Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 55 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung der BÜK200-Nachbarblätter Bad Reichenhall und Regensburg wurde der LBG-Datensatz von München in der südöstlichen Blattecke (Stand 15. Mai 2006) und am nördlichen Blattrand (Stand 06. November 2006) in Teilen verändert. In der BGL 5.1 ist eine LE (28 alt) weggefallen (Stand 04. Dezember 2009). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Blattes Nürnberg wurde der LBG-Datensatz von München am nordwestlichen Blattrand geringfügig verändert (Stand 06. Februar 2017). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Rosenheim wurde der LBG-Datensatz von München am südlichen Blattrand grafisch verändert. Inhaltlich wurden einige Flächen der LE 15 der neuen LE 16 zugeordnet. Alle folgenden LE sind dadurch jeweils um eins hochgezählt worden (Stand 24. November 2017).
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den bayerischen Flughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)" mit dem Bezugsjahr 2021. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den bayerischen Flughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)" mit dem Bezugsjahr 2021. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den bayerischen Großflughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" mit dem Bezugsjahr 2015. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den bayerischen Großflughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" mit dem Bezugsjahr 2015. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 55 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung der BÜK200-Nachbarblätter Bad Reichenhall und Regensburg wurde der LBG-Datensatz von München in der südöstlichen Blattecke (Stand 15. Mai 2006) und am nördlichen Blattrand (Stand 06. November 2006) in Teilen verändert. In der BGL 5.1 ist eine LE (28 alt) weggefallen (Stand 04. Dezember 2009). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Blattes Nürnberg wurde der LBG-Datensatz von München am nordwestlichen Blattrand geringfügig verändert (Stand 06. Februar 2017). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Rosenheim wurde der LBG-Datensatz von München am südlichen Blattrand grafisch verändert. Inhaltlich wurden einige Flächen der LE 15 der neuen LE 16 zugeordnet. Alle folgenden LE sind dadurch jeweils um eins hochgezählt worden (Stand 24. November 2017).
Blatt München wird gänzlich vom Molassebecken des Alpenvorlandes eingenommen. Der Schutttrog der Alpen ist mit tertiären Sedimenten verfüllt, wobei die Mächtigkeit der Molasseschichten nach Süden kontinuierlich zunimmt. Morphologisch lassen sich verschiedene Regionen unterscheiden. In der Nordhälfte des Kartenblattes ist das Tertiärhügelland abgebildet. Tertiäre Lockersedimente der Oberen Süßwassermolasse treten hier weitflächig unter der quartären Deckschicht aus pleistozänem Löss und Fließerden zu Tage. Wohingegen in der Südhälfte des Kartenausschnitts, im Bereich der Wasserburger Senke, der tertiäre Untergrund fast gänzlich von quartären Sedimenten überdeckt ist. Neben Lössbildungen und Fließerden lagern hier fluviatile und glazifluviatile Sande und Schotter, glazilimnische Schluffe bzw. Löß- und Decklehm an der Oberfläche. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewähren zwei geologische Schnitte zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Die Nord-Süd-orientierten Profile verdeutlichen die zunehmende Mächtigkeit der Molasseschichten in Richtung der Alpen.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.
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