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Untersuchungen zum Rueckstandsverhalten von Pirimicarb in Moehren nach praxisueblicher Anwendung des Insektizid-Praeparates PIRIMOR (ICI) gegen Blattlaeuse

Das Projekt "Untersuchungen zum Rueckstandsverhalten von Pirimicarb in Moehren nach praxisueblicher Anwendung des Insektizid-Praeparates PIRIMOR (ICI) gegen Blattlaeuse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pflanzenschutzamt Schleswig-Holstein durchgeführt. Im gewerblichen Moehrenanbau fehlt ein nuetzlingsschonendes Blattlausbekaempfungsmittel, dessen Einsatz wirtschaftlich und oekologisch vertretbar ist, so dass es im integrierten Pflanzenbau empfohlen werden kann. Als geeignetes Produkt wurde Pirimor Granulat zum Aufloesen in Wasser (ICI) vorgeschlagen. Der Versuch dient der Ermittlung der notwendigen Wartezeit zwischen letzter Anwendung und fruehestmoeglicher Ernte sowie der Formulierung eines konkreten Hoechstmengenvorschlags fuer Pirimicarb (P.) in Moehren nach Ausbringung von 300 g/ha. Versuchs-Varianten: 1. Unbehandelte Kontrolle; 2. Zwei Behandlungen im Abstand von 7 Tagen; 3. Drei Behandlungen im Abstand von 7 Tagen. Erarbeitung einer kapillar-gaschro- matographischen Rueckstandsanalysenmethode (DB-210; DB-1701/NPD) zur Erfassung des Wirkstoffs und der Summe seiner Metaboliten (Desmethyl-formamido-P., Desmethyl-P.). Probenblindwerte traten nicht auf. Validierungsdaten:Nachweisgrenze 0,002 mg/kg P.; Bestimmungsgrenze 0,005 mg/kg P.; 0,005 bzw. 0,01 mg/kg Desmethyl-P. Wiederfindungsraten (Dot. 0,1 und 1,0 mg/kg: 62 - 102 Rel.-Prozent. Die Rueckstandsergeb-nisse sind sehr guenstig (am Tag der Behandlung kleiner 0,01 mg/kg), so dass aus lebensmittelrechtlicher Sicht (1/10-Toleranz-Bedingung wird erfuellt) keine Bedenken bestehen.Hoechstmengevorschlag: 0,1 mg/kg (nicht toxikologisch begruendet, sondern auf der Basis Guter Fachlicher Praxis und wg. zuverlaessiger Bestimmbar- keit (gerichtsfeste Ergebnisse). Der Zulassungsinhaber sollte ermuntert werden, die Zulassung auch fuer diese Indikation zu beantragen, evtl. mit dem Hinweis auf Lueckenindikation. Auf Grund der rechtlichen Situation kann dieses Produkt fuer dieses Anwendungsgebiet amtlicherseits nicht empfohlen werden.

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