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Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw und leichten NFz der Grenzwertstufen EURO3, D4 und EURO4; Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und der Kfz-Geräuschvorschriften sowie zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren (Feldüberwachung 7)

Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw und leichten NFz der Grenzwertstufen EURO3, D4 und EURO4; Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und der Kfz-Geräuschvorschriften sowie zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren (Feldüberwachung 7)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Die Schadstoff- und Geräuschemissionen von Pkw/leichten Nutzfahrzeugen werden durch gesetzliche Vorgaben begrenzt, deren Einhaltung durch die Typzulassung dokumentiert wird. Entscheidend für die Erreichung der Immissions- und Emissionsziele sind die Emissionen bei der Nutzung über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist deshalb die Überprüfung der Fahrzeuge im Feld auf typspezifische Mängel (Herstellerverantwortung) notwendig. Dies gilt genauso für die Geräuschvorschriften für Kfz. Um die Einhaltung der Emissions-/Immissionsziele überprüfen bzw. um Prognosen erstellen zu können, ist die Ermittlung von Emissionsfaktoren zur Verwendung in Emissionsmodellen notwendig. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Die Durchführung der Feldüberwachung als Forschungsvorhaben ist zur Erprobung der EU-Richtlinie 98/69 notwendig. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, dass die FÜ ein wirksames Instrument ist, um typspezifische Defekte sicher aufzudecken und die Emissionen im Verkehr zu mindern. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen auch zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren verwendet werden. Bzgl. der Geräuschemissionen fehlt bisher die gesetzliche Basis für eine typbezogene Feldüberwachung. C) Ziel des Vorhabens ist es, durch die Umsetzung der Anforderungen der RL 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw/1Nfz auf einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten. Bei der Feststellung typspezifischer Mängel wird über Rückrufaktionen der Hersteller dafür gesorgt, dass der den gesetzlichen Anforderungen genügende Emissionszustand wieder hergestellt wird und Mängel in der Produktion behoben werden. Die Messungen werden zur Ermittlung von Emissionsfaktoren ausgewertet, die u.a. im HBEFA und in TREMOD Verwendung finden. Bzgl. der Geräuschemissionen sollen Vorschläge für Kontrollsysteme, die eine Erhöhung der Geräuschemissionen sowohl von Einzelfahrzeugen wie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, in der Praxis geprüft und weiterentwickelt werden, die um Kosten zu sparen mit den Kontrollsystemen für die Schadstoffemissionen zu koordinieren sind.

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