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Stand der Sicherheitstechnik bei Anlagen zum Speichern von Mineraloel

Das Projekt "Stand der Sicherheitstechnik bei Anlagen zum Speichern von Mineraloel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV Nord e.V., Geschäftsstelle Hamburg durchgeführt. Ermittlung und Beschreibung des Standes der Sicherheitstechnik in Anlagen zum Speichern von Mineraloelen (Anlagen nach Nr. 8, Anhang I mit Stoffen Nr. 141 Anhang II Stoerfallverordnung). Anlagen, in denen brennbare Fluessigkeiten (Mineraloele) in Mengen groesser als 50.000 Tonnen gespeichert werden, unterliegen uneingeschraenkt den Bestimmungen der Stoerfallverordnung. Sie stellen ein erhebliches Gefahrenpotential bei Brand, Explosion und Freisetzung (Kontamination von Boeden und Gewaesser) dar. Zur Ermittlung der spezifischen Sicherheitsanforderungen nach Paragraph 3-6 StoeVO bei Anlagen zum Speichern von Mineraloelen (Nr. 8, Anh. I StoeVO) ist es erforderlich, den Stand der Sicherheitstechnik aufzuzeigen. Der LAI Arbeitskreis 'Stoerfallverordnung' hat in Zusammenhang mit der Lagerung von Mineraloelen FE-Bedarf signalisiert. Das Ergebnis des Vorhabens unterstuetzt die Ueberwachungsbehoerden beim Vollzug der StoeVO.

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