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s/lunz/Linz/gi

Ortsdosisleistung (ODL): 53545 Linz am Rhein (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Linz am Rhein.

Landschaftsobjekte aus NATFLO: Linz

Fernerkundungsgestützte Landschaftsobjekte des Naturschutzes in Rheinland Pfalz

Belastung von Boden und Pflanze nach Einsatz von Muellkompost

In Oberoesterreich werden derzeit ca. 10 zentrale Muellkompostierungsanlagen errichtet. In einem Versuchsprogramm mit Gefaessversuchen wird geprueft, unter welchen Bedingungen und in welchen Bereichen des Pflanzenbaues der anfallende Kompost eingesetzt werden kann. Die Ueberpruefung findet in der Gefaessversuchsstation der landw.-chem. Bundesversuchsanstalt Linz statt. Beurteilt werden die Ertraege verschiedener Kulturarten nach Duengung mit Muellkomposten sowie die chemische Zusammensetzung der aus Boden und Muell bestehenden Kultursubstrate bzw. der darauf wachsenden Pflanzen, besonders in Blickrichtung auf den Schwermetallgehalt.

Erweiterung Steinbruch Silbach

Die Bergisch-Westerwälder-Hartsteinwerk, Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft, v.d. den Vorstand mit Sitz in 53545 Linz hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 09.01.2026 einen Antrag gem. § 16 BImSchG für die Erweiterung des Steinbruchs in der Gemarkung Winterberg, Flur 1, Flurstücke 28, 29 und 115 – jeweils tlw. – und in der Gemarkung Silbach, Flur 2 Flurstücke 1, 10 und 11 – ebenfalls jeweils tlw. – beantragt.

Umweltverträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der Lärmimmission von Straßen-, Eisenbahn-, Gewerbelärm oder von Hackschnitzelanlagen usw.

Lärmschutzwände oder -wälle stellen wirkungsvolle Abschirm-Maßnahmen dar. Deren Grenzen sind jedoch aus geometrischen Gegebenheiten bei breiten Verkehrswegen oder / und hoher Nachbarbebauung bald erreicht. Der Autobahnknoten Bindermichel in Linz liegt in relativ dicht bebautem Gebiet und war schalltechnisch zu 'sanieren'. Dazu wurde im Rahmen eines Ideenwettbewerbes ein Konzept erarbeitet, bei dem der großflächige Knoten selbst mit einer Zeltkonstruktion überdacht wurde, sodass trotz der notwendigen Öffnungen für Lüftung und Brandschutz eine ausreichende Schallpegelreduktion in den besiedelten Gebieten erzielt werden konnte. Die anschließenden, mehrspurigen, jedoch nicht verzweigten Straßenabschnitte wurden konventionell überbaut, wobei die Dachflächen in das städtebauliche Konzept integriert wurden, um voneinander getrennte Stadtteile wieder zu verbinden. Zum selben Anwendungsbereich derartiger schalltechnischer Simulationsberechnungen zählen z.B. auch Lärmemissionen von Schienenwegen oder Haustechnikanlagen. Dazu wurden für einen großen Kinokomplex in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in Klagenfurt die leistungsfähigen - damit aber auch lauten - Lüftungsgeräte gezielt positioniert und gegen die Wohnbebauung mit Lärmschutzwänden abgeschirmt.

Gewinnung von Biogas aus organischen Abfaellen und Biomasse

Die Gewinnung von Biogas durch Ausnutzung natuerlicher Ressourcen bietet die Moeglichkeit, den vollen Eigenenergiebedarf der Regionalklaeranlage Linz in Asten voll zu decken. Durch Intensivierung der anaeroben Schlammfaulung bei geeigneten Betriebsbedingung soll die Methanausbeute optimiert werden. Ziele des Projektes: weitgehende Ausschoepfung des Energiepotentials der im Substrat Biomasse und Klaerschlamm enthaltenen organischen Stoffe, Einhaltung einfacher, robuster Verfahrenstechniken bei groesster Betriebssicherheit, ausgeglichene energiewirtschaftliche Bilanz der Regionalklaeranlage Linz in Asten, Laborversuchsanstalt zur Ermittlung der Gasausbeute in Abhaengigkeit der Art des Substrates (abgeschlossen), Versuche im halbtechnischen Massstab zur Ermittlung des Einflusses von Betriebsparametern, Versuche im technischen Massstab.

Anisoplia austriaca (Herbst, 1783) Blatthornkäfer Kein etablierter Nachweis

Pontisch-pannonische, ostmediterrane Art, die nordwestlich bis zum Balkan, in die Slowakei, nach Mähren und in das pannonische Österreich einstrahlt. Anfangs des 19. Jahrhunderts donauaufwärts Vorstöße bis nach Oberösterreich: „um Linz herum auf Kornähren sehr gemein“ (Duftschmid 1805, als Melolontha floricola), daher glaubhafte alte Meldungen aus dem äußersten Südosten Deutschlands: Passau ca. 1830–40 (Kittel 1879; Horion 1957, 1958), jedoch keine Belege. Anisoplia austriaca wird deshalb nicht zum etablierten Artenbestand in Deutschland gerechnet.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Wesentliche Änderung des Keratophyrsteinbruchs „Steinkopf“ durch Tieferlegung der Sohle des bestehenden Steinbruchs in der Gemarkung KatzenelnbogenWesentliche Änderung des Keratophyrsteinbruchs „Steinkopf“ durch Tieferlegung der Sohle des bestehenden Steinbruchs in der Gemarkung Katzenelnbogen zur wesentlichen Änderung des Keratophyrsteinbruchs "Steinkopf" durch Tieferlegung der Sohle in der Gemarkung Katzenelnbogen

Fa. Schuhmacher & Heuser GmbH, Linzhausenstraße 20, 53545 Linz beantragt, innerhalb der Verbandsge¬meinde Aar-Einrich an dem Standort in der Gemarkung Katzenelnbogen eine wesentliche Änderung des bestehenden Steinbruchs durch Tieferlegung der Sohle um zwei weitere Sohlen auf bis zu 290 m NN. Die geplante Tieferlegung erfolgt innerhalb des bestehenden Abbaus und umfasst dort eine Fläche von 7 ha. Die betreffenden Flurstücke befindet sich im Eigentum der Stadt Katzenelnbogen und sind an den Antragsteller zum Zwecke der Gewinnung von Mineralien verpachtet. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Antrag auf Änderung einer Anlage nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus Ziffer 2.1.2 der Anlage zur 4. Bundesimmissionsschutzverordnung. Als Verfahrensart ist dort das vereinfachte Verfahren vorgesehen. Für das Vorhaben ist nach Ziff. 2.1.3 der Anlage 1 zum UVPG (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) eine standortbezogene Vorprü¬fung des Einzelfalls durchzu¬führen. Das immissionsschutzrechtliche Verfah¬ren wird bei der Kreis¬verwal¬tung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, unter dem Akten¬zei¬chen 6/61-1-614/24 durchgeführt. Im anhängigen Genehmigungsverfahren ist gem. § 5 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG durch die Genehmigungsbe¬hörde im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles entsprechend der Anlage 3 zum UVPG zu überprüfen, ob für die beantragte Maßnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch¬zuführen ist.

Erwin Manz: „Neuordnung der Wasserversorgung sichert sauberes Trinkwasser für Neuwied“

Klimaschutzministerium fördert Bau von Verbundleitung mit über 900.000 Euro „Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um auch in Zukunft eine stabile und sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, ordnet die Stadt Neuwied ihre Wasserversorgung neu. Die Neuordnung besteht aus verschiedenen Maßnahmen, die dem Ziel dienen, die Trinkwasserversorgung resilient gegenüber Extremwetterereignissen, möglichen Ausfällen und Verunreinigungen zu gestalten. Solche Projekte, die die Zukunft der Trinkwasserversorgung sichern, unterstützen wir gerne“, sagte Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz bei der Übergabe eines Förderbescheids in Höhe von 923.800 Euro für die erste Maßnahme der Neuordnung an den Oberbürgermeister der Stadt Neuwied, Jan Einig. Die erste Maßnahme der Neuordnung ist der Bau einer Verbundleitung zwischen den Wasserwerken Neuwied Hafenstraße und Neuwied-Block. Im Wasserwerk Neuwied-Block wird im Folgenden ein Pufferbehälter saniert und wieder in Betrieb genommen. Durch die jetzt geförderte Verbundleitung kann das Wasser in dem Behälter gespeichert werden, bevor es in das Versorgungsnetz der Stadt Neuwied eingespeist wird. Die Zwischenspeicherung verlängert den Zeitraum, indem die Stadtwerke in Fällen von Verunreinigungen eingreifen und eine Gefahr für die Menschen verhindern können. Im Wasserwerk Neuwied-Block wird zusätzlich eine Riesleranlage gebaut, die das Wasser entsäuert. Vom Wasserwerk Neuwied-Block wird das Wasser über dort neu zu installierende Pumpen und eine neue Verbundleitung zur vorhandenen Förderleitung im Bereich der B42 in das Versorgungsnetz der Stadt Neuwied eingespeist. „Das Engerser Feld ist ein großes Reservoir und erweist sich als verlässliche Grundwasserquelle“, betont Neuwieds Oberbürgermeister Jan Einig. „Durch die Umstrukturierung der Wasserversorgung werden wir den neuen Anforderungen der oberen Wasserbehörde und des Gesundheitsamts gerecht, sodass die Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit unverändert hoch bleiben.“ Für die Neuordnung schließen sich die Stadtwerke Neuwied mit dem Kreiswasserwerk zusammen. Derzeit betreiben die Stadtwerke Neuwied zur Deckung des Trinkwasserbedarfs der Stadt zwei Brunnengruppen mit insgesamt fünf Förderbrunnen. Das Trinkwasser wird über das Wasserwerk Neuwied Hafenstraße in das Versorgungsnetz der Stadt eingespeist. Das Kreiswasserwerk Neuwied betreibt zur Bedarfsdeckung der Verbandsgemeinden Asbach, Linz und Rengsdorf-Waldbreitbach im Bereich des Engerser Feldes ebenfalls eine Brunnengruppe mit vier Förderbrunnen sowie einen Teilbereich des Wasserwerks Neuwied-Block. Das geförderte Wasser wird dort nach Entsäuerung in einem Pufferbehälter zwischengespeichert und über eine separate Transportleitung zu den oben genannten Verbandsgemeinden gefördert. Neben dem Kreiswasserwerk besitzen die Stadtwerke Neuwied ebenfalls Eigentumsanteile an dem Wasserwerk Neuwied-Block. „Durch die geplanten Maßnahmen entsteht ein leistungsfähiger Verbund zwischen den Stadtwerken Neuwied und dem Kreiswasserwerk. Gemeinsam werden sie ihrer Verantwortung für eine stabile und zuverlässige Versorgung der Menschen in Neuwied mit sauberem Trinkwasser gerecht“, schloss Erwin Manz.

Katrin Eder: „Rheinland-Pfalz treibt die Reaktivierung von Bahnstrecken voran“

Acht Bahnstrecken werden in Planungsphase 1 und 2 überführt – Verfahren sorgt für gute Datengrundlage für Auswahlverfahren Das Mobilitätsministerium arbeitet weiter mit Nachdruck an der Reaktivierung von Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz. „Wir stellen die Weichen für eine klimafreundliche Mobilität. Dazu gehören auch Schienenreaktivierungen. Wir wollen möglichst viele Menschen und Regionen an die Schiene und damit an einen zukunftsfähigen Verkehrsträger anbinden. Dabei geht es nicht nur um ökologische Aspekte, sondern auch um soziale Teilhabe und eine Stärkung des ländlichen Raums“, erklärte Klimaschutz- und Mobilitätsministerin Katrin Eder, die im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität (AKEM) des rheinland-pfälzischen Landtags die weitere Vorgehensweise der Landesregierung darlegte. Um die begrenzten Haushaltsmittel von Bund und Land gezielt einzusetzen, hat das Mobilitätsministerium frühzeitig mit der Priorisierung von möglichen Strecken begonnen, die reaktiviert werden könnten. Eine sogenannte Vorratsplanung soll sicherstellen, dass geeignete Projekte bei verfügbaren Mitteln zügig umgesetzt werden können. Ziel ist es daher, möglichst viele Reaktivierungen für eine Förderung mit bis zu 90 Prozent der Infrastrukturkosten im Rahme des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) vorzubereiten. Für insgesamt zwölf Bahnstrecken wurde Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) beauftragt, von den zehn belastbare Ergebnisse vorliegen. Dies sind Engers – Siershahn „Brexbachtalbahn“ (NKI: 3,89), Koblenz-Lützel – Bassenheim (NKI: 2,63), Landau – Germersheim (NKI: 1,86), Langmeil – Monsheim „Zellertalbahn“ (NKI: 1,5), Staudernheim – Lauterecken-Grumbach „Glantalbahn“ (NKI: 1,44), Hinterweidenthal Ost – Bundenthal-Rumbach „Wieslauterbahn“ (NKI: 1,3), Kaisersesch – Gerolstein „Eifelquerbahn“ (NKI: 1,12), Linz – Kalenborn „Kasbachtalbahn“ (NKI: 1,12 – der NKI ist das Ergebnis der NKU) Für den besonders komplexen Fall der Hunsrückquerbahn liegt noch keine NKU vor, da erst kürzlich durch ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums bekannt wurde, dass auf Teilen der Hunsrückquerbahn technisch grundsätzlich Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h möglich sind. Dies erfordert weitere Berechnungen. Auch für Diez – Wiesbaden „Aartalbahn“ gibt es noch keinen abschließenden NKI; hier finden unter anderem noch Abstimmungen mit dem zuständigen Rhein-Main-Verkehrsverbund statt. Für die Strecken Landau – Herxheim, den Teilabschnitt Lauterecken-Grumbach – Altenglan (der zweite Teil der „Glantalbahn“) und die Eistalbahn (Ramsen Eiswoog – Enkenbach) fiel die NKU negativ aus. Diese Strecken werden zunächst nicht weiter betrachtet, da an eine positive NKU über 1,0 die Förderfähigkeit nach GVFG gebunden ist. Das Mobilitätsministerium wird für diese Strecke eine Trassensicherung vorsehen, damit diese Strecken potenziell reaktivierbar bleiben, falls sich beispielsweise die Kriterien zur Erstellung einer NKU ändern. Im Zuge der Analysen werden – zusätzlich zur klassischen NKU – gemeinsam mit dem Ingenieurbüro BPV Consult weitere Kriterien einbezogen. Dazu zählen die Resilienz des Systems (um Zugausfälle zu vermeiden), das touristische Potenzial besonders an Wochenenden, die Verknüpfung mit Bus- und Bahnlinien, die Anbindung an den Wohnort, Umwelt- und Klimaschutz sowie CO 2 -Einsparungen. „Jede Strecke mit positiver NKU werden wir in die Planungsphasen 1 und 2 überführen. Planungsphase 1 und 2 bedeutet ausdrücklich nicht, dass diese Strecken auch wirklich reaktiviert werden. Es werden allerdings belastbare Grundlagen und Daten für weitere Entscheidungen gewonnen. Wir wollen jedes einzelne Vorhaben möglichst gründlich prüfen. Nur so können wir die besten Lösungen für jede Region finden und die Schiene in Rheinland-Pfalz stärken“, betonte Mobilitätsministerin Katrin Eder.

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