Antrag nach dem TranspG RLP Guten Tag, Ich bitte gem. § 2 Abs. 2 S. 1 TranspG RLP um Übersendung folgender Unterlagen zum BASF-Werk in Ludwigshafen: 1. Den/Die aktuellen Abwassereinleiter-Bescheide in den Rhein. 2. Sonstige aktuelle Bescheide, die den Betreiber zur Selbstüberwachung bei der Abwassereinleitung in den Rhein verpflichten. Zur Begründung weise ich vorsorglich auf Folgendes hin: Bei den begehrten Unterlagen handelt es sich um Umweltinformationen i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 2 TranspG RLP (Emissionen, Ableitungen). Der Begriff ist nach stRspr des BVerwG weit auszulegen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Meinem Anspruch auf Informationszugang stehen keine Ausschlussgründe entgegen. Bei den begehrten Unterlagen handelt es sich um Daten über Emissionen i.S.d. § 16 Abs. 6 TranspG RLP. Der Begriff ist nach Rechtsprechung des EuGH ebenfalls weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 23.11.2016, C-673/13, Rn. 51; EuGH, Urteil vom 23.11.2016, C-442/14, Rn. 58; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2017 – 10 S 413/15 –, juris, Rn. 54f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 16. Juli 2025 – 3 K 70/23 –, juris, Rn. 65). Ausreichend ist schon, dass die Unterlagen Auskunft darüber geben, welche Emissionen unter realistischen Bedingungen absehbar entstehen werden (EuGH, Urteil vom 23. November 2016 – C-442/14 –, juris, Rn. 79f.). Die Abwassereinleiterbescheide stellen eben solche Informationen dar. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können meinem Anspruch daher gem. § 16 Abs. 6 TranspG RLP ebenso wenig entgegengehalten werden wie der Schutz personenbezogener Daten. Andere Ausschlussgründe sind von vorneherein nicht ersichtlich. Ich bitte um Übersendung der Unterlagen und des Bescheids in elektronischer Form per E-Mail. Sollten wider Erwarten hierfür Gebühren anfallen bitte ich um eine kurze Mitteilung und Gebührenprognose vorab und behalte mir für diesen Fall eine gem. § 24 Abs. 1 S. 2 TranspG RLP stets gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort vor. Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und danke vorab für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen
Frist der EU-Kommission zur Einleitung von Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in Städten, Überschreitung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten insbesondere in den Städten Mainz, Ludwigshafen und Koblenz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europafragen und Eine Welt
Die Pfalzwerke Netz AG, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen am Rhein, hat für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 1; Anfangspunkt ist das SW Miesau, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 1, Flurstücke Nr. 510/1, Nr. 511/4 und Nr. 340 in der Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 9 mit Leitungseinführung in das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163 in der Gemarkung Hauptstuhl; Länge: 2,5 km; Ersatzneubau von neun Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, b) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 2; Anfangspunkt ist das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 9, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163, Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 29 mit Leitungseinführung in das UW Landstuhl, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 6,2 km; Ersatzneubau von 20 Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen c) Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Saarbrücken – Kaiserslautern (BL 453) im Abschnitt von Mast Nr. 6465_DB bis Mast Nr. 6467_DB durch Neubau der Maste Nr. 64 und Nr. 65 als notwendige Folgemaßnahme; Anfangspunkt ist Mast Nr. 6465_DB, Flurstücke Nr. 1684 und Nr. 1685, in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 6467_DB, Flurstück Nr. 1570/13 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 1,2 km; Neubau von zwei Masten, Übernahme der Bestandsseile AL/ST 240/50 mm², d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 3; Anfangspunkt ist das UW Landstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 29, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 58 mit Leitungseinführung in das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 8,4 km; Ersatzneubau von 29 Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 4; Anfangspunkt ist das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 58, Flurstück 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Endpunkt ist der Mast Nr. 63 mit Leitungseinführung in das SW Hohenecken, Portale Nord und Süd, Flurstück Nr. 3693/61 und Nr. 3693/62 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 1,5 km; Ersatzneubau von drei Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 300/50 mm² bzw. 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: • Landkreis Kaiserslautern o Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ▪ Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau o Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ▪ Ortsgemeinde Hütschenhausen ▪ Ortsgemeinde Ramstein-Miesenbach o Verbandsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Hauptstuhl ▪ Ortsgemeinde Kindsbach • Kreisfreie Stadt Kaiserslautern o Stadtteil Einsiedlerhof o Stadtteil Hohenecken
Über 200 Millionen Euro für die Infrastruktur in Rheinland-Pfalz – Land ruft 2025 Rekordsumme aus dem GVFG-Bundesprogramm ab Rheinland-Pfalz bringt die Schiene und damit den Ausbau einer klimafreundlichen Mobilität voran. Im Jahr 2025 hat das Land mehr als 200 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für Infrastrukturprojekte des Schienenverkehrs abgerufen. Das entspricht rund 10,5 Prozent des bundesweiten Gesamtvolumens. Dies ist der höchste Betrag, den das Land jemals aus dem GVFG-Programm nach Rheinland-Pfalz geholt hat. Damit belegt Rheinland-Pfalz bundesweit Platz fünf hinter Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und nur knapp hinter Nordrhein-Westfalen. „Wir sind stolz auf diesen Rekord. Er zeigt, dass wir mit unserer Infrastrukturpolitik die richtigen Weichen stellen“, erklärte Mobilitätsministerin Katrin Eder. „In den vergangenen fünf Jahren haben wir den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs konsequent vorangetrieben. Das verbessert die Lebensqualität der Menschen vor Ort und dient dem Klimaschutz.“ Denn die GFVG-Mittel fließen in zahlreiche konkrete Projekte in Stadt und Land. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen und Projekte in den Landkreisen Ahrweiler, Vulkaneifel, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Rhein-Pfalz und Bad Dürkheim sowie den Städten Mainz und Ludwigshafen. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Investitionen im ländlichen Raum, insbesondere in der Region Eifel. Allein 191 Millionen Euro entfielen auf Investitionen in diesen Teil von Rheinland-Pfalz, für die Elektrifizierung der Eifelstrecke und der Ahrtalstrecke. Im Süden des Landes wurde vor allem in Erhalt und Ausbau von Stadtbahnsystemen investiert. Selbstverständlich wird das Land darauf achten, dass in den kommenden Jahren auch andere Regionen zum Zuge kommen. Neben der Fortführung begonnener Projekte werden unter anderem Mittel in die Reaktivierung der Strecke Homburg-Zweibrücken, in weitere Elektrifizierungsprojekte in der Pfalz und an der Mosel sowie in die Erneuerung von Schieneninfrastruktur in der Nordpfalz und im Westerwald fließen. Mittelfristig sind des Weiteren Neu- und Ausbauvorhaben, Reaktivierungen von Schienenwegen sowie Neubauten von Bahnstationen im gesamten Bundesland im Rahmen des GVFG-Programms geplant. Hinzu kommen weitere Großprojekte abseits des GVFG-Programms, wie die 2025 in Betrieb gegangene Trierer Weststrecke, die reaktivierte Wieslauterbahn sowie zahlreiche weitere Bahnhofsmodernisierungen, Straßenbahnprojekte, Busbahnhöfe und barrierefreie Haltestellenumbauten sowie Mobilitätsstationen im gesamten Land, die mit Landes- und anderen Bundesmitteln 2025 finanziert wurden. „Diesen erfolgreichen Kurs werden wir in den kommenden Jahren fortsetzen. Mobilität verbindet die Menschen in Rheinland-Pfalz. Das betrifft alle Generationen und alle Regionen“, betonte Mobilitätsministerin Katrin Eder.
Im Zuge der Erreichung der Pariser Klimaziele bzw. des Green Deals sowie in Folge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine kommt der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr eine besonders hohe Relevanz zu. In diesem Kontext sind die Herstellung, der Transport, die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff von zentraler Bedeutung. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrs¬ministerium haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt, die im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts (sog. Important Project of Common European Interest, IPCEI) staatlich gefördert werden sollen. Die 8 Mrd. EURO staatlichen Fördermittel setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Rund 5,8 Mrd. EURO werden hierbei vom Bund an Förderung aufgebracht. Hinsichtlich der übrigen Fördermittel (rund 30 Prozent) verlangt der Bund verpflichtend, dass diese von den Ländern, in denen das jeweilige Projekt durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Bund setzt damit eine wichtige Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Die Förderung der deutschen Vorhaben erfolgt im Rahmen eines europäischen Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam mit 22 europäischen Partnerländern. Die verschiedenen nationalen Projekte sollen so miteinander vernetzt werden, dass alle Länder voneinander profitieren und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann. Neben den IPCEI-Projekten der Daimler Truck AG in Wörth und der BASF SE in Ludwigshafen hatte der Bund auch die bundesweite Förderung des Aufbaus eines Netzes von Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge im Grundsatz ausgewählt, da der Aufbau eines solchen Netzes unabdingbar ist, wenn es gelingen soll, Wasserstoff-getriebene Nutzfahrzeuge wirtschaftlich und technologisch erfolgreich im europäischen Fernverkehrsnetz zu etablieren. Im Zuge der IPCEI-Wasserstoff-Ausschreibung des Bundes kamen drei Konsortien mit Projekten zum Zuge, deren Ziel der nationale Aufbau einer Tankstelleninfrastruktur (350 bar und 700 bar) für Wasserstoff-betriebene LKW in einem europäischen Netz in Rheinland-Pfalz ist. Der Bund wählte hier die Shell Deutschland GMBH (am Standort Koblenz), die Projekt H2 Mobility Deutschland GmbH & Co. KG (am Standort Gensingen) sowie die TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH (am Standort Waldlaubersheim) zur Förderung aus. Der vom Bund genannte 30-prozentige Kofinanzierungsanteil beträgt über alle drei Projekte hinweg ca. 6,3 Mio. EURO. Mit Blick auf die erforderlichen Landesmittel steht eine entsprechende Verpflichtungsermächtigungs-Deckung in anderen Titeln des Einzelplans des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung; die entsprechenden Mittel müssen für die kommenden Haushaltsverhandlungen angemeldet werden.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungs-bedürftigen Anlagen
Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität berichtet zum aktuellen Stand und Entwicklung der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz. Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung berichtet über den in der letzten Woche erfolgten Cyberangriff auf die Verwaltung der Stadt Ludwigshafen. Der Minister für Wissenschaft und Gesundheit berichtet über den am 4. Novemb er 2025 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage -Regelung des Infektionsschutzgesetzes.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 123 |
| Europa | 1 |
| Land | 67 |
| Weitere | 253 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 9 |
| Daten und Messstellen | 165 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 59 |
| Infrastruktur | 1 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Taxon | 137 |
| Text | 147 |
| Umweltprüfung | 33 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 168 |
| Offen | 127 |
| Unbekannt | 137 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 432 |
| Englisch | 48 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 9 |
| Datei | 146 |
| Dokument | 261 |
| Keine | 92 |
| Webseite | 237 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 270 |
| Lebewesen und Lebensräume | 432 |
| Luft | 128 |
| Mensch und Umwelt | 428 |
| Wasser | 141 |
| Weitere | 389 |