Web Map Service (WMS) zum Thema Modal Split Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
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Der wegebezogene Modal Split beschreibt die prozentuale Verteilung aller von Hamburgerinnen und Hamburgern zurückgelegten Wege auf die Verkehrsmodi „Motorisierter Individualverkehr (MIV)“, „Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)“, „Radverkehr“ und „Fußverkehr". Der Datensatz enthält den wegebezogenen Modal Split für Hamburg für das Jahr 2017 gem. der Haushaltsbefragung „Mobilität in Deutschland (MiD) 2017“ (https://www.hamburg.de/bvm/mid-hamburg). Die Auswertung erfolgte hier für die sieben Bezirke sowie sieben Stadtregionen. Die Differenzierung nach Stadtregionen wurde für die MiD-Untersuchung vorgenommen, um die raumstrukturellen und sozioökonomischen Unterschiede, und damit letztlich auch die Mobilitätsvoraussetzungen, in der Stadt besser abzubilden als in einer Differenzierung nach Bezirken.
Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Der Datensatz enthält die Infrastrukturdaten zum PrioBike-Projekt. Grüne Welle Der bisherige Fokus auf die Priorisierung des motorisierten Individualverkehrs wird aufgebrochen und um den nichtmotorisierten Individualverkehr erweitert. Mit der Hinterlegung verkehrsmittelscharfer Progressionsgeschwindigkeiten und Verkehrsmengen erfolgt eine multimodale Koordinierung der LSA-Steuerung entlang bestimmter Strecken. Eigens für den Radverkehr wurde an ausgewählten Streckenabschnitten eine Koordinierung aufeinander folgenden Ampeln/Ampelphasen geschaltet (auch Grüne Welle genannt). Hierbei wird der Fokus auf stark frequentierte Radfahrrouten gelegt, sodass diese Verbindungsrouten komfortabler und möglichst ohne Stopps durchfahren werden können. Für jede Grüne Welle gelten zum Teil unterschiedliche Geschwindigkeiten und zeitliche Gültigkeiten die in den Attributen des jeweiligen Streckenabschnitts hinterlegt sind. Geschwindigkeitsempfehlung Geschwindigkeitssäule Dammtor Anhand der Geschwindigkeit der Radfahrenden und der Zeit, die vergeht bis die Ampelanlage auf "Grün" schaltet, ermittelt die Säule eine individuelle Geschwindigkeitsempfehlung für jeden Radfahrenden. Das System berechnet die individuelle Ankunftszeit an der Ampelanlage, vergleicht dies mit der aktuellen Ampelphase und spiegelt die Information an die Säule zurück. Anhand von vier Symbolen informiert die Säule Radfahrenden, ob die nächste grüne Ampel rechtzeitig erreicht werden kann oder nicht. Der Anzeiger soll das Fahrradfahren spürbar komfortabler und flüssiger gestalten sowie helfen, Wartezeiten an roten Ampeln zu vermeiden. Visualisierung der Geschwindigkeitsempfehlungen: - Grüner Haken: Geschwindigkeit halten - Gelber Pfeil nach oben/unten: Geschwindigkeit steigern/reduzieren (senken) - Rotes Kreuz: Ampel wird bei Rot erreicht Geschwindigkeitsempfehlung Lauflichter Grün-leuchtende Bodenleuchten zur Geschwindigkeitsempfehlung: Auf dem Pergolenradweg geben 18 Lauflichter Radfahrenden optisch eine Geschwindigkeitsempfehlung, damit sie möglichst bequem und kraftsparend die Grünphase der nächsten Ampel über die Saarlandstraße erreichen können. Durch die in einer Reihe eingelassenen Bodenleuchten entsteht der Eindruck eines durchgehenden grünen Lichtbandes, das sich mit der üblichen Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrenden (hier 20 km/h) auf die Lichtsignalanlage zu bewegt. Befinden sich Radfahrende innerhalb des leuchtenden „Grünbandes“ (zwischen der ersten und letzten grün-strahlenden Bodenleuchte) und folgen diesem mit entsprechender Geschwindigkeit, erreichen sie die Ampel bei Grün. Das grüne Leuchtband visualisiert somit die Grünphase für Radfahrende. Sicherheitshinweis für Radfahrende Um die Verkehrssicherheit, vor allem für vulnerable Verkehrsteilnehmer:innen (vulnerable road users – VRU) wie Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen, zu erhöhen werden die VRUs im Knotenbereich durch Sensorik (z.B. Radare, Lidare oder Kameras) erfasst und als anonyme Objekte an die vernetzten Verkehrsteilnehmer:innen übermittelt. Diese können mit den zusätzlichen Informationen ihr Fahrverhalten anpassen, um Kollisionen zu vermeiden. Um nicht-vernetzten Radfahrenden einen Schutz vor abbiegendem Kfz und Lkw zu bieten, wurde diese Kreuzung mit Radarsensorik ausgerüstet. Die Sensorik detektiert Radfahrende sowie Kfz/Schwerlastverkehr und sendet bei erkannter, bevorstehender Kollision ein Signal an Bodeneinbaulichter die sofort aufleuchten und den Fokus auf die erkannte Gefahr lenken. Optimierte Ampelschaltung für den Radverkehr Die knotenpunktspezifische LSA-Steuerung ermöglicht es Radfahrenden kraftsparender ans Ziel zu kommen, da für Radfahrende in der Grundstellung ein Dauergrün sowie eine variable Freigabezeit je nach Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Somit muss seltener am Knoten gebremst werden. Je nach Tag und Tageszeit werden daher verschiedene „Dauergrün-Programme“ geschaltet. Die Steuerung erfolgt verkehrsabhängig und ist mit einer sogenannten Busvorrangschaltung ausgestattet (d.h. der Bus hat oberste Priorität und Vorrang). Das Dauergrün für den Fuß- und Radverkehr besteht solange, bis eine MIV-Anforderung eintritt. Diese liegt dann vor, sobald ein Kfz in den Erfassungsbereich der Ampel einfährt und durch die dortige Wärmebildkamera detektiert wird. Ist dies der Fall, behält der Fuß-/Radverkehr noch eine Freigabezeit. Besonderheiten der einzelnen Standorte sind in den Attributtabellen der jeweiligen Standorte zu finden.
Datensatzbeschreibung „Zentrale Versorgungsbereiche“ Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. In diesen Konzepten wurden auch die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und deren Versorgungsradien (fußläufige Erreichbarkeit) dargestellt. Neben den Zentralen Versorgungsbereichen wurden auch die sog. Nahversorgungslagen sowie die Fachmarktstandorte abgebildet. Darüber hinaus wurden in den zentralen Versorgungsbereichen die ergänzenden Zentrenfunktionen (Komplementärnutzungen) erhoben. Zentraler Versorgungsbereich: Zentrale Versorgungsbereiche (i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB) sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Für die Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich darstellt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten erforderlich. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich bilden. Zentraler Versorgungsbereich - Versorgungsradien: Dargestellt sind die 500 m- und die 800 m-Radien um zentrale Versorgungsbereiche und Einzelstandorte (ab einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²). Diese Radien stellen den Nahversorgungsbereich dar, der in den Gebieten mit höherer Wohndichte in etwa dem 500m-Radius und in weniger dicht besiedelten Gebieten eher dem 800m-Radius entspricht. Nahversorgungslage: Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. Gleichzeitig besitzen sie aber aufgrund ihrer städtebaulichen integrierten Lage zwischen Wohnnutzungen, der ansässigen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, ergänzende Dienstleistungen und Gastronomie) und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung. Fachmarktstandort: Fachmarktstandorte sind Einzelhandelsstandorte, die häufig durch großflächige Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Möbel, Bau‐, Hobby‐ und Gartenbedarf) gekennzeichnet sind. Sie sind meist flächenintensiv, für den motorisierten Individualverkehr gut anfahrbar und verfügen in der Regel nicht über ausgeprägte Versorgungsfunktionen für ein benachbartes Wohnumfeld. Zentrenfunktionen: Als Zentrenfunktionen sind solche Nutzungen dargestellt, die den Einzelhandelsbestand eines Zentrums ergänzen und in dieser Standortkombination eine von Kunden gewünschte Multifunktionalität sicherstellen. Durch den dadurch erreichten Funktionsmix erhöhen sich der Kundenzustrom sowie die Kundenaustauschbeziehungen. Neben gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Banken, Versicherungen oder z.B. Reisebüros zählen auch Freizeitangebote (z. B. Kino, Theater, Museum) sowie Verwaltungseinrichtungen (z. B. Rathaus), kulturelle Einrichtungen (z. B. Museen), Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Kindergarten) zu wichtigen Angeboten. Die Zentrenfunktionen sind differenziert nach folgenden Nutzungskategorien dargestellt: • Zentrenfunktionen - Dienstleistungen Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ein sehr breit gestreutes Spektrum wie etwa Arztpraxen, Anwalts- und Ingenieurbüros, Friseure, Reinigungen, Banken, Versicherungen, Post usw. und ist hier nicht ausdifferenziert dargestellt. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Spielhallen/Wettbüros/Sportsbars Hierbei handelt es sich um Vergnügungsstätten oder vergnügungsstättenähnliche Betriebe. Eine Häufung in Zentren kann zu negativen Auswirkungen auf die Funktionalität des Zentrums als Versorgungsstandort führen. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Sport Hierzu zählen z.B. Einrichtungen wie Fitness-Studios, Kegelbahnen, Schwimmbäder, Tennis-Center usw. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – kulturelle Einrichtungen Den kulturellen Einrichtungen werden z.B. Einrichtungen wie Theater, Kleinkunstbühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien oder Kinos usw. zugerechnet. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – religiöse Einrichtungen Hierzu zählen z.B. Kirchen und Gemeindehäuser. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – sonstige Einrichtungen Als sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen dargestellt, die nicht näher zugeordnet werden können bzw. bereits in anderen Datensätzen vorliegen. • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Kneipe/Bar/Café • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Restaurant/Imbiss • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - sonstige Gastronomie Hierzu zählen Gastronomiebetriebe mit reinem bzw. überwiegendem Lieferservice, Kantinen sowie sonstige Einrichtungen, die nicht näher zugeordnet werden können. Zentrenfunktionen wie öffentliche Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Finanzamt, Polizei etc.) und Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Bibliotheken usw. sind hier nicht dargestellt, da sie in anderen Diensten / Datensätzen bereits enthalten sind; eine doppelte Darstellung soll nicht erfolgen. Ebenfalls nicht dargestellt sind Handwerk und Gewerbe. Zwar können auch diese Nutzungen Zentrenfunktionen erfüllen, jedoch liegt dazu kein konsistenter Datensatz vor. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 89 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Goslar wurde der LBG-Datensatz von Erfurt am nördlichen Blattrand inhaltlich verändert (Stand 26. Februar 2008). Bei einer erneuten Anpassung am nördlichen Blattrand ist in der BGL 9.3 eine LE (51 alt) weggefallen (Stand 04. Dezember 2009). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Goslar wurde in der BGL 6.3 eine LE (18 alt) entfernt (Stand 17. Juli 2012). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Blattes Bayreuth wurde der LBG-Datensatz von Erfurt am südöstlichen Blattrand erneut angepasst. In der BGL 11.1 sind die LE 76, 77 und 78 neu hinzugekommen (Stand 24. November 2014). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Bamberg wurde der LBG-Datensatz von Erfurt am südlichen Blattrand inhaltlich überarbeitet (Stand 04. April 2017).
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 74 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Hamburg-Ost wurde der LBG-Datensatz von Braunschweig am nördlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 26. Mai 2005). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Hannover wurde der LBG-Datensatz von Braunschweig am westlichen Blattrand überarbeitet (Stand 01. Juni 2006). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Hannover wurde der LBG-Datensatz von Braunschweig am westlichen Blattrand erneut überarbeitet (Stand 26. Juni 2006). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Goslar wurde der LBG-Datensatz von Braunschweig am südlichen Blattrand überarbeitet (Stand 07. Februar 2008). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Magdeburg wurde der LBG-Datensatz von Braunschweig am östlichen Blattrand überarbeitet (Stand 24. Juli 2008). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Goslar wurde der LBG-Datensatz von Braunschweig am südlichen Blattrand erneut überarbeitet (Stand 17. Februar 2012). Der LBG-Datensatz von Braunschweig wurde am Blattrand zum Nachbarblatt Magdeburg angepasst und umfasst nunmehr 74 Legendeneinheiten. Sieben Flächen der LE 14 am Blattrand erhielten eine neue LE-Beschreibung, die übrigen Flächen der LE 14 wurden zur LE 15 mit neuer LE-Beschreibung, die alten LE 15 und größer wurden um 1 hochgezählt (Stand 27. Februar 2013).
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 82 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Zwickau wurde der LBG- als auch der BGL-Datensatz von Leipzig am südlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 18. Februar 2004, 2. September und 31. Oktober 2005). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Riesa wurde der LBG-Datensatz von Leipzig nochmals am östlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 23. Mai 2006). Im Zuge der Bearbeitung der BÜK200-Nachbarblätter Goslar und Magdeburg wurde der LBG-Datensatz von Leipzig am westlichen und nördlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 27. Februar und 01. August 2008). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Goslar wurde der LBG-Datensatz von Leipzig am westlichen Blattrand angepasst (Stand 06. März 2012).
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 95 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Hamburg-West wurde der LBG-Datensatz von Hamburg-Ost am westlichen Blattrand teilweise verändert (Stand 10. Juni 2009). Der LBG-Datensatz von Hamburg-Ost wurde aufgrund neuer Erkenntnisse nochmals überarbeitet. Die alten LE 8 und 85 sind entfallen, die LE 82 ist neu hinzugekommen (Stand 02. Dezember 2009). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Wittenberge wurde der LBG-Datensatz von Hamburg-Ost am östlichen Blattrand teilweise verändert (Stand 01. Juli 2011).
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