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Ökologischer Landbau - umweltschonend und qualitätsbewusst Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt Umstellung auf ökologischen Landbau Ökoaktionsplan Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für den ökologischen Anbau in Sachsen-Anhalt Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Das Öko-Kontrollverfahren Rechtliche Grundlagen des Ökolandbaus Öko-Anbauverbände Förderverein Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. Dokumente

Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Bislang werden rund 119.000 Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet, das sind 10,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell stagniert die Entwicklung jedoch. Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2023 (Stichtag 31.12.2023) waren insgesamt 985 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 634 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 297 Verarbeitungsunternehmen, neun Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 43 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ca. 119.600 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 1.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,7 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 10,4 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 187 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und den praktischen Ökolandbau zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem erfahrenen Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des Fachreferates im damaligen MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept. Die Bearbeitung der im Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.

Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier: (Modellregion, Phase 1, Bio4MatPro: BoostLab1-7 - EBRA), Teilprojekt 3

Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss

<p>Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss</p><p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p><p>Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft</p><p>Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“).</p><p>Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMEL#alphabar">BMEL</a>⁠ veröffentlicht (siehe<a href="https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111260-0000.xlsx">BMEL, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000</a>).</p><p>Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional können sich die Überschüsse jedoch sehr stark unterscheiden. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠ und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet.</p><p>___<br>* jährlicher Überschuss bezogen auf das mittlere Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet)** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren.*** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel, d.h. auf den Zeitraum 2028 bis 2032Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2024, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2022 (MBT-0111260-0000)Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die erfasste Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 77 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 34 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1992 bis 2020 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Effizienterer Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und höhere Futterverwertung bei Nutztieren). In den Jahren seit 2015 ist der Überschuss besonders stark gesunken. Grund dafür sind neben einer veränderten und wirksameren Gesetzgebung, gesunkene Tierzahlen sowie Dürrejahre und höhere Mineraldüngerpreise und der damit einhergehende verminderte Einsatz von Mineraldüngern.Im Jahr 2016 wurde in derDeutschen Nachhaltigkeitsstrategieder Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Von 2016 bis 2020, also in 4 Jahren, wurde somit bereits etwa dreiviertel der angestrebten Reduktion erreicht.Bewertung der EntwicklungWenn die Stickstoffüberschüsse weiterhin so schnell sinken wie in den letzten Jahren bzw. auf dem aktuellen Niveau bleiben wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren erreicht werden. Für einen umfassenden Schutz von Umwelt und ⁠Klima⁠ ist dies aber noch nicht ausreichend. Die in 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (⁠NEC-Richtlinie⁠) verpflichtet Deutschland bis 2030 dazu 29 % der Ammoniak-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2022 wurde hier nur eine Minderung von 18 % erreicht. Da der Sektor Landwirtschaft der größte Verursacher von Ammoniak-Emissionen ist, sind hier also noch weitere Maßnahmen für die Zielerreichung nötig. Aber auch für das Erreichen von weiteren Zielen, wie Nitrat im Grundwasser, Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee und ⁠Eutrophierung⁠ der Ökosysteme wird voraussichtlich das Erreichen des 70 kg-Ziels nicht ausreichen, denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern eher auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse finden Siehier.Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der LandwirtschaftDie Stickstoffzufuhr zur landwirtschaftlichen Gesamtbilanz berücksichtigt Mineraldünger, Wirtschaftsdüngerimporte, Kompost und Klärschlamm, atmosphärische Stickstoffdeposition, Stickstoffbindung von Leguminosen, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr berücksichtigt pflanzliche und tierische Marktprodukte. Im Durchschnitt lag die Stickstoffzufuhr zwischen 1990 und 2022 bei 187 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a), mit einem Maximum von 209 kg N/ha*a im Jahr 1990 und einem Minimum von 151 kg N/ha*a im Jahr 2022. Die Zufuhr hat sich bis 2017 kaum verändert. Lediglich in den letzten 5 Jahren gab es einen mittleren Rückgang von 8 kg N/ha*a. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Betrachtungszeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a, mit einem Maximum von 103 kg N/ha*a im Jahr 2014 und einem Minimum von 67 kg N/ha*a im Jahr 1990. Im gleitenden 5-Jahresmittel stieg die Abfuhr von 73 kg N/ha*a im Jahr 1992 auf 88 kg N/ha*a im Jahr 2020 an. Dies entspricht einem Anstieg des über tierische und pflanzliche Produkte abgefahrenen Stickstoffs von etwa 21 %.2022 stammten 44 % der Stickstoffzufuhr der Landwirtschaft aus Mineraldüngern, 25 % aus inländischem Tierfutter sowie 14 % aus Futtermittelimporten. Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht aber in der Gesamtbilanz berücksichtigt. 3 % des Stickstoffs wurden über den Luftpfad eingetragen (⁠Deposition⁠ aus Verkehrsabgasen und Verbrennungsanlagen) und 2 % stammte aus Kofermenten für die Biogasproduktion. 10 % sind der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (zum Beispiel Klee oder Erbsen) anzurechnen, die Luftstickstoff in erheblichem Maße binden. Etwa 1 % der Stickstoffzufuhr stammte aus Saat- und Pflanzgut.Die Stickstoffabfuhr fand zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und sonstige Tierprodukte und zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte statt.Umweltwirkungen der StickstoffüberschüsseÜberschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames ⁠Treibhausgas⁠ zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak in Land- oder Wasser-Ökosysteme kann weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Diese sind unter anderemIm Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 480 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen (siehe„Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer“). Durchschnittlich stammten in diesem Zeitraum 74 % dieser Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen.Die DüngeverordnungDieDüngeverordnungdefiniert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung derEU-Nitratrichtlinie. Nach der Düngeverordnung dürfen Landwirtinnen und Landwirte Pflanzen nur entsprechend ihres Nährstoffbedarfs düngen. Die Düngeverordnung wurde 2017 und 2020 novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung werden aktuell im Rahmen eines Effizienzmonitorings geprüft, um die mit Nitrat belasteten und von ⁠Eutrophierung⁠ betroffenen Gebiete zu identifizieren und eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen in diesen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden Siehier.Weitere Maßnahmen zur Verringerung der ÜberschüsseUm das Ziel der Bundesregierung zum Stickstoffüberschuss und der damit untrennbar verbundenen Umweltziele zu Nitrat im Grundwasser, ⁠Eutrophierung⁠ von Ökosystemen sowie Oberflächengewässern und zu Emissionen von Luftschadstoffen zu erreichen, muss die Gesamtstickstoffzufuhr in der Landwirtschaft verringert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist das Schließen des Stickstoffkreislaufs. Dafür müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert wird. Zudem muss die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. Dabei ist am Ende nicht nur die Verringerung der durchschnittlichen Überschüsse entscheidend, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe in die Fläche, denn nur so können die genannten Umweltziele erreicht werden. Um diese Verteilung zu erreichen müssen große Tierbestände reduziert und die Tiere gleichmäßiger auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche verteilt werden.

Stärke und Zucker

Stärke ist ein pflanzlicher Reservestoff, der in Form von Stärkekörnern in Speicherorganen von Pflanzen (Körner, Knollen, Wurzeln oder Mark) angereichert wird. Stärke wird sowohl im Lebensmittel - als auch im technischen Bereich in breitem Umfang eingesetzt. Die landwirtschaftliche Erzeugung von stärkehaltigen Rohstoffen erfolgt in Deutschland durch den Anbau von Kartoffel, Weizen und Körnermais. In der Zukunft könnten die Markerbse und Neuzüchtungen mit sehr hohem Amylose- ("Amylo-Mais") oder Amylopektinanteil (z. B. Amylose-freie Kartoffel) Bedeutung erlangen, da sich hierdurch verarbeitungs- und anwendungstechnische Vorteile ergeben. Hinsichtlich der Verwendung werden drei wesentliche Produktlinien unterschieden - native Stärke (Papier, Pappe, Leime, Kleber, Gipskartonplatten, Textilverarbeitung, Kosmetika), - modifizierte Stärke (Lacke, Streichfarben, Bindemittel (Quellstärken), kationische Stärken, Papier, Pappe, Tabletten, Stärkeether und -ester) etc. sowie - Verzuckerungsprodukte (Tenside, Sorbit, Kunststoffe, Vitamin C, Alkohole, Biotechnologie).

Entwicklung einer Wertschöpfungskette für ökologisch erzeugte Erbsen und Bohnen vom Acker bis zur Großküche und Gastronomie

Das Projekt WKErBo unterstützt den Aufbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette von Ackerbohnen und Erbsen für Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie. Damit wird einerseits das Ziel der Förderung des ökologischen Anbaus heimischer Erbsen und Ackerbohnen verfolgt. Daneben zielt das Vorhaben auf die Entwicklung eines großküchentauglichen Fleischersatzprodukts aus Ackerbohnen und Erbsen ohne Zusatzstoffe ab, dessen sensorische und ernährungsphysiologische Qualität den Wünschen und Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen in der Gemeinschaftsverpflegung entspricht. Der Innovationscharakter des Projekts ergibt sich aus den Rahmenbedingungen der Produktion und Verarbeitung. Es kann ein Beitrag zum Klimaschutz sowie zu einer gesundheitsförderlichen und ressourcenschonenden Ernährung geleistet werden, Importe können reduziert und der Selbstversorgungsgrad auf nationaler Ebene erhöht werden. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte: Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Koordinierung von Angebots- und Nachfrageentwicklung im Sinne der BÖLN-Förderrichtlinie sowie zur Förderbekanntmachung über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Bereich 'Regionale Bio-Wertschöpfungsketten'.

Pre-Breeding und Entwicklung von Züchtungskriterien für Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L.) zur Nutzung als Körnerdruschfrucht in Deutschland

Mit dem Projektvorhaben sollen durch Screening von genetischen Ressourcen, Linien und Sorten von Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L. ssp. vulgaris var. nanus) die Anbauwürdigkeit in Deutschland getestet und daraus Züchtungskriterien für Buschbohnen als Trockenbohnen zur Körnerdruschernte entwickelt werden. Die Züchtungskriterien sollen in ersten Kreuzungen umgesetzt werden, die die Grundlage für die weitere Züchtung von Buschbohnen als Körnerdruschfrucht durch Akteure der ökologischen Pflanzenzüchtung legen. Damit werden eine weitere Art und neue Sorten für den heimischen Körnerleguminosenanbau unter veränderten Witterungsbedingungen erschlossen. Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele verfolgt: - Erschließung und Untersuchung genetischer Ressourcen und vorhandener Sorten aus anderen Anbauregionen zur Etablierung neuer Arten für veränderte Witterungsbedingungen in Deutschland. - Entwicklung von Züchtungskriterien wie Kühletoleranz, Vegetationsdauer, Ertrag und phänotypische Merkmale zur Nutzung als Ackerdruschfrucht, wie determiniertes Wachstum, Standfestigkeit und Druschfähigkeit - Umsetzung der maßgeblichen Züchtungskriterien in neue Kreuzungen von Trockenbohnen, die auf die Witterungsbedingungen und die moderne Landwirtschaft in Deutschland angepasst sind. - Mit der Züchtung von Trockenbohnen wird die heimische Produktion von Körnerleguminosen gestärkt. - Die Diversität, der Anbauumfang und die Erträge von Körnerleguminosen werden gesteigert. Projektpartner sind der Kultursaat e.V., die Fachhochschule Erfurt mit der Professur Ökologischer Pflanzenbau und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau mit Unterstützung durch das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.

Anbau heimischer Wildpflanzen als Nutzpflanzen in semi-ariden Gebieten

Es gibt in der suedlichen Kalahari eine Reihe von Wildpflanzen, die von Einheimischen zur Ernaehrung von Tier und Mensch genutzt werden. Ueber den gezielten und kontrollierten Anbau und die damit moegliche Ertragssteigerung durch flankierende Massnahmen ist bisher nichts bekannt. Auf der Farm Avontuur 120 km nordoestlich von Kuruman soll der Anbau von Tylosema esculentum und Vigna lobatifolia erprobt werden. In den letzten Jahren hat der Farmer eine spezielle Technik zur Speicherung von Bodenwasser entwickelt, dessen Eignung fuer den Anbau dieser Pflanzen geprueft werden soll. Tylosema esculentum ist eine ausdauernde Leguminose, deren Samen genutzt werden. Vigna lobatifolia ist eine einjaehrige Leguminose, deren Wurzelknollen gemessen werden.

Entwicklung einer Wertschöpfungskette für ökologisch erzeugte Erbsen und Bohnen vom Acker bis zur Großküche und Gastronomie, Entwicklung einer Wertschöpfungskette für ökologisch erzeugte Erbsen und Bohnen vom Acker bis zur Großküche und Gastronomie

Das Projekt WKErBo unterstützt den Aufbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette von Ackerbohnen und Erbsen für Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie. Damit wird einerseits das Ziel der Förderung des ökologischen Anbaus heimischer Erbsen und Ackerbohnen verfolgt. Daneben zielt das Vorhaben auf die Entwicklung eines großküchentauglichen Fleischersatzprodukts aus Ackerbohnen und Erbsen ohne Zusatzstoffe ab, dessen sensorische und ernährungsphysiologische Qualität den Wünschen und Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen in der Gemeinschaftsverpflegung entspricht. Der Innovationscharakter des Projekts ergibt sich aus den Rahmenbedingungen der Produktion und Verarbeitung. Es kann ein Beitrag zum Klimaschutz sowie zu einer gesundheitsförderlichen und ressourcenschonenden Ernährung geleistet werden, Importe können reduziert und der Selbstversorgungsgrad auf nationaler Ebene erhöht werden. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte: Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Koordinierung von Angebots- und Nachfrageentwicklung im Sinne der BÖLN-Förderrichtlinie sowie zur Förderbekanntmachung über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Bereich 'Regionale Bio-Wertschöpfungsketten'.

Pre-Breeding und Entwicklung von Züchtungskriterien für Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L.) zur Nutzung als Körnerdruschfrucht in Deutschland, Pre-Breeding und Entwicklung von Züchtungskriterien für Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L.) zur Nutzung als Körnerdruschfrucht in Deutschland

Mit dem Projektvorhaben sollen durch Screening von genetischen Ressourcen, Linien und Sorten von Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L. ssp. vulgaris var. nanus) auf die Anbauwürdigkeit in Deutschland getestet und daraus Züchtungskriterien für Buschbohnen als Trockenbohnen zur Körnerdruschernte entwickelt werden. Die Züchtungskriterien sollen in ersten Kreuzungen umgesetzt werden, die die Grundlage für die weitere Züchtung von Buschbohnen als Körnerdruschfrucht durch Akteure der ökologischen Pflanzenzüchtung legen. Damit werden eine weitere Art und neue Sorten für den heimischen Körnerleguminosenanbau unter veränderten Witterungsbedingungen erschlossen. Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele verfolgt: - Erschließung und Untersuchung genetischer Ressourcen und vorhandener Sorten aus anderen Anbauregionen zur Etablierung neuer Arten für veränderte Witterungsbedingungen in Deutschland. - Entwicklung von Züchtungskriterien wie Kühletoleranz, Vegetationsdauer, Ertrag und phänotypische Merkmale zur Nutzung als Ackerdruschfrucht, wie determiniertes Wachstum, Standfestigkeit und Druschfähigkeit - Umsetzung der maßgeblichen Züchtungskriterien in neue Kreuzungen von Trockenbohnen, die auf die Witterungsbedingungen und die moderne Landwirtschaft in Deutschland angepasst sind. - Mit der Züchtung von Trockenbohnen wird die heimische Produktion von Körnerleguminosen gestärkt. - Die Diversität, der Anbauumfang und die Erträge von Körnerleguminosen werden gesteigert. Projektpartner sind der Kultursaat e.V., die Fachhochschule Erfurt mit der Professur Ökologischer Pflanzenbau und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau mit Unterstützung durch das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.

Pre-Breeding und Entwicklung von Züchtungskriterien für Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L.) zur Nutzung als Körnerdruschfrucht in Deutschland, Pre-Breeding und Entwicklung von Züchtungskriterien für Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L.) zur Nutzung als Körnerdruschfrucht in Deutschland

Mit dem Projektvorhaben sollen durch Screening von genetischen Ressourcen, Linien und Sorten von Buschbohnen (Phaseolus vulgaris L. ssp. vulgaris var. nanus) die Anbauwürdigkeit in Deutschland getestet und daraus Züchtungskriterien für Buschbohnen als Trockenbohnen zur Körnerdruschernte entwickelt werden. Die Züchtungskriterien sollen in ersten Kreuzungen umgesetzt werden, die die Grundlage für die weitere Züchtung von Buschbohnen als Körnerdruschfrucht durch Akteure der ökologischen Pflanzenzüchtung legen. Damit werden eine weitere Art und neue Sorten für den heimischen Körnerleguminosenanbau unter veränderten Witterungsbedingungen erschlossen. Im Einzelnen werden dabei die folgenden Ziele verfolgt: - Erschließung und Untersuchung genetischer Ressourcen und vorhandener Sorten aus anderen Anbauregionen zur Etablierung neuer Arten für veränderte Witterungsbedingungen in Deutschland. - Entwicklung von Züchtungskriterien wie Kühletoleranz, Vegetationsdauer, Ertrag und phänotypische Merkmale zur Nutzung als Ackerdruschfrucht, wie determiniertes Wachstum, Standfestigkeit und Druschfähigkeit - Umsetzung der maßgeblichen Züchtungskriterien in neue Kreuzungen von Trockenbohnen, die auf die Witterungsbedingungen und die moderne Landwirtschaft in Deutschland angepasst sind. - Mit der Züchtung von Trockenbohnen wird die heimische Produktion von Körnerleguminosen gestärkt. - Die Diversität, der Anbauumfang und die Erträge von Körnerleguminosen werden gesteigert. Projektpartner sind der Kultursaat e.V., die Fachhochschule Erfurt mit der Professur Ökologischer Pflanzenbau und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau mit Unterstützung durch das Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.

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