Der Datensatz INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Verkehrsnetze, Emissionen
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die unbebauten Bereiche darzustellen und rechtsverbindlich die notwendigen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen festzusetzen. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss ist in 6 Geltungsbereiche gegliedert, wobei der Landschaftsplan IV Braunkohletagebau noch in Bearbeitung ist. Über den Button Objektinformation „i“ können die Textlichen Festsetzungen zu dem entsprechenden Geltungsbereich aufgerufen werden. Die Darstellung der Landschaftspläne ist nicht rechtsverbindlich, eine verbindliche Auskunft kann nur das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung geben. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Die Schutzgebietskategorien Naturschutzgebiet, Naturpark, Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat und Flächennaturdenkmäler nach Naturschutzgesetz werden dargestellt.
Die Schutzgebietskategorien Naturschutzgebiet, Naturpark, Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat und Flächennaturdenkmäler nach Naturschutzgesetz werden dargestellt.
Darstellung aller Festsetzungen aus dem Landschaftsplan Kreis Mettmann (rechtskräftig) in schwarz-weiß. Die Festsetzungen sind allgemeinverbindlich.
Darstellung aller Festsetzungen aus dem Landschaftsplan Kreis Mettmann (rechtskräftig) in Farbe. Die Festsetzungen sind allgemeinverbindlich.
Übersicht über die Raumeinheiten und den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kreis Mettmann.
Entwicklungsziel-/ Entwicklungsraum-Darstellung (behördenverbindlich) aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan Kreis Mettmann.
Die wichtigsten Instrumente in den Kommunen zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Verwaltungsgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde. Entsprechende Verlinkungen, zu den Informationen und den Dokumenten auf der Internetseite der Kommune, finden Sie unter dem Punkt "Verweise".