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Elektroaltgeräte: Das Sammelziel von 65 Prozent ist noch weit entfernt

Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das ⁠ Verursacherprinzip ⁠ im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das ⁠ UBA ⁠ bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“  Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.

Zu viel Einweg bei Tragetaschen

Umweltbundesamt weiter für Bezahlpflicht Das Umweltbundesamt empfiehlt, den Verbrauch von Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff weiter zu verringern und die im Lebensmitteleinzelhandel bereits bestehende Bezahlpflicht für Einkaufstaschen auszuweiten. Das trägt dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen, Abfälle zu vermeiden sowie den Abfalleintrag in die Meere zu verringern. Aktuelle Daten belegen, dass kleine und große Einwegtüten aus Kunststoff sowie deren Reste in den Spülsäumen der Nord- und Ostsee durchgängig vorkommen. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Einwegtüten sind ein kurzlebiges Produkt. Selbst wenn man sie zwei- oder dreimal verwendet, so lassen sie sich dennoch schwer mit Abfallvermeidung und effizienter Ressourcennutzung in Einklang bringen. Zudem finden sie sich an den Küsten und in den Meeren. Bei Einwegtragetaschen aus Kunststoff spricht also viel für eine Bezahlpflicht.“ Die EU-Kommission hat deshalb im November 2013 eine Änderung der Verpackungsrichtlinie vorgeschlagen, wonach Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren den Verbrauch von sehr leichten Einweg-Tüten mit Wandstärken von weniger als 50 Mikrometer deutlich reduzieren sollen. Ob diese Eingrenzung sinnvoll ist und welche Maßnahmen in Deutschland in Frage kämen, diskutiert das Umweltbundesamt heute auf der Dialogveranstaltung „Einweg-Tragetaschen“ mit Herstellern, Behörden sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung beziffert in ihrer aktuellen Erhebung den derzeitigen Pro-Kopf-Verbrauch von Einweg-Tragetaschen in Deutschland auf 76 Stück pro Jahr. Der jährliche EU-Durchschnitt wird auf 198 Einweg-Tragetaschen pro Einwohner beziffert. Darüber hinaus werden in Deutschland 39 Stück Hemdchenbeutel für Bedienware pro Kopf und Jahr verbraucht. Deutschland verfügt über ein hoch entwickeltes Abfallwirtschaftssystem. Verpackungsabfälle werden getrennt erfasst, eine Deponierung unbehandelter Abfälle findet nicht statt. Kunststofftüten gelangen dennoch regelmäßig in die Umwelt. Ihre Reste lassen sich weltweit in Meeren und an Küsten finden. Das gilt auch für die Ost- und die Nordsee, wie erstmals Zählungen der Meeresschutzbehörden von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern belegen. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden in den Spülsäumen der Nordsee durchschnittlich 1,5 Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff und drei Hemdchenbeutel – kleine dünnwandige Plastiktüten – pro hundert Meter Küstenlinie gefunden. Dass Kunststoffreste in den Spülsäumen europäischer Meere dominieren, bestätigen ebenso Untersuchungen am Mittelmeer. Diese Fragmente werden von Meereslebewesen mit Nahrung verwechselt und können die Mägen der Tiere verstopfen, was zum Tod durch Verhungern oder durch innere Verletzungen führen kann. Die endgültige Zersetzung kann Jahrhunderte dauern. Dabei können Additive wie Weichmacher in die Meeresumwelt gelangen. Demgegenüber steht eine sehr kurze Nutzungsdauer der Tüten. Ebenso wenig umweltfreundlich sind Einweg-Tragetaschen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Thomas Holzmann: „Biologisch abbaubare Kunststofftüten sind für uns keine Alternative zu herkömmlichen Einweg-Tüten. Auch diese sind kurzlebige Einwegprodukte und tragen nicht zur Abfallvermeidung bei. Das Material bietet bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber Kunststoffen, die aus Erdöl gewonnen werden.“ Biologisch abbaubare Kunststoffe könnten das Recycling konventioneller Kunststoffe beeinträchtigen. In Kompostierungsanlagen werden Kunststoffe meist generell als Störstoff aussortiert. Die Rottezeiten in vielen industriellen Kompostierungsanlagen reichen oftmals nicht für eine Zersetzung der biologisch abbaubaren Kunststoffe aus. Zudem lösen sie nicht das Problem der Meeresvermüllung. Eine schnellere Zersetzung unter den kalten und meist dunklen Bedingungen im Meer lässt sich nicht nachweisen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, eine Bezahlpflicht auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff einzuführen. Dazu kann die bereits im Lebensmitteleinzelhandel existierende Praxis, wonach für alle Einkaufstragetaschen gezahlt werden muss, auf den gesamten Einzelhandel ausgedehnt werden. Ressourcen lassen sich schonen und Abfall vermeiden, wenn Mehrwegtragetaschen bevorzugt und bereits vorhandene Einweg-Tragetaschen mehrfach verwendet werden. Unter den Einwegtragetaschen sind Varianten aus recycelten Kunststoffen empfehlenswert. Zum Beispiel die Tragetaschen mit dem Blauen Engel: Diese bestehen zu mindestens 80 Prozent aus verwerteten Kunststoffen. Entsorgt werden diese am besten in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack. Das Umweltbundesamt lässt derzeit Eintragsquellen und -mengen von Kunststoffverpackungen sowie anderen Abfällen und deren Auswirkungen auf die Meeresumwelt untersuchen. Dazu gehört ein kohärentes ⁠ Monitoring ⁠ der Belastung der deutschen Meere mit Abfällen inklusive der Entwicklung von Methoden zur statistischen Trendermittlung. Weiterhin sollen ökologische Auswirkungen von Müll im Meer umfassend betrachtet und bewertet werden. Darüber hinaus ist das ⁠ UBA ⁠ federführend an der Entwicklung von regionalen Aktionsplänen zur Verminderung des Eintrags von Müll in Nordostatlantik und Ostsee im Rahmen der laufenden Arbeiten der regionalen Übereinkommen zum Schutz dieser Meeresgebiete aktiv.

„E-Waste Day“ ruft zur korrekten Entsorgung von Elektrogeräten auf

Sammelquote kann noch deutlich steigen– auch Lebensmittelhandel nimmt zurück In Deutschland werden immer noch zu viele alte Elektrogeräte falsch entsorgt. Laut Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) landen rund 86.000 Tonnen pro Jahr in der grauen Tonne und nicht wie vorgeschrieben im separaten Recycling. UBA-Präsident Dirk Messner ruft die Verbraucher anlässlich des diesjährigen „E-Waste Day“ dazu auf, sich von alten Geräten ordnungsgemäß zu trennen: „Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die knapp und teuer sind und bei deren Gewinnung mitunter große Mengen an Wasser oder Energie verbraucht werden. Daher lohnt sich ein Recycling sehr. Ältere Geräte können zudem gefährliche Schadstoffe enthalten. Sie müssen auf jeden Fall korrekt entsorgt werden.“ Obwohl die Deutschen im Jahr 2020 knapp über 1 Million Tonnen Altgeräte gesammelt haben, verfehlt Deutschland die EU-Mindestvorgabe von mindestens 65 Prozent mit nur 44,1 Prozent leider noch sehr deutlich. Die richtige Entsorgung und Rückgabe von Altgeräten ist für Verbraucher seit 1. Juli 2022 noch einfacher: Ausgediente und kaputte Elektrogeräte können nicht nur bei kommunalen Wertstoffhöfen oder in großen Elektrofachmärkten abgegeben werden, auch der Lebensmittelhandel muss Geräte kostenlos zurücknehmen, wenn die Gesamtverkaufsfläche 800 m² beträgt und die Läden mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme gilt für kleine Altgeräte (Kantenlänge kleiner gleich 25 cm) auch ohne Neukauf; bei größeren Altgeräten (größer 25 cm) nur bei Neukauf eines Gerätes der gleichen Geräteart. Zu mehr ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und Umweltschutz trägt neben dem Recycling auch eine möglichst lange Nutzung von Elektrogeräten bei. Dirk Messner: „Brauche ich wirklich ein neues Gerät? Lässt sich das alte vielleicht reparieren? Wir alle können unsere Kaufentscheidungen bei Elektrogeräten bewusster treffen. Und wenn es wirklich ein Neugerät sein muss, sollte dies möglichst energieeffizient und reparaturfreundlich sein. Oft lassen sich gebrauchte Geräte auch im Bekanntenkreis weitergeben oder können an einen Dienstleister, der das Gerät prüft und weitervertreibt, verkauft werden.“ Seit 2021 übersteigt die Menge der in Verkehr gebrachten neuen Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland die 3-Millionen-Tonnen-Marke. Im Jahr 2017 waren es noch ca. 2 Millionen Tonnen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen jedoch zunehmend die Möglichkeiten der Rückgabe ihrer Geräte. So stiegen die gesammelten Altgerätemengen aus privaten Haushalten von 10 Kilogramm pro Kopf und Jahr in 2019 auf 11,7 Kilogramm pro Kopf und Jahr in 2020. Die Sammelmenge von Altgeräten aus anderen Quellen („gewerbliche Geräte“) ging hingegen deutlich zurück. Erfreulich ist, dass die erzielten Recycling- und Verwertungsergebnisse auch im Jahr 2020 weiterhin sehr hoch sind; so wurden 98,2 % der erfassten Elektroaltgeräte verwertet und 86,7 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt. Um weltweit auf das Thema und die Probleme bei der Entsorgung von Elektroschrott aufmerksam zu machen, wurde der „International E-Waste Day“ ( #ewasteday ) von einer internationalen Initiative, dem WEEE Forum, ins Leben gerufen. Der diesjährige Fokus des Aktionstags liegt insbesondere auf Kleingeräten (wie Handys, elektrischen Zahnbürsten, Fernbedienungen, Kameras), die ausgedient haben bzw. nicht mehr genutzt werden, und dann entweder bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Schubladen und Schränken liegen oder auf falsche Art und Weise im Restmüll entsorgt werden.

Kunst und Umwelt: Ausstellung "Zero Waste" in Leipzig

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Museum der bildenden Künste Leipzig Müll ist überall: als gigantischer Strudel im Pazifik, Feinstaub in der Luft und Mikroplastik in der Nahrungskette. Die Gruppenausstellung „Zero Waste“ zeigt internationale Positionen zeitgenössischer Kunst, die auf die Dringlichkeit verweisen, Ressourcen zu schonen, weniger zu konsumieren und nachhaltiger zu leben. In Installationen, Videos, Skulpturen und Fotografien untersuchen die beteiligten Künstlerinnen und Künstler globale Konsequenzen von Plastikverpackungen, Reifenabrieb, giftigen Chemikalien und Überproduktion. „Zero Waste“ wird realisiert vom Umweltbundesamt in Kooperation mit dem MdbK und kuratiert von Hannah Beck-Mannagetta und Lena Fließbach. Täglich verwehen Fetzen der als „mar de plástico“ bekannten Gemüseplantagen in Südspanien ins Meer; Raul Walch dienen sie als Forschungsobjekt und Material für sein raumgreifendes Mobile. Während Erik Sturm aus dem Feinstaub, den er von Fensterbänken stark befahrener Straßen kratzt, Farbe herstellt, macht Vibha Galhotra die massive Luftverschmutzung in New Delhi als „Black Cloud“, einer Wolke aus schwarzen Papierdrachen, sowie in performativen Fotografien und Videos sichtbar. Dani Ploeger experimentiert in seinem Labor mit Stresstestmaschinen und stellt den von Herstellern frühzeitig herbeigeführten Alterungsprozess elektronischer High-Tech-Geräte bloß. Allgegenwärtige Wegwerfprodukte und Reinigungsmittel verarbeitet Eliana Heredia zu einer grafisch anmutenden Installation. Mit seinen großformatigen Fotografien untersucht Tue Greenfort Feuer in Müllverbrennungsanlagen. Die Leipziger Künstlerin Klara Meinhardt gießt Styroporverpackungen von Haushaltsgeräten in Beton ab. Die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ von Kleiderspenden stellt Christoph Medicus mit seiner interaktiven Installation infrage. Nadine Fecht präsentiert sowohl großformatige Zeichnungen, in denen ganz subtil täglicher Großstadtmüll auftaucht, als auch eine ortsspezifische Installation, die aus den Griffverstärkungen von Plastiktüten besteht. Die Videoarbeit des Künstlerduos Irwan Ahmett und Tita Salina zeigt, wie ein Motorradkonvoi mit gelben Trauerfahnen einen kleinen Fisch aus einem vermüllten Gewässer in Jakarta in einen kristallklaren Fluss überführt. Wolf von Kries fotografiert im Winter „Konglomerate“, die von Autos abfallen und aus Benzin, Schmutz und gefrorenem Wasser bestehen, oder knüpft seinen Tascheninhalt aus Kleinstmüll wie Bonbonpapier oder Eintrittskarten am Ende jeden Tages zu einer stetig wachsenden Kette. Wie sich vier Passagiere mit einen alten Buick, dem zuvor Motor, Elektronik und Getriebe entnommen wurden, mit einem eingebauten Pedalsystem abgasfrei vorwärtsbewegen, zeigt Michel de Broins Videodokumentation. Dem internationalen Lebensmittelhandel, in dem ein Apfel vom anderen Ende der Welt günstiger angeboten werden kann als vom Bauern um die Ecke, nimmt sich der junge südafrikanische Fotograf Alexander Oelofse ebenso an wie der Verschmutzung der Weltmeere. In ihren grotesk-verstörenden Videoarbeiten prangert Mika Rottenberg die Arbeitsbedingungen innerhalb globaler Produktionsketten an und verzichtet in der Ausstellung bewusst auf die materialaufwendigen Inszenierungen ihrer filmischen Installationen. Das brasilianisch-kanadische Künstlerduo Chico Togni und Kadija de Paula arbeitet für seine „Zero Waste“-Küche, gebaut aus im Museum vorgefundenen und recycelten Materialien, mit lokal produzierten und „geretteten“ Lebensmitteln. Swaantje Güntzel beschäftigt sich mit Weichmachern in unserem Blut, den an Plastikspielzeug und Kunststoffkleinteilen verendeten Albatrossen sowie den Folgen von Mikroplastik in kosmetischen Produkten. Mit der Virtual Reality-Brille werden die BetrachterInnen von Bianca Kennedy und The Swan Collectives‘ interaktivem Film zu Insekten – der bevorzugten und als nachhaltig angepriesenen Nahrungsquelle der Menschen in diesem Zukunftsszenario. Der Protest gegen eine rein auf Gewinnmaximierung und Wachstum ausgerichtete Wirtschaft wie auch gegen die maßlose Ressourcenverschwendung auf Kosten von Umwelt und ⁠ Klima ⁠ wird immer lauter. Gleichzeitig gibt es eine Bewegung hin zu einer minimalistischen Lebensweise, bewusster Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit. Ob Re- und Upcycling, das eigene Konsumverhalten, neue Technologien oder schlicht Müllvermeidung – die Ausstellung möchte nicht nur einen kritischen Blick auf den aktuellen Zustand unserer Erde werfen, sondern Lösungsansätze diskutieren, zu alternativen Handlungsmöglichkeiten anregen und Visionen für die Zukunft entwerfen. Mittels selbst auferlegter klimafreundlicher Regeln hinterfragt das Projekt auch den verschwenderischen Umgang mit Ressourcen in der Kunstwelt sowie den ⁠ CO2 ⁠-Fußabdruck dieser Ausstellung. So vermeidet „Zero Waste“ materialaufwendige Installationen, Transporte und Reisen über weite Distanzen für kurze Aufenthalte und kooperiert mit lokalen Akteuren. Der Erlös des zur Ausstellung erscheinenden Katalogs mit Installationsansichten fließt gänzlich in den Versuch von Andreas Greiner, die CO2-Produktion der Ausstellung zu berechnen und durch das Pflanzen entsprechend vieler Bäume zu kompensieren. „Zero Waste“ präsentiert Arbeiten von Irwan Ahmett & Tita Salina, Michel de Broin, Nadine Fecht, Vibha Galhotra, Tue Greenfort, Andreas Greiner, Swaantje Güntzel, Eliana Heredia, Bianca Kennedy & The Swan Collective, Wolf von Kries, Christoph Medicus, Klara Meinhardt, Alexander Oelofse, Kadija de Paula & Chico Togni, Dani Ploeger, Mika Rottenberg, Erik Sturm und Raul Walch. „Zero Waste“ wird von einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm mit AktivistInnen und WissenschaftlerInnen begleitet. Dialogische Führungen mit ExpertInnen unterschiedlicher Fachgebiete und eine Filmvorführung mit Diskussion erweitern die Ausstellung ebenso wie das interaktive „Black-Cloud“-Drachenfliegen von Vibha Galhotra, die „Zero Waste“-Küche von Kadija de Paula und Chico Togni sowie DIY-Workshops und Repair Cafés mit lokalen PartnerInnen für Kinder und Erwachsene. Das Programm wird ergänzend mit freundlicher Unterstützung des Fonds Soziokultur e. V. realisiert. Das Ausstellungsprojekt realisiert das Umweltbundesamt innerhalb seiner Programmreihe „ Kunst und Umwelt “ und in Kooperation mit dem Museum der bildenden Künste Leipzig. Wie können und wollen wir in Zukunft leben, ohne unsere Lebensgrundlage zu zerstören? Wie können wir lernen, neue Wege zu denken? Und wie kommen wir vom Wissen zum Handeln? Kunst und Kultur können einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Verständigungsprozess über Zukunftschancen und nachhaltige Entwicklung in unserer Gesellschaft leisten. Seit Mitte der achtziger Jahre pflegt das Umweltbundesamt, Deutschlands zentrale Umweltbehörde, mittels der Reihe „Kunst und Umwelt“ den Dialog mit Kunstschaffenden. Diskussionsrunden, geführte Rundgänge, KünstlerInnengespräche und Workshops für die Öffentlichkeit und die Mitarbeitenden runden das Angebot ab. Kooperationen mit Kultureinrichtungen werden eingegangen und gepflegt. Eröffnung aufgrund der aktuellen Lage verschoben. Wir melden uns alsbald mit neuen Terminen. Di und Do–So 10–18 Uhr, Mi 12–20 Uhr, Mo geschlossen Feiertage 10-18 Uhr (auch Oster- und Pfingstmontag) Tagesticket 10 € / ermäßigt 7 € bis zum vollendeten 19. Lebensjahr Eintritt frei am 1. Mittwoch im Monat Eintritt frei Museum der bildenden Künste Leipzig Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 341 216 999 42, E-Mail: mdbk [at] leipzig [dot] de Umweltbundesamt Fotini Mavromati Tel.: +49 340 2103 2318, E-Mail: fotini [dot] mavromati [at] uba [dot] de

ZERO WASTE

25. Juni – 08. November 2020 Müll ist überall: als gigantischer Strudel im Pazifik, Feinstaub in der Luft und Mikroplastik in der Nahrungskette. Die Gruppenausstellung „Zero Waste“ zeigt internationale Positionen zeitgenössischer Kunst, die auf die Dringlichkeit verweisen, Ressourcen zu schonen, weniger zu konsumieren und nachhaltiger zu leben. In Installationen, Videos, Skulpturen und Fotografien untersuchen die beteiligten Künstler*innen globale Konsequenzen von Plastikverpackungen, Reifenabrieb, giftigen Chemikalien und Überproduktion. „Zero Waste“ wird realisiert vom Umweltbundesamt in Kooperation mit dem MdbK und kuratiert von Hannah Beck-Mannagetta und Lena Fließbach. Täglich verwehen Fetzen der als „mar de plástico“ bekannten Gemüseplantagen in Südspanien ins Meer; Raul Walch dienen sie als Forschungsobjekt und Material für sein raumgreifendes Mobile. Während Erik Sturm aus dem Feinstaub, den er von Fensterbänken stark befahrener Straßen kratzt, Farbe herstellt, macht Vibha Galhotra die massive Luftverschmutzung in New Delhi als „Black Cloud“, einer Wolke aus schwarzen Papierdrachen, sowie in performativen Fotografien und Videos sichtbar. Dani Ploeger experimentiert in seinem Labor mit Stresstestmaschinen und stellt den von Herstellern frühzeitig herbeigeführten Alterungsprozess elektronischer High-Tech-Geräte bloß. Allgegenwärtige Wegwerfprodukte und Reinigungsmittel verarbeitet Eliana Heredia zu einer grafisch anmutenden Installation. Mit seinen großformatigen Fotografien untersucht Tue Greenfort Feuer in Müllverbrennungsanlagen. Die Leipziger Künstlerin Klara Meinhardt gießt Styroporverpackungen von Haushaltsgeräten in Beton ab. Die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ von Kleiderspenden stellt Christoph Medicus mit seiner interaktiven Installation infrage. Nadine Fecht präsentiert sowohl großformatige Zeichnungen, in denen ganz subtil täglicher Großstadtmüll auftaucht, als auch eine ortsspezifische Installation, die aus den Griffverstärkungen von Plastiktüten besteht. Die Videoarbeit des Künstlerduos Irwan Ahmett und Tita Salina zeigt, wie ein Motorradkonvoi mit gelben Trauerfahnen einen kleinen Fisch aus einem vermüllten Gewässer in Jakarta in einen kristallklaren Fluss überführt. Wolf von Kries fotografiert im Winter „Konglomerate“, die von Autos abfallen und aus Benzin, Schmutz und gefrorenem Wasser bestehen, oder knüpft seinen Tascheninhalt aus Kleinstmüll wie Bonbonpapier oder Eintrittskarten am Ende jeden Tages zu einer stetig wachsenden Kette. Wie sich vier Passagiere mit einen alten Buick, dem zuvor Motor, Elektronik und Getriebe entnommen wurden, mit einem eingebauten Pedalsystem abgasfrei vorwärtsbewegen, zeigt Michel de Broins Videodokumentation. Dem internationalen Lebensmittelhandel, in dem ein Apfel vom anderen Ende der Welt günstiger angeboten werden kann als vom Bauern um die Ecke, nimmt sich der junge südafrikanische Fotograf Alexander Oelofse ebenso an wie der Verschmutzung der Weltmeere. In ihren grotesk-verstörenden Videoarbeiten prangert Mika Rottenberg die Arbeitsbedingungen innerhalb globaler Produktionsketten an und verzichtet in der Ausstellung bewusst auf die materialaufwendigen Inszenierungen ihrer filmischen Installationen. Das brasilianisch-kanadische Künstlerduo Chico Togni und Kadija de Paula arbeitet für seine „Zero Waste“-Küche, gebaut aus im Museum vorgefundenen und recycelten Materialien, mit lokal produzierten und „geretteten“ Lebensmitteln. Swaantje Güntzel beschäftigt sich mit Weichmachern in unserem Blut, den an Plastikspielzeug und Kunststoffkleinteilen verendeten Albatrossen sowie den Folgen von Mikroplastik in kosmetischen Produkten. Mit der Virtual Reality-Brille werden die BetrachterInnen von Bianca Kennedy und The Swan Collectives‘ interaktivem Film zu Insekten – der bevorzugten und als nachhaltig angepriesenen Nahrungsquelle der Menschen in diesem Zukunftsszenario. Der Protest gegen eine rein auf Gewinnmaximierung und Wachstum ausgerichtete Wirtschaft wie auch gegen die maßlose Ressourcenverschwendung auf Kosten von Umwelt und ⁠ Klima ⁠ wird immer lauter. Gleichzeitig gibt es eine Bewegung hin zu einer minimalistischen Lebensweise, bewusster Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit. Ob Re- und Upcycling, das eigene Konsumverhalten, neue Technologien oder schlicht Müllvermeidung – die Ausstellung möchte nicht nur einen kritischen Blick auf den aktuellen Zustand unserer Erde werfen, sondern Lösungsansätze diskutieren, zu alternativen Handlungsmöglichkeiten anregen und Visionen für die Zukunft entwerfen. Mittels selbst auferlegter klimafreundlicher Regeln hinterfragt das Projekt auch den verschwenderischen Umgang mit Ressourcen in der Kunstwelt sowie den ⁠ CO2 ⁠-Fußabdruck dieser Ausstellung. So vermeidet „Zero Waste“ materialaufwendige Installationen, Transporte und Reisen über weite Distanzen für kurze Aufenthalte und kooperiert mit lokalen Akteuren. Der Erlös des zur Ausstellung erscheinenden Katalogs mit Installationsansichten fließt gänzlich in den Versuch von Andreas Greiner, die CO2-Produktion der Ausstellung zu berechnen und durch das Pflanzen entsprechend vieler Bäume zu kompensieren. „ Zero Waste“ präsentiert Arbeiten von Irwan Ahmett & Tita Salina, Michel de Broin, Nadine Fecht, Vibha Galhotra, Tue Greenfort, Andreas Greiner, Swaantje Güntzel, Eliana Heredia, Bianca Kennedy & The Swan Collective, Wolf von Kries, Christoph Medicus, Klara Meinhardt, Alexander Oelofse, Kadija de Paula & Chico Togni, Dani Ploeger, Mika Rottenberg, Erik Sturm und Raul Walch. BEGLEITPROGRAMM Ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm mit Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen ist Teil der Ausstellung. Unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus und ggf. auch nur via digitaler Übertragung werden ein Führungsformat mit Expert*innen unterschiedlicher Fachgebiete, Performances und eine Filmvorführung mit Künstler*innengespräch die Ausstellung ergänzen. Hörspaziergänge, DIYWorkshops und ein Repair Café sind in Kooperation mit lokalen Partner*innen in Planung. Das Programm wird ergänzend mit freundlicher Unterstützung des Fonds Soziokultur e. V. realisiert. KUNST UND UMWELT Das Ausstellungsprojekt realisiert das Umweltbundesamt innerhalb seiner Programmreihe „Kunst und Umwelt“ und in Kooperation mit dem Museum der bildenden Künste Leipzig. Wie können und wollen wir in Zukunft leben, ohne unsere Lebensgrundlage zu zerstören? Wie können wir lernen, neue Wege zu denken? Und wie kommen wir vom Wissen zum Handeln? Kunst und Kultur können einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Verständigungsprozess über Zukunftschancen und nachhaltige Entwicklung in unserer Gesellschaft leisten. Seit Mitte der achtziger Jahre pflegt das Umweltbundesamt, Deutschlands zentrale Umweltbehörde, mittels der Reihe „Kunst und Umwelt“ den Dialog mit Kunstschaffenden. Diskussionsrunden, Künstler*innengespräche, geführte Rundgänge und Workshops für die Öffentlichkeit und die Mitarbeitenden runden das Angebot ab. Kooperationen mit Kultureinrichtungen werden eingegangen und gepflegt. KATALOG Der Katalog zur Ausstellung, gemeinsam herausgegeben von Museum der bildenden Künste Leipzig und Umweltbundesamt, enthält Beiträge von Hannah Beck-Mannagetta und Lena Fließbach, Sven Bergmann und Yusif Idies, Martin Ittershagen und Fotini Mavromati sowie von Minimal Mimi. Die Publikation mit ca. 130 Seiten und zahlreichen Farbabbildungen ist an der Museumskasse für 12 € erhältlich. Der Erlös des Katalogs fließt zu 100% in das Baumpflanzprojekt des Künstlers Andreas Greiner, mit dem Ziel, den CO2-Fußabdruck in der Ausstellung zu kompensieren. Der erste Feld-Ahorn wurde im Januar 2020 in Gohlis (Landsberger Str./Max-Liebermann-Str.) eingesetzt. Eine Patenschaft der „Aktion Baumstarke Stadt“ der Stadt Leipzig kostet 250 € pro Baum. SOFT OPENING Mittwoch, 24.06.2020, 18–21 Uhr Kostenfreier Eintritt. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir unsere Gäste darum, ausreichend Zeit und eventuelle Wartezeiten für den Besuch einzuplanen. ÖFFNUNGSZEITEN / EINTRITT Di und Do–So 10–18 Uhr, Mi 12–20 Uhr, Mo geschlossen Feiertage 10-18 Uhr Tagesticket 10 € / ermäßigt 7 € bis zum vollendeten 19. Lebensjahr Eintritt frei am 1. Mittwoch im Monat Eintritt frei KONTAKT / INFORMATIONEN Museum der bildenden Künste Leipzig Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 341 216 999 42, E-Mail: mdbk [at] leipzig [dot] de Umweltbundesamt Fotini Mavromati Tel.: +49 340 2103 2318, E-Mail: fotini [dot] mavromati [at] uba [dot] de segeband.pr Denhart v. Harling Tel.: +49 179 4963497, E-Mail: dh [at] segeband [dot] de PRESSEMATERIAL / FOTOS In der Dropbox unter https://t1p.de/z1wt

Schlechte Ökobilanz für „Auswärts Essen“

Lebensmittelabfälle verursachen erhebliche Umweltschäden Lebensmittelabfälle aus Gastronomie, Großküchen und Eventcatering wirken sich am stärksten auf die Umwelt aus. Fast die Hälfte der Lebensmittel wird in diesem Bereich vorzeitig entsorgt. Lebenswichtige Ressourcen wie Ackerflächen und Wasser werden dadurch unnötig verschwendet. Dabei kommt es zu Treibhausgasemissionen, die sich vermeiden ließen. Das belegen erste vorläufige Ergebnisse eines Forschungsprojektes des Umweltbundesamtes. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung schockiert. Aber in kaum einem anderen Bereich liegt die Abfallvermeidung so zum Greifen nah wie bei Lebensmitteln. 5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands entstehen durch Lebensmittelverluste. Wir können viel tun, um diese zu verringern und damit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.” Das Umweltbundesamt empfiehlt unter anderem, rechtliche Standards und Handelsnormen für Aussehen und Form von Obst und Gemüse abzubauen. Bei Lebensmittelabfällen handelt es sich um verzehrfähige Lebensmittel, die aus zahlreichen Gründen vorzeitig entsorgt werden. Die meisten Lebensmittelabfälle fallen derzeit in der Landwirtschaft an, beim Anbau und der Ernte von Obst, Gemüse und Getreide. An zweiter Stelle steht der Lebensmittelverbrauch. Besonders hervor sticht die  Abfallbilanz in Restaurants, Kantinen und bei Veranstaltungen mit Catering. Im so genannten „Außer-Haus-Konsum“ wird fast die Hälfte der bereitgestellten Lebensmittel vorzeitig entsorgt. In Zahlen: Pro Person werden jährlich 53,3 Kilogramm Lebensmittel in Restaurants, Großküchen oder bei Veranstaltungen bereit gehalten. Davon landen 23,6 Kilogramm bzw. 44 Prozent vorzeitig im Abfall. Wichtige Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung sollten daher in diesem Bereich ansetzen. In privaten Haushalten bzw. im so genannten „Inner-Haus-Konsum“ werden pro Person jährlich rund 430 Kilogramm Lebensmittel eingekauft, 17 Prozent bzw. 82 Kilogramm dieser Menge werden zu früh entsorgt. Lebensmittel haben einen bedeutenden ökologischen Rucksack. Für alle Lebensmittel, die ein Mensch pro Jahr in Deutschland kauft, nimmt er die Fläche eines halben Fußballfeldes in Anspruch, verbraucht 84 Badewannenfüllungen an Wasser und emittiert 3 Tonnen Treibhausgase, was den CO₂-Emissionen eines Hin-und Rückflugs von Frankfurt nach New York entspricht. Hochgerechnet auf ca. 80 Millionen und  EU-weit 505 Millionen Menschen ergeben sich daraus immense Umweltwirkungen. Maria Krautzberger:„Für jedes Lebensmittel brauchen wir Ackerflächen und Wasserressourcen. Diese sind weltweit ein kostbares und knappes Gut. Lebensmittelabfälle zu vermeiden, ist daher ein maßgeblicher Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage. Weniger Lebensmittelabfälle bedeuten auch weniger Dünge- und Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft.“ Die freiwilligen Vereinbarungen zwischen Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie zur  Reduktion von Lebensmittelabfällen, wie sie im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes vorgesehen sind, sollten aus Sicht des Umweltbundesamtes möglichst schnell realisiert werden. Rechtliche Standards und Handelsnormen für Aussehen und Form und Haftungs- und Hygienevorschriften, die unnötigerweise zu Lebensmittelabfällen führen, sollten nach eingehender Prüfung eingeschränkt oder gestrichen werden. Besonders wirkungsvoll ist die Abfallvermeidung  bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fleisch- und Milchprodukte. Diese benötigen pro Kilogramm 14-mal mehr Landfläche  als pflanzliche Produkte.

Quo vadis Landwirtschaft?

Kommission Landwirtschaft fordert wegweisende Änderungen für unser Agrarsystem Eine neue Veröffentlichung der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) schlägt für fünf entscheidende Bereiche eine fundamentale Neuausrichtung der Agrarwirtschaft vor: bei den Nährstoffüberschüssen, beim Ernährungssystem, im internationaler Agrarhandel, der Entwicklung des ländlichen Raumes und in der Digitalisierung. Dazu sagt Prof. Alois Heißenhuber, Vorsitzender der KLU: „Kaum eine andere Branche befindet sich in einem so starken Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie wie die Landwirtschaft. Einerseits erwartet die Gesellschaft möglichst günstige Lebensmittel, gleichzeitig werden die Forderungen nach einer Landwirtschaft mit einem geringen ökologischen Fußabdruck immer nachdrücklicher. Unser Papier zeigt, wo neben den richtigen gesetzlichen Anreizen auch die Landwirtschaftsbetriebe, der Lebensmitteleinzelhandel und die Verbraucher gefordert sind Verantwortung zu übernehmen.“ Nährstoffüberschüsse durch Stickstoff und Phosphor in der Landwirtschaft als Folge übermäßiger und ineffizienter Düngung führen seit langem zu gravierenden Umwelt- und Klimaproblemen. Nur mit einem grundlegenden Strukturwandel der Landwirtschaft, der Tierhaltung und Ackerbau wieder zusammenführt, kann das Übermaß an Gülle in einigen Regionen sowie der Mangel in anderen, ausgeglichen werden. Konkret rät die KLU, den Einsatz von Mineraldünger deutlich zu verringern und Wirtschaftsdünger wie Gülle besser zu verwerten. Entscheidend sind dafür zunächst die Anpassung des geltenden Düngerechts und ein Ausbau der landwirtschaftlichen Beratung in Hinblick auf umweltgerechtere Düngung. Das aktuelle Ernährungssystem ist geprägt von Lebensmitteln, die an der Kasse wenig kosten, deren Produktion aber Schäden an der Umwelt verursachen. Diese gesamtgesellschaftlichen Schäden sind bislang nicht in die Erzeugnisse eingepreist und bleiben den Verbrauchern verborgen. Die KLU rät der Politik deswegen zu einem staatlichen und unabhängigen Lebensmittelsiegel, das Produktionsweisen transparent macht und umweltgerechte Kaufentscheidungen ermöglicht. Der internationale Agrarhandel fördert den globalen Wohlstand, hat aber Schattenseiten. Der Anbau von Futtermitteln für unsere Fleischproduktion kann zur Abholzung des Regenwaldes und zur Vertreibung indigener Bevölkerung führen. Die KLU fordert deshalb: verantwortungsvolle Lebensmittelexporte, Importe von zertifizierten Erzeugnissen und die weitere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in internationale Handelsabkommen. Der Ländliche Raum wird geprägt von mangelhafter Infrastruktur und Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitiger Konzentration auf intensive landwirtschaftliche Produktion. Die KLU rät der Politik zu der Entwicklung eines neuen und umfassenden Leitbildes für den ländlichen Raum an dem alle, die Landwirtschaft, die Politik und die Bevölkerung mitwirken. Das ist die Voraussetzung für die umweltgerechte und zielorientierte Verteilung von Fördermitteln. Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ermöglicht einen schonenderen Umgang mit Ressourcen. Die Effizienzsteigerung kann aber bestehende Probleme, wie ausgeräumte Landschaften verstärken. Die KLU fordert daher von der Politik die digitale Transformation für die geforderte Neuausrichtung der Landwirtschaft zu nutzen. Umweltschutz muss mit Unterstützung der öffentlichen Hand in den Algorithmen berücksichtigt werden. Es müssen offene, plattformunabhängige Datenformate entwickelt werden, und es braucht klare Regelungen für die Erhebung von maschinen- und prozessgenerierten Daten. Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠ begrüßt die KLU-Vorschläge: „Damit die Landwirtschaft langfristig nachhaltig wird, muss vieles fundamental neu gedacht werden. Die KLU zeigt Spannungsfelder auf für die Lösungen gefunden werden müssen, und gibt wichtige Denkanstöße für die Umsetzung der dringend notwendigen Neuausrichtung der Landwirtschaft.“

Nachhaltigkeit im Supermarkt: Handel schöpft Potenzial nicht aus

Politik muss Rahmenbedingungen für Umweltschutz als Wettbewerbsvorteil schaffen Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) engagiert sich mit verschiedenen Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz – zum Beispiel mit eigenen Bio-Marken, einem größeren vegetarischen und veganen Angebot oder Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Unternehmensstandorten. Insgesamt aber könnten die untersuchten Unternehmen ihren Einfluss und Handlungsspielraum deutlich stärker nutzen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Die größten Stellschrauben liegen demnach in den Bereichen Sortimentsgestaltung, Reduktion von Lebensmittelverschwendung und Sensibilisierung der Konsument*innen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel haben sehr viel Einfluss – sowohl auf die Produktionsbedingungen als auch auf das Konsumverhalten. Daraus erwachsen Handlungschancen und auch Verantwortung. Einige Unternehmen gehen hier schon voran und haben sich zum Beispiel ambitionierte Ziele für Klima- und Waldschutz gesetzt. Das Potenzial ist aber noch lange nicht ausgeschöpft: die Nachhaltigkeitsstrategien der Konzerne sind bis jetzt nur unzureichend verankert. So wird zwar viel von Umweltschutz und Nachhaltigkeit gesprochen, aber im Einkauf der Produkte, bei Preisgestaltung oder Werbung zum Beispiel sehen wir oft das Gegenteil. Hier ist auch die Politik ist gefragt: Sie muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit aktiver und konsequenter Umweltschutz zum Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen wird.“ In der Studie wurde das Umweltengagement der acht umsatzstärksten LEH-Unternehmen Deutschlands (ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, Lidl, Netto Markendiscount, PENNY und REWE) systematisch in den Bereichen Lieferketten (Einkauf und Zusammenarbeit mit Lieferanten), eigene Standorte sowie Konsum (Interaktion mit Verbraucher*innen) bewertet. Bewertet wurden 22 Handlungsfelder, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren jeweils auf einer Skala von 1 (no practice) bis 5 (best practice). Im Mittel schneiden die Unternehmen zwischen 1,6 und 3 ab (siehe Tabelle). Vor allem bei der Berichterstattung zu Umweltzielen sowie bei Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Produktionsstätten schneiden die Unternehmen eher gut ab. Auch in Bezug auf Umweltkampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen erzielen die acht Supermärkte gute Ergebnisse. So nutzen die Unternehmen z.B. Branchenstandards und Zertifizierungen für bestimmte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee oder Palmöl und arbeiten daran, sich wissenschaftsbasierte Klimaziele oder Ziele für entwaldungsfreie Lieferketten zu setzen. Weitere positive Beispiele sind Aktionen und Kampagnen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung, vor allem im Bereich Obst und Gemüse; das große Angebot an Biolebensmitteln (62 Prozent des Umsatzes mit Biolebensmitteln werden im konventionellen LEH erzielt); zahlreiche Pilotprojekte zum ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz, z.B. zur Darstellung der Umweltkosten in den Verkaufspreisen sowie das steigende Angebot an pflanzlichen Alternativprodukten. Insbesondere in den Bereichen Sortimentsgestaltung und Sensibilisierung von Konsument*innen nutzen die Unternehmen ihren Handlungsspielraum aber überhaupt nicht oder nur unzureichend. Mit Sortimentsgestaltung ist der (nachhaltige) Einkauf der Produkte und Rohwaren gemeint; Sensibilisierung der Konsument*innen umfasst Maßnahmen im Bereich der Ladengestaltung, Produktplatzierung und Werbung, um die Menschen zu umweltfreundlicheren Kaufentscheidungen zu motivieren. Hier könnte zum Beispiel beim Sortiment ein stärkerer Fokus auf Umweltschutz gelegt werden, indem besonders umweltschädliche Produkte – wie Ware, die per Flugzeug geliefert wird – nicht angeboten werden. Auch im Bereich Werbung wird noch nicht genug getan. So werden zum Beispiel tierische, umweltschädlichere Produkte deutlich stärker beworben als die umweltfreundlicheren pflanzlichen Alternativen. Die Studie empfiehlt den Unternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement insgesamt systematischer zu gestalten: Dazu sollten durchweg überprüfbare Ziele zur ökologischen ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ gesetzt werden, in bessere Daten investiert sowie das Nachhaltigkeitsmanagement stärker mit Geschäftsführung, Einkauf und Warengruppenmanagement verknüpft werden. Auch die Politik ist gefragt: Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt einen Politik-Mix aus finanziellen Anreizen – zum Beispiel Neuausrichtung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel nach ökologischen Kriterien – und regulatorischen Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Internalisierung externer Kosten – Umweltkosten der Produktion, wie Luftverschmutzung oder Klimaschäden, die bislang von der Gesellschaft getragen werden, würden dabei eingepreist. Außerdem sollten Mindeststandards im Rohwareneinkauf, etwa für Palmöl oder Soja, eingeführt oder bestimmte, besonders schädliche Fangarten im Fischfang ausnahmslos verboten werden. Zudem sollte die Politik Rahmenbedingungen für eine transparente und besser vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen setzen. Die Studie wurde vom Schweizer Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) mit Unterstützung von Systain Consulting durchgeführt. Zur Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen der LEH-Unternehmen wurde ein wissenschaftlich basiertes Bewertungsinstrument aus 22 Handlungsfeldern, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren entwickelt. Die zur Bewertung verwendeten Daten stammen zum Teil aus öffentlich verfügbaren Quellen, ergänzend wurden zusätzlich unternehmensinterne Informationen durch einen Fragebogen eingeholt. Die aktuelle Studie markiert den Ausgangspunkt des LEH-Monitorings, das in den nächsten Jahren fortgeführt werden soll. Es soll Trends und Entwicklungen zeigen und darstellen, in wie weit sich die Transformation des Ernährungssystems im Bereich LEH erfassen lässt um ggf. neue politische Impulse setzen zu können.

25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte ab 1. Juli

Auch Supermärkte und Discounter zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet 1. Juli 2022 – spätestens ab diesem Datum müssen nun auch Händlerinnen und Händler von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Dies trifft auf den größten Teil des Lebensmittelhandels in Deutschland zu. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die neue Rücknahmepflicht u.a. für Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ein Plus an mehreren Tausend kostenlosen Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte. Das erleichtert die Entsorgung sehr, vor allem durch die im Vergleich zu Wertstoffhöfen doch oft bessere Erreichbarkeit und die flexibleren Öffnungszeiten. Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben“. Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Geräte kleiner 25 cm ab. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, wenn gleichzeitig ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird. Die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte auf Vertreiber von Lebensmitteln ist eine der Hauptmaßnahmen aus dem Paket der am 1.1.2022 in Kraft getretenen Novelle des ElektroG zur Verbesserung der Altgerätesammlung und Steigerung der Sammelmenge. Insbesondere Supermärkte und Discounter bringen regelmäßig große Mengen Elektrogeräte in Verkehr, mussten sich in den meisten Fällen allerdings nicht um deren Rücknahme kümmern. Denn bislang sind, neben den Wertstoffhöfen der Kommunen, nur Geschäfte und Versandhändler mit einer Verkaufsfläche bzw. Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern – sprich große Elektromärkte, zum Teil Baumärkte und größere Onlinehändler – zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet gewesen. Ziel der neuen Regelung ist es, dass ausgediente Elektrogeräte durch ein flächendeckendes Netz an verbrauchernahen Rückgabemöglichkeiten der korrekten Entsorgung zugeführt werden können und weniger Altgeräte abseits der korrekten Pfade, wie zum Beispiel im Hausmüll, Verpackungsmüll oder der Natur, wo sie nicht hingehören, entsorgt werden. Auch an Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Altgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln und es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Alle Altgeräte, die auf korrektem Wege abgegeben werden, können so für eine Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, um Rohstoffe und Ressourcen zu schonen und zurückzugewinnen sowie umweltschädigende Bauteile und Substanzen aus dem Kreislauf auszuschleusen. Bietet ein Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an bzw. stellt diese auf dem Markt bereit, ist er zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Dabei gilt: Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner gleich 25 Zentimeter (z. B. Rasierapparat, Uhren, Telefone und Smartphones, Fernbedienung, Toaster, PC-Maus) können Verbraucherinnen und Verbraucher auch ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes zurückgeben; Altgeräte mit einer Kantenlänge größer 25 Zentimeter (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher) müssen vom Händler dagegen nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart zurückgenommen werden. Die Rückgabe muss entweder direkt im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu möglich sein. Die gleiche Rücknahme- und Rückgaberegelung gilt wie bisher auch weiter für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Als Lebensmittelhändler gelten neben den klassischen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten auch alle anderen Händler, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Anbieten von Lebensmitteln, Mindestverkaufsfläche). Einzelhandelsunternehmen, die beispielsweise nur im Kassenbereich oder saisonal Lebensmittel wie Süßigkeiten anbieten, sind nicht von der Rücknahmepflicht erfasst. Um die Altgeräte-Rücknahmestellen leicht zu erkennen, müssen die Händler laut neuer gesetzlicher Regelung durch gut sicht- und lesbare Schrift- und Bildtafeln im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms bzw. in ihren Darstellungsmedien (z. B. Website) oder mit der Warensendung über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein. Weitere Informationen Elektroaltgeräte auch hier kostenlos zurückgeben: Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Neben den oben aufgeführten Händlern mit Rücknahmepflicht dürfen zudem auch Hersteller und kleinere Händler freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich ebenfalls an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Auch die Informationskampagne „Plan-E: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ – Website: e-schrott-entsorgen.org – informiert Verbraucherinnen und Verbraucher rund um das Thema Elektroschrottentsorgung und hilft bei der Suche von Sammel- und Rücknahmestellen: E-Schrott-Rückgabefinder . Das Bundesumweltministerium und das ⁠ UBA ⁠ unterstützen die Aktion. Was sind alles Elektrogeräte: Neben den klassischen Elektrogeräten – in der Regel alles, was ein Stromkabel hat oder batteriebetrieben ist – wie Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Kamera, Toaster, Fernbedienung usw. zählen auch Photovoltaikmodule und Produkte mit fest verbauten elektr(on)ischen Funktionen wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, beleuchtete Regale, „smarte“ oder beleuchtete Spiegel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung) zu Elektrogeräten. Auch sogenannte passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter sind Elektrogeräte. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.

Wie nachhaltig sind die deutschen Supermärkte?

Die Studie zeigt auf, welche Anforderungen aus Sicht der ökologischen ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ an den Lebensmitteleinzelhandel als zentralen Akteur des Ernährungssystems gestellt werden und wie die derzeitigen Bemühungen der acht umsatzstärksten Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen in Deutschland, nämlich ALDI Nord, ALDI Süd, EDEKA, Kaufland, Lidl, Netto Markendiscount, PENNY und REWE zu bewerten sind. Dazu wurde ein wissenschaftlich basiertes Bewertungsinstrument aus 22 Handlungsfeldern, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren für den LEH entwickelt, das eine systematische Erfassung und Einordnung der Unternehmensbemühungen zur ökologischen Nachhaltigkeit in den Bereichen Lieferkette, eigene Standorte und Verbraucherkommunikation erlaubt. Veröffentlicht in Texte | 107/2022.

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