Zielstellung: Auf Grund des weiter zunehmenden Vernutzungsgrades der Uferzonen an den Gewässern der Seenplatte besteht deutlicher Handlungsbedarf hinsichtlich einer raumplanerischen Steuerung der differenzierten Nutzungs- und Schutzinteressen. Für das Schwerpunktrevier Mecklenburgische Oberseen im Landkreis Müritz liegen erste Ergebnisse vor. Das Konzept wurde mit dem Landkreis Müritz gemeinsam erarbeitet.
Immissionsschutzrechtlich relevante Daten der gemäß der Anhänge zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) genehmigungsbedürftigen Anlagen, die in den Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg betrieben werden bzw. betrieben wurden oder deren Errichtung und Betrieb in den genannten Landkreisen und in der kreisfreien Stadt Neubrandenburg beantragt wurden.
Dokumentationssammlung von Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Abrundungssatzungen, die von den Gemeinden der Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg eingereicht und bearbeitet wurden.
Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0324 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 13.12.2024 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 15, Flurstück 12/6) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M- V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 11.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort in einem Gebiet liege, in dem gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tertiäre Tonsteine mit Mächtigkeiten über 100 m im Teufenbereich 300 m bis 1500 m auftreten würden. Zusätzlich könne das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Gemäß der Stellungnahme des LUNG M-V sei der Ausnahmetatbestand nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 erfüllt, da die Bohrungen deutlich oberhalb von Schichten mit einer potentiell langfristigen Barrierewirksamkeit für darunterliegende Schichten enden würden. Auf Grundlage der Ausführungen des LUNG M-V und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.12.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0323 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 13.12.2024 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband (Flur 1, Flurstück 18/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M- V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 11.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort in einem Gebiet liege, in dem gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tertiäre Tonsteine mit Mächtigkeiten über 100 m im Teufenbereich 300 m bis 1500 m auftreten würden. Zusätzlich könne das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiter kann das Vorhaben zugelassen werden, da der Bohrung keine erhebliche Schädigung von Deckschichten mit potentiell langfristiger Schutzwirkung bzw. Barrierewirksamkeit zu unterstellen ist. Auf Grundlage der Ausführungen des LUNG M-V und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.12.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0304 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 26.09.2024 für zwei Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 21, Flurstück 179) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (GD LUNG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 20.09.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin ist der Stellungnahme des GD LUNG zu entnehmen, dass das Vorhaben zugelassen werden könne, da sich in dem Siedlungsbereich bereits Geothermiebohrungen mit ähnlicher Endteufe befänden. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des GD LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 30.09.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Aktenzeichen: BASE21102/08 -A#0242 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 18.09.2023 und 21.09.2023 (Aktenzeichen: 662/EW/71156/36/2023 sowie 662/EW/71156/37/2023) für sechzehn Geothermiebohrungen in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 35, Flurstücke 4/210, 4/211 und 4/212) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (GD LUNG) kommt in seinen den Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahmen vom 08.09.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin ist den Stellungnahmen des GD LUNG zu entnehmen, dass das Vorhaben zugelassen werden könne, da sich in dem Siedlungsbereich bereits eine Brunnenbohrung mit größerer Endteufe befinde. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des GD LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 18.10.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sowie der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zur „Flussgebietsbewirtschaftung Einzugsgebiet Obere Havel“ unterzeichnet. Diese Vereinbarung folgt einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Vereinbarung zum Daten- und Informationsaustausch. Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die bundländerübergreifende Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Bewirtschaftungsgrundsätzen für die Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel von der Müritz bis nach Berlin geregelt. Vereinbart wurde, dass mit Hilfe wasserwirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebietsbewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften. Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergeben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen. Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit wurde auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich. Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasserperiode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, etwa bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt. Bezüglich der Schifffahrt wurden umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren, ergriffen. Weitere umfangreiche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke verhinderten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau. Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt. Dabei wurden vielfältige Faktoren erörtert, darunter die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.
Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0232 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Waren Müritz, Gemarkung Waren Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 03.07.2023 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Waren Müritz, Gemarkung Waren (Flur 40, Flurstück 200) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer Bohrungsteufe von 135 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 30.06.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Gemäß der Stellungnahme des LUNG könne das Vorhaben zugelassen werden, da es im engen räumlichen Zusammenhang mit im gleichen Siedlungsbereich bereits durchgeführten Erdwärmesondenbohrungen stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 07.07.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Teterower Straße 1 17192 Waren (Müritz) Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Flusseinzugsgebiet: Warnow/Peene Betreiber: Mecklenburger Metallguss GmbH Haupttätigkeit: Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legierierungen > 20 t/d oder > 4 t/d Pb und Cd
Origin | Count |
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Bund | 48 |
Land | 13 |
Type | Count |
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Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 19 |
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