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Programmkulisse des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften - Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Punkt)

Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen: • Vorkommen Biber (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Fischotter (Stand Dezember 2015) • Vorkommen Weißstorch (Stand Dezember 2014)• Vorkommen Schwarzstorch (Stand Dezember 2014)Bei der Erarbeitung der landesweiten Programmkulisse und deren Konkretisierung auf der regionalen Ebene sind bestimmte charakteristische Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II FFH-RL mit Vorkommen in niedersächsischen Gewässerlandschaften zu berücksichtigen, für deren Schutz die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes und des Wasserhaushaltes ein wichtiger Faktor ist. Beispielhaft zu nennen sind dabei insbesondere die Zielarten der bisherigen Naturschutzprogramme: Biber und Fischotter sind prioritäre und besonders schutzbedürftige Charakterarten großräumiger und vielgestaltiger naturnaher Flusslandschaften. Schutz und Entwicklung dieser wassergebundenen Arten sind Kernziele des Naturschutzes in Niedersachsen. Die Schwerpunkträume ihrer Verbreitung in Gewässerlandschaften einschließlich ihrer z. T. außerhalb der Aue oder in Auenrandbereichen gelegenen Nahrungsreviere und Aktionsräume spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung und Konkretisierung der Programmkulisse und sind bei der Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen. Beim Fischotter entsprechen diese Gewässerauen den Förderkulissen des (bisherigen) Fischotterprogramms. Weißstorch und Schwarzstorch sind ebenfalls prioritäre und schutzbedürftige Arten mit starker Bindung an Wasser und Feuchtigkeit geprägte Lebensräume. Der Weißstorch hat seine Verbreitungsschwerpunkte v. a. in den Stromtälern von Elbe, Weser und Aller. Hier ist in erster Linie die enge Verzahnung von Bruthabitaten und Grünland dominierten Nahrungshabitaten in den Auen, aber auch außerhalb, besonders hervorzuheben. Die Aktionsräume der Weißstörche, ihre Brutstandorte und ihre bekannten Nahrungsreviere auch außerhalb der Auen werden deshalb bei der Programmentwicklung mitberücksichtigt. Der Schwarzstorch ist v. a. hinsichtlich seiner Nahrungshabitate stärker auf Gewässerläufe angewiesen als der Weißstorch. Da der Schwarzstorch auch kleinere Bachtäler (u. a. im Bergland) als Nahrungshabitate nutzt, werden neben bekannten Bruthabitaten v. a. die Nahrungshabitate in die Kulisse mit einbezogen.

Bundesamt für Naturschutz: Kartenanwendung zu Benthos und Biotope

In dieser Kartenanwendung erfahren Sie mehr über die Arten und Lebensräume am Meeresboden der deutschen Nord- und Ostsee. Das marine Benthos ist die Gesamtheit aller Organismen, die am und im Meeresboden leben. Dazu zählen sowohl Pflanzen als auch Tiere. In dieser Anwendung liegt der Fokus auf den tierischen Bodenbewohnern (Makrozoobenthos). Dazu gehören Muscheln, Krebse und viele andere Wirbellose. Die unterschiedlichen Strukturen am Meeresboden wie Sande, Steine und Schlickgründe formen zusammen mit den für sie typischen Arten des Makrozoobenthos (Charakterarten) die Biotope. Sowohl die Biotope mit all ihren Bestandteilen, als auch ausschließlich das Makrozoobenthos werden seit Jahren durch das BfN und seine AuftragnehmerInnen im Rahmen unterschiedlicher Aufgaben und Forschungsvorhaben untersucht, beobachtet, analysiert und kartiert. Die bei diesen Untersuchungen erhobenen Daten aus Nord- und Ostsee werden im Rahmen dieser Anwendung dargestellt.

Aussiedlung Feldhamster bei Pulheim – einer fast verschwundenen Art wird eine neue Chance gegeben

Vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und die Versiegelung von Flächen wurden die Feldhamsterpopulationen in Europa immer kleiner. Dieser Trend hat auch vor Nordrhein-Westfalen nicht Halt gemacht, derzeit gilt der Feldhamster in NRW als vom Aussterben bedroht. Mit einer gezielten Ansiedlung im Bereich Pulheim im Rhein-Erft-Kreis soll regional wieder eine stabile Population geschaffen werden. „Das Verschwinden des Feldhamsters in unserer nordrhein-westfälischen Agrarlandschaft zeigt uns sehr deutlich, mit welchen Zielkonflikten wir täglich im Natur- und Artenschutz konfrontiert werden“, erklärte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser heute (Mittwoch, 29 Mai 2019) beim ersten offiziellen Termin zur Aussiedlung von Feldhamstern bei Pulheim. „Die anhaltend intensive Landwirtschaft hat nahezu zu einem totalen Verschwinden des Feldhamsters geführt. Umso mehr freut es mich, dass die Landwirte hier in Pulheim sich aktiv an der Aussiedlung beteiligen und Flächen zur Verfügung stellen, um dem Feldhamster eine neue Chance zu geben.“ Für die Umsetzung des Aussiedlungsprojektes wurden der Rhein-Erft-Kreis und die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e.V. beauftragt. Die Feldhamster wurden im Artenschutzzentrum Metelen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in einer eigens angelegten Erhaltungszucht für vom Aussterben bedrohten Tierarten herangezogen. Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen sind die Aussiedlungen auch eine Gelegenheit, um für mehr Akzeptanz bei Landwirten für den Feldhamster zu werben: „Die Zeiten, in denen Feldhamster für große Ertragseinbußen gesorgt haben und als Plage galten, sind lange vorbei. Es liegt in unser aller Verantwortung, vom Aussterben bedrohten Arten Lebensräume zurückzugeben. Unsere Erhaltungszucht bietet nun die Grundlage für bessere langfristige Überlebenschancen des Feldhamsters im Rahmen des Artenhilfsprogramms. Wir freuen uns sehr, dass heute die ersten Tiere wieder in ihre natürlichen Habitate zurückkehren können.“ Für den Erfolg des Projektes sind die Feldhamster auf Flächen angewiesen, auf denen ausreichend Futter und Deckung in der Zeit von Mai bis Oktober zur Verfügung stehen. Insgesamt 7 Hektar Agrarflächen wurden dafür von Landwirten in Pulheim zur Verfügung gestellt, auf denen in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf eine Ernte verzichtet wird. „Wir im Rhein-Erft-Kreis freuen uns sehr darüber, dem Feldhamster seinen natürlichen Lebensraum zurückgeben zu können“, führte der Landrat des Rhein-Erft-Kreises Michael Kreuzberg bei der Begrüßung zum Aussetzungstermin in Pulheim aus. „Der heutige Tag ist dabei erst ein Anfang. Künftig sind im Rhein-Erft-Kreis weitere Ansiedlungs- und Vertragsnaturschutzflächen im landwirtschaftlich geprägten Korridor von Pulheim über Bergheim Richtung Rommerskirchen vorgesehen, um die Ansiedlungsgebiete untereinander zu vernetzen und eine Gesamtpopulation aufzubauen.“ Insgesamt 128 Feldhamster wurden in die Freiheit entlassen, jeweils 64 Weibchen und Männchen. Für jedes einzelne Tier wurde im Abstand von etwa 25 Metern ein Initialbau angelegt, damit werden pro Hektar 17 Tiere ausgesiedelt. Zum Schutz etwa vor Füchsen oder freilaufenden Hunden wurde ein Elektrozaun um die Flächen gezogen, sowie Maßnahmen zum Schutz vor Greifvögeln ergriffen. Ziel dieser Maßnahmen ist, dass die Tiere eigenständig weitere Baue anlegen können und mit ihrem Nachwuchs neue Flächen besiedeln. Die zur Verfügung stehenden Agrarflächen werden normal mit einer Ackerfrucht bestellt, auf die Ernte wird jedoch verzichtet. Der aus dem Ernteverzicht resultierende Verlust von Einnahmen wird den teilnehmenden Landwirten über Mittel aus dem Vertragsnaturschutz komplett ersetzt. Hintergrundinformationen Feldhamster in NRW Der Feldhamster wird etwa 20 bis 25 Zentimeter groß und hat eine auffällig bunte Fellzeichnung: Das gelblich-braune Rückenfell des Nagers steht im Kontrast zu dem schwarzen Bauchfell, Kopf und Flanken haben weiße Flecken, auch die Pfoten sind weiß, der kurze Schwanz rotbraun. Mit seinem kräftigen, gedrungenen Körperbau, den mittelgroßen runden Ohren und den kurzen Beinen mit kräftigen Füßen ist er an das Leben unter der Erde gut angepasst. Der Feldhamster ist eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel. Diese Bodenverhältnisse benötigt er zur Anlage seiner selbst gegrabenen, verzweigten Bausysteme. Im Sommer befinden sich diese meist 40 bis 50 Zentimeter unter der Erdoberfläche, im Winter in einer Tiefe von bis zu 2 Metern. Entscheidend für das Überleben der überwiegend dämmerungs- und nachtaktiven Tiere sind genügend Deckung sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot auf den Feldern, da der Feldhamster seine Nahrung oberirdisch sucht. Bevorzugt werden Wintergetreide und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Nach Beendigung des rund sechsmonatigen Winterschlafs werden die Tiere im April oder Mai aktiv. Ab Spätsommer „hamstern“ sie Getreide, Wildkrautsamen, Hülsenfrüchte, auch Stücke von Rüben und Kartoffeln als Vorrat für den Winter. Der Feldhamster galt jahrzehntelang als bedeutender landwirtschaftlicher Schädling. Noch bis in die 1980er Jahre waren die kleinen Nager so häufig, dass ihr Fang in Deutschland teilweise staatlich organisiert wurde (z.B. in der ehemaligen DDR). Heute hingegen ist der Feldhamster in der gesamten Europäischen Union eine streng geschützte Art. In Nordrhein-Westfalen sind seit den 1980er Jahren die Feldhamsterbestände sehr stark zurückgegangen. Weitere Informationen zur Aussiedlung von Feldhamstern in NRW sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de , bei der Biologischen Station Bonn/Rhein Erft e.V. unter https://www.biostation-bonn-rheinerft.de und auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises unter https://www.rhein-erft-kreis.de/planung-schutzgebiete/artikel/eine-neue-chance-f%C3%BCr-den-feldhamster-nrw . Downloads: Flyer Fotos Fotos Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Foto 1 : © Jonas Haubrich.LANUV/NRW Foto 2 : © Jonas Haubrich.LANUV/NRW Foto 3 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Foto 4 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Foto 5 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Foto 6 : © Matthias Schindler.LANUV/NRW Pressemitteilung Pressemitteilung

Tag der Artenvielfalt: Über 530 Feldhamster NRW ausgewildert – einer fast verschwundenen Art wird eine neue Chance gegeben

Im Frühjahr 2019 wurden erstmals in NRW die ersten 200 Feldhamster in ihrem natürlichen Lebensraum wieder angesiedelt. Es folgten weitere 200 Tiere im Jahr 2020, im aktuellen Jahr wurden bereits 134 Tiere in die Freiheit entlassen. Insgesamt stehen alleine in diesem Jahr über 360 Feldhamster für eine Ansiedlung zur Verfügung. Gezüchtet wurden die Feldhamster im Artenschutzzentrum in Metelen, einer Außenstelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Nachdem die Populationen in NRW komplett zusammengebrochen waren, wurden die letzten freilebenden Tiere aus NRW eingefangen, in die Niederländische Erhaltungszucht gebracht und eine eigene NRW-Feldhamster-Erhaltungszucht aufgebaut. Die Zucht ist so erfolgreich, dass nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in den Niederlanden Tiere aus Metelen ausgewildert werden. Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen sind die Aussiedlungen eine Gelegenheit, um für mehr Akzeptanz für den Feldhamster zu werben: „Die Zeiten, in denen Feldhamster für große Ertragseinbußen gesorgt haben und als Plage galten, sind lange vorbei. Es liegt in unser aller Verantwortung, vom Aussterben bedrohten Arten Lebensräume zurückzugeben. Unsere Erhaltungszucht bietet nun die Grundlage für bessere langfristige Überlebenschancen des Feldhamsters im Rahmen des Artenschutzprogramms. Wir freuen uns sehr, dass im Rheinland mit vereinten Kräften Auswilderungsfelder bereitgestellt und hergerichtet werden konnten, um nun bereits im dritten Jahr Feldhamstern die Rückkehr in ihre natürlichen Lebensräume zu ermöglichen.“ Die Ergebnisse des Monitorings der Feldhamster auf den Auswilderungsflächen sind sehr ermutigend. Die Biologischen Stationen, die die Auswilderungsfelder in Rommerskirchen, Pulheim und Aachen betreuen, konnten in diesem Frühjahr mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammen an die 500 geöffnete Baue zählen. Darunter sind auch einige, die außerhalb der Auswilderungsflächen teilweise in einer Entfernung bis zu 1,5 km liegen, was für erste Anzeichen einer beginnenden Ausbreitung der Tiere aus den Herkunftsflächen spricht. Für den Erfolg der Projekte sind die Feldhamster auf Flächen angewiesen, auf denen ausreichend Futter und Deckung in der Zeit von Mai bis Oktober zur Verfügung stehen. Auf den Auswilderungsflächen selbst sind Verträge mit den Landwirten abgeschlossen, die einen Ernteverzicht vorsehen. Erst im Oktober mähen sie das Getreide ab und bereiten erst dann den Boden für die neue Einsaat. So haben die Feldhamster genügend Zeit Nahrung zu sammeln und in ihrem Bau für den Winter einzubunkern. Hintergrundinformationen Feldhamster in NRW Der Feldhamster wird etwa 20 bis 25 Zentimeter groß und hat eine auffällig bunte Fellzeichnung: Das gelblich-braune Rückenfell des Nagers steht im Kontrast zu dem schwarzen Bauchfell, Kopf und Flanken haben weiße Flecken, auch die Pfoten sind weiß, der kurze Schwanz rotbraun. Mit seinem kräftigen, gedrungenen Körperbau, den mittelgroßen runden Ohren und den kurzen Beinen mit kräftigen Füßen ist er an das Leben unter der Erde gut angepasst. Der Feldhamster ist eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel. Diese Bodenverhältnisse benötigt er zur Anlage seiner selbst gegrabenen, verzweigten Bausysteme. Im Sommer befinden sich diese meist 40 bis 50 Zentimeter unter der Erdoberfläche, im Winter in einer Tiefe von bis zu 2 Metern. Entscheidend für das Überleben der überwiegend dämmerungs- und nachtaktiven Tiere sind genügend Deckung sowie ein ausreichendes Nahrungsangebot auf den Feldern, da der Feldhamster seine Nahrung oberirdisch sucht. Bevorzugt werden Wintergetreide und mehrjährige Feldfutterkulturen, günstig sind auch Sommergetreide und Körnerleguminosen. Nach Beendigung des rund sechsmonatigen Winterschlafs werden die Tiere im April oder Mai aktiv. Ab Spätsommer „hamstern“ sie Getreide, Wildkrautsamen, Hülsenfrüchte, auch Stücke von Rüben und Kartoffeln als Vorrat für den Winter. Der Feldhamster galt jahrzehntelang als bedeutender landwirtschaftlicher Schädling. Noch bis in die 1980er Jahre waren die kleinen Nager so häufig, dass ihr Fang in Deutschland teilweise staatlich organisiert wurde (z.B. in der ehemaligen DDR). Heute hingegen ist der Feldhamster in der gesamten Europäischen Union eine streng geschützte Art. In Nordrhein-Westfalen sind seit den 1980er Jahren die Feldhamsterbestände sehr stark zurückgegangen. Weitere Informationen zur Aussiedlung von Feldhamstern in NRW sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de https://www.biostation-bonn-rheinerft.de/feldhamster https://www.biostation-neuss.de/projekte/feldhamster https://naturschutzstation-aachen.de/auswilderungsprojekt-feldhamster-erste-jungtiere-in-freier-wildbahn/ Download: Pressemitteilung

Stärkung und Vernetzung von Gelbbauchunken-Vorkommen in Deutschland

Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist eine Leitart des Naturschutzes. In diesem Werk werden die Ergebnisse eines Projektes vorgestellt, das von 2011 bis 2018 als eines der ersten im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gefördert wurde. Durchgeführt wurde das Projekt vom NABU Niedersachsen mit seinen Partnern. Durch den überregionalen Ansatz in fünf Bundesländern wurde auf großer Fläche die Gelbbauchunke gefördert. Ganz im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt haben im Projekt verschiedenste gesellschaftliche Gruppen zusammengearbeitet. Das vorliegende Werk enthält konkrete und übertragbare Naturschutzempfehlungen, Forschungserkenntnisse aus den einzelnen Projektregionen, Praxiserfahrungen zur Ex-situ-Haltung und Wiederansiedlung von Gelbbauchunken und vieles mehr.

Schutz der Großtrappe im Land Brandenburg

Die Großtrappe als typischer Bewohner offener Steppen, stellt eine Leitart dar, welche stellvertretend für viele andere Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr in Bedrängnis gerieten. Die politische Wende von 1989 hat neue Chancen für den Großtrappenschutz in Brandenburg gebracht. Privatisierung und Neuorientierung der Landwirtschaft wurden genutzt, um gemeinsam mit den Landwirten die Situation für die Großtrappe in den Einstandsgebieten Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch weiter zu verbessern. Seit 1991 erfolgt dies unter dem Dach des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (ehemals Landesumweltamtes Brandenburg). LIFE-Projekte haben die Voraussetzungen für die späteren Agrar-Umweltmaßnahmen und die dauerhafte Sicherung der Gebiete geschaffen. Dazu trug unter anderem auch der Erwerb von Land für den Großtrappenschutz bei, unterstützt durch Sponsoren wie die Zoologische Gesellschaft Frankfurt. Ein Förderverein für den Großtrappenschutz wurde gegründet.

Schutz von Seggenrohrsänger, Wachtelkönig und Brenndoldenwiesen am Beispiel des Unteren Odertals

Der Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola) zählt zu den am meisten gefährdeten Vogelarten in Deutschland. Sein letztes bekanntes Brutgebiet in Deutschland liegt im Nationalpark Unteres Odertal. Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz dieser Art verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert. Ein wichtiges Ziel des Vorhabens, das 2011 in seine Umsetzungsphase ging, war die modellhafte Wiederherstellung von Bruthabitaten für den Seggenrohrsänger. Der Seggenrohrsänger fungiert dabei zusammen mit dem Wachtelkönig (Crex crex), dessen Schutz ebenfalls Gegenstand des Vorhabens war, als Leitart für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen auch anderer bedrohter Arten, aber auch des FFH-Lebensraumtyps "Brenndolden-Auenwiesen". Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in diesem Band vorgestellt.

Fließgewässer: Fischregionen/ Fischreferenzen

Fließgewässer können entlang ihres Längsverlaufes in verschiedene Fischregionen eingeteilt werden, die sich u.a an den verschiedenen abiotischen Ansprüchen der namensgebenden Leitarten orientieren. Für die Ausweisung der Fischregionen in Sachsen-Anhalt wurden zunächst abiotische Parameter, wie Gefälle und Gewässerbreite, die allgemeine biozönotische Fließgewässergliederung [1] sowie historische und aktuelle Daten der Fischfauna herangezogen. Die weitere Unterteilung in „obere“ bzw. „untere“ Zone erfolgte anhand einer Experteneinschätzung [2]. In einem nächsten Schritt wurden für die abgegrenzten Fischregionen die jeweiligen Referenzfischzönosen erstellt. Diese Artenlisten enthalten Angaben zum prozentualen Anteil der maßgeblichen Fischarten der natürlich vorkommenden Fischfauna. Das Artenspektrum wurde anhand historischer und aktueller Daten rekonstruiert. Waren keine Informationen zum Artenvorkommen verfügbar, wurde auf Literaturangaben zurückgegriffen. Eine Besonderheit bildeten die künstlichen bzw. als „HMWB“ eingestuften Gewässer, für die spezifische Referenzfischzönosen (z.B. Grabenzönosen) modelliert wurden. Den Fischarten wurde eine relative Häufigkeit zugewiesen. Anschließend wurden sie nach dem Anteil ihrer Häufigkeiten in Begleitarten, typspezifische Arten und Leitarten gruppiert [2]. Durch die oftmals unterschiedlichen Umweltbedingungen kann sich bei zwei Fließgewässerabschnitten derselben Fischregion das vorkommende Artenspektrum voneinander unterscheiden. Im Datensatz sind den Fließgewässerabschnitten immer eine Fischregion und die Nummer der Fischreferenz attributiv zugeordnet. Aufgrund der fortlaufenden Anpassung der Gewässernamen können unterschiedliche Angaben zu anderen Daten nicht ausgeschlossen werden. Bei Abweichungen zwischen der zugeordneten Fischreferenznummer in den Messstellenstammdaten und dieser Darstellung gilt die Fischreferenznummer der Messstelle. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier .

Fließgewässer Biologische Qualitätskomponenten Makrophyten / Phytobenthos Phytobenthos ohne Diatomeen Software

Zur Bewertung der ökologischen Qualität von Seen und Fließgewässern anhand der Qualitätskomponente Makrophyten & Phytobenthos entsprechend dem Bewertungssystem PHYLIB wird die Verwendung des Online-Tools (Version PHYLIB online 6.0) empfohlen. Alternativ kann auch die Desktop-Software (Version 5.3) (Stand Februar 2016) verwendet werden (s. u.) (Abb. 1). Die Funktionalität des Online-Tools ( UBA 2021 ) (Eingabe/Ausgabe) entspricht der öffentlich zugänglichen Dokumentation. Input- und Output-Formate entsprechen den mit der Desktop-Software ausgelieferten Beispieldateien. Nicht dokumentierte Funktionen von Phylib (z. B. Eingabe/Ausgabe betreffend) wurden nicht implementiert. Ihre Implementierung ist teilweise geplant. Die Berechnungsroutinen entsprechen den öffentlich dokumentierten Formeln. Die Abstimmung der verwendeten Artenlisten ist in Arbeit. Hier bestehen offenbar noch geringfügige Abweichungen (auch hinsichtlich der Einstufungen). Das gleiche gilt für die vom System erzeugten Meldungen. Die Desktop-Software (Version 5.3) (Stand Februar 2016) umfasst: PHYLIB 5.3-DV-Tool Installationsvoraussetzungen PHYLIB 5.3 Versionsdokumentation PHYLIB 5.3-DV-Tools FAQ zur Bewertungssoftware PHYLIB Das Programm läuft unter folgenden Betriebssystemen: Windows 7 Windows 8 Windows 10 Eine weitere Voraussetzung ist die Installation der Software Java - Runtime. Hier muss mindestens Java Version 7 installiert sein. Sollte die entsprechende Java-Version nicht installiert sein, so lässt sie sich kostenlos aus dem Internet herunterladen (unter http//www.java.com). In die Software PHYLIB werden extern gewonnene Messstellendaten und biologische Messwerte (Messdaten) eingelesen, es wird eine Bewertung durchgeführt und anschließend ist es möglich, die Ergebnisse auszugeben (Export, Bericht). Für den Import der Daten in das Programm sind folgende Datei-Formate erforderlich: .csv-Format oder .xls-Format (Excel-Format). xlsx- Format (Office Versionen ab 2007) Die Ergebnisse können in folgenden Formaten exportiert werden: .txt-Format: Text-Dateien mit Tab als Spalten-Trennzeichen .csv-Format: Text-Dateien mit ";" als Spalten-Trennzeichen .xls-Format: Excel2000-Format xlsx- Format (Office Versionen ab 2007) .xml-Format: Extensible Markup Language (XML)-Format .pdf-Format: Adobe-Reader-Format Im Folgenden werden die Eingabedaten der Beispieluntersuchung mit Hilfe der Excel-Importdatei dargestellt, die zwei Tabellenblätter (Meßstelle und Messwerte) enthält. Beim PoD sind für den Import der Messstellendaten folgende Angaben für eine Bearbeitung durch das Tool notwendig: Kennzahl der Messstelle, die Ökoregion und die Nennung der Typen für Diatomeen, PoD und Makrophyten sowie der entsprechende WRRL-Typ (= LAWA-Typ) (Tab. 1). Tab. 1: Beispiel für eine Importdatei von Messstellen. Mess-stelle Öko- region Makrophyten-verödung Be-gründ-ung Helophyten-dominanz Diatomeen-Typ Phytobenthos-Typ Makrophyten-Typ WRRL-Typ Gesamt-deckungs- grad 1 Mittelgebirge D 5 PB 3 MRS 5 Für die Messwerte werden die Kennzahl der Messstelle, eine Kennzahl der Probe (falls mehrmals beprobt wurde), die DV-Nummer des Taxons (Taxon), der Taxonname, die Gesamtabundanz (Messwert) und die Art des Maßes (Einheit, hier HK1-5) benötigt (Tab. 2). Falls Unsicherheiten bei der Bestimmung bestehen, kann dies in der entsprechenden Spalte als cf markiert werden. Tab. 2: Beispiel für eine Importdatei von Messwerten. Messstelle Probe Taxon Taxonname Form Messwert Einheit cf 1 1_1 8086 Chamaesiphon starmachii 4 HK1-5 1 1_1 8464 Phormidium autumnale - Gruppe 3 HK1-5 1 1_1 8899 Oscillatoria sancta 3 HK1-5 1 1_1 7002 Vaucheria 3 HK1-5 1 1_1 7096 Microspora amoena 3 HK1-5 1 1_1 7052 Oedogonium 1 HK1-5 1 1_1 7026 Closterium moniliferum 1 HK1-5 1 1_1 7841 Closterium rostratum 2 HK1-5 Im PHYLIB-Tool lässt sich die Datei durch Anklicken des Feldes „Import“ einlesen. Anschließend eröffnen sich nach erfolgreichem Datenimport im Programm zwei neue Fenster. Das Fenster „Messstellen Fließgewässer" zeigt eine Übersicht der eingelesenen Probestellen mit den Informationen zu den Messstellen. Das Fenster „Messdaten“ zeigt alle an den Probestellen gefundenen Taxa mit den bei der mikroskopischen Auswertung ermittelten Häufigkeiten, sowie unter anderem zusätzliche Informationen zu den quadrierten Abundanzen und den Bewertungskategorien der Taxa (Artengruppe). Durch Anklicken der Reiter lassen sich die Werte entsprechend sortieren, so dass erkennbar wird, bei welchen Taxa es sich um typspezifische bzw. typunspezifische Taxa handelt. Auch wird deutlich, dass nicht alle nachgewiesenen Arten indikativ sind. Durch Anklicken des Feldes „Bewertung“ erfolgt die Bewertung anhand der eingegebenen Daten. Dabei eröffnet sich zunächst ein Bemerkungsfenster, das anzeigt, welche Teilkomponenten sicher bewertet werden konnten. Der Reiter „PoD“ zeigt dann die Ergebnisse der Teilbewertung dieser Komponente an. Dabei werden folgende wichtige Angaben gezeigt: die ökologische Zustandsklasse des PoD, die dezimale Bewertung, die Sicherheit der Bewertung mit den Angaben über die Summe der quadrierten Abundanzen und der Anzahl der eingestuften Taxa. Dabei beziehen sich die Angaben unter der Beschreibung Phytobenthos allerdings nur auf das PoD. Über das Feld „Export“ können diese Daten als Excel-Tabelle ausgegeben werden. Sie stehen so der weiteren Berichtserstellung zur Verfügung. Für das dargestellte Beispiel eines silikatisch geprägten Mittelgebirgsgewässers kommt es zu einer Bewertung mit der ökologischen Zustandsklasse 2, die mit einer dezimalen Bewertung von 1,71 eine Tendenz zur ökologischen Zustandsklasse 1 aufzeigt. Die Bewertung ist gesichert, da 6 indikative Taxa vorhanden waren. Auch reichten die Abundanzen mit der Summe der quadrierten Abundanzen von 40 für eine Bewertung aus. Das DV-Tool liefert Bewertungsergebnisse auf Grund des aktuellen Verfahrensstandes. Allerdings ist es wichtig, die Ergebnisse für eine adäquate Bewertung des ökologischen Zustandes zusätzlich zu plausibilisieren. Die Kenntnisse der Autökologie der vorkommenden Arten und die Erfahrungen vor Ort über die strukturellen Gegebenheiten geben dafür zusätzliche Informationen. Probleme bereiten häufig Vorkommen von Charakterarten unterschiedlicher geochemischer Prägungen, die durch metamorphes Gestein oder eingebrachtes Substrat differenziert bewerte werden müssen. Auch summiert das Bewertungsverfahren Abundanzen einiger eutraphenter grüner Fadenalgen nicht, so dass sich die Höhe der trophischen Belastung in Bezug zum jeweiligen LAWA-Typ nicht plausibel darstellt. Auch eine Verödung wird im PHYLIB-Verfahren bisher nicht berücksichtigt und entsprechend schlecht bewertet. Eine auf Expertenwissen basierte Auf- oder Abwertung der ökologischen Zustandsklasse ist daher sinnvoll. Die Software steht unter "weiterführende Literatur" zum Download bereit.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.

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