Dargestellt werden die im Abbau befindlichen Bereich je Jahrzehnt. Die Erfassung erfolgt auf Basis von Luftbildern und wurde noch nicht für alle Abgrabungen durchgeführt.
Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.
Dargestellt werden Abgrabungsbereiche im Kreis Wesel, für die eine Genehmigung vorliegt, der Abbau aber noch nicht begonnen hat. Dargestellt werden die Bruttoflächen.
Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
Dargestellt werden alle bekannten Abgrabungen in Kreis Wesel. Unterschieden wird zwischen abgeschlossenen, betriebenen, genehmigten und beantragten Flächen. Dargestellt werden idR Bruttoflächen, unabhängig ob eine Wasserfläche hergestellt, die Flächen nur rekultiviert oder wieder verfüllt wurden.
Die hydrogeologische Profiltypenkarte der ungesättigten Zone ist in digitaler Form vorhanden. Untersucht wurde die ungesättigte Zone (Sickerwasserpassage) bis zum Hauptgrundwasserleiter. Ein Schema definiert 10 charakteristische Profiltypen, die in ihrer flächenhaften Verbreitung dargestellt sind. Es wird zwischen Grundwasserleiter (Sand, Kies) und Grundwassergeringleiter (Geschiebelehm, Geschiebemergel, Beckenton usw.) unterschieden. Als Grundwasserniveau dienten die niedrigen Wasserstände aus dem Trockenjahr 1996.
Der Abbau von Bodenschätzen wie etwa Kiese, Sande, Mergel, Ton, Lehm oder versch. Gesteine unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt von § 17 des Niedersächsisches Naturschutzgesetzes (NNatG) bzw. § 119 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Ausdrücklich darin gefordert werden die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft bzw. deren Ausgleich bei der Gewinnung von Bodenschätzen gemäß den Grundsätzen nach § 2 Nr. 5 NNatG.
Die Karte zeigt die Verbreitung oberflächennaher Lehm- und Mergelvorkommen, die sich zur Verarbeitung in der grobkeramischen Industrie potentiell eignen. Attributwerte lassen eine Gliederung nach dem Erkundungsgrad in vermutet, gefolgert und erkundet zu.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt, genehmigt, in Betrieb oder abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Origin | Count |
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Bund | 234 |
Land | 229 |
Wissenschaft | 5 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 138 |
Kartendienst | 1 |
Messwerte | 2 |
Taxon | 22 |
Text | 80 |
Umweltprüfung | 28 |
unbekannt | 161 |
License | Count |
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geschlossen | 133 |
offen | 286 |
unbekannt | 13 |
Language | Count |
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Deutsch | 382 |
Englisch | 66 |
Resource type | Count |
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Archiv | 23 |
Bild | 15 |
Datei | 24 |
Dokument | 55 |
Keine | 198 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 75 |
Webseite | 160 |
Topic | Count |
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Boden | 413 |
Lebewesen & Lebensräume | 322 |
Luft | 163 |
Mensch & Umwelt | 432 |
Wasser | 213 |
Weitere | 380 |