PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die Bewertung wird gestaffelt anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren erfolgen. Als nächstes werden die Sektoren Verbrauchergemische, Kosmetik und Ski-Wachs bewertet. Mit dem Ende der öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsdossier für PFAS am 25.09.2023 startete die Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für die Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC). Nachdem die meisten der Kommentare aus der Konsultation gesichtet wurden, hat die ECHA nun über die nächsten Schritte im Verfahren informiert. RAC und SEAC werden das Dossier zusammen mit den Kommentaren aus der öffentlichen Konsultation gestaffelt bewerten. Das heißt, die Bewertung und Ausarbeitung von Stellungnahmen wird anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren gegliedert. Dabei werden auch „neue“ Sektoren, welche im Rahmen der Auswertung der öffentlichen Konsultation identifiziert wurden, betrachtet. Gleichzeitig aktualisieren die fünf nationalen Behörden, die das Dossier ausgearbeitet haben, das eingereichte Dossier um Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen. Die Ausschüsse bewerten dieses aktualisierte Dossier und nutzen es als Grundlage für ihre Stellungnahmen. Die Überarbeitungen des Dossiers und die Bewertungen von RAC und SEAC werden in Sitzungen der Ausschüsse mit den Behörden, die das Dossier eingereicht haben, und weiteren Interessensvertreter*innen diskutiert. Anschließend erarbeiten die Ausschüsse Stellungnahmen in denen sie ihre wissenschaftliche Bewertung abschließend festhalten. Die Sektoren, die in den nächsten drei Sitzung der Ausschüsse diskutiert werden sollen, sind: März-Sitzungen: Verbrauchergemische, Kosmetik, Ski-Wachs Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) Allgemeine Vorgehensweise (nur SEAC) Juni-Sitzungen: Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten Zusätzliche Diskussionen zu Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) September-Sitzungen: Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche Nahrungsmittelkontaktmaterialien und Verpackungen Erdöl und Bergbau Informationen über die Bewertung weiterer Sektoren durch die wissenschaftlichen Ausschüsse werden sukzessive parallel zu den nächsten Sitzungen der Ausschüsse geplant und veröffentlicht. Sobald die wissenschaftliche Bewertung durch RAC und SEAC abgeschlossen ist und die Stellungnahmen zum Dossier verabschiedet wurden, werden diese zusammen mit dem überarbeiteten Dossier, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. Nur so kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden. Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 ein Dossier mit einem Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Das Dossier wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozioökonomischen Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.
Emissionen persistenter organischer Schadstoffe Die Emissionsentwicklung persistenter organischer Schadstoffe verläuft uneinheitlich. Minderungserfolge sind bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zu verzeichnen. Umweltwirksamkeit von persistenten organischen Schadstoffen Persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) werden in der Umwelt nur langsam abgebaut. Besondere Umweltrelevanz ergibt sich daraus, dass sie nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und sich in der Nahrungskette anreichern. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität auf – in der breiten Öffentlichkeit wurde dies durch Unglücke wie in Seveso deutlich. Da sie weiträumig transportiert werden, können sie nach ihrer Deposition selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt werden (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel und Industriechemikalien) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (sogenannte uPOPs wie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und –furane (PCDD/F) oder polyaromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) (siehe Tab. „Emissionen persistenter organischer Schadstoffe nach Quellkategorien“). Internationale Regelungen zum Schutz vor persistenten organischen Schadstoffen Im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen ( Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution , CLRTAP) der UN -Wirtschaftskommission für Europa ( UNECE ) wurde 1998 ein Protokoll zur Reduktion der POP-Emissionen von 32 Staaten und der EU unterzeichnet. Deutschland hatte hierzu unter Federführung des Umweltbundesamts technische Basisdokumente erstellt, zum Beispiel zum Stand der Technik der Emissionskontrolle stationärer Quellen. 2009 wurde das Protokoll novelliert; Regelungen zu sieben weiteren POPs wurden aufgenommen und bestehende Regelungen aktualisiert. Darüber hinaus ist seit 2004 das weltweit geltende Stockholmer Übereinkommen zu POPs in Kraft, das inzwischen von 186 Staaten ratifiziert wurde. Beide Vertragswerke, das POPs-Protokoll und die Stockholm-Konvention, regeln derzeit über 20 verschiedene POPs, die aber nicht alle deckungsgleich in beiden Abkommen vertreten sind. Zudem werden neue POPs aufgenommen. Die formulierten Ziele der Abkommen richten sich im Detail nach dem jeweils betroffenen Stoff und umfassen alle Möglichkeiten vom Verbot über Substitution bis hin zu der Anforderung, dass die Emissionen des Stoffes den Wert eines Referenzjahres zukünftig nicht überschreiten darf. Umfang der Emissionen Die Schätzungen der Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter POPs ( uPOPs ) sind in der Regel mit größeren Unsicherheiten behaftet als die der Schadstoffe, die beabsichtigt eingesetzt werden. Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polychlorierte Biphenyle ( PCB ) sind in ihrer Anwendung strikt reglementiert, teilweise bereits seit Jahrzehnten. Rund zwei Drittel der insgesamt eingesetzten PCB von rund 100 Tausend Tonnen (Tsd. t) befinden sich geschlossen in Trafos, Kondensatoren oder Hydraulikflüssigkeit. Die restlichen Anwendungen in offenen Systemen (zum Beispiel Dichtungsstoffe, Anstriche und Weichmacher) liegen schon lange zurück. Daher werden die verbleibenden Emissionen der laufenden Anwendungen nur noch gering eingeschätzt (1990: 1.736 kg, 2022: 213 kg). Die Entsorgungssituation ist dennoch problematisch, da bei nicht kontrolliertem Verbleib von erheblichen Re-Emissionen auszugehen ist. Dioxine Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane ( PCDD/PCDF , kurz oft Dioxine genannt) entstehen in Gegenwart von Chlorverbindungen bei jeder nicht vollständigen Verbrennung. Größte Quelle war 1990 noch die Abfallverbrennung in der Energiewirtschaft, deren Eintrag heute jedoch vernachlässigbar ist. Von insgesamt ca. 814 Gramm (Emissionsangaben in I- TEQ : Internationales Toxizitätsäquivalent) im Jahr 2022 stammten rund die Hälfte aus der Energiewirtschaft und 15 % aus den Industrieprozessen, dort fast ausschließlich aus der Metallindustrie (größtenteils aus Sinteranlagen). 37 % stammen aus Haus- und Autobränden. Insgesamt sanken die Emissionen zwischen 1990 und 2009 um etwa 85 % und stagnieren seither auf diesem Niveau beziehungsweise fluktuieren leicht. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ) gehören über 100 Verbindungen. PAK entstehen durch unvollständige Verbrennung. Hauptquellgruppe sind mit Abstand die kleinen Feuerungsanlagen der Haushalte. Die vorhandenen Messwerte sind jedoch mit hohen Unsicherheiten verbunden, da ähnlich wie bei den Dioxinen eine repräsentative Aussage zum Nutzerverhalten bei kleinen Feststofffeuerungen nicht möglich ist. Weiterhin gibt es Schätzungen (unterschiedlicher Qualität) zu PAK-Emissionen der Stahl- und mineralischen Industrie sowie von Kraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen. Insgesamt ist das deutsche PAK-Inventar jedoch fast vollständig, da diese Emissionen weitestgehend aus Verbrennungsprozessen entstehen, die gut überwacht werden. Hexachlorbenzol (HCB) Die Datenlage für HCB ist deutlich schlechter als für Dioxine /Furane und PAK . Dieser Schadstoff wird in Anlagen normalerweise nicht gemessen, da er nicht gesetzlich geregelt ist. Seit 1977 ist HCB als reiner Wirkstoff in der Anwendung als Pflanzenschutzmittel verboten. Jedoch kann es als chemische Verunreinigung in anderen Wirkstoffen vorkommen. Mit Hilfe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) konnten erstmals für die Berichterstattung 2016 HCB-Emissionen für diesen Bereich über die Inlandsabsätze der Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Chlorthalonil und Picloram seit 1990 bis 2016 und der zulässigen HCB-Maximalgehalte ermittelt werden. Lindan ist bis zum Anwendungsverbot im Jahr 1997 berücksichtigt. Der rückläufige Trend ist nicht nur auf verminderte Maximalgehalte zurückzuführen, sondern auch auf die schwankenden Absatzmengen sowie die jeweiligen Wirkstoffzulassungen. Verschiedene Branchen, bei denen HCB-Emissionen zu erwarten wären, sind derzeit noch unberücksichtigt, wie zum Beispiel die Metallindustrie und die Zementindustrie. Weitere POPs Für weitere prioritär betrachtete POPs liegen wenig belastbare oder sehr geringe Emissionsschätzungen vor oder die Substanzen wurden in Deutschland weder hergestellt noch angewendet. Gleichwohl sind Immissionen über den Import nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Ausgasungen von im Inland früher einmal verwendeten Produkten, für die die großräumige Immissionssituation vernachlässigbar ist (zum Beispiel DDT und Lindan im Holzschutz von Innenbauten der neuen Länder). Trends Weitere Emissionsminderungen sind bei Dioxinen (PCDD/F) aufgrund der bereits vollzogenen Maßnahmen nur noch in geringem Umfang zu erwarten. Die Benzo(a)pyren- (BaP-) Emissionen dürften sich großräumig bei den Kleinfeuerungen (Kamine, Öfen) durch Brennstoffsubstitution und -einsparung weiter verringern, solange der Holzeinsatz in der Kleinfeuerung nicht weiter zunimmt. Die hier vereinzelt bei Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie noch vorhandenen Reduktionspotenziale haben vor allem lokale Bedeutung. Bei PCB könnte die Altlastenproblematik mangels Kontrolle der umweltgerechten Rückführung vornehmlich durch Aufklärung entschärft werden. Bei Chlorparaffinen gibt es ein Stoffsubstitutionspotenzial kurzkettiger durch langkettige Stoffe. Die Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine in der metallverarbeitenden Industrie und in der Lederverarbeitung und Zurichtung wurde in der EU mit der Richtlinie 2002/45/EG im Jahre 2002 verboten.
Die Bündnispartner Aluminium Deutschland, IG Metall, IG BCE und das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnen bei einem gemeinsamen Termin bei der Novelis in Nachterstedt eine gemeinsame Erklärung für eine nachhaltige Zukunft der Aluminiumindustrie in Sachsen-Anhalt. Die heute unterzeichnete Erklärung ist ein starkes Commitment der Bündnispartner zum Aluminiumstandort Sachsen-Anhalt und Deutschland. Sie ist der Auftakt für eine Partnerschaft zwischen Industrie, Sozialpartnern und der Politik, mit dem Ziel, die Transformation zu einer nachhaltigen Industrie erfolgreich zu meistern und die Wettbewerbsfähigkeit der Aluminiumindustrie zu festigen und zu stärken. Aluminium ist ein bedeutender Baustein für das Gelingen des European Green Deals und unverzichtbar für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Hochlauf der Elektromobilität auf dem Weg zur Klimaneutralität. Der Werkstoff leistet darüber hinaus einen erheblichen Beitrag zur industriellen Wertschöpfung in ganz Europa. Insbesondere das Recycling von Aluminium ist ein kraftvoller Hebel für die Dekarbonisierung von Industrie und Gesellschaft. Und Sachsen-Anhalt ist hierbei ein enorm wichtiger Produktionsstandort: Die Novelis AG betreibt in Nachterstedt das modernste und größte Aluminium-Recycling-Werk der Welt. Sachsen-Anhalt ist nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das sich dem Bündnis anschließt. Das Aluminiumbündnis Nordrhein-Westfalen wurde im November 2021 auf die Initiative der beiden Primärhüttenbetreiber Speira und Trimet sowie den Gewerkschaften IG Metall und IGBCE ins Leben gerufen und wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Das Aluminiumbündnis Sachsen-Anhalt fokussiert vor allem auf die Schwerpunktthemen Recycling und Circular Economy. Gleichzeitig stehen der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien zu wettbewerbsfähigen Konditionen, der Zugang zu Forschungsförderung, aber auch der freie und faire Wettbewerb auf den Märkten im Mittelpunkt der gemeinsamen Überlegungen. Darüber hinaus zeigt die aktuelle geopolitische Lage auf, welche Risiken eine starke Abhängigkeit bei der Energie- und Rohstoffversorgung mit sich bringt. Diese Abhängigkeit muss reduziert werden, und alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Industrie mit ihren Beschäftigten auch in Zukunft eine stabile Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen benötigt. Sven Schulze, Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt: „Die Aluminiumindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig und ein bedeutender Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt. Der Energiebedarf in dieser Branche ist – wie auch bei Unternehmen der Chemie-, Glas-, Kupfer- und Papierindustrie – hoch. Um die ambitionierten Klimaziele im Land zu erreichen, sind Investitionen in diesen energieintensiven Industriezweigen erforderlich. Das Wirtschaftsministerium befürwortet die Ziele des Aluminiumbündnisses ausdrücklich und wird Investitionen zur Transformation der Industrie im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.“ Sachsen-Anhalts Energie- und Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Der enge Schulterschluss von Wirtschaft, Politik und Gewerkschaften ist ein starkes Zukunftssignal. Wir wollen gemeinsam die Weichen stellen, um den Aluminiumstandort Sachsen-Anhalt zu sichern. Im Fokus stehen dabei für mich die weitere Steigerung der Recyclingquote, der zügige Ausbau erneuerbarer Energien und die Transformation zur klimaneutralen Produktion. Packen wir es an!“ Roland Leder, Vice President Novelis Europe und Vizepräsident von Aluminium Deutschland (AD) unterstrich: „Die Dekarbonisierung der Aluminiumindustrie ist ein Muss, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Novelis, führend im Aluminium-Recycling, und die ganze Branche setzen zunehmend auf den Einsatz von Recyclingaluminium. Denn gegenüber der primären Aluminiumerzeugung spart die Herstellung von Aluminiumprodukten aus recyceltem Material etwa 95 Prozent Energie und bis zu 95 Prozent CO2-Emissionen. Auf dem Weg zu kohlenstoffarmen, zirkulären Aluminiumprodukten brauchen wir die Unterstützung der Politik, einerseits für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für eine CO2-arme und stabile Energieversorgung, und anderseits für die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Zum Beispiel mittels Förderung von Produkten, die eine hohe Recyclingrate und einen hohen Rezyklatgehalt aufweisen, und mit der Schaffung einer wirkungsvolleren Sammel- und Sortierinfrastruktur.“ Marius Baader, Geschäftsführer von Aluminium Deutschland (AD) betonte: „Spätestens seit der aktuellen Energiekrise und der Unsicherheit rund um die Gasversorgung wissen wir, wie wichtig eines konsistente Rohstoffpolitik ist und dass wir in Deutschland und Europa unabhängiger bei der Versorgung mit wichtigen Roh- und Grundstoffen werden müssen. Dafür benötigen wir eine moderne und effiziente Recyclingwirtschaft und eine zuverlässige Versorgung mit möglichst CO2-armem und global wettbewerbsfähigem Primäraluminium, um den steigenden Bedarf zu decken.“ IG Metall-Vorstand-Zweigbüro Manuel Bloemers sagte: „Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie muss von Politik und Unternehmen entschlossen weiterverfolgt werden. Das geht am besten mit den Beschäftigten. Als IG Metall stehen wir zu den Klimazielen. Der Umbau muss aber unter planbaren Rahmenbedingungen stattfinden und die Beschäftigten brauchen Perspektiven. Diese Perspektiven müssen sowohl von Unternehmen als auch der Politik gegeben werden.“ IG BCE-Vertreter Manuel Rendla fügte hinzu: „Die IG BCE steht zu den Klimaschutzzielen und wird die Transformation hin zur klimaneutralen Industrie aktiv begleiten. Doch dabei ist klar, dass dies nur gelingen kann, wenn die notwendigen Investitionen in Transformation und den Ausbau von Erneuerbaren Energien kommen. Dazu benötigen die Beschäftigten und Unternehmen verlässliche politische Rahmenbedingungen, damit Deutschland Industriestandort mit Industriearbeitsplätzen bleibt. Mit dem heute begründeten Bündnis wollen wir die Standortsicherheit in Sachsen-Anhalt und bundesweit weiter ausbauen.“
Besseres Management von Chemikalien in der Industrie erforderlich Die besten verfügbaren Techniken (BVT), die in der EU Maßstab für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen sind, umfassen bisher nur einige der Stoffe, die in der Industrie als Hilfsmittel verwendet werden und in die Umwelt gelangen können. Der vom UBA maßgeblich mit verfasste Abschlussbericht zum EU-Projekt HAZBREF macht Vorschläge für eine systematischere Berücksichtigung. Prozesschemikalien zur Optimierung industrieller Verfahren: Wissen zur Umweltrelevanz lückenhaft Je nach Branche setzt die Industrie unterschiedliche chemische Hilfsmittel ein, um ihre Prozesse zu optimieren und die gewünschten Produktqualitäten zu erzielen. Zu Betrieben, die solche chemischen Hilfsmittel einsetzen, zählen zum Beispiel Textilveredlungsbetriebe, Gerbereien, Galvanikbetriebe, einige Papierfabriken oder Chiphersteller sowie Lebensmittelbetriebe, in denen Reinigungs- und Desinfektionsmittel eine Rolle spielen. Chemische Prozesschemikalien umfassen ein breites Spektrum von Substanzen und reichen von Komplexbildnern, Dispergiermitteln, Tensiden, Konservierungsmitteln, Flammschutzmitteln, Korrosionsschutzmitteln, Konditionierungsmitteln, Stabilisatoren, Entschäumer über Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel bis zu optischen Aufhellern, Nassfestmitteln oder Farbstoffen. Die Kenntnisse über Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe, ihre Rückhaltung etwa in Kläranlagen und ihren Eintrag in die Umwelt sind für viele Branchen noch lückenhaft. In der Regel greifen Anforderungen zur Emissionsreduktion von Prozesschemikalien, die aus Industriebranchen in die Umwelt gelangen können, aus der Vielzahl der möglichen Schadstoffe exemplarisch nur einige wenige heraus (z. B. PFOS , PFOA , Nonylphenol, EDTA ), für die Betreiber von Anlagen Maßnahmen ergreifen müssen. Wie groß dabei der Bereich der nicht erfassten Stoffe ist und ob Handlungsbedarf besteht, ist zum Teil noch unklar. Insofern besteht ein Bedarf, das Wissen über die industriellen Quellen gefährlicher Chemikalien zu erweitern und Maßnahmen zur Verringerung ihrer Verwendung und ihrer Emissionen in die Umwelt zu ergreifen. Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) und europäische Emissionsstandards Auf EU-Ebene regelt die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) die Anforderungen an den Bau, Betrieb und die Stilllegung von industriellen Anlagen. Größere Industriebetriebe benötigen EU-weit eine Genehmigung. und müssen nach den besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden. BVT schließen Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen in Luft und Gewässer und speziell auch den Einsatz weniger schädlicher Stoffe ein. Deshalb sollten die BVT auch Anforderungen an den Einsatz weniger schädlicher Industriechemikalien und die Emissionsvermeidung und -verringerung enthalten. Bislang umfassen die europäischen BVT jedoch nur punktuell Maßnahmen, die die Verringerung von Emission von Prozesschemikalien berühren (z. B. PFOS im BVT-Merkblatt zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoff). Um zum Beispiel die Verschmutzung aus Abwassereinleitungen der Industrie weiter zu verringern, kommt es darauf an, den Informationsaustausch zu BVT auf EU-Ebene auch für dieses Thema aktiv zu nutzen. Dies ist insofern eine Herausforderung, als es sich bei Emissionen von Industriechemikalien im Regelfall um Mikroverunreinigungen handeln dürfte, also Schadstoffe, die in relativ niedriger Konzentration emittiert werden. BVT-Schlussfolgerungen sollten aber auch Anforderungen enthalten, die zu Verringerungen der Emissionen solcher Mikroverunreinigungen führen. Wenn dies gelänge, würde das wegen der Verbindlichkeit der BVT-Schlussfolgerungen für alle EU-Mitgliedsstaaten automatisch in allen EU-Staaten zu Emissionsminderungen führen. Das EU-finanzierte Projekt HAZBREF Ein von der EU finanziertes Projekt mit dem Kürzel HAZBREF hat mehr als drei Jahre lang daran gearbeitet, die in Beispielbranchen der Industrie verwendeten gefährlichen Chemikalien, ihre Verwendungsmuster und Umwelteigenschaften sowie mögliche Wege zur Vermeidung und Verringerung ihrer Freisetzung in die Umwelt zu ermitteln. Und auch Wege zu suchen, wie diese Erkenntnisse sich mit dem bereits erwähnten Instrument zur Kontrolle industrieller Emissionen, der Richtlinie über Industrieemissionen, auf effektive Weise verknüpfen lässt. Auf diese Weise sollen in Zukunft Industriechemikalien systematisch bei der Ermittlung von BVT mitbetrachtet werden. Auf EU-Ebene geschieht dies insbesondere durch die Erarbeitung und Veröffentlichung von Merkblättern über die besten verfügbaren Techniken (engl. Kürzel: BREF ). In den meisten Fällen wurden gefährliche Stoffe in den BVT-Merkblättern vor Beginn des HAZBREF-Projekts jedoch nicht umfassend behandelt. Das Ziel der Richtlinie über Industrieemissionen ist es, ein hohes Maß an Umweltschutz zu erreichen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die BVT-Merkblätter alle relevanten Chemikalien und Stoffe erfassen, die bei industriellen Prozessen freigesetzt werden können, und zwar sowohl diejenigen, die bereits als gefährlich eingestuft und geregelt sind, als auch die weniger bekannten und nicht geregelten Stoffe. "Wenn die Verwendung und die Risiken von Chemikalien in den BVT-Merkblättern besser berücksichtigt werden, können die Betreiber Chemikalien in der Industrie besser handhaben und die Behörden können gezielte Anforderungen an relevante Chemikalien bei der Genehmigung und Überwachung stellen", sagt UBA -Mitarbeiter Michael Suhr und Hauptautor des Berichts. "Dies wird dazu beitragen, den Einsatz von gefährlichen Stoffen in Industrieanlagen zu reduzieren und damit die Emissionen in die Umwelt zu verringern." Abschlussbericht zum HAZBREF-Projekt stärkt Chemikalienmanagement in BVT-Merkblättern Das HAZBREF-Projekt hat nun seinen Abschlussbericht (auf Englisch) veröffentlicht, der Empfehlungen enthält, wie das Chemikalienmanagement in den BVT-Merkblättern (BREF) gestärkt werden kann und wie relevante Informationen über Chemikalien, die in industriellen Prozessen verwendet oder freigesetzt werden, bei der Überprüfung der BVT-Merkblätter systematischer berücksichtigt werden können. Besonderes Augenmerk wird auf die Daten gelegt, die im Rahmen anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften wie der REACH - und der POP -Verordnung sowie der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erzeugt werden. Diese Daten sollten in den BVT-Merkblättern besser genutzt werden. Wichtige Vorschläge des Berichts sind: Förderung der systematischen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB), das die Arbeit an den BVT-Merkblättern koordiniert, und den Chemieexpert*innen von REACH, der Wasserrahmenrichtlinie und der Expertengruppe zur POP-Konvention Verstärkung der Technischen Arbeitsgruppe (TWG), die die europäischen BVT-Merkblätter erarbeiten, mit Kenntnissen über Prozesschemikalien, um die für einen bestimmten Industriesektor relevanten gefährlichen Chemikalien zu identifizieren und die Maßnahmen zu ihrer Kontrolle zu verstärken Aufnahme eines spezifischen Kapitels über Chemikalien in alle BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen „Unsere Vorschläge passen gut zu den Zielen des im Dezember 2019 veröffentlichten Europäischen Green Deals, der für die EU einen neuen politischen Rahmen definiert und Weichenstellungen für die Industrie enthält in Richtung Klimaneutralität, Schadstofffreiheit sowie Kreislaufwirtschaft“, sagt Michael Suhr vom UBA. „Die Vorschläge des HAZBREF-Projekts können die Berücksichtigung von Industriechemikalien in künftigen BVT-Schlussfolgerungen stärken und einen Beitrag leisten zur Erreichung des Zieles des europäischen Green Deal einer schadstofffreien Umwelt, also einer Welt, in der die Verschmutzung so gering ist, dass sie für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme keine Gefahr mehr darstellt", so Michael Suhr. Hintergrund zum HAZBREF-Projekt und Kontakt Das Projekt HAZBREF, dessen Kürzel für Hazardous industrial chemcials in the IED BREFs steht, wurde durch das EU-Programm Interreg Baltic Sea Region finanziert. Das Projekt begann im Oktober 2017und endete im April 2021. Zu den Projektpartnern gehörten das finnische Umweltinstitut SYKE (Koordination), das deutsche Umweltbundesamt UBA, die schwedische Umweltagentur SEPA, das estnische Umweltforschungszentrum EKUK und das polnische Institut für Ökologie von Industriegebieten IETU. Das Projekt hatte 27 assoziierte Organisationen, darunter nationale und regionale Behörden, sektorale Agenturen und verschiedene Interessengruppen. Auf der Website des Finnischen Umweltinstituts finden Sie weitere Informationen über das Projekt . Kontakt: Kaj Forsius (Projektleiter), Finnisches Umweltinstitut, Tel. +358 46 850 9212 (auch +358 295 251 119), E-Mail: Kaj [dot] Forius [at] syke [dot] fi Michael Suhr, Umweltbundesamt (UBA), Tel. +49-340-2103-2490, E-Mail: Michael [dot] Suhr [at] uba [dot] de
Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Überprüfung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Schuhe und Einlegesohlen (DE-UZ 155) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, 2017-2020“. Schuhe sind ein wichtiger Konsumartikel für Verbraucher*innen; aber auch für (öffentliche) Beschaffende ist der Kauf von (Arbeits-)Schuhen von Relevanz. Die Herstellung von Schuhen ist ein sehr komplexer Prozess, der von der Rohstofferzeugung bis zur Endfertigung verschiedene Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Die revidierten Kriterien adressieren nicht nur Lederschuhe, sondern auch Schuhe aus textilen Fasern oder aus Kunststoff. Damit werden verschiedene Schuhtypen abgedeckt: der Freizeit-, der klassische Damen- oder Herren-, aber auch Haus-, Arbeits- oder Wanderschuhe. Eine wesentliche Änderung betrifft den Geltungsbereich – Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe fallen nun unter diese Produktgruppe. Außerdem wurden Kriterien für die Bewertung textiler Materialen in Schuhen aufgenommen. Im Bereich der Ledergerbung wurden Anpassungen hinsichtlich der zugelassenen Gerbverfahren, einschließlich Grenzwerte, vorgenommen. Veröffentlicht in Texte | 03/2021.
Der internationale Handel mit Wildtieren hat sich seit Langem als ein gewaltiger Wirtschaftsfaktor etabliert. Dieser Handel mit exotischen Tieren und insbesondere Reptilien wird seit Jahrzehnten wissenschaftlich dokumentiert und bezüglich seiner Naturverträglichkeit kontrovers diskutiert. Wie jeder andere ökonomische Vorgang unterliegt auch der Handel mit exotischen Tieren gewissen Schwankungen, Trends und Modeerscheinungen und wird zu einem nicht unerheblichen Teil durch die Nachfrage der Konsumenten - sei es die Lederindustrie, die sogenannte traditionelle Medizin oder die Hobby-Tierhalter - angetrieben. Von dem internationalen Handel und der oben genannten Marktdynamik sind in besonderem Maße auch ein großer Teil der Waranarten betroffen, die alle in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) gelistet sind und somit einen besonderen Schutz genießen. Die EU-Mitgliedstaaten gehören zu den Haupteinfuhrländern für exotische Reptilien; dies gilt in besonderem Maße auch für Warane. In diesem Band wird der aktuelle Kenntnisstand zum Handel mit Exoten unter Berücksichtigung der Rolle der Europäischen Gemeinschaft und v.a. Deutschlands beleuchtet, und am Beispiel der Warane werden Probleme des Handels mit exotischen Tieren, aber auch mögliche Lösungswege im Sinne des Artenschutzes diskutiert. Der vorliegende Band richtet sich an alle mit CITES und internationalem Artenschutz befassten Behörden und Personen, darüber hinaus aber auch an den Kreis derjenigen, die sich aus Liebhaberei mit Zucht und Terraristik beschäftigen, sowie an Interessensvertreterinnen und -vertreter der einschlägigen Verbände bis hin zum Zoohandel.
Die Hochwald Foods GmbH verarbeitet als genossenschaftlich strukturiertes Unternehmen die von den bäuerlichen Anteilseignern gelieferte Rohmilch. Am Standort in Hünfeld betreibt das Unternehmen eine Produktionsstätte für Käseprodukte. Als Nebenprodukt bei der Käseherstellung fallen große Mengen Molke an, die bisher als Tierfutter oder als Nahrungsergänzungsmittel genutzt wurde. Um eine höherwertige Verwertung z.B. als Zusatz in Säuglingsnahrung, zu erreichen, wurde in Hünfeld ein neues Demineralisierungs- und Trockenwerk gebaut. Dieses erreicht hohe Demineralisierungsgrade und ist das erste Werk dieser Art in Deutschland. Die aus diesem Werk anfallenden, hoch organisch belasteten und stark salzhaltigen Abwasserströme konnten nicht wie bisher die Abwässer der Käseproduktion der kommunalen Kläranlage zugeführt werden. Daher wurde eine Industrieabwasserreinigungsanlage (IAR) geplant, gebaut und parallel zum Demineralisierungs- und Trockenwerk in Betrieb genommen. Es fallen pro Tag ca. 2300 Kubikmeter Abwasser an, mit hohen Belastungen an chemischem Sauerstoffbedarf (CSB), Phosphor, Chlorid und Kalium. Das Abwasseraufkommen verteilt sich etwa gleich auf vier Teilströme, organisch gering belastete Abwässer, organisch hoch belastete Abwässer und überwiegend mineralisch belastete Abwässer aus dem Trockenwerk sowie einen Teilstrom aus der Käseproduktion. Zur zielgerichteten Behandlung werden diese in separaten Leitungen der IAR zugeführt. Die Behandlung erfolgt in den Verfahrensschritten: Elektrodialyse; Reduzierung der Chloridfracht um 1/3 und der Kaliumfracht um 2/3 gegenüber dem Ausgangswert, das entspricht einer Eliminationsleistung von min. 2.200 Kilogramm Chlorid pro Tag bzw. 1.600 Kilogramm Kalium pro Tag Flotation ungelöster Stoffe Anaerobe Abwasserbehandlung; CSB- Abbau, Erzeugung von Biogas als Wertstoff aus einem salzreichen Substrat MAP- Fällung; Entfernung von Phosphor und Erzeugung von Magnesiumammoniumphosphat als Wertstoff Aerobe Abwasserbehandlung in SBR- Reaktoren; weitergehende P- und N- Elimination in einem salzreichen Substrat Die Teilströme, die hohe Konzentrationen an anorganischen Salzen enthalten, werden der Elektrodialyse zugeführt, wobei die Ionen über monovalente Membranen aufkonzentriert und ausgeschleust werden. Die Trockenwerksabwässer, die stark mit organischen Verbindungen (Molkeprotein, ungelöste Stoffe) verunreinigt sind, werden der Flotationsanlage zugeführt, in der unter Zuhilfenahme von Flockungsmitteln ein Teil des CSB sowie Schwebstoffe entfernt werden. Im Wesentlichen wird die Flotation im Sinne einer Fettabscheidung betrieben. Das aus der Flotation ablaufende Wasser wird anschließend dem anaerob arbeitenden R2S- Reaktor zugeführt, in dem der überwiegende Teil der Organik abgebaut wird. Dann wird das Abwasser der MAP-Fällstufe zugeführt, wobei vorgesehen ist, das ausgefällte Magnesiumammoniumphosphat als Wertstoff zu vermarkten. Der Ablauf der MAP-Fällstufe wird anschließend im Belebungsverfahren aerob weiterbehandelt. Dabei kommen zwei SBR- Reaktoren (Sequencing Batch Reaktor) zum Einsatz, die wechselseitig beschickt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mittels Nachfällung weitere Phosphorverbindungen zu eliminieren. Die Eliminationsleistung von Phosphor beträgt über 99,5 Prozent, die gute Eliminationsleistung der organischen Belastung ist über die über 99-prozentige Minderung des chemischen Sauerstoffbedarfs ersichtlich. Diese erstmalig angewendete Technikkombination kann außer bei weiteren Molkedemineralisierungs- und trockenwerken auch zu Minderung von Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in anderen Branchen zum Einsatz kommen, die durch hohe organische Frachten als auch hohen Frachten an einwertigen Ionen gekennzeichnet sind. Als Beispiele sind die Zucker- bzw. Bioethanol- und die Lederherstellung zu nennen. Branche: Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Landwirtschaft Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Hochwald Foods GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: 2014 - 2016 Status: Abgeschlossen
Der Blauer Engel-Preis 2013 wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt, der Jury Umweltzeichen sowie der RAL gGmbH am 22. November 2013 in Düsseldorf im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises vergeben. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth überreichte die Auszeichnung an das Unternehmen Heller-Leder GmbH & Co. KG. Die Heller-Leder GmbH & Co. KG ist eine 1920 gegründete Gerberei, die in vierter Generation geführt wird und als erste Gerberei die strengen Anforderungen des Blauen Engel einhalten konnte.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Von Kopf bis Fuß auf Nachhaltigkeit eingestellt Im 35. Jubiläumsjahr des ersten Umweltzeichens der Welt wird zum zweiten Mal der „Blauer Engel-Preis“ verliehen. Die Auszeichnung im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises geht an ein Unternehmen, das den Blauen Engel besonders engagiert und überzeugend zur Kommunikation seiner umweltfreundlichen Produkte einsetzt. Nominiert für den Preis sind die Gerberei Heller-Leder sowie die Telekommunikationsunternehmen Unify und Telekom Deutschland. Die Auszeichnung wird am 22. November 2013 in Düsseldorf vergeben. „Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist eines der innovativsten Label für nachhaltige Entwicklung“ so Bundesumweltminister Peter Altmaier. „Die ständig weiter entwickelten Vergabekriterien setzen immer wieder neue Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Zeichennehmer zeigen mit dem Blauen Engel, dass sie mit zukunftsfähigen Produkten Vorreiter der Nachhaltigkeit sind und dass sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.“ Volker Teichert, Vorsitzender der Jury Umweltzeichen, betont: „Der Blaue Engel macht die Idee nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen und Kunden greifbar. Er liefert für Unternehmen konkrete Maßstäbe und für Kunden verlässliche Orientierung beim Einkauf. Dabei spielt engagierte Kommunikation mit dem Umweltzeichen, die wir in diesem Jahr prämieren, eine wichtige Rolle.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, erläutert: „Produkte und Produktionsprozesse haben entscheidende Auswirkungen auf die Umwelt. Der Blaue Engel verschafft den Verbrauchern schnelle Orientierung, welche Produkte über ihren gesamten Lebensweg besonders umweltschonend sind. Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die ihre Produkte auf diese Weise kennzeichnen lassen.“ Nominiert ist in diesem Jahr die Heller-Leder GmbH & Co. KG, die als erste Gerberei die strengen Anforderungen des Blauen Engels einhalten konnte. Das Unternehmen aus Hehlen im südlichen Niedersachsen ist eine der größten Gerbereien in Deutschland und unterstützt das Umweltzeichen und dessen Nutzung über die gesamte Kette von der Produktion bis zur Vermarktung. In der Außendarstellung ist der Blaue Engel das entscheidende Element und wird auch auf internationalen Märkten bis nach China genutzt. Ebenfalls nominiert ist die Unify GmbH & Co. KG. Das Unternehmen ist im Bereich Telekommunikationsanlagen und Services tätig und verkauft zertifizierte Produkte weltweit an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Bei der Unternehmenskommunikation wird der Blaue Engel auch auf prominenten Plattformen wie der CeBIT stets in den Mittelpunkt gerückt. Weiterhin nominiert ist die Telekom Deutschland GmbH, die seit März dieses Jahres Zeichennehmer für digitale Schnurlostelefone ist und damit eine Vorreiterrolle in diesem Markt einnimmt. Über sein umfangreiches Vertriebsnetz ist das Unternehmen ein wichtiger Multiplikator für den Blauen Engel. Die Zertifizierung mit dem Blauen Engel führte auch unter den eigenen Mitarbeitern zu einem positiv veränderten Bewusstsein und einer erhöhten Sensibilität und Offenheit für Nachhaltigkeitsthemen. Der „Blauer Engel-Preis“ wird von der Stiftung Deutscher Nachhaltig-keitspreis in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt, der Jury Umweltzeichen sowie der RAL gGmbH am 22. November 2013 in Düsseldorf im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises vergeben. Der Preisträger wird von der Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises aus den drei Nominierten ausgewählt.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes (UBA), der Jury Umweltzeichen und des Deutschen Nachhaltigkeitspreises (DNP) Unternehmen mit Vorbildfunktion für ersten „Blauer Engel-Preis“ nominiert Drei deutsche Unternehmen sind für den „Blauer Engel-Preis“ nominiert: HELLER LEDER, die hülsta-werke und Farbenhersteller J. W. Ostendorf. Der Preis zeichnet Unternehmen aus, die mit dem Blauen Engel ihre Produkte fortlaufend in Sachen Umweltschutz weiterentwickeln und dadurch Vorbildfunktion in ihren Branchen einnehmen. Die Auszeichnung wird am 7. Dezember 2012 im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises vergeben. „Die nominierten Unternehmen haben sich in herausragender Weise für das Umweltzeichen eingesetzt und damit zur Verringerung der Umweltbelastung beigetragen. Sie haben mithilfe des Blauen Engel ihre Produkte einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zugunsten von Mensch und Umwelt unterzogen", so Prof. Dr. Edda Müller, stellvertretende Vorsitzende der Jury Umweltzeichen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die ständige Verbesserung der Umweltbilanz von Produkten gehört zur Verantwortung moderner Unternehmen! Ich begrüße es sehr, wenn Unternehmen die Umweltbilanz ihrer Produkte gezielt verbessern und sich dabei an den anspruchsvollen Anforderungen des Blauen Engel orientieren. Und ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die diesen Weg ökologischer Qualitätsprodukte gehen!“ HELLER LEDER erfüllte als erste Gerberei die strengen Kriterien des Blauen Engel für emissionsarmes Polsterleder und wirkt aktiv daran mit, dass andere Unternehmen der Branche ebenfalls ihre Produkte mit dem Blauen Engel zertifizieren lassen. Auch Möbelhersteller hülsta-werke ist Pionier und ökologischer Trendsetter auf seinem Gebiet. Mit mehr als 340 zertifizierten Blauen Engel-Produkten im Bereich Lacke und Wandfarben prägt J. W. Ostendorf die Anforderungen für schadstoffarme und emissionsarme Anstriche in dieser Branche. Der „Blauer Engel-Preis“ wird durch die Jury Umweltzeichen, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH als Sonderauszeichnung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises vergeben. Der Preis prämiert Unternehmen, Initiativen oder öffentliche Einrichtungen, die sich in herausragender Weise für das Umweltzeichen einsetzen und damit in besonderem Maße zum Umweltschutz beitragen. 2012 werden erstmals Unternehmen ausgezeichnet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen anbieten und diese mithilfe des Umweltzeichens einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterzogen haben. Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis ist eine Initiative der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e. V. in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, dem Rat für Nachhaltige Entwicklung und weiteren Partnern. Er prämiert 2012 im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitstages in Düsseldorf zum fünften Mal Unternehmen, die vorbildlich wirtschaftlichen Erfolg mit sozialer Verantwortung und Schonung der Umwelt verbinden. Zum ersten Mal werden dabei auch Städte und Gemeinden ausgezeichnet, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten die Stadt- und Gemeindeentwicklung nachhaltig gestalten und damit in besonderer Weise den Gedanken einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern.
Origin | Count |
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Bund | 183 |
Land | 5 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 165 |
Gesetzestext | 1 |
Messwerte | 1 |
Text | 14 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 17 |
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Language | Count |
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Deutsch | 176 |
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Resource type | Count |
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Datei | 2 |
Dokument | 10 |
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Topic | Count |
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Boden | 118 |
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Mensch & Umwelt | 188 |
Wasser | 123 |
Weitere | 177 |