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Expositionsanalyse und Minderungsmaßnahmen zu gefährlichen Stoffen im Rahmen vom OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (nationale Verpflichtung) - Teilvorhaben 01

Das Projekt "Expositionsanalyse und Minderungsmaßnahmen zu gefährlichen Stoffen im Rahmen vom OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (nationale Verpflichtung) - Teilvorhaben 01" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECT Ökotoxikologie GmbH durchgeführt. Das SRU-Gutachten Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee (Februar 2004) fordert konsequente Stoffverbote (Anwendungsverbote) für Stoffe von besonderem Meeresbelang. Die EU-Meeresstrategie hat gefährliche Stoffe als einen Schwerpunkt. Das OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks hat in seiner Strategie zu gefährlichen Stoffen das Ziel, dass diese Stoffe zum Jahr 2020 in der Meeresumwelt nur noch in Konzentrationen nahe Null (synthetische gefährliche Stoffe) oder nahe der Hintergrundwerte (natürliche gefährliche Stoffe) vorkommen. Hierzu wurde von OSPAR auf der Grundlage von PBT-Kriterien eine 'List of Substances for Priority Action' sowie eine 'List of substances of possible concern' erstellt. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMU/UBA, hat sich verpflichtet, Maßnahmen zu diesen Stoffen durch die Erstellung von Hintergrunddokumenten auf der Grundlage von Literaturauswertungen vorzuschlagen, sowie die Deselektion von Substanzen der 'List of substances of possible concern' zu prüfen. Ziel des Teilvorhabens 01 ist: 1. Vorbereitung der Sitzung der OSPAR-Expertenarbeitsgruppe 'Informal Group of DYNAMEC Experts (IGE)' im Januar/Februar 2005; 2. Teilnahme an der OSPAR-IGE-Sitzung am 04.03.05; 3. Vorbereitung des OSPAR Hazardous Substances Committee (HSC) im Februar/März 2005.

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