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Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma AVEA GmbH & Co. KG, Im Eisholz 3, 51373 Leverkusen

Die AVEA GmbH & Co. KG betreibt in 51373 Leverkusen, Im Eisholz 12, eine Anlage zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen (Müllheizkraftwerk). Im Rahmen der Modernisierung des gesamten Müllheizkraftwerks soll die Anlage um eine neue Verbrennungslinie Kessel 4 ergänzt werden. Die Linie dient der Kapazitätserhaltung und wird in die bestehende Rauchgasreinigung integriert. Für dieses Vorhaben wurde mit Datum vom 28.06.2022 ein erster Teilgenehmigungsbescheid (Az. 53.0011/22/8.1.1.3-8.1-Schr/Wu) erteilt. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind detaillierte Anforderungen an die Raumanordnung im Bereich der Trafoanlage formuliert worden, welche im Rahmen der vorliegenden Unterlagen gem. § 16 Abs. 4 BImSchG beantragt werden. Weitere Änderungen zur bestehenden 1. Teilgenehmigung ergeben sich aus dem geplanten Vorhaben nicht.

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Müllheizkraftwerkes des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) am Standort Bruck 110, 84508 Burgkirchen a.d.Alz, Fl.Nrn. 22/9 und 22/10 der Gemarkung Altöttinger Forst durch den Umbau des bestehenden Schlackebunkers zu einem Müllzwischenlager

Der Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) hat die immissionsschutzrechtli-che Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Müllheiz-kraftwerkes des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) am Standort Bruck 110, 84508 Burgkirchen a.d.Alz, Fl.Nrn. 22/9 und 22/10 der Gemarkung Altöttinger Forst durch den Umbau des bestehenden Schlackebunkers zu einem Müllzwischenlager mit einem Lagervolumen von ca. 6.500 m³ bzw. einer Lagermenge von ca. 4.000 t beantragt. Das Änderungsvorhaben betrifft ein Müllheizkraftwerk nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Das neue Müllzwischenlager fällt für sich betrachtet unter Nr. 8.12.2 des An-hangs 1 zur 4. BImSchV. Der ZAS hat beantragt, gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen abzusehen. Die Regierung führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch.

Prozesswasser-Recycling - Innovative Prozesswasseraufbereitungsanlage

Das mittelständische Logistikunternehmen Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG gehört zur Neumann Gruppe GmbH mit Sitz in Burg und ist als Dienstleister in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft tätig. In Reesen (Sachsen-Anhalt) gibt es eine Schlackenassaufbereitungsanlage, in der die Asche aus Müllverbrennungsanlagen einen Nassaufbereitungsprozess durchläuft. Die Schlackenassaufbereitung ist ein sehr wasserintensiver Prozess, bei dem Abwässer mit hohen Salzfrachten entstehen. Bisher werden die prozessbedingten Abwässer aufwändig aufbereitet, per Straßentransport in eine Industriekläranlage befördert und entsorgt. Für den Aufbereitungsprozess der Schlacke werden Prozessfrischwassermengen benötigt, die aktuell dem Grundwasserreservoir entnommen werden. Um den Transportaufwand für die Abwässer zu vermeiden und die Grundwasserentnahme zu minimieren, plant das Unternehmen mittels innovativer Abwasseraufbereitung (Umkehrosmose) einen nahezu geschlossenen Stoffkreislauf zu schaffen. Gleichzeitig verbessert sich damit auch die Qualität des mineralischen Rückstandes, so dass von einer besseren Verwertbarkeit auszugehen ist. Das in der Umkehrosmose entstehende Konzentrat (Permeat) soll in einer Vakuumverdampfungsanlage am Standort des Müllheizkraftwerks Rothensee behandelt werden. Gleichzeitig können Synergien am Standort der Abfallverbrennungsanlage genutzt werden, wie bspw. die Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung, das nahezu ammoniakfreien Destillats der Verdampferanlage für technische Zwecke und das Permeat der Umkehrosmose als Kühlwassernachspeisung für den Kühlturm. Die Innovation des neuen Verfahrens besteht darin, dass mittels Kombination und Weiterentwicklung bereits bestehender Recyclingverfahren erstmalig Prozesswasser aus der Schlackeaufbereitung behandelt und der Stoffkreislauf nahezu geschlossen werden kann. Insgesamt kann der Einsatz von Frischwasser nahezu vollständig ersetzt und weitgehend auf Grundwasserentnahmen verzichtet werden. Zusätzlich können Lärmemissionen, Energieverbrauch und Deponievolumen reduziert werden. Im Übrigen können mit der Umsetzung des Projekts jährlich 1.728 Tonnen CO 2 -Äquivalente, also etwa 86 Prozent, eingespart werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG Bundesland: Sachsen-Anhalt Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

Getrennt sammeln spart Kosten

Einige gastronomische Betriebe praktizieren bereits erfolgreich die vollständige, getrennte Sammlung von Speiseresten, Glas, Papier und Verpackungen. Wenn Sie noch keine Speiseresttonne nutzen, können Sie sich bei einem der nachfolgenden Anbieter, die das Modellprojekt aktiv unterstützen, ein Angebot einholen. Als Richtwert können Sie rund 13 bis 18 Euro pro Leerung kalkulieren. BRAL Tel.: (030) 983 06 08 98 Internet: www.bral.de Refood Tel.: (03338) 70 68 33 0 Internet: www.refood.de Becker + Armbrust GmbH Tel. (03378) 866 00 Internet: www.jakob-becker.de Je nach Betriebsgröße kann z.B. eine 120 oder 240 Liter-Tonne bestellt werden. Ein flexibler Abholrhythmus zum Beispiel ein- oder mehrmals wöchentlich oder nur alle zwei Wochen wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Die Tonnen werden bei jeder Leerung gewaschen und desinfiziert. Ketten oder Schlösser können ebenfalls bestellt werden und sind eine gute Möglichkeit, Fremdbefüllungen durch andere Nutzer zu vermeiden. Die ersten Erfahrungen aus dem Modellprojekt zeigen: Betriebe, die die Speiseresttonne nutzen, haben keinerlei Probleme bei der Umsetzung. Insgesamt ist getrennte Abfallsammlung kostensparend. Denn durch Vermeidung und verstärkte Getrenntsammlung kann die Restmüllmenge soweit reduziert werden, dass auch trotz der zusätzlichen Speiseresttonne die Gesamtkosten für alle Abfälle in der Endsumme gleich bleiben oder sogar sinken. Es wurden im Rahmen des Projektes vier Musterbetriebe besucht, die die getrennte Sammlung – insbesondere von Speiseresten – sorgfältig praktizieren. Die Menge an Restabfällen dieser Musterbetriebe wurde mit dem Aufkommen ähnlich großer Betriebe verglichen, die zwar ebenfalls “trockene” Wertstoffe getrennt sammeln, aber keine Speiseresttonne nutzen (“ Referenzbetriebe ”). Um die unterschiedliche Größe der verglichenen Betriebe zu berücksichtigen, wurde die Abfallmenge auf ein ausgegebenes Gericht bezogen. Der Vergleich ergab: Referenzbetriebe ohne Speiseresttonne haben eine Restabfallmenge von rund 370 Gramm pro Gericht. Das entspricht einer jährlichen Abfallmenge von 20.000 kg pro Jahr. In den vier Musterbetrieben mit Speiseresttonne fällt die gleiche Abfallmenge pro Gericht an. Jedoch wird diese zur Hälfte in der Speiseresttonne erfasst, also 10.000 kg im Jahr. Die Restabfallmenge wird durch den Einsatz der Speiseresttonne also auf rund die Hälfte gesenkt. Den Klimanutzen der Speiseresttonne verdeutlicht folgendes Beispiel: Im Modellversuch wurden Musterbetriebe identifiziert, die pro Jahr zwischen 5.000 und 20.000 Kilogramm (kg) Speisereste getrennt sammeln. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung an schädlichen Klimagasen von rund 850 kg (entsprechend 340 Liter Benzin) 1 . 1 Als Berechnungsgrundlage gelten folgende Daten: 10 t Speisereste in der Biogasanlage zu vergären entlastet um 550 kg CO 2 . 10 t Speisereste im Müllheizkraftwerk belasten um 300 kg CO 2 . 1 Liter verbrannter Sprit (Benzin/Diesel) produziert ca. 2,5 kg CO 2 .

EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. (NL) Erweiterung Müllheizkraftwerk

Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Durchführung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben der EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. zur Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage zur Erweiterung des Müllheizkraftwerkes (4. Linie) am Standort Delfzijl (NL) mitgeteilt. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§58 Abs.5 UVPG). In Niedersachsen wäre dies für das geplante Vorhaben das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg. In einem ersten Verfahrensschritt (Scoping) ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Untersuchungsrahmen zur Erstellung des UVP-Berichtes festgelegt worden. Die Scoping-Unterlagen waren unter dem Link www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") ab dem 17. Juni 2019 einsehbar. Dieser Bericht wurde erstellt und lag mit den Antragsunterlagen zur Stellungnahme bis einschließlich 8.Juni 2020 öffentlich aus. Die Überarbeitung und Aktualisierung des UVP-Berichtes und des Entwurfes des Genehmigungsbescheides lagen ab dem 27.07.2020 öffentlich aus, die Unterlagen waren unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") und auf diesem Portal abrufbar. Die für das Vorhaben erforderliche Wabo-Genehmigung ("Wet algemene bepalingen omgevingsrecht“) wurde zwischenzeitlich am 29.10.2020 erteilt. Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen wird vom 09.11.2020 bis zum 21.12.2020 öffentlich ausgelegt. (Details siehe die unter Entscheidung stehende Bekanntmachung). Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen ist ab dem 09.11.2020 auch unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") abrufbar. Der Genehmigungsbescheid ist unter Entscheidung (s.u) auch auf diesem Portal einsehbar. Beschreibung des Vorhabens: Die EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. plant, im Industriegebiet Oosterhorn in Delfzijl (NL) das bestehende Müllheizkraftwerk um eine 4. Linie in unmittelbarer Nähe zu erweitern. Diese 4. Linie ist als Mono-Klärschlammver-brennungsanlage geplant. Die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage besteht aus einer stationären Wirbelschichtverbrennung zur Dampferzeugung, sowie einer nachgeschalteten mehrstufigen Rauchgasreinigung. Die im Verbrennungsprozess entstehenden phosphathaltigen Primäraschen können einem Recyclingprozess zur Phosphorgewinnung und damit einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Als Brennstoff für die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage kommen Klärschlämme aus der kommunalen Abwasser-behandlung zum Einsatz. Heizwertbedingt kommen maximal 20,1 t/h zum Einsatz, entsprechend 185.000t/a. Information Weitere Informationen sind zu erhalten unter Nummer 0031-50-3164712 (Frau Degenhart Drenth)

Vorhaben der ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100 in 64293 Darmstadt: Änderung des Müllheizkraftwerks Darmstadt

Die ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt, hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Müllheizkraftwerks Darmstadt (MHKW Darmstadt)), gestellt. Die Änderung umfasst im Wesentlichen: • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 2, sowie Ersatz durch eine neue Linie 4 einschließlich der zugehörigen Rauchgasreinigungsanlage und der erforderlichen peripheren Anlagen; • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 1, sowie den Neubau der Klärschlamm-Monobehandlung (KSMB) im Bereich der Linie 1, einschließlich der erforderlichen Anlagen für die Annahme und Speicherung der Klärschlämme; • Neubau der Klärschlamm-Aschekonfektionierung; • Neue Speisewasserversorgung für Linie 3 und 4; • Ein Leittechnik-Retrofit für die Linie 3 nach dem Stand der Technik und die • Erweiterung des Betriebsgeländes für betriebslogistische Zwecke (Container-Wechselzone bei Abfallanlieferung). Die Anlage befindet sich in der Gemarkung: Darmstadt, Bezirk 6 Flur: 14 Flurstücke: 183/1, 137, 138/2 und 138/1 (teilw.) Anschrift: Otto-Röhm-Straße 19, 64293 Darmstadt Die Anlage soll nach erteilter Genehmigung geändert und anschließend in geänderter Form be-trieben werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (G/E), 8.11.2.4 (V), 8.12.1.1 (G/E) und 8.12.2 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) i.V.m. Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurde durchgeführt und die Ergebnisse in einem UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG dokumentiert und von der Trägerin des Vorhabens vorgelegt. Er kann zusammen mit der Kurzbeschreibung des Vorhabens und Stellungnahmen auf der Homepage des Regie-rungspräsidiums Darmstadt eingesehen werden. Für das Vorhaben wurde am 13. Juni 2022 ein Scoping-Termin durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Ge-nehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis zum 23. August 2023 (letzter Tag) beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt, Zimmer Nr. 1.082 zur Einsicht aus und können dort nach vorheriger Anmeldung/Terminabsprache (Tel.: 06151/12-5771 oder 12-3711) während der Dienstzeiten (Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 16:30 Uhr; Freitag: 8:00 Uhr – 15:00 Uhr) eingesehen wer-den. Ergänzend dazu liegen die Antragsunterlagen ebenso in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis zum 23. August 2023 bei dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 64295 Darmstadt, Mina-Rees-Straße 12, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienststunden (Montags bis Donnerstags 8:00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Die Kurzbeschreibung und der UVP-Bericht können in dem genannten Zeitraum (24. Juli 2023 bis 23. August 2023) im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt, www.rp-darmstadt.hessen.de, unter dem Menüpunkt: Veröffentlichungen und Digitales -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Bekanntmachungen Umweltrecht (https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht) auch online eingesehen werden. Zudem wird gemäß § 20 Abs. 2 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der UVP-Bericht und die zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im UVP-Portal unter der Internetadresse www.uvp-verbund.de zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 2 UVPG). Bei den vorgenannten Berichten und Empfehlungen handelt es sich um abschließende Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Stellen: Regierungspräsidium Darmstadt: • Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz • Dezernat IV/Da 42.1 – Abfallwirtschaft - Entsorgungswege • Dezernat IV/Da 43.1 – Immissionsschutz Lärm • Dezernat IV/Da 43.3 – Immissionsschutz Luftreinhaltung (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Dezernat IV/Da 45.1 - Bodenschutz • Dezernat V 53.1 – Naturschutz • Dezernat VI 61 – Arbeitsschutz (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt: • Bauaufsicht (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Mobilitätsamt (Abwassereinleitung) • Mobilitätsamt (Verkehr – abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Feuerwehr Darmstadt (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Innerhalb der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis 25. September 2023 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich, per E-Mail: Genehmigungen-IVDa-422@rpda.hessen.de, oder zur Niederschrift bei den vorgenannten Ausle-gungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Personenbezogene Daten von Einwenderinnen und Einwendern können z. B. bei Massenein-wendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Wenn Sie vorab Ihrer Einwendungen die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese auf der Homepage des RP Darmstadt unter Umwelt und Energie> Abfall > Datenschutzhinweise oder persönlich unter obiger Adresse einzusehen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese zudem in Papierform, ausreichend ist ein formloses Schrei-ben an obige Adresse. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Soweit Namen und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an die Trägerin des Vorhabens oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. An Stelle eines Erörterungstermins soll eine Online-Konsultation durchgeführt werden. Die Online-Konsultation findet ab dem 17. bis 20. Oktober 2023 statt. Die Zugangsdaten erhalten die Einwendenden und sonstigen Teilnehmenden nach entsprechender Registrierung per E-Mail. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten bei der Online-Konsultation ohne sie bzw. ihn verhandelt werden kann. Der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation wird abgesagt, wenn die erhobenen Ein-wendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation grund-sätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgenommen wurden oder nur auf privat-rechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellenden oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Darmstadt, den 4. Juli 2023 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Darmstadt IV/Da 42.2-100 h 12/15-2019/27

EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. - Erweiterung CCU und Fossil Eye

Die Firma EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. plant die Erweiterung ihres Müllheizkraftwerkes um eine CO2-Abscheideanlage, eine CCU (Carbon Capture Utilization) und einer Abfalltrennanlage für Kunststoffe (Fossil Eye) am Standort Delfzijl (NL). Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg nach Durchführung einer UVP-Vorprüfungsverfahrens zum Vorhaben darum gebeten, den Entwurf der zu erteilenden Genehmigung nach dem Gesetz über die allgemeinen Bestimmungen zum Umgebungsrecht (Wabo) zu veröffentlichen. I

Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage durch die Münchner Stadtentwässerung am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München

Die Münchner Stadtentwässerung, Friedenstraße 40, 81671 München betreibt am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann eine aus zwei Verbrennungslinien bestehende Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit einer genehmigten Durchsatzleistung von 2 x 3 t Trockenrückstand (TR) / Stunde; von den 2 Verbrennungslinien wurde bisher im Regelfall jeweils nur eine Linie betrieben, da ein Teil des Klärschlammes im Müllheizkraftwerk München-Nord mitverbrannt wurde. Die Münchner Stadtentwässerung hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann beantragt, die die alte Klärschlamm-Verbrennungsanlage ersetzen soll und den gesamten Klärschlamm (AVV-Nr. 19 08 05) der Landeshauptstadt München und der bisher schon angeschlossenen Umlandgemeinden entsorgen soll. Im Wesentlichen sind die Errichtung und der Betrieb der folgenden Anlagenteile bzw. Nebeneinrichtungen vorgesehen: - Vorgeschaltete Entwässerung des Klärschlamms mittels 6 Zentrifugen (je 3 für die Betriebslinie und die Reservelinie) von durchschnittlich 2,5 - 3 % TR auf ca. 24 % TR einschließlich zweier Faulschlammpufferbehälter mit je 150 m³, - Lagerung von entwässertem Klärschlamm in einem Klärschlammbunker mit rund 8.200 m³ Fassungsvermögen sowie in einem 350 m³ großen Anlieferbunker für Anlieferungen vom Klärwerk Gut Marienhof, - Trocknung des entwässerten Klärschlamms mittels dampfbeheizter Trockner auf ca. 42 % TR (je 2 Trockner für die Betriebslinie und die Reservelinie), - Kondensation der bei der Trocknung entstehenden Brüden (abgedampftes Wasser) und Zuführung der kondensierbaren Brüden zur Zentratbehandlung des Klärwerks bzw. der nicht kondensierbaren Brüden zur Verbrennung, - Verbrennung des Klärschlamms in einer aus zwei redundanten Verbrennungslinien bestehenden Wirbelschichtfeuerung, bestehend aus Hauptfeuerung für Klärschlamm, Zünd- und Stützfeuerung mit Heizöl EL bzw. Faulgas, SNCR-Anlage (se-lektive nichtkatalytische Reduktion) zur Stickstoffoxidminderung mittels Harnstoff, Verbrennungsluftsystem, Bettascheaustrag, mit einer Durchsatzleistung von 2 x 4,8 t Trockenrückstand (TR) / Stunde (eine Betriebslinie und eine Reservelinie) und einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 13,3 MW, einem Durchsatz von insgesamt rund 40.000 t TR / Jahr und 8.760 Betriebsstunden / Jahr, - Abgasreinigung in zwei redundanten Linien (eine Betriebslinie und eine Reservelinie) bestehend jeweils aus Elektrofilter, Sprühtrockner, Reaktionsstrecke, Gewebefilter, Vor- und Hauptwäscher, Saugzug, Abgasreinigungsabschlämmung und Ableitung der Abgase über je einen 40 m hohen Schornstein, - Wasser/Dampf-System und Stromerzeugung bestehend aus je einem Kessel (Schutzverdampfer, Verdampfer, Überhitzer 1 und 2, Economizer, Dampftrommel), Dampfturbine mit Ölversorgungsanlage, Getriebe und Generator, Luftkondensator, Speisewassersystem, Transformatoranlage, - Silos und Behälter für Einsatzstoffe (insb. Harnstoff, Sand, Heizöl, Kalkhydrat, Kalkstein, Adsorbens, Salzsäure, Fäll- und Flockungsmitttel) und Reststoffe (insb. Aschesilo 1 und 2, Reststoffsilo 1 und 2, Grobstoffbehälter für Bettasche, Gipssilo), - Notstromdieselaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 3,25 MW, einer Betriebszeit von maximal 50 Stunden / Jahr und einem 34,3 m hohen Schornstein, - Nebeneinrichtungen wie Kühlkreislauf, VE-Anlage, Zentralstaubsauger, Druckluftsystem, Probenahmestation, Gebäudeentwässerung, Zwischenspeicherung von überschüssiger Prozesswärme, Betriebswasserversorgung und Bereitstellung von Brauchwasser, - Erstellung der notwendigen baulichen Einrichtungen für die technischen Einrichtungen. Es sind die folgenden Betriebszustände beantragt: Alternative Betriebsfälle für die Inbetriebnahmephase (ersten drei Betriebsjahre): - Vollastbetrieb einer Linie der bestehenden Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit 3 t TR / Stunde bei gleichzeitigem Anfahrbetrieb der neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit Klärgas / Heizöl (ca. 300 Stunden / Jahr) oder - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit 4,8 t TR / Stunde bei gleichzeitiger Betriebsbereithaltung der bestehenden Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit Klärgas / Heizöl (ca. 300 Stunden / Jahr). Dauerbetrieb nach der Inbetriebnahmephase: - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlammverbrennungsanlage (4,8 t TR / Stunde) oder - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlammverbrennungsanlage (4,8 t TR / Stunde) bei gleichzeitiger Stützfeuerung der anderen Linie mit Klärgas / Heizöl (ca. 5 Tage entsprechend 150 Stunden / Jahr). Ein Parallelbetrieb der beiden neuen Verbrennungslinien mit Klärschlamm ist nicht beantragt. Die Münchner Stadtentwässerung hat ferner die beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für folgende Benutzungen im Sinne des § 9 WHG beantragt: - Während der Bauzeit ca. 100.000 m³ Grundwasser mit einer maximalen Förderleistung von 25 l / s zu entnehmen, zutage zu fördern, zutage zu leiten, abzuleiten und zu versickern (Bauwasserhaltung), - die Gründung von Bauteilen im Grundwasser mit einem damit verbundenen Aufstau des Grundwassers von ca. 0,18 m, - Grundwasser insb. im Rahmen dieser Maßnahmen aufzustauen, abzusenken und umzuleiten, - Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser der Flächen der Klärschlammverbrennungsanlage und der Dachflächen des Betriebsgebäudes in das Grundwasser; der zu bebauende Bereich hat eine Fläche von rund 10.266,1 m².

Müllheizkraftwerk Rothensee erweitert Standort: Staatssekretär Wünsch bei Richtfest

Im Beisein von Energiestaatssekretär Thomas Wünsch ist in Magdeburg heute Richtfest für die Erweiterung des Müllheizkraftwerks Rothensee gefeiert worden. Das Unternehmen investiert nach eigenen Angaben ca. 220 Millionen Euro in den Bau eines dritten Blocks, durch den die Verwertungskapazität von jährlich rund 650.000 auf ca. 950.000 Tonnen Hausmüll und ähnliche Abfälle steigt. Zudem entsteht eine Anlage zur Verbrennung von Klärschlamm, der bundesweit spätestens ab 2032 nicht mehr als Dünger auf landwirtschaftlich genutzte Böden ausgebracht werden darf. Bei dem neuartigen Verfahren wird das im Klärschlamm enthaltene Phosphor künftig zurückgewonnen. Wünsch betonte: „Das Müllheizkraftwerk Rothensee ist ein zentraler Baustein unserer Entsorgungsinfrastruktur. Die thermische Verwertung verhindert, dass künftige Altlasten entstehen, und versorgt darüber hinaus viele Haushalte mit Strom sowie Fernwärme und Industrieunternehmen mit Prozessdampf. Diese sichere Leistung spielt mit Blick auf die schwankende Stromerzeugung durch Wind und Sonne eine immer größere Rolle. Deshalb freue ich mich, dass in Rothensee kräftig investiert und dadurch auch die Basis für die Erweiterung der Fernwärmekapazitäten in der Landeshauptstadt geschaffen wird.“ Das Müllheizkraftwerk versorgt rund 50.000 EinwohnerInnen mit Fernwärme und erzeugt derzeit rund 370 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr – das entspricht etwa einem Drittel der in Magdeburg benötigten Strommenge. Durch die Erweiterung sollen künftig jährlich zusätzlich rund 220 GWh erzeugt werden; dadurch würde insgesamt mehr als die Hälfte des aktuell in der Landeshauptstadt benötigten Stroms abgedeckt werden. Um die Entstehung künftiger Altlasten zu verhindern, dürfen spätestens seit Mitte 2005 keine Siedlungsabfälle mehr unbehandelt auf Deponien abgelagert werden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

Vorhaben der Müllheizkraftwerk Kassel GmbH

Die Müllheizkraftwerk Kassel GmbH, Königstor 3 - 13, 34117 Kassel, hat folgende Anträge gestellt: Die Anlage befindet sich in 34123 Kassel, Am Lossewerk 8 – 10, Gemarkung Bettenhausen, Flur 1, Flurstücke 64/13, 64/15 und 64/26. 1. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen durch Verbrennung. Die Änderung umfasst im Wesentlichen: • Erhöhung der Durchsatzkapazität der Gesamtanlage im Jahr auf 256.000 Tonnen Abfall • Erhöhung der Feuerungswärmeleistung der Müllkessel 3 und 4 auf je 42,3 MW • Installation zusätzlicher Stützbrenner mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 MW je Müllkessel • Anpassung der Rauchgasreinigungsanlage auf den erhöhten Rauchgas-Volumenstrom von 182.000 Nm3tr./h (je 91.000 Nm3tr./h) • Verwendung von intern recyceltem mahlaktivierten Alt-HOK in der Rauchgasreinigungsanlage zur Einsparung von zugekauften Fein-HOK • Modifizierung der Dampfturbine M8 zur Anpassung an die erhöhte Frischdampfproduktion • Installation zusätzliche Dampfumformstation Die geänderte Anlage soll nach Erteilung der Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden.

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