Das Projekt "Pflanzenoel als Kraftstoff" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode, Institut für Biosystemtechnik durchgeführt. Pflanzenoele koennen als Kraftstoff in Dieselmotoren verwendet werden. Nach systematischen Versuchen ueber die notwendigen Anpassungsmassnahmen fuer einen stoerungsfreien Betrieb und fuer eine ausreichende Haltbarkeit stehen jetzt Untersuchungen ueber die Umweltwirkungen von Pflanzenoelkraftstoffen im Vergleich zu Dieselkraftstoff im Vordergrund. Von besonderem Interesse sind die Schadstoffemissionen der Motoren, wobei nicht nur die limitierten Schadstoffe (CO, CH, NOx), sondern auch die Partikel, die polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die Aldehyde und die Ketone beruecksichtigt werden. Ein praxisnahes Belastungsprogramm (5-Punkte-Test) fuer landwirtschaftliche Schlepper und entsprechende Analysenverfahren wurden entwickelt, sowie erste Messungen an Schleppern mit unterschiedlichen Kraftstoff/Motor-Kombinationen vorgenommen.
Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel-Pkw und leichten Nfz der Grenzwertstufen EURO III, D4 und EURO IV: Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und der Kfz-Geräuschvorschriften sowie zur Aktualisierung der Emission..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Die Schadstoff- und Geräuschemissionen von Pkw/leichten Nutzfahrzeugen werden durch gesetzliche Vorgaben begrenzt, deren Einhaltung durch die Typzulassung dokumentiert wird. Entscheidend für die Erreichung der Immissions- und Emissionsziele sind die Emissionen bei der Nutzung über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist deshalb die Überprüfung der Fahrzeuge im Feld auf typspezifische Mängel (Herstellerverantwortung) notwendig. Dies gilt genauso für die Geräuschvorschriften für Kfz. Um die Einhaltung der Emissions-/Immissionsziele überprüfen bzw. um Prognosen erstellen zu können, ist die Ermittlung von Emissionsfaktoren zur Verwendung in Emissionsmodellen notwendig. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Die Durchführung der Feldüberwachung als Forschungsvorhaben ist zur Erprobung der EU-Richtlinie 98/69 notwendig. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, dass die FÜ ein wirksames Instrument ist, um typspezifische Defekte sicher aufzudecken und die Emissionen im Verkehr zu mindern. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen auch zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren verwendet werden. Bzgl. der Geräuschemissionen fehlt bisher die gesetzliche Basis für eine typbezogene Feldüberwachung. C) Ziel des Vorhabens ist es, durch die Umsetzung der Anforderungen der RL 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissions-mindernder Bauteile in Pkw/lNfz auf einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten. Bei der Feststellung typspezifischer Mängel wird über Rückrufaktionen der Hersteller dafür gesorgt, dass der den gesetzlichen Anforderungen genügende Emissionszustand wieder hergestellt wird und Mängel in der Produktion behoben werden. Die Messungen werden zur Ermittlung von Emissionsfaktoren ausgewertet, die u.a. im HBEFA und in TREMOD Verwendung finden. Bzgl. der Geräuschemissionen sollen Vorschläge für Kontrollsysteme, die eine Erhöhung der Geräusch-Emissionen sowohl von Einzelfahrzeugen wie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, in der Praxis geprüft und weiterentwickelt werden, die um Kosten zu sparen mit den Kontrollsystemen für die Schadstoffemissionen zu koordinieren sind.
Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Ermittlung von Emissionsfaktoren fuer den Fahrzeugbetrieb (Feldueberwachung IV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, durch die Umsetzung der Anforderungen gemaess Anlage I der Richtlinie 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten und das Vorgehen fuer die gesetzlich vorgesehene Einfuehrung fachlich zu begleiten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Mit Anlage I der Richtlinie 98/69/EG ist die Durchfuehrung der Feldueberwachung fuer Fahrzeuge der Grenzwertstufen EURO III und EURO IV europaweit geregelt. Bereits in dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben FKZ 10506061 wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Es wurden bereits Maengel aufgedeckt, die mehr als 550000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen, dass bei heutigen Neufahrzeugen keine Anfettung im Vollastbetrieb vorgenommen wird.
Das Projekt "Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer und Ermittlung von Emissionsfaktoren (Feldueberwachung III)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. In dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben 'Feldueberwachung II' wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Im Ergebnis des Vorhabens wurden Maengel aufgedeckt, die mehr als 550.000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen dss bei heutigen Neufahrzeugen keine Vollastanreicherung vorgenommen wird.