API src

Found 2 results.

Leitbilder für Natur und Landschaft (Region Chemnitz-Erzgebirge)

Leitbilder für Natur und Landschaft stellen den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft und die dazu erforderlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Maßnahmen in denfür die einzelnen Naturräumen der Region dar. Sie sind ein übergeordnetes, nicht auf einen festen Zeitraum bezogenes visionäres Gesamtkonzept für die Landschaftsentwicklung. Die Leitbilder orientieren sich am naturräumlichen Potential und der besonderen Eigenart der Naturräume, welche sich aus den natürlichen Standortverhältnissen und der kuturhistorischen Entwicklung unter Beachtung der verschiedenen Nutzungsanforderungen herleiten. Die Leitbilder sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung oder der Ermessensausübung als Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung zu berücksichtigen. Den Leitbildern für die Naturräume wird ist ein Leitbild für die Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft in der Gesamtregion vorangestellt.

Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge

Titel: "Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge" Der Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge enthält die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. Diese Grundsätze und Ziele wurden auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft mit ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur aufgestellt.für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan nach § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes einbezogen (§ 6 SächsLPlG) (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes, 12.02.1990, BGBl. I S. 205). Der Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion wird als Bestandteil des Regionalplanes vom Regionalen Planungsverband im Einvernehmen mit dem jeweiligen Staatlichen Umweltfachamt sowie mit dem Regierungspräsidium aufgestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Er enthält eine Konkretisierung der landesweiten Ziele des Landesentwicklungsplanes für Natur und Landschaft in der Region und stellt für den Planungsraum die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die regionalen Ziele des Naturschutzes, insbesondere über die Schutzgebiete und schützenswerten Landschaftsbestandteile werden soweit wie möglich in den Regionalplan eingefügt. Die regionalen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen und zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten, werden dem Regionalplan in einer Anlage beigefügt (§ 6 SächsNatSchG). Inhalt des Regionalplanes I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELE 1 GRUNDSÄTZE FÜR DIE RÄUMLICHE ORDNUNG UND ENTWICKLUNG DER REGION 1.1 Leitbild der Region 1.

1