berichts- und Untersuchungspflichten zu den Erfassungswegen für die Abfallströme Kunststoffverpackungen, sonstige Verpackungen und Batterien sowie absehbar für Textilien eingeführt. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwändig sind, sollen in diesem Vorhaben zugunsten einer effizienten Abwicklung die verschiedenen Anforderungen in einer gebündelten Abfalluntersuchung über mehrere Stoffströme durchgeführt werden. Im REFOPLAN-Vorhaben FKZ 3723311031 'Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen' (Kurztitel) wurde ein Konzept für eine gebündelte Abfalluntersuchung der betroffenen und weiterer Abfallströme entwickelt. Letzte eigene Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Für die Erfüllung der (neuen) EU-Pflichten sind regelmäßig alle 4 bzw. 5 Jahre aktuelle Daten zu ermitteln und ggf. ggü. der EU-KOM zu berichten. Das o.g. Konzept soll in diesem Vorhaben erstmals in der Praxis angewendet werden. Erhebungsjahre sind die Jahre 2025 und 2026. Mindestens diese Entsorungspfade sind auf o.g. Abfälle zu untersuchen: Restabfall (Hausmüll), gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und Elektroaltgeräte (EAG) (nur auf Batterien). Abhängig von den Untersuchungskosten (vs. dem Forschungsbudget), können ggf. weitere Entsorgungspfade und Abfälle untersucht werden, denn über die EU-Pflichten hinaus bestehen auch Monitoringbedarfe für EAG, Bioabfälle und gem. gewerbl. Siedlungsabfälle. Die repräsentative Probenahme und Abfallsortierung ist gemäß dem entwickelten Konzept vorzubereiten, im Jahr 2025 + 2026 durchzuführen und anschließend für die Berichtspflichten sowie die wissenschaftl. Arbeit des UBA auszuwerten und aufzubereiten. Die angewendete Methode ist auf Praxistauglichkeit und Validität der Ergebnisse zu evaluieren und bei Bedarf für den nächsten Erhebungszyklus weiterzuentwickeln. Spätestens im Frühjahr 2027 sind die Ergebnisse der Abfallanalyse an die KOM zu berichten.

Ökologische, technologische und kapazitätsbildende Strategien für eine nachhaltige Optimierung lokaler maisbasierter Nahrungsmittelsysteme und einer dem Klimawandel gegenüber resilienten Nahrungsmittelproduktion auf der Ebene von Kleinbauern in Kenia, Teilprojekt 1

Forschergruppe (FOR) 5903: Nachhaltige Rurbanität - Ressourcen, Gesellschaft und Regulierungssysteme, Teilprojekt: Erfassung des Nachhaltigkeitspotenzials von Lebensmittelabfällen als Viehfutter in ruralen Kontexten in Indien

Durch Kombination der Perspektiven der Wirtschaftsgeographie und der Tierhaltung in den Tropen und Subtropen zielt Projekt B02 darauf ab, ein vertieftes Verständnis für die räumlichen, zeitlichen, quantitativen und qualitativen Dimensionen und Dynamiken der Ströme von Lebensmittelabfällen und -verlusten (Food Waste and Food Loss - FWFL) in den rurbanen Ernährungssystemen von Bengaluru, Indien, zu gewinnen. Basierend auf den Erkenntnissen der DFG-geförderten Forschungsgruppe FOR2432 argumentieren wir, dass rurbane Räume in Indien die räumliche Nähe unterschiedlichster Akteure des Ernährungssystems fördern und damit ein hohes Potenzial für die Aufwertung von Lebensmittelabfällen als Futtermittel bieten, das von Milch erzeugenden kleinbäuerlichen Betrieben aktiv und flexibel als Tierfutter verwendet wird. Ausgehend von den Orten des Auftretens und der Umwandlung von FWFL, wie etwa Müllhalden und Großmärkte, identifizieren wir die vielfältigen und miteinander vernetzten Akteure des Lebensmittelsystems, darunter Produzenten und Verarbeiter, den Einzelhandel, Verbraucher und Regulierungsinstitutionen. Dies dient der qualitativen und quantitativen Charakterisierung der Quellen und Ursachen von FWFL, sowie der Erfassung der räumlichen und formellen oder informellen Organisation und Koordination der Aufwertung von FWFL innerhalb des rurbanen Milchsektors. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und Grenzen der Fütterung von Kühen mit FWFL erfasst und deren ernährungsphysiologischer und wirtschaftlicher Wert für rurbane Milchviehbetriebe untersucht. Methodisch beinhaltet dies die systematische Erhebung verschiedener quantitativer und qualitativer Daten mittels eines die Stadt überlagernden Rasters durch Beobachtung und Kartierung, Interviews mit Milchviehbetrieben, Unternehmen und anderen Akteuren des Lebensmittelsektors, sowie die chemische Analyse von FWFL-Futterproben. Die zu erwartenden Ergebnisse werden uns kritische Einblicke in die soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit rurbaner Ansätze zur Verwertung von FWFL in zirkulären Futter- und Nahrungsmittelsystemen liefern.

Dialogforum private Haushalte 2.0

Einführung eines Nachhaltigkeitstipps, der jeden Monat an die ca. 6000 Mitarbeiter veröffentlicht wird

Kurzbeschreibung NH-Tipp des Monats (zur Reduktion von Müll/Recycling von Materialien): Es werden einmal im Monat interessante nachhaltige Aktionen und Tipps veröffentlich und zum Mitmachen angeregt. Die Sammlung erfolgt größtenteils in der Firma.  Beispiele: - Versand alter Handys zum Recycling; - Sammlung von Kronkorken von Trinkflaschen (Abgabe zum Recyceln für guten Zweck, Erlös für Krankenversicherungen für Kinder in Ghana); - Sammlung von Korken (für Behindertenprojekt – erstellen daraus u. a. Pinnwände); - Tipps zur Reduktion von Lebensmittelresten im Haushalt - Upcyclingideen (z. B. alte Gummistiefel bepflanzen o.ä.) etc. Ergebnisse Der NH-Tipp wurde mittlerweile dauerhaft eingeführt (Themen u.a. Sammlung von Büchern für guten Zweck etc.).

Lebensmittelwertschätzung und Ausweitung der Biotonne in Berlin

Bild: studioM / Depositphotos.com Lebensmittelwertschätzung Knapp sechzig Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen in privaten Haushalten. Ein großer Teil dieser Lebensmittelverschwendung könnte vermieden werden. Die Senatsumweltverwaltung möchte die Berlinerinnen und Berliner dafür mobilisieren, vermeidbare Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Weitere Informationen Bild: Stock Rocket - stock.adobe.com Biotonne für Ein- und Zweifamilienhäuser Eine erfolgreiche Zero-Waste-Strategie für organische Abfälle muss zuallererst Lebensmittelabfälle vermeiden und dann dafür sorgen, dass unvermeidbare Küchen- und Gartenabfälle richtig entsorgt werden – und zwar über die Biotonne. Weitere Informationen Bild: Šárka Pakostová für RESTLOS GLÜCKLICH e. V. Biotonne in Wohnanlagen In Wohnanlagen fallen große Mengen des wertvollen Rohstoffs "Biogut" an. Gleichzeitig ist dort die Sammlung der kompostierbaren Abfälle anspruchsvoller als in Ein- und Zweifamilienhäusern, z.B. im Hinblick auf die gemeinschaftlich genutzte Biotonne im Innenhof und die langen Transportwege mit den feuchten Küchenabfällen dorthin. Weitere Informationen Bild: Maskot / Westend 61 Speiseresttonne für die Gastronomie Die “Zero-Waste”-Strategie des Landes Berlin verfolgt das Ziel, durch verstärkte Vermeidung und stoffliche Verwertung von Abfällen in Haushalten und Gewerbe die Menge an Restmüll um 20 % zu senken. Weitere Informationen

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