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Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten

Nr.: 12/2012 Halle (Saale), 27.12.2012 Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten Der Feinstaub-Grenzwert in Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2012 an allen lan- desweit 26 Feinstaub-Messstationen eingehalten. In den verbleibenden Tagen bis Jahresende ist davon auszugehen, dass nirgendwo mehr als die zugelas- senen 35 Tage zusammenkommen, an denen die Tagesbelastung von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft überschritten wird. Das geht aus den aktuellen Messwerten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt hervor. Noch im vergangenen Jahr war der Grenzwert in vier Städten (Magdeburg, Halle, Wittenberg und Halberstadt) überschritten worden. Im Jahr 2012 gab es relativ wenige Wetterlagen mit ungünstigen Luftaus- tauschbedingungen. Problematisch sind solche Inversionslagen vor allem im Winter, wenn sich Schadstoffe aus Auspuffen und Schornsteinen am Boden wie unter einer Glocke ansammeln. Der Rückgang der Belastung in den Städten Magdeburg und Halle ist auch im Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzonen zu betrachten. Ab dem 01. Januar 2013 tritt die nächste Stufe der Umweltzone in Kraft. Es dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Innenstädte befah- ren, was mit einem weiteren Rückgang des Schadstoffausstoßes verbunden sein wird. Erwartungsgemäß werden jedoch im Rahmen des traditionellen Feuerwerks zum Jahreswechsel vielerorts nicht nur die Raketen, sondern auch die Fein- staubwerte in die Höhe schießen. In zurück liegenden Jahren wurde in der Silvesternacht in einigen Städten kurzzeitig schon das 20-fache des zulässi- gen Tagesmittelwertes (50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) gemessen. So schön diese Feuerwerkstradition auch sein mag – für Umwelt und Gesund- heit stellt sie eine Belastung dar, unterstreicht Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz, und wirbt dafür, vielleicht auf den einen oder anderen Silvesterböller zu verzichten. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -Tel. 0391-56 54 50 Messnetzzentrale Luftüberwachungssystem LÜSA -www.lau.sachsen-anhalt.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG - Nur an Silvester wird alljährliche Feinstaubspitze erwartet - E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 Anlage: Anzahl der Tage an Messstationen Sachsen-Anhalts mit Tagesmittelwert > 50 µg/m³ Stand: 20.12.2012 (vorläufige Angaben) Messort/StationsnameAnzahl der Tage mit Tages- mittelwert > 50 µg/m³ 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt Halle/Paracelsusstraße Magdeburg/Schleinufer Aschersleben Halberstadt/Friedenstraße Magdeburg/Damaschkeplatz Magdeburg/Reuter-Allee Wittenberg/Dessauer Str. Halle/Merseburger Str. Halle/Nord Magdeburg/West Zeitz Bernburg Leuna Domäne Bobbe Dessau/Albrechtsplatz Halberstadt Bitterfeld/Wolfen Wernigerode/Bahnhof Burg Pouch Weißenfels/Am Krug Hettstedt/Industrie Stendal/Stadtsee29 22 20 19 19 18 17 14 13 11 11 10 9 9 8 8 8 8 7 6 6 6 6 Wittenberg/Bahnstraße Zartau Unterharz/Friedrichsbrunn5 3 2 Die EU-Richtlinie 2008/50/EG erlaubt Überschreitungen an 35 Tagen im Jahr. Feinstaub kann in die Lunge gelangen und Entzündungen, Asthma oder Krebs auslösen. Die feinen Staubpartikel stammen vor allem aus dem Straßenverkehr, aus Heizungen und Industriean- lagen. 2/2

Standorte der Messstationen des LÜN

Zur Überwachung der Luftqualität betreibt das GAA Hildesheim (ZUS LLG) das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN). An den dargestellten ortsfesten Messstationen werden gasförmige und partikuläre Schadstoffe in der Luft sowie meteorlogische Parameter erfasst. Es wird zwischen verkehrsnahen, industriell geprägten und Messstationen im städtischen, vorstädtischen bzw. ländlichen Hintergrund unterschieden.

Beurteilungsgebiete und Ballungsräume in Niedersachsen

Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.

Hamburger Luftmessnetz (HaLm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom B) - Beurteilungsgebiete 2023 (INSPIRE View/WMS)

Datenstrom B umfasst alle Informationen zu den Beurteilungsgebieten – wie Name, Gebietscode, Abgrenzung, Einwohnerzahl, Historie, Schadstoffe und Schutzziele, Fristverlängerung.

Ökosystem Schutzgebiete in Niedersachsen

Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.

Luftqualität Emissionen Immissionen Industrieanlagen Luftreinhalteplanung Gerüche Fachpublikationen

Lufthygienisches Überwachungssystem Sachsen-Anhalt Mess- und Informationssystem Aktuelle Luftmesswerte Aktuelle Messstandorte Messnetzkonzeption Emissionen Emissionsüberwachung Emissionsmessungen Immissionen Überblick Luftüberwachungsmessnetz Sachsen-Anhalt Diskontinuierliche Messungen Industrieanlagen Berichtspflichten Anlagensicherheit Stand der Technik Anzeige-/Meldepflicht nach der 42. BImSchV Luftreinhalteplanung Übersicht für Sachsen-Anhalt Luftreinhaltepläne und Pläne für kurzfristige Maßnahmen Studien und Evaluierungen Gerüche Rechtliche Grundlagen Beurteilung und Begrenzung von Geruchsimmissionen Fachpublikationen Immissionsschutzberichte Untersuchungsberichte Fachinformationen, Hinweise, Handlungsempfehlungen, Merkblätter

Luftqualitätsdaten (Datenstrom E1b) - modellierte und geschätzte Einzelwerte 2021 (Datensatz)

Datenstrom E1b umfasst modellierte und geschätzte (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10). Der Bericht umfasst zudem Informationen über die Datenqualitätsziele.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom E1b) - modellierte und geschätzte Einzelwerte 2022 (Datensatz)

Datenstrom E1b umfasst modellierte und geschätzte (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10). Der Bericht umfasst zudem Informationen über die Datenqualitätsziele.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom E1a) - Validierte Einzelwerte 2019 (Datensatz)

Datenstrom E1a umfasst gemessene (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Stickstoffdixoid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub, Ruß, Gesamtstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10, PM2.5, TSP) sowie der Gesamtdeposition (BULK), der nassen Deposition und meteorologische Messgrößen (z.B. Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck), für die eine Datenbereitstellungspflicht besteht. Der Bericht umfasst zudem die Datenqualitätsziele (Messunsicherheit, Mindestzeiterfassung (time coverage) erfüllt ja/nein, Mindestdatenerfassung (data capture) erfüllt ja/nein) und Informationen zu Konzentrationswerten die natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz zuzurechnen sind (Konzentrationswerte ohne etwaige Korrekturabzüge).

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