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Ortsdosisleistung (ODL): 17192 Waren (Müritz) (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Waren (Müritz).

Ufernutzungskonzept für die Region Mecklenburgische Seenplatte, Teil Mecklenbg. Oberseen (2005)

Zielstellung: Auf Grund des weiter zunehmenden Vernutzungsgrades der Uferzonen an den Gewässern der Seenplatte besteht deutlicher Handlungsbedarf hinsichtlich einer raumplanerischen Steuerung der differenzierten Nutzungs- und Schutzinteressen. Für das Schwerpunktrevier Mecklenburgische Oberseen im Landkreis Müritz liegen erste Ergebnisse vor. Das Konzept wurde mit dem Landkreis Müritz gemeinsam erarbeitet.

Anlagenbezogener Immissionsschutz (StALU MS Neubrandenburg)

Immissionsschutzrechtlich relevante Daten der gemäß der Anhänge zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen, die in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg betrieben werden bzw. betrieben wurden oder deren Errichtung und Betrieb in den genannten Landkreisen und in der kreisfreien Stadt Neubrandenburg beantragt wurden.

Gebietsbezogener Immissionsschutz (StALU MS Neubrandenburg)

Dokumentationssammlung von Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Abrundungssatzungen, die von den Gemeinden der Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg eingereicht und bearbeitet wurden.

Umweltbildung durch Beobachten

Das Projekt "Umweltbildung durch Beobachten" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Förderverein Müritz-Nationalpark.

Aufbau einer Umweltbildungseinrichtung in der Mueritz-Nationalparkgemeinde Goldenbaum

Das Projekt "Aufbau einer Umweltbildungseinrichtung in der Mueritz-Nationalparkgemeinde Goldenbaum" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Förderverein Müritz-Nationalpark.

Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen - Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte

Das Projekt "Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen - Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: plan zwei - Stadtplanung und Architektur.In den Großwohnsiedlungen der 1950er bis 1980er Jahre leben bundesweit rund fünf Millionen Menschen. Mit dem vom BMVBS ausgelobten Wettbewerb Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte sollten Impulse gesetzt werden für die Weiterentwicklungder Großsiedlungen auf der Basis integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte und unter Einbeziehung energetischerAspekte. Im Juli 2009 fand die Preisverleihung zu dem Wettbewerb statt. Aufbauend auf den Wettbewerb startete im Frühjahr 2010 das Forschungsprojekt Vertiefende Modellprojekte der Umsetzung integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte mit acht Modellprojekten, die sich selbst verpflichteten, Teilziele ihres Wettbewerbsbeitrags bis 2012 umzusetzen. Folgende Modellprojekte wurden ausgewählt und im Rahmen des Forschungsprojektes über zwei Jahre begleitet und untersucht: - WOGEWA, Konzeptgebiet Waren West, Waren Müritz - GESOBAU AG, Konzeptgebiet Märkisches Viertel, Berlin - SBV eG, Konzeptgebiet Fruerlund-Süd, Flensburg - VBW GmbH, Konzeptgebiet Innere Hustadt, Bochum - wbg GmbH, Konzeptgebiet Parkwohnanlage West, Nürnberg - VOLKSWOHNUNG GmbH, Konzeptgebiet Rintheimer Feld, Karlsruhe - WOBAU MAGEBURG GmbH, Konzeptgebiet Neu-Reform, Magdeburg - Pro Potsdam GmbH, Konzeptgebiet Drewitz, Potsdam. Die Projekte bilden ein breites Spektrum an Gebietstypen, Problemlagen, Akteurskonstellationen und Ansätzen der Immobilieneigentümer hinsichtlich energetischer Sanierungsmaßnahmen und der Aufwertung des Stadtteilsab. Zum Beginn des Forschungsprojektes war die Umsetzung der integrierten Konzepte in einzelnen Modellprojekten bereits vorangeschritten, andere standen noch ganz am Anfang des Prozesses. Bis Ende 2012 sind in allen begleiteten Konzeptgebieten wesentliche Maßnahmenbündel umgesetzt worden, die dazu beitragen die Energieeffizienz zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit der Quartiere zu sichern. Voraussetzung war ein von allen Unternehmen zum Ausdruck gebrachtes hohes Vertrauen in die Entwicklungsfähigkeit ihrer Siedlungen. Das strategische Portfoliomanagement differenziert dabei nicht nur die Lage des Siedlungstypus auf dem jeweiligen lokalen Wohnungsmarkt, sondern bezieht auch energetische Erneuerungsstrategien in die Unternehmensentscheidungenmit ein.

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Waren"

Aktenzeichen: BASE21102/08 -A#0335 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 10.03.2025 für eine Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 29, Flurstück 2/2) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 230 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (GD LUNG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 07.03.2025 zum Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Das Vorhaben kann zugelassen werden, da im engen räumlichen Zusammenhang durch eine Bohrung vergleichbarer Teufe bereits ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt ist. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des GD LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 11.03.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz (Stand: 2015)

• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 15, Flurstück 12/6)"

Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0324 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 13.12.2024 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 15, Flurstück 12/6) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M- V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 11.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort in einem Gebiet liege, in dem gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tertiäre Tonsteine mit Mächtigkeiten über 100 m im Teufenbereich 300 m bis 1500 m auftreten würden. Zusätzlich könne das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Gemäß der Stellungnahme des LUNG M-V sei der Ausnahmetatbestand nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 erfüllt, da die Bohrungen deutlich oberhalb von Schichten mit einer potentiell langfristigen Barrierewirksamkeit für darunterliegende Schichten enden würden. Auf Grundlage der Ausführungen des LUNG M-V und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.12.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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