<p>Seit den 1970-er Jahren führten zahlreiche politische und technische Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan sowie von Feinstaub. Dennoch sind die Einträge in Ökosysteme nach wie vor zu hoch.</p><p>Entwicklung seit 2005</p><p>Die Bundesregierung hat sich in der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> zum Ziel gesetzt, die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), Ammoniak (NH3), flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>) und Feinstaub (PM2,5) deutlich zu reduzieren. Deutschland hat sich im Rahmen der neuen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a> der EU (siehe weiter unten) zu nationalen Emissionsminderungen für diese Stoffe verpflichtet. Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, das ungewichtete, arithmetische Mittel der zugesagten Emissionsminderungen (45 %) zu erreichen. Die Verrechnung der Emissionsentwicklungen zu einem Index ermöglicht es, steigende Emissionen einzelner Schadstoffe durch stärkere Eindämmung des Ausstoßes anderer Schadstoffe zu kompensieren.</p><p>Die Emissionen von Schwefeldioxid sinken am stärksten und zeigen im Jahr 2023 nur noch 46 % des Niveaus des Jahres 2005. Die Emissionen von Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Feinstaub zeigen ebenfalls einen stetigen Abwärtstrend und sanken bis 2022 auf etwa 53 % (Stickstoffoxide) bzw. 65 % (NMVOC) und 59 % (Feinstaub PM2.5) des Niveaus von 2005. Die Emissionen von Ammoniak lagen bis 2017 über dem Niveau von 2005 und sinken seitdem sichtbar, die Emissionen im Jahr 2023 liegen aber noch auf 80 % des Jahres 2005. Dadurch fällt der Schadstoff-übergreifende Indikatorwert mit 63 % etwas höher aus (siehe Abb. „Index der Luftschadstoff-Emissionen“).</p><p>Eine Sonderrolle im Trendverlauf nimmt dabei das Jahr 2009 ein, das durch die Effekte der globalen Wirtschaftskrise geprägt war. Die verminderten Aktivitäten führten zu sichtbaren Einbrüchen und Kompensationseffekten im Folgejahr 2010 bei allen Schadstoffen außer Ammoniak (NH3).</p><p>Problematische Stoffe</p><p>Obwohl der Ausstoß von Luftschadstoffen bis heute deutlich verringert wurde, ist er, gemessen an der dauerhaften Belastbarkeit der Ökosysteme, immer noch zu hoch. Dies gilt besonders für versauernde und eutrophierende Luftverunreinigungen (vor allem Stickstoffoxide und Ammoniak). Die über Jahrzehnte erfolgten Einträge von Schwefel und Stickstoff in die Böden hinterlassen noch für lange Zeit eine kritische Altlast. So haben zum Beispiel viele Waldböden erhebliche Anteile basischer Nährstoffe (zum Beispiel Calcium, Magnesium, Kalium) verloren und versauern. Damit geht auch eine Belastung des Sickerwassers einher. Ammoniak wird im Boden durch Bodenbakterien zu Nitrat oxidiert und ausgewaschen. Hohe Ammoniakdepositionen induzieren damit auch eine stärkere Nitratbelastung des Grundwassers und stellen somit eine Gefährdung unseres Trinkwassers dar. Luftverunreinigungen, insbesondere Stickstoffverbindungen, führen auch zum Rückgang der biologischen Vielfalt.</p><p>Internationale Vereinbarungen zur Minderung der Emissionen</p><p>Das Problem des grenzüberschreitenden sauren Regens machte deutlich, dass die Umweltprobleme nur durch internationale Anstrengungen bekämpft werden können. Der <a href="http://www.unece.org/env/lrtap/welcome.html">Genfer Luftreinhaltekonvention</a> der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen im Jahr 1979 folgten acht internationale rechtsverbindliche Vereinbarungen (Protokolle) zur Luftreinhaltung.</p><p>Ansätze für weitere Maßnahmen</p><p>Weitere Minderungen der NOx-Emissionen aus dem Straßenverkehr sind vor allem durch anspruchsvolle Abgasstandards für LKW (EURO VI), leichte Nutzfahrzeuge und PKW (EURO 6) sowie durch eine umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrs zu erzielen. Selbstverständlich haben Abgasrichtlinien nur eine positive Wirkung, wenn sie nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße eingehalten werden.<br><br>Im Bereich der Lösemittel (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>) besteht die Möglichkeit der Verwendung lösemittelarmer oder freier Produkte in allen Produktbereichen, die durch zusätzliche europäische Regelungen zur Beschränkung des Lösemittelgehaltes in Produkten gefördert werden soll.<br><br>Potenziale der Luftreinhaltung liegen auch in Energiesparmaßnahmen, der Steigerung der Energieeffizienz (zum Beispiel durch verbrauchsarme Motoren und neue Antriebstechnologien), dem Einsatz von emissionsfreien regenerativen Energien (beziehungsweise weitestgehender Verzicht auf Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen) sowie die Verwendung emissionsarmer Einsatzstoffe und Produkte.</p><p>Die Reduzierung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft soll durch die Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik und durch verschiedene <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumweltmassnahmen-deutschland.html">nationale Agrarumweltmaßnahmen</a> erreicht werden (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/ammoniak-emissionen">„Ammoniak-Emissionen“</a>).</p>
Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren werden zukünftig, selbst bei hohen Neuzulassungsanteilen von E-Fahrzeugen in Deutschland (DE), der EU und global, relevante Mengen an Kraftstoffen benötigen. Für DE und mit geringerer Genauigkeit auch für die EU ist zu untersuchen, wie sich der Verbrennerbestand an Pkw und Nutzfahrzeugen und deren Fahrleistung angesichts des Flottenzielwerts von 0g in 2035 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie der CO2-Bepreisung im zeitlichen Verlauf entwickeln wird. Darüber hinaus sollen Maßnahmen und Instrumente identifiziert und quantifiziert werden, die geeignet sind um die Umstellung des Bestandes auf E-Fahrzeuge zu beschleunigen können. Es ist zu untersuchen, inwieweit es zu einem temporär größeren Neuzulassungsbedarf von E-Fahrzeugen kommen kann, wenn auch typische Gebrauchtfahrzeugkäufer*innen stärker auf ein neues E-Fahrzeug wechseln wollen. Aus der EU exportierte Verbrenner könnten die Erreichung der globalen Klimaziele gefährden. Diesbezüglich ist geplant, unter Berücksichtigung der Literatur zu untersuchen, ob bzw. unter welchen Rahmenbedingungen zur Erreichung der Klimaziele in ausgewählten globalen Regionen (Afrika, Südamerika) und dort charakteristischen Ländern in Fallstudien Elektrofahrzeuge in notwendiger Schnelligkeit eingeführt werden können oder ob bzw. unter welchen Konstellationen in diesen E-Fuels notwendig werden könnten . Hierzu sind Ökologische Wirkungen, Kosten und Folgewirkungen zu betrachten.
Der „European Green Deal“ zielt darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Plans ist die Verschärfung der CO2-Flottenzielwerte bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen durch die Verordnung (EU) 2023/851. Diese Verordnung sieht insbesondere vor, dass Neufahrzeuge ab 2035 kein CO2 mehr emittieren. Im Rahmen der Überarbeitung der CO2-Flottenzielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass die Europäische Kommission bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2026 explizit die Einführung von Mindeststandards für die Energieeffizienz von Nullemissionsfahrzeugen prüfen soll. Vor diesem Hintergrund zielt das Forschungsvorhaben darauf ab, verschiedene regulatorische Optionen zur Reduzierung des Stromverbrauchs von Elektrofahrzeugen zu erarbeiten und deren Auswirkungen umfassend zu bewerten. Dies umfasst die Entwicklung des gesamten Stromverbrauchs und die Analyse wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Folgen durch die Regulierungsoptionen.
Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei. 12-2010 Pulverdampf in der Silvesternacht 11-2010 Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) - Gutachten bestätigen Wirksamkeit der Umweltzone 10-2010 Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Fachkolloquium des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) am 16. Dezember 2010 09-2010 EU-Lärmkartierung in Sachsen-Anhalt geht in die zweite Stufe 08-2010 Travel Smarter – Live Better Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft zur Beteiligung am autofreien Tag auf 07-2010 Erneut Nachwuchs bei Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt 06-2010 Kosten des Klimawandels in Sachsen Anhalt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung untersucht Kosten der Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Sachsen Anhalt 05-2010 Förderung des Bundes zur Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge 04-2010 Osterfeuer in Magdeburg trieben Feinstaubbelastung nach oben 03-2010 Einführung der elektronischen Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zum 01. April 2010 02-2010 Feinstaubwerte auf Rekordhöhe 01-2010 Winterkälte und Feinstaub
Am Ende des 3. Quartals 2025 waren in Berlin über 6.400 öffentlich zugängliche Ladepunkte im öffentlichen und privaten Raum in Betrieb. Davon befanden sich mehr als 3.500 Ladepunkte auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Allein im Jahr 2024 sind insgesamt circa 900 neue Ladepunkte im öffentlichen Raum entstanden. Der Großteil der Ladepunkte wird im Auftrag des Landes Berlin errichtet und betrieben. Auch die privaten Ladeinfrastrukturbetreiber betreiben und errichten zügig neue Ladeinfrastruktur. Das im Jahr 2022 freigegebene Kontingent für dritte Betreiber von rund 1.360 Ladepunkten wurde bereits errichtet und in Betrieb genommen. Das im September 2024 freigegebene 2. Kontingent von 1.000 Ladepunkten ermöglicht den dritten Betreibern einen weiteren Ausbau neuer Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Weiterführende Informationen über den Ladeinfrastrukturaufbau durch dritte Betreiber sowie bestehende Vertragsverhältnisse mit dritten Betreibern können auf der Seite Informationen für dritte Betreiber abgerufen werden. Informationen zum Ladeinfrastrukturausbau durch dritte Betreiber Die Vorteile eines einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes liegen auf der Hand: Durch den diskriminierungsfreien Zugang für Mobilitätsdienstleister können alle E-Fahrzeug-Nutzenden zu den vereinbarten Konditionen an jeder Ladesäule jedweden Betreibers im öffentlichen Raum laden. Gegenwärtig wird diese öffentliche Ladeinfrastruktur durch eine wachsende Anzahl von Ladepunkten im öffentlich zugänglichen Raum, z.B. auf privaten Parkplätzen an Supermärkten, Tankstellen, etc. ergänzt. Auf diesen Flächen sowie im privaten Raum wird auch in Zukunft ein Großteil des Ladeinfrastrukturaufbaus erfolgen müssen. Der Grund hierfür liegt in den vielfältigen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüchen, denen der öffentliche Raum in einer wachsenden Stadt wie Berlin unterliegt. Gerade im Innenstadtbereich besitzt nicht einmal die Hälfte der Haushalte einen eigenen Pkw, weshalb hier ein im Sinne der Herbeiführung der Mobilitätswende angemessener Teil der Verkehrsfläche dem Umweltverbund zuzuschreiben ist. Eine Übersicht über den gegenwärtigen Ausbaustand im öffentlich zugänglichen Raum der Stadt bietet die im Kartenausschnitt dargestellte Übersicht des „Energieatlas Berlin“ . Dieser führt die Datenbestände der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und jene der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu einer konsolidierten Datenbasis für Berlin zusammen und eröffnet interessierten Nutzenden weitere Analysefunktionen. Über die Einbindung der Daten in ein Geodateninformationsprogramm (GIS) können diese Daten auch für unterschiedliche Planungs- und Analysezwecke genutzt werden. Eine Verteilung über den Gesamtbestand öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur über die Berliner Bezirke ist ebenfalls untenstehender Grafik zu entnehmen. Eine für Berlin und Brandenburg konsolidierte Gesamtübersicht der wichtigsten Kenngrößen im Themenfeld Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sowie weitere wichtige Informationen finden sich unter ladeinfrastruktur.berlin .
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Der Anteil des Schienenverkehrs am Gütertransport pendelte in den letzten Jahren zwischen 19 % und 21,5 %.</li><li>Der Anteil der Binnenschifffahrt sank seit 1999 fast kontinuierlich von 13,5 % auf zuletzt 6,4 %.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Fast drei Viertel des Gütertransports in Deutschland werden auf der Straße erbracht. Die Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere Transportmittel wie Schiff und Güterzug ist aber Voraussetzung für einen nachhaltigeren Güterverkehr.</p><p>Zwar bestehen bei Bahn- und Schiffsverkehr ebenfalls Umweltherausforderungen: Der Schienenverkehr verursacht Lärm. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/binnenschiffe">Binnenschiffe</a> erfordern gut ausgebaute Wasserstraßen, deren Ausbau häufig die Gewässerqualität verschlechtert und die Natur belastet. Aber der Energieverbrauch pro <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tonnenkilometer#alphabar">Tonnenkilometer</a> ist im Bahn- und Schiffsverkehr im Durchschnitt insgesamt deutlich geringer als mit dem Lkw. Gleiches gilt für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsdaten">Treibhausgas-Emissionen</a>.</p><p>In der Distanz unter 50 Kilometern ist der Gütertransport mittels Lkw in der Regel konkurrenzlos. Eine flächenhafte Verteilung mittels Zug und Schiff ist hier nicht möglich. Deshalb wird bei diesem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> nur der Güterverkehr auf längeren Strecken ab 50 Kilometern betrachtet. Für den Nah- und Verteilerverkehr sind unter anderem Leichte Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb und Lastenräder eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/wie-umweltfreundlich-sind-auto-zug-schiff-co-im">umweltfreundlichere Alternative</a>.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Der Gütertransport auf der Schiene entwickelte sich langfristig positiv: Sein Anteil stieg zwischen 1999 und 2015 von 16,5 % auf 19,2 % an. Ab 2016 kam es infolge einer geänderten Datengrundlage zu einem Sprung und in den letzten Jahren schwankt der Anteil zwischen 19 und 21,5 %. Der Trend bei der Binnenschifffahrt ist eindeutig negativ: Zwischen 1999 und 2023 sank ihr Marktanteil am Güterverkehr fast kontinuierlich. Insgesamt hat aufgrund des starken Wachstums des Straßengüterverkehrs der Anteil des Gütertransports durch Bahn und Binnenschiffe an der gesamten Güterverkehrsleistung leicht abgenommen.</p><p>Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung konnten nicht verhindern, dass die Dominanz des Straßengüterverkehrs weiter zugenommen hat. Die Anstrengungen müssen deutlich verstärkt werden. Aus Umweltsicht sollte der Güterverkehr insgesamt reduziert werden. Derzeit ist jedoch weiterhin mit einem Anstieg zu rechnen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Die diesem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> zugrundeliegenden Zahlen werden jährlich vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in der Reihe <a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehr-in-zahlen.html">„Verkehr in Zahlen“</a> veröffentlicht. Sie basieren zum großen Teil auf Daten, die das Statistische Bundesamt in der Publikation „<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Transport-Verkehr/Publikationen/Downloads-Querschnitt/verkehr-aktuell-pdf-2080110.html">Verkehr aktuell</a>“ veröffentlichte bzw. nun in der <a href="https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistics/filter/JTdCJTIyYXJlYUNvZGUlMjIlM0ElMjIlMjIlMkMlMjJjYXRlZ29yeUNvZGUlMjIlM0ElMjIlMjIlMkMlMjJjb2RlJTIyJTNBJTIyNDYlMjIlMkMlMjJjb250ZW50JTIyJTNBJTIyJTIyJTJDJTIydmFyaWFibGVDb2RlJTIyJTNBJTIyJTIyJTJDJTIyc29ydCUyMiUzQSUyMkNvZGVBc2MlMjIlMkMlMjJpc0NvZGVTaG93biUyMiUzQXRydWUlMkMlMjJpc0NhdGVnb3J5U2hvd24lMjIlM0F0cnVlJTJDJTIyaXNWYXJpYWJsZUNvZGVTaG93biUyMiUzQWZhbHNlJTdE">Datenbank „GENESIS Online“</a> veröffentlicht. Beschreibungen zur Vorgehensweise finden sich in den <a href="https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Transport-Verkehr/einfuehrung.html">Qualitätsberichten</a> des Statistischen Bundesamtes. Die Zahlen zum Straßengüterverkehr basieren auf Erhebungen des Kraftfahrt-Bundesamtes.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/fahrleistungen-verkehrsaufwand-modal-split">Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split in Deutschland</a>.</strong></p>
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge in der Stadt deutlich zugenommen. Um diese auch verlässlich mit Strom versorgen zu können, braucht es Ladeinfrastruktur. Diese kann an unterschiedlichen Orten stehen. Im öffentlichen Raum, das heißt am Straßenrand, ist sie für jede Person am ehesten erkennbar. Doch befindet sich der größte Anteil auf privatem Grund, dort wo auch in Zukunft die meisten Ladevorgänge stattfinden werden. Dies kann die klassische Wallbox auf dem eigenen Stellplatz bzw. dem des Arbeitgebers oder eben auch die öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung auf dem Supermarktplatz sein. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz um Umwelt ist hierbei für den öffentlichen Raum verantwortlich und konnte das Ladenetz, gemeinsam mit vielen Partnern, in den letzten Jahren spürbar erweitern. Um hier noch koordinierter voranschreiten zu können, hat das Land Berlin im April 2024 die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur 2030 für Berlin beschlossen. Diese Strategie, weitere Informationen, Arbeitshilfen sowie Daten und Fakten rund um die Ladeinfrastruktur in Berlin lassen sich auf der Internetseite ladeinfrastruktur.berlin finden. Die Rolle der Elektromobilität im Rahmen der Verkehrs- und Antriebswende Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung und dem Berliner Senat angestrebten Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor ist es wichtig, dass die Antriebswende, neben der Mobilitätswende, einen festen Bestandteil der Verkehrswende bildet. Um das Netz an Ladepunkten im öffentlichen Raum weiter auszubauen, hat die Senatsverwaltung im Jahre 2021 das Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Raum Berlins, das sogenannte Berliner Modell, überarbeitet. Die überarbeiteten Regeln des „Berliner Modells“ gelten sowohl für die im Auftrag des Senats agierenden Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, als auch für private dritte Betreiber, denen es nach dem Abschluss eines Betreibervertrages möglich ist, Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben. Die Errichtungsziele sind auf das Jahr 2030 ausgerichtet und fügen sich in die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur für Berlin ein. Bild: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Karte: OpenStreetMap Öffentliche Ladeinfrastruktur für alle Elektromobilistinnen und Elektromobilisten mit Pkw und leichtem Nutzfahrzeug Am Ende des 2. Quartals 2024 waren in Berlin über 4.700 öffentlich zugängliche Ladepunkte im öffentlichen und privaten Raum in Betrieb. Davon befanden sich mehr als 2.500 Ladepunkte auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Grundlagen des Ladeinfrastrukturaufbaus in Berlin Ein leistungsfähiges Ladeinfrastrukturnetz ist eine zentrale Voraussetzung, um die Attraktivität der Elektromobilität zu steigern. Hierbei ist es prinzipiell möglich, Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund oder auf privatem Grund zu schaffen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU, Karte: Geoportal Berlin / Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge Informationen zum Ladeinfrastrukturausbau durch dritte Betreiber Dritten Betreibern von Ladeinfrastruktur ist es auch weiterhin möglich Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben. Hier finden sich die wichtigsten Infos in Kürze. Weitere Informationen Bild: masterart / depositphotos.com Fragen und Antworten Häufige Fragen von E-Fahrzeug-Nutzenden und von Unternehmen zur Ladeinfrastruktur. Weitere Informationen
Dieses Vorhaben leistete einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des UBA / BMUV durch die Bereitstellung wissenschaftlicher Analysen. Ziel war es, Deutschlands Position in den Verhandlungen über die Novellierung der CO2 -Flottenzielwerte für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge zu stärken. Die wissenschaftlichen Analysen wurden sowohl in Form von Ad-Hoc-Arbeiten als auch in regelmäßigen Ressortbesprechungen zwischen den Ministerien vorgestellt und diskutiert. So konnte das Vorhaben eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Novellierung der CO2-Flottenzielwerte bieten und dazu beitragen, die Interessen Deutschlands im europäischen Kontext zu vertreten. Veröffentlicht in Texte | 168/2024.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 94 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
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