Die TSR Deutschland GmbH & Co. KG (TSR) betreibt am Standort Halle Radewell eine Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 27.500 t und Gesamtlagerfläche von 33.000 m². Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Schrottpaketierpresse mit einem Durchsatz von > 10 t/d. Mit dieser Änderung soll das Leistungsspektrum des Standorts erweitert werden, sodass die wirtschaftliche Absicherung für die Zukunft im Bereich des Metallrecyclings weiter-hin gegeben ist. Die Paketschrottpresse wird ergänzend zu der am Standort betriebenen Schrottschere die Varianz der Verarbeitungskapazität zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen erhöhen. Eine Erhöhung des Durchsatzes der genehmigten Behandlungskapazität für die Gesamtanlage oder eine Erhöhung der genehmigten Lagerkapazität ist damit nicht verbunden. Mit der Errichtung und dem Betrieb einer effizienter und leiser arbeitenden Paketschrottpresse sollen die zu pressenden Mengen von der Schere wegverlagert werden. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -bauliche und entwässerungstechnische Erneuerung von ca. 4.500 m² befestigter Lagerflächen im Lagerbereich für Nichteisenschrotte (BE 1 NE-Lager) in Beton- oder Asphaltbauweise; -Errichtung und dauerhafter Betrieb einer Paketschrottpresse des Herstellers ATM mit einem Durchsatz von > 10 t/d im Bereich des NE-Lagers; -bauliche Errichtung einer Lärmschutzwand mit 8 m Höhe sowie von Lagerboxen zur Zwischenlagerung von Schrotten mit 4 m Höhe aus verschieden Baustoffen; -Entwässerung der BE 1 NE-Zwischenlagerflächen über ein Rohrrigiolen-Versickerungssystem unterhalb der Lagerflächen mit vorgeschalteten Abscheidesystemen wie Ölabscheidern und Substratfiltern. Die Paketschrottpresse als Verwendungsanlage WGK 2 erhält einen eigenen Abscheider, die weitere Entwässerung erfolgt ebenfalls über Substratfilter in das Rohrrigiolensystem
Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein neutraler CO 2 -Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH plant die Anpassung und Erweiterung („Redesign“) der Flugbetriebsflächen im Bereich des GA 1 (General Aviation) um zusätzliche befestigte Betankungsflächen und unterirdische Leichtflüssigkeits-/ Ölabscheider. Hintergrund der vorgesehenen Baumaßnahme ist die Umsetzung von Richtlinien der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV). Zur Gewährleistung der richtlinienkonformen Betankung an der Tankstation am GAT 1 (General Aviation Terminal) sollen die versiegelten Betankungsflächen erweitert und zwei unterirdische Leichtflüssigkeits-, bzw. Ölabscheider eingebaut werden. Dadurch sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Gefährdungen des Bodens und Grundwassers, die durch den Umgang mit Öl und Kraftstoffen im Bereich der Tankstation nicht auszuschließen sind, zukünftig bestmöglich zu vermeiden.
In fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen fällt nach dem Gebrauch von Wasser Abwasser an. Dieses Abwasser wird je nach Herkunftsbereich vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe zur weiteren Behandlung zugeleitet und von dort in ein Oberflächengewässer eingeleitet. Abwasserproduzenten sind neben den Haushalten insbesondere industrielle und gewerbliche Indirekteinleiter. In Berlin gibt es ca. 7.000 genehmigungspflichtige Indirekteinleitungen, die von den örtlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzämtern betreut und überwacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. der Berliner Indirekteinleiterverordnung (IndV) und der Abwasserverordnung (AbwV) des Bundes für die Einleitungsbelange und § 60 WHG i.V.m. § 38 Berliner Wassergesetz (BWG) für die Abwasseranlagen als landesrechtlicher Rechtsgrundlage. Im Folgenden werden behandelt: Genehmigungspflichtige Einleitungen Anzeigepflichtige Einleitungen Sachverständige Stellen Hinweise Einleitungen von Abwasser, für welches in der Abwasserverordnung (AbwV) für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung Anforderungen festgelegt sind, sind nach § 3 der Indirekteinleiterverordnung (IndV) genehmigungspflichtig. Darüber hinaus besteht eine Genehmigungspflicht für Indirekteinleitungen, wenn vor der Vermischung des Abwassers eine der in der Anlage zur IndV genannte parameterbezogene Konzentration erreicht wird und der tägliche Abwasseranfall insgesamt mindestens zwanzig Kubikmeter beträgt. Wenn Sie Abwassereinleitungen vornehmen, die genehmigungspflichtig sind, reichen Sie bitte vor Einbau und Inbetriebnahme einen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt ein, das weitere Informationen zu diesem Thema für Sie bereit hält. Die analytische Überwachung von genehmigungspflichtigen Einleitungen muss gemäß § 6 Abs. 1 IndV durch anerkannte Untersuchungslabore erfolgen. Anerkannt für Untersuchungen nach § 6 Abs. 1 IndV sind Labore, die für verlangten Untersuchungsparameter ausdrücklich notifiziert (zugelassen) wurden und im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) im Modul Wasser registriert sind. Gleichermaßen anerkannt sind akkreditierte Labore, die auf der Liste „Anerkannte Labore nach § 6 Abs. 1 IndV“ zu finden sind. Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf der Website der DAkkS (Deutschen Akkreditierungsstelle) , Informationen zur Anerkennung von Laboren nach § 6 Abs. 1 IndV finden Sie in hier . Einleitungen in die Kanalisation, die nicht der IndV unterliegen, weil sie keinem Anhang der Abwasserverordnung zuzuordnen sind oder nicht unter die Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 IndV fallen, sind genehmigungs- und anzeigenfrei. Hierunter fallen in erster Linie die Einleitungen häuslicher Abwässer in öffentlich kanalisierten Bereichen. Es gilt ausschließlich die Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung – AWS) der Berliner Wasserbetriebe: Abwasserbeseitigungssatzung – AWS Einleitungen aus Abwasserbehandlungsanlagen mit gültiger Bauartzulassung (z.B. Öl- und Amalgamabscheider) sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen und unterliegen der Anzeigepflicht. Für das Einleiten von Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen oder gleichwertigen Einrichtungen zur Minderung der Schadstofffracht, die gemäß § 38 Abs. 3 Berliner Wassergesetz (BWG) der Bauart nach zugelassen sind und bei denen entsprechend dieser Zulassung die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung (IndV) eingehalten gelten, ist an Stelle der Genehmigung vor Beginn der Einleitung eine Anzeige an das örtlich zuständige Umwelt- und Naturschutzamt erforderlich. Die Anzeige muss mit den eingeführten Vordrucken erfolgen: Anzeige über die Einleitung und Inbetriebnahme / den Weiterbetrieb einer Abwasserbehandlungsanlage für amalgamhaltiges Abwasser Anzeige über die Einleitung und Inbetriebnahme/den Weiterbetrieb einer Abwasserbehandlungsanlage für mineralölhaltiges Abwasser Bei anzeigepflichtigen Einleitungen sind die Abwasserbehandlungsanlagen von sachverständigen Stellen vor Inbetriebnahme und in Abständen von nicht länger als fünf Jahren auf ihre Dichtheit und den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (Generalinspektion). Sachverständige Stellen nach § 5 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung (IndV) werden auf Antrag von der Wasserbehörde anerkannt. Die Anerkennungen werden im Amtsblatt für Berlin und im Internet bekannt gegeben. Bekanntmachungen zur Anerkennung als sachverständige Stelle Die Liste der aktuell anerkannten sachverständigen Stellen für den Prüfbereich nach Anhang 49 AbwV (mineralölhaltiges Abwasser) wird hier zum Download angeboten Liste der anerkannten sachverständigen Stellen Die Grundsätze zur Anerkennung sachverständiger Stellen nach § 5 IndV für den Prüfbereich nach Anhang 49 AbwV können diesem Merkblatt entnommen werden. Für den Prüfbereich nach Anhang 50 AbwV (Zahnbehandlung) ist die Zahnärztekammer Berlin durch eine Verwaltungsvereinbarung als sachverständige Stelle anerkannt. Die einzelnen Prüferinnen und Prüfer müssen sich dort kostenpflichtig registrieren lassen. Auf der Website der Zahnärztekammer finden Sie unter der Rubrik Praxisführung Amalgamabscheider alle Informationen und die aktuelle Sachverständigenliste, die auch hier verlinkt ist: Einleitungen aus Fettabscheideranlagen unterliegen nicht der IndV. Die Errichtung und Inbetriebnahme von Fettabscheideranlagen ist jedoch nach § 38 Abs. 1 BWG genehmigungspflichtig. Weitere Informationen dazu stehen Ihnen im Umweltportal zur Verfügung. Einleitungen aus Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen mit gültiger Bauartzulassung, z.B. zur Behandlung von Abwasser aus der Kraftfahrzeugwäsche ( siehe Anwendungsbereich Anhang 49 AbwV ), sind nach § 4 Abs. 1 IndV anzeigepflichtig . Die Errichtung und Inbetriebnahme dieser Abwasserbehandlungsanlagen unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 38 Abs. 3 BWG. Einleitungen aus Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen zur Entwässerung von Betankungsflächen unterliegen nicht der IndV. Die Errichtung und Inbetriebnahme dieser Abwasserbehandlungsanlagen ist jedoch nach § 38 Abs.1 BWG genehmigungspflichtig. Sofern die Anlage über eine gültige Bauartzulassung verfügt, besteht eine Anzeigepflicht gemäß § 38 Abs. 3 BWG. 1. Terminplanung Bei turnusmäßigen Entleerungen immer prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt auch die vorgeschriebene Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung gleich mit veranlasst werden kann, denn die Prüfung erfordert eine Innenbesichtigung bei geleerter und gereinigter Anlage. So sparen Sie Kosten. 2. Genehmigung/Anzeige Rechtzeitig – 3 Monate vor Inbetriebnahme der Einleitung bzw. vor Ablauf der Genehmigung – beim örtlich zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt die Genehmigung/Verlängerung der Genehmigung beantragen bzw. bei Einleitungen aus Abwasserbehandlungsanlagen mit gültiger Bauartzulassung eine Anzeige mit einem eingeführten Vordruck einreichen. Bei anzeigepflichtigen Einleitungen aus Abwasserbehandlungsanlagen mit gültiger Bauartzulassung ist mit der Anzeige auch der Prüfbericht einer sachverständigen Stelle zur Prüfung vor Inbetriebnahme bzw. wiederkehrende Prüfung nach fünf Jahren (Generalinspektion) beim Umwelt- und Naturschutzamt einzureichen. Formulare für Prüfberichte zur Generalinspektion verschiedener Abwasserbehandlungsanlagen (z.B. Leichtflüssigkeitsabscheider) zur Verwendung durch die Sachverständigen bzw. Fachkundigen finden Sie hier. Formulare
Das Vorhaben umfasst den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt L 21 in der Gemeinde Mühlenbecker Land. Mit der Planung sind ein einheitlicher Straßenquerschnitt, beidseitige Gehwege, eine funktionale, dem Stand der Technik entsprechend angeschlossene Entwässerung, der Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern sowie der Ausbau und die Regelung von Knotenpunkten, Zufahrten, Pkw-Stellplätzen, Bushaltestellen und Querungshilfen vorgesehen. Der Trassenbeginn liegt innerhalb der geschlossenen Bebauung am südlichen Ortsrand von Mühlenbeck. Das Trassenende befindet sich hinter dem nördlichen Ortsausgang in der freien Landschaft. Die Länge des Bauvorhabens beträgt etwa 1.200 m.
Die Uniper Kraftwerke GmbH (UKW) betreibt am Standort Irsching ein Kraftwerk bestehend aus den Kraftwerksblöcken 1 bis 5. Während der Block 3 derzeit als Netzreserve zur Deckung von Lastspitzen eingesetzt wird (längstens bis zum 31.12.2023), sind sowohl Block 1 als auch Block 2 bereits stillgelegt. Die Blöcke 4 und 5, zwei hochmoderne Gas- und Dampfkraftwerke sind 2010/2011 in den kommerziellen Betrieb gegangen. Beide Gaskraftwerke wurden zur vorläufigen Stilllegung nach § 13b Abs. 1 S. 1 EnWG angezeigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Bedarf an Anlagen als besondere netztechnische Betriebsmittel (bnBm) in Süddeutschland in Höhe von 1.200 Megawatt (MW) elektrischer Nettoleistung festgestellt, um ein hohes Sicherheitsniveau im Netzbetrieb auf Grund vom Atomkraftausstieg und der verzögerten Errichtung von Stromtrassen erhalten zu können. Für die Region südliches Bayern wurde der UKW der Zuschlag zum Bau einer Gasturbinenanlage in Irsching bei Vohburg/Ingolstadt erteilt. Aus diesem Grund plant die UKW den Bau und den Betrieb eines weiteren Kraftwerkblocks 6 am Standort in Irsching. Die geplante Anlage dient nach § 11 Abs. 3 EnWG als besonderes netztechnisches Betriebsmittel aus-schließlich der Wiederherstellung der n-1 Sicherheit des Stromversorgungsnetzes. Bei der geplanten Neuanlage (Block 6) handelt es sich um eine bnBm-Gasturbinenanlage (Open Cycle Gas Turbine – OCGT), die entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Technik mit einer Heavy Duty Gasturbine mit einer max. Leistung von 320 MW und einer max. Feuerungswärmeleistung von 800 MW errichtet werden soll. Für den Betrieb ist eine maximale jährliche Betriebsdauer von < 1.500 Stunden vorgesehen. Die Uniper Kraftwerke GmbH hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung des Kraftwerkes Irsching, Paarstraße 30, 85088 Vohburg, Fl.Nrn. 268, 282, 312 - 316 und 1328 der Gemarkung Irsching durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Gasturbinenanlage (Block 6) beantragt. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen beantragt: - Errichtung einer ausschließlich mit Erdgas betriebenen neuen Gasturbinenanlage mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 800 MW mit Generator und eingehausten Nebeneinrichtungen, - Errichtung eines 65 Meter hohen Schornsteines mit Entwässerung/Neutralisation und Emissionsmesscontainer, - Errichtung eines Containergebäudes für E-Technik und Leittechnik, - Errichtung einer Stromableitung mit Trafoanlagen und dem Erdkabel bis zur Übergabe an der Grenze zur vorhandenen 380 kV-Freiluftschaltanlage der TenneT, - Errichtung einer Zellenkühleranlage und eines Zwischenkühlwasserpumpenhauses sowie weiteren Nebeneinrichtungen, - Errichtung des Gebäudes der Druckluftanlage und der VE-Wasserpumpen, - Errichtung einer Gasversorgungsanlage mit zwei gasbefeuerten Vorwärmern, Filtern und entsprechenden Mess-/Regelsystemen, - Aufstellung eines Notstromaggregates mit Heizöltank, - Aufstellung eines ca. 500 m³ fassenden Tanks für vollentsalztes Wasser, - Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit Sedimentationsanlage und Ölabscheider. Bei dem Kraftwerk Irsching handelt es sich um eine Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), die ab einer Feuerungs-wärmeleistung von 50 MW für sich betrachtet einer immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gung bedarf, sowie um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie gemäß § 3 der 4. BImSchV. Das geplante Änderungsvorhaben stellt eine wesentliche Änderung des Kraft-werkes dar und bedarf einer Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Die UKW hat ferner die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns gemäß § 8a BImSchG zur Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen sowie die beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für folgende Benutzungen im Sinne des § 9 WHG beantragt: - Bauwasserhaltung mit Wiedereinleitung von entnommenem Grundwasser in die Paar bei einer max. Grundwasserentnahme 1.084.000 m³ und einer maximalen Förderrate von 125 l/s bis längstens zum 30.09.2022, -Die Gründung von Gebäudeteilen im Grundwasser, deren Fundamente in den Grundwasserleiter (Flussschotter) einbinden
Berichtsjahr: 2021 Adresse: An der Wässerung 2 76187 Karlsruhe Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Buchen UmweltService GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d
Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.
Aluminiumbauteile: Entfettung mit Ultraschall spart Chemikalien Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, übergab im März 2017 den Zuwendungsbescheid an Jochen Holder von der Holder GmbH Oberflächentechnik Fast 20 Tonnen Chemikalien jährlich sollen in der Holder GmbH Oberflächentechnik in Süddeutschland demnächst eingespart werden: Indem Aluminiumbauteile, bevor sie beschichtet werden, mit Ultraschall statt mit Lösemitteln entfettet werden. Das Umweltinnovationsprogramm fördert die neue Anlage. Mit der Anlage sollen komplexe, große Aluminiumleichtbauteile, etwa für die Automobil- und Elektroindustrie, gereinigt werden, bevor sie gegen Korrosion beschichtet werden. Dies soll mit Ultraschall und einem fluorfreien, leicht abbaubaren Tensid erfolgen, durch welches das Öl mit einen Ölabscheider von der Oberfläche des Bades entfernt werden kann und somit nicht ins Abwasser gelangt. Durch eine Kreislaufführung des Spülwassers und eine energiesparende Konvektionstrocknung mit Wärmerückgewinnung sollen zusätzlich knapp 13.000 Kubikmeter Wasser und bis zu 2.500 Megawattstunden Energie jährlich eingespart werden. Das Vorhaben läuft noch bis Ende August 2017.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 095/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 095/07 Magdeburg, den 27. Februar 2007 Kabinett tagte in Merseburg Die Landesregierung ist heute zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Merseburg zusammengekommen. Unter der Leitung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer wurden im Ständehaus neben allgemeinen auch regionalspezifische Themen wie die wirtschaftliche Entwicklung, Infrastrukturmaßnahmen, die soziale und kulturelle Förderung sowie die Schul- und Hochschulentwicklung in Merseburg und im Landkreis Merseburg-Querfurt beraten. Überdurchschnittlich hohes Wirtschaftswachstum Der Landkreis Merseburg-Querfurt liegt in einer der industriell stärksten Regionen Sachsen-Anhalts. Das Bruttoinlandsprodukt von 3,5 Milliarden Euro (2004 ¿ letzte verfügbare Zahl) entspricht einem Anteil von 7,5 Prozent an der wirtschaftlichen Gesamtleistung des Landes. Überdurchschnittlich hoch (6,7 Prozent zwischen 2003 und 2004) sind das wirtschaftliche Wachstum und die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität. Das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen liegt mit 64.317 Euro (2004) weit über dem Landesdurchschnitt von 47.031 Euro. Verarbeitendes Gewerbe (30,3 Prozent), Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung (24 Prozent) und übrige Dienstleistungsbereiche (41,5 Prozent) prägen das wirtschaftliche Profil. Im Landkreis sind große Chemie- und Mineralölunternehmen wie Dow Olefinverbund GmbH, Total Raffinerie, Domo Neuchem und Domo Caproleuna sowie Metallverarbeiter wie die MCE Industrietechnik Ost ansässig. Neu hinzugekommen sind in den letzten Jahren im Zuge der Ansiedlungsoffensive der Landesregierung unter anderem die Merascon GmbH Merseburg und die Quinn Chemicals GmbH Leuna (chemische Erzeugnisse)sowie die Kartgroup Deutschland GmbH Leuna (Herstellung von Sanitär- und Haushaltspapierwaren). Mit dem Geiseltalsee im ehemaligen Braunkohlerevier entsteht mittelfristig der größte künstliche See Deutschlands mit einer Wasserfläche von 18,4 Quadratkilometern und bis zu 80 Metern Tiefe. Der Endwasserstand wird ca. 2010 erreicht sein. Geplant ist auch eine Marina bei Mücheln. Das Land unterstützt die Rekultivierung der Tagebau-Landschaft mit 5,3 Millionen Euro. Seit Beginn der Investitionsförderung Gemeinschaftsaufgabe Ost 1991 wurden im Landkreis Merseburg-Querfurt insgesamt 458 Objekte mit einem Gesamtinvestitionsumfang von fast sechs Milliarden Euro mit 1,28 Milliarden Euro gefördert. Damit konnten 11.500 Arbeitsplätze neu geschaffen und 13.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Für Unternehmen des Landkreises wurden zwischen dem 1. Juli 2000 und dem 31. Dezem- ber 2006 14 Mittelstands- und Technologiedarlehen in einem Gesamtumfang von 3,4 Millionen Euro bewilligt. 17 Unternehmen erhielten zwischen 2002 und 2006 insgesamt rund 2,9 Millionen Euro Fördermittel für Projekte in Forschung und Entwicklung. Wohnungs- und Städtebau Den Städten und Gemeinden im Landkreis Merseburg-Querfurt wurden seit 1991 für den Wohnungs- und Städtebau Fördermittel von insgesamt 159,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon allein im Zeitraum von 2002 ¿ 2006 rund 39 Millionen Euro. Schwerpunkte der Förderung waren Merseburg, Querfurt, Bad Dürrenberg, Leuna, Braunsbedra und Mücheln. Die Stadt Merseburg als Kreisstadt hat in besonderer Weise von der Förderung profitiert. Sie erhielt insgesamt 80,9 Millionen Euro, davon allein 2002 ¿ 2006 rund 26 Millionen Euro von Bund und Land. Die Mittel haben als Anreizförderung privates Kapital und damit ein Mehrfaches an Investitionen sowie die Beseitigung gravierender städtebaulicher Missstände insbesondere in der Innenstadt bewirkt. Überdies haben die Investitionen dazu beigetragen ¿ mehr als 95 Prozent der Aufträge werden an Unternehmen vor Ort bzw. aus der Region vergeben ¿ die Beschäftigungssituation im Baubereich zu stabilisieren bzw. zu verbessern. Für den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen wurden den Städten Merseburg, Bad Dürrenberg, Braunsbedra und Leuna allein in den zurückliegenden vier Jahren 11,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird der Rückbau von 4.020 Wohnungen ermöglicht. Schwerpunkt ist auch hier die Stadt Merseburg mit 9,8 Millionen bzw. 3.439 Wohnungen. Internationale Bauausstellung Stadtumbau Darüber hinaus gehört Merseburg zu den Teilnehmerstädten der Internationalen Bauausstellung Stadtumbau in Sachsen-Anhalt 2010 (IBA). Im Mittelpunkt konkreter Projekte steht dabei der Burgberg und dessen Anbindung an die Innenstadt. So soll insbesondere der Dom-Schloss-Bereich ¿ vorgesehen ist neben den bereits vorhandenen Einrichtungen u. a. die Ansiedlung des ¿Internationalen Zentrums für Romanikforschung¿ als Aninstitut der Martin-Luther-Universität Halle ¿ als Zentrum für Kunst, Kultur und Tourismus weiterentwickelt werden. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Stadtumbauprojekte, wie das ehemalige Petrikloster und dessen Ausbau zu einer ¿Buchfabrik¿, die Entwicklung des ¿Königsviertels¿ im Hinblick auf studentisches Wohnen und generationsübergreifendes Miteinander, die Entwicklung der Mühleninsel im Hinblick auf die Themen ¿Wohnen am Wasser¿, ¿Freizeit¿ und ¿ Dienstleistungen¿. Staatlicher Hochbau Auch der Staatliche Hochbau hat sich in der Kreisstadt Merseburg und im Landkreis Merseburg-Querfurt in den vergangenen Jahren gut entwickelt. So wurden seit 2004 für insgesamt ca. eine Million Euro Baumaßnahmen geplant und durchgeführt. Davon profitieren konnte z. B. das Finanzamt in Merseburg, wo für 300.000 Euro notwendige Brandschutzmaßnahmen realisiert und zusätzlich der ehemals leer stehende Verkaufsraum im Erdgeschoss des Finanzamtgebäudes zu Diensträumen für das Finanzamt umgebaut wurden. In diesem Jahr wird für ca. eine Million Euro in der Straßenmeisterei Merseburg mit dem Neubau einer Groß-Kfz-Halle mit Waschhalle und Ölabscheider begonnen. Ebenfalls wird auch noch in diesem Jahr der Baubeginn für die Herrichtung des ehemaligen Dienstgebäudes des Staatshochbauamtes Merseburg für das Amtsgericht Merseburg sein. Die Unterbringung der bisherigen Zweigstelle Querfurt auch am Standort Merseburg kann somit im Jahr 2008 ermöglicht werden. Hochschulbau Ein bedeutendes Projekt in Merseburg wird in den nächsten Jahren im Rahmen des Hochschulbaus die grundlegende Sanierung des Campus der Hochschule Merseburg sein. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes aus den 50er Jahren und des Hörsaalgebäudes aus den 70er Jahren einschließlich der Herrichtung der Freianlagen. Insgesamt entstehen ca. 16.000 m² Hauptnutzflächen, womit moderne Lehr- und Forschungsbedingungen an der Hochschule Merseburg geschaffen werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 42,3 Millionen Euro (50 Prozent EU-Mittel, je 25 Prozent Bundes- und Landesmittel). Insgesamt wird nach Fertigstellung aller genannten Baumaßnahmen das Land seit 2004 in der Kreisstadt Merseburg und im Landkreis Merseburg-Querfurt im Rahmen des Staatlichen Hochbaus ca. 13,5 Millionen Euro investiert haben. Hochschule Merseburg (FH) Die Hochschule Merseburg (FH) begeht in diesem Jahr ihr 15jähriges Bestehen. Sie ist damit eine sehr junge Einrichtung, verfügt aber dennoch über einen breiten und qualitativ hochwertigen Erfahrungshintergrund. Mit der Hochschule Merseburg (FH) wurden in den Jahren 2003 und 2005 Zielvereinbarungen, einschließlich der Ergänzungsvereinbarung von 2004 geschlossen, in denen wesentliche Elemente der Hochschulstrukturplanung des Landes 2004 und der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule verankert sind. Die Hochschule Merseburg wird entsprechend der Vereinbarung 2110 Studienplätze vorhalten. Die Fächerstruktur wird maßgeblich bestimmt in den vier Fachbereichen Ingenieur- und Naturwissenschaften, Informatik und Kommunikationssysteme, Wirtschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Medien Kultur. Die Hochschule Merseburg ist zudem international ausgerichtet. Beispielgebend für die internationale Zusammenarbeit ist der im Jahr 2003 geschlossene Kooperationsvertrag mit der Jiangsu Teachers University of Technology, eine chinesische Partnerhochschule in Changzhou. Ziel dieses Vertrages ist der Erwerb eines Doppelabschlusses. Im Wintersemester 2006/07 konnte die Hochschule die ersten chinesischen Studenten begrüßen. Um die Kooperation zu festigen, werden Vertreter der Hochschule in diesem Jahr nach China reisen und mit dem Bildungsminister der Provinz Jangsu (ca. 80 Mio. Einwohner) Gespräche über die weitere Zusammenarbeit führen. Die Hochschule Merseburg (FH) ist bislang die einzige Hochschule in Sachsen-Anhalt, die auf diesem hohen Niveau mit einer chinesischen Partnerhochschule kooperiert. Die Hochschule Merseburg (FH) betreibt eine außerordentlich gute Nachwuchsarbeit. Beispielgebend dafür ist das Schülerlabor ¿Chemie zum Anfassen¿, das bundsweit einmalig ist. Schule Der Landkreis Merseburg-Querfurt ist einer der Landkreise, der seinen mittelfristigen Schulentwicklungsplan bereits frühzeitig auf die seit Ende der 90er Jahre erkennbare Schülerzahlentwicklung konsequent ausgerichtet hat. Im Landkreis gibt es aktuell 27 Grundschulen, zehn Sekundarschulen, fünf Gymnasien, fünf Förderschulen und eine Berufsbildende Schule. Bis zum Ende des Planungszeitraumes Ende Juli 2009 werden noch folgende Schulen geschlossen: das Gymnasium Mücheln (zum 31.7.2007), das Gymnasium Bad Dürrenberg (zum 31.7.2007) und die Förderschule für Lernbehinderte Querfurt (zum 31.7.2008). Im Rahmen des Ganztagsschulprogramms des Bundes konnten die Grundschule ¿Lessing¿, Braunsbedra, die Sekundarschule II, Querfurt, und die Sekundarschule ¿J.-W.-Goethe¿, Bad Lauchstädt, in die Landesprioritätenliste aufgenommen werden. Vom Kultusministerium wurden rund sechs Mio Euro an Fördergeldern zugesagt. Bis zum Jahr 2008 werden hierdurch ca. 850 Ganztagsplätze geschaffen. Kultur Zur Förderung von Kunst und Kultur wurden 2006 in der Stadt Merseburg und im Landkreis Merseburg-Querfurt Landesmittel von insgesamt 1,85 Mio. Euro bewilligt. Gefördert wurden u.a. die Musikschule ¿Johann Joachim Quantz¿ in Merseburg, die älteste ihrer Art in Sachsen-Anhalt, und die ¿Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH¿, eine kulturhistorisch bedeutsame Einrichtung von nationalem Rang. Eine Landesförderung erhielten ferner die renommierten Merseburger Orgeltage, die Stadtbibliothek Merseburg und das Deutsche Chemiemuseum Merseburg auf dem Gelände der Hochschule Merseburg (FH). Krankenhäuser Eines der größten derzeit vom Land geförderten Krankenhausbauprojekte wird in Merseburg-Querfurt realisiert. Mehr als 28 Millionen Euro Landesmittel fließen in den dritten Bauabschnitt der Umbauten der Krankenhäuser in Merseburg und Querfurt. Allein in diesem Jahr werden es rund 17 Millionen Euro sein. In Merseburg wird mit dem dritten Bauabschnitt der Krankenhausstandort fertig gestellt. Vom Baufortschritt wollte sich Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe im Anschluss an die auswärtige Kabinettsitzung ein Bild machen. Das akademische Lehrkrankenhaus erhält ein zweites Bettenhaus mit drei Bettenstationen, einer Intensivpflegestation und der Palliativmedizin. Ein zweiter Neubau nimmt Notaufnahme, Rettungsstelle und Pathologie auf. In Querfurt wird die derzeit noch in der Innenstadt betriebene chirurgische Klinik an den Neubaustandort geholt und so die medizinische Grundversorgung in Querfurt an einem Standort konzentriert. Damit ist in Querfurt ein kompletter Krankenhausneubau abgeschlossen. Kinderbetreuung Großes Augenmerk legt die Landesregierung auf die Kinderbetreuung. So sind seit 2003 rund 2,02 Millionen Euro für Investitionen in Kindertagesstätten im Landkreis geflossen. Investiert wird aber nicht nur in Beton, sondern auch in Köpfe. Das Sozialministerium fördert zum Beispiel ein Modellprojekt in der Kindertagesstätte ¿Spatzennest¿ in Merseburg. Die Mädchen und Jungen lernen die Natur durch Forschen und Experimente kennen. Sie pflegen Gemüse- und Kräutergärten, lernen, mit Kleintieren umzugehen und wie man sich gesund ernährt. Die Natur-Kindertagesstätte ist Teil eines landesweiten Projektes, in dem Kitas zu Kompetenzzentren für elementare Bildung qualifiziert werden. EU-Verordnung Die neue EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) tritt ab 1. Juni 2007 in Kraft. Die Verordnung enthält Regelungen über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe. Danach sollen keine Stoffe mehr in Umlauf kommen, deren Eigenschaften und Risiken nicht bekannt sind. Die Landesregierung rief die Chemieunternehmen auf, sich intensiv auf die Registrierung vorzubereiten. Abwasserzweckverbände Die Landesregierung hat die Leistungsfähigkeit der Abwasserzweckverbände in den vergangenen Jahren erhöht. Weitere Investitionen sollen dazu beitragen, die Abwasserbeseitigung zu verbessern. Im Verbandsgebiet Bad Dürrenberg und Oberes Rippachtal werden dazu in den Jahren 2006 bis 2013 Mittel in Höhe von 11 Mio. Euro bereitgestellt. Davon entfallen auf 2007 1,3 Mill. Euro. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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