Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Kultusministerkonferenz Umweltbundesamt: Fensterlüftung wirksamster Weg zu virenarmer Luft Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. „Kern unserer Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Auch zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten gibt das UBA Empfehlungen. Die KMK hatte das UBA im Rahmen eines Fachgesprächs am 23.09.2020 zum Thema „Lüften in Schulräumen“ gebeten, die Handreichung zu erstellen. Sie wird nun über die Länder an alle Schulen in Deutschland verteilt. Dirk Messner: „Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen. Unsere Handreichung soll den Schulen helfen, richtig und möglichst effektiv zu lüften. Einen hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich nicht. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen gemäß den Vorgaben der Länder sind und bleiben wichtig und sollten im Schulalltag beachtet werden.“ Stefanie Hubig, KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Die Handreichung bietet Handlungssicherheit für alle an Schule Beteiligten und ich freue mich, dass wir sie nun allen Ländern, Schulträgern und Schulen zur Verfügung stellen können. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften beinhalten kurze und präzise Hinweise, warum, wann und auf welche Weise gelüftet werden soll – und nimmt dabei auch Bezug auf häufig gestellte Fragen. Mit fachgerechtem Lüften leisten wir einen entscheidenden und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen.“ Neben dem 20-minütlichen Lüften sollte auch in jeder Unterrichtspause gelüftet werden. Zum Lüften sollten alle Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Nur ein Fenster teilweise zu öffnen oder die Fenster zu kippen reicht nicht aus. Ideal ist das Querlüften, wenn Fenster auf gegenüberliegenden Seiten geöffnet werden können. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab; wer schnell friert, kann für die Zeit kurz einen Pullover überstreifen. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Raumtemperatur rasch wieder an. Mit einfachem Lüften werden neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch CO2 , Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel. Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Unter diesem Link finden Sie Videomaterial von Heinz-Jörn Moriske, Experte für Innenraumlufthygiene: https://www.youtube.com/watch?v=zrOtL8-HbGE . Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Originalvideodaten gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu unter presse [at] uba [dot] de . Hier finden Sie eine Infografik in unterschiedlichen Grafikformaten zur freien Verwendung und Anpassung an Ihr eigenes Design: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/infografik-lueften-in-schulen Unten finden Sie auch eine Audiodatei des heutigen Pressegesprächs zum Download. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:
Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)
Kommission Innenraumlufthygiene nimmt Stellung zu Luftreinigern an Schulen Der Einsatz von mobilen Luftreinigern allein ist kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Es gibt aber Fälle, wo Luftreiniger das Lüften sinnvoll ergänzen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA). Die Kommission empfiehlt Luftreiniger in Schulen dort einzusetzen, wo die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen. Die Geräte sollten aber vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen. Um das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die IRK weiterhin als erste und wichtigste Säule das Lüften über weit geöffnete Fenster gemäß der Handreichung des Umweltbundesamtes vom 15. Oktober 2020. Demnach sollte alle 20 Minuten für etwa 3-5 Minuten gelüftet werden sowie in den Unterrichtspausen durchgehend. Sollten sich die Fenster nicht weit genug öffnen lassen, ist die zweite Option, einfache Zu- und Abluftanlagen in die Fenster einzubauen. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft die Raumluftqualität verbessern. Erst wenn diese beiden Optionen nicht realisierbar sind, hält die IRK Luftreiniger als flankierende Maßnahme zur Minderung eines Infektionsrisikos für geeignet. Deren Fähigkeit zur zuverlässigen Entfernung virushaltiger Partikel in Realräumen sollte vor dem Einsatz experimentell nachgewiesen sein. Die IRK betont dabei erneut, dass durch den Einsatz dieser Geräte nicht alle Verunreinigungen aus der Raumluft entfernt werden. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Deshalb sollte jede Lüftungsmöglichkeit auch beim Einsatz von Luftreinigern weiter genutzt werden. Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind laut IRK für den Unterricht nicht geeignet. Alle hier genannten Maßnahmen, Lüftungskonzepte und -techniken sowie ggf. der Einsatz von mobilen Luftreinigern, so die IRK, ersetzen nicht die weiteren Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2. Sie bieten insbesondere keinen wirksamen Schutz gegenüber einer Exposition durch direkten Kontakt bzw. Tröpfcheninfektion auf kurzer Distanz. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene/Händewaschen, Alltagsmasken) ist daher unabhängig von den obigen Maßnahmen weiterhin zu beachten (AHA+L). Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:
Liebe Leserin, lieber Leser, was sorgt in der Corona-Pandemie am besten für gesunde Luft in Klassenzimmern – Lüften oder mobile Geräte zur Luftreinigung? Mehr dazu im Schwerpunktbeitrag dieser Newsletterausgabe. Weitere Themen sind unter anderem die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, der 2018 erneut gestiegene Verbrauch von Verpackungen in Deutschland sowie Empfehlungen, wie sich Lärmkonflikte in Kommunen lösen oder von Anfang an vermeiden lassen. Interessante Lektüre und bleiben Sie gesund Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Coronaschutz in Schulen: Stoßlüften bringt am meisten für gesunde Luft Regelmäßig kurz Stoßlüften über weit geöffnete Fenster sorgt für frische und virenarme Luft. Quelle: Wavebreakmedia / iStockphoto Die Corona-Pandemie stellt Schulen vor große Herausforderungen und sorgt für Diskussionen über die geeigneten Schutzmaßnahmen. Um die Luft in den Klassenzimmern möglichst virenarm zu halten, rät das UBA, alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten sowie in allen Pausen bei weit geöffneten Fenstern zu lüften. Mobile Geräte für die Luftreinigung sind weniger effektiv. Sie sind in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien. Außerdem wälzen sie die Luft lediglich um, so dass sich CO2 und Feuchte mit der Zeit im Klassenraum anreichern können – das kann zu Müdigkeit und Konzentrationsproblemen führen und Schimmel begünstigen. Deshalb sind die Geräte allenfalls als Ergänzung zum Lüften geeignet, wenn in Klassenräumen die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen, die frische Luft von draußen zuführen. Mobile Luftreiniger sollten in jedem Fall vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen. Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind aus innenraumhygienischer Sicht für den Unterricht nicht geeignet. Gefährliche Plastikrückstände – Wir alle haben Weichmacher im Urin Dr. Marike Kolossa, Toxikologin am Umweltbundesamt, in der Sendung „W wie Wissen“ im ARD-Fernsehen Wie kann man im Alltag CO2 sparen? Tipps von UBA-Experte Dr. Michael Bilharz Wie der Klimawandel krank macht UBA-Experte für "Umwelt & Gesundheit" Dr. Hans-Guido Mücke in der Radiosendung "Wissen" des SWR2 im Rahmen der ARD-Themenwoche 2020: #WIELEBEN – BLEIBT ALLES ANDERS 180 Mit mehr als 180 Maßnahmen will die Bundesregierung Deutschland klimafest machen – gegen Risiken durch Hoch- und Niedrigwasser oder gestörte Infrastrukturen, Beeinträchtigungen der Landwirtschaft, Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken in der Wirtschaft sowie Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes.
Liebe Leser*innen, die verheerenden Überflutungen nach Starkregen in diesem Juli, aber auch die Schäden durch Hitze und Dürre in den vergangenen Jahren in Deutschland zeigen es deutlich: Die Zeit ist überfällig für wirksamen Klimaschutz – aber auch für die Anpassung an mittlerweile unvermeidliche Folgen der Erderhitzung. Unsere Vorschläge für die Vorsorge vor Klimarisiken in Deutschland stellen wir in dieser Newsletter-Ausgabe vor. Außerdem haben wir den wissenschaftlichen Stand zum Thema Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie zusammengefasst. Kommunen, Unternehmen, Verbände und Bildungseinrichtungen möchten wir auf die im September wieder anstehende Europäische Mobilitätswoche aufmerksam machen: Teilnehmen lohnt sich in diesem Jahr besonders! Nicht zuletzt wollen wir auf unsere neuen Ratgeber für verschiedene Zielgruppen hinweisen, um Verpackungsmüll bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen zu reduzieren. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern: Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken Extreme Wetterereignisse werden durch den Klimawandel heftiger und häufiger. Quelle: Jürgen Flächle / Fotolia.com Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der im Juni 2021 von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt vorgestellten Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwettereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche Klimafolgen anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente, wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz . Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a des Grundgesetzes, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden. Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßig Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen, wie etwa Land(um)nutzungen (beispielsweise Ausmaß der Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt. Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf unter 2 Grad zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen. Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen. Klimaanpassung – eine Generationenaufgabe UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem RBB-Inforadio Präsident des Umweltbundesamts: "Klimaschutz ist Menschheitsaufgabe für dieses Jahrhundert" UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem Radiosender SWR2 Messner: Ohne höheren CO2-Preis wird Klimaschutz noch teurer UBA-Präsident Dirk Messner im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks über Klimaschutz, den CO2-Preis, einen sozialen Ausgleich und die Bedeutung der Artenvielfalt für den Klimaschutz UBA-Zahl des Monats Juli 2021 Quelle: Umweltbundesamt Die Badegewässer Deutschlands sind in einem guten Zustand. Rund 91 % der Binnengewässer und fast 84 % der Küstengewässer erreichten im Jahr 2020, gemessen an den Qualitätsanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie, eine ausgezeichnete Badegewässerqualität. Zwischen 1992 und 2001 stieg der Anteil der Badegewässer, die die Richt- und Grenzwerte einhalten, beständig an.
Liebe Leser*innen, die großen Zerstörungen durch Überflutungen nach Starkregen in Deutschland werfen viele Fragen auf. Warum kommt es zu Hochwasser? Wie können Bürger*innen und Kommunen vorsorgen? Und was ist in den betroffenen Orten jetzt zu beachten, wo das Wasser zurückgegangen ist? Mehr dazu in diesem Newsletter. Auch um das Thema mobile Luftreiniger an Schulen in Zeiten der Pandemie geht es. Das UBA hat im Juli die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer Sicht zusammengefasst und zusammen mit dem Verband Deutscher Ingenieure (VDI) Anforderungen und Prüfkriterien für mobile Luftreiniger erarbeitet. Außerdem haben wir Ihnen unsere Sommer-Tipps zusammengestellt und würden uns freuen, wenn Sie sich über eine Teilnahme an einer EU-Konsultation mit uns dafür einsetzen, dass Verbraucher*innen künftig besser erkennen können, wie umweltfreundlich Wasch- und Reinigungsmittel sind. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leserin, lieber Leser, Weihnachten und der Jahreswechsel nahen mit schnellen Schritten. Tipps und Fakten rund um Weihnachtsaccessoires, Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk und Streumittel gegen glatte Gehwege finden Sie in dieser Newsletterausgabe. Außerdem können Sie die Einschätzung unserer Kommission für Innenraumlufthygiene zum Einsatz von Luftreinigern an Schulen lesen. Interessante Lektüre und eine schöne und gesunde Adventszeit wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Das Projekt "Verbesserung der Innenluftqualität durch Luftreiniger (Entstoffer) im Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für GebäudeEnergetik (IGE), Lehrstuhl für Heiz- und Raumlufttechnik durchgeführt. Gute Luftqualität ist insbesondere in den Räumen erforderlich, in denen sich Menschen lange aufhalten; z. B. Räume in Wohngebäuden oder Bürogebäuden, Schulgebäuden, Konferenzzentren etc.. Die hohe Dichtigkeit solcher Gebäude, vor allem wenn es sich um Neubau oder sanierte Gebäude handelt, verhindert zum einen, dass Geruchs- bzw. Schadstoffe von Personen sowie aus Baumaterialien und Möbeln nach außen abgeführt werden; zum anderen verursacht die Verbesserung der Raumluftqualität mit konventionellen Maßnahmen - freie oder maschinelle Lüftung - einen mehr oder weniger hohen Energieverbrauch. Eine viel versprechende Lösung besteht darin, dass ein maschinelles Lüftungssystem den Personen im Raum die erforderliche Atemluft (Sauerstoff) bereitstellt und die Schadstoffe durch besondere Einrichtungen wie z. B. Luftreiniger gereinigt wird. Im Rahmen dieses Projektes wird der potenzielle Einsatz solcher Luftreiniger, hier als Entstoffer bezeichnet, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten mit numerischen Methoden untersucht. Den Untersuchungen liegt ein einfacher Büroraum für zwei Personen zu Grunde. CO2 wird nur als Indikator für die Bewertung der Raumluftqualität verwendet. Es werden Fälle für Mischlüftung und für Schichtlüftung im Raum untersucht. Bei den Fällen mit Mischlüftung werden zwei Varianten betrachtet: Der Zuluftstrom besteht zu 100 % aus Außenluft (Referenzfall) bzw. zu nur 10 % aus Außenluft und zu 90 % aus Umluft. Bei den Schichtlüftungsfällen besteht die Zuluft zu 100 % aus Außenluft (Referenzfall), der Luftstrom der Varianten beträgt aber nur 10 % des Referenzfalls. Die Positionierung der Entstoffer sowie der Betrieb des integrierten Ventilators in den Entstoffern werden bei den Untersuchungen variiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Raumluftqualität durch Einsatz von Entstoffern erkennbar verbessert werden kann, auch wenn der Außenluftwechsel nur 10 % des üblichen Luftwechsels beträgt. Die Positionierung der Entstoffer im Raum sowie der Betrieb des integrierten Ventilators spielt bei der Wirkung der Entstoffer auch eine wichtige Rolle.
Das Projekt "PISA Platz-Integrierte Sekundärluft-Aufbereitung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Luft- und Kältetechnik gemeinnützige Gesellschaft mbH durchgeführt. Ziel dieses Forschungsprojektes ist die Entwicklung eines dezentralen Luftreinigungsgerätes für Tischmöbel zur Erfassung und Filterung von belasteter Atemluft direkt am Entstehungsort. Das Gerät wird als Nachrüstmodul für vorhandene Möbel oder als Komponente für die Integration in neue Tischmöbel konzipiert. Insbesondere in Schulräumen sollen solche technischen Möbel mit Reinigungsfunktion zum Einsatz kommen und einen gefahrlosen Präsenzunterricht ermöglichen.
Das Projekt "Teilvorhaben: mobile Raumluftreiniger" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mann + Hummel GmbH durchgeführt. Durch die COVID-19-Pandemie ist das Bewusstsein für Raumluftqualität stark gestiegen, die neuerdings auch durch die Konzentration potenziell virenbeladener Aerosolpartikeln definiert ist. Aktuell liegt der Fokus von Maßnahmen auf dem Gesundheitsschutz, d.h. einer maximalen Reduktion der Partikelkonzentration, während der Energiebedarf kaum berücksichtigt wird. In ESTATE sollen daher Möglichkeiten zur Reduktion der Partikelkonzentration im Hinblick auf ihre Energieeffizienz beleuchtet und maximal sinnvoll kombiniert werden. Als energetisch optimale Lösung wird eine digital gesteuerte stationäre raumlufttechnische Anlage als ganzheitliches Konzept basierend auf Online-Messdaten der Raumluftqualität angestrebt. Als dauerhafte Lösung für Bestandsgebäude und zur Entwicklung von Betriebsweisen, optimierten Komponenten und Materialen werden mobile, flexible Luftreinigungsgeräte eingesetzt. Im zentralen Schritt sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei hohem Gesundheitsschutz entwickelt und basierend auf digitalen Techniken wie Sensornetzwerken, künstlicher Intelligenz, Strömungssimulation (Computational Fluid Dynamics) sowie cloudbasierter Datenanalyse gewinnbringend miteinander kombiniert werden. Durch Technologieweiterentwicklung soll eine verbesserte Energieeffizienz nicht nur auf System-, sondern auch auf Komponentenlevel erreicht werden. Die Ergebnisse sollen in Form von Referenzdatensätzen sowie in Form von Betriebsstrategien kurzfristig für die COVID-19-Pandemie, längerfristig für potenzielle zukünftige und durch Aerosole übertragbare Infektionskrankheiten Bausteine liefern, die ein stabiles Level an Gesundheitsschutz bieten und dabei aktiv die Erreichung der Klimaziele durch CO2-Einsparung mittels digitalisierter energieeffizienter Lösungen begünstigen. Damit wird die Grundlage für umfassende und nachhaltige Luftreinigungskonzepte geschaffen, die sowohl fest installierte raumlufttechnische Anlagen als auch mobile Luftreiniger berücksichtigen.