Strahlenschutz bei UV-C-Luftreinigern nur teilweise sichergestellt BfS lässt Desinfektionsgeräte untersuchen Ausgabejahr 2024 Datum 29.04.2024 Raumluftdesinfektion mit UV-C Quelle: abramov_jora/Stock.adobe.com Seit der Corona-Pandemie hat die Desinfektion von Raumluft und Oberflächen mit UV - C - Strahlung an Bedeutung gewonnen. Vor allem öffentlich zugängliche Gebäude wurden seitdem mit UV - C -Luftreinigern ausgestattet, darunter beispielsweise Hotels und Gaststätten oder Arztpraxen. Auch privat kommen die Geräte zum Einsatz. Allerdings birgt die Anwendung von UV - Strahlung auch Risiken für Haut und Augen . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat daher 41 Geräte auf ihre Sicherheit im Rahmen eines Forschungsvorhabens testen lassen. Das Ergebnis: Durchdachter, guter UV -Schutz ist möglich und wird teilweise auch umgesetzt. Zugleich gibt es aber Geräte, bei denen eine direkte Gefährdung für Augen und Haut nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Fällen sogar zu erwarten ist. Die Studie zeigt außerdem, dass die Herstellerangaben nicht in allen Fällen das tatsächliche Risiko abbilden. UV - C - Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV - C - Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion und die Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: Die Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu können. Die Wirksamkeit der Geräte wurde in der Studie nicht untersucht. UV-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend Da UV - Strahlung Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen krebserregend ist, sollten UV - C -Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden, dass Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sind. Keinesfalls sollte UV - C - Strahlung am Körper eingesetzt werden. In der Studie wurden 41 Geräte mit UV - Strahlenquellen untersucht und hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut beurteilt. Dazu gehörten insbesondere 20 mobile Luftreiniger, 11 Desinfektionsstäbe und Freistrahler. 41 verschiedene Geräte im Test Quelle: Martina/Stock.adobe.com Am besten schneiden geschlossene Systeme bei mobilen UV -Luftreinigern ab. Immerhin etwa die Hälfte dieser Produktgruppe ist auch für den Einsatz in Kindergärten und Schulen geeignet, da von ihnen kaum oder keine messbare UV - Strahlung abgegeben wird. Bei der Gruppe der Freistrahler zeigt sich hingegen ein deutlich erhöhtes Risiko , für das die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen der Hersteller nicht in allen Fällen ausreichend sind. Abzuraten ist von einem Heimwerker-Modell zum Selbstbau, das keinerlei Sicherheitsmechanismen vorsieht. Herstellerangaben oftmals unzureichend Die Verantwortung, dass das Produkt sicher ist und somit auch der Schutz vor UV - C - Strahlung bei der Nutzung der Geräte eingehalten wird, liegt in der Verantwortung der Hersteller. Daher wurden in der Studie auch Herstellerinformationen zur sicheren Handhabung bewertet. Der Vergleich der Herstellerangaben mit den Messergebnissen zeigt, dass einige der geprüften Geräte höhere UV - Strahlung abgeben als vom Hersteller angegeben. Des Weiteren wurden einige Geräte falsch oder nicht ausreichend gekennzeichnet, auch im Hinblick auf nötige Warnhinweise. Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion von Lebensmitteln wird UV - C - Strahlung schon seit längerem eingesetzt. Diese Form der Desinfektion kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch. Stand: 29.04.2024
Mobile Luftreiniger: Nur als Ergänzung zum Lüften sinnvoll Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, ist nach jetzigem Wissensstand unsicher. Da die Geräte weder CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das UBA weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Dieser Text bildet den Stand am 11.02.2021 ab. Hier finden Sie die aktuelle Einschätzung des UBA zur Thematik . Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Klassenräumen werden mobile Luftreinigungsgeräte (d. h. frei im Raum aufstellbare Geräte) als Maßnahme diskutiert, um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen. Mobile Luftreinigungsgeräte sind je nach technischer Auslegung (Prinzip; Dimensionierung) in der Lage, Viren aus der Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt ihre Wirksamkeit in realen Räumen neben den technischen Spezifikationen auch von den Aufstellbedingungen vor Ort und von der Luftausbreitung im Raum ab. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid (CO 2 ) und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung ( Kommission Innenraumlufthygiene (IRK), Stellungnahme vom 16.11.2020 [1]). Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen aus Sicht des UBA Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lüftungsmaßnahmen an Schulen in folgender Rangfolge zu betrachten: In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft, ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen. In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2 -Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen , sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann. Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall). Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion über Aerosole wirksam zu vermindern, wird eine Reinigungsleistung des Geräts gefordert, die mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entspricht. Bei einem Klassenraumvolumen von zum Beispiel 200 m³ entspricht dies einer Reinigungsleistung von mindestens 1.200 m³ an keimfreier Luft pro Stunde. Technische Optionen bei mobilen Luftreinigungsgeräten Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden: Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Hierzu ist im Einzelnen anzumerken: Mobile Filtergeräte sollten möglichst mit hocheffizienten Gewebefiltern (Filterklassen H 13 oder H 14)) ausgestattet sein, da nur diese eine vollständige Entfernung von Viren aus der durch das Gerät gesaugten Luft gewährleisten. Feinfilter der Klassen F7 bis F9 (alte Bezeichnung) bzw. ISO ePM2,5 65% bis ISO ePM1 80% (neue Bezeichnung), wie sie z.B. in herkömmlichen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit zwei Filterstufen zum Einsatz kommen, lassen einen Anteil der Aerosolpartikel in der behandelten Luft übrig. Filtergeräte mit hocheffizienten Filtern sind in der Lage, die Zahl der die Aerosolpartikel in einem Raum zu senken. Um die bestmögliche Wirkung mit Filtergeräten zu erzielen und über die Dauer der Betriebszeit zu erhalten, müssen die Filter in der Regel nach einer gewissen Betriebszeit gewechselt werden. Je nach Staub- und Partikelbelastung kann das nach einem halben bis einem Jahr der Fall sein. Hierzu sind Fachkenntnisse oder geschultes Personal erforderlich. Um keinen störenden Geräuschpegel im Raum entstehen zu lassen, sollten vor Beschaffungen entsprechende Kenndaten zur Geräuschentwicklung vom Hersteller eingeholt werden. UV-C Strahlung ist vom Grundsatz her in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Geräte mit UV-C Strahlungsquellen werden schon seit langem zur Entkeimung von Oberflächen z. B. in Laboren oder zur Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob ein Gerät einen ausreichend großes Luftvolumen desinfizieren und die gereinigte Luft gut im Raum zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in mobilen Luftreinigern vom UBA für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann. Die IRK empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 daher a) den Nachweis der Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit – als Prüfung des eingesetzten mobilen Geräts. In privaten Wohnungen sieht das UBA den Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile Geräte mit UV-C-Technik haben gegenüber solchen mit Filtration den Vorteil der meist geringeren Geräuschentwicklung im Betrieb. Auch Ionisation und Plasma sind in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Im Rahmen von Luftreinigungsanlagen findet diese Technologie seit vielen Jahren Anwendung. Tendenziell sind auch die Geräte wartungsärmer als solche mit Filtration, weil keine Filter zu ersetzen sind. Auch die Geräuschentwicklung ist im Allgemeinen geringer als bei filtrierenden Geräten. Dem UBA liegen derzeit jedoch keine Daten vor, ob die Effizienz der im Handel befindlichen Geräte ausreicht, um einen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 in großen und dicht belegten Innenräumen wie Klassenräumen zu gewährleisten. Generell sollte vor Beschaffung entsprechender Geräte eine Wirksamkeitsprüfung vom Hersteller eingeholt werden. Bei Ionisations- und Plasmatechnologie kann aufgrund des physikalischen Prinzips im Gerät Ozon entstehen. Es wird empfohlen, Herstellerinformationen einzuholen, inwieweit Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt bei einem bestimmten Gerät auch in den Innenraum gelangen kann. Eine gezielte Behandlung von Raumluft mit Ozon (auch während der Durchleitung der Luft durch einen mobilen Luftreiniger) lehnt das UBA grundsätzlich ab. Ozon ist ein Reizgas und kann mit anderen Stoffen, allen voran mit flüchtigen organischen Verbindungen ( VOC ), chemisch reagieren und dabei unbekannte Folgeprodukte bilden. Diese Kategorie von Luftreinigern ist ungeeignet für eine Anwendung in Räumen, in denen sich Personen befinden. Für eine größtmögliche Wirksamkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten (egal mit welcher Technologie sie arbeiten) ist die sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) von entscheidender Bedeutung. Die Reinigungsleistung muss in Abhängigkeit der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Bei Geräten, deren Wirkung auf einer Luftreinigung innerhalb des Geräts beruht (wie z.B. Filtergeräte), sind die Ansaug- und Abblasrichtung der Luft mit entscheidend dafür, dass die Geräte wesentliche Anteile der Mischluft im Raum erfassen und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben können. In der Produktliteratur finden sich häufig Prüfberichte zu Luftreinigungsgeräten, wo zu Beginn des Experiments ein Raum einmalig mit Partikeln gefüllt wird, und anschließend Abklingkurven infolge der Luftreinigung ausgewertet werden. Solche Prüfberichte erwecken den Eindruck, man könne die Konzentration von Aerosolen in einem Realraum beliebig reduzieren. Die reale Situation ist jedoch verschieden, insofern eine infektiöse Person kontinuierlich virushaltige Aerosole in die Raumluft emittiert. Ein mobiles Gerät kann die Konzentration von Aerosolen in einer realen Situation somit reduzieren, aber zu keinem Zeitpunkt auf null bringen. Sind mehrere infektiöse Personen anwesend, würde die Reinigungswirkung mobiler Geräte in Bezug auf virushaltige Aerosole entsprechend weiter sinken. Mobile Luftreinigungsgeräte dürfen daher nicht als absoluter Schutz vor infektiösen Aerosolen angesehen werden. Fazit Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte benötigt man Prüfnachweise, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) breitstellen kann. Im Fall von Techniken, welche ihre Wirkung durch Inaktivierung der Erreger entfalten, erfordern diese Prüfungen Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren) unter den geplanten Betriebsbedingungen und nicht nur den grundsätzlichen Nachweis des Effekts unter Laborbedingungen. Vor Beschaffungen wird empfohlen, entsprechende Prüfnachweise der Geräte unter Realbedingungen von den Herstellern einzuholen. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) ist in Ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 zum selben Schluss gekommen und hat die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert [1]. Langfristige und nachhaltige Ziele Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen sollten perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden [7]. Solche Anlagen beseitigen die Vielzahl innenraumhygienischer Probleme in dicht belegten Räumen (Luftgetragene Erreger, Kohlendioxid, Wasserdampf, Gerüche) in einem Gang. Stand der Technik sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels der Abluft anwärmen. Als „Komfortlüftung“ werden Systeme bezeichnet, die eine kontrollierte Erwärmung oder auch Abkühlung (Sommer) erlauben. Solche Systeme sind auch als dezentrale Anlagen verfügbar, mit denen Räume einzeln ausgestattet werden können. Quellen [1] IRK (2020): Einsatz mobiler Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie. Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schul... [2] Kähler, C. J., T. Fuchs, B. Mutsch, R. Hain (2020): Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? doi: 10.13140/RG.2.2.11661.56802 [3] Curtius, J., M. Granzin, J. Schrod (2020): Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne transmission risk for SARS-CoV-2. medRxiv 2020.10.02.20205633; doi: https://doi.org/10.1101/2020.10.02.20205633 [4] Exner, M. et al. (2020): Zum Einsatz von dezentralen mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Prävention von COVID-19. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Stand 25.9.2020. [5] Gunschera, J., Markewitz, D., Bansen, B., Salthammer, T., Ding, H., 2016. Portable photocatalytic air cleaners: efficiencies and by-product generation. Environ Sci Pollut Res 23, 7482–7493. https://doi.org/10.1007/s11356-015-5992-3 [6] Siegel, J.A., 2016. Primary and secondary consequences of indoor air cleaners. Indoor Air 26, 88- 96. https://doi.org/10.1111/ina.12194 [7] IRK (2015): Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission zu Luftreinigern, Bundesgesundheitsblatt 58, S. 1192 [8] UBA (2017): Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden. Teil I: Bildungseinrichtungen https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderungen-an-lueftungsk...
Anforderungen an mobile Luftreiniger an Schulen Das Umweltbundesamt (UBA) und der Verband Deutscher Ingenieure (VDI) haben Anforderungen und Prüfkriterien für mobile Luftreiniger erarbeitet. Luftreiniger, die diese Bedingungen erfüllen, sind geeignet, die Virenbelastung zum Beispiel in Klassenräumen, in denen nicht ausreichend gelüftet werden kann, zu reduzieren. Aerosolpartikel spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Mutationen stellt sich verstärkt die Frage nach Maßnahmen zur Verminderung der Übertragung des Virus an Schulen. In einer aktuellen Empfehlung vom 9. Juli 2021 hat das UBA die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammengefasst. Detaillierte Vorgaben zu den Prüf- und Einsatzbedingungen mobiler Luftreinigungsgeräte hat ergänzend dazu eine Sonder-Arbeitsgruppe des VDI unter Vorsitz des UBA erarbeitet. Die entsprechenden Ergebnisse und Empfehlungen zu den Leistungsparametern von Luftreinigern finden Sie hier . Die Bundesregierung hat per Kabinettsbeschluss beschlossen, den Einsatz weiterer mobiler Luftreiniger an Kitas und Schulen mit 200 Millionen Euro Fördermitteln zu unterstützen. Die Anschaffung mobiler Luftreiniger kann aus Sicht des Umweltbundesamts eine sinnvolle Ergänzungsmaßnahme zur Vermeidung indirekter Infektion im Unterricht sein, wenn nicht ausreichend über Fenster gelüftet werden kann und auch keine raumlufttechnischen Maßnahmen wie Zu- und Abluftanlagen zur Verfügung stehen. Der Einsatz ersetzt das regelmäßige Lüften in den Unterrichtspausen jedoch nicht.
Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen Aerosolpartikel spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Mutationen stellt sich die Frage nach Maßnahmen zur Verminderung der Übertragung des Virus auch an Schulen. Im Folgenden fassen wir die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammen. Generell kann man zwischen einer direkt übermittelten Infektion – durch ausgeschiedene Tröpfchen im Nahfeld einer Person – und einer indirekt übermittelten Infektion durch kleinere Aerosolpartikel, die sich in einem Innenraum anreichern, unterscheiden. In beiden Fällen handelt es sich um Aerosolpartikel, der Übergang zwischen beiden Ereignissen ist jedoch fließend. Weitere Informationen: "Infektiöse Aerosole in Innenräumen" Maßnahmen zum Infektionsschutz Masken (FFP2 und medizinisch) tragen maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im Nahfeld (< 1,5 m) und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel (alle SARS-CoV-2-Varianten) in der Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn mit Bakteriophagen bestätigen die hohe Wirksamkeit von Masken (FFP2 und medizinisch); es wurde eine Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um mehr als 99 Prozent nachgewiesen. Die nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen helfen als Ergänzung vor indirekten Infektionen, d.h. der Ausbreitung von Viren über die Raumluft. Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA , Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten. Allerdings besitzen bis heute erst rund 10 Prozent der Schulen solche fest installierten Lüftungsanlagen. Zentral gesteuerte RLT-Anlagen lassen sich zudem nur mit beachtlichem baulichem und technischem Aufwand und nach bauordnungsrechtlicher Genehmigung einbauen. Das kostet wertvolle Zeit, die in der aktuellen Pandemie oft nicht zur Verfügung steht. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“). Aktuelle Untersuchungen mit Bakteriophagen belegten auch hier, dass das Lüften gemäß den UBA-Empfehlungen die Konzentration der infektiösen Aerosolpartikel über die Dauer einer Schulstunde um etwa 90 Prozent reduziert. Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren. Lüftung versus mobile Luftreiniger in Schulräumen Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) ( Kategorie 1 ). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben. Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) ( Kategorie 2 ). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent. Nicht zu belüftende Räume ( Kategorie 3 ). In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2 -Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1). Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage. Weitere Informationen: „Richtig Lüften in Schulen“ In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. Räume der Kategorie 3 werden aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulunterricht nicht empfohlen. In solchen Räumen reichern sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten an. Auch viele gasförmige chemische Schadstoffe verbleiben im Raum. Jenseits des hygienischen Leitwerts für Kohlendioxid von 1.000 ppm sinkt die Konzentration und Lernfähigkeit. Der Einsatz von Luftreinigern in solchen Räumen ergibt keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft (Lüftungserfolg) gewährleistet wird. Weitere Informationen: „Hygienische Leitwerte für die Innenraumluft“ Für Räume der Kategorie 2 sind mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mittels Luftbehandlungsmethoden (UV-C, Ionisation/Plasma) zu inaktivieren. Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden. Voraussetzungen zum Betrieb von mobilen Luftreinigern Die Wirksamkeit von mobilen Luftreinigern in Schulräumen hängt entscheidend von den technischen Spezifikationen ab. Zum einen müssen die Geräte in der Lage sein, einen ausreichenden Luftstrom an gefilterter bzw. aufbereiteter Luft bereitzustellen. Unter Pandemiebedingungen wird eine Förderleistung (Luftdurchsatz durch das Gerät) des fünf- bis sechsfachen Raumvolumens pro Stunde als notwendig erachtet, um die Konzentration infektiöser Partikel um eine Größenordnung von bis zu 90 Prozent im Raum bereits während des Unterrichtes (und nicht erst gegen Ende der Unterrichtsstunde) zu reduzieren. Durch die Aufstellung vor Ort soll jeder mit Personen besetzte Bereich des Raums von der erzeugten Luftströmung möglichst vollständig erfasst werden, ohne jedoch dauernde Zugerscheinungen zu verursachen. Auch die evtl. störende Geräuschentwicklung bei hohen Luftdurchsätzen ist zu beachten. Geräte, die nicht mit Filtersystemen arbeiten, haben hier Vorteile. Vor Beschaffung der Geräte sind die Filter- bzw. Inaktivierungswirksamkeit in einer Realraumsituation zu bestätigen und die zu erwartenden Geräuschpegel zu berücksichtigen. Bei Luftreinigern, welche die durchgeleitete Luft behandeln (z.B. mit UV-C oder Plasma/Ionisation), ist der Luftdurchsatz so zu wählen, dass die zu behandelnde Luft genügend lange im Wirkungsbereich des Geräts verweilt, damit die Inaktivierung erfolgreich ist. Darüber hinaus sind bei optischen Verfahren Sicherheitsaspekte (Verhinderung des direkten Kontakts mit der UV-Strahlungsquelle) zu berücksichtigen. Für alle Verfahren gilt, dass ihre Wirksamkeit möglichst vor Ort oder unter realraumnahen Bedingungen getestet werden soll. Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden. Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Für Einzelheiten zu diesen Verfahren und Gerätetypen verweisen wir auf unser Kapitel: „Können mobile Luftreinigungsgeräte einen Beitrag leisten, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren?“ Detaillierte Vorgaben zu den Prüf- und Einsatzbedingungen werden derzeit in einer Sonder-Arbeitsgruppe des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) unter Vorsitz des UBA erarbeitet. Dieser Text stellt eine Überarbeitung und Ergänzung der Einschätzung des UBA zu mobilen Luftreinigern vom 11.02.2021 dar.
Liebe Leser*innen, die großen Zerstörungen durch Überflutungen nach Starkregen in Deutschland werfen viele Fragen auf. Warum kommt es zu Hochwasser? Wie können Bürger*innen und Kommunen vorsorgen? Und was ist in den betroffenen Orten jetzt zu beachten, wo das Wasser zurückgegangen ist? Mehr dazu in diesem Newsletter. Auch um das Thema mobile Luftreiniger an Schulen in Zeiten der Pandemie geht es. Das UBA hat im Juli die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer Sicht zusammengefasst und zusammen mit dem Verband Deutscher Ingenieure (VDI) Anforderungen und Prüfkriterien für mobile Luftreiniger erarbeitet. Außerdem haben wir Ihnen unsere Sommer-Tipps zusammengestellt und würden uns freuen, wenn Sie sich über eine Teilnahme an einer EU-Konsultation mit uns dafür einsetzen, dass Verbraucher*innen künftig besser erkennen können, wie umweltfreundlich Wasch- und Reinigungsmittel sind. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leser*innen, die verheerenden Überflutungen nach Starkregen in diesem Juli, aber auch die Schäden durch Hitze und Dürre in den vergangenen Jahren in Deutschland zeigen es deutlich: Die Zeit ist überfällig für wirksamen Klimaschutz – aber auch für die Anpassung an mittlerweile unvermeidliche Folgen der Erderhitzung. Unsere Vorschläge für die Vorsorge vor Klimarisiken in Deutschland stellen wir in dieser Newsletter-Ausgabe vor. Außerdem haben wir den wissenschaftlichen Stand zum Thema Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie zusammengefasst. Kommunen, Unternehmen, Verbände und Bildungseinrichtungen möchten wir auf die im September wieder anstehende Europäische Mobilitätswoche aufmerksam machen: Teilnehmen lohnt sich in diesem Jahr besonders! Nicht zuletzt wollen wir auf unsere neuen Ratgeber für verschiedene Zielgruppen hinweisen, um Verpackungsmüll bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen zu reduzieren. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern: Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken Extreme Wetterereignisse werden durch den Klimawandel heftiger und häufiger. Quelle: Jürgen Flächle / Fotolia.com Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der im Juni 2021 von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt vorgestellten Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwettereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche Klimafolgen anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente, wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz . Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a des Grundgesetzes, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden. Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßig Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen, wie etwa Land(um)nutzungen (beispielsweise Ausmaß der Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt. Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf unter 2 Grad zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen. Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen. Klimaanpassung – eine Generationenaufgabe UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem RBB-Inforadio Präsident des Umweltbundesamts: "Klimaschutz ist Menschheitsaufgabe für dieses Jahrhundert" UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem Radiosender SWR2 Messner: Ohne höheren CO2-Preis wird Klimaschutz noch teurer UBA-Präsident Dirk Messner im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks über Klimaschutz, den CO2-Preis, einen sozialen Ausgleich und die Bedeutung der Artenvielfalt für den Klimaschutz UBA-Zahl des Monats Juli 2021 Quelle: Umweltbundesamt Die Badegewässer Deutschlands sind in einem guten Zustand. Rund 91 % der Binnengewässer und fast 84 % der Küstengewässer erreichten im Jahr 2020, gemessen an den Qualitätsanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie, eine ausgezeichnete Badegewässerqualität. Zwischen 1992 und 2001 stieg der Anteil der Badegewässer, die die Richt- und Grenzwerte einhalten, beständig an.
Magdeburg. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert die Anschaffung von mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln in der Kindertagesbetreuung. „Ziel ist es, dass die Kindertagesbetreuung in den kommenden Wintermonaten umfassend abgesichert werden kann und es nicht zu Einschränkungen kommen muss“, betonte Sozialministerin Petra Grimm-Benne am Freitag in Magdeburg. Eine Maßnahme, neben den kostenlosen Testangeboten, den erforderlichen Impfungen beim Kitapersonal sowie der Eltern, der Einhaltung des Hygienekonzeptes, sei der Einsatz von mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln. Die Ministerin fügte hinzu: „Unsere Kinder haben in der Vergangenheit auf viele Freiheiten verzichten müssen und durch die Kontaktreduzierung zum Schutz der gesamten Bevölkerung beigetragen.“ Anschaffungen können ab sofort gefördert werden. Förderfähig sind mobile Luftfilter in Räumen, die nur schlecht belüftbar sind. CO2-Ampeln können in allen Betreuungsräumen eingesetzt werden. Die Höhe der möglichen Förderung beträgt bei mobilen Luftreinigern bis zu 3.000 Euro je Gerät und bei CO2-Ampeln bis zu 300 Euro je Gerät. Zudem werden Ausgaben für die Inbetriebnahme gefördert. Gefördert werden können auch nach dem 1. Mai 2021 angeschaffte mobile Luftreinigungsgeräte und nach dem 8. August.2021 angeschaffte CO2-Ampeln. Die Antragsformulare und die Förderrichtlinien werden in Kürze auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts veröffentlicht. Weitere Informationen v.a. über technische Voraussetzungen der Geräte finden Sie unter: https://lsaurl.de/YnlF Hintergrund: Das Bundeskabinett hat am 14. Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes mit insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zu unterstützen. Gefördert wird damit die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für den Einsatz in schlecht belüftbaren Räumen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. In Sachsen-Anhalt stehen für die Ausstattung von Kindertagespflege, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen dafür insgesamt rund 5,4 Millionen Euro des Bundes und in gleicher Höhe Mittel des Landes zur Verfügung. Am 20. Juli 2021 hat das Landeskabinett darüber hinaus die Förderung der Anschaffung von CO2-Ampeln in diesen Einrichtungen beschlossen. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Am heutigen Donnerstag beginnt das Schuljahr 2021/2022 in Sachsen-Anhalt im Regelbetrieb. Um den durch die Pandemie entstandenen Lerndefiziten entgegenzusteuern, hat das Ministerium für Bildung bereits in den Sommerferien das Aufholprogramm „Erheben und Beheben von Lernrückständen nach Corona“ aufgesetzt. „Ziel ist es, alle Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern. Schwerpunkte sollen insbesondere in Klassenstufen gesetzt werden, in denen Schulwegentscheidungen bevorstehen und die Maßnahmen daher besonders schnell und nachhaltig wirken müssen“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner. Dies betrifft etwa die Klassenstufe 4 der Grundschule, die Klassenstufen 9 und 10 sowie die auf das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen. In Sachsen-Anhalt stehen ca. 26. Mio. Euro zur Verfügung. Eine der wesentlichen Maßnahmen besteht in der Aufstockung der Schulbudgets: Mit den Mitteln ist es möglich, Honorar- und Kooperationsvereinbarungen für zusätzliche Lernangebote zu unterbreiten. Kooperationspartner können neben Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe insbesondere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung sein. Auch individuelle Nachhilfeangebote in kleinen Gruppen sollen möglich sein. Die Schulen haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte, Schülerinnen und Schüler ab mindestens 14 Jahren sowie sonstige Honorarkräfte einzusetzen. Das Ministerium für Bildung hat in den Sommerferien darüber hinaus Lerncamps an 3 Standorten von Jugendherbergen als Modellprojekt organisiert, die im schulischen Teil durch Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschulen getragen werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieses Modellprojekts sind weitere Lerncamps in den Winter- und den Sommerferien des Schuljahres 2021/2022 denkbar. Außerdem gibt es verschiedene digitale Angebote, wie beispielsweise die kostenlose Nutzung des Online-Centers der Schülerhilfe (noch bis 21. September), die Internetplattform 2learn4students und die Webakademie Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen zum Aufholprogramm „ Erheben und Beheben von Lernrückständen nach Corona “ Präsenzbetrieb in Schule mit allen damit verbundenen Möglichkeiten hat in diesem Schuljahr oberste Priorität. Um dies gewährleisten zu können, greifen folgende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen: Regelbetrieb und Präsenzpflicht: Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb, es gilt Präsenzpflicht. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte – hier der Rahmenplan-HIA-Schule . Testpflicht: Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr. Zu Beginn des Schuljahres werden die Testungen öfter durchgeführt, auch um mögliche Infektionen von Reiserückkehrern zu identifizieren. Am ersten Schultag gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie dem Schulpersonal die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen. In den darauffolgenden zwei Wochen wird dreimal wöchentlich getestet. Ab der 38. KW wird der bekannte Testrhythmus zweimal in der Woche wieder aufgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Maskenpflicht: Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen im Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht während des Unterrichts. Ferner besteht im Freien keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Weitere Informationen zum Schulbetrieb in der Corona-Pandemie Zudem hat die Landesregierung in der Kabinettssitzung vom 31. August der Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Diese kann damit unterzeichnet werden. Aufgrund der Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können auch solche Maßnahmen gefördert werden, die seit dem 1. Mai 2021 begonnen worden sind. Die Bundesregierung hat im Juli beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden. Sollte es darüber hinaus Finanzbedarfe geben, wird das Land diese übernehmen. Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Berufsbildende Schulen sind in der Verwaltungsvereinbarung nicht berücksichtigt. Zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Bildung wurde daher besprochen, dass für eine bedarfsorientierte Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit Luftreinigern ein ausschließlich aus Landesmitteln finanziertes Sonderprogramm aufgelegt werden soll. Dafür werden nach ersten Schätzungen zusätzlich 1 Million Euro benötigt. Das Ministerium für Bildung wird dazu kurzfristig eine Kabinettsvorlage erarbeiten. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de
Paulini: Bei Luftfiltern vor UV-C schützen Diskussion über Hygienemaßnahmen in Kindergärten und Schulen Darstellung eines Virus Kurz vor Ende der Sommerferien in den ersten Bundesländern rückt die Frage nach mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindergärten und Schulen wieder in den Vordergrund. Die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini, erklärt hierzu: "In der Corona-Pandemie können mobile Raumluftreinigungsgeräte in Kindergärten und Schulen eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bewährten Hygienemaßnahmen sein. Wenn dabei aber UV - C -Strahlung eingesetzt wird, sollte aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz zusätzlich zur Wirkung der Geräte auf virenbelastete Luft vor allem auch der Schutz des Menschen vor UV - C -Strahlung sichergestellt werden." Erfahrungen mit UV-C-Strahlung nutzen UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV - C - Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion oder die Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: die Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu können. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Da UV - C - Strahlung allerdings Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen krebserregend ist, sollten UV - C -Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden, dass keine Menschen der Strahlung ausgesetzt sind. "Beim Einsatz von UV - C -Strahlung ist Vorsicht geboten. Kinder müssen mehr noch als Erwachsene vor möglichen Spätfolgen durch UV - C -Strahlung geschützt werden." , betont Paulini. Sie verweist aber auch darauf, dass es bereits zahlreiche Erfahrungen mit der Desinfektion mithilfe von UV - C - Strahlung gibt. "In der Regel kommt diese Form der Desinfektion dann zum Einsatz, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so abgeschirmt ist, dass anwesende Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch und sollten auch zum Einsatz gebracht werden" , sagt Paulini. Stand: 29.07.2021
Liebe Leserin, lieber Leser, was sorgt in der Corona-Pandemie am besten für gesunde Luft in Klassenzimmern – Lüften oder mobile Geräte zur Luftreinigung? Mehr dazu im Schwerpunktbeitrag dieser Newsletterausgabe. Weitere Themen sind unter anderem die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, der 2018 erneut gestiegene Verbrauch von Verpackungen in Deutschland sowie Empfehlungen, wie sich Lärmkonflikte in Kommunen lösen oder von Anfang an vermeiden lassen. Interessante Lektüre und bleiben Sie gesund Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Coronaschutz in Schulen: Stoßlüften bringt am meisten für gesunde Luft Regelmäßig kurz Stoßlüften über weit geöffnete Fenster sorgt für frische und virenarme Luft. Quelle: Wavebreakmedia / iStockphoto Die Corona-Pandemie stellt Schulen vor große Herausforderungen und sorgt für Diskussionen über die geeigneten Schutzmaßnahmen. Um die Luft in den Klassenzimmern möglichst virenarm zu halten, rät das UBA, alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten sowie in allen Pausen bei weit geöffneten Fenstern zu lüften. Mobile Geräte für die Luftreinigung sind weniger effektiv. Sie sind in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien. Außerdem wälzen sie die Luft lediglich um, so dass sich CO2 und Feuchte mit der Zeit im Klassenraum anreichern können – das kann zu Müdigkeit und Konzentrationsproblemen führen und Schimmel begünstigen. Deshalb sind die Geräte allenfalls als Ergänzung zum Lüften geeignet, wenn in Klassenräumen die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen, die frische Luft von draußen zuführen. Mobile Luftreiniger sollten in jedem Fall vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen. Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind aus innenraumhygienischer Sicht für den Unterricht nicht geeignet. Gefährliche Plastikrückstände – Wir alle haben Weichmacher im Urin Dr. Marike Kolossa, Toxikologin am Umweltbundesamt, in der Sendung „W wie Wissen“ im ARD-Fernsehen Wie kann man im Alltag CO2 sparen? Tipps von UBA-Experte Dr. Michael Bilharz Wie der Klimawandel krank macht UBA-Experte für "Umwelt & Gesundheit" Dr. Hans-Guido Mücke in der Radiosendung "Wissen" des SWR2 im Rahmen der ARD-Themenwoche 2020: #WIELEBEN – BLEIBT ALLES ANDERS 180 Mit mehr als 180 Maßnahmen will die Bundesregierung Deutschland klimafest machen – gegen Risiken durch Hoch- und Niedrigwasser oder gestörte Infrastrukturen, Beeinträchtigungen der Landwirtschaft, Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken in der Wirtschaft sowie Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes.
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