1130 illegal getötete Greifvögel sind in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gemeldet worden, die Dunkelziffer ist nach wie vor groß. Das geht aus einer Anfrage des NABU an die Umweltministerien der Länder und gesammelten Daten des Komitees gegen den Vogelmord hervor. Unter den Opfern sind zum großen Teil Mäusebussarde, gefolgt von Habichten und Rotmilanen. Aber auch seltene Arten wie Seeadler, Uhus, Wanderfalken sowie ein Schreiadler und ein Gänsegeier gehören dazu. Die meisten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung wurden in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Seit Jahren betreibt die im Umweltministerium angesiedelte Stabsstelle Umweltkriminalität dort ein landesweites Monitoring. Weitere Hochburgen der Greifvogel-Wilderei sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
Wasserrechtliches Verfahren zum Neubau einer Wasserkraftanlage in der Donau beim Talhof, Beuron-Hausen Der Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau, Rathausstraße 4, 88637 Leibertingen, Landkreis Sigmaringen, beantragt gem. §§ 8 ff. WHG, § 93 WG i.V.m. §§ 72 ff. LVwVfG das Wasserrechtsverfahren für folgende Vorhaben in der Donau und auf den Grundstücken Flurstücksnummern 786/2, 879, 731 der Gemarkung Hausen i.T. der Gemeinde Beuron: Erteilung einer Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftschnecke an der Wehranlage Talhof an der Donau, Beuron-Hausen Erteilung der Erlaubnisse für die/den - Herstellung einer Fischaufstiegsanlage als Vertical-Slot-Pass (Länge 65,45 m) mit Querung des Oberwasserkanals (Einlaufstrecke Länge ca. 35,70 m, Querung Einlaufkanal Länge 8,50 m) - Bau einer Horizontalrechenanlage mit vollautomatischer Rechenreinigungsmaschine, 15 mm lichte Staböffnung, Sohlleitwand, Teilabbruch bestehender Einlauf, Erweiterung mit neuen Stahlbetonteilen - Bau einer Doppelschütztafel an der Leerschussrinne zur Weiterleitung von Rechengut, Geschiebe und Sedimenten und ggf. Verlegung der Wasserleitung - Herstellung eines Fischabstiegs Ausgleich der Eingriffe durch Extensivierung der benachbarten Fettwiese. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und den Unterlagen zu den Schutzgebietskulissen FFH-Gebiet 7920-342 „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“, SPA-Gebiet 7820-441 „Südwestalb und Oberes Donautal“, Landschaftsschutzgebiet „Donau- und Schmeietal“, den benachbarten Biotopen, zum Überschwemmungsgebiet der Donau, dem Integrierten Donauprogramm mit dem Bewirtschaftungsplan für die Donau und die im Regionalplan ausgewiesenen Bereiche sowie die Kulturdenkmale nach § 2 DSchG „Sachgesamtheit Pumpwerk Heuberg“, „Bahndamm“ und der Umgebungsschutzbereich nach § 28 DSchG des auf der Höhe im Nordosten stehenden Schlosses Werenwag, wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Mit der Neuanlage einer Wasserkraftanlage in der Donau als technische Anlage in landschaftlich hochwertiger Natur ist eine Umgebung tangiert, welche sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope und Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnet und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbunds besitzt sowie ein überregionales Erholungsgebiet darstellt. Bereits heute beeinflusst das vorhandene Querbauwerk die natürliche Strukturvielfalt, das Fließgewässerkontinuum und die Gewässerdynamik. Mit den nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Situation des Gewässers Donau zu erwarten. Das Landschaftsbild verändert sich durch die neue Wasserkraftanlage und die Anlagen zum Schutz des Gewässers und seiner Lebewesen. Durch die Integration in die bestehende Wehranlage und die Inanspruchnahme des bereits mit technischen Anlagen versehenen Bereiches ist nur ein kleinräumiger Bereich betroffen. Die Erholungsnutzung auf dem Wander-/Radweg und im Bereich Talhof wird vorübergehend durch die Bauarbeiten mit Lärm, Staub und Fahrzeugverkehr und dauerhaft durch die Geräuschentwicklung der Wasserkraftschnecke in geringem Umfang gestört. Durch den Betrieb der Wasserkraftanlage ist aufgrund der Entfernung bzw. der kurzfristigen Einwirkung keine erhebliche Auswirkung auf Menschen insbesondere deren Gesundheit zu erwarten. Baubedingt und anlagenbedingt ist eine Beanspruchung des Bodens mit dem entsprechenden Funktionsverlust durch Überbauung, Befestigung des Betriebswegs, Abgrabung für die Anlagen und Modellierung des Geländes nicht zu vermeiden. Die Beeinträchtigung wird durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Herstellung des Weges mit einem wasserdurchlässigen Belag, schonender und sparsamer Umgang mit Boden und Beschränkung) auf das notwendige Maß minimiert. Die Wasserkraftanlage nimmt für sich selbst Fläche im Wehrbereich des Gewässers in Anspruch, der Betriebsweg und die Fischaufstiegsanlage nehmen auf der bisherigen Wiese eine Fläche von 1840 m² in Anspruch, welche durch eine Extensivierung der Fettwiese ausgeglichen wird und darüber hinaus durch die Funktion des Fischaufstiegs zu einer Aufwertung des Gewässers führt. In Bezug auf den umgebenden Naturraum mit seiner Bebauung und landwirtschaftlichen Nutzung ist für die Schutzgüter Boden und Fläche nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zudem erfolgt eine Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen. Während der Bauarbeiten erfolgen durch akustische und optische Störungen sowie durch die Arbeiten im Gewässer vorübergehend Beeinträchtigungen der Tierwelt mit Groppe, Bitterling, Bachmuschel, Bachneunauge, Forellen und weitere Fische, Biber, Fledermäuse, Brutvögel wie Eisvogel, Grauspecht, Zwergtaucher, Schwarzspecht, weitere Vögel wie Rotmilan, Buchfink, Meisen, Zaunkönig, Mönchsgrasmücke, Eichelhäher, Mäusebussard, Waldkauz, Amphibien wie Grasfrösche, Bergmolche, Erdkröten, Luchs und Insekten wie Libellen, Schmetterlingen, Wildbienen. Einzelne Gehölze müssen entfernt werden, die artenarme Fettwiese wird durch die Anlage eines Weges und des Fischaufstiegs in Anspruch genommen. Durch den Einsatz von Maschinen und die Wasserhaltung in der Donau ist eine Gefährdung einzelner Tiere (Individuenverluste) gegeben, das Risiko wird durch Vermeidungsmaßnahmen wie z.B. Überwachung der Maßnahmen durch ausgebildetes Fachpersonal als ökologische Baubegleitung, Vermeidung einer Nachtbaustelle und Bauzeitenregelungen minimiert. Die biologische Vielfalt wird durch die geplante Extensivierung der Fettwiese, dem Mindestwasserabfluss und der Vergrößerung des Lebensraumes der Fischarten in der Donau aufgewertet. Betriebliche Auswirkungen durch die Wasserkraftschnecke auf die Fische werden durch entsprechende Schutzanlagen minimiert. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie und den beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist für das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu rechnen. Für das Biotop „Donau oberhalb Talhof“ ist durch die Erhöhung der Wassermenge eine Aufwertung zu erwarten. Während der Baumaßnahmen besteht unter anderem durch den Einsatz von Maschinen die Gefahr des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und in das Oberflächengewässer. Durch die Flächenversiegelung und Inanspruchnahme verringert sich die Grundwasserneubildung, der Oberflächenabfluss erhöht und beschleunigt sich. Baubedingt erfolgt ein Eingriff in das Gewässer, welcher Trübungen zur Folge haben kann. Anlagebedingt wird die Wassermenge im Mutterbett der Donau erhöht, hierdurch verändert sich die Strömungsgeschwindigkeit, es ist mit Sohlstrukturveränderungen zu rechnen. Zudem besteht die Gefahr der Verschlammung unterhalb des Wehres durch die veränderte Wassermengenverteilung und die Weiterleitung von Geschiebe, Sediment und Treibgut. Mit verschiedenen Minimierungsmaßnahmen, wie Auftrag von lehmigem Oberboden, Versiegelungen in wasserdurchlässiger Form und Vorgaben zum Umgang mit Maschinen wird den Auswirkungen entgegengewirkt. Die Weiterleitung von Material hat so zu erfolgen, dass keine Missstände im Gewässer entstehen, der Betrieb ist entsprechend daran auszurichten. Mit messbaren Auswirkungen auf die Strömungsgeschwindigkeit oberhalb des Wehres wird nicht gerechnet, da nur Veränderungen in geringem Umfang erfolgen und der Bereich sehr klein ist. Baubedingt und anlagebedingt ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser und das Oberflächengewässer zu rechnen. Eine erhöhte Hochwassergefährdung ist nicht zu erwarten. Das Überschwemmungsgebiet Donautal ist auf den Betrieb der Wehranlage ausgerichtet und wird vom Vorhaben berücksichtigt. Die Anlage liegt in einem Frischluftentstehungsgebiet, von welchem in Richtung der Siedlungsbereiche Flurwinde entstehen, die eine Abmilderung der durch die Bebauung verursachten Erwärmung bewirken. Die Verdunstungsrate kann sich durch die Bauwerke und Versiegelung verringern, was eine Erwärmung zur Folge haben kann. Durch die kleinräumige Anlage im randlichen Talbereich werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich erwartet. Mit dem Neubau einer weiteren Wasserkraftanlage und den technischen Anlagen zum Fischschutz wird das Erscheinungsbild an der Wehranlage zum Kulturdenkmal Wasserwerk verändert. Die Burg Werenwag ist ca. 1,2 km Luftlinie entfernt. Durch den Kurvenbereich der Donau wird der Umgebungsschutz der Burg Werenwag nicht tangiert. Da der Eingriff innerhalb der bestehenden Wehranlage und kleinräumig im Umfeld vorgenommen wird und der Oberkanal und ein Großteil der Wehranlage im Original erhalten bleiben, wird nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen gerechnet. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 16.08.2021 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. A. Schiefer
Das Projekt "Untersuchungen zur Lebensweise von Habicht und Maeusebussard in Schleswig-Holstein und zu deren Bedeutung fuer einige Niederwildarten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Institut für Haustierkunde, Staatliche Vogelschutzwarte Schleswig-Holstein durchgeführt. Mit Hilfe von Fragebogenaktionen unter den schleswig-holsteinischen Revierinhabern und stichprobenhafter Kontrolle wurde versucht, einen Ueberblick ueber den Bestand und die Bestandsentwicklung von Maeusebussard und Habicht sowie ihren Einfluss auf die Niederwildbestaende zu erhalten. Zur Frage des moeglichen Einflusses des Habichts auf den Birkwildbestand wurde eine Bestandserfassung des Birkwildes in den schleswig-holsteinischen Mooren durchgefuehrt. Die wesentlichen Fragen der Reviergroesse, des Altersaufbaus, der Herkunft, der Nahrungswahl und des Einflusses auf die Populationen der Beutetiere des Habichts sollen durch Fang, Kennzeichnung und telemetrische Untersuchung von Habichten geklaert werden.
Wildlife exposures to pest controlling substances have resulted in population declines of many predatory species during the past decades. Many pesticides were subsequently classifed as persistent, bioaccumulative, and toxic (PBT) and banned on national or global scales. However, despite their risks for non-target vertebrate wildlife, PBT substances such as anticoagulant rodenticides (ARs) are still permitted for use in Europe and have shown to threaten raptors. Whereas risks of ARs are known, much less information is available on emerging agrochemicals such as currently used PPPs and medicinal products (MPs) in higher trophic level species. We expect that currently used PPPs are relatively mobile (vs. lipophilic) as a consequence of the PBT criteria and thus more likely to be present in aqueous matrices. We therefore analyzed blood of 204 raptor nestlings of three terrestrial (red kite, common buzzard, Montagu's harrier) and two aquatic species (white-tailed sea eagle, osprey) from Germany. In total, we detected ARs in 22.6% of the red kites and 8.6% of the buzzards, whereas no Montagu's harriers or aquatic species were exposed prior to sampling. Sigma AR concentration tended to be higher in North Rhine-Westphalia (vs. North-Eastern Germany) where population density is higher and intense livestock farming more frequent. Among the 90 targeted and currently used PPPs, we detected six substances from which bromoxynil (14.2%) was most frequent. Especially Montagu's harrier (31%) and red kites (22.6%) were exposed and concentrations were higher in North Rhine-Westphalia as well. Among seven MPs, we detected ciprofoxacin (3.4%), which indicates that risk mitigation measures may be needed as resistance genes were already detected in wildlife from Germany. Taken together, our study demonstrates that raptors are exposed to various chemicals during an early life stage depending on their sampling location and underpins that red kites are at particular risk for multiple pesticide exposures in Germany. © The Author(s) 2022
Trace elements are chemical contaminants spread in the environment by anthropogenic activities and threaten wildlife and human health. Many studies have investigated this contamination in apex raptors as sentinel birds. However, there is limited data for long-term biomonitoring of multiple trace elements in raptors. In the present study, we measured the concentrations of 14 essential and non-essential trace elements in the livers of the common buzzard (Buteo buteo) collected in the United Kingdom from 2001 to 2019 and investigated whether concentrations have changed during this period. In addition, we estimated the importance of selected variables for modelling element accumulations in tissues. Except for cadmium, hepatic concentrations of harmful elements in most buzzards were lower than the biological significance level of each element. Hepatic concentrations of certain elements, including lead, cadmium, and arsenic, varied markedly seasonally within years. Their peak was in late winter and trough in late summer, except copper which showed an opposite seasonal pattern. In addition, lead in the liver consistently increased over time, whereas strontium showed a decreasing trend. Hepatic concentrations of cadmium, mercury, and chromium increased with age, whereas selenium and chromium were influenced by sex. Hepatic concentrations of arsenic and chromium also differed between different regions. Overall, our samples showed a low risk of harmful effects of most elements compared to the thresholds reported in the literature. Seasonal fluctuation was an important descriptor of exposure, which might be related to the diet of the buzzard, the ecology of their prey, and human activities such as the use of lead shot for hunting. However, elucidating reasons for these observed trends needs further examination, and biomonitoring studies exploring the effects of variables such as age, sex, and seasonality are required. © 2023 The Authors.
Das Projekt "Grundlagen für die Modellierung des Brutvogelvorkommens in der Agrarlandschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie durchgeführt. Zielsetzung: Erarbeitung von Habitatmodellen für ausgewählte Vogelarten (Feldlerche, Grauammer, Neuntöter, Kranich, Seeadler, Rohrweihe, Mäusebussard) in der nordostdeutschen Agrarlandschaft.
Das Projekt "Optimierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen im Wald hinsichtlich der Berücksichtigung von Artenschutzbelangen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ARSU-Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH durchgeführt. In Erweiterung bisheriger Untersuchungsansätze, insbesondere der Arbeiten von REICHENBACH et al. (2015), soll die Untersuchung etwaiger Stör- und Vertreibungseffekte auf ausgewählte Waldvogelarten vorrangig durch eine automatisierte akustische Erfassung erfolgen, die in größerem Umfang quantitative akustische Daten im Rahmen eines systematischen Impact-Gradient-Designs erhebt, ergänzt durch eine vertiefte Kartierung von Neststandorten. Dieser innovative Ansatz beruht auf einer technischen Eigenentwicklung, deren grundsätzliche Eignung bereits getestet wurde. Im Rahmen des hier geplanten Vorhabens bedarf es jedoch eines ersten Erprobungs- und Optimierungsjahres, um diese Methode weiter auszubauen und an die spezifischen Anforderungen der Untersuchung anzupassen. Auf dieser Basis sowie gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung wird das geplante Vorhaben in fünf Arbeitspakete aufgeteilt: 1 Ermittlung, Fortschreibung und Einbeziehung des aktuellen Kenntnisstandes zur spezifischen Betroffenheit von Vögeln durch Windenergieanlagen im Wald, 2. Erprobung und Optimierung der einzusetzenden Technik zur akustischen Erfassung sowie der weiteren Methodik im ersten Untersuchungsjahr, 3. Durchführung und Auswertung zweijähriger Felduntersuchungen, 4. Entwicklung naturschutzfachlicher Handlungshinweise für störungsempfindliche Vogelarten bei Planung und Errichtung von Windenergieanlagen im Wald, 5. Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes für den weiteren Forschungsbedarf, insbesondere für die Arten Ziegenmelker und Mäusebussard.
Ozaki, Shinji; Movalli, Paola; Cincinelli, Alessandra; Alygizakis, Nikiforos; Badry, Alexander; Chaplow, Jacqueline S; Claßen, Daniela; Dekker, René WRJ; Dodd, Beverley; Duke, Guy Environ Pollut (2023); online: 15. April 2023
Das Projekt "Abklaerung von Todesfaellen bei Greifvoegeln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz durchgeführt. 1.) Zielsetzung: a) Ermittlung der Todesursachen bei gehaeuften Todesfaellen von Greifvoegeln (primaer Maeusebussarde und Milane) im Fruehjahr in Ackerbaugebieten ('Fruehjahrsvergiftung'). b) Pruefung von moeglichen Wirkungsketten bei Stoffen, die fuer die Ackerbehandlung eingesetzt werden. 2.) Projektplan und Methoden: a) Erfassung der oertlichen Verteilung der Todesfaelle (durch gezielte Umfrage). b) Klassierung der Todesfaelle u.a. mittels toxikologischer und veterinaer-pathologischer Untersuchungen. c) Pruefung des Zusammenhangs Ackerbehandlung und fuer Greifvoegel erreichbares Regenwurmangebot. d) Rueckstandanalytische Untersuchung von Regenwuermern auf behandelten Aeckern. e) Eventuell experimentelle Untersuchung der Wirkung ausgewaehlter Pflanzenschutzmittel auf die Aktivitaet und Mortalitaet von Regenwuermern (Prof.C. Schlatter).
Das Projekt "Abklaerung von Todesfaellen bei Greifvoegeln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Basel, Departement Integrative Biologie, Botanisches Institut durchgeführt. 1.) Zielsetzung: a) Ermittlung der Todesursachen bei gehaeuften Todesfaellen von Greifvoegeln (primaer Maeusebussarde und Milane) im Fruehjahr in Ackerbaugebieten ('Fruehjahrsvergiftung'); b) Pruefung von moeglichen Wirkungsketten bei Stoffen, die fuer die Ackerbehandlung eingesetzt werden. 2.) Projektplan und Methoden: a) Erfassung der oertlichen Verteilung der Todesfaelle (durch gezielte Umfrage); b) Klassierung der Todesfaelle u.a. mittels toxikologischer und veterinaer-pathologischer Untersuchungen; c) Pruefung des Zusammenhangs Ackerbehandlung und fuer Greifvoegel erreichbares Regenwurmangebot; d) Rueckstandsanalytische Untersuchungen von Regenwuermern auf behandelten Aeckern; e) Eventuell experimentelle Untersuchung der Wirkung ausgewaehlter Pflanzenschutzmittel auf die Aktivitaet und Mortalitaet von Regenwuermern (Prof. C. Schlatter).
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