Wasserinjektion oder Baggerung zur Sedimententnahme in Häfen
Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."
Dieser WMS stellt die Ergebnisse die Daten des LUNG im Land Mecklenburg-Vorpommern fuer den Deskriptor 10 (Abfälle im Meer) fuer die MDI-DE dar.
Dieser WMS stellt die Ergebnisse die Daten des LUNG im Land Mecklenburg-Vorpommern fuer den Deskriptor 10 (Abfälle im Meer) fuer die MDI-DE dar.
Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.03.2017 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins.
Dieser WMS stellt die Ergebnisse für die Daten des LUNG im Land Mecklenburg-Vorpommern fuer den Deskriptor 8 (Schadstoffe) fuer die MDI-DE dar.
Dieser WMS stellt die Ergebnisse für die Daten des LUNG im Land Mecklenburg-Vorpommern fuer den Deskriptor 5 (Eutrophierung) fuer die MDI-DE dar.
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Zink im Sediment, <2000µm von 2005 bis 2010.
Gebiete zum Ausbringen von Baggergut einschließlich genehmigter Zeiten und Mengen; Flächenshape