In der Datenbank werden Todfunde von Fischottern und Bibern erfasst. Folgende Angaben werden hierbei erfasst: Datum, Ort, Bezugsort, Koordinaten, Todesursache (Reusenopfer, Verkehrsopfer, Sonstige Todesursachen).
Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten zu dem Projekt "Otterland Rheinland-Pfalz"
Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.
Fischotter stehen an der Spitze der aquatischen Nahrungskette und sind hervorragende Indikatoren für Umweltbelastungen von Gewässern. In einem Vorläuferprojekt wurde ein bundesweites Netzwerk aus Sammelstellen (Länder, Naturkundemuseen, Otterzentren, etc.) aufgebaut sowie Standardverfahren zur Sektion und Probennahme etabliert, um Rodentizid-Rückstände in den Tieren zu analysieren. Die bestehende Infrastruktur sowie das vorhandene Know-How bieten eine einmalige effiziente und kostengünstige Möglichkeit, um ein vollzugsbegleitendes Biotamonitoring im Fachbereich IV zu etablieren und es als Instrument zur Bewertung von Umweltschadstoffen allen Vollzügen für gezielte Fragestellungen zugänglich zu machen. Auch durch die Mehrfachnutzung von Proben für verschiedene Stoffe/Vollzüge kann das Vorhaben effizient und kostengünstig wertvolle Ergebnisse liefern. Anhand der Rückstandsanalytik von Rodentiziden konnte bereits die hohe Verwertbarkeit der Monitoringergebnisse für den Biozidvollzug (national und EU weit) gezeigt werden. Im Vorhaben sollen 10 - 15 Analyten aus verschiedenen Vollzügen pro Probe (Leber/Muskelgewebe) gemessen werden. Eine Vielzahl von Bestandsproben sowie ca. 100 Fischotterproben pro Jahr sollen dafür genutzt werden. Neben der Erfassung des Gesundheitszustands und des Alters der Tiere, sollen Nahrungsanalysen (Hartbestandteile und Metabarcoding) sowie Begleitdaten zum Fundort Aufschluss über die Expositon der Tiere geben und somit eine gezielte Regulierung ermöglichen.
- Bewertung der Kernbereiche landschaftlicher Freiräume durch repräsentative
Funktionsmerkmale:
a) Merkmale, die die räumliche Ausprägung, die Naturnähe und die verkehrliche Belastung eines Freiraumes charakterisieren:
Der Freiraum ist
(1) einer definierten Größenklasse zuzuordnen (Größenklassen 1-9)
(2) durch überdurchschnittliche Naturnähe gekennzeichnet
(3) Bestandteil eines verkehrsarmen Raumes > 96 km²
b) Merkmale, die raumbezogene Funktionen innerhalb von Freiräumen aufzeigen:
Der Freiraum enthält
(4) Bereiche mit herausragender Bedeutung für Naturhaushalt gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002)
(5) Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig erreicht werden
(6) Qualifizierte Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln
(7) Reproduktionszentren von störungssensiblen größeren Wirbeltierarten (Schreiadler, Schwarzstorch, Fischotter, Biber)
(8) hochwertige Landschaftsbildräume
(9) Erholungsräume gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002)
(10) Zusammenhängende Waldbereiche > 5 km²
(11) überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit
(12) Europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete
(13) Art. 10 - Gebiete gem. FFH-RL
(14) Naturschutzgebiete und Nationalparke
(15) Landschaftsschutzgebiete
(16) Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 19 LNatG M-V
Ein Merkmal gilt als erfüllt (Zuordnung des Wertes „1“ in Spalte Mxx_wert), wenn es entweder mehr als 50 ha im jeweiligen Freiraum aufweist oder mehr als 10% der Fläche des jeweiligen Freiraums einnimmt.
- Berechnung der Daten und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden 2002 im LUNG
- für Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) erfolgte keine Bewertung durch repräsentative Funktionsmerkmale
lfr01fkt_a (_a für Autobahn)
Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp),
aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008)
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