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Luftqualität 2017: Rückgang der Stickstoffdioxidbelastung reicht noch nicht aus

Grenzwertüberschreitungen in rund 70 Kommunen – Diesel-Nachrüstung mit Katalysatoren nötig Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2) ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Zahl der Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen nahm nach erster Schätzung von 90 auf 70 ab. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Dennoch: An rund 46 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten, an zwei Drittel dieser Stationen mit Werten von mehr als 45 µg/m3 sogar deutlich. „Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Wir sind aber noch längst nicht am Ziel. Immer noch liegen viele Städte deutlich über dem seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert, viele Einwohner sind also weiter zu viel gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid ausgesetzt. Schuld sind vor allem die Diesel-Autos mit hohen Realemissionen, die oftmals erst in den vergangen Jahren zugelassen wurden und in den Städten unterwegs sind“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠. „Wie vom Umweltbundesamt im Sommer 2017 geschätzt, werden die Maßnahmen des Diesel-Gipfels mit Software-Updates und Umtauschprämien nicht ausreichen, um die Luft in den Städten so zu verbessern, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden. Wir brauchen dringend die Hardware-Nachrüstung der Autos und leichten Nutzfahrzeuge. Nur so können wir die Gesundheitsbelastungen durch Stickstoffoxide schnell und vor allem dauerhaft senken.“ Den Rückgang der mittleren Stickstoffdioxidbelastung an verkehrsnahen Messstationen im Jahr 2017 um zirka zwei Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel wertet das UBA als Indiz dafür, dass die durch die Dieseldebatte angestoßenen Maßnahmen in den Städten anfangen zu wirken. So wurden beispielsweise örtlich Tempolimits eingeführt sowie durch Straßenverengung der Verkehr reduziert, es wurden öffentliche Verkehre gefördert und Busse nachgerüstet. Bundesweit wurden Autos mit hohen Realemissionen durch Software-Updates hinsichtlich ihrer NOx-⁠ Emission ⁠ leicht verbessert. Außerdem erneuerte und veränderte sich die Fahrzeugflotte hin zu weniger Dieseln: Das Kraftfahrbundesamt (KBA) zeigt in seinen Neuzulassungszahlen 2017 eine Verschiebung hin zu benzinbetriebenen PKW. Ihr Anteil steigt um über elf Prozent gegenüber 2016, Diesel verlieren über 15 Prozent. Wie sich die einzelnen Maßnahmen jeweils auf die Luftqualität auswirken, lässt sich mit den vorliegenden Daten derzeit nicht exakt bestimmen. Die NO2-Messdaten und deren Rückgang bestätigen allerdings, dass Software-Updates und der Rückkauf alter Diesel-PKW (Umtauschprämie) nur ein begrenztes Minderungspotential aufweisen. Nach Berechnungen des UBA könnte die NO2-Luftbelastung durch die beiden Maßnahmen maximal zwischen zwei und fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken. Wichtig: Beide Maßnahmen wirken erst seit Ende 2017. In der vorläufigen Jahresauswertung „Luftqualität 2017“ betrachtet das UBA neben Stickstoffdioxid auch Feinstaub und Ozon. Feinstaub (⁠ PM10 ⁠): Die Feinstaubbelastung war 2017 im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2016 geringer. Außer zu Beginn des Jahres blieben besonders feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus. 2017 gehörte mit den beiden Vorjahren zu den am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahren. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde mit 45 Tagen erneut der Grenzwert überschritten (PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen im Jahr). Allerdings sollen laut Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) die Werte an höchstens drei Tagen pro Jahr über 50 µg/m³ liegen. Dieses Ziel überschreiten 87% aller Messstationen in Deutschland. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollte nach Auffassung des UBA der von der WHO empfohlene Wert eingehalten werden. Es bedarf also weiterer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub weiter zu verringern. Zukünftig ist es verstärkt notwendig, besonderes Augenmerk auf die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsscheiben, Kupplungen und Reifen zu legen. Ozon: Die Ozonkonzentrationen waren 2017 im Vergleich zu den letzten 20 Jahren niedrig. Anders als der ⁠ Hitzesommer ⁠ 2015 war der Sommer 2017 eher wechselhaft und es traten keine lang anhaltenden Schönwetterperioden auf, die die Ozonbildung hätten begünstigen können. Dennoch kam es an 17 Prozent aller Messstationen zu Zielwert-Überschreitungen (der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr – gemittelt über 3 Jahre – den Wert von 120 µg/m3 überschreiten). Aktualisierung: Die Übersicht "Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen 2017" sowie die Exceldaten wurden zum 30.05.2018 aktualisiert. Es liegen nun aus allen Messnetzen die vollständigen, geprüften Daten vor. Mit den endgültigen Daten sind es noch 65 Städte mit Grenzwertüberschreitung. Die Stadt Remscheid ist nicht mehr auf der Liste.

Reale Stickoxid-Emissionen von Diesel-Pkw nach wie vor zu hoch

Diesel-Pkw der neuesten Generation (6d-TEMP) unterschreiten Grenzwerte im Realbetrieb allerdings deutlich Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 3 bis 6a/b/c weisen im realen Fahrbetrieb nach wie vor deutlich erhöhte Stickstoffoxidemissionen auf. Die Emissionen liegen damit um ein Vielfaches über den Grenzwerten für den Labormesszyklus. Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP halten die EU-Grenzwertvorgaben dagegen auch im Realbetrieb ein. Das sind die Ergebnisse neuer Abgasmessungen an Fahrzeugen und verbesserter Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Zusammenarbeit mit fünf weiteren europäischen Umwelt- und Verkehrsbehörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Neue Messwerte und die Berücksichtigung zusätzlicher realer Fahrsituationen zeigen, dass gerade Euro-5 Fahrzeuge, die noch vor wenigen Jahren verkauft wurden, besonders hohe Stickstoffoxidemissionen im Realbetrieb aufweisen. Um die Gesundheit der Menschen in unseren Städten zu schützen, brauchen wir daher dringend die technische Nachrüstung dieser Diesel-Fahrzeuge mit Katalysatoren – nicht jeder kann sich schließlich ein neues Auto leisten.“ Mit SCR-Anlagen nachgerüstete Euro-5-Diesel können die Stickstoffoxid-Emissionen um 60-95 Prozent mindern. Software-Updates bei Euro-5-Diesel-Pkw mit dem VW-Motor EA 189 bringen hingegen nur eine Stickstoffoxid-Minderung von rund 25 Prozent. Die neuen Ergebnisse zeigen zudem deutlich höhere Emissionen auch bei CO2 bzw. höheren Kraftstoffverbrauch. Grundlage der neuen Daten ist das heute veröffentlichte Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 4.1). Für Euro-6-Diesel Pkw liegen mit 52 untersuchten Fahrzeugen nun deutlich mehr Werte vor, die im praktischen Betrieb auf der Straße gemessen wurden als bei der letzten Version 3.3 des HBEFA aus dem Jahr 2017. Für alle anderen Abgasnormen von Euro 3 bis 5 konnten auf Basis der bereits vorliegenden Messwerte die Emissionen auf der Straße jetzt noch realitätsnäher ermittelt werden: So wurden unter anderem Fahrten mit höherer Beladung und noch realitätsnähere Verkehrssituationen berücksichtigt. Für ältere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geht erstmals für den betriebswarmen Motor die Abhängigkeit der Stickstoffoxid-Emissionen von der Umgebungstemperatur in HBEFA ein. Auch die Alterung des Abgasnachbehandlungssystems fließt aufgrund neuer Daten besser in die Berechnung ein. Neueste Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP haben nach den Messungen im realen Fahrbetrieb auf der Straße mit durchschnittlich 46 Milligramm pro Kilometer (mg NOx/km) erheblich geringere Stickstoffoxidemissionen. Damit unterschreiten sie die neuen Anforderungen für Messungen im praktischen Betrieb (RDE) deutlich. Diese neuen Diesel-Pkw machen derzeit etwa 5 Prozent des Fahrzeugbestandes bei Diesel-Pkw aus. Älteren Diesel-Pkw mit Abgasnormen bis Euro 6c, die den Diesel-Pkw-Bestand dominieren, attestiert das neue HBEFA hingegen sogar noch höhere Realemissionen als bisher. Lagen in der Vorgängerversion des HBEFA die NOx-Emissionen im Realbetrieb für Euro-5- bzw. Euro 6a/b/c-Diesel Pkw mit betriebswarmen Motor noch durchschnittlich bei 906 bzw. 507 mg NOx/km, steigen diese in der neuen Version auf durchschnittlich 950 bzw. 614 mg NOx/km an. Grund für die neuen Werte sind auch hier die realitätsnäheren Berechnungsmethoden. Zum Vergleich: Die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung im Labormesszyklus einzuhalten sind, betragen 180 (Euro 5) und 80 (Euro 6a/b/c) mg NOx/km. Für die zwei Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor der Reihe EA 189, in die Abschalteinrichtungen eingebaut waren, müssen Softwareupdates verpflichtend durchgeführt werden. Dies ist inzwischen fast vollständig umgesetzt. Die Messungen an acht Fahrzeugen ergaben, dass die Updates die NOx-Emissionen im Realbetrieb durchschnittlich um rund 25 Prozent mindern. Die Emissionen nach Software-Update liegen bei durchschnittlich 588 mg/km; mehr als das Dreifache des Labor-Grenzwertes. Deshalb ist die technische Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw mit SCR Katalysatoren weiterhin absolut notwendig. „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in den letzten Wochen die ersten Nachrüstsysteme genehmigt“, so Krautzberger. „Jetzt müssen diese Systeme zügig in die Autos eingebaut werden. Die Hersteller sind nun in der Verantwortung, die Kosten für die Nachrüstung schnell und unbürokratisch zu übernehmen.“ Die Emissionsfaktoren für ⁠ Kohlendioxid (CO2) ⁠ erhöhen sich gegenüber den Werten aus HBEFA 3.3 ebenfalls deutlich. Dies ist ein weiteres Resultat der grundlegenden Aktualisierung von HBEFA. Die realen CO2-Emissionen auf der Straße sind für neue Pkw seit 2000 (Euro 3) nur um 8 Prozent, für neue leichte Nutzfahrzeuge seit 2001 (Euro 3) gar nur um 2 Prozent gesunken. Gründe hierfür sind die immer weiter zunehmende Masse und Leistung der Fahrzeuge in Kombination mit der noch bis 2018 gültigen Typgenehmigung. „Die Umstellung der Prüfverfahren und -zyklen für die CO2-Emissionen neuer Pkw seit 1.9.2018 durch die EU war daher der richtige Schritt“, betont Krautzberger. „Allerdings müssen wir genau kontrollieren, ob diese neuen Prüfverfahren sicherstellen, dass die Vorgaben aus den CO2-Grenzwerten eingehalten werden und zu den erforderlichen CO2-Minderungen im Verkehr beitragen.“ Das H and B uch für E missions FA ktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) ist eine Datenbank zu den spezifischen Emissionswerten für die gängigsten Fahrzeugtypen wie PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge (LNfz/SNfz), Linien- und Reisebusse sowie Motorräder. HBEFA erlaubt das Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen realistisch zu beschreiben. Mit der jetzt veröffentlichten Version 4.1 wird das HBEFA weiterentwickelt und für die Emissionsfaktoren neuesten Werte bereitgestellt. An der Finanzierung und damit an der Entwicklung von HBEFA beteiligt sind Umwelt- und Verkehrsbehörden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Norwegen, Frankreich und Schweden. HBEFA 4.1 ist öffentlich zugängig. Die Installationsdatei ist für eine Schutzgebühr von 250 Euro unter www.hbefa.net/d erhältlich.

Klimabilanz 2017: Emissionen gehen leicht zurück

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Niedrigere Emissionen im Energiebereich, höhere im Verkehrssektor In Deutschland wurden 2017 insgesamt 904,7 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – 4,7 Millionen Tonnen weniger als 2016. Das zeigt die erste Prognose-Berechnung des Umweltbundesamtes (UBA). Während die Emissionen im Energiebereich deutlich zurückgingen, stiegen sie im Verkehrssektor sowie in der Industrie an. Daher sind zusätzliche Maßnahmen nötig, um Deutschland wieder auf Kurs in Richtung der Klimaziele zu bringen. Gegenüber 1990 hat Deutschland seine Emissionen bis zum Jahr 2017 um 27,7 Prozent gesenkt. Das für 2020 vereinbarte Klimaziel von 40 Prozent soll so schnell wie möglich erreicht werden. Bis 2030 müssen die Emissionen um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Klimabilanz 2017 zeigt ein gemischtes Bild. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien haben wir bereits viel erreicht. Hier werden wir mit neuen Sonderausschreibungen weitere große Schritte machen. Im Verkehrsbereich geht die Entwicklung leider immer noch in die falsche Richtung. Für ⁠ Klimaschutz ⁠ und saubere Luft brauchen wir eine grundlegende Verkehrswende. Das muss ein Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode werden. Wir werden in diesem Jahr erstmals ein Klimaschutzgesetz vorbereiten und 2019 verabschieden. Damit werden wir sicherstellen, dass wir das 2030-Ziel zuverlässig und verbindlich erreichen.“ Den deutlichsten Rückgang gab es in der Energiewirtschaft: Hier gingen die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um 13,7 Millionen Tonnen zurück (minus 4,1 Prozent). Zentraler Grund dafür ist, dass infolge der hohen Windkrafteinspeisung weniger Steinkohle verstromt wurde. Zudem wurden im Laufe des Jahres 2017 Steinkohlekraftwerke mit einer Kapazität von insgesamt mehr als 3 Gigawatt stillgelegt bzw. in die Netzreserve überführt. Im vierten Quartal gingen noch zwei weitere Braunkohlekraftwerke in die Sicherheitsbereitschaft. Im Verkehrssektor stiegen die Emissionen 2017 um 3,8 Millionen Tonnen auf 170,6 Millionen Tonnen (plus 2,3 Prozent) an. Ein Grund dafür ist, dass nach Daten des Kraftfahrtbundesamtes der Pkw-Bestand im Jahr 2017 um rund 1,5 Prozent anstieg. Mehr Autos auf der Straße lassen höhere Fahrleistungen und damit höhere Treibhausgasemissionen erwarten. Auch bei Lkw und Sattelzugmaschinen sind die Bestände 2017 deutlich gewachsen (+4,1 Prozent bzw. +4,4 Prozent). In Kombination mit der guten Konjunktur führte das zu mehr Gütertransporten auf der Straße. Dagegen tragen der schrumpfende Anteil von Diesel-Pkw und der wachsende Anteil von Benzin-Pkw bei den Neuzulassungen kaum zum Anstieg der Emissionen bei. Zusammen mit dem Trend zu stärker motorisierten Pkw verursacht dies nur ein Plus von maximal 0,2 Millionen Tonnen im Jahr 2017. ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Es ist falsch, dass wir nur mit dem Diesel unsere Klimaziele erreichen können. Wir brauchen generell weniger und viel sparsamere Fahrzeuge, egal mit was diese angetrieben werden. Die derzeit von der EU-Kommission vorgeschlagenen ⁠ CO2 ⁠-Flottenzielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für 2025 und 2030 sind nicht ausreichend. Hier müssen wir schnell nachsteuern, sonst werden wir die für 2030 gesteckten Klimaziele im Verkehr nicht erreichen.“ In der Industrie stiegen die Emissionen aufgrund der guten Konjunktur um 2,5 Prozent auf 192,9 Millionen Tonnen. Davon entfallen 1,6 Prozent auf den Anstieg der Prozessemissionen und 3 Prozent auf energetische Emissionen im ⁠ verarbeitenden Gewerbe ⁠. Für Raffinerien, Stahlindustrie sowie die mineralische Industrie geht die ⁠ Prognose ⁠ von einer gestiegenen Produktion aus. Die Produktionsentwicklung in der chemischen Industrie führte insgesamt ebenfalls zu einer leichten Emissionszunahme. Während in der Landwirtschaft die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen nahezu stagnierten, gingen sie im Abfallsektor um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Dieser anhaltende Rückgang geht maßgeblich auf die Entwicklung im Bereich der Abfalldeponierung zurück. Seit 2005 dürfen in Deutschland keine biologisch abbaubaren Abfälle mehr deponiert werden – das macht sich neben Abfalltrennung und Recycling bei den Emissionen positiv bemerkbar. Zur Genauigkeit der Daten Die Ergebnisse sind erste Detailschätzungen, also eine Prognose und keine finalen Zahlen. Sie leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2017 veröffentlichten detaillierten Treibhausgasemissionsberechnungen des Jahres 2016 ab. Zudem wurden erste für das Jahr 2017 veröffentlichte Überblicksangaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, amtliche Monatsstatistiken zum Energieverbrauch, Produktionsdaten von Industrieverbänden sowie zusätzliche Informationen (z.B. Gradtagzahlen) verwendet. Durch diesen Berechnungsansatz ist die Genauigkeit der Schätzung generell geringer als die der Detailberechnungen. Für das Jahr 2017 ist die Schätzung mit höheren Unsicherheiten versehen als in den Vorjahren. Die im Jahr 2016 erfolgten Kraftwerksummeldungen zwischen dem Energie- und Industriebereich konnten in der aktuellen Berichterstattung aufgrund der vorläufigen Daten noch nicht adäquat berücksichtigt werden. Deshalb wurde die ⁠ Emission ⁠ für die Industriefeuerungen im Jahr 2017 etwas höher angesetzt. Infolge der ⁠ Witterung ⁠ ist eigentlich von einer leichten Emissionsminderung bei den Haushalten auszugehen. Aufgrund der dort mitberücksichtigten statistischen Differenzen beim Erdgas ist diese Entwicklung jedoch nicht sichtbar. Erste verifizierte Emissionsdaten für die emissionshandelspflichtigen Anlagen der Energiewirtschaft und Industrie werden wie immer jährlich am 1. April bekanntgegeben. Im Jahr 2016 waren fast 51 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland dem Emissionshandelssektor zuzurechnen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA veröffentlicht jährlich im Mai einen detaillierten Bericht zu diesen Daten. Die vollständigen offiziellen Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2017 veröffentlicht das Umweltbundesamt zum 15. Januar 2019 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.

Erarbeitung einer Methode zur Ermittlung und Modellierung der CO2-Emissionen des Kfz-Verkehrs

Der im Autohaus angegebene Kraftstoffverbrauch bei Pkw- und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) wird im Fahrzyklus auf dem Rollenprüfstand ermittelt. Der tatsächliche Kraftstoffverbrauch bei der Nutzung auf der Straße ist jedoch oft viel höher, was beim Verbraucher zu Irritationen führt. Das Umweltbundesamt hat deshalb die Abweichung zwischen offiziellen und realen Verbrauchswerten von europäischen Pkw anhand von 12 Datenquellen mit ca. 1,4 Mio. Fahrzeugen untersuchen lassen. Hierbei wurde eine neue Methode zur Ermittlung und Modellierung des realen Kraftstoffverbrauchs und der ⁠ CO2 ⁠-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erarbeitet und die Modelle HBEFA (Handbuch Emissionsfaktoren) und TREMOD (Transport ⁠ Emission ⁠ Model) aktualisiert. Veröffentlicht in Texte | 231/2020.

Zuviel Feinstaub in deutschen Innenstädten

Weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung nötig Die gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in deutschen Innenstädten ist weiterhin zu hoch. In sechs Städten - darunter Stuttgart und München - ist der Grenzwert (Tagesmittelwert) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3) bereits jetzt an mehr als den zulässigen 35 Tagen pro Jahr überschritten. Weitere zehn Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und Sachsen stehen kurz vor der Grenzwertüberschreitung. Ein Grund dafür ist das Wetter zu Beginn dieses Jahres: windschwache Hochdruckwetterlagen, die häufiger auftraten als in den Jahren 2007 und 2008, behinderten den Abtransport der Luftschadstoffe. „Wir müssen die Feinstaubbelastung dringend senken, damit die Menschen - gerade in den Innenstädten - gesunde, saubere Luft atmen können”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). „Möglichkeiten, die Feinstaubemissionen zu senken, gibt es. Sie müssen nun schleunigst Wirklichkeit werden.” Der Straßenverkehr ist eine wichtige Emissionsquelle für Feinstaub. Hier gilt es anzusetzen: Die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen EURO 3 und schlechter mit Dieselrußfiltern sollte die obigen Maßnahmen ergänzen. Betroffen sind bis zu 300.000 leichte Nutzfahrzeuge in Deutschland. Die Länder, die für die Einhaltung der Luftqualitätsanforderungen verantwortlich sind, könnten für Förderprogramme auf Gelder aus dem EU-Strukturfonds zugreifen. Nicht nur der Verkehr ist für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich. Auch andere Quellen sind relevant - beispielsweise die Holzheizungen und Kamine in privaten Haushalten und im Kleingewerbe. So genannte Kleinfeuerungsanlagen sind nach dem Straßenverkehr der zweitgrößte Verursacher des Feinstaubes. Um hier Emissionsminderungen zu erreichen, muss es anspruchsvolle Grenzwerte für diese Heizungen geben. Die geplante Novellierung der „Verordnung über kleine und mitt­lere Feuerungsanlagen” sieht dies vor. Wichtig ist, dass auch Altanlagen ihre Emissionen senken müssen. Nach einer angemessenen Übergangsfrist sollte auch für sie ein anspruchsvoller Staubgrenzwert gelten. Um diesen einzuhalten, haben die Betreiber zwei Möglichkeiten: Sie können die Anlage mit einem Filter zur Feinstaubminderung nachrüsten oder die alte Anlage durch eine neue ersetzen. Für eine Reihe von Anlagen plant das Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠) Ausnahmen - beispielsweise für Anlagen, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit sind, sowie für solche Anlagen, die vorrangig zum Kochen dienen. Die hohe Feinstaubbelastung in den Städten entsteht nicht nur aus den Emissionen vor Ort. Ein bedeutender Anteil des Feinstaubes, der sich in der ⁠ Atmosphäre ⁠ auch aus den Vorläufersubstanzen Schwefel- und Stickstoffoxiden bildet, kommt von weit her in unsere Ballungsräume. Hier sind europäische Lösungen gefragt: Eine deutliche Minderung der Emissionen aus großen Industrieanlagen - wie etwa Kraftwerken - ist erforderlich. Die Europäische Union überarbeitet derzeit die Vor­schriften für diese Industrieanlagen. Dabei sind es vor allem Anlagen in Osteuropa, die einen großen Sanierungsbedarf haben. Deutschland setzt sich für anspruchsvolle Grenzwerte für Staub selbst und für die Vorläufersubstanzen ein und wird  profitieren: Mittelfristig könnte die Belastung, die aus dem Ausland nach Deutschland kommt, deutlich abnehmen.

Prüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission für die post-2020-Gesetzgebung zur CO2-Minderung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

In einem Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Anreize im Verkehrssektor nötig sind, um den Einsatz von innovativen Technologien für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge zur Einsparung von Kraftstoffen zu forcieren. In der Studie wird gezeigt, dass eine höhere Emissionsminderung für diese Fahrzeuge aus technischer und ökonomischer Sicht sinnvoll und möglich ist. Darüber hinaus wurden die Umweltauswirkungen von ⁠ LNG ⁠-Lkw diskutiert und aufgezeigt, welchen Effekt der Einsatz von LNG insbesondere im Kontext der beschlossenen ⁠ CO2 ⁠-Flottenzielwerte, der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele sowie der erforderlichen Kosten hat. Veröffentlicht in Texte | 218/2020.

Ermittlung der Schadstoff- und Klimagasemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen durch WLTP und RDE unter Berücksichtigung zukünftiger Kraftstoffe und Antriebskonzepte

Extern aufladbare Hybridelektro-Pkw, sogenannte Plug-in-Hybride, werden zur Erreichung der Flottenzielwerte für CO 2 in der EU zukünftig stärker in den Markt kommen müssen. Es ist notwendig, dass auch diese Fahrzeuge im praktischen Betrieb auf der Straße nur möglichst geringe Mengen der verschiedenen Schadstoffe ausstoßen und die CO 2 -Emissionen möglichst realistisch bestimmt werden. Im Vorhaben wurde ein Plug-in-Hybrid-Pkw in Messungen auf dem Prüfstand und auf der Straße umfassend bezüglich des Emissionsverhaltens charakterisiert. Das Vorhaben lief parallel zur Weiterentwicklung der Abgasgesetzgebung auf EU-Ebene durch RDE und WLTP. Die Ergebnisse flossen in die entsprechenden Prozesse ein. Veröffentlicht in Texte | 27/2019.

Entwicklung einer neuen, harmonisierten Testprozedur im Rahmen der Fahrzyklusentwicklung (WLTP) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der UNECE

Die Wirtschaftskommission für Europa hat die neue weltweit harmonisierte Testprozedur für leichte Kraftfahrzeuge (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure / WLTP) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Ziel war es, die Abgasgesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu verbessern und diese realistischer zu prüfen. Das Vorhaben hat in diesem Zusammenhang erfolgreich Fragestellungen beantwortet, die bei der Entwicklung von WLTP auftraten. Grundlage waren theoretische Studien und praktischen Messungen, deren Ergebnisse in den laufenden WLTP-Entwicklungsprozess einflossen. Im Bericht werden wichtige untersuchte Aspekte sowie generelle Änderungen durch den WLTP beschrieben. Veröffentlicht in Texte | 25/2019.

Tempolimit auf Autobahnen mindert CO2-Emissionen deutlich

Umweltbundesamt berechnet CO2-Einsparung durch Tempolimit auf Bundesautobahnen Ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen könnte die Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern. Das ist das Ergebnis aktueller Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA: „Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland zu senken. Bei Tempo 120 km/h liegen die Einsparungen bei 2,6 Millionen Tonnen jährlich. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h reduziert die Emissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen – und zwar sofort und praktisch ohne Mehrkosten.“ Für ein Tempolimit von 100 km/h ergäben sich sogar jährliche Treibhausgasminderungen in Höhe von 5,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Die Berechnungen des UBA basieren auf aktuellen Verbrauchsdaten von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Zudem wurden Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Geschwindigkeiten auf Autobahnen herangezogen. 2018 verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 39,1 Millionen Tonnen ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ (CO 2 -Äquivalente), der gesamte Verkehrssektor 163 Millionen Tonnen. Ein generelles Tempolimit von 120 km/h könnten die Treibhausgasemissionen beispielsweise um 2,6 Millionen CO 2 -Äquivalente reduzieren – das sind rund 6,6 Prozent der Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen. Dirk Messner: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist ein sinnvoller Klimaschutzbeitrag. Denn gerade der Verkehrssektor hat seit 1990 wenig zum ⁠ Klimaschutz ⁠ beigetragen. Hier muss jede Möglichkeit genutzt werden, erst recht, wenn diese nahezu kostenlos und sofort umsetzbar ist. Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft aber nicht nur dem ⁠ Klima ⁠, sondern senkt auch die Lärm- und Schadstoffemissionen und erhöht die Verkehrssicherheit.“ Im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist ein Tempolimit besonders effizient: Die auch nach Meinung des ⁠ UBA ⁠ sinnvolle Stärkung des Schienengüterverkehrs und die Modernisierung der Binnenschiffe würde laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Minderung von um zwei Millionen Tonnen bringen  – das allerdings erst im Jahr 2030 in voller Höhe und mit Kosten von mehreren Milliarden Euro. Ein Tempolimit mit vergleichbarem Klimanutzen wäre nahezu kostenlos und sofort umsetzbar. Als Grundlage für die Berechnungen wurden aktuell verfügbare Daten verwendet: Zum einen die im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen für den so genannten Leichtverkehr, also vor allem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zum anderen wurden für die Berechnungen detaillierte Verbrauchswerte und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit mit dem Passenger Car and Heavy Duty ⁠ Emission ⁠ Modell (PHEM) ermittelt. PHEM liefert Emissionsdaten für das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) und ist damit Datengrundlage für die Umweltberichterstattung vieler Länder und Kommunen in Europa. Bei der Bestimmung der CO 2 -Minderungswirkungen werden nur die direkten Wirkungen bestimmt und keine weiteren Wirkungen wie beispielsweise Änderung der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt. Mittelfristig mögliche Rückwirkungen durch verändertes Kaufverhalten auf die Pkw-Flotten, d. h. beispielsweise die Zunahme leichterer oder geringer motorisierte Fahrzeuge, werden ebenso nicht berücksichtigt. Beide Effekte könnten zusätzlich zum Klimaschutz beitragen.

Detaillierte Treibhausgas-Emissionsbilanz 2022: Emissionen sanken um 40 Prozent gegenüber 1990 – EU-Klimaschutzvorgaben werden eingehalten

Erste offizielle Emissionsdaten für das Jahr 2023 gemäß Klimaschutzgesetz folgen Mitte März 2024 Deutschland hält sein Niveau bei der Treibhausgasminderung. Die europäischen Vorgaben zur Emissionsminderung werden vollständig eingehalten. Das zeigen die detaillierten Daten zum Treibhausgasausstoß für 2022. Demnach wurden 2022 in Deutschland insgesamt rund 750 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 9,6 Millionen Tonnen bzw. 1,3 Prozent weniger als 2021 und 40 Prozent weniger im Vergleich zu 1990. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) an die Europäische Kommission übermittelt hat. Bei den im Klimaschutzgesetz definierten Sektoren fällt vor allem der Anstieg im Energiesektor auf, während bei der Industrie und im Gebäudesektor die Emissionen gesunken sind. Mit rund 395 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Nicht-Emissionshandelsbereich (v. a. Verkehr und Gebäude) konnte Deutschland 2022 sein Budget unter der Effort-Sharing-Regulation (ESR) der Europäischen Union abermals einhalten. Nicht zuletzt in Folge der Energiekrise kam es in der Energiewirtschaft 2022 zu einem Anstieg der Treibhausgasemissionen um 11 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 4,5 Prozent. Dies lag an dem verstärkten Einsatz von Kohle. Die Emissionen des Energiesektors sind damit in etwa so hoch wie das Sektorziel für die Energiewirtschaft des Klimaschutzgesetzes. Gesunken sind die Emissionen 2022 in der Industrie: um 7,6 Prozent bzw. 13,7 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Dies liegt vor allem an den 2022 stark gestiegenen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und dem damit verbundenen Produktionsrückgang in verschiedenen energieintensiven Branchen. Die Emissionen liegen unterhalb des Sektorziels des Klimaschutzgesetzes für die Industrie. Die Emissionen des Verkehrs stiegen 2022 gegenüber 2021 um 2 Prozent auf über 147 Mio. t CO₂-Äquivalente. Dieser Zuwachs ist im Wesentlichen auf den Straßenverkehr zurückzuführen: Während hier bei LKW und Bussen die Emissionen zwar um fast 2 Mio. t CO₂-Äquivalente zurückgingen, stiegen sie bei PKWs und leichten Nutzfahrzeugen um rund 4,5 Mio. t CO₂-Äquivalente an. Nach den Pandemie-bedingten drastischen Rückgängen verzeichnen zudem die Emissionen des inländischen Flugverkehrs eine erhebliche prozentuale Zunahme, die, in absoluten Zahlen, mit plus 0,3 Mio. t CO₂-Äquivalenten zum Gesamtbild beiträgt. Das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr wird weiterhin überschritten. Dagegen sanken die Emissionen im Gebäudebereich um 8,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 7,4 Prozent. Dies liegt vor allem an Einsparungen aufgrund der hohen Gaspreise 2022 in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den Bemühungen der Bevölkerung, Heizenergie zu sparen. So sanken bei den privaten Haushalten die Emissionen um etwa 7 Mio. t CO₂-Äquivalente. Trotzdem wurde das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor überschritten. Eine detailliertere Analyse zu ausgewählten kurz und langfristigen Treibern der verbrennungsbedingten Emissionen können Sie hier finden: https://www.umweltbundesamt.de/node/73742 In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um etwa 1,0 Mio. Tonnen auf 61,4 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Dies liegt vor allem an den weiter abnehmenden Tierbeständen. Die Emissionen der Landwirtschaft liegen daher unterhalb des Sektorziels des Klimaschutzgesetzes. Mit 89,5 Prozent dominiert auch 2021 Kohlendioxid (CO₂) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH₄) mit 6,1 Prozent und Lachgas (N₂O) mit knapp 3,1 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 36,3 Prozent, Methan um 65,9 Prozent und Lachgas um 54,0 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,3 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 38,0 Prozent gesunken, insbesondere seit 2017 zeigt sich ein deutlicher Abwärtstrend. Wichtiger Hinweis: Die in diesem Text aufgeführten Kategorien entsprechen der Systematik des Klimaschutzgesetzes. Die an die EU übermittelten Tabellen folgen dagegen der Systematik der internationalen Berichterstattungsvorgaben. Die Gesamtemissionen sind identisch. Die Änderungen von minus 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten gegenüber der veröffentlichten Emissionsdaten gemäß Klimaschutzgesetz für 2022 (siehe Pressemitteilung 11/2023 vom 15.03.2023) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2023 wird das Umweltbundesamt gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2024 vorstellen.

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