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Bebaungspläne der Hansestadt Uelzen
Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum. Das Datum der Rechtskraft ist heute nicht mehr einwandfrei nachweisbar. Der Plan ist jedoch trotzdem rechtsgültig.
Die Übersicht stellt die Geltungsbereiche der verschiedenen Bebauungspläne im Gemeindegebiet der Stadt Seelze dar. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einzelne Bauvorhaben. Er enthält unter anderem Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Bereich und die Verkehrsflächen betreffen. Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung und die Nutzung unterschiedlicher Baugrundstücke, gleichzeitig müssen die durch Satzung geltenden Bestimmungen von den jeweiligen Eigentumsparteien beachtet werden. Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen - zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet), - zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse), - zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise), - zur überbaubaren Grundstücksfläche - zu den örtlichen Verkehrsflächen. Für den einfachen Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, gelten die §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend.
Die Gemeinde Bispingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Bispingen liegt im Herzen der Lüneburger Heide. Die Art der baulichen Nutzung stellt den zentralen Inhalt des Bebauungsplanes dar. Durch die Festsetzungen wird der Gebietstyp und damit die in den unterschiedlichen Baugebieten jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen festgelegt. Auf diese Weise trifft die Art der baulichen Nutzung eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Am häufigsten kommen dabei die reine Wohngebiete (WR), die allgemeine Wohngebiete (WA), die Mischgebiete (MI) und die Gewerbegebiete (GE) vor. Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, legt die maximal überbaubare Fläche eines Grundstücks fest und wird im Bebauungsplan als Zahl mit Dezimalstellen angegeben. Die Zahl stellt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Bebauung dar. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet zum Beispiel, dass maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Die Anzahl der Vollgeschosse gibt maximal zulässigen Vollgeschosse, die ein Gebäude besitzen darf an. Dadurch wird die Höhe der Bebauung und dem jeweiligen Baugebiet festgelegt. Zum einen wird bei der Bauweise zwischen der offenen Bauweise (o) und der geschlossenen Bauweise (g) unterschieden. Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Bei geschlossener Bauweise müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren. Weiterhin kann vorgeschrieben werden, ob nur Einzelhäuser (E), nur Häusergruppen (H) oder nur Einzel- und Doppelhäuser (ED) zulässig sind. Bis zur Grenze des Bebauungsplans (Linien beziehungsweise innerhalb dieser Linie) gelten die Vorschriften des jeweiligen Bauplans. Die Baugrenze markiert den Bereich, innerhalb dessen ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bebauung muss dabei nicht zwingend an diese Baugrenze heranreichen, sondern kann innerhalb eines Baufensters unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen frei auf dem Grundstück positioniert werden. Über die Baugrenzen hinaus darf jedoch nicht gebaut werden. Neben der Baugrenze gibt es auch eine Baulinie. Ist eine solche festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht in der Straße zu erzielen. Sie wird als Strich-Punkt-Punkt Linie dargestellt. Jedes Flurstück ist durch eine eindeutige Flurstücknummer gekennzeichnet. Das kann entweder durch die Kombination einer Zahl und eines Buchstaben erfolgen, oder aber durch die Kombination zweier Zahlen. Über diese Flurstücksnummer sind die Flurstücke im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster erfasst. Die Grundstücksgrenze entspricht immer auch der Flurstücksgrenze und kennzeichnet die Eigentumsgrenze. Dabei kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Außerdem wird gegebenenfalls die Lage der Grenzsteine gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es noch die textlichen Festsetzungen. Diese enthalten weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier können unter anderem die Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung und Einfriedung festgesetzt werden.
Die über 2000 Bebauungspläne einschließlich Planänderungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) beschreiben die mögliche Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Das sogenannte "BPlan-Kataster" richtet sich an Bauwillige, Architekten und alle anderen Interessenten, die sich einen Überblick über das jeweils geltende Planungsrecht verschaffen und ermitteln wollen, auf welchen Flächen welche Festsetzungen vorliegen. Die Umringe aller Geltungsbereiche der von den Gremien beschlossenen, gültigen und rechtskräftigen Bebauungspläne sind als Vektordaten mit den zugehörigen Sachinformationen als Attributwerte erfasst.
Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.
XPlanung Version 6.0 inklusive Sachinformationen (siehe Pflichtenheft Version 1.0 unter https://www.gdi-suedhessen.de/geoportal/#Fachthemen). Bereitgestellt über die Plattform www.gdi- inspireumsetzer.de - Ein Service der GDI-Südhessen. 👉 Downloadlink der XPlanGML-Datei inklusive der externen Referenzen: https://www.gdi-inspireumsetzer.de/store/data/buckets/org/45/c4db3617-69a4-4d51-95dd-b54f75cb5a5c/zip
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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 49 |
| Kommune | 522 |
| Land | 4044 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Förderprogramm | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| unbekannt | 4041 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 991 |
| Offen | 2266 |
| Unbekannt | 794 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4013 |
| Englisch | 38 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1942 |
| Bild | 6 |
| Datei | 1508 |
| Dokument | 2098 |
| Keine | 120 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 1431 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4008 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1198 |
| Luft | 8 |
| Mensch und Umwelt | 4051 |
| Wasser | 86 |
| Weitere | 4051 |