Weltweit sind rund 7.400 Raubfliegen-Arten bekannt. In Deutschland sind 83 Arten etabliert. Raubfliegen sind überwiegend schlanke, aber meist kräftige Fliegen mit langen Beinen. Einige größere Arten sind dicht behaart und erinnern mit ihrem schwarz-gelben Hinterleib an Hummeln oder Hornissen. Charakteristisch sind weiterhin die „bärtigen“ Gesichter und die borstigen Beine. Die meisten Raubfliegen bevorzugen offene oder halboffene Lebensräume mit leicht erwärmbaren Böden wie Küsten- und Binnendünnen, Heiden, Magerrasen oder Kahlflächen in Wäldern. Besonders attraktiv sind solche Habitate, wenn Totholz vorhanden ist: Zum einen leben die Larven zahlreicher Raubfliegen in den Fraßgängen holzbewohnender Insekten wie Borkenkäfer, zum anderen nutzen die erwachsenen Raubfliegen Baumstämme oder dürre Zweige gerne als Startplätze bei der Jagd. Raubfliegen fangen und töten nämlich andere Insekten, um sich von ihnen zu ernähren. Meist jagen Raubfliegen andere Fluginsekten, indem sie diesen von einer Sitzwarte aus auflauern, sie anfliegen und mit den Beinen ergreifen. Ihr Sehvermögen ist ähnlich hoch entwickelt wie das der Libellen, die sich ähnlich verhalten. Während Libellen ihre Beute mit den Mundwerkzeugen regelrecht zerschneiden, perforieren Raubfliegen mit ihrem kurzen, messerartigen Stechrüssel das Chitin-Außenskelett ihrer Beute. Dann saugen sie diese nach Spinnenmanier aus, nachdem sie einen Cocktail aus Nervengift und Verdauungsenzymen injiziert haben. Nur ausnahmsweise setzen Raubfliegen ihren Stechrüssel zur Verteidigung ein und nur wenige Arten könnten damit die menschliche Haut durchdringen. Die aktualisierte Rote Liste der Raubfliegen Deutschlands aus dem Jahr 2025 bewertet 83 Arten. Davon sind 36 (43,4 %) bestandsgefährdet, 4 Arten (4,8 %) sind in Deutschland bereits ausgestorben oder verschollen und 7 Arten (8,4 %) sind extrem selten. Auf der Vorwarnliste stehen 3 Arten, eine Art konnte mangels ausreichender Daten nicht eingestuft werden. Lediglich 32 Arten (38,6 %) gelten aktuell als ungefährdet. Die Hauptursachen für den Rückgang der gefährdeten Arten sind der Verlust oder die nachteilige Veränderung ihrer Lebensräume. Aspekte der Nutzungsänderung oder -intensivierung (Landwirtschaft und Forstwirtschaft) sowie der Nutzungsaufgabe sind dabei von großer Bedeutung. (Stand April 2023) Wolff, D. & Kästner, T. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Raubfliegen (Diptera: Asilidae) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (10): 82 S Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind als Download verfügbar, die Rote Liste auch als elektronische Publikation .
<p> <p>Stehende Kleingewässer prägen vielerorts unsere Landschaft – vom kleinen Gartenteich bis zum naturnahen Weiher. In Deutschland gibt es rund 300.000 Kleingewässer. Sie sind Rückzugsort spezialisierter Arten und leisten wichtige Beiträge für die Biodiversität und den Wasserhaushalt. Gleichzeitig geraten sie durch die Klimaerwärmung, Nähr- und Schadstoffeinträge und die intensive Landnutzung zunehmen</p> </p><p>Stehende Kleingewässer prägen vielerorts unsere Landschaft – vom kleinen Gartenteich bis zum naturnahen Weiher. In Deutschland gibt es rund 300.000 Kleingewässer. Sie sind Rückzugsort spezialisierter Arten und leisten wichtige Beiträge für die Biodiversität und den Wasserhaushalt. Gleichzeitig geraten sie durch die Klimaerwärmung, Nähr- und Schadstoffeinträge und die intensive Landnutzung zunehmen</p><p> Kleine Gewässer - ganz groß <p>Stehende Kleingewässer sind kleinflächige, meist stehende Gewässer von geringer Tiefe. Im Verhältnis zu ihrer Größe besitzen sie viel Uferfläche: Fast 90 Prozent der gesamten Uferlänge zählen zu stehenden Gewässern unter 50 Hektar. Besonders wichtig sind sehr kleine Gewässer mit 0,1 bis 1 Hektar Fläche. Sie können dauerhaft Wasser führen oder temporär austrocknen. Aufgrund ihres hohen Strukturreichtums und Uferanteils besitzen sie eine hohe Bedeutung für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. Besonders die Ufer- und Flachwasserzonen von Kleingewässern sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere – sie bilden die artenreichsten Zonen stehender Gewässer. Eine Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass es in Deutschland annähernd 300.000 stehende Kleingewässer gibt. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC04174.JPG"> </a> <strong> Kleingewässer sind für wertvolle Ruheinseln </strong> Quelle: Linda Timme </p><p> Die Vielfalt der stehenden Kleingewässer <p>Zu den kleinen, stehenden Gewässern zählen Tümpel, Fisch- und Löschteiche, Gruben, Moorgewässer oder kleine Seen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Entstehung und ihrer Nutzung.</p> <p>Je nach Region haben die Gewässer unterschiedliche Ursprünge. In den eiszeitlich geprägten Regionen des Voralpenlandes sowie Nord- und Ostdeutschlands entstanden eine Vielzahl Gewässer aus Toteisrückständen. Besonders in Mecklenburg-Vorpommern prägen die sogenannten Sölle bis heute das Landschaftsbild mit einer Verbreitung von bis zu 40 Söllen pro km². In den Mittelgebirgen sind natürliche, stehende Gewässer nur selten zu finden. Hier überwiegen künstliche angelegte Teiche zur Fischzucht, Feuerlöschteiche oder auch Parkseen. </p> </p><p> Vernetzte Kleingewässer als Lebensräume und Trittsteine <p>Jedes Kleingewässer kann einen Beitrag zum Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> leisten. Besonders effektiv ist ein Verbund von Kleingewässern. In Teichlandschaften bilden sie ein Mosaik aus zusammenhängenden Biotopen, die sich resilienter als vereinzelte Gewässer erweisen. In Trockenperioden bietet ein solcher Verbund wasserführende Rückzugsorte für Tiere. Der einzelne Teich kann so zu einem wichtigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/trittstein">Trittstein</a> in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biotopverbund">Biotopverbund</a> werden.</p> <p>Rund 70 Prozent der regionalen Süßwasserarten leben an und in Kleingewässern. Vögel wie Teichhühner, Zwergtaucher oder Störche sind dort zu finden, ebenso wie Kleinkrebse und Wasserkäfer. Die Lebensweise von typischen Bewohnern der Kleingewässer verdeutlicht, wie wichtig das Gewässerumfeld aus Ufer und angrenzender Vegetation für eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren ist. Typische Bewohner der Tümpel, Sölle oder Auengewässer Nordostdeutschlands ist die stark gefährdete Rotbauchunke oder die Europäische Sumpfschildkröte. Zeitweise trockenfallenden Gewässer kommen insbesondere Amphibien und Libellenlarven zugute. Hier sind die Bedingungen für Fische ungünstig, so dass die Larven der Amphibien und Libellen nur wenig Fressfeinde haben. </p> <p>Kleingewässer sind nicht nur für die Ökologie besonders wichtig, sondern sie erbringen eine Vielzahl weiterer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystemleistungen">Ökosystemleistungen</a>. Sie bieten einen effektiven Rückhalt von Wasser, weshalb sie ein Baustein in einem naturnahen Wasserhaushalt sind. Die Verdunstungskälte besitzt einen kühlenden Einfluss auf das Mikroklima, was vor allem in Siedlungsgebieten von Vorteil sein kann. Sie können als Wassertränken für Vieh und Wildtiere dienen und sie sind Orte der Erholung für den Menschen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC_3253b-1_EuropSumpfschildkr%C3%B6te_SchneeweissNorbert.jpg"> </a> <strong> Europäische Sumpfschildkröte beim Sonnenbad </strong> Quelle: Norbert Schneeweiß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC_2479b_Rotbauchunke_SchneeweissNorbert.jpg"> </a> <strong> Die Rufe der Rotbauchunke "schlagen" Wellen </strong> Quelle: Norbert Schneeweiß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Utricularia_Dammer.jpg"> </a> <strong> Der Wasserschlauch mag auch tierische Kost </strong> Quelle: Johannes Dammer Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Belastungen <p>Kleine stehende Gewässer sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> abhängig und ein sensibler Anzeiger für den Wasserhaushalt, der durch Dürreperioden unter Druck steht. Dürren führen zu einem Rückgang der Wassertiefe oder lassen das Gewässer ganz austrocknen.</p> <p>Durch intensive Landnutzung werden in viele Gewässer Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor eingetragen. Diese fördern das Pflanzenwachstum (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) und verhindern beispielsweise den Lichteinfall in tiefere Wasserschichten oder verringern den Sauerstoffgehalt im Gewässer. Kleine Gewässer in Agrarlandschaften können zudem mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet sein. Teiche und Tümpel reagieren aufgrund der geringen Wassermenge besonders sensibel auf Belastungen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/IMG_20240915_144213.jpg"> </a> <strong> Negativbeispiel eines künstlichen Kleingewässers </strong> Quelle: Jens Arle/ Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ries-bosch-Q2R-rFzyoiY-unsplash.jpg"> </a> <strong> Einleitungen können Kleingewässer belasten </strong> Quelle: Ries Bosch / Unsplash Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Gesetzlicher Schutz <p>Das Ziel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie">EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL</a>) ist ein guter ökologischer und chemischer Zustand für alle Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer. Dieser wird mit einem systematischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> überwacht und bewertet. Stehende Gewässer werden erst ab einer Größe von 50 Hektar regelmäßig überwacht. Kleinere stehende Gewässer unterliegen den Anforderungen der EU-WRRL und werden als Teile größerer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserkoerper">Wasserkörper</a> gesetzlich geschützt. Eine flächendeckende Überwachung und Bewertung des Zustands der kleinen stehenden Gewässer gibt es nicht. Dies liegt an der großen Anzahl und der Vielzahl stehender Kleingewässer-Typen, welche durch Faktoren wie Fläche, Tiefe, Volumen, geographische Lage oder deren anthropogene Nutzung bestimmt werden. Auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind stehende Kleingewässer gesetzlich geschützte Biotope.</p> <p>Neben dem Gewässerschutz bestehen weitere rechtliche Möglichkeiten zum Schutz von Kleingewässern. Beispielsweise ihre Einbindung in bestehende Schutzgebiete wie Nationalparks oder Biosphärenreservate. Derzeit liegen rund 40 Prozent der stehenden Kleingewässer innerhalb von Schutzgebieten. Zusätzlich schafft die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den rechtlichen Rahmen zum Schutz von Lebensräumen und bedrohten Arten. </p> <p> </p> </p><p> Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung <p>Viele kleine, stehende Gewässer müssen als Lebensräume besser geschützt werden. Zu ihrer Erhaltung sind die Pflege, die umweltgerechte Nutzung und die Umsetzung vorsorgender Schutzmaßnahmen wichtige Bausteine. Dazu gehören beispielsweise eine zeitlich angepasste und schonende Mahd der Uferbereiche und weniger Räumen der Gewässersohle. Der Rückbau unnötiger Uferverbauungen erhöht den Lebensraum im Flachwasserbereich. Naturnahe, standortgerechte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserrandstreifen">Gewässerrandstreifen</a> verringern den Nähr- und Schadstoffeintrag und ein an den Standort angepasster Fischbesatz lässt eine hohe Diversität der Arten im Kleingewässer zu. </p> <p>Stehende Kleingewässer sind auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaessertyp-des-jahres/gewaessertyp-des-jahres-2026-kleingewaesser#eigenschaften">Gewässertyp des Jahres 2026</a>. Auf dieser Seite des Gewässertyps des Jahres 2026 finden Sie weitere Informationen und eine interaktive Karte zu den Kleingewässern in Deutschland. </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Mainz, 02.02.26 In der neuen Roten Liste „Brutvögel Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dr. Christian Dietzen (Landesamt für Umwelt, LfU) 200 heimische Brutvögel nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Ergebnisse In Rheinland-Pfalz sind 200 verschiedene Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 187 Arten einheimisch sind. Bei den übrigen 13 Arten handelt es sich um Neozoen. Als bestandsgefährdet oder ausgestorben/verschollen gelten 95 Brutvogelarten. Die Aufteilung auf die Gefährdungskategorien ist für die regelmäßigen Brutvogelarten wie folgt: ausgestorben (Kategorie 0): 17 Arten, z. B. Rotkopfwürger ( Lanius senator ), Brachpieper ( Anthus campestris ), Ortolan ( Emberiza hortulana ); vom Aussterben bedroht (Kategorie 1): 31 Arten, z. B. Löffelente ( Spatula clypeata , verschollen seit ca. 2013), Kiebitz ( Vanellus vanellus ), Raubwürger ( Lanius excubitor ), Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ); stark gefährdet (Kategorie 2): 21 Arten, z. B. Rebhuhn ( Perdix perdix ), Grauspecht ( Picus canus ), Blaukehlchen ( Luscinia svecica ), Feldsperling ( Passer montanus ), Zippammer ( Emberiza cia ); gefährdet (Kategorie 3): 20 Arten, z. B. Kuckuck ( Cuculus canorus ), Feldlerche ( Alauda arvensis ), Mehlschwalbe ( Delichon urbicum ), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix ), Goldammer ( Emberiza citrinella ); extrem selten (Kategorie R): 5 Arten, z. B. Brandgans ( Tadorna tadorna ), Gänsesäger ( Mergus merganser ), Bartmeise ( Panurus biarmicus ); keine Daten (Kategorie D): eine Art – Baumfalke ( Falco subbuteo ). In Rheinland-Pfalz befinden sich 13 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste, wie z. B. der Haubentaucher ( Podiceps cristatus ), der Wanderfalke ( Falco peregrinus ) oder der Fichtenkreuzschnabel ( Loxia curvirostra ). Als ungefährdet gelten 66 überwiegend häufige und mittelhäufige Arten. Nicht bewertet wurden 26 Vogelarten, bei denen es sich um unregelmäßige Brutvögel (11 Arten) oder um Neozoen handelt (12 Arten), bei drei Arten ist der Status noch unklar (inkl. ein Neozoon). Zusammenfassend sind 55 % aller einheimischen Brutvogelarten in irgendeinem Maß gefährdet oder gar ausgestorben/verschollen. Nur noch 38 % der Brutvögel gelten als ungefährdet. Im Vergleich zu der letzten Roten Liste Brutvögel für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt sich ein negatives Bild, da der Anteil ungefährdeter Arten weiter abnimmt. Der Anteil gefährdeter Brutvogelarten liegt in Rheinland-Pfalz über dem bundesweiten Trend (+23 %), der sich aus der 2020 für Deutschland publizierten Roten Liste ergibt. Besonders auffällig ist der Anteil zuvor ungefährdeter Arten, die jetzt in einer Gefährdungskategorie oder auf der Vorwarnliste aufgeführt sind (25 Arten). Darunter sind auch allgemein bekannte Arten wie Mauersegler ( Apus apus ), Türkentaube ( Streptopelia decaocto ), Sumpfrohrsänger ( Acrocephalus palustris ) und Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ). Insgesamt stehen vier Verbesserungen (Abstufung in der Kategorisierung bei Baumpieper, Heidelerche, Rotmilan, Wendehals) 36 Verschlechterungen (Heraufstufung) gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von 1:9. Beim LfU sind weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Farn- und Blütenpflanzen verfügbar. Weitere Rote Listen Dr. Christian Dietzen (Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt), stellte am 6. März 2026 im Naturhistorischen Museum Mainz die kürzlich erschienene neue Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz vor. Den Vortag können Sie hier nachhören. Steckbriefe ausgewählter Arten Löffelente © LfU / Dietzen Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Gänsesäger © Mathias Schäf Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Kiebitz © Mathias Schäf Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Rotmilan © LfU / Dietzen Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Raubwürger © LfU / Dietzen Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Mehlschwalbe © Lothar Lenz Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Braunkehlchen © Mathias Schäf Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Fichtenkreuzschnabel © Mathias Schäf Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Zippammer © Lothar Lenz Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Zaunammer © Mathias Schäf Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart) Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart)
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün beabsichtigt eine Verbesserung der Artenvielfalt auf dem stadteigenen Grundstück durch die Anlage von zwei Stillgewässern und durch die Beweidung mit Wasserbüffeln zu erzielen. Dies entspricht auch den Zielen des FFH-Managementplans. Das Vorhaben liegt im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet der Leine und im Landschaftsschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Stöckendrebber“ sowie im FFH-Gebiet Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker. Das Grünland „Große Koppel“ wird derzeit als Mähgrünland genutzt. Vor Beginn der Beweidung wurde zur Bewertung des Ausgangzustandes der Ist-Bestand der Biotopausstattung und Flora dokumentiert. Es tritt fast ausschließlich Intensivgrünland der Überschwemmungsbereiche auf. Nur im Be-reich der Böschungen am Nordostrand hat sich ein schmaler Streifen mit sonstigem mesophilem Mähgrünland beziehungsweise vergleichsweise artenreichem sonstigen Intensivgrünland eingestellt. Das Grünland umfasst keine Arten der niedersächsischen Roten Liste sowie nach § 30 BNatSchG oder § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützte Biotope. Die bereits bestehenden feuchten Senken führen zeitweise Wasser, allerdings trocknen die Senken zu schnell ab, um als Suhle für die Wasserbüffel sowie als Laichgewässer für Amphibien und Libellen zu fungieren. Wasserbüffel benötigen zwingend Suhlen, um die Körpertemperatur zu regulieren. Das Ziel der Beweidung sowie Anlage der Stillgewässer ist die Erhöhung der Artenvielfalt auf einem artenarmen Grünland sowie die Reduzierung des Nutzungsdrucks durch die Bevölkerung auf der Fläche zu unterbinden.
Nachhaltigkeits-Siegel überprüft, was Forstleute dazu beitragen, um Wälder auch in Zukunft klimaresilient zu machen / Klimaschutzstaatssekretär begleitet FSC-Audit am Forstamt Donnersberg „Wir nehmen den Erhalt unserer Wälder ernst. Damit das nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gilt, lassen wir die staatseignen Wälder von Rheinland-Pfalz extern begutachten und stellen uns dem kritischen Blick von Auditoren, die jährlich das Einhalten der Nachhaltigkeitsstandards von FSC kontrollieren. Somit stellen wir sicher, dass sich die Forstleute landesweit für klimaresiliente Wälder einsetzen. Bei Landesforsten ist das Wohl unserer Wälder gelebte Praxis. Denn nur wenn wir für den Wald sorgen, sorgt er auch für uns. Damit behördliches Handeln nachvollziehbar ist, legen wir die Karten auf den Tisch – jede und jeder kann in einem Webportal einsehen, wo die Auditoren etwas gutheißen und wo sie etwas bemängeln. Das ist bundesweit das höchste Maß an Transparenz“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Montag bei einem Besuch am Forstamt Donnersberg. Dort begleitete er die Kontrolle eines Zertifizierers. Nachhaltigkeitslabel bescheinigt ökologische und soziale Standards FSC ist ein weltweites Nachhaltigkeitszertifikat für Holz und Holzprodukte. Das Label gibt es weltweit in 89 Ländern und ist damit das am meisten verbreitete Holz-Zertifikat für Nachhaltigkeit. FSC setzt sich für die Mehrung natürlicher Mischwälder mit möglichst heimischen Baumarten, die Schonung des Waldbodens, für den Schutz seltener Arten und Ökosysteme ein. Pestizide, Monokulturen und Kahlschläge sind verboten, auch soziale Standards wie der Arbeitsschutz wird kontrolliert, etwa, ob Schutzkleidung getragen wird, Schulungen stattfinden und beim Fällen von Bäumen auf lockere Äste geachtet wird, die zu gefährlichen Geschossen werden könnten. Bei seinem Besuch am Forstamt Donnersberg begleitete Manz ein FSC-Audit. Dabei lässt sich der Auditor zeigen, wie der Wald vor Ort bewirtschaftet wird. Dazu werden einzelne Waldstücke ausgewählt, die dem Forstamt vorher nicht bekannt sind. Dazu wählte Auditor Gerhard Kuske ein Waldstück mit Douglasien – einer nicht einheimischen Baumart. Diese zeigen massive Absterbeprozesse auf, die Nadeln sind rot, die Kronen kahl. Grund dafür sind Wassermangel und hohe Temperaturen, die den Flachwurzlern ähnlich wie den Fichten zu schaffen machen. Ursprünglich wurden diese vor 65 Jahren gepflanzt. Nun nutzt das Forstamt die entstandenen Lücken, um heimische Baumarten einzubringen. „Mischwälder halten Veränderungen, zum Beispiel durch den Klimawandel oder Schädlinge, besser stand“, so Forstamtsleiter Andreas Grauer. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der FSC-Zertifizierung ist „die Bewertung von Maßnahmen im Wald, die Ermittlung negativer Auswirkungen und deren Minderung durch effektive Maßnahmen“, wie das Kriterium heißt – oder vereinfacht ausgedrückt: Was wird beispielsweise unternommen, um mehr Wasser im Wald zu halten, damit er besser vor Hochwasser schützen und gleichzeitig selbst besser mit Wasser versorgt wird? Hier zeigte Forstamtsleiter Andreas Grauer, wie eine geschickte Wegearchitektur helfen kann, dass Wasser besser in den Wald zu leiten. So kann beispielsweise das Wasser in Mulden am Wegesrand in den angrenzenden Waldbestand gezielt abgeleitet werden, wo es wieder versickert, statt gebündelt und mit voller Wucht ins Tal zu schießen. „Die Mulden sind Kernbestandteil unseres Wassermanagements, so unterstützen wir die Grundwasserbildung und reduzieren die Hochwassergefahr. Gleichzeitig bilden die Mulden ein perfektes Habitat Amphibien wie den Springfrosch oder Erdkröten und andere Tiere, etwa Libellen“, so der Forstamtsleiter. Klimawandelbedingt fielen immer mehr kleine Gewässer trocken. Da sich durch den zu den Mulden hin abfallendem Weg, mehr Wasser sammeln kann, trocknen diese weniger schnell aus. „Ohne Wälder hätten wir weniger Grundwasser, weniger Klimaschutz, weniger Hochwasserschutz und weniger Erosionsschutz, deshalb ist es so wichtig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um möglichst viel Wasser im Wald zu halten. Denn der wirkt wie ein Schwamm und gibt das Wasser nur nach und nach ab. So kann Wasser besser versickern, die Grundwasser Vorräte füllen und Pflanzen versorgen, statt oberirdisch – und damit weitestgehend ungenutzt – abzufließen“, so der Klimaschutzstaatssekretär. Mit dem Auditor wurde zudem diskutiert, ob das angedachte Projekt „Leischbach“ wasserbaulich und ökologisch nachhaltig umgesetzt werden kann. Mit dem Projekt soll die Hochwassergefahr am Leischbach durch die Ausgestaltung eines Retentionsbeckens sowie der Umgestaltung der Gewässersohle reduziert werden. Bislang standen auf der Fläche Douglasien, die klimawandelbedingt ausgefallen sind. Nun soll hier ein Polder entstehen, der geflutet werden kann. Das Projekt steckt noch in einer sehr frühen Planungsphase so kann von Beginn an auf die Expertise des Auditors zurückgegriffen werden. „Ich bin stolz, dass in Rheinland-Pfalz alle Wälder in Landesbesitz FSC-zertifiziert sind. Insgesamt sind dies 213.200 Hektar landeseigener Wald, auf denen nachweislich nachhaltig gewirtschaftet wird. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick in andere Bundesländer zeigt“, so Manz. Hintergrund Unter www.audit.fsc.wald.rlp.de ist öffentlich einsehbar, zu welchem Ergebnis die Auditorinnen und Auditoren wann und bei welchem Forstamt gekommen sind. Filter erleichtern die Suche nach Ort, Datum und nach Art der Feststellung, also ob es sich um einen Beobachtungsfall oder eine größere Abweichung handelt. Auch Best-Practice-Beispiele werden hier veröffentlicht. Dabei wird jeweils ein Foto samt Geo-Daten und einer kurzen Beschreibung in das Portal eingestellt. Grundlage dafür ist eine georeferenzierte App, die alle Auditorinnen und Auditoren stets dabei haben, um sich vor Ort Notizen zu machen. Einfache Abweichungen vom Standard müssen binnen eines Jahres, schwerwiegende binnen einer Frist von drei Monaten behoben werden. Wird in zu hohem Maße oder zu oft gegen den Standard verstoßen, kann die Aberkennung des FSC-Zertifikats folgen. Das Holz kann dann entsprechend nicht weiter höherwertig vermarktet werden. Der Forest Stewardship Council (FSC) entstand aus einer Initiative von Umweltverbänden und Menschenrechtsorganisationen 1990 in Kalifornien. Die Gründungsveranstaltung des FSC International fand im Oktober 1993 in Toronto/ Kanada statt, im Rahmen der Folgeprozesse nach der UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten zur Herstellung und Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands aller durch sie umfassten Schutzgüter. Gemeint sind hierbei Lebensraumtypen (LRT) gemäß Anhang I und Arten gemäß der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie. Über den Stand der Erreichung dieser Zielsetzung ist der EU-Kommission im sechsjährlichen Turnus zu berichten. 2025 hat Deutschland den nunmehr fünften nationalen Bericht vorgelegt, der einer durch die EU vorgegebenen Methodik folgt und auf einer umfangreichen und bundesweit einheitlich erhobenen Datengrundlage beruht. Link zur Website des BfN: https://www.bfn.de/ffh-bericht-2025 Die Ergebnisse für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Schutzgüter werden darüber hinaus regelmäßig in Form einer Landesbewertung veröffentlicht. Hierbei werden, analog zum nationalen Bericht, im Falle der LRT das Verbreitungsgebiet, die Fläche, die Strukturen und Funktionen sowie die Zukunftsaussichten und im Falle der Arten das Verbreitungsgebiet, die Population, das Habitat sowie die Zukunftsaussichten bewertet, zu jedem der genannten Parameter wird ein Kurzzeittrend ermittelt und schließlich ein Gesamterhaltungszustand und ein Gesamttrend für jedes Schutzgut abgeleitet. Der Bezugsraum für die Bewertung ist die biogeografische Region, was für Sachsen-Anhalt aufgrund seiner Anteile an der atlantischen und der kontinentalen Region zwei separate und gegebenenfalls auch unterschiedliche Bewertung einzelner Schutzgüter zur Folge hat. Innerhalb der atlantischen Region wurden in Sachsen-Anhalt 35 LRT und 66 Arten bewertet. Ein LRT (3 %) und zehn Arten (15 %) befanden sich in einem günstigen Erhaltungszustand, neun LRT (26 %) und 32 Arten (48 %) in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand und 19 LRT (54 %) und 19 Arten (29 %) in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Sechs LRT (17 %) und fünf Arten (8 %) mussten aufgrund defizitärer Daten als unbekannt bewertet werden. Verglichen mit der letzten Landesbewertung aus dem Jahr 2019 wurden somit bei den LRT eine, bei den Arten drei Verbesserungen des Erhaltungszustands festgestellt. Diesen stehen bei den LRT vier und bei den Arten neun Verschlechterungen gegenüber. Innerhalb der kontinentalen Region wurden in Sachsen-Anhalt 51 LRT und 97 Arten bewertet. Vier LRT (8 %) und 16 Arten (17 %) befanden sich in einem günstigen Erhaltungszustand, 21 LRT (41 %) und 41 Arten (42 %) in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand und 24 LRT (47 %) und 30 Arten (31 %) in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Zwei LRT (4 %) und zehn Arten (10 %) mussten aufgrund defizitärer Daten als unbekannt bewertet werden. Verglichen mit der letzten Landesbewertung aus dem Jahr 2019 wurden somit bei den LRT zwei, bei den Arten zehn Verbesserungen des Erhaltungszustands festgestellt. Diesen stehen bei den LRT zehn und bei den Arten 16 Verschlechterungen gegenüber. Ein Großteil der FFH-Lebensraumtypen und die Habitate der betreffenden Arten in Sachsen-Anhalt sind bewirtschaftungs- bzw. pflegeabhängig. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass wie schon in der Landesbewertung 2019 auch 2025 die häufigsten Gefährdungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Land- und Fortwirtschaft stehen. Gründe sind hierbei im Offenland vor allem eine zu hohe Nutzungsintensität oder aber die Folgen von Nutzungsauflassung, Verschmutzungen oder Eutrophierung sowie im Wald fehlende Alt- und Totholzbestände, aber auch ungünstige hydrologische Verhältnisse, hohe Schalenwilddichten und die Ausbreitung gebietsfremder oder problematischer heimischer Arten. Darüber hinaus gehen weitere Beeinträchtigungen aus der Flächennutzung zu gewerblichen Zwecken oder für Sport und Freizeitaktivitäten wie z. B. Betreten, Klettern oder Motocross hervor. In Verbindung mit Infrastruktur ist die hohe Verkehrsmortalität einiger Arten zu nennen. Was bei der Landesbewertung 2025 in besonderem Maße an Bedeutung gewonnen hat, sind Auswirkungen des Klimawandels, allem voran Temperaturveränderungen und massive Niederschlagsdefizite. Die meisten Verschlechterungen des Erhaltungszustands sind bei Grünland-, Gewässer- und Wald-LRT festzustellen, bei den Arten sind vor allem die Gruppen der Amphibien, Insekten (außer Libellen) und anderen Wirbellosen sowie Gefäßpflanzen betroffen. Neben den genannten besorgniserregenden Ergebnissen, sind jedoch auch einige positive Entwicklungen zu beobachten. So konnte z. B. in den letzten Jahren eine Ausbreitung von Arten wie Wildkatze, Fischotter, Helm- und Vogel-Azurjungfer festgestellt werden. Durch gezielte Pflegemaßnahmen konnten Lebensräume des Goldenen Scheckenfalters im Harz erhalten und verbessert, der Habitatverbund gefördert und die Population wirksam stabilisiert werden. Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025 Atlantische Region (PDF) Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025 Kontinentale Region (PDF) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025, Atlantische Region 2007 (PDF) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025, Kontinentale Region (PDF) Bemerkungen zu den Tabellen: Die vorliegenden Tabellen enthalten die Ergebnisse der FFH-Landesbewertung Sachsen-Anhalts aufgeteilt in LRT und Arten je biogeografische Region. Zum Vergleich sind neben 2025 auch die vorausgegangenen Berichtsjahre aufgeführt. Die Darstellung der Bewertung der einzelnen Parameter sowie des Gesamterhaltungszustands erfolgt analog zum nationalen Bericht in Ampelfarben: grün = FV (favourable, günstig), gelb = U1 (unfavourable-inadequate, ungünstig-unzureichend), rot = U2 (unfavourable-bad, ungünstig-schlecht), grau = XX (unknown, unbekannt). Für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Arten Luchs und Wolf wurde keine Landesbewertung angefertigt, stattdessen wird auf die Ergebnisse des Nationalen Berichts verwiesen, die durch die Expertengruppe Großrautiere erarbeitet wurden. Letzte Aktualisierung: 08.06.2026
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Fauna-Flora-Habitate Lebensraumtypen nach Anhang I, Fauna-Flora-Arthabitate-Habitaten nach Anhang II, Biotope Offenland, Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope (zukünftig) sowie Daten über die Biotope aus der selektiven Waldbiotopkartierung.
Teil 1: Großschmetterlinge | Libellen | Heuschrecken | Zikaden | Netzflügler Teil 2: Wildbienen | Köcherfliegen | Schnabelfliegen | Raubfliegen | Eintagsfliegen | Schwebfliegen Teil 3: Wasserkäfer | Laufkäfer | Prachtkäfer | Blattkäfer | Blatthornkäfer | Bockkäfer | Rüsselkäfer Teil 4: Wanzen | Kurzflügelkäferartige und Stutzkäfer | Kapuzinerkäferartige und weitere Zusammenfassung Die vorliegende Publikation ist die erste Fassung einer Roten Liste der Großschmetterlinge ( Lepidoptera ) für Berlin. Zum Zeitpunkt Dezember 2017 waren aus Berlin 891 Arten der sogenannten Großschmetterlinge (ohne Psychidae) bekannt. Von diesen werden 856 Arten als bodenständig eingestuft, von denen wiederum 44 % einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. 150 Arten (17,5 %) sind sogar verschollen oder ausgestorben. Hauptursachen für diese Entwicklung sind der dramatische Verlust von Feuchtgebieten (Moore und feuchte Mähwiesen) und Trockenrasen, die weiter zunehmende Bebauung, der Straßenverkehr und die Lichtverschmutzung. Zusammenfassung: In Berlin wurden bisher 61 Libellenarten nachgewiesen, von denen 58 als etabliert angesehen werden. Im Vergleich zur bisherigen Gesamtartenliste gibt es drei Neuzugänge ( Anax ephippiger, Crocothemis erythraea, Sympetrum meridionale ). Die Vorkommen dieser 58 Arten wurden hinsichtlich ihrer Gefährdung analysiert. Im Ergebnis wurden 23 Arten (40 ) in die Rote Liste aufgenommen. Vier Arten gelten als ausgestorben/ verschollen, sechs wurden als vom Aussterben bedroht, drei als stark gefährdet, drei als gefährdet und sieben als extrem selten eingestuft. Eine Art konnte auf Grund unzureichender Datenlage nicht bewertet werden. 34 Arten (59 %) werden als ungefährdet angesehen. Vier in der alten Roten Liste als “ausgestorben” eingestufte Arten ( [la]Epitheca bimaculata, Leucorrhinia albifrons, Leucorrhinia caudalis% und Orthetrum coerulescens ) konnten wiedergefunden werden. Es werden Anmerkungen zur Situation ausgewählter Arten gemacht. Zudem wird die Gefährdungssituation der Libellengemeinschaften einzelner Lebensraumtypen kurz erörtert. Zusammenfassung Rote Liste: Als Grundlage für die Überarbeitung der Roten Liste der Heuschrecken Berlins wurde eine Datenbank mit allen verfügbaren Daten erstellt. Diese Daten wurden in einer Rasterkartierung ausgewertet und anschließend die Parameter ermittelt, die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegen. Aus Berlin sind Nachweise von 61 Heuschreckenarten bekannt. Davon gelten 52 Arten als etabliert. Das ist gegenüber der letzten Roten Liste eine Zunahme um sechs Arten. 22 der etablierten Arten wurden einer Gefährdungskategorie zugeordnet (42,3 %). Neun Heuschreckenarten sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht (17,3 %). Sieben Arten sind seit langem verschollen (13,5 %). Zusammenfassung Verbreitungsatlas Der Verbreitungsatlas der Heuschrecken enthält Verbreitungskarten für alle aus Berlin nachgewiesenen Arten. Jede Art wird in einem kurzen Text charakterisiert. Darüber hinaus werden Angaben zur regionalen Gefährdung in Berlin und Brandenburg und zur überregionalen Gefährdung in Deutschland, zur Bestandssituation in Berlin und zu den bevorzugten Lebensräumen gemacht. Der Atlas ist als Ergänzung zur Roten Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken Berlins konzipiert. Er bietet die Möglichkeit, den Nachweisstand und die Verteilung der Vorkommen einzelner Arten räumlich darzustellen und dokumentiert gleichzeitig auch beispielhaft die Artenvielfalt für eine Organismengruppe im Land Berlin. Zusammenfassung: Erstmalig wird für das Land Berlin eine Rote Liste der Zikaden vorgelegt, außerdem eine aktualisierte Gesamtartenliste. Von insgesamt 337 Arten gelten demnach 39 Arten als verschollen, 25 als vom Aussterben bedroht (Kategorie 1), 5 als stark gefährdet (Kategorie 2) und 15 als gefährdet (Kategorie 3). 20 Arten gelten als gefährdet mit unbekannten Ausmaß (Kategorie G), 14 Arten als extrem selten (Kategorie R), 12 Arten wurden auf die Vorwarnliste gesetzt (Kategorie V) und für 14 Arten wurde der Befund “Daten defizitär” gestellt (Kategorie D). Für drei Arten wurde eine besondere Verantwortlichkeit Berlins festgestellt, die Schmuckseggenzirpe ( Cicadula ornata ), die Braune Kragenzirpe ( Anoplotettix fuscovenosus ) und die Dünenzirpe ( Pinumius areatus ). Die beiden erstgenannten kommen deutschlandweit nur in Berlin vor, die letztere weist hier Schwerpunktvorkommen auf. Zusammenfassung: Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kommen in Berlin 74 Arten aus der Gruppe der Netzflüglerartigen ( Neuropterida ) vor, davon neun Kamelhalsfliegen, eine Schlammfliege und 64 Echte Netzflügler. 17 Arten (23 %) werden in die Rote Liste aufgenommen. Für zehn weitere Arten unterbleibt eine Gefährdungseinstufung aufgrund der mangelhaften Datenlage. Im Vergleich zur ersten Roten Liste der Berliner Netzflüglerartigen werden deutlich weniger Arten als gefährdet angesehen. Das ist vorwiegend auf Änderungen in der Definition der Gefährdungskategorien und nicht auf eine Verbesserung der Lebensraumsituation zurückzuführen.
Ergänzung von Feldbeobachtungen heimischer Arten der ABSP-Datensammlung von 1998 . Es wurden mehr als 32000 Datensätze zu Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten zusammengetragen. In Abwägung zwischen Verfügbarkeit und Relevanz ergab sich die Schwerpunktsetzung auf folgende Gruppen bzw. Datensammlungen: Farn- und Blütenpflanzen Libellen Amphibien und Reptilien Vögel Tag- und Nachtfalter
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 95 |
| Kommune | 4 |
| Land | 233 |
| Weitere | 48 |
| Wissenschaft | 29 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 68 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 6 |
| Text | 229 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 40 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 268 |
| Offen | 94 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 360 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 97 |
| Datei | 17 |
| Dokument | 190 |
| Keine | 94 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 161 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 236 |
| Lebewesen und Lebensräume | 364 |
| Luft | 106 |
| Mensch und Umwelt | 345 |
| Wasser | 208 |
| Weitere | 328 |