Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. UBA -Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“ Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi- Stakeholder -Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.
The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wirft eine Vielzahl von Auslegungsfragen auf, auch im Bereich der umweltbezogenen Vorschriften. Das vorliegende juristische Gutachten beleuchtet die umweltbezogenen Regelungen im Detail und identifiziert mögliche Handlungsansätze für Unternehmen und den behördlichen Vollzug. Das Gutachten ist als Diskussionsbeitrag zum LkSG zu verstehen und kann hilfreiche Erkenntnisse für die künftige Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) liefern. Veröffentlicht in Texte | 90/2024.
Die rechtliche Verankerung umweltbezogener und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung in globalen Wertschöpfungsketten. Dieser Ansatz ist in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten geworden. Politische und schließlich gesetzgeberische Initiativen zur Schaffung eines Lieferkettengesetzes folgten. Das vorliegende rechtswissenschaftliche Autorenpapier soll einen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten. Der Papier adressiert zahlreiche Bedenken und entwickelt ein differenziertes Verständnis umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Es wird deutlich, dass ein Gesetz im Sinne der gerade diskutierten Entwürfe schon heute ein gut austariertes Gefüge unterschiedlicher Pflichten schaffen kann, die – in Kombination mit unterschiedlichen Durchsetzungsmechanismen – eine faire, praktikable und effektive Regulierung der Lieferkette sicherstellen . Veröffentlicht in Fact Sheet.
Die rechtliche Verankerung umweltbezogener und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist ein Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung in globalen Wertschöpfungsketten. Dieser Ansatz ist in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten geworden. Politische und schließlich gesetzgeberische Initiativen zur Schaffung eines Lieferkettengesetzes folgten. Das vorliegende rechtswissenschaftliche Autorenpapier soll einen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten. Der Papier adressiert zahlreiche Bedenken und entwickelt ein differenziertes Verständnis umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Es wird deutlich, dass ein Gesetz im Sinne der gerade diskutierten Entwürfe schon heute ein gut austariertes Gefüge unterschiedlicher Pflichten schaffen kann, die - in Kombination mit unterschiedlichen Durchsetzungsmechanismen - eine faire, praktikable und effektive Regulierung der Lieferkette sicherstellen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Das Projekt "WIR! - DMPL: Geschäftsmodellorientierte Definitionsstudie zum Aufbau einer innovativen Hanflangfaserlinie unter gesellschaftsrechtlicher Einbindung landwirtschaftlicher Akteure in Westsachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sachsen-Leinen e.V. durchgeführt. Die Landwirtschaft steht vor dem Hintergrund eines starken internationalen Wettbewerbs und zunehmenden klimatischen Herausforderungen unter Druck. Etablierte landwirtschaftliche Verfahrens- und Vertriebsweisen mit passiven Erzeugerstrukturen und Produkten ohne oder mit nur geringen vermarktbaren Alleinstellungsmerkmalen offenbaren zunehmend ihre Schwächen. Dem steht ein wachsender Bedarf industrieller Akteure zur Entwicklung nachhaltiger Produkte unter Nutzung nachwachsender Rohstoffe gegenüber. Diese Entwicklungen sind vorrangig marktgetrieben und werden durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bspw. Lieferkettengesetz, CO2-Bepreisung unterstützt. Die Zusammenführung der Segmente 'Landwirtschaft' und 'Industrie' erfordert auf Grundlage von Erfahrungen aus der Vergangenheit den Aufbau innovativer Geschäftsmodelle in den Branchenschnittstellen unter Nutzung zukunftsweisender landwirtschaftlicher Rohstoffe. Hierbei bietet sich insbesondere der Rohstoff Faserhanf an, der auf Grund seines schnellen und tiefen Wachstums ohne Nutzung von Pflanzenschutzmitteln aus pflanzenbaulicher Sicht Vorteile in der Fruchtfolge mitbringt. Die Erzeugung von hochwertigsten Faserqualitäten für die Anwendung im Bekleidungs- oder technischen Textil stellt dabei einen ökonomisch attraktiven Tätigkeitsbereich dar, der im Rahmen des Vorhabens AgroEcoFiber adressiert werden soll. Das Vorhaben zielt auf die konzeptionelle Untersuchung der Umsetzbarkeit einer Produktionslinie für den Faserrohstoff Hanf im Landkreis Leipzig. Unter Entwicklung eines partizipativen Geschäftsmodells - in dem sowohl sächsische Landwirte als auch industrielle Akteure der weiteren Verwertungskette integrativ beteiligt werden - sollen technische und wirtschaftliche Anforderungen definiert und nötige Innovationsschritte identifiziert werden, um auf Basis der Projektergebnisse entscheiden zu können, in wieweit die Umsetzung eines konkreten F&E-Projektes im Sinne des DMPL-Netzwerkes zielführend ist.
Das Projekt "Verfahren künstlicher Intelligenz zur Überwachung und Verifizierung von entwaldungsfreien Lieferketten durch Erdbeobachtung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Remote Sensing Solutions GmbH durchgeführt. Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz- und Papierprodukte sowie Kakao stellen die Agrarrohstoffe mit dem höchsten Risiko für Waldökosysteme dar. Durch den Import großer Mengen an Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe zur Produktion von Bioenergie nach Deutschland, wird Entwaldung besonders in tropische Regionen ausgelagert. Eine Vielzahl global agierender Unternehmen haben sich bereits aufgrund des großen zivilgesellschaftlichen Drucks verpflichtet, ihre Lieferketten entwaldungsfrei zu gestalten (zero deforestation value chain commitments), und auch die Bundesregierung plant aktuell entsprechende gesetzgebende und förderpolitische Maßnahmen wie das Deutsche Lieferkettengesetz. Um diese Verpflichtungen effektiv und operationell zu implementieren, bedarf es jedoch eines Kontroll- und Verifizierungssystems. Innovative Erdbeobachtung kann eine sehr bedeutende Rolle bei diesem Nachweis einnehmen. Ein solches Monitoringsystem am Ursprung globaler Lieferketten stellt jedoch sehr hohe Anforderungen an die Verarbeitung großer Datenmengen mit sehr hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung. Bisherige Verfahren der Datenverarbeitung können diesen hohen Monitoring-Anforderungen nicht gerecht werden. Es bedarf daher neuartiger KI-Methoden, um diese Maßnahmen für nachhaltiges Ressourcenmanagement zu unterstützen. Ziel des Projekts ist es, ein leistungsfähiges Überwachungs- und Verifizierungssystem von entwaldungsfreien Lieferketten aufzubauen, welches auf Methoden des tiefen Lernens basiert. Durch die Entwicklung neuronaler Netzwerk-Architekturen (faltende (CNN) und wiederkehrende (recurrent NN) neuronale Netze), welche trainiert und parametrisiert werden, soll Entwaldung in Lieferketten landwirtschaftlicher Güter mittels Copernicus-Daten hoch-effizient erfasst werden. Der Transfer der Ergebnisse in eine operationelle Anwendung, soll durch die Zusammenarbeit mit uns bekannten Akteuren der Audit- und Zertifizierungsbranche gewährleistet werden.
The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wirft eine Vielzahl von Auslegungsfragen auf, auch im Bereich der umweltbezogenen Vorschriften. Das vorliegende juristische Gutachten beleuchtet die umweltbezogenen Regelungen im Detail und identifiziert mögliche Handlungsansätze für Unternehmen und den behördlichen Vollzug. Das Gutachten ist als Diskussionsbeitrag zum LkSG zu verstehen und kann hilfreiche Erkenntnisse für die künftige Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) liefern.
Umweltschutz in Gesetz zu globalen Lieferketten integrieren UBA-Studie zeigt Möglichkeiten für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen bietet eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen. UBA -Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen. Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“ Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschaften bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügen schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“ Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi- Stakeholder -Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.