Zum Schutz der Gesundheit sind weitere Anstrengungen erforderlich 2021 gab es in Deutschland erneut keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde voraussichtlich nur noch an ein bis zwei Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 31.01.2022) von bislang rund 600 Messstationen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Die positive Entwicklung bei der Luftqualität der letzten Jahre setzte sich auch 2021 fort. Das ist erfreulich und zeigt, dass mit geeigneten und konsequent umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen viel zu erreichen ist. Allerdings muss man trotz dieser Erfolge berücksichtigen, dass die EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und dringend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung angepasst werden müssen.“ Insgesamt ist die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid weiter rückläufig. Im Jahr 2020 waren sechs, 2019 sogar noch 25 Städte von der Überschreitung des NO₂-Grenzwertes betroffen. 2021 werden es voraussichtlich weniger als fünf Städte sein. Nach Auswertung der bereits jetzt vorliegenden Daten gab es auf jeden Fall in München und Ludwigsburg jeweils eine Messstelle mit Jahresmittelwerten über dem Grenzwert. Nach Auswertung der finalen Daten und der noch fehlenden zirka 115 Passivsammler kommen möglicherweise noch wenige Grenzwertüberschreitungen hinzu. Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw, die niedrige Emissionen noch nicht im realen Betrieb auf der Straße nachweisen mussten. Durch eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte sind inzwischen immer mehr deutlich sauberere Fahrzeuge in den Städten unterwegs. Lokale Maßnahmen und weniger Fahrten in Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trugen in den vergangenen beiden Jahren zum deutlichen Rückgang der NO₂-Konzentrationen bei. Auch die Emissionen von Luftschadstoffen sind in den letzten Jahren durchgängig gesunken. Die aktuellsten vollständigen Daten dafür liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach konnte Deutschland alle seine Minderungsverpflichtungen unter der europäischen NEC-Richtlinie (National Emission Reduction Commitments – Richtlinie über nationale Emissionsminderungsverpflichtungen) einhalten. Die Emissionen von Ammoniak konnten 2020 gegenüber 1990 um rund 25 Prozent vermindert werden, die Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden sogar um ca. 60 Prozent bzw. um fast 66 Prozent gegenüber 1990. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat im September neue Leitlinien für gesunde Luft vorgelegt. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der letzten 20 Jahre empfiehlt die Behörde deutlich niedrigere Werte unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Messner: „Laut Europäischer Umweltagentur gilt die Luftverschmutzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin als erhebliche gesundheitliche Belastung, die zu zahlreichen vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten führt. Feinstaub stellt dabei die größte Bedrohung dar: In Deutschland führt die Europäische Umweltagentur für das Jahr 2019 53.800 vorzeitige Todesfälle auf eine dauerhafte Belastung mit Feinstaub zurück. Derzeit werden die von der WHO neu vorgeschlagenen Werte in Deutschland fast alle überschritten. Im Herbst wird die EU-Kommission eine Änderung der Luftqualitätsrichtlinie vorschlagen. Die Grenzwerte sollen sich dabei den Richtwerten der WHO annähern. Deutschland wird diese Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie unterstützen.“ Deutschland hat sich mit der europäischen NEC-Richtlinie zu einer weiteren deutlichen Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen bis 2030 verpflichtet. Die hierfür geplanten Maßnahmen sind im nationalen Luftreinhalteprogramm festgelegt und werden zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität führen – für die Einhaltung der WHO-Werte reicht dies aber nach einer ersten Abschätzung des UBA nicht. Dirk Messner: „Für wirklich gesunde Luft muss die Schadstoffbelastung dauerhaft und deutschlandweit weiter verringert werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf über die bereits im Luftreinhalteprogramm festgelegten Maßnahmen hinaus. Ziel muss es sein, unsere Luft so sauber wie möglich zu kriegen. Denn die aktuellen Daten der WHO zeigen: Jedes Mikrogramm Luftbelastung weniger ist gut für unsere Gesundheit.“
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem Internationalen Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) Bundespreis Ecodesign erneut ausgeschrieben Unter dem Motto „Grün Färben reicht nicht“ wird der vom Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) initiierte Bundespreis Ecodesign am 14. Januar 2013 zum zweiten Mal ausgeschrieben. Umweltverträglichkeit und gutes Design stellen längst keinen Widerspruch mehr dar. Mit dem Wettbewerb wollen die Auslober zeigen, welch kreatives Potenzial es gibt, um Produkte ökologisch besser zu machen - und wie sich anspruchsvolles Design, Ästhetik und Umweltschutz vereinbaren lassen. Bis zum 15. April 2013 können Unternehmen sowie Designerinnen und Designer ökologisch und ästhetisch überzeugende Produkte, Dienstleistungen und Konzepte einreichen. Neu ist in diesem Jahr: die Kategorie „Service“ für bestehende Dienstleistungen und Sys-temlösungen. Weiterhin bestehen bleiben die Kategorien „Produkt“, in der auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte eingereicht werden können sowie Prototypen mit Marktreife, „Konzept“ für zukunftsweisende Konzepte, Studien und Modellprojekte sowie „Nachwuchs“ für Studierende, Absolventinnen und Absolventen. Eine interdisziplinär besetzte Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Ökologie und Design bewertet die Einreichungen. Dabei stehen Innovationsgehalt, Gestaltungsqualität und Umwelteigenschaften im Vordergrund. Grundlage für die Bewertung ist eine von BMU , UBA und IDZ gemeinsam entwickelte Kriterienmatrix. Mit der Entwicklung des Formats und der Durchführung des Wettbewerbs wurde das Internationale Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) beauftragt, es wird dabei von einem Projektbeirat unterstützt. Inspiration und Orientierung bieten die Online-Ausstellung der Nominierten und Preisträgerinnen und Preisträger des Bundespreises 2012 sowie Hintergrundinformationen zum Thema Ecodesign auf der Internetseite des Bundespreises. Am 6. Februar eröffnet in Ludwigsburg die Wanderausstellung zum Bundespreis Ecodesign, die die 2012 ausgezeichneten Arbeiten im Original bis zum 16. Februar präsentiert. Zweite Station ist die „Munich Creative Business Week“, wo die Ausstellung vom 21. bis 24. Februar innerhalb der Sonderausstellung „mcbw momente – Denkräume für Design“ zu sehen ist. Vom 28. Februar bis 2. April wird die Ausstellung im UBA in Dessau gezeigt, begleitet von einem Rahmenprogramm zum Thema Ecodesign. Weitere Stationen sind in Planung. Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung gibt es auf der Webseite des Bundespreis-Ecodesign. Bewerbungsfrist: 14. Januar bis 15. April 2013 Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) Das Internationale Design Zentrum Berlin (IDZ) ist ein Verein zur Designförderung und damit den Potenzialen und der Qualität im Design verpflichtet. Seit seiner Gründung 1968 versteht sich das IDZ als Kompetenzzentrum und Kommunikationsplattform zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur und widmet sich Zukunftsfragen im Design. Durch Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen richtet das IDZ den Fokus auf verschiedene Aspekte der Gestaltung, präsentiert und diskutiert aktuelle Themen im Design. Soziale, ökonomische und ökologische sowie ästhetische Aspekte sind Teil der Auseinandersetzung mit dem Ziel, die Arbeit von Gestalterinnen und Gestaltern zu fördern und das Designbewusstsein bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, in Unternehmen aber auch in der Politik zu stärken. Mehr Informationen unter auf unserer Webseite. Jury Werner Aisslinger (Designer) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Expertin für grüne Mode) Prof. Günter Horntrich (Designer, Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Typograph und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin) Prof. Dr. Rainer Grießhammer (Geschäftsführer Öko-Institut) Jochen Flasbarth (Präsident UBA) Ursula Heinen-Esser (Parlamentarische Staatssekretärin im BMU) Projektbeirat Dorothea Hess, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group Designworks USA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Philipp Oswalt und Katja Klaus, Stiftung Bauhaus Dessau Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Dietlinde Quack, Öko-Institut Thomas Wodtke und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Frauke Rogalla, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Gemeinsame Pressemitteilung von BMUB, UBA und IDZ Innovative Beiträge für den Bundespreis Ecodesign 2018 gesucht Oft täuscht ein „grüner Anstrich“ über negative Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen hinweg. Anders beim Bundespreis Ecodesign: Hier stimmen Form und Inhalt. Zum 7. Mal in Folge können sich Unternehmen aller Branchen und Größen, Designerinnen und Designer sowie Studierende mit ihren durchdachten und umweltverträglich gestalteten Produkten und Dienstleistungen um die höchste Auszeichnung bewerben. Der Bundespreis Ecodesign wird in den vier Kategorien „Produkt“ „Konzept“, „Service“ und „Nachwuchs“ ausgelobt. Die Bewerbungsfrist endet am 9. April. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Für die ökologische Umgestaltung unserer Wirtschaftsweise und Lebensstile brauchen wir Alltagsprodukte oder Dienstleistungen, die gut für die Umwelt sind und gleichzeitig durch Design und Handhabbarkeit überzeugen. Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr mit dem Bundespreis Ecodesign herausragende Produkte und Dienstleistungen auszeichnen können.“ Die Qualität der Einreichungen wird in einem mehrstufigen Verfahren von Fachleuten aus dem Umweltbundesamt, dem Projektbeirat sowie der interdisziplinären Jury bewertet. Marktführer oder Start-ups, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso angesprochen wie Designbüros und Marketingagenturen, Architektur- oder Ingenieurbüros. In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb auch Studierenden offen. „Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut. Wir suchen daher grüne Designs, die Wert auf Transparenz und Ehrlichkeit legen. In der neuen Wettbewerbsrunde des Bundespreis Ecodesign hoffe ich wieder auf Einreichungen, die einen hohen Anspruch auf ökologische Nachhaltigkeit nicht nur auf der Fassade sondern in allen Aspekten der Produktentwicklung unter Beweis stellen“, erklärt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Ende November 2018 werden die Preisträger bei einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium bekannt gegeben. Sie erhalten eine Auszeichnung in der jeweiligen Kategorie sowie das Recht, damit zu werben. Die Nachwuchsarbeiten werden mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro prämiert. Nach der Preisverleihung werden die prämierten Beiträge öffentlichkeitswirksam in verschiedenen Medien und in einer Online-Ausstellung auf der Internetseite des Bundespreises vorgestellt. Es ist geplant, alle nominierten und prämierten Einreichungen in einer Wanderausstellung zu präsentieren. Die Ausstellung „Neu gedacht“ mit den prämierten und nominierten Beiträgen aus dem Jahr 2017 eröffnet zeitgleich zur Ausschreibung am 15. Januar 2018 in Ludwigsburg. Weitere Stationen bei den Coburger Designtagen und im Grassi Museum in Leipzig sind in Planung. Begleitend zur Ausstellung finden Workshops und Veranstaltungen zum Thema Ecodesign statt. Der Wettbewerb wird seit 2012 jährlich vom Bundesumweltministerium ( BMUB ) und Umweltbundesamt ( UBA ) in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) ausgelobt. Bewerbungsfrist: 9. April 2018 Entwicklung und Durchführung Internationales Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) www.idz.de Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung unter: www.bundespreis-ecodesign.de Jury 2018 Werner Aisslinger (Produktdesigner) Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin, Professorin an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle) Andreas Detzel (Umweltexperte am ifeu Heidelberg) Prof. Matthias Held (Produktdesigner, Professor an der HfG Schwäbisch Gmünd) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des Umweltbundesamtes) Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner, em. Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow (Professorin für Nachhaltige Architektur/Stadtplanung an der TU Braunschweig) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium) Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin, Gründerin des Beneficial Design Institute)
Noch sechs Städte mit NO₂-Grenzwertüberschreitung Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO₂) für 2020 liegen für alle Luftmessstationen im Bundesgebiet vor: Der Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel wurde in sechs Städten überschritten. 2019 waren noch 25 Städte von Grenzwertüberschreitungen betroffen, 2018 waren es 57. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird sauberer, die Entwicklung geht in die richtige Richtung und das ist erfreulich. Allerdings: Der bereits 1999 beschlossene Grenzwert zum Schutz der Gesundheit hätte seit 2010 eingehalten werden müssen.“ Folgende Städte liegen noch über dem Grenzwert: München (54 Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter Luft), Ludwigsburg (47 µg/m³), Limburg (44 µg/m³), Stuttgart (43 µg/m³), Darmstadt (42 µg/m³) und Hamburg (41 µg/m³). Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw. Überschreitungen des NO₂-Grenzwertes traten und treten daher ausschließlich an viel befahrenen Straßen in Ballungsräumen und Städten auf. An sieben der insgesamt 250 verkehrsnahen Messstationen überschritten die NO₂-Konzentrationen im Jahr 2020 den Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2019 war dies noch an 51 Messstationen der Fall. Insgesamt setzt sich der Rückgang der NO₂-Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO₂-Werte (Jahresmittelwerte) an verkehrsnahen Messstationen um mehr als vier Mikrogramm pro Kubikmeter unter denen des Jahres 2019. Auf die einzelnen Messstationen bezogen, fallen die Rückgänge unterschiedlich hoch aus. Neben Softwareupdates und der jährlich stattfindenden Erneuerung der Fahrzeugflotte haben lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen begünstigen oder verschlechtern. In geringem Umfang haben auch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu diesem Rückgang beigetragen. Deren Einfluss lag im Mittel in etwa bei einem Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter Luft oder darunter, wobei die Werte von Station zu Station sehr unterschiedlich sein können. Um sich stündlich aktuell über die Luftqualität informieren zu können, hat das Umweltbundesamt 2019 die App Luftqualität veröffentlicht. Seit Kurzem gibt es eine erweiterte App-Version. Sie enthält nun auch Indexkarten für jeden Schadstoff, die auf einen Blick die deutschlandweite Schadstoffbelastung zeigen. Die Indexkarten sind für den aktuellen Tag, für die Vergangenheit und bei Ozon auch als Vorhersage für die kommenden Tage verfügbar. Die Ozonvorhersage wird in den kommenden Sommermonaten wie gewohnt über die zu erwartende Ozonbelastung informieren und bei erhöhten Werten automatisch warnen. Die in der App gezeigten deutschlandweiten Daten der über 400 Luftmessstationen stammen zum überwiegenden Teil aus den Messnetzen der Bundesländer. Der Luftqualitätsindex, der von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ reicht, informiert auf einen Blick über die Luftqualität an jeder Station. Je nach Höhe der Belastung gibt die App Gesundheitstipps für Aktivitäten im Freien. Auch der Empfang von Warnhinweisen kann eingestellt werden, um bei schlechter Luftqualität schnell informiert zu sein. Die App ist kostenlos und werbefrei und für die Betriebssysteme iOS und Android erhältlich. Die Daten zur Überwachung der Luftqualität nach den Vorgaben der EU-Richtlinie werden von den Messnetzen der Bundesländer erhoben. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2021 noch möglich.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesumweltministerium und Internationales Design Zentrum Berlin e.V. Der Bundespreis Ecodesign 2019 ist ausgeschrieben – erneut können sich Unternehmen aller Branchen und Größen, Designerinnen und Designer sowie Studierende mit ihren Produkten und Dienstleistungen um die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 8. April. Der Bundespreis Ecodesign wird in den vier Kategorien „Produkt“ „Konzept“, „Service“ und „Nachwuchs“ ausgelobt. Die Qualität der Einreichungen wird in einem mehrstufigen Verfahren von Fachleuten aus dem Umweltbundesamt, dem Projektbeirat sowie einer hochrangig besetzen Jury bewertet. Marktführer oder Start-ups, lokale Anbieter oder Global Player sind genauso aufgerufen sich am Wettbewerb zu beteiligen wie Designstudios, Architektur- oder Ingenieurbüros. In der Kategorie Nachwuchs steht der Wettbewerb auch Studierenden offen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Bundespreis Ecodesign ist seit 2012 die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design in Deutschland. Beim Ecodesign beziehen Designerinnen und Designer ökologische Prozesse von Anfang an in den Gestaltungsprozessen mit ein. Ich freue mich sehr, auch im Jahr 2019 diesen renommierten Preis verleihen zu können.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Gutes Design bedeutet, dass sowohl die ökologische als auch die gestalterische Qualität stimmt – und nicht nur die äußere Hülle mit einem ‚grünen Anstrich‘ versehen wurde. Es gibt wohl keinen anderen Wettbewerb, bei dem dies so genau und kompetent geprüft wird, wie beim Bundespreis Ecodesign.“ Am 25. November 2019 werden die Preisträgerinnen und Preisträger bei einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium bekannt gegeben. Die Nachwuchspreise sind mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro dotiert. Für alle prämierten Einreichungen werden professionelle Image-Trailer produziert, die für die Medienarbeit des Wettbewerbs genutzt und den Preisträgern zur Verfügung gestellt werden. In einer Wanderausstellung zum Wettbewerb werden zusätzlich alle Nominierten und Preisträger im Jahr 2020 der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ausstellung der Wettbewerbs 2018 eröffnet am 11. Februar 2019 in Ludwigsburg. Der Wettbewerb wird seit 2012 jährlich vom Bundesumweltministerium ( BMU ) und dem Umweltbundesamt ( UBA ) in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) ausgelobt. Bewerbungsfrist: 8. April 2019 Entwicklung und Durchführung: Internationales Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) www.idz.de Jury 2019: Werner Aisslinger (Produktdesigner) Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin, Professorin an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle) Andreas Detzel (Umweltexperte am ifeu Heidelberg) Prof. Matthias Held (Produktdesigner, Professor an der HfG Schwäbisch Gmünd) Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner, em. Professor für Design und Ökologie an der KISD) Maria Krautzberger (Präsidentin des Umweltbundesamtes) Dr. Claudia Perren (Architektin, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium) Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin, Gründerin des Beneficial Design Institute) Imagefilm zum Wettbewerb: https://vimeo.com/302423270 Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung unter: https://bundespreis-ecodesign.de/de/index.html
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) loben zum fünften Mal den Bundespreis Ecodesign aus. Mit dem Preis sollen Produkte, Dienstleistungen und Konzepte ausgezeichnet werden, die sowohl ökologisch als auch ästhetisch herausragen. Unter dem Motto „Mehr als schön“ können sich Unternehmen, Designagenturen, Start-Ups und Studierende bis zum 11. April mit ihren Einreichungen bewerben. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir wollen mit dem Wettbewerb anregen, dass die Auswirkungen unserer Konsumgewohnheiten auf die Umwelt und auf soziale Aspekte kritischer hinterfragt werden. Für die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen bedeutet das, eine langfristige und ganzheitliche Perspektive einzunehmen. Das macht Vorreiter eines guten Designs aus, die wir mit dem Bundespreis Ecodesign auszeichnen wollen.“ Die Präsidentin des UBA , Maria Krautzberger: „Der Bundespreis Ecodesign schafft eine öffentliche Plattform für kluge Köpfe, die Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass sie sowohl ästhetisch als auch ökologisch überzeugen. Er ist der erste und einzige Designpreis, der ökologische und gestalterische Kriterien gleichwertig nebeneinander stellt.“ Der Bundespreis Ecodesign wird erneut in vier Kategorien vergeben: In der Kategorie „Produkt“ werden auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte sowie Prototypen mit Marktreife prämiert. Konzepte, Studien und Modellprojekte können in der Kategorie „Konzept“ eingereicht werden, Dienstleistungen und Systemlösungen in der Kategorie „Service“. In der Kategorie „Nachwuchs“ steht der Wettbewerb Studierenden, Absolventinnen und Absolventen offen. Bevor die Einreichungen von der interdisziplinär besetzten Jury im Original begutachtet werden, trifft ein Expertengremium des UBA und des Projektbeirates eine Vorauswahl. Bewertet werden die Einreichungen anhand einer transparenten Kriterienmatrix, die vom BMUB und dem UBA in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) entwickelt wurde. Dabei wird der gesamte Lebensweg der eingereichten Projekte berücksichtigt. Die Preisträger und Nominierten sollen am 28. November 2016 bei der Preisverleihung im Bundesumweltministerium geehrt und in einer Wanderausstellung auf Messen und in Museen präsentiert werden. Die Ausstellung der Preisträger und Nominierten aus dem Jahr 2015 wird am 14. März 2016 in Ludwigsburg eröffnet. Begleitend zur Ausstellung finden Workshops und Veranstaltungen statt.
Bundespreis Ecodesign erneut ausgeschrieben Am 13. Januar 2014 startet die Bewerbungsphase für den Bundespreis Ecodesign. Unter dem Motto „Grüne Innovation kommt weiter“ loben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) den Wettbewerb zum dritten Mal aus. Gesucht werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte, die durch ihre ökologische und gestalterische Qualität überzeugen und einen umweltbewussten Konsum fördern. Unternehmen aller Branchen und Größen, Designerinnen und Designer sowie Studierende können sich bis zum 14. April 2014 online bewerben. Der Bundespreis Ecodesign wird in vier Kategorien vergeben. In der Kategorie „Produkt“ werden auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte sowie Prototypen mit Marktreife prämiert. Zukunftweisende Konzepte, Studien und Modellprojekte können in der Kategorie „Konzept“ eingereicht werden. In der Kategorie „Service“ wird der Preis an herausragende Dienstleistungen und Systemlösungen verliehen. Studierende, Absolventinnen und Absolventen können sich in der Kategorie „Nachwuchs“ bewerben. Die Wettbewerbsbeiträge müssen die interdisziplinär besetzte Jury mit ihrem Innovationsgehalt, einer hohen Gestaltungsqualität und herausragenden Umwelteigenschaften überzeugen. Ein Expertengremium, das sich aus Sachverständigen des Umweltbundesamtes und Mitgliedern des Projektbeirats zusammensetzt, unterstützt die Jury bei der Bewertung. Mit der Entwicklung und Durchführung des Wettbewerbs wurde das Internationale Design Zentrum Berlin e.V. (IDZ) beauftragt. Bewertet werden die Einreichungen anhand gemeinsamer Kriterien von BMUB , UBA und IDZ. Diese Kriterien sowie weitere Hintergrundinformationen zum Thema Ecodesign sind auf der Internetseite des Bundespreises zu finden. Anregungen bietet darüber hinaus die Online-Ausstellung der Nominierten und Preisträger der letzten beiden Jahre. Im Original können die 2013 ausgezeichneten Arbeiten in einer Wanderausstellung besichtigt werden. Sie wird im Februar in Ludwigsburg eröffnet, weitere Stationen sind in Planung. Bewerbung und weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung unter: www.bundespreis-ecodesign.de Bewerbungsfrist: 14. April 2014 Entwicklung und Durchführung Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) www.idz.de
Gemeinsame Pressemitteilung von BMUB, UBA und IDZ Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zeichnen heute in Berlin die diesjährigen Gewinner des Bundespreises Ecodesign aus. Prämiert werden in diesem Jahr Reparaturdienstleistungen, mobile Anwendungen gegen Lebensmittelverschwendung, energiesparende Designprodukte, Konzepte für ressourcenschonende und kreislauffähige Mode sowie ein Ausblick auf die Möglichkeiten der Baubotanik. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Bewerbungen reichen von kleinen Objekten wie schlicht-schönen LED-Strahlern bis hin zu großen Visionen vom ‚Bauen mit Bäumen'. Solchen Ideenreichtum brauchen wir, um unsere Produktions- und Konsumgewohnheiten umweltverträglicher zu gestalten.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Es ist besonders erfreulich, in diesem Jahr gleich zwei hervorragende Projekte aus der Kategorie Service auszuzeichnen. Neben der umweltgerechten Gestaltung von Produkten stellen solche durchdachten Service-Lösungen wichtige Ansatzpunkte für einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Konsum dar.“ Rund 200 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Designbranche nehmen an der Preisverleihung im Bundesumweltministerium in Berlin teil. Der Bundespreis Ecodesign wird seit 2012 jährlich vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt ausgelobt. Der Wettbewerb zeichnet in vier Kategorien Produkte, Dienstleistungen, Konzepte und Nachwuchsarbeiten aus, die innovativ, ökologisch und herausragend gestaltet sind. Er richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Das Internationale Design Zentrum Berlin ist mit der Ausführung betraut. Ab Januar 2018 sind alle prämierten und nominierten Beiträge des Bundespreises Ecodesign 2017 in einer Wanderausstellung zu sehen. Erste Station wird das Museum Information Kunst (MIK) Ludwigsburg sein. Am 15. Januar 2018 beginnt der Bewerbungszeitraum für die neue Wettbewerbsrunde des Bundespreises Ecodesign. Preisträger 2017 Kategorie Produkt Kategorie Service Kategorie Konzept Kategorie Nachwuchs Jury Werner Aisslinger (Produktdesigner) Prof. Anna Berkenbusch (Kommunikationsdesignerin, Professorin an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle) Andreas Detzel (Umweltexperte am ifeu Heidelberg) Prof. Matthias Held (Produktdesigner, Professor an der HfG Schwäbisch Gmünd) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des Umweltbundesamtes) Prof. em. Günter Horntrich (Produktdesigner, em. Professor für Design und Ökologie an der KISD) Dr. Claudia Perren (Architektin, Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium) Prof. Friederike von Wedel-Parlow (Modedesignerin, Gründerin des Beneficial Design Institute) Weitere Informationen zu den prämierten und nominierten Beiträgen sowie zur Jury unter: bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/2017 Anfragen für Bildmaterial an: presse [at] bundespreis-ecodesign [dot] de
UBA startet Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten Der Flächenverbrauch gehört nach wie vor zu den bislang ungelösten Umweltproblemen in Deutschland. Hintergrund: Gewerbe und Einwohner verlassen die Städte, neue Einkaufszentren und Einfamilienhaussiedlungen entstehen auf der „Grünen Wiese“. Die Folge insbesondere in vielen Klein- und Mittelstädten: Zersiedelung der Landschaft und Flächenverbrauch sowie innerstädtischer Leerstand und Wertverfall. Ein Handel mit Flächenzertifikaten könnte dem entgegenwirken – so die Auffassung vieler Fachleute. Den Kommunen werden dabei Flächenausweisungsrechte in Form von Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Diese benötigen sie, um außerhalb der Städte neue Fläche für die Bebauung auszuweisen. Die Fläche, die für Bauland im Außenbereich zur Verfügung steht, wird so von vornherein begrenzt. Heute am 16. September startet dazu ein bundesweiter Modellversuch, das „Planspiel Flächenhandel“. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Wir wollen den Flächenzertifikatehandel jetzt gemeinsam mit den Kommunen bundesweit in einem Modellversuch erproben, um Erfahrungen zu sammeln. Das Ziel ist klar: Wir wollen den Flächenverbrauch reduzieren.“ Die Begrenzung des Baulandes auf der „Grünen Wiese“ soll sich auch positiv auf die Innenstädte auswirken und Stadtzentren wieder attraktiver für die dort wohnenden Menschen sowie Handel und Gewerbe machen. Ein weiterer Vorteil: Mit den Zertifikaten könnten sie Geld einnehmen, zum Beispiel um Flächenrecycling zu finanzieren. Flasbarth: „Auch elf Jahre nach der Verabschiedung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind wir noch weit davon entfernt, unser Ziel zur Verminderung des Flächenverbrauchs zu erreichen.“ Täglich nicht mehr als 30 Hektar zusätzliche Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 hat die Bunderegierung 2002 als einen der Indikatoren für die Nachhaltigkeit ausgerufen. Dennoch wurden in Deutschland im Erhebungszeitraum 2008 bis 2011 immer noch 81 ha pro Tag – das sind etwa 113 Fußballfelder täglich – erstmalig für die Bebauung freigegeben. Meist handelt es sich dabei um Ackerflächen, auf denen nun Straßen, Einfamilienhäuser oder Einkaufszentren entstehen. Damit geht nicht nur Fläche für die heutige Nahrungsmittelproduktion verloren. Auf den von 2008 bis 2011 umgewidmeten rund 120.000 ha – eine Fläche, die ungefähr so groß ist wie Berlin und München zusammen – könnte man beispielsweise den Jahresbedarf an Brot für mehr als 13 Millionen Menschen produzieren. Die Zerstörung wertvollen Bodens hat auch Folgen für künftige Generationen. „Um gewachsenen Boden mit seinen natürlichen Bodenfunktionen wieder herzustellen, bedarf es Jahrtausende“, so UBA -Präsident Flasbarth. Abhilfe könnte ein Handel mit Flächenzertifikaten schaffen. Viele Fachleute in Deutschland sehen darin ein wirksames Instrument, um das 30-ha-Ziel zuverlässig und treffsicher einzuhalten. Allerdings gibt es auch noch viele Fragen, wie ein solcher Handelsmechanismus genau gestaltet sein sollte. Deshalb haben die Koalitionsparteien der Bundesregierung vor vier Jahren im Koalitionsvertrag beschlossen, den Handel mit Flächenzertifikaten zunächst bundesweit gemeinsam mit den Kommunen im Modellversuch im Rahmen eines Planspiels „Flächenhandel“ zu erproben. Den Kommunen werden dabei Flächenausweisungsrechte in Form von Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Diese Flächenzertifikate benötigen sie, wenn sie außerhalb der Städte neue Fläche für die Bebauung ausweisen wollen. Wer nicht genug Zertifikate hat, muss sie von anderen Kommunen, die nicht im Außenbereich bauen wollen und Zertifikate übrig haben, kaufen. Insgesamt werden nur so viel Zertifikate auf die Kommunen verteilt, wie Flächen verbraucht werden. Für die Kommunen kann sich bei sparsamen Wirtschaften der Handel mit den Zertifikaten lohnen, weil sie dann Geld einnehmen können, um zum Beispiel Flächenrecycling oder Energiesparmaßnahmen zu finanzieren. Der Modellversuch wurde vom UBA gründlich vorbereitet und ist nun in der ersten Phase mit 15 Kommunen gestartet. Das sind: Dessau-Roßlau, Mönchengladbach, Bad Säckingen, Ostfildern, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Rendsburg, Büdelsdorf, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Hoya, Warpe, Hassel, Meerane und die Stadt Spremberg. Nach der Startphase können noch weitere 50 bis 100 Kommunen an dem „Planspiel Flächenhandel“ teilnehmen. Etliche haben bereits ihr Interesse signalisiert. Sie erhalten neben einer Aufwandsentschädigung wertvolle Unterstützung bei der Erfassung ihrer städtebaulichen Entwicklungspotenziale sowie beim Erstellen von Kosten-Nutzen-Analysen. Das Projektkonsortium „Planspiel Flächenhandel“, das den Modellversuch durchführt, hilft außerdem bei der Beantragung von weiteren Fördergeldern. Der Zertifikate-Rechner auf der Projekt-Website www.flaechenhandel.de gibt mit einem Mausklick darüber Auskunft, wie sich die Situation jeder deutschen Kommune in einem Flächenhandelssystem darstellt.
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Bild | 10 |
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