Dieser Web Map Servise (WMS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Planspiel zur Einführung einer „Wertstofftonne“ abgeschlossen Zukünftig sollen in Deutschland mehr Haushaltsabfälle recycelt werden. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die getrennte Wertstofferfassung stärken und die „Gelbe Tonne“ zu einer “Wertstofftonne“ weiterentwickeln. Metalle und Kunststoffe könnten dadurch in größerem Maße als bisher für eine hochwertige Verwertung gewonnen werden. „Es geht um die Erfassung von rund 7 Kilogramm teilweise hochwertigen Wertstoffen pro Einwohner und Jahr, die derzeit noch im Restmüll landen. Diese Rohstoffverschwendung können wir uns nicht länger leisten.“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Knappe Ressourcen würden künftig mehr und mehr zum Engpass für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der heute vorgelegte Abschlussbericht zum „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ erläutert die Rahmenbedingungen einer einheitlichen Wertstofferfassung in einem rein privatwirtschaftlichen Modell und in einem Modell mit öffentlich-rechtlicher Erfassung. Das UBA spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Darin soll aber kein Elektroschrott gesammelt werden. Mit der Einführung einer neuen einheitlichen Wertstofferfassung sollen zukünftig neben Verpackungen auch Alltagsgegenstände aus Kunststoff und Metall in einer gemeinsamen Tonne entsorgt werden können - am besten direkt in jedem Haushalt. Im Vorfeld der Einführung wird derzeit geklärt, wer für die Entsorgung dieser Abfälle verantwortlich sein soll. In diesem Zusammenhang wurden zwei Organisations- und Finanzierungsmodelle entwickelt. Im Modell A liegt die Gesamtverantwortung in privater Hand: Die Finanzierung übernehmen die Hersteller und die Vertreiber von Leichtverpackungen und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“. Dazu zählen insbesondere Alltagsgegenstände aus Kunststoffen und Metallen, die in einen Sammelbehälter passen, wie zum Beispiel Spielzeug, Besteck, Kochtöpfe oder Kunststoffeimer. Die Erfassung der Abfälle erfolgt über die dualen Systeme. Im Modell B liegt die Organisationsverantwortung für die Sammlung bei den Kommunen. Es gibt eine geteilte Finanzierung durch die kommunale Hand, die Hersteller und die Vertreiber. Das bedeutet, die Entsorgung der Leichtverpackungen würde weiterhin durch die Hersteller und Vertreiber finanziert, die der Nichtverpackungen über Gebühren. Jochen Flasbarth: „An beide Modelle müssen letztlich ambitionierte ökologische Maßstäbe angelegt werden, das ist entscheidend.“ Beide Modelle wurden in dem „Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung“ einem Praxistest unterzogen. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Landesbehörden, der Entsorgungswirtschaft, von Herstellern, des Handels sowie von Umwelt- und Verbraucherverbänden teil. Sie diskutierten unter anderem, wie die beiden Organisations- und Finanzierungskonzepte jeweils praktikabel umgesetzt werden können. Die Ergebnisse des Planspiels werden der Fachöffentlichkeit am 23.09.2011 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau vorgestellt und dort diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Planspiel und den weiteren Forschungsvorhaben zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung bilden die Grundlage für den anstehenden Rechtsetzungsprozess. Die konkreten Regelungen sollen in einer Rechtsverordnung oder in einem Gesetz verabschiedet werden. Das Umweltbundesamt spricht sich für die Einführung einer Wertstofftonne aus. Laut einer UBA -Studie können damit im Jahr pro Einwohner circa 7 kg mehr Wertstoffe erfasst werden. Elektroschrott - wie alte Handys oder kaputte Haushaltsgeräte - gehören nach Meinung des UBA nicht in eine zukünftige Wertstofftonne, sondern soll weiterhin getrennt erfasst werden. Einerseits können die Elektronikgeräte die anderen Wertstoffe mit Schwermetallen und Flammschutzmitteln belasten. Andererseits würden sich die Altgeräte selbst nicht mehr hochwertig recyceln lassen.
Mehr Abfall in den Haushalten steht Verringerung bei Gewerbe gegenüber Die Coronapandemie führte 2020 zu einem leichten Rückgang des Verbrauchs an Verpackungen in Deutschland. Dies ist der erste Rückgang seit 2009. Es fielen 2020 insgesamt 18,8 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 0,7 Prozent weniger als noch 2019. Pro Kopf entspricht dies einem Rückgang um 1,7 kg auf durchschnittlich 225,8 kg Verpackungsabfall. Private Endverbraucher verursachten von der Gesamtmenge 46 Prozent, also über 8,7 Millionen Tonnen oder 104,9 kg pro Kopf. Hier gab es auch einem Anstieg um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Corona hatte auf unserem Verpackungsverbrauch einen insgesamt senkenden Effekt. Es steht jedoch zu befürchten, dass dieser nicht von langer Dauer ist, ähnlich wie bei den Treibhausgasemissionen. Deswegen gilt weiter das klare Ziel, den Verpackungsverbrauch in Deutschland absolut zu reduzieren. Das gelingt mit Mehrweg in weiteren Bereichen und mit weniger und leichteren Verpackungen. Wenn Verpackungen nicht vermieden werden können, sollten sie leicht zu recyceln sein.“ In den privaten Haushalten führte die Coronapandemie zu einem höheren Verbrauch an Verpackungen, da mehr zu Hause konsumiert wurde. Dazu gehören Versandverpackungen oder Essensverpackungen. Auch der Trend zum Heimwerken spiegelt sich im Verpackungsverbrauch wieder. Der bisher rückläufige Weißblechverbrauch stieg 2020 um 7,3 Prozent an. In Weißblech werden z. B. Farben, Lacke oder Lasuren verkauft. Kunststoffverpackungen wurden insgesamt wieder mehr verbraucht. Nach 2019, dem ersten Jahr mit sinkendem Verbrauch, ging der Verbrauch 2020 wieder nach oben, und zwar um 1,2 Prozent auf 3,2 Millionen Tonnen. Trotz Lockdown und teilweise eingestellter Produktion stieg das Aufkommen von Kunststoffverpackungen sowohl in Industrie und Gewerbe als auch in privaten Haushalten. In Folge des Lockdowns und eingestellter Produktion gab es sehr starke Rückgänge, z. B. in Kantinen, Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk. Jedoch wurde in Haushalten deutlich mehr verbraucht, z. B. für Essensverpackungen, für Flaschen für Desinfektionsmittel und Reiniger oder für beispielsweise Farbeimer. Im gewerblichen Bereich ist insgesamt ein deutlicher Rückgang des Verpackungsverbrauchs zu konstatieren. Dies zeigt sich deutlich beim Verbrauch von Verpackungen aus Stahl, etwa Stahlfässer, Stahlpaletten oder Stahlbänder. Hier nahm der Verbrauch um zehn Prozent ab. Ähnliches gibt es bei Holzverpackungen wie Paletten oder Kisten zu verzeichnen. Hier nahm der Verbrauch um 6,6 Prozent ab. Die Recyclingquoten konnten für alle Materialien gesteigert werden. Die starken Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes führen zunehmend zu Verbesserungen in Sortierung und Recycling. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 68,2 Prozent dem letzten Recyclingprozess zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Bei den einzelnen Materialien gab es folgende Recyclingquoten: Aufgrund einer neuen Bemessungsmethode sind diese Quoten nicht mehr mit den Quoten vor 2019 vergleichbar. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht. Die verwendete Quotenschnittstelle „Zuführung zum letzten Recyclingprozess“, an der die Recyclingquoten für Deutschland erhoben werden, ist neu. Sie löst die alte Schnittstelle „Zuführung zum ersten Recyclingprozess“ der bisherigen Recyclingquoten ab. Ab dem Berichtsjahr 2020 ist die neue Quotenschnittstelle verbindlich vorgegeben. Sie führt dazu, dass die Messpunkte zwar gleichbleiben, aber Materialverluste bis zur Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden. Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit der alten Methode. Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits für die Zahlen des Jahres 2019 durchgeführt. Es sind bei allen Materialien Anstiege in den Recyclingquoten zu sehen. Die Genauigkeit der Werte an der neuen Quotenschnittstelle kann dabei in den ersten Jahren etwas beeinträchtigt werden. Vergleicht man aber die Werte an der alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage), so erreicht die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen neuen Höchstwert von 73,7% (2019 71,0%).
Neuer Höchststand bei Verpackungsabfällen mit 18,7 Millionen Tonnen In Deutschland fielen 2017 insgesamt 18,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um drei Prozent gegenüber 2016, so der Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland, den das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung veröffentlichte. Pro Kopf und Jahr entspricht dies durchschnittlich 226,5 kg Verpackungsabfall. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an diesem Gesamtaufkommen betrug 47 Prozent. Das sind 3,8 Prozent mehr als 2016 und insgesamt 8,84 Millionen Tonnen (107 kg pro Kopf und Jahr). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir verbrauchen viel zu viele Verpackungen. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Wir müssen Abfälle vermeiden, möglichst schon in der Produktionsphase. Auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen sollte deshalb verzichtet werden. Häufig sieht man aber das Gegenteil und selbst die Zahnpastatube ist nochmal verpackt. Wir brauchen viel mehr Mehrweg, nicht nur bei Sprudel und Bier. Auch den Kaffee kann man im Mehrwegbecher mitnehmen und wer sein Essen mitnimmt, sollte das auch in Mehrwegbehältern tun können.“ Beim Recycling ist Deutschland weiterhin gut. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen gingen knapp 70 Prozent ins Recycling, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger: „Trotz der guten Recyclingquote müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (84,4 %), Papier/Karton (87,6 %), und Stahl (92,2 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (25,8 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Bei Aluminium scheint die Quote mit 87,2 Prozent hoch. Doch auch hier handelt es sich um Recyclingzuführmengen, in denen jedoch nur etwa 30 bis 40 Prozent reines Aluminium enthalten ist. Kunststoffverpackungen sind häufig schwierig zu sortieren und zu recyceln. Gründe dafür sind Materialvielfalt und dass selten die Verpackung auf optimales Recycling ausgelegt ist. Zudem gibt es zu viele Verpackungen mit unterschiedlichen Materialien oder mit Verbundkunststoffen. 2017 wurden prozentual genauso viele Kunststoffverpackungen wie im Vorjahr recycelt, die etwa gleiche Menge wurde energetisch verwertet. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Aber auch Konsumgewohnheiten sind für die Zunahme verantwortlich. Ein Beispiel ist der Wunsch nach zusätzlichen Funktionen der Verpackungen wie Wiederverschließbarkeit oder Dosierhilfen; manche dieser Funktionen sind aber unnötig aufwendig ausgeführt. Dies erhöht den Materialverbrauch und macht das Recycling teilweise schwieriger. Zudem setzen sich die Trends zu kleineren Portionen, Versandhandel und Außer-Haus-Verzehr fort. Das führt ebenfalls zu Steigerungen beim Verpackungsmüll. Maria Krautzberger: „Um Umweltbelastungen durch Verpackungen deutlich zu verringern reicht es meist nicht, bei Einwegverpackungen nur andere Materialien zu verwenden. Besser ist es, Mehrwegverpackungen zu nutzen, weniger Verpackungsmaterial einzusetzen, die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten und gleichzeitig an die Recyclingfähigkeit zu denken.“ Seit dem 1.1.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Förderung von Mehrweg zu stärken. Außerdem legt es höhere Recyclingquoten fest. So müssen Kunststoffverpackungen ab 2019 zu mindestens 58,5 Prozent der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden, an deren Ende wieder neue Kunststoffprodukte stehen. Ab 2022 liegt die Quote bei 63 Prozent. Das Verpackungsgesetz verpflichtet darüber hinaus die dualen Systeme, bei ihren Lizenzentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz zu berücksichtigen. Jetzt muss entschlossen darauf geachtet werden, dass die dualen Systeme ihre rechtlichen Pflichten einhalten. Seit 2019 gibt es außerdem das öffentliche Verpackungsregister LUCID. Es erfasst alle Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen und sich tatsächlich finanziell an den dualen Systemen und damit am Recycling der Verpackungen beteiligen. Verstöße dagegen können nun besser geahndet werden. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Die Aufsicht darüber hat das Umweltbundesamt. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in Sonderkapiteln zum einen Gründen für die ansteigenden Verpackungsmengen und Entwicklungen in einzelnen Füllgutbereichen und diskutiert zum anderen einige Konsequenzen aus den neuen EU-Vorgaben auf die zukünftige Berichterstattung. Den Bericht finden Sie hier zum Download . Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Die für das Berichtsjahr 2017 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch beim Recycling durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden; der tatsächliche Anteil der recycelten Verpackungen ist somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik künftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die diesjährige Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) steht unter dem Motto „Wertschätzen statt wegwerfen – miteinander und voneinander lernen“. Sie findet statt vom 18. bis 24. November in ganz Deutschland mit mehreren hundert Veranstaltungen zum Thema. www.wochederabfallvermeidung.de . Die EWAV wird veranstaltet vom Verband kommunaler Unternehmen VKU, gefördert durch das Bundesumweltministerium und begleitet vom UBA .
UBA lädt ein zum Dialog über neue Wege in der Abfalltrennung Eigentlich ist Mülltrennen nicht schwierig: Bioabfall, Papier, Glas kommen in spezielle Tonnen oder Container. Alte Elektrogeräte und Sperrmüll können die Verbraucher beim kommunalen Recyclinghof abgeben. Und Leichtverpackungen kommen in die „Gelbe Tonne“. Künftig könnte das Mülltrennen noch einfacher werden: Die „Gelbe Tonne“ soll zur „Wertstofftonne“ erweitert werden. In die neuen Tonnen könnten die Verbraucher neben Joghurt-Bechern und Milchkartons auch sonstige Metalle und Kunststoffe werfen. Derzeit landen noch viel zu viele Wertstoffe im „grauen“ Restmüll, obwohl sie hochwertig recycelt werden könnten. Experten des Umweltbundesamtes (UBA) schätzen, dass in einer einheitlichen Wertstofftonnen bis zu sieben Kilogramm Abfälle pro Einwohner und Jahr zusätzlich zu den Verpackungen erfasst und verwertet werden könnten. Wie genau die neue „Wertstofftonne“ aussehen könnte, diskutierten rund 180 Fachleute am 28.2.2011 auf Einladung des UBA in Dessau-Roßlau. Drei UBA-Forschungsprojekte zeigen, dass die Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne prinzipiell große Vorteile hat. Nicht nur Forschungsergebnisse sprechen dafür, die Getrenntsammlung zu erweitern und neben den Verpackungsabfällen auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus Metallen und Kunststoffen in einer Wertstofftonne zu sammeln. Auch aus Verbrauchersicht gibt es keinen Grund für die derzeitige Praxis, den Joghurt-Becher aus Kunststoff über die gelbe Tonne zu recyceln, das Plastikspielzeug aus demselben Material aber nicht. Was also soll neben Verpackungsabfällen in der Wertstofftonne gesammelt werden? Bei Kunststoffen und Metallen - etwa einer alten Bratpfanne, Spielzeug oder Putzeimern - fällt die Antwort positiv aus. Nicht in die neue Wertstofftonne sollten zum Beispiel Produkte mit einem hohen Schadstoffgehalt und Produkte, bei denen es gut funktionierende, eigene Sammelsysteme gibt, wie etwa bei Batterien oder Textilien. Sie sollten wie bisher getrennt in besonderen Sammelboxen gesammelt werden. Auch für kleine Elektroaltgeräte sei die getrennte Erfassung besser als eine Sammlung über die Wertstofftonne. Bis eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend eingeführt werden kann, sind noch wesentliche Fragen zu klären. In den nächsten Monaten wird UBA ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung durchführen, um unterschiedliche Optionen zur Organisation und Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung zu testen. Mit Kommunen, Entsorgungswirtschaft, Industrie und Handel sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden sind alle relevanten Akteursgruppen vertreten. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre werden Verpackungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung überwiegend in „Gelben Tonnen“ getrennt gesammelt und verwertet. Die Erfassung, Sortierung und Verwertung finanzieren die Hersteller und Vertreiber. Sie haben sich dazu in den so genannten dualen Systemen organisiert. Mit moderner Sortier- und Verwertungstechnik werden mittlerweile Verwertungsquoten von etwa 80 Prozent erreicht, was auch im internationalen Vergleich beispielhaft ist. Die Verpackungsverordnung eröffnet schon jetzt den dualen Systemen und Kommunen die Möglichkeit, sich auf eine Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen zu verständigen. Dieser Weg wird mit dem Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgesetzt: Eine neue Verordnungsermächtigung soll die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ermöglichen.
Auf der Basis vorliegender Sortieranalysen wurde die Effizienz unterschiedlicher Sammelsysteme für Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (StNVP) analysiert und verglichen. Besonderer Wert wurde auf die werkstoffliche Verwertung der Materialfraktionen Kunststoffe, Metalle und Verbunde gelegt. Verglichen wurden die Systeme Gelbe Tonne, Wertstofftonne, Gelber Sack, Wertstoffsack, Depotcontainer ohne StNVP, Wertstoffhof ohne StNVP. Für die Sortierung wurden ein IST- Szenario und ein ZUKUNFT-Szenario (alle Sortieranlagen nach dem Stand der Technik) berücksichtigt. Im Ergebnis wurden Vorschläge zur Optimierung der Sammelsysteme und der Sortierung erstellt. Veröffentlicht in Texte | 37/2018.
Mehr als zwei Millionen Tonnen Bio- und Grünabfälle getrennt gesammelt Die Menge der getrennt gesammelten Bio- und Grünabfälle sowie anderer werthaltiger Abfälle hat in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich zugenommen. So wurden im Jahr 2016 knapp 2,1 Millionen Tonnen Bio- und Grünabfälle getrennt gesammelt und verwertet. Mehr als die Hälfte davon wurde über eine Biotonne eingesammelt. Das sind auf die Einwohner von NRW bezogen durchschnittlich 70 Kilogramm pro Kopf. Der überwiegende Teil der nordrhein-westfälischen Gemeinden bietet die Erfassung von Bio- und Grünabfällen über eine Biotonne an. Die jeweiligen Biotonnen-Angebote der 396 Gemeinden weisen jedoch Unterschiede hinsichtlich der Art und Intensität der Sammlung auf. Einige Kommunen haben die Biotonne verpflichtend eingeführt, während sie anderenorts freiwillig genutzt werden kann. Auch bei der Gebührenerhebung für die Biotonne gibt es Unterschiede zwischen den Kommunen. Das hat Auswirkungen auf die Mengen, die jeweils über eine Biotonne gesammelt werden. Die Spanne reicht von wenigen Kilogramm pro Einwohner bis zu 170 Kilogramm pro Einwohner. Während in den kreisfreien Städten im Durchschnitt 31 Kilogramm über die Biotonne erfasst werden, sind es in den Kreisen durchschnittlich 98 Kilogramm pro Einwohner. Zusammen mit den Grünabfällen, die in der Regel an speziellen Sammelstellen abgegeben werden können, werden in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 116 Kilogramm Bio- und Grünabfälle pro Kopf der Bevölkerung getrennt erfasst. Mehr als die Hälfte der Abfälle, die in Haushalten anfallen, sind Bio- und Grünabfalle sowie andere werthaltige Abfälle, wie Papier und Pappe, Leichtverpackungen und Glas, die getrennt erfasst und vor allem stofflich verwertet werden. Während die Menge dieser Abfälle in den vergangenen Jahren zugenommen hat, fiel gleichzeitig immer weniger thermisch zu behandelnder Hausmüll an. Die Haushaltsabfallmenge insgesamt ist seit Jahren weitgehend konstant. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erhebt die Haushaltsabfallmengen bei den kreisfreien Städten und Kreisen und stellt diese dem Landesbetrieb Information und Technik (IT. NRW) als amtlicher Statistikstelle des Landes zur Verfügung. Von dort werden die Daten an das Statistische Bundesamt (Destatis) weitergeleitet. Die Berechnung der Pro-Kopf-Abfallmengen bezieht sich auf die Bevölkerungsdaten zum Stand 30.06.2016. Endgültige Berechnungen auf der Grundlage von Bevölkerungsdaten mit Stand 31.12.2016 werden bundesweit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Die vorgestellten Daten sind daher vorläufig. Die vorläufigen Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle für die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: Pressemitteilungen Landesbetrieb IT.NRW Wieviel Bio- und Grünabfall wird in Nordrhein-Westfalen gesammelt? Kreisfreie Stadt/Kreis Biotonne Grünabfall Summe Bio- und Grünabfälle kg/Einw. kg/Einw. kg/Einw. Stadt Düsseldorf 11,8 42,3 54,0 Stadt Duisburg 0,7 72,2 72,9 Stadt Essen 16,8 41,5 58,3 Stadt Krefeld 59,3 51,7 111,0 Stadt Mönchengladbach 114,3 13,2 127,5 Stadt Mülheim an der Ruhr 49,1 47,8 96,9 Stadt Oberhausen 7,4 58,9 66,3 Stadt Remscheid 24,1 54,8 79,0 Stadt Solingen 7,8 74,0 81,8 Stadt Wuppertal 31,4 22,3 53,8 Kreis Kleve 114,9 7,7 122,7 Kreis Mettmann 65,7 52,8 118,8 Rhein-Kreis Neuss 93,9 28,7 122,6 Kreis Viersen 115,4 34,1 149,6 Kreis Wesel 60,6 67,6 130,6 Stadt Aachen 64,6 56,8 121,4 Stadt Bonn 51,0 48,9 99,9 Stadt Köln 36,8 24,1 61,0 Stadt Leverkusen 0,0 92,7 92,8 StädteRegion Aachen * 66,6 66,5 134,0 Kreis Düren 114,9 21,7 136,6 Rhein-Erft-Kreis 118,3 20,4 138,7 Kreis Euskirchen 139,6 32,4 172,1 Kreis Heinsberg 49,2 103,8 153,0 Bergischer Abfallwirtschafts-verband ** 114,5 22,5 137,0 Rhein-Sieg-Kreis 125,2 35,8 161,0 Stadt Bottrop 90,0 50,3 140,4 Stadt Gelsenkirchen 9,1 80,9 90,1 Stadt Münster 51,3 79,1 130,4 Kreis Borken 123,0 94,7 217,7 Kreis Coesfeld 171,0 38,0 209,1 Kreis Recklinghausen 66,6 63,8 130,5 Kreis Steinfurt 107,6 83,6 191,2 Kreis Warendorf 138,9 35,6 174,4 Stadt Bielefeld 60,7 50,0 110,7 Kreis Gütersloh 89,6 36,4 126,0 Kreis Herford 82,6 33,4 116,0 Kreis Höxter 136,4 8,2 144,6 Kreis Lippe 105,5 75,6 181,1 Kreis Minden-Lübbecke 128,3 40,8 169,1 Kreis Paderborn 119,1 26,8 145,9 Stadt Bochum 2,7 77,0 79,7 Stadt Dortmund 32,7 22,3 55,1 Stadt Hagen 0,0 67,5 67,5 Stadt Hamm 10,7 55,4 66,2 Stadt Herne 9,2 52,1 61,3 Ennepe-Ruhr-Kreis 72,4 4,2 76,6 Hochsauerlandkreis 121,4 10,8 132,2 Märkischer Kreis 9,5 85,4 94,9 Kreis Olpe 138,6 0,0 138,6 Kreis Siegen-Wittgenstein 106,1 0,0 106,1 Kreis Soest 128,5 54,4 182,9 Kreis Unna 62,6 69,3 131,9 * * ohne Stadt Aachen ** Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis Die Berechnung der Pro-Kopf-Mengen erfolgte auf der Grundlage von Bevölkerungsdaten zum Stand 30.06.2016. Downloads: Bild: © U. Ottenz/LANUV; Der Abdruck des Fotos ist nur in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung
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