Der Pflaumenwickler ist ein bedeutender Schädling an der Pflaume, da er nicht nur durch das Anstechen der Frucht und die nachfolgende Fraßtätigkeit der Larven schädigt, sondern so auch Eintrittspforten für andere Schaderreger, wie u.a. Monilia Fruchtfäule schafft. Geeignete Gegenmaßnahmen sind nur erfolgreich, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Dazu gilt es, die Flugzeiten des Schmetterlings zu ermitteln. Die Überwachung des Flugverlaufes erfolgt seit 2005 mit Hilfe von Pheromonfallen in Gärten an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet. Der Einfluss der jeweiligen Witterung im Flugzeitraum ist für ein mehr oder weniger starkes Auftreten des Wicklers und somit für die Schädigungen der Früchte verantwortlich. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Gegenmaßnahmen Der Pflaumenwickler gehört zu den wärmeliebenden Schmetterlingen, deren Flugverläufe stark abhängig vom Wetter des jeweiligen Jahres ist. Als dämmerungsaktiver Falter ist der Flug stark von der Abendtemperatur abhängig. Liegen die Temperaturen unter 15 °C so werden kaum Falter angetroffen und es erfolgt eine geringe Eiablage. Wind und Regen behindern ebenfalls den Flug und die Eiablage. Im Stadtgebiet Berlin kann es in warmen Jahren bereits Ende April zu ersten „Flugaktivitäten“ der 1. Pflaumenwickler-Generation kommen, meist beginnt der Flug jedoch in der zweiten Maiwoche. Der Falterflug der 2. Generation verläuft in der Regel von Anfang Juli bis Mitte August. Nur in günstigen Jahren und bei sehr warmen Spätsommertemperaturen wird eine leichte 3. Generation Ende August bis zur Pflaumenernte ausgebildet. In den Jahren 2008 (582 Falter) und 2010 (575 Falter) lagen die gemittelten Falterzahlen pro Jahr und Falle am höchsten. Die Jahre 2018 (110 Falter) und 2021 (110 Falter) wiesen dagegen die niedrigsten Falterzahlen auf. Im Vergleich der letzten drei Jahre war der Befall 2023 mit 226 Pflaumenwicklern im Mittel knapp doppelt so hoch wie 2021. 2024 lagen die Befallszahlen des Pflaumenwicklers im rückläufigen Bereich. Im Vergleich mit dem mittleren Flugverlauf begann der Schwarm der Pflaumenwickler aufgrund der kühlen Temperaturen gegen Ende April relativ schleppend. Der erste Flughöhepunkt wurde Mitte Mai erreicht, um dann Mitte Juni fast zum Erliegen zu kommen. Anfang Juli wurde dann der Flughöhepunkt der zweiten Generation erreicht. Gegen Anfang August konnte eine kleine dritte Generation ausgebildet werden, welche dann zum Monatsende die Flugaktivitäten einstellte. Im Vergleich mit dem mittleren Flugverlauf der letzten Jahre ist eine deutlich geringere Flugaktivität im Juli und August zu beobachten, was auf die Niederschläge zurückzuführen ist. Lockstoff-Fallen (Pheromonfallen) dienen vordergründig nur zur “Flugüberwachung” bzw. Ermittlung der Flugdichte der Männchen. Ihre Anzahl gibt einen Anhaltspunkt über die Höhe des Befallsdruck. Da somit auch ein Teil der Weibchen unbegattet bleibt, erfolgt somit auch eine leichte Reduktion der Population. Die Lockstoffe müssen nach ca. 6 Wochen gewechselt werden und die Fallen hängen von Anfang Mai bis September in den Bäumen. Abgefallene Früchte frühzeitig und regelmäßig absammeln und entsorgen. Diese bitte nicht auf dem Kompost entsorgen, da sich die Raupen dort weiterentwickeln würden. Ggf. kann durch Schütteln das Abfallen befallener Früchte begünstigt werden. Mit einer behutsamen Reinigung der Stämme mittels einer Bürste, können überwinternde Raupen im Herbst bzw. spätestens im Frühjahr entfernt werden. Ringe aus Wellpappe , die als sog. Fanggürtel ab Ende Juni / Anfang Juli um den Stamm gebunden werden, dienen als Versteck und zur Verpuppung der Raupen. Ein rechtzeitiges Entfernen der Wellpappe mit den Raupen bzw. Kokons reduziert die 2. Generation der Pflaumenwickler deutlich. Ein erneutes Anbringen ab Mitte August erweist sich als Überwinterungsquartier für die Wicklerraupen und das rechtzeitige Entfernen der Wellpappe, spätestens zum Austrieb der Gehölze, hat sich als sehr effektiv erwiesen. Zusätzlich ist der Einsatz von Nützlingen (Schlupfwesten der Gattung Trichogramma ) möglich. Die Förderung von natürlichen Gegenspielern der Raupen sollte in einer Bekämpfungsstrategie mit einbezogen werden. U.a. vertilgen Vögel gern Raupen und können mit Nisthilfen etabliert werden. Mit etwas Aufwand können kleinere Bäume mit Netzen geschützt werden. Bei der Auswahl der Pflaumensorten sollten früh reifende Sorten bevorzugt werden, da die zweite Generation der Pflaumenwickler den größeren Schaden anrichtet und verstärkt die späten Sorten befällt.
Der Buchsbaumzünsler tritt seit 2017 flächig im Stadtgebiet Berlin auf und Buchsbaumbestände zeigen je nach Befall entsprechende Fraßschäden durch die Raupen des Buchsbaumzünslers. Der Anfangsbefall (obere Abbildungen) wird sehr häufig übersehen und somit können sich die Raupen ungestört weiter entwickeln. Erst mit dem Fraß der älteren Raupen wird der Schaden sichtbar und für mögliche Bekämpfungsmaßnahmen ist es dann meist zu spät, zumal der Schaden dann schon gesetzt ist. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Maßnahmen Erstmalig trat der Buchsbaumzünsler 2014 als Einzelfund im Stadtgebiet auf. Stärkerer Befall wurde 2016 aus angrenzenden Gemeinden (Kleinmachnow, Teltow, Potsdam-Babelsberg) im Südwesten Berlins gemeldet. Somit wurde für das folgende Jahr ein verstärktes Auftreten im Stadtgebiet erwartet. 2017 konnte auch ein flächendeckender Befall im gesamten Stadtgebiet festgestellt werden, zunächst noch mit moderaten Fraßschäden. Einige wertvolle Buchsbaumbestände wurden schon 2017 mit Pheromonfallen bestückt, um differenzierte Bekämpfungstrategien abzuleiten. Zur Feststellung der Befallsstärke werden frühzeitig, vor Beginn des Falterfluges, Pheromonfallen ausgebracht und regelmäßig kontrolliert. In der Saison 2025 werden an zwei Standorten im Stadtgebiet Pheromonfallen betreut. Hierbei handelt es sich zum einen um eine große Buchsbaumpflanzung in dem Britzer Garten und zum anderen um ein Objekt in der Blaschkoallee. Der Vergleich der Jahre 2018 bis 2024 zeigte, dass der Beginn des Falterflugs erneut eine deutliche Verschiebung zum Frühsommer hatte. Die Temperaturen im April 2024 lagen insgesamt deutlich unter denen im Jahr 2018. Tag- und Nachttemperaturen und auch Sonnenscheindauer hatten großen Einfluss auf den Beginn und die Dauer des Falterflugs. Diese Verschiebung verdeutlichte sich beim Höhepunkt des Falterflugs im Jahr 2018 von Ende Mai/Anfang Juni auf Mitte/Ende Juli 2023. Eine weitere Auffälligkeit war das Fehlen einer ausgeprägten Flugspitze bei der Sommergeneration. Der vermeintliche Höhepunkt der Sommergeneration verschob sich von Anfang August (2018) auf Anfang September (2024). Die hohen Temperaturen Mitte August und Anfang September begünstigten einen langen Falterflug. So konnten 2024 noch bis Mitte Oktober entsprechende Falter gefangen werden. Leider gab es im Jahr 2024 Schwierigkeiten mit dem Standort „Schloss Britz“. Hier waren die Buchsbäume nach der ersten Generation komplett kahlgefressen, wodurch ein Flug der zweiten Generation ausblieb. An dem Standort „Kolonnadenhof“ gab es ungünstigerweise Probleme mit den Pheromonen, wodurch die erste Generation nicht ausreichend ermittelt werden konnte. Wie in den Vorjahren begann der Falterflug des Buchsbaumzünslers im Jahr 2024 sehr spät. Ab Anfang Juli baute sich circa 3 Wochen lang der Falterflug auf und sank dann abrupt gegen Ende Juli. Zwischen Ende Juli und Anfang August wurden keine Falter registriert. Trotzdem die Buchsbäume komplett kahlgefressen wurden, erfolgte gegen Anfang August der typische Pheromonwechsel in den Fallen. Trotz neuer Pheromone konnten keine weiteren Falter gefangen werden. Mittlerweile sind die heimischen Singvögelarten auf die Raupen des Buchsbaumzünslers konditioniert und haben vermutlich die letzten Raupen an den kahlen Buchsbäumen gefressen. Eine sich unbemerkt aufbauende Population des Buchsbaumzünslers kann zu sehr starken Fraßschäden am Buchsbaum führen. Der Bux treibt zwar wieder aus, wird aber häufig durch die darauffolgende Raupengeneration erneut stark geschädigt, so dass die Pflanzen anschließend entfernt werden müssen. Gelingt es durch frühzeitige Kontrollen den Anfangsbefall festzustellen, so ist es möglich den Bestand durch gezielte Maßnahmen zu erhalten. Dazu können neben den mechanischen Maßnahmen, wie einem frühen Schnitt und dem Absammeln von großen Raupen und Puppen, auch Pflanzenschutzanwendungen gehören. Überwachung des Flugverlaufes: Über den Beginn, das Ende des Flugverlaufes und die Anzahl der Falter kann die Stärke des Befalls und der optimale Zeitpunkt für chemische Bekämpfungsmaßnahmen ermittelt werden. Dazu wird eine Lockstofffalle mit einem entsprechenden Lockstoff (Pheromon) vor dem Flug der Falter (Anfang Juni) in einem Buchsbaumbestand aufgehängt. Die Auswechselung des Pheromons sollte je nach Temperatur nach ca. 6 bis 8 Wochen erfolgen. Optimale Vorgehensweise bei Befall: Dauerhafte Kontrolle der Bestände zur Erfassung der Befallsstärke auf erste Fraßsymptome bereits im zeitigen Frühjahr ggf. Absammeln der älteren Raupen / Puppen Frühzeitiger Schnitt zur Entfernung der überwinternden Jungraupen bis spätestens Ende Mai Schnittgut nicht im Bestand lassen Kontrolle des Bodens auf herabgefallene Raupen Überwachung des Buchsbaumbestandes mit Pheromonfallen ab Anfang Juni u.a. Behandlung der Jungraupen mit biologischen Präparaten: Bacillus thurigiensis spp. kurstaki Stamm ABTS 351 Bacillus thurigiensis spp. aizawai Stamm GC-91 (BT) ggf. weitere Pflanzenschutzmaßnahmen nach Beratung mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst Optimaler Anwendungszeitpunkt von Pflanzenschutzmitteln: Die Präparate wirken nur auf die Raupenstadien. Eine Bekämpfung ist dann am erfolgreichsten, wenn sich zum Zeitpunkt der Behandlung die Raupen noch in den ersten Raupenstadien befinden (Abb. Raupenstadien, mittlere Raupe). Dieses Stadium erreichen die Raupen in der Regel in der zweiten Aprilhälfte / Anfang Mai und je nach Witterung ab Anfang August. Zu diesen Zeitpunkten können BT-Präparate eingesetzt werden. Bei älteren Raupenstadien müssen für eine ausreichende Wirkung andere Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Hier kann die Beratung der Pflanzenschutzdienste hilfreich sein. Kriterien zur geeigneten Auswahl der Pflanzenschutzmittel: Die Pflanzenschutzmittel wirken nur gegen die Raupen, deshalb sind Terminspritzungen notwendig. Es können nur Pflanzenschutzmittel gegen beißende Insekten, Schmetterlingsraupen oder freifressende Schmetterlingsraupen eingesetzt werden. Je nach Art der Fläche dürfen nur die Mittel eingesetzt werden, die für die jeweilige Fläche zugelassen bzw. genehmigt sind (öffentliche Flächen (§17) / Haus- u. Kleingarten). Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Die Regelungen des Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzes sind einzuhalten. Genehmigungen der verantwortlichen Behörden können notwendig sein. Aktuell ((Stand März 2025) zugelassene Wirkstoffe sind: Bacillus thurigiensis spp. Azadirachtin Acetamiprid Lambda-Cyhalothrin (nur im Ausnahmefall, nach Beratung)
Rechtsextreme Musik ist eines der wichtigsten Propagandamittel und dient in erster Linie als Lockmittel, um Jugendliche an die Ideologie heranzuführen und langfristig zu binden. Musik allein ist nicht das Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. Insofern ist rechtsextremistische Musik als Trägermedium rechtsextremistischen Gedankenguts von großer Bedeutung um Nachwuchs zu ködern und die Ideologie zu festigen. POLIZEIMELDUNG Nr. 004/ 31. März 23 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt; Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik Die Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik wurde am 14.07.2014 im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (LKA) eingerichtet. Zwei Mitarbeiter sind dort tätig. Rechtsextreme Musik ist eines der wichtigsten Propagandamittel und dient in erster Linie als Lockmittel, um Jugendliche an die Ideologie heranzuführen und langfristig zu binden. Musik allein ist nicht das Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. Insofern ist rechtsextremistische Musik als Trägermedium rechtsextremistischen Gedankenguts von großer Bedeutung um Nachwuchszu ködern und die Ideologie zu festigen. Die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes sind u. a. zuständig für die Musikbewertung bei Livekonzerten, bei Liveauftritten von Musikern/Bands im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen (Kundgebungen, Parteiveranstaltungen, Mahnwachen, Versammlungen) sowie beim Abspielen von Musik über Tonträger im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen. Die Tätigkeit der Kriminalbeamten beinhaltet insbesondere die Erkenntniszusammenstellung zu den auftretenden Musikern/Bands, die Transkription und Bewertung eingereichter Liedtitel, die Auswertung von Internetveröffentlichungen, die Vorortprüfung bis hin zur Untersagung des Abspielens strafrechtlich relevanter und/oder jugendgefährdender Titel in enger Zusammenarbeit mit den Versammlungsbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte. Zu im Vorfeld bekannten Konzerten werden die Kriminalbeamten der Zentralstelle für extremistische Musik des LKA von den örtlich zuständigen Politeibehörden angefordert und können gezielt mit ihrer Fachexpertise unterstützen. Darüber hinaus werten die Mitarbeiter der Zentralen Informationsstelle für extremistische Musik auch die bspw. aus Sicherstellungen der Polizei eingehenden Tonträger aus. Im Ergebnis wurden seit 2014 mehrere hundert Tonträger, die überwiegend dem Phänomenbereich Rechts zuzuord-nen sind, einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen. In der Folge wurden mehr als 100 Tonträger bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Indizierung angeregt. Nach derzeitigem Stand sind 60 Tonträger von der BzKJ indiziert worden. Das Angebot der Zentralen Informationsstelle für extremistische Musik im LKA wird von den örtli-chen Polizeidienststellen und Versammlungsbehörden als fester Bestandteil der Einsatzplanung und -durchführung angenommen. Im Hinblick auf die auslaufenden Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie ist auch künftig wieder verstärkt damit zu rechnen, dass Versuche zur Durch-führung von Konzerten und Liederabenden, insbesondere der rechten und rechtsextremistischen Szene, unternommen werden. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt wird alles unternehmen, um Straftaten, welche im Zusammenhang mit Livekonzerten und Liveauftritten von Musi-kern/Bands, im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen stehen, zu unterbinden. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Lübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276 E-Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de
Steinobst: Obstbäume nachhaltig anbauen So gehen Sie den Weg zum klimafreundlichen Steinobstgarten Pflanzen Sie resistente und weniger anfällige Sorten. Verwenden Sie engmaschige Kulturschutznetze. Kontrollieren Sie die Obstbäume regelmäßig und entfernen befallene Früchte umgehend. Sorgen Sie für einen sonnigen Standort und lichten Sie die Bäume regelmäßig aus. Gewusst wie Es gibt zahlreiche umweltfreundliche Maßnahmen, um Steinobst vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Generell gilt: Ein geringer Schädlingsbefall ist meist unbedenklich. Vielen Pilzkrankheiten lässt sich mit dem Anbau robuster Sorten vorbeugen. Prüfen Sie, ob der Anbau bestimmter Obstsorten zum Klima in Ihrer Region passt. Mit Netzen gegen die Kirschfruchtfliege: Die beiden Arten der Kirschfruchtfliege, die bei uns vorkommen, werden etwa vier Millimeter groß und sind schwarz-gelb gefärbt. Sie legen ihre Eier in die heranreifenden Kirschen. Meist passiert das, bevor die Farbe der Früchte von grün zu gelb springt. Süßkirschen sind mit Abstand am häufigsten betroffen, Sauerkirschen verhältnismäßig selten. Bauen Sie Süßkirschen an, die früh reifen, zum Beispiel "Burlat" oder "Celeste". Lassen Sie keine reifen oder befallenen Kirschen im Baum hängen und sammeln Sie abgefallene Früchte möglichst rasch auf. Hängen Sie Gelbtafeln in die Baumkronen. An diesen Leimfallen bleiben die Kirschfruchtfliegen kleben. Da Gelbtafeln durch ihre Farbe anlocken und zusätzlich mit Lockstoffen versehen werden können, dienen sie, neben der reinen Überprüfung eines Befalls, zusätzlich als Kirschfruchtfliegenfalle mit einer mäßigen Fangwirkung. Ist die Zeit des Fluges der Kirschfruchtfliege vorbei, sollten die Gelbtafeln abgenommen werden, um weiteren Beifang anderer Insekten zu vermeiden. Umspannen Sie die Baumkrone mit einem Kulturschutznetz. Die Maschen dürfen maximal 1,4 mal 1,4 Millimeter groß sein. So können Sie die erwachsenen Fliegen von der Eiablage in Ihrem Baum abhalten. Ein Netz hält auch einige blattlausvertilgende Nützlinge vom Baum fern. Sammeln Sie deshalb einige Marienkäfer ein und setzen sie in den Baum. Sie können auch den Boden unterhalb des Kirschbaums mit einem Netz mit einer maximalen Maschenweite von 0,8 mal 0,8 Millimetern bedecken. Es sollte bis Ende Mai ausgebracht sein. So sinkt der Befall im nächsten Jahr rapide, weil sich die Tiere nicht im Boden verpuppen können. Hühner picken die im Boden eingegrabenen Puppen der Kirschfruchtfliegen auf. Achten Sie auf eine artgerechte Haltung. Großer Schaden durch die Kirschessigfliege: Die Kirschessigfliege ist etwa drei Millimeter groß. Sie befällt nicht nur Kirschen, sondern auch andere Steinobstarten und einige Beerenfrüchte. Nutzen Sie Kulturschutznetze mit einer Maschenweite von maximal 0,8 mal 0,8 Millimeter. Pflücken Sie regelmäßig alle reifen Früchte und auch solche, die von Krankheiten und Schädlingen befallen sind. Kirschessigfliegen mögen Wind und Sonne nicht. Sorgen Sie also dafür, dass die Obstarten in der vollen Sonne stehen und fachgerecht geschnitten sind. Keine Vogelschutznetze gegen Stare! Stare und andere Vögel können sich in den Netzen verfangen und qualvoll sterben. Schrotschusskrankheit und Sprühfleckenkrankheit: Um Schäden durch Pilze und Bakterien vorzubeugen, sollten Sie resistente oder tolerante Obstsorten wählen. Das gilt auch für die Schrotschuss- und die Sprühfleckenkrankheit. Beide Krankheiten äußern sich ähnlich und sie können bei allen Steinobstarten auftreten. Sind Blätter von der Schrotschusskrankheit befallen, sehen sie aus, als wären sie von Schrotkugeln durchlöchert. Die burgunderroten Blattflecken der Sprühfleckenkrankheit sind etwas kleiner. Die Blätter werden kurz nach der Infektion gelb und fallen ab. Beiden Krankheiten können Sie mit denselben Maßnahmen vorbeugen. Ein regelmäßiger fachgerechter Schnitt beugt der Infektion vor. So gelangen Wind und Sonne gut ins Kroneninnere und Feuchtigkeit entweicht. Kontrollieren Sie insbesondere die unteren Triebe regelmäßig und pflücken Sie befallene Blätter ab. Schneiden Sie erkrankte Triebe bis ins gesunde Holz zurück. Entfernen Sie Laub und abgefallene Früchte umgehend und entsorgen Sie sie über den Kompost oder den Haus- und Biomüll. Pflücken und entsorgen Sie vertrocknete, im Baum hängengebliebene Früchte, sonst können Schaderreger überwintern und den Baum im nächsten Jahr erneut infizieren. Widerstandsfähige Sorten gegen das Scharka-Virus: Das Scharka-Virus tritt vorwiegend an Pflaumen auf, kann aber auch Aprikosen, Pfirsiche und Nektarinen betreffen. Die befallenen Früchte sind an manchen Stellen pockenartig eingesunken oder verformt, die Blätter sind unregelmäßig aufgehellt. Das Fruchtfleisch der Pflaumen ist an einigen Stellen rötlich verfärbt, es ist gummiartig zäh und nahezu geschmacklos. Das Scharka-Virus ist meldepflichtig. Übermitteln Sie jeden Verdachtsfall an den in Ihrem Bundesland zuständigen Pflanzenschutzdienst. Sie können das Virus nicht direkt bekämpfen, sondern vorbeugen, indem Sie resistente und widerstandsfähige Sorten anbauen. Sie sollten vom Virus befallene Bäume roden und durch robustere Sorten ersetzen. Die Pflaumensorten "Jojo" und "Jofela" und die Aprikosensorte "Goldrich" sind resistent gegen das Scharka-Virus. Mit Hygiene gegen die Narren- oder Taschenkrankheit: Früchte, die von dem Pilz Taphrina pruni befallen sind, nehmen eine verkrümmte Form an, die an eine Narrenkappe oder eine Handtasche erinnert. Die sogenannte Narren- oder Taschenkrankheit betrifft vor allem Pflaumen. Sie vertrocknen und bleiben meist am Baum hängen. Meiden Sie hochanfällige Sorten, wie zum Beispiel "Auerbacher", "Frühzwetsche" und "Hauszwetsche". Beschneiden Sie die Baumkronen regelmäßig. Entfernen Sie zu dicht stehende und in die Krone hineinwachsende Äste. Dann kann Wind durch die Krone wehen und Feuchtigkeit kann rasch verdunsten. Entfernen Sie alle befallenen Früchte und Fruchtmumien. Monilia-Pilze: Die Erreger Monilia laxa und Monilia fructigena befallen vor allem Pflaumen- und Kirschbäume, aber auch Apfel- und Birnbäume. Sie sorgen für Fruchtfäule und lassen die Triebspitzen absterben, man spricht deshalb von Spitzendürre. Um die Monilia-Pilze vom Feuerbrand, einer Bakterienerkrankung, zu unterscheiden, können Sie ein Stück eines erkrankten Triebs mit einem feuchten Tuch in eine saubere Kunststofftüte legen. Ist der Trieb mit Monilia laxa befallen, hat sich nach spätestens zwei Tagen ein weißer Pilzrasen gebildet. Pflanzen Sie widerstandsfähige Steinobstsorten, wie zum Beispiel die Sauerkirschen "Achat", "Jade" und "Karneol". Bei Äpfeln empfehlen sich festfleischige Sorten mit spätem Erntetermin, etwa "Rewena" oder "Red Topaz". Wählen Sie einen sonnigen, aber luftigen Standort und lichten Sie den Baum regelmäßig aus. Ernten Sie Ihre Obstbäume vollständig ab. Unbrauchbare Früchte sollten entsorgt werden, da sie sonst Pilzsporen einen Nährboden geben und sie sich im nächsten Jahr ausbreiten können. Falls es doch zum Befall kommt, schneiden Sie die Triebe mindestens 20 Zentimeter tief ins gesunde Holz zurück. Gegen die Maden der Kirschfruchtfliege helfen zum Beispiel Netze und Hühner. Quelle: Bauer Karl | www.wikimedia.org | Made der Kirschfruchtfliege in einer geöffneten Kirsche | https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en Die Männchen der Kirschessigfliege haben auf ihren Flügeln einen gut sichtbaren schwarzen Punkt. Quelle: Martin Hauser Phycus | www.wikimedia.org | male of Drosophila suzukii. California | https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/deed.en Rote Blattflecken sind typisch für Kirschen, die an der Schrotschusskrankheit erkrankt sind. Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Schrotschusskrankheit (Clasterosporium carpophilum) an Süßkirsche | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Schrotschusskrankheit Die ehemals roten Blattflecken der Schrotschusskrankheit trocknen nach und nach ein. Das trockene Material fällt aus dem Blatt heraus. Quelle: Rainer Wahl | www.greencommons.de | Schrotschusskrankheit | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Die ehemals roten Blattflecken der Schrotschusskrankheit trocknen nach und nach ein. Das trockene Material fällt aus dem Blatt heraus. Unregelmäßige bis ringförmige Blattaufhellungen deuten auf das Scharka-Virus hin. Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Typische Blattsymptome durch das Scharka-Virus (PPV = plum pox virus) | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Narrentaschenkrankheit an Mirabellen Längliche gekrümmte Früchte sind ein Symptom der Narren- oder Taschenkrankheit. Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Narrentaschenkrankheit an Mirabellen | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Längliche gekrümmte Früchte sind ein Symptom der Narren- oder Taschenkrankheit. Monilia laxa Monilia-Pilze sorgen unter anderem dafür, dass die Triebspitzen der Bäume absterben. Quelle: Uwe Harzer | www.greencommons.de | Monilia laxa | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Monilia-Pilze sorgen unter anderem dafür, dass die Triebspitzen der Bäume absterben. Hintergrund Umweltsituation: Was für Gemüse, Beerenobst und Kernobst gilt, trifft auch auf Steinobst zu: Immer mehr Hobbygärtner verzichten bewusst auf chemische Pflanzenschutzmittel . Sie bauen Obst und Gemüse gerade deshalb selbst an, weil sie ungespritzte Früchte ernten möchten. Spritzungen schaden der Umwelt, ihre sachgerechte Durchführung an Obstgehölzen ist kompliziert. Die Wirkstoffe der chemischen Mittel können sich auch im Boden anreichern oder sich in der Nahrungskette ansammeln, wenn kontaminierte Insekten oder Pflanzenteile von Vögeln, Igeln oder anderen Tieren gefressen werden. Durch plötzlich aufkommenden Wind, der den Sprühnebel verweht, durch Verdunstung , Abschwemmungen in Hanglagen oder schlicht durch Versickern können chemische Pflanzenschutzmittel das Grundwasser beeinträchtigen. Dies ist besonders kritisch, wenn man bedenkt, dass es in Deutschland etwa 20 Millionen Hausgärten und eine Million Kleingärten gibt. Gegen viele Schädlinge, etwa die Kirschessigfliege, sind im Hobbygarten keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Die Kirschessigfliege ist erst seit 2011 in Deutschland anzutreffen, breitet sich jedoch in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz rasch aus, sodass sie schon bald auch in klimatisch weniger begünstigen Gebieten anzutreffen sein dürfte. Ein häufiger Insektizideinsatz würde die Population trotzdem nicht eindämmen. Die Kirschessigfliegen würden Resistenzen gegen die Wirkstoffe bilden. Bei dem Verdacht einer Viruserkrankung, etwa der Scharka-Erkrankung, müssen die Behörden informiert werden. Der Verdacht wird geprüft. Ist ein Baum tatsächlich vom Virus befallen, kann es sein, dass der Baum samt Wurzelwerk gerodet werden muss. Und zwar dann, wenn sich der Hobbygarten in einem Obstanbaugebiet befindet. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ganze Obstanlagen mit dem Scharka-Virus verseucht werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten ( UBA -Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (UBA-Themenseite)
Der Kreuzenzian-Ameisenbläuling hat nicht nur einen komplizierten Namen, er ist auch sehr selten und gefährdet. Denn damit er ein Schmetterling werden kann, braucht er zwei andere Arten, die für ihn überlebenswichtig sind: den Kreuzenzian, die namengebende Pflanze und bestimmte Ameisen. Der Schutz dieser und vieler anderer Arten steht im Fokus des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg. Bild zeigt: Wiese in Gültlingen mit Kreuzenzian. Bildnachweis: Heiner Götz Es duftet nach wildem Thymian auf dem Magerrasen bei Gültlingen, einem Ort zwischen Heckengäu und Schwarzwald. Die vielfältigen Halbtrockenrasen und Wacholderheiden sind Lebensraum für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Manche davon sind häufig zu finden, wie die wilde Möhre, andere sind richtige Spezialisten, wie der Kreuzenzian. Dieser kommt vor allem auf Kalk-Magerrasen vor. Da er bitter schmeckt, fressen Schafe nur die Gräser und Kräuter darum herum, der Enzian bleibt aber stehen. Die Pflanzenart profitiert also von der Schafbeweidung, die auch in Gültlingen seit über 300 Jahren betrieben wird. Noch seltener und spezialisierter ist der Kreuzenzian-Ameisenbläuling: ein wunderschön oberseits blauer Schmetterling, der seine Eier auf die Blütenknospen und Blätter des Kreuzenzians ablegt. Er fliegt vor allem im Juni und Juli. Nach dem Schlupf der Raupe frisst sich diese in die Enzianblüte oder in die Blätter. Nach der dritten Häutung lässt sich die Raupe dann auf den Boden fallen und sondert Lockstoffe ab, die spezielle Knotenameisen-Arten dazu animieren, die Raupe in ihr Nest zu tragen und sie bis zur Verpuppung im darauffolgenden Sommer zu füttern und zu versorgen. Nach der Puppenruhe im Nest schlüpft der Schmetterling und muss sich dann mit dem Ausfliegen beeilen, da er fortan im Ameisenbau als Beute gilt und keinen Schutz durch die Ameisen mehr erfährt. Bild zeigt: Kreuzenzian-Ameisenbläuling, Bildnachweis: Heiner Götz Nur wenn sowohl Kreuzenzian als auch die Ameise vorhanden sind, kann der Kreuzenzian-Ameisenbläuling überleben. Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse aller drei Arten abgestimmt sind, sind daher essentiell, um sie zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu bewahren. Das Arten- und Biotopschutzprogramm in Baden-Württemberg ist hierbei ein wichtiges Instrument. Seit 30 Jahren koordiniert die LUBW das Programm. Sie beauftragt die regelmäßige Erfassung, trifft eine Auswahl und Priorisierung der Arten und stellt die Daten der Naturschutzverwaltung zur Verfügung. Umgesetzt werden die Maßnahmen dann von den vier Regierungspräsidien Baden-Württembergs. Der Besuch der Umweltministerin Baden-Württembergs Thekla Walker MdL und der Präsidentin der LUBW Eva Bell in Gültlingen fand außerhalb der Flugzeit des Kreuzenzian-Ameisenbläulings statt, der Kreuzenzian allerdings war mit zahlreichen Exemplaren noch zu bestaunen. Durch Schutzmaßnahmen, wie die Schafweidehaltung, konnte hier die wertvolle Art erhalten bleiben und damit auch der Kreuzenzian-Ameisenbläuling. Bild zeigt v.l.n.r.: Eva Bell (Präsidentin der LUBW), Markus Kleinbeck (Schäfer), Thekla Walker (Umweltministerin), Helmut Riegger (Landrat) und Ulrich Bünger (Bürgermeister). Bildnachweis: LUBW Mehr zum Thema:
Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich. Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende Gliederfüßer wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen. Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft. Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut Biodiversität , einbeziehen zu können. Veröffentlicht in Texte | 57/2016.
Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich.Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende Gliederfüßer wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen.Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft.Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut Biodiversität, einbeziehen zu können.
Seit einigen Tagen häufen sich bei der Kriminalpolizei in Magdeburg Anzeigen zu Betrugshandlungen über einen gefälschten Onlineshop von Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Betroffenen kauften im vermeintlichen Online Shop einer in Magdeburg ansässigen Firma vorwiegend Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik. Trotz des Bezahlens der Ware, wurde diese nicht an die Käufer ausgeliefert. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem genutzten Online-Shop um einen sogenannten Fake Shop handelte. Unbekannte Betrüger nutzten Firmendaten, wie Adressen, Handelsregisternummern, AGB?s und Namen von Geschäftsführern einer real in Magdeburg existierende Firma für die Erstellung einer Webseite. Damit täuschten sie interessierten Kunden vor, dass es sich um eine reguläre Verkaufsplattform handeln würde. In den angezeigten Fällen überwiesen die Kunden für die bestellte Ware, per Vorkasse, Geld auf ein ausländisches Konto. Nachfragen der Kunden bei der real existierenden Firma in Magdeburg führten zur Feststellung der Betrugshandlungen. Derzeit liegen im Sachgebiet Betrug des Polizeireviers Magdeburg über 20 Anzeigen von Geschädigten vor. Die Ermittler gehen vom Eingang einer Vielzahl weiterer Anzeigen aus. Die Webseite konnte auf Veranlassung der betroffenen Magdeburger Firma gelöscht werden. Jedem Betroffenen wird zur Erstattung einer Anzeige geraten. (BM) Allgemeine Informationen zu Fake-Shops Fake-Shops, also gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Sie sind teilweise Kopien real existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Das ist das Ziel der Betrüger: Mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum wollen diese das Vertrauen der Online-Shopper gewinnen und sie so zum Kauf animieren. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts. Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, sind die Betrüger am Zug. Sie verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Denn sie haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen ? die im Internet angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können. Tipps gegen Betrug beim Online-Kauf: Keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen. Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler. Nutzen Sie kostenfreie Programme (?Web of Trust? oder ?Abzockschutz?): Diese zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf. Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch nur innerhalb einer Stunde rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash. Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben. Impressum: Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier MagdeburgPresse- und Öffentlichkeitsarbeit39104 Magdeburg, Hans-Grade-Straße 130 Tel: (0391) 546-3186 Fax: (0391) 546-3140Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de
Background<BR>Infochemical effects have been defined as the manipulation of the odour perception of organisms by anthropogenic substances which may result in ecologically relevant behavioural disorder. However, the environmental relevance of infochemical effects has not yet been confirmed by experimental observations. This project aims to test for infochemical effects on chemical communication in water bodies with systematic experimental investigations. The first crucial step is to select suitable test substances. Repellents (PT 19 biocides) and odourants may be assumed to affect the response of aquatic populations and communities. These mostly polar and stable compounds may disturb chemical communication between organisms and may cause organismic effects like drift (downstream dislocation of e.g. crustacean and insect larvae in streams). Repellents enter surface waters mainly indirectly via wastewater discharges from sewage treatment plants or directly by being washed off from the skin and clothes of bathers. <P>Results<BR>In this literature study, suitable chemicals were selected for confirmatory assessments of suspected infochemical effects by laboratory tests in a subsequent second part of the project. The use pattern and physico-chemical properties of the substances selected, in combination with their limited biological degradability, indicate potential aquatic relevance with possible chronic impact caused by disturbed communication. After due consideration of advantages and limitations, three PT 19 repellents appear suitable test compounds for proof of concept in the subsequent experimental part of the project: <BR> DEET (CAS 134-62-3)<BR> Icaridine (CAS 119515-38-7)<BR> EBAAP (CAS 52304-36-6)<BR>Another promising candidate for infochemical effects is isophorone (CAS 78-59-1), a natural attractant and an anthropogenic high production volume solvent. <BR>Conclusions<BR>Four chemicals were selected with the expectation that they may be suitable test substances for experimental proof of concept of infochemical effects in the subsequent part of the project. The experimental results may then help to answer the question of whether PT 19 biocides and other odourants entering aquatic ecosystems give rise for concern about potential infochemical effects.<BR>Quelle: http://www.enveurope.com
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 027/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 027/06 Magdeburg, den 15. März 2006 Justizminister Curt Becker: Kein Zurückweichen vor Extremisten Magdeburg/Berlin (MJ). ¿Sachsen-Anhalt kapituliert nicht vor politischen Extremisten¿, unterstrich heute Justizminister Curt Becker während einer aktuellen Stunde im Bundestag, die sich mit dem Thema ¿Kein Zurückweichen vor Rechtsextremismus ¿ Bundespolitische Konsequenzen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse in Sachsen-Anhalt und Brandenburg¿ befasste. Anlass der Debatte war unter anderem die Absage des Konstantin Wecker Konzerts in Halberstadt. Dies habe verständlicher Weise Besorgnisse ausgelöst. Nach einer Prüfung des Sachverhalts stehe indessen fest, dass der Landrat nur deshalb keinen Mietvertrag mit dem Veranstalter geschlossen hat, um zu verhüten, dass die Schule auch für Veranstaltungen rechter Parteien mit möglicher Weise anderer Musik geöffnet werden müsse. ¿Das ist keine Absage oder gar ein Verbot des Konzerts¿, so Becker. Im Gegenteil, der Landrat habe sogar versucht, eine andere Räumlichkeit für die Veranstaltung zu finden, um die Schule zu schützen. Gerade die Gefahr, dass die rechtsextreme Szene Jugendliche mit Musik vereinnahmt und beeinflusst, nehme man in Sachsen-Anhalt sehr ernst. Dem konsequenten Handeln der Staatsanwaltschaft sei es beispielsweise zu verdanken, dass ein allgemeiner Beschlagnahmebeschluss der CD ¿Anpassung ist Feigheit¿ erwirkt wurde und damit eine Verbreitung auf Schulhöfen untersagt ist. ¿Musik ist Lockmittel und Einstiegsdroge der rechten Szene¿, so Becker. Neben Fakten zur Strafverfolgung rechtsextrem motivierter Straftaten, verwies der Justizminister auf das Netzwerk für Demokratie und Toleranz, das in Sachsen-Anhalt Fraktionen übergreifend gebildet und mit Leben erfüllt wurde. ¿Wer gegen die rechte Szene angehen will, muss in der Gesellschaft Zivilcourage und Bürgersinn stärken. Ein Zurückweichen vor Extremisten gibt es nicht¿, so Becker. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de
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