Web Feature Service (WFS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Messstelle Luhe, Steg oh. Mdg. Naab (Messstellen-Nr: 6106) befindet sich im Gewässer Luhe in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Das Wasserversorgungsnetz umfasst alle Versorgungs- und Hausanschlussleitungen sowie die Brunnen und das Wasserwerk. Die Daten werden stets aktuell gehalten und können in Form von pdf- oder dxf/dwg-Dateien angefordert werden.
Das Mittelspannungsnetz umfasst alle 20KV-Kabel mit den Trafostationen sowie die Steuerkabel der Stadt Winsen (Luhe) und ihrer Ortsteile. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem stets aktuell gehalten und können in Form von pdf- oder dxf/dwg-Dateien angefordert werden.
Das Niederspannungsnetz umfasst alle Versorgungs- und Hausanschlussleitungen, die Kabelverteiler und Trafostationen sowie die Straßenbeleuchtung der Stadt Winsen (Luhe) und ihrer Ortsteile. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem stets aktuell gehalten und können in Form von pdf- oder dxf/dwg-Dateien angefordert werden.
Das Gasversorgungsnetz umfasst alle Versorgungs- und Hausanschlussleitungen sowie die Gasreglerstationen. Die Daten werden stets aktuell gehalten und können in Form von pdf- oder dxf-Dateien angefordert werden.
Das Gasversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH zur Sparte Gas. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.
Antrag der Naturstrom Pattensen GmbH & Co. KG, Pattenser Dorfstr. 1, 21423 Winsen (Luhe) auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage am Anlagenstandort in 21423 Winsen (Luhe), Gemarkung Pattensen (Nr. 8.6.3.2 V der 4. BImSchV)
Origin | Count |
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Bund | 26 |
Land | 78 |
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