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Abfallentsorgungsanlagen

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - umfasst der Begriff der Abfallentsorgung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung. Unter Abfallentsorgungsanlagen verstehen sich Anlagen, die diesem Zweck dienen. Deponien, Anlagen zur mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbehandlung, Anlagen zur Behandlung von Sonderabfall, Anlagen zur Abfallverwertung wie Bauabfallaufbereitungs- und -sortieranlagen, Kompostierungs- und Biogasanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle und Recyclinganlagen.

Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen

Gemäß § 53 und 54 KrWG müssen Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen ihre Tätigkeit der Behörde anzeigen bzw. i.d.R. eine Erlaubnis beantragen, sofern sie mit gefährlichen Abfällen umgehen. Das LUNG verfügt über eine Übersicht über alle Personen, die ihre jeweilige abfallwirtschaftliche Tätigkeit angezeigt haben bzw. im Besitz einer Erlaubnis sind. Erfasst werden sowohl Personen, die gewerbsmäßig als auch im Rahmen (anderer) wirtschaftlicher Unternehmen mit Abfällen umgehen.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Übersicht zu den Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß § 10 AbfWG M-V

Eine multidisziplinaere Querschnittsuntersuchung zur Neurotoxizitaet organischer Loesungsmittel bei Malern

Das Projekt "Eine multidisziplinaere Querschnittsuntersuchung zur Neurotoxizitaet organischer Loesungsmittel bei Malern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin durchgeführt. Im Rahmen einer multidisziplinaeren Querschnittstudie werden 500 aktive und mindestens seit 10 Jahren berufstaetige Maler aus dem Bau-Hauptgewerbe insbesondere zur Frage der Neurotoxizitaet von organischen Loesungsmitteln untersucht. Auf der Basis der Ergebnisse klinisch-arbeitsmedizinischer Untersuchungen, sowie psychologischer Testungen und eines psychiatrischen Interviews (PSE 9) soll eine Aussage zur Haeufigkeit des Auftretens eines 'Loesungsmittel-Syndroms' im Vergleich zu nicht Loesungsmittel-exponierten Maurern gemacht werden. Die Aussagen der Studie koennen auf andere Organsysteme erweitert werden, falls das erhobene Datenmaterial dieses nahelegt. Beispielsweise wird mit laborchemischen und cytologischen Methoden nach Hinweisen auf Nierenfunktionsstoerungen und Alterationen der ableitenden Harnwege gesucht. Ausfuehrliche ganzkoerper-plethysmographische Untersuchungen erlauben eine Aussage zur Haeufigkeit des Auftretens von Atemwegserkrankungen in dem untersuchten Kollektiv.

Color-Sharing - Entwicklung einer App zum Color-Sharing im Malergewerbe

Das Projekt "Color-Sharing - Entwicklung einer App zum Color-Sharing im Malergewerbe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zeilenwerk GmbH durchgeführt. In Malerbetrieben fallen zum Teil erhebliche Mengen von ungenutzten Farb- und Lackbeständen an. Die Ursachen sind vielfältig und unabhängig vom Zustand und Alter der Farben und Lacken. Die Gebindegrösse der bestellten Menge übersteigt die tatsächlich benötigte Menge, Bemusterungsaufträge bleiben ohne Folgeaufträge oder eine fehlerhafte Berechnung der benötigten Menge bei Aufträgen. Als wichtigste Ursachen können identifiziert werden: Ungebrauchte Farben und Lacke gelten als Sonderabfall und müssen entsprechend entsorgt werden. Die anfallenden Entsorgungskosten sind für kleinere Malerbetriebe von Bedeutung. Mithilfe einer App zum Color-Sharing können Malerbetriebe ungenutzte Farb- und Lackbestände ausschreiben und so ein einfaches Teilen untereinander ermöglichen. Dieser Austausch bewirkt ökologische sowie ökonomische positive Effekte. Das unterstützte Projekt umfasst die Pilotphase, welche als Proof of Concept dienen soll. Das beinhaltet die Entwicklung einer App zum Color-Sharing und den Test mit Malerbetrieben aus dem Raum Bern. Das Projekt wurde aufgrund des Beitragsgesuchs vom 28.06.2017 genehmigt. Projektziele: Mit Hilfe einer selbstentwickelten App zum Color-Sharing sollen innerhalb einer dreimonatigen Pilotphase mit 10 unterschiedlichen Malerbetrieben die ökologische und ökonomische Wirkung des Color-Sharings quantifiziert werden. Zudem sollen die weiteren Schritte, um die App zum Color-Sharing zur Marktreife zu bringen, dokumentiert werden. Beschreibung der Resultate: Mit dem vom BAFU finanzierten Pilot konnte eine erste Version der App sowie 18 Betriebe für eine Testnutzung während drei Monaten gefunden werden. Daraus entstanden sind jede Menge interessanter Rückmeldungen, Kontakte sowie die ersten wiederverwendeten Farbkübel. Das allgemeine Echo der Malereibetriebe, aber auch erster Farbwarenhersteller war überwältigend positiv, die Idee findet hier grossen Anklang. Gleichzeitig wurden aber auch die momentane technische Limitierung der App sowie der realisierten Funktionen offensichtlich: Damit die App flächendeckend eingeführt werden kann, muss der Suchradius für Farben geografisch eingeschränkt werden können. Weiter wurde von vielen Malerbetrieben eine Funktion vermisst, mit der sie gleichzeitig ihre eigenen Restbestände verwalten können. Umsetzung der Anwendung: Malerbetriebe erzielen ökonomische Gewinne und verhindern gleichzeitig toxische Abfälle durch die Entsorgung von Farbresten ein. Durch die Wiederverwendung dieser Farbreste, vermittelt durch die App, haben die knapp 20 Malerbetriebe die App benutzt, Farbreste erfasst und während der 3 Monate dauernden Testphase 49 Farbeinheiten recycelt, sowie 163 Farbeinheiten im System erfasst.

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