Waldbestände des SaarForst Landesbetriebes (Staatswald) Die Aussengrenzen (Besitzgrenzen) des Staatswaldes wurden an die ALK angeglichen und sind damit katasterscharf. Die Innengrenzen (Abgrenzungen der Waldbestände eines Eigentümers untereinander) sind anhand der DGK5 und der digitalen Orthofotos mit 40 cm Bodenauflösung digitalisiert. Neben zahlreichen datenbankinternen Attributen ist folgendes Attribut entscheidend: Bestandsname ; landesweit besitzerübergreifend eindeutiger Schlüssel. Felder und ihre Bedeutung: BESTAND: Bestand; ALTSTR: Altersstruktur BALTER: Alter mittel; BALTERMI: Bestandsalter bis; BALTERMA: Bestandsalter von; BEFE: Befundeinheit; BESTLAGE: Lage der Teilfläche; BESTSTR: Bestandesstruktur; ENTWST: Entwicklungsstufe; BESTNAM: Bestandesname; UFLAECHE: Unterfläche; BEFAHRB: Befahrbarkeit in %; DAT: Datum; FLAECHE: Fläche in ha; SEEH: Seehöhe; ARTV_BA: Artenvielfalt der Baumarten; ARTV_BV: Artenvielfalt der Bodenvegetation; BEHVEG1: Behindernde Vegetation 1; BEHVEG2: Behindernde Vegetation 2; BETR_KL: Betriebsklasse; BEST_TYP: Bestandestyp; C: Sonderfeld; D: Driglichkeit; EINZELB: Schützenswerte Einzelbäume; EXPMA: Exposition bis; EXPMI: Exposition von; EXPOS: Exposition; FEINER: Erschließung in %; FORM: Baumform; GATTER: Gatter in %; GELFOMA: Geländeform bis; GELFOMI: Geländeform von; H_PFLZ: Pflegezustand; HOEHLE: Höhlenreichtum; HORIZ: Horizontale Strukturvielfalt; KALK: Kalkung; KONTRNUA: Kontrollnutzungsart; NEIG: Neigung; TOTHOLZ: Totholz stehend; ENTSTEH: Tothol liegend; VERTI: Vertikale Strukturvielfalt; WUCHSB: Wuchsbezirk; WUCHSG: Wuchsgebiet; BESCHRIFT: ; HBA: Dominierende Baumartengruppen; BU: Ateil Buche in %; BL: Anteil Fläche temp. ohne Baumbewuchs in %; DOU: Anteil Douglasie in %; ELB: Anteil Edellaubbäume in %; KI: Anteil Kiefer in %; EI: Anteil Eiche in %; FI: Anteil Fichte in %; LAE: Anteil Lärche in %; SALH: Summe der Laubhölzer in %; SLB: Anteil sonstiger Laubbäume in %; SANH: Summe der Nadelbäume in %; SNB:Anteil sonstiger Nadelbäume in %; UFL: Bestand; SHAPE_Area: Flächengröße ha;
Klassifikation von Baumartengruppen auf Bestandesebene, basierend auf Sentinel2 - Satellitenaufnahmen Die Klassifikation in die 9 in NRW am häufigsten bzw. bestandesbildend auftretenden Baumartengruppen berücksichtigt folgende Klassen: Eichen (Ei), Buchen (Bu), Buntlaubhölzer (hALH), Weichlaubhölzer (wALN), Pappeln, Kiefern, Lärchen, Fichten und Douglasien (siehe Legende). Die Klassifikation erfolgte durch ein Verfahren künstlicher Intelligenz (rekurrentes neuronales Netzwerk), das anhand von Forsteinrichtungsdaten aus den Waldflächen des landeseigenen Forstbetriebes in NRW trainiert wurde. Das Verfahren wurde im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV NRW) entwickelt. Zur Erkennung der Baumarten anhand ihrer Phänologie und zur Gewährleistung möglichst wolkenfreier Verhältnisse wurden Zeitreihen von Satellitenaufnahmen aus den Vegetationsperioden zweier Jahre zwischen dem 03.03.2022 und dem 11.07.2023 ausgewertet. Es wurden dafür insgesamt 516 einzelne Szenen ausgewählt und landesweit zu einem wolkenfreien multitemporalen Mosaik zusammengesetzt (https://www.d-copernicus.de/daten/satelliten/satelliten-details/news/sentinel-2/ ). Bedingt durch die räumliche Auflösung der Sentinel2 - Satellitenaufnahmen von ca. 10 m eignet sich diese Kartenebene für eine Betrachtung auf einer Maßstabsebene von bis zu ca. 1:10.000, nicht größer! Die Darstellung berücksichtigt ausschließlich Baumarten in der Hauptschicht und ist nicht vergleichbar mit einer Forsteinrichtungs- oder Forstbetriebskarte. Mischungen von Baumarten sind durch wechselnde Farben auch innerhalb eines Bestandes gekennzeichnet. Die Angaben zu den Blößen basieren insbesondere auf der Aggregierten Kalamitätskarte im Nadelwald (Stand: Sep 2023). Validierung Die Nutzergenauigkeit ist das entscheidende Merkmal für die Zuverlässigkeit der Karteninformation in der fernerkundungsbasierten Baumartenkarte. Die Nutzergenauigkeit beschreibt eine repräsentative Schätzung für die Wahrscheinlichkeit, dass die in der Baumartenkarte dargestellte Karteninformation (Baumartengruppe) an einem Ort mit der Hauptschicht eines dortigen Bestandes übereinstimmt. Die Nutzergenauigkeit ist für jede ausgewiesene thematische Klasse (Baumartengruppe) unterschiedlich und bestimmt sich aus dem Anteil der oben beschriebenen Referenzdaten aus der Forsteinrichtung mit der entsprechenden Baumartengruppe in der Hauptschicht, im Verhältnis zu allen Referenzpunkten in der Validierungsstichprobe, die durch das neuronale Netz in die entsprechende Baumartengruppe klassifiziert wurden. Die Genauigkeiten unterscheiden sich also zwischen den einzelnen Baumarten in Abhängigkeit von der Häufigkeit, mit der die Baumarten in der Forsteinrichtung vertreten sind. Häufig auftretende Baumarten sind für eine künstliche Intelligenz leichter, seltener auftretende Baumarten (z.B. Pappeln, Douglasien) vergleichsweise schwerer zu erkennen. Die Herstellergenauigkeit dient zur Beurteilung der Klassifikationsgüte ausgehend vom Anteil der Referenzdaten in der Validierungsstichprobe mit der entsprechenden Baumartengruppe, die durch das neuronale Netz korrekt dieser Baumartengruppe zugeordnet wurden. Das F-Maß als allgemeines klassenspezifisches Gütemaß wird durch das harmonische Mittel (Durchschnitt) aus Nutzer- und Herstellergenauigkeit gebildet. Die Gesamtgenauigkeit gibt unabhängig von der Klassenzugehörigkeit den Anteil der Referenzpunkte in der Validierungsstichprobe an, der durch das neuronale Netz korrekt klassifiziert wurde. Ein gängiges und weithin anerkanntes Gütemaß ist Cohen’s κ-Koeffizient, der die Übereinstimmung zwischen den Klassenangaben in den Referenzdaten und den Klassifikationen des neuronalen Netzes auf Basis der Validierungsstichprobe beschreibt. In der praktischen Anwendung liegt der Wertebereich des Koeffizienten zwischen 0 und 1, wobei ein Wert von 1 eine völlige Übereinstimmung der Ergebnisse bedeutet, ein Wert von 0 hingegen eine rein zufällige Übereinstimmung ohne erkennbaren Mehrwert einer Entscheidung des neuronalen Netzes. Nutzergenauigkeit (%) Eiche Buche hALH wALN Pappel Kiefer Lärche Fichte Douglasie 93,8 94,7 91,2 89,2 88,8 97,7 95,9 97,1 88,4 Herstellergenauigkeit (%) 91,0 96,0 91,4 92,7 79,0 97,5 90,7 98,0 76,4 F-Maß (%) 92,3 95,4 91,3 90,9 83,6 97,6 93,2 97,6 82,0 Gesamtgenauigkeit: 95,0 % Cohen’s κ-Koeffizient: 0,938 Tabelle 1: Genauigkeitsangaben aus der statistisch unabhängigen Validierung. Die angegebenen Genauigkeiten wurden aus einer statistisch unabhängigen Validierung anhand der Forsteinrichtungsdaten aus den Staatswäldern bestimmt. Dazu wurde das Klassifikationsergebnis in über 15.000 landesweit zufällig ausgewählten Waldbeständen mit der dort ausgewiesenen einheitlichen Baumart in der Hauptschicht verglichen. Dieser Prozess wurde dreimal an jeweils unterschiedlichen Bildelementen wiederholt. Die angegebenen Prozentwerte geben die relative Häufigkeit (statistische Wahrscheinlichkeit) an, mit der das Klassifikationsergebnis und die in der Hauptschicht ausgewiesene Baumart übereinstimmen. Als Voraussetzung für eine unabhängige Validierung gibt es keine Überschneidung zwischen Trainings- und Validierungsdaten (statistische Unabhängigkeit).
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Waldbestände des SaarForst Landesbetriebes (Staatswald) Die Aussengrenzen (Besitzgrenzen) des Staatswaldes wurden an die ALK angeglichen und sind damit katasterscharf. Die Innengrenzen (Abgrenzungen der Waldbestände eines Eigentümers untereinander) sind anhand der DGK5 und der digitalen Orthofotos mit 40 cm räumlicher Auflösung digitalisiert. Felder und ihre Bedeutung: Hierarchie Char (14) ; landesweit besitzerübergreifend eindeutiger Schlüssel Besitz Char (20) ; Waldeigentümer Revier Char (2) ; SaarForst Reviernummer Reviername Char (25) ; SaarForst Revierbezeichnung Abt Char (4) ; Nummer der Waldabteilung, eindeutig innerhalb eines Waldeigentümers Abteilung Char (8) ; Nummer der Waldabteilung mit vorangestellter Eigentümernummer Uabt Char (1) ; Unterabteilung Bestand Char (1) ; Bestand Teilfl Char (1) ; Teilfläche Beschrift Char (4) ; zusammengesetztes Feld aus Unterabteilung, Bestand und Teilfläche Betr_kl Char (20) ; Betriebsklasse Keine_bew Char (20) ; Erläuterung zu den Waldflächen außer Bewirtschaftung (10%) *) Bewirtsch Char (30) ; Bewirtschaftungsintensitäteinschl. „außer Bewirtschaftung“ Entw_stufe Char (30) ; Entwicklungsstufe Best_typ Char (35) ; Bestandestyp Schlussgra Char (20) ; Schlussgrad Best_stru Char (20) ; Bestandesstruktur Nutz_art Char (20) ; Nutzungsart Atb Char (20) ; Alt- und Totholz Biozönosen-Projektfläche Bl Decimal (3, 0) ; Blösse Anteil der Fläche temporär ohne Baumbewuchs in % Bu Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Buche in % Ei Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Eiche in % Elb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Edellaubbäume in % Slb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe sonstige Laubbäume in % Fi Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Fichte in % Ki Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Kiefer in % Lae Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Lärche in % Dou Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe Douglasie in % Snb Decimal (3, 0) ; Anteil der Baumartengruppe sonst. Nadelbäume in % Sa_lh Decimal (3, 0) ; Summe der Laubhölzer in % Sa_nh Decimal (3, 0) ; Summe der Nadelhölzer in % Hba Char (3) ; Dominierende Baumartengruppe Farbe Char (10) ; Darstellungsfarbe auf der Wirtschaftskarte Stand der Flächenausweisung „Außer Bewirtschaftung -10% der Staatswaldfläche“ zum 1.9.2011 Bisherige_irB; Bisher in regelmässiger Bewirtschaftung Bisherige_arB; Bisher ausser regelmässiger Bewirtschaftung NWZ_ausgewiesen; durch Rechtsverordnung ausgewiesene Naturwaldzelle Grossschutzgebiet; durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Großschutzgebiet ("Urwald") Grossschutzgebiet_ab; Abgang vom Großschutzgebiet, rechtlich nicht umgesetzt Grossschutzgebiet_zu; Zugang zum Großschutzgebiet, rechtlich nicht umgesetzt Referenzfläche; Referenzfläche Prozessschutz Quierschied NWZ_erw: Zugang bzw. Neuausweisung Naturwaldzelle, rechtlich nicht umgesetzt Kernzone_Biosphaere; Kernzonen der Biosphäre Bliesgau.
Layer enthält Waldflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse und nachfolgender Schädlingsbefall im Zeitraum 01.07.2018 bis 15.04.2024 abgestorben oder bereits geräumt sind. Diese Flächen müssen wieder bewaldet und von Wildverbis geschützt werden. Enthalten sind Schadflächen unabhängig von Baumart und Schadensursache (Borkenkäfer bei Fichte und Lärche, Trockenschäden bei Buche, Eschentriebsterben, Diplodia-Pilzbefall bei Kiefer, Eichen-Frassschäden u.v.a.m) Die Daten sind aus der Auswertung der Satellitenbilder der Senthinel-Mission entstanden.
Klassifikation von Baumartengruppen auf Bestandesebene, basierend auf Sentinel2 - Satellitenaufnahmen Die Klassifikation in die 9 in NRW am häufigsten bzw. bestandesbildend auftretenden Baumartengruppen berücksichtigt folgende Klassen: Eichen (Ei), Buchen (Bu), Buntlaubhölzer (hALH), Weichlaubhölzer (wALN), Pappeln, Kiefern, Lärchen, Fichten und Douglasien (siehe Legende). Die Klassifikation erfolgte durch ein Verfahren künstlicher Intelligenz (rekurrentes neuronales Netzwerk), das anhand von Forsteinrichtungsdaten aus den Waldflächen des landeseigenen Forstbetriebes in NRW trainiert wurde. Das Verfahren wurde im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV NRW) entwickelt. Zur Erkennung der Baumarten anhand ihrer Phänologie und zur Gewährleistung möglichst wolkenfreier Verhältnisse wurden Zeitreihen von Satellitenaufnahmen aus den Vegetationsperioden zweier Jahre zwischen dem 03.03.2022 und dem 11.07.2023 ausgewertet. Es wurden dafür insgesamt 516 einzelne Szenen ausgewählt und landesweit zu einem wolkenfreien multitemporalen Mosaik zusammengesetzt (https://www.d-copernicus.de/daten/satelliten/satelliten-details/news/sentinel-2/ ). Bedingt durch die räumliche Auflösung der Sentinel2 - Satellitenaufnahmen von ca. 10 m eignet sich diese Kartenebene für eine Betrachtung auf einer Maßstabsebene von bis zu ca. 1:10.000, nicht größer! Die Darstellung berücksichtigt ausschließlich Baumarten in der Hauptschicht und ist nicht vergleichbar mit einer Forsteinrichtungs- oder Forstbetriebskarte. Mischungen von Baumarten sind durch wechselnde Farben auch innerhalb eines Bestandes gekennzeichnet. Die Angaben zu den Blößen basieren insbesondere auf der Aggregierten Kalamitätskarte im Nadelwald (Stand: Sep 2023). Validierung Die Nutzergenauigkeit ist das entscheidende Merkmal für die Zuverlässigkeit der Karteninformation in der fernerkundungsbasierten Baumartenkarte. Die Nutzergenauigkeit beschreibt eine repräsentative Schätzung für die Wahrscheinlichkeit, dass die in der Baumartenkarte dargestellte Karteninformation (Baumartengruppe) an einem Ort mit der Hauptschicht eines dortigen Bestandes übereinstimmt. Die Nutzergenauigkeit ist für jede ausgewiesene thematische Klasse (Baumartengruppe) unterschiedlich und bestimmt sich aus dem Anteil der oben beschriebenen Referenzdaten aus der Forsteinrichtung mit der entsprechenden Baumartengruppe in der Hauptschicht, im Verhältnis zu allen Referenzpunkten in der Validierungsstichprobe, die durch das neuronale Netz in die entsprechende Baumartengruppe klassifiziert wurden. Die Genauigkeiten unterscheiden sich also zwischen den einzelnen Baumarten in Abhängigkeit von der Häufigkeit, mit der die Baumarten in der Forsteinrichtung vertreten sind. Häufig auftretende Baumarten sind für eine künstliche Intelligenz leichter, seltener auftretende Baumarten (z.B. Pappeln, Douglasien) vergleichsweise schwerer zu erkennen. Die Herstellergenauigkeit dient zur Beurteilung der Klassifikationsgüte ausgehend vom Anteil der Referenzdaten in der Validierungsstichprobe mit der entsprechenden Baumartengruppe, die durch das neuronale Netz korrekt dieser Baumartengruppe zugeordnet wurden. Das F-Maß als allgemeines klassenspezifisches Gütemaß wird durch das harmonische Mittel (Durchschnitt) aus Nutzer- und Herstellergenauigkeit gebildet. Die Gesamtgenauigkeit gibt unabhängig von der Klassenzugehörigkeit den Anteil der Referenzpunkte in der Validierungsstichprobe an, der durch das neuronale Netz korrekt klassifiziert wurde. Ein gängiges und weithin anerkanntes Gütemaß ist Cohen’s κ-Koeffizient, der die Übereinstimmung zwischen den Klassenangaben in den Referenzdaten und den Klassifikationen des neuronalen Netzes auf Basis der Validierungsstichprobe beschreibt. In der praktischen Anwendung liegt der Wertebereich des Koeffizienten zwischen 0 und 1, wobei ein Wert von 1 eine völlige Übereinstimmung der Ergebnisse bedeutet, ein Wert von 0 hingegen eine rein zufällige Übereinstimmung ohne erkennbaren Mehrwert einer Entscheidung des neuronalen Netzes. Nutzergenauigkeit (%) Eiche Buche hALH wALN Pappel Kiefer Lärche Fichte Douglasie 93,8 94,7 91,2 89,2 88,8 97,7 95,9 97,1 88,4 Herstellergenauigkeit (%) 91,0 96,0 91,4 92,7 79,0 97,5 90,7 98,0 76,4 F-Maß (%) 92,3 95,4 91,3 90,9 83,6 97,6 93,2 97,6 82,0 Gesamtgenauigkeit: 95,0 % Cohen’s κ-Koeffizient: 0,938 Tabelle 1: Genauigkeitsangaben aus der statistisch unabhängigen Validierung. Die angegebenen Genauigkeiten wurden aus einer statistisch unabhängigen Validierung anhand der Forsteinrichtungsdaten aus den Staatswäldern bestimmt. Dazu wurde das Klassifikationsergebnis in über 15.000 landesweit zufällig ausgewählten Waldbeständen mit der dort ausgewiesenen einheitlichen Baumart in der Hauptschicht verglichen. Dieser Prozess wurde dreimal an jeweils unterschiedlichen Bildelementen wiederholt. Die angegebenen Prozentwerte geben die relative Häufigkeit (statistische Wahrscheinlichkeit) an, mit der das Klassifikationsergebnis und die in der Hauptschicht ausgewiesene Baumart übereinstimmen. Als Voraussetzung für eine unabhängige Validierung gibt es keine Überschneidung zwischen Trainings- und Validierungsdaten (statistische Unabhängigkeit).
Die Europäische Lärche (Larix decidua) wurde zum Baum des Jahres 2012 gewählt.
Klassifikation der Baumart Stand 2015 für sämtliche Baumindividuen mit Wuchshöhe >15m. Die Klassen sind Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, Laubbaum (unspezifiziert) und stehendes Totholz. Die flächendeckende Kenntnis der Baumart eines jeden Baumindividuums mit einer Wuchshöhe von >15m ist eine im Vergleich zur in der Forstwirtschaft üblichen über statistische Verfahren geschätzten Baumartenverteilung für größere Flächeneinheiten erheblich genauere Information. Diese höhere Genauigkeit ermöglicht die Ableitung einer Vielzahl von räumlichen Analysen in einer bislang ungewohnten räumlichen Exaktheit, wie z.B. Habitatseignungskarten für bestimmten Tierarten. In Kombination mit der Waldstruktur und Vegetationshöhendaten aus den Folgejahren ermöglicht diese Baumartenklassifikation ein auf Einzelbäumen basiertes Monitoring der natürlichen Waldentwicklung.
Klassifikation der Baumart Stand 2015 für sämtliche Baumindividuen mit Wuchshöhe >15m. Die Klassen sind Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie, Laubbaum (unspezifiziert) und stehendes Totholz. Die flächendeckende Kenntnis der Baumart eines jeden Baumindividuums mit einer Wuchshöhe von >15m ist eine im Vergleich zur in der Forstwirtschaft üblichen über statistische Verfahren geschätzten Baumartenverteilung für größere Flächeneinheiten erheblich genauere Information. Diese höhere Genauigkeit ermöglicht die Ableitung einer Vielzahl von räumlichen Analysen in einer bislang ungewohnten räumlichen Exaktheit, wie z.B. Habitatseignungskarten für bestimmten Tierarten. In Kombination mit der Waldstruktur und Vegetationshöhendaten aus den Folgejahren ermöglicht diese Baumartenklassifikation ein auf Einzelbäumen basiertes Monitoring der natürlichen Waldentwicklung.
Jetzt ist Hochsaison für Marone, Steinpilz und Co. Der Herbst ist bekanntlich die Hochsaison der Speisepilze. Daher sind in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf-Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Gefährdung: In Nordrhein-Westfalen gibt es 3.615 so genannte Großpilze. Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: www.lanuv.nrw.de. Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollte nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. An wen wende ich mich bei Fragen? Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) auf ihrer Homepage unter der Adresse http://www.dgfm-ev.de mit. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres: Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr wählte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. den „Lilastielige Rötelritterling“, 2017 ist das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres gekürt. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Download s Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz. Er wächst unter anderem auf auf magerem Grünland, Heiden und Waldrändern . © LANUV/P.Schütz. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Die Saison für Marone, Steinpilz und Co. hat früh begonnen Pilze wachsen das ganze Jahr über – auch im Winter. Als Hochsaison für wichtige Speisepilze ist aber traditionell der Herbst bekannt. Doch in diesem Jahr lassen viele Pilz-Arten ihre Fruchtkörper früher aus dem Boden „sprießen“ als in den letzten Jahren – dank der Kombination von Wärme und viel Regen, also guter Wasserversorgung der oberen Bodenschichten. Daher sind jetzt schon, Ende der der Sommerferien und nicht wie früher erst in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen über weite Distanz nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf- Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Wieviel Pilzarten gibt es in Nordrhein-Westfalen? In Nordrhein-Westfalen gibt es 3706 so genannte Großpilze (Stand 01.01.2017). Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: http://bit.ly/2wgyhDN Pilzberatung Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) http://www.dgfm-ev.de auf ihrer Homepage unter der Adresse https://www.dgfm-ev.de/speise-und-giftpilze/pilzberatung/pilzsachverstaendige mit. Die Zusammenstellung unter diesem Link wird von einer Googel-Maps-Karte unterstützt, so dass die Kontaktdaten zu den Pilz-Sachverständigen in NRW genauso schnell sind finden sind wie die außerhalb NRWs in möglichen Urlaubsregionen. Giftnotruf 030-19240 bei Verdacht auf Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollten nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr kürte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Downloads Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Pressemitteilung Pressemitteilung
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