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Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Naturschutz - Naturpark Saar-Hunsrück

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1 976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. In diesem Feature wird der saarländische Teil dargestellt. Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen.

Schutzgebiete_INS - Naturpark Saar-Hunsrück

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparks Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Name: Name des Naturparks; Nr: Nummer des Naturparks; Rechtsgr: Rechtgrundlage; Erfassung: Erfassungsgrundlage. Rechtliche Grundlage: SNG.

Schutzgebiete_INS - Naturpark - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparks Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Name: Name des Naturparks; Nr: Nummer des Naturparks; Rechtsgr: Rechtgrundlage; Erfassung: Erfassungsgrundlage. Rechtliche Grundlage: SNG.

Biosphärenreservate Deutschland - Zonierung

Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG) dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen. Zur Umsetzung der verschiedenen Ziele und Funktionen sind Biosphärenreservate räumlich in drei Zonen gegliedert. Die Zonen können aus mehreren Teilflächen bestehen, die in sich ökologisch funktionsfähig sein müssen. In der Kernzone soll sich die Natur vom Menschen möglichst unbeeinflusst entwickeln, menschliche Nutzungen sind auszuschließen. Die Pflegezone umgibt die Kernzone und dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Die Entwicklungszone umgibt die Pflegezone und dient der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Der harmonisierte Datensatz der Biosphärenreservate wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.

Biosphärenreservate Deutschland

Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG) dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen. Der harmonisierte Datensatz der Biosphärenreservate wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich. Der Datensatz MAB (Man and Biosphere) kann über das Filtern des Attributes MAB aus dem Datensatz Biosphärenreservate erstellt werden.

Wo ist die biologische Vielfalt in der Schweiz am grössten?

Das Projekt "Wo ist die biologische Vielfalt in der Schweiz am grössten?" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.Modelle der WSL zeigen, welche Landschaften in der Schweiz besonders reich an Farn- und Blütenpflanzen sind und welche Einflussgrössen deren Artenvielfalt bestimmen. Die Arbeiten liefern Grundlagen, damit wir die biologische Vielfalt in der Schweiz besser verstehen, schützen und fördern können. Die biologische Vielfalt umfasst alle Tier- und Pflanzenarten, die genetische Vielfalt ihrer Individuen sowie die Vielfalt der Lebensräume. Die biologische Vielfalt der Schweiz ist gross: Wissenschaftler schätzen, dass es hierzulande rund 50 000 Tier- und Pflanzenarten gibt1. Die Schweiz hat sich 1992 mit der Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention von Rio verpflichtet, diese Vielfalt zu überwachen, zu erhalten und zu fördern. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) überwacht seit 2001 die biologische Vielfalt der Schweiz mit dem Biodiversitätsmonitoring (BDM). Da es unmöglich ist, die ganze Vielfalt zu erfassen, konzentriert sich das BDM auf Kennzahlen, die wichtige Aspekte der Vielfalt repräsentieren. Diese Kennzahlen zeigen, ob die biologische Vielfalt wächst oder schrumpft. Eine dieser Kennzahlen erfasst die Artenvielfalt an Farn- und Blütenpflanzen (Gefässpflanzen) in verschiedenen Landschaften (Koordinationsstelle Biodiversitätsmonitoring Schweiz (2006) Zustand der Biodiversität in der Schweiz. Umwelt-Zustand Nr. 0604. Bundesamt für Umwelt, Bern. ). Modelle der WSL liefern Karten der Pflanzenvielfalt in der Schweiz: Auf rund 500 Probeflächen, die regelmässig über die ganze Schweiz verteilt sind, erfasst das BDM die Artenvielfalt an Gefässpflanzen in der Landschaft. Trotz der grossen Anzahl liefern die Probeflächen nur punktuelle Informationen. Die WSL hat deshalb die Artenzahlen des BDM verwendet, um die Artenvielfalt für die gesamte Schweiz zu modellieren. Mit Hilfe dieser Modelle kann die Pflanzenvielfalt flächendeckend vorhergesagt werden.

Renaturierung der Gründlach (Gewässer III. Ordnung) an drei verschiedenen Abschnitten durch den Markt Heroldsberg

Mit dem Bescheid vom 10.05.2024 des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt wurde dem Markt Heroldsberg die widerrufliche, wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach (Gewässer III. Ordnung) erteilt. In diesem Bescheid werden Auflagen zur Verbesserung der Gewässersituation der Gründlach definiert. Es sind zwei Gewässerrenaturierungen umzusetzen: • Ein ca. 94 m langer Gewässerabschnitt zwischen Kunzengasse und Durchlass Festplatz • Ein ca. 76 m langer Gewässerabschnitt nördlich der Nürnberger Straße Zusätzlich soll im Bereich des Schlossbades eine Gewässerumverlegung mit einer Länge von ca. 24 m umgesetzt werden. Der Vorhabensträger, der Markt Heroldsberg, Hauptstraße 104, 90562 Heroldsberg hat daher beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Renaturierung der Gründlach an drei verschiedenen Abschnitten beantragt. Der erste Abschnitt „Nördlich der Nürnberger Str.“ ist ca. 75 m lang, der zweite Abschnitt „Am Festplatz“ ist ca. 95 m lang und der dritte Abschnitt „Am Freibad“ ist ca. 25 m lang. Es erfolgt unter anderen die unregelmäßige Ausgestaltung der Uferböschungen, das Einbringen von Totholz, Wurzelstöcken und Störsteinen entlang der Mittelwasserlinie als Strukturbildner und die Integration des alten Bachlaufes in den neuen Bachlauf als strömungsberuhigter Bereich und somit als Rückzugsort für Insekten und Jungfische. Durch Beseitigen der künstlich hergestellten Sohl- und Uferbefestigungen aus Stein wird die Lebensraumqualität insbesondere für das Makrozoobenthos verbessert. An allen Abschnitten erfolgt die Anpflanzung mit standorttypischen Bäumen. Entlang der Mittelwasserlinie werden initiale Anpflanzungen von Uferröhricht geplant. Abschnitt 1 – An der Nürnberger Straße (Fl.-Nrn. 973/2, 975 und 976): Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 75 Metern verlegt und mit Böschungen neugestaltet werden. Durch die Renaturierung wird ein geschwungener Verlauf der Gründlach angestrebt. Die Sohle wird mit Gumpen, Kiesdepots und Totholz ausgestattet. Zunächst werden die Erdarbeiten außerhalb der bestehenden Fließgewässersohle durchgeführt. Im letzten Schritt erfolgt der Durchstich zum bestehenden Gerinne und damit einhergehend eine Umleitung der Gründlach. Um die Eigendynamik des Gewässers anzuregen, werden in die Ufer des geplanten Bachbettes punktuell größere Wurzelstöcke eingebaut. Abschließend erfolgt der Rückbau der erforderlichen Baustraße und die Anlage eines Trampelpfades entlang der Gründlach. Zur Absicherung ist der Einsatz eines Holzgeländers vorgesehen. Somit wird die Naherholungsqualität und die Erlebbarkeit der Gründlach deutlich erhöht. Die Anpflanzungen mit ortstypischen Bäumen, Stauden und Gräsern im Auenbereich wird die ökologische Vielfalt fördern. Abschnitt 2 – Am Festplatz (Fl.-Nrn. 90, 90/2 und 937/2): Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 95 Metern verlegt und mit Böschungen mit einem Gefälle von ca. 1: 2 bis max. 1: 1,31 neugestaltet werden. Die Gründlach erhält in diesem Bereich einen geschwungenen Verlauf. Die neue Gewässersohle wird unter Berücksichtigung einer Niedrigwasserrinne vorprofiliert und das alte Bachbett mit dem vorhandenen Substrat verfüllt. Auf einer geplanten Insel soll ein Bestandsbaum eingegliedert werden. Um die Eigendynamik des Gewässers anzuregen, werden in die Ufer des bestehenden Bachbettes punktuell größere Wasserbausteine oder Wurzelstöcke (als Störsteine bzw. Buhnen) eingebaut. Bereichsweise sollen die Prallhänge durch ingenieurbiologische Bauweisen (Weidensteckhölzer, Röhrichtwalzen, Geotextil, Gehölzpflanzungen) gesichert werden. Durch die Integration des alten in den neuen Bachlauf entstehen abwechselnd ruhige und lebhafte Gewässerabschnitte. Strömungsberuhigte Bereiche dienen als Rückzugsort für Jungfische sowie als Lebensraum für Insekten. Um die Auswirkungen auf das Gewässer zu minimieren, erfolgt ein hoher Anteil an vorbereitenden Erdarbeiten ohne direkten Eingriff auf das Gewässer. Der Durchstich erfolgt erst nach Fertigstellung der neu geplanten Sohle. Abschnitt 3 – Am Schlossbad (Fl.-Nrn. 116/6 und 937/2): Mit der Gewässerumverlegung der Gründlach in diesem Bereich werden zwei Ziele verfolgt: • Entlastung der bestehenden Stützmauer durch Umgestaltung der Böschungsverhältnisse • Erlebbarmachung der Gründlach für die Besucher des Schlossbades Durch das Schlossbad verläuft die Gründlach in einem naturfernen, geradlinigen Verlauf. Der bestehende Gewässerverlauf soll auf einer Länge von ca. 25 Metern mit sehr flachen Böschungen (Gefälle von ca. 1: 6 bis max. 1: 4,4) neugestaltet werden. Im Vorfeld soll der bestehende Ufer- und Sohlverbau sowie die bestehende Sohlstufe (Höhe ca. 0,2 m) entfernt werden. Am rechtsseitigen (westlichen) Ufer wird ein „Sandplatz“ als Spielbereich und Naturerlebnisraum mit umgebenden Sitzgelegenheiten und einzelnen Stufen aus Natursteinquadern angelegt. Die bestehende Stützmauer soll erhalten bleiben.

Schutzgebiete_INS - Naturpark - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparks Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Name: Name des Naturparks; Nr: Nummer des Naturparks; Rechtsgr: Rechtgrundlage; Erfassung: Erfassungsgrundlage. Rechtliche Grundlage: SNG.

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