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BSR bietet neues Bildungsangebot zum Umgang mit Elektro(nik)geräten

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat ein neues Umweltbildungsangebot für Sekundarstufen entwickelt. Das Projekt „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ gibt Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. und steht Schüler*innen und Lehrkräften ab sofort unter www.BSR.de/zero-waste-elektroschrott zur Verfügung. Das Angebot entstand im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) in Partnerschaft zwischen BSR, SenUMVK und der Initiative „Re-Use Berlin“ und ist für Berliner Schulen kostenfrei. „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ besteht aus zunächst zwei Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern. Die Einheiten orientieren sich am Rahmenlehrplan, sind praxisnah, ohne große Vorbereitung durchführbar und können sukzessive um interaktive Elemente ergänzt werden. Zudem steht den Lehrkräften ein Leitfaden für die Durchführung eines Projekttages in Eigenregie zur Verfügung. Alternativ können sie für diesen Projekttag einen Referenten buchen, der für eine 90-minütige Projektstunde an die Schule kommt und das Thema mit den Schüler*innen behandelt. BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto: „Das Projekt zeigt auf, wie auch bei Elektronik- und Elektrogeräten eine Vermeidung von Abfall sowie ein bewussterer Umgang mit wertvollen Rohstoffen möglich ist. Beispiele erläutern, wie Wiederverwendung und Recycling nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft in Berlin funktionieren. Dadurch kommen wir einer klimaneutralen Zero Waste-Stadt Berlin wieder ein Stück näher. Denn der Zero Waste-Gedanke – also null Verschwendung – kann bewusst in unser aller Alltag integriert werden.“ Dr. Silke Karcher, Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz: „Durch eigenes Verhalten lässt sich viel bewirken, das ist gerade auch jungen Menschen immer mehr bewusst. Das neue Bildungsangebot unterstützt sie hier und zeigt Möglichkeiten auf, wie man im täglichen Umgang mit Elektronik, vom Mobiltelefon bis zur Spielekonsole, klimaschonender agieren kann. Die Erkenntnisse sind alltagstauglich, ihre Umsetzung trägt mit zur Entwicklung einer klimaneutralen Stadt bei – die wir so schnell wie möglich erreichen wollen und müssen.“ Über die Berliner Stadtreinigung (BSR): Die Berliner Stadtreinigung (BSR) ist mit über 6.000 Beschäftigten das größte kommunale Abfallwirtschaftsunternehmen Deutschlands. Zu ihren Kernaufgaben gehören Straßenreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr und Abfallbehandlung: BSR-Beschäftigte halten Straßen und Plätze sauber und kümmern sich im Winter um sichere Fahrbahnen. Sie leeren die Restmüll- und Bioabfalltonnen sowie in einigen Stadtgebieten die Wertstofftonnen – und sind außerdem berlinweit für die Sperrmüllabholung verantwortlich. Darüber hinaus betreibt die BSR unter anderem das Berliner Müllheizkraftwerk, zwei Biogasanlagen sowie 14 Recyclinghöfe. Die BSR ist aktive Gestalterin der Lebensqualität in Berlin – basierend auf ihren Kerngeschäftsfeldern ganzheitliche Stadtsauberkeit sowie nachhaltige Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Als zuverlässige Partnerin des Landes Berlin handelt sie nach dem Grundsatz: #Gemeinsam machen wir Berlin besser, grüner und sauberer.

Einbindung von Natrium und Kalium in Mineralphasen von MVA-Schlacken

Das Projekt "Einbindung von Natrium und Kalium in Mineralphasen von MVA-Schlacken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Energie- und Wasserwerke Rhein-Neckar, Müllheizkraftwerk Mannheim durchgeführt. Es soll versucht werden, mit der Zugabe von Silikattraegern, wie Flugasche aus z.B. Steinkohlenkraftwerken, Kieselgur, Bleicherde oder Klaerschlamm zum Muell, Alkalien, in z.B. Kalium- und Natriumsilikat, zu binden. Das Ziel ist Schlackequalitaet zu erhoehen und mit reduziertem Gehalt von Alkalichloriden in den Rauchgasen, auch die Korrosion im Dampferzeuger zu mindern.

Pilotprojekt 'Sack im Behälter' (SiB)

Das Projekt "Pilotprojekt 'Sack im Behälter' (SiB)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lobbe Entsorgung GmbH durchgeführt. Rund 10.000 Einwohner eines Teilgebietes im Iserlohner Ortsteil Letmathe nehmen über die Dauer eines Jahres an diesem bundesweit einmaligen Modellversuch teil. Die Beteiligten erwarten nach Abschluss des Versuches belastbare Ergebnisse, die einen technischen und wirtschaftlichen Vergleich mit dem bestehenden Entsorgungssystem zulassen. Hinter dem Begriff SiB steht ein ebenso einfaches wie innovatives Entsorgungssystem: Über lediglich einen Behälter werden verschiedene Abfallarten, die bereits im Haushalt in farblich unterschiedlichen, hochreißfesten Spezialsäcken gesammelt wurden, erfasst. Nach dem Transport in eine Sortieranlage werden anhand der Sackfarben die Wertstoffe wieder aussortiert und zur Verwertung weitergeleitet, der Restabfall geht von dort in das Müllheizkraftwerk. Beim Pilotprojekt SiB in Iserlohn-Letmathe betrifft dies die Abfallarten Restabfall (grauer Sack), Leichtverpackungen Grüner Punkt (gelber Sack) sowie Papier/Pappe (blauer Sack). Anstelle der grauen Restmülltonne und der gelben Wertstofftonne werden die am Modellversuch teilnehmenden Haushalte in den Abfuhrrevieren 7und 9 mit Behältern ausgestattet, die durch einen silberfarbenen Deckel als SiB-Behälter gekennzeichnet sind. Die Abfuhr dieser Behälter erfolgt wöchentlich. Die Projektverantwortlichen erhoffen sich durch den Versuch positive Ergebnisse mit Blick auf eine Verbesserung der Qualität von Wertstoffen bei gleichzeitiger Erfassung mehrerer Abfallarten. Im Vergleich zu anderen in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Sortierversuchen liegt ein wesentlicher Vorteil des SiB-Systems auf der Hand: Vorher vermischte Restabfälle und Wertstoffe müssen nicht nachträglich mit erheblichem verfahrenstechnischen Aufwand wieder aussortiert werden. Die für eine Wiederverwertung notwendige Qualität der Wertstoffe wird bei SiB durch die bereits im Behälter erfolgte Trennung nicht beeinträchtigt. (...)Wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird der Pilotversuch von zwei renommierten Instituten, dem Institut für Entsorgung und Umwelttechnik gGmbH (IFEU) in Iserlohn sowie dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Ahlen. Erste Ergebnisse werden im August 2007 erwartet.

Teilprojekt F: Arbeiten am Standort Schöneicher Plan

Das Projekt "Teilprojekt F: Arbeiten am Standort Schöneicher Plan" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) AöR durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die möglichst vollständige Rückgewinnung von Metallen aus alter, bereits abgelagerter Schlacke aus der Siedlungsabfallverbrennung. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) setzt auf der Deponie Schöneicher Plan die MHKW-Schlacke aus Berlin-Ruhleben als Baustoff für die gasgängige Trag- und Ausgleichsschicht des Oberflächenabdichtungssystems ein. Aus 40.000 Mg der vorhandenen größeren Menge bereits gealterter Schlacke, die für den Einbau vorgehalten wird, sollen durch ein innovatives mehrstufiges Trennungsverfahren die Metalle auch in feinsten Korngrößen kleiner als 1 mm nahezu vollständig und mit hohem Reinheitsgrad abgetrennt werden. Neben der Optimierung der Anlagentechnik soll auch untersucht werden, ob die mineralische Fraktion nach der Behandlung noch die bodenmechanischen Anforderungen an die Verwertung im Deponiebau erfüllt. Die BSR setzt eigenes Personal und eigene Deponiebaumaschinen (Radlader und Muldenkipper) ein, um die Schlacke zur Tartech-Anlage zu transportieren, die am Standort aufgestellt werden soll. Dort wird das Material in die Anlage aufgegeben. Nach der Behandlung nimmt die BSR das mineralische Material wieder auf und transportiert es vom Anlagenstandort zurück auf den Deponiekörper zum Einbau in das jeweilige Baufeld.

Die Berliner Energiewende live erleben: Jetzt anmelden für die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ 2019

Vom 4. bis 9. November können Fachleute und interessierte Bürgerinnen und Bürger wieder die Energiewende in Berlin live und kostenfrei erleben – bei der Aktionswoche „Berlin spart Energie“. Die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ ist Teil der gleichnamigen Kampagne, die im Rahmen des Berliner ImpulsE-Programms im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt wird. Das Programm zielt darauf ab, Wissen und Erfahrungen aus Modellprojekten zu vermitteln, Lösungen aufzuzeigen und somit Vorbilder der Berliner Energiewende in die Breite zu tragen. Bei Exkursionen und Veranstaltungen können sich interessierte Berliner*innen über Praxiserfahrungen informieren oder über Konzepte der Energiewende diskutieren. Zahlreiche Berliner Akteur*innen aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie und Umwelt öffnen im Rahmen der landesweiten Aktionswoche ihre Türen, um den Teilnehmer*innen einen exklusiven Einblick hinter die Kulissen ihrer Energiewende-Projekte zu geben. Gemeinsam mit rund 40 Institutionen ist ein vielfältigesProgramm entstanden, das Einblicke in zahlreiche Best-Practice-Projekte der Berliner Energie-und Klimawende gibt. Dabei reicht das Themenspektrum von Niedrigstenergiegebäuden und sog. Minimalwohnungen über Müllheizkraftwerke und Klärwerke bis hin zu Europas größter Power-to-Heat-Anlage. Auch das Berliner ImpulsE-Programm ist mit Thementouren im Programm vertreten: Auf Fachexkursionen zu den Themenfeldern Klimafolgenanpassung und High-End-Energietechnik sowiebei Touren zu historischen Gebäuden können sich Interessierte über Vorbildprojekte anschaulich informieren. Zudem diskutieren Experten*innen im Rahmen einer Fachveranstaltung über die Entwicklungen und Herausforderungen der Energieberatung in Berlin. Das Angebot der Aktionswoche richtet sich an alle Akteur*innen der Energiewende –ob in der Wohnungs-und Energiewirtschaft oder öffentlichen Einrichtungen. Planer*innen, Berater*innen und Architekten*innen finden ebenso spezielle Programmpunkte wie Vermieter*innen oder Mieter*innen.

EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. - Erweiterung CCU und Fossil Eye

Die Firma EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. plant die Erweiterung ihres Müllheizkraftwerkes um eine CO2-Abscheideanlage, eine CCU (Carbon Capture Utilization) und einer Abfalltrennanlage für Kunststoffe (Fossil Eye) am Standort Delfzijl (NL). Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg nach Durchführung einer UVP-Vorprüfungsverfahrens zum Vorhaben darum gebeten, den Entwurf der zu erteilenden Genehmigung nach dem Gesetz über die allgemeinen Bestimmungen zum Umgebungsrecht (Wabo) zu veröffentlichen. I

Nachrüstung der neuen und innovativen VLN-Technologie (Very Low NOx) im Müllheizkraftwerk in Coburg

Das Projekt "Nachrüstung der neuen und innovativen VLN-Technologie (Very Low NOx) im Müllheizkraftwerk in Coburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW) durchgeführt. Dem Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken gehören die Stadt Coburg sowie die Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels an. Er ist zuständig für die Abfallbewirtschaftung der rund 270.000 Einwohner des Verbandsgebietes und betreibt ein Müllheizkraftwerk, eine Wertstoffsortieranlage, eine Ausfall- und Reststoffdeponie und eine Kunststoffaufbereitungsanlage. Die Siedlungsabfallverbrennungsanlage dient neben der Entsorgung von Abfall auch zur energetischen Nutzung von Hausmüll und Gewerbeabfällen für die Strom- und Fernwärmeerzeugung. Hausmüll und Gewerbeabfälle enthalten Stickstoffverbindungen, die bei der Verbrennung zum Teil als Stickoxid (NOx) in das Abgas transferiert werden. Mit dem Vorhaben soll der Emissionsgrenzwert für NOx von 200 Milligramm pro Normkubikmeter als Tagesmittelwert deutlich unterschritten werden. Betriebswerte von deutlich unter 100 Milligramm pro Normkubikmeter werden dabei erwartet. Dafür wird eine Verbrennungslinie des Müllheizkraftwerks auf das MARTIN VLN (Very Low NOx)-Verfahren umgestellt. Der VLN-Prozess nutzt die interne Abgasrezirkulation in Kombination mit reduzierten Sekundärluftmengen, um im unteren Feuerraum den Sauerstoffüberschuss zu reduzieren und somit eine weitergehende Reduzierung der Brennstoff-NOX Bildung zu erreichen. Durch die Umrüstung der Anlage werden außerdem die zu entsorgenden Kesselaschemengen verringert. Die ausgebrannte Kesselasche wird durch die Rückführung in die Verbrennung einer nochmaligen thermischen Behandlung unterzogen. Die Asche ist dann weitestgehend mineralisiert. Die Schlackequalität wird im Rahmen der regulären Schwankungsbreiten durch die Rückführung nicht beeinträchtigt. Der verfahrensbedingte Ammoniak-Schlupf kann deutlich reduziert werden. Zudem werden der energetische Wirkungsgrad der Gesamtanlage gesteigert und die CO2-Emissionen verringert.

Vorhaben der ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100 in 64293 Darmstadt: Änderung des Müllheizkraftwerks Darmstadt

Die ENTEGA AG, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt, hat beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Müllheizkraftwerks Darmstadt (MHKW Darmstadt)), gestellt. Die Änderung umfasst im Wesentlichen: • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 2, sowie Ersatz durch eine neue Linie 4 einschließlich der zugehörigen Rauchgasreinigungsanlage und der erforderlichen peripheren Anlagen; • Rückbau der Anlagentechnik von Linie 1, sowie den Neubau der Klärschlamm-Monobehandlung (KSMB) im Bereich der Linie 1, einschließlich der erforderlichen Anlagen für die Annahme und Speicherung der Klärschlämme; • Neubau der Klärschlamm-Aschekonfektionierung; • Neue Speisewasserversorgung für Linie 3 und 4; • Ein Leittechnik-Retrofit für die Linie 3 nach dem Stand der Technik und die • Erweiterung des Betriebsgeländes für betriebslogistische Zwecke (Container-Wechselzone bei Abfallanlieferung). Die Anlage befindet sich in der Gemarkung: Darmstadt, Bezirk 6 Flur: 14 Flurstücke: 183/1, 137, 138/2 und 138/1 (teilw.) Anschrift: Otto-Röhm-Straße 19, 64293 Darmstadt Die Anlage soll nach erteilter Genehmigung geändert und anschließend in geänderter Form be-trieben werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (G/E), 8.11.2.4 (V), 8.12.1.1 (G/E) und 8.12.2 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) i.V.m. Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurde durchgeführt und die Ergebnisse in einem UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG dokumentiert und von der Trägerin des Vorhabens vorgelegt. Er kann zusammen mit der Kurzbeschreibung des Vorhabens und Stellungnahmen auf der Homepage des Regie-rungspräsidiums Darmstadt eingesehen werden. Für das Vorhaben wurde am 13. Juni 2022 ein Scoping-Termin durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Ge-nehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis zum 23. August 2023 (letzter Tag) beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt, Zimmer Nr. 1.082 zur Einsicht aus und können dort nach vorheriger Anmeldung/Terminabsprache (Tel.: 06151/12-5771 oder 12-3711) während der Dienstzeiten (Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 16:30 Uhr; Freitag: 8:00 Uhr – 15:00 Uhr) eingesehen wer-den. Ergänzend dazu liegen die Antragsunterlagen ebenso in der Zeit vom 24. Juli 2023 bis zum 23. August 2023 bei dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, 64295 Darmstadt, Mina-Rees-Straße 12, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienststunden (Montags bis Donnerstags 8:00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Die Kurzbeschreibung und der UVP-Bericht können in dem genannten Zeitraum (24. Juli 2023 bis 23. August 2023) im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt, www.rp-darmstadt.hessen.de, unter dem Menüpunkt: Veröffentlichungen und Digitales -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Bekanntmachungen Umweltrecht (https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht) auch online eingesehen werden. Zudem wird gemäß § 20 Abs. 2 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der UVP-Bericht und die zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im UVP-Portal unter der Internetadresse www.uvp-verbund.de zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 2 UVPG). Bei den vorgenannten Berichten und Empfehlungen handelt es sich um abschließende Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Stellen: Regierungspräsidium Darmstadt: • Dezernat IV/Da 41.4 – Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz • Dezernat IV/Da 42.1 – Abfallwirtschaft - Entsorgungswege • Dezernat IV/Da 43.1 – Immissionsschutz Lärm • Dezernat IV/Da 43.3 – Immissionsschutz Luftreinhaltung (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Dezernat IV/Da 45.1 - Bodenschutz • Dezernat V 53.1 – Naturschutz • Dezernat VI 61 – Arbeitsschutz (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt: • Bauaufsicht (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Mobilitätsamt (Abwassereinleitung) • Mobilitätsamt (Verkehr – abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) • Feuerwehr Darmstadt (abschließende Stellungnahme liegt noch nicht vor) Innerhalb der Zeit vom 24. Juli 2023 (erster Tag) bis 25. September 2023 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich, per E-Mail: Genehmigungen-IVDa-422@rpda.hessen.de, oder zur Niederschrift bei den vorgenannten Ausle-gungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Personenbezogene Daten von Einwenderinnen und Einwendern können z. B. bei Massenein-wendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Wenn Sie vorab Ihrer Einwendungen die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese auf der Homepage des RP Darmstadt unter Umwelt und Energie> Abfall > Datenschutzhinweise oder persönlich unter obiger Adresse einzusehen. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese zudem in Papierform, ausreichend ist ein formloses Schrei-ben an obige Adresse. Es wird gebeten, Namen und Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen und solche, die die Person des Einwendenden nicht erkennen lassen, werden bei einem gegebenenfalls stattfindenden Erörterungstermin nicht zugelassen. Soweit Namen und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an die Trägerin des Vorhabens oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. An Stelle eines Erörterungstermins soll eine Online-Konsultation durchgeführt werden. Die Online-Konsultation findet ab dem 17. bis 20. Oktober 2023 statt. Die Zugangsdaten erhalten die Einwendenden und sonstigen Teilnehmenden nach entsprechender Registrierung per E-Mail. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer bzw. eines Beteiligten bei der Online-Konsultation ohne sie bzw. ihn verhandelt werden kann. Der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation wird abgesagt, wenn die erhobenen Ein-wendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation grund-sätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgenommen wurden oder nur auf privat-rechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin bzw. die Online-Konsultation stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellenden oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Darmstadt, den 4. Juli 2023 Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Darmstadt IV/Da 42.2-100 h 12/15-2019/27

Die Rolle des Elektrofilters bei der Bildung, Zerstoerung und Abscheidung von Dioxinen und Furanen in der Rauchgasreinigung von thermischen Abfallbehandlungen

Das Projekt "Die Rolle des Elektrofilters bei der Bildung, Zerstoerung und Abscheidung von Dioxinen und Furanen in der Rauchgasreinigung von thermischen Abfallbehandlungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Karlsruhe (TH), Institut für Mechanische Verfahrenstechnik und Mechanik durchgeführt. Im By-pass zum Rohglaskanal hinter einem Kessel des Muellheizkraftwerkes Mannheim soll vom Institut fuer Mechanische Verfahrenstechnik der Uni Karlsruhe und vom Labor fuer Isotopentechnik des Kernforschungszentrums Karlsruhe eine Versuchsanlage errichtet werden. Sie enthaelt als Hauptelement ein Elektrofilter. Ziel der Messung ist es, Aussagen zur Abscheidung u./oder Zerstoerung u./oder Bildung von Dioxinen u. Furanen in solchen Aggregaten zu erhalten u. dabei erstmals systematisch wichtige Einflussgroessen auf das Betriebsverhalten von Elektrofiltern als PCDD/PCDF Quelle bzw. Senke systematisch zu untersuchen. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich fuer die ablaufenden Vorgaenge Mechanismen angeben. Daraus folgen Betriebsanweisungen fuer die Betreiber und Hinweise zum Bau und zur Auslegung fuer die Hersteller solcher Anlagen.

EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. (NL) Erweiterung Müllheizkraftwerk

Die Provincie Groningen (NL), Sint Jansstraat 4, 9712JN Groningen, hat dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Durchführung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben der EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. zur Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage zur Erweiterung des Müllheizkraftwerkes (4. Linie) am Standort Delfzijl (NL) mitgeteilt. Nach deutschem Recht, das die internationalen Vorgaben umsetzt, ist die zuständige Behörde in Deutschland bei einem ausländischen UVP-Vorhaben diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben auf der deutschen Seite der Grenze zuständig wäre (§58 Abs.5 UVPG). In Niedersachsen wäre dies für das geplante Vorhaben das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg. In einem ersten Verfahrensschritt (Scoping) ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Untersuchungsrahmen zur Erstellung des UVP-Berichtes festgelegt worden. Die Scoping-Unterlagen waren unter dem Link www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") ab dem 17. Juni 2019 einsehbar. Dieser Bericht wurde erstellt und lag mit den Antragsunterlagen zur Stellungnahme bis einschließlich 8.Juni 2020 öffentlich aus. Die Überarbeitung und Aktualisierung des UVP-Berichtes und des Entwurfes des Genehmigungsbescheides lagen ab dem 27.07.2020 öffentlich aus, die Unterlagen waren unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") und auf diesem Portal abrufbar. Die für das Vorhaben erforderliche Wabo-Genehmigung ("Wet algemene bepalingen omgevingsrecht“) wurde zwischenzeitlich am 29.10.2020 erteilt. Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen wird vom 09.11.2020 bis zum 21.12.2020 öffentlich ausgelegt. (Details siehe die unter Entscheidung stehende Bekanntmachung). Der Genehmigungsbescheid nebst Unterlagen ist ab dem 09.11.2020 auch unter www.provinciegroningen.nl (unter "bekendmakingen") abrufbar. Der Genehmigungsbescheid ist unter Entscheidung (s.u) auch auf diesem Portal einsehbar. Beschreibung des Vorhabens: Die EEW Energy from Waste Delfzijl B.V. plant, im Industriegebiet Oosterhorn in Delfzijl (NL) das bestehende Müllheizkraftwerk um eine 4. Linie in unmittelbarer Nähe zu erweitern. Diese 4. Linie ist als Mono-Klärschlammver-brennungsanlage geplant. Die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage besteht aus einer stationären Wirbelschichtverbrennung zur Dampferzeugung, sowie einer nachgeschalteten mehrstufigen Rauchgasreinigung. Die im Verbrennungsprozess entstehenden phosphathaltigen Primäraschen können einem Recyclingprozess zur Phosphorgewinnung und damit einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Als Brennstoff für die Mono-Klärschlammverbrennungsanlage kommen Klärschlämme aus der kommunalen Abwasser-behandlung zum Einsatz. Heizwertbedingt kommen maximal 20,1 t/h zum Einsatz, entsprechend 185.000t/a. Information Weitere Informationen sind zu erhalten unter Nummer 0031-50-3164712 (Frau Degenhart Drenth)

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